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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 249.

Milzbrandvergiffung

der Arbeiter in Pinselfabriken.

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Freitag, den 23. Oktober 1896.

Kommunales. Stadtverordneten - Versammlung. Deffentliche Sigung vom Donnerstag, 22.Ottober, Nachmittag 5 Uhr.

Sigung der Versammlung am vorigen Donnerstag ausgefallen Die heutige Tagesordnung zeigt, nachdem die ordentliche ist, einen ungewöhnlichen Reichthum an bedeutsamen und schwierigen Berathungsgegenständen.

13. Jahrg.

fich um Umbauten handle. Auch sei klar daraus zu erkennen, daß nicht die politische, sondern die Kirchengemeinde gemeint sei. Und warum habe die Polizei von der Rechnung für die Simeonstirche nicht die Kosten für die Kirchenfenster abgezogen, die nach dieser Ordnung der Adel, die Gilden und Gewerke auf­bringen müssen?( Heiterkeit.) Auch die Pfarrhäuser solle die In Nürnberg ist vor kurzem eine Arbeiterin nach Stadt Berlin bauen, weil nach der Ordnung von 1573 die Pa= viertägigem qualvollen Leiden der Milzbrandvergiftung ers tronen, Dorffherrn und Gemeinden, weil sie ihre Schmide und. legen. Wie die Fränkische Tagespost" erfährt, ist forger nicht beschweren würden"( Heiterkeit). Andererseits gebe Sirten mit Wohnungen versehen, sich solches gegen ihren Seel­es nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, daß nicht ein die Ordnung der Stadt auch Rechte, von denen man aber gar zweites Opfer( ein Arbeiter) von dieser mörderischen Krankheit ebenfalls dahingerafft wurde. Unser Nürnberger Bruderorgan nicht spreche. So lasse sich unschwer daraus folgern, daß die erinnert daran, daß, als das letzte Mal infolge mehrerer Milz brandenburgischen Zeit entstammenden Kirchen- Visita Berlin also von den Kirchentassen jährlich 13 Millionen zu Auf Grund der mehr als 300 Jahre alten, der kurfürstlich ganze Kranken- und Armenlast von der Kirche zu tragen sei, brandvergiftungen diese Angelegenheit im Magiftrat wiederholt tions- und Konsistorialordnung von 1573 ist die fordern habe.( Große Heiterfeit.) Ein so veraltetes Gesetz sei zur Sprache gebracht wurde, durch sachverständige Gutachten politische Stadtgemeinde Berlin durch Resolute des Polizei- für die heutigen Verhältnisse unhaltbar, es müsse ohne jede Ent­festgestellt worden ist, daß nur dann eine radikale Abhilfe ge- präsidiums aufgefordert worden, zu den Kosten des Baues der schädigung aufgehoben werden. Aber dem Wortlaut der Ord­schaffen werden kann, wenn sämmtliches Material vor der Samariter firche 73 860 m. 83 Pf. und zu den Kosten nung müßte die größte Publizität gegeben werden, dann werde Verarbeitung desi fizirt werde. Ein solcher Beschluß wurde aber des Baues der Simeonstirche eine Abschlagszahlung von die Bürgerschaft erst über die ganze Ungeheuerlichkeit des an damals nicht gefaßt, weil von betheiligter Seite behauptet 100 000 m. zu leisten. Das erste Resolut war am 9. August das heutige Berlin gestellten Anfinnens der kirchlichen Behörden wurde, die Nürnberger Pinselindustrie würde dadurch konkurrenz 1893 ergangen, ist vom Kultusminister durch Rekursentscheidung aufgeklärt werden.( Lebhafter Beifall.) unfähig gemacht und es sei dann die Befürchtung vom 26. April 1894 bestätigt worden, und am 18. Februar 1896 gegeben, daß diese Industrie von Nürnberg nach einer anderen hat der Magiftrat, als alle Versuche, von der Zahlung befreit zu Stadt verlegt würde, wo keine solche Anordnung bestehe. Die werden, erschöpft waren und die gewaltsame Beitreibung des Be­Folge wäre dann einfach, daß nach wie vor die Opfer des Milz- trages auf dem Wege der Auspfändung durch die Vollstreckungsbehörde brandes fielen und die Opfer nur nach auswärts verlegt würden. des Polizeipräsidiums bereits unmittelbar bevorstand, Zahlung Geholfen tönne nur werden, wenn vom Bundesrath dies- geleistet, nach diesen Borgängen auch den Betrag für die Simeons Direttors der städtischen Gaswerte, auf welchen Posten In Sachen der Besetzung der Stelle des Verwaltungs­bezügliche giltige Verordnungen für ganz Deutschland er firche an die Polizeihauptkaffe abgeführt, jedoch in beiden Sachen der Magistrat den Stadtbau- Inspektor Streichert probeweise laffen würden. Der Nürnberger Magistrat beschloß darauf hin, auch alles zur Beschreitung des Rechtsweges vorbereitet. Die auf zwei Jahre berufen hat, ohne ihn der Versammlung zu eine Eingabe durch Vermittelung der bayerischen Staatsregierung Summen sind auf das Vorschußtonto angewiesen worden; jetzt präsentiren, hat der für die Erörterung des daraus entstandenen an den Bundesrath zu richten. Sehr zutreffend bemerkt hierzu soll die Versammlung der Deckung derselben aus dem Fonds von Kompetenzkonflikts erwählte Ausschuß mit sieben gegen zwei unser Nürnberger Parteiblatt, daß dieser BeschInß un 500 000 m. für unvorhergesehene Ausgaben zustimmen. Der genügend sei, feinesfalls aber den Magistrat von der Ver- für die Vorlage niedergefeßte Ausschuß hat einstimmig Stimmen folgenden Antrag an die Versammlung gebracht; pflichtung entbinde, die sorgfältigste und strengste Ueber- anerkannt, daß der Magistrat nichts unversucht wachung der Betriebe ausüben zu lassen, um Leben und lassen hat, um für die Stadtgemeinde ein günstiges Gefundheit der Arbeiter zu schützen. Da die vereinigten Resultat zu erzielen; er beantragt die nachträgliche Zustimmung Pinselfabriken zu Nürnberg eine Dividende von 10 pt. zu der einstweiligen Zahlungsleistung und die Genehmigung der vertheilen, feien sie auch in der Lage, etwaige Unkosten, die Berausgabung der qu. Summen bei dem erwähnten Dispoſitions­durch den nothwendigen Schuh der Arbeiter entständen, zu fonds, schlägt aber gleichzeitig folgende Resolution vor: tragen.

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ebenso ein Vorschlag des Stadtv. Spinola, die heutigen Der Ausschußantrag wird einstimmig angenommen, Reden der Stadtverordneten Vogtherr und Borgmann durch das Gemeindeblatt zu veröffentlichen.

Den Magistrat zu ersuchen, mit Rücksicht auf die von ihm abgegebene Erklärung, daß in der Uebertragung der Verwaltung der Gasanstalts- Direktorstelle an den Stadt: Bauinspektor Streichert nur eine fommissarische Besehung der Stelle beabsichtigt gewesen ist, die definitive Besetzung der Stelle baldigst ohne Rücksicht auf die für die tommissarische Vertretung angenommene Zeit herbeizu­führen.

Ohne Diskussion wird demgemäß beschloffen.

Die Versammlung erklärt hierbei ausdrücklich, daß sie Anknüpfend hieran weisen wir darauf hin, daß seitens die Anwendung der Konsistorialordnung von 1573 als eine unferer Fraktion Genosse Wurm im Januar d. J. bei der Be­Ungerechtigkeit anfieht und die gänzliche Aufhebung sprechung des Etats für das Reichs- Gesundheitsamt jener Verordnung verlangt, da die politische Gemeinde Ueber eine Petition des Referendars a. D. Rothenburg um die Anfrage an dessen Vertreter richtete, ob es nicht darauf weder berechtigt noch verpflichtet ist, öffentliche Mittel zu Entlassung seiner Mutter, der Frau Baumeister Rothenburg, aus hinwirken will, daß wir Vorschriften bekommen, die es ermög gunsten einer einzelnen Konfession zu verwenden. der Frrenanstalt Herzberge beantragt der Petitionsausschuß lichen, daß die Ansteckungsgefahr durch Roßhaare und Auch soll nach dem Ausschußantrage der Magistrat ersucht Uebergang zur Tagesordnung, da nach dem Reglement nur die Schweineborsten beseitigt wird, ehe das Produkt in die werden, die betr. Bestimmungen jener Konsistorialordnung von gesetzlichen Vertreter einen solchen Antrag zu stellen berechtigt Hände der Arbeiter tommt". Darauf erwiderte der 1573 im Wortlaut durch das Gemeindeblatt zu veröffentlichen, feien. Direttor des kaiserlichen Gesundheitsamtes, damit die Bürgerschaft Kenntniß davon erhält, auf grund welcher Stadtv. Singer bedauert, daß der Ausschuß sich auf Dr. Röhler, daß diese Erkrankungen schon feit Bestimmungen die Forderungen an die Stadtgemeinde zur einen so formalen Standpunkt geftellt hat. Der Be langen Jahren ein Gegenstand der Sorge seitens der Reichs- Bahlung von Kirchenbaukosten gestellt werden. Die entscheidende richterstatter hätte sich nicht blos auf die Atten verlassen Verwaltung und der betheiligten Bundesregierungen feien, fo- Stelle diefer Kirchenordnung besagt unter der Ueberschrift Von sollen. Die städtische Verwaltung habe gar nicht das Recht, die wohl bei Roßhaar - Spinnereien als bei Pinselfabriken. Jedoch den Kirchen jren Einkommen vnd Gebewden":" Die Kirchen Entlassung eines an sich als entlassungsfähig ärztlich anerkannten scheiterten die vorgeschlagenen Anordnungen an dem Umstande, sollen zu Gottes Ehren wol gezieret, vnd dergestalt in Irren davon abhängig zu machen, ob für denselben auch daß behauptet wurde, das Material litte ganz erbeb Bawlichen wirden gehalten vnd zugericht werden, das man materiell gesorgt werde. Die Verwaltung nehme an, der lich durch die Desinfektion in strömendem Waffer- Gottes wort füglich darinnen predigen könne, vnd nicht Sohn sei dazu nicht im stande, weil er selbst schon Dampf, die einzig als wirklich ausreichend erachtete Desinfektion; dermaffen Dach oder Bawloß liegen, das beide Kirchen zweimal im Irrenhause gewesen sei. Der Mann fei nicht nur das Aussehen, sondern auch die Haltbarkeit sollten diener und Zuhörer darain zugehen schew tragen, Vnd wo im verringert werden. Auf die Eingabe des Nürnberger Gotteshaus oder Raften souil, dauen es geschehen köndte, an vor­Magistrats hin sei abermals verhandelt und bei den Regierungen rathe nicht vorhanden, soll der Rath vnd Obrigkeit samst der angefragt worden über alle von 1890 bis 1894 infolge der Ver- Gemeine in Stedten und Dörffern dazu hülffe zuthun vnd die arbeitung von Pferde-, Kuh- und Kälberhaaren, sowie von Kirche Bawen zulaffen, schuldig sein. Schweinsborsten beobachteten Erkrankungen. Sobald δας Material vollständig eingelaufen fei, foll in Erwägung getreten werden, ob und wie Abhilfe geschaffen werden kann."

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Vnd sollen die Geschlechte, Gülden vnd Gewerke, die Kirch­fenster vnd anders wie vor alters bessere und halten, Auch was sie hieuor an Wachs vnd Liechten herlich der Kirchen gegeben, das sollen sie nochmals den Vorstehern derselbigen alles bey meidung der Pfandunge entrichten."

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aber nicht entmündigt, vielmehr mit einem Gesundheits. atteft aus der Landesirrenanstalt entlaffen, das ihn sogar zum Wiedereintritt in die juristische Karriere, alfo in ein Staatsamt, für befähigt erkläre. Noch 1895 habe die Direktion von Herz­berge diese Hinderungsgründe nicht geltend gemacht; noch Ende Juli 1896 habe sie ihn aufgefordert, die Mutter abzuholen. In­zwischen habe sich bei der Verwaltung die Anschauung geltend ge macht, daß der Sohn zum angemessenen Unterhalt der Mutter nicht Seitdem find Dreiviertel Jahr ins Land gegangen; das Material fähig sei. Der Oberpräsident habe noch am 19. Oftober resfribirt, daß ift sicherlich eingelaufen, übrigens lieferten die Berichte der der Entlassung nichts im Wege stehe, wenn für angemessenen Gewerbe Inspektoren schon eine Menge Material über Stadtv. Vogtherr: Trotz der Uebereinstimmung aller Unterhalt gesorgt sei. Nun verdiene der Sohn nur 100 m. diese Milzbrand- Erkrankungen. Nach diesen Berichten find z. B. Mitglieder des Ausschusses über die Hauptfrage halte ich es monatlich, aber das sei doch kein Grund, jemand im Irrenhause 1894 insgesammt 20 Arbeiter an Milzbrand erkrankt, davon nicht für überflüssig, auch an dieser Stelle noch einmal die Noth- zurückzuhalten.( Zustimmung.) Auch seien wohlhabende, 5 gestorben. Der Bundesrath wird und muß endlich zu wendigkeit zu betonen, daß die Stadt aufs energischste gegen die zur Suftentation verpflichtete Verwandte vorhanden. Entschließungen kommen und Verordnungen erlassen, ehe noch Heranziehung zu Kirchenbau - Kosten auf gound längst veralteter, sei dem gegenüber überhaupt absonderlich, daß mehr Menschenleben dem mangelnden Arbeiterschutz zum Opfer auf längst verschwundene Grenzen der Stadtgemeinde angewandte Frau sechs Jahre im Irrenhause lebendig begraben werden fallen. Sollte bis zur Besprechung des Etats noch immer keine Verordnungen protestirt. Wir werden hier aufGerichtserkenntnisse und konnte.( Unruhe.) Redner beantragt die Ueberweisung der Berordnung erlaffen sein, so wird unsere Fraktion ganz gründ- vorläufig vollstreckbare Urtheile verweisen, aber unser Respekt davor Petition an den Magistrat zur nochmaligen Erwägung. lich mit dieser Saumfeligkeit des Bundesraths, der Militär- braucht doch nicht weiter zu gehen, als der gesunde Menschen- Stadtrath Struve: Ich habe ebensoviel Mitleid wie Etatserhöhungen so rasch beschließen kann, ins Gericht gehen. verstand erfordert. Wir leben ja freilich in der Zeit der wunder- der Vorredner mit der Familie und speziell mit dem jungen Inzwischen haben die Gewerbe Inspektoren nicht nur barsten, der unglaublichsten Gerichtserkenntnisse. Als die Ver- Mann, aber deshalb darf ich nicht mit feinen Fiftionen das Recht, sondern die Pflicht, ganz energisch die Des. ordnung von 1573 erlaffen wurde, war der Umfang der Stadt, operiren, sondern muß mich an die Thatsachen halten. infektion der Borsten und Roßhaare zu überwachen, resp. z minimal. Im Ausschuß war wenig Neigung vorhanden, den bei uns behalten. Die Bustände bei den Jrren wechseln heutigen Verhältnissen gemessen, außerordentlich Zum Vergnügen werden wir doch nicht entlassungsfähige Frre fordern. Daß durch strömenden Wasserdampf das Material leidet, wird im Bericht der bayerischen Magistrat zur Einleitung von irgend welchen Vergleichsverhand stetig, nicht einfach entlassen" wollte sie die Direktion, sondern Gewerbe- Aufsicht für 1894 widerlegt. Dort heißt es:" Auf lungen zu ermuthigen. Verhandlungen der Art würden von selbst in eine passende Pflege" entlassen. Gewaltsam, gegen ihren Ersuchen der Königl. Regierung von Oberbayern hat sich das die Wirkung haben, daß man die Rechtsgiltigkeit der Verordnung eigenen Willen konnten wir sie doch nicht entfernen. Im vorigen tönigl. hygienische Institut der Universität anerkennt und nur ihren unbequemen Konsequenzen sich für Jahre hat der Referendar und Reservelieutenant a. D. sich zur München gutachtlich dahin geäußert, daß gründliches Waschen den Augenblick entziehen will. Ein solcher Vergleich würde Uebernahme der Mutter bereit erklärt, aber nach 3 Tagen seine oder Behandlung mit Ralfwaffer zur Tödtung der Krankheits - auch schwerlich die der Stadt angesonnene Berpflichtung für alle Busage zurückgenommen. So wechselt auch bei dem Herrn erreger aus Thierhaaren, nämlich der Eporen der Milzbrand- Beit aufheben, namentlich würde bei weiteren Ginverleibungen Rothenburg die Stimmung immerfort; ich wundere mich über­Bakterien, durchaus unzulänglich ist, hiergegen eine Ent die Frage wieder aufleben. Der stillschweigenden Anerkennung der haupt, wie dieser Reservelieutenant a. D. zu der genauen Be­giftung von Thierhaaren mittels strömenden Konsistorialordnung aber müssen wir hauptsächlich widersprechen. ziehung zu Herrn Singer kommt.( Heiterkeit. Stadtv. Singer: Dampfes von 103 Grad Celsius und 0,25 Atmo. Thun wir das nicht, so würden alle anderen Konfeffionen nicht ver- Er wird sich bei Ihnen für die Denunziation bedanken!) sphäre Ueberbrud sich empfiehlt, ein Berstehen, wie die Stadt Berlin für eine einzelne Konfession solche Nehmen Sie das nicht so ernst; es wird auch keine Folgen fahren, welches von dem Rohmaterial sehr gut außerordentlichen Zuwendungen aus dem allgemeinen Steuersäckel für ihn haben.( Stadtv. Singer: Ich hoffe nicht.) zu machen sich veranlaßt sehen kann. Wie viele berechtigte Es handelt sich immer noch um eine entmündigte vertragen wird." Forderungen der Bürgerschaft harren noch der Erfüllung! Bahl Geistestrante.

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Der Einwand, daß das Material leide, ist also eine reiche Anträge, die von unserer Seite gestellt worden sind, haben Stadtrath Straßmann: Die Berwaltung fann höchstens faule Ausrede, was schon dadurch bewiesen wird, daß in aus finanziellen Gründen noch kein Entgegenkommen gefunden. der Vorwurf treffen, daß sie zu langmüthig und nachsichtig war. Baden bereits seit 1892 eine noch in kraft bestehende Verum so weniger Verständniß würde in der Bürgerschaft für solche Seit Ende Juli ist der Sohn aufgefordert, die Mutter abzuholen; ordnung existirt, durch die die Roßbaar Spinne Bewilligungen an evangelische Kirchengemeinden zu finden fein. er hat es bis heute nicht gethan, er ist vor 3 Tagen draußen reien verpflichtet werden, sämmtliche aus Rußland und den Das Fattum der gewaltsamen Anwendung dieser veralteten gewesen, hat aber feine Mutter nicht mitgenommen. Die Be­Balkanstaaten stemmenden Roßbaare 15 bis 20 Minuten lang Drdnung liegt nun vor. Ich will demgegenüber nicht den bingung der Unterbringung in eine andere Pflege war selbstver­strömendem Wasserdampf von 1050 E. auszuseßen. Nach städtischen Behörden zumuthen, eine allgemeine Beständlich gestellt. § 120 a der Gewerbe Didnung haben die Gewerbewegung zum Austritt aus der Landeskirche einzuleiten Stadtv. Hugo Sachs ist durch diese Ausführungen nicht spettoren die Pflicht, einen genügenden Schuh( Bewegung); aber es ist hoch an der Zeit, daß die überzeugt. Das Echreiben des Ministers spreche nicht von der der Arbeiter gegen solche Vergiftung zu verlangen. Und das Bürgerschaft sich wieder auf sich selbst besinnt und daß ihre anderweiten Unterbringung, sondern von der Entlassung schlecht­Reichs Gesundheitsamt wird 11111 wohl endlich Vertretung ein für allemal sich zu dem Prinzip bekennt, daß für weg. Wie wolle man nun die Pflicht der Entlassung abhängig so weit mit seiner Materialsammlung" sein, daß Religionsgesellschaften keine Gelder aus allgemeinen Steuer- machen von der Sustentationsfähigkeit? es dem Bundesrath die erforderlichen Vorschläge machen mitteln bewilligt werden dürfen. Je energischer wir diesen kann, damit einheitliche und genügende Schuß- Standpunkt vertreten, desto mehr wird den auf Hintertreppen maßregeln erlassen werden. Wenn aber auch wirklich das im Sinne der firchlichen Ansprüche bei der Stadt wirkenden Borstenmaterial durch Behandlung mit strömendem Wasserdampf Persönlichkeiten das Handwerk gelegt werden. Lediglich nach etwas leidet, so mögen sich doch die Unternehmer den Kopf zer- Grundsägen der Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit darf über brechen, resp. Chemiker und Aerzte bezahlen, um Methoden zu kommunales Eigenthum verfügt werden.( Beifall.) finden, die eine das Material nicht schädigende und den Ar- Stadtrath Weise: Auch der Magistrat ist der Meinung, beiter schüßende Desinfektion ermöglichen. daß das Erkenntniß des Reichsgerichts in der Frage der Johannes Wie aus dem Bericht des Gewerbe- Inspektors für Arnsberg Evangelistgemeinde den Verhältnissen und Zuständen, in denen von 1895 hervorgeht, hat das Reichs Gesundheitsamt Versuche wir in Berlin heute leben, vollkommen widerspricht. Bernunft mit Formalin angestellt, die zu guten Resultaten führten. ist thatsächlich Unsinn, Wohlthat Plage geworden. Wir haben der Petition nichts zu thun. Wir bestreiten gar nicht, daß die Warum zögert man da noch mit dem Erlaß zwingender gethan, was wir konnten; wir haben den Klageweg beschritten; Frau geiftestrant ist; was mit dem Sohn 1888 passirte, wo der wir hoffen auch, daß im Abgeordnetenhause die Sache zur selbe von irgendwelchen Charitee Aerzten für nicht ganz normal Vorschriften? Die Arbeiter haben das Recht zu verlangen, Sprache fommt und zu gunsten der Stadt erledigt wird. Wir erklärt wurde womit noch garnichts bewiesen ist, ist vollends daß sie nicht länger um des Brotes willen gezwungen werden, sich dieser Erkrankungs- und Toresgefahr auszusehen, die ver- leben aber in einem Rechtsstaat und müssen vollstreckbare gleichgiltig. Lebendig begraben ist der Frre doch thatsächlich im Frren= hause, die Einrichtungen mögen so human sein, wie sie wollen. mieden werden kann, wenn die Regierungen das Unternehmer- Gerichtsurtheile respektiren. Stadtv. Borgmann ist der Meinung, daß, wenn man auf die Frage: Mit welchem gefeßlichen Recht hält man thum dazu zwingen wollen. einem Gespenst muthig auf den Leib rücke, dasselbe in ein Nichts die Frau in Herzberge zurück? ist feine Antwort erfolgt. Regle­zurückzusinten pflege. So werde es auch mit der Konsistorial- ments find teine Gesetze. Die Verwaltung verlegt das Gefeß, wenn ste ordnung von 1573 gehen. Aus dem Wortlaut derselben lasse sich die Frau zurückhält, troz des Willens des Vormundes, und sie hat nicht folgern, daß es sich um Neubauten, sondern nur, daß es dafür die Konsequenzen zu tragen. Wenn die Verwaltung, wie

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Stadtv. Spinolo wirft den Kollegen Singer und Sachs vor, daß sie mit fast naiver Unbefangenheit von Dingen sprächen, die sie nicht beherrschten. Schon 1888 seien beide, Mutter und Sohn, als gemeingefährliche Geistestranke in die Charitee eingeliefert worden. Die Frau sei für unheilbar erklärt, der Sohn geheilt, aber später nochmals zwei Jahre einer Frren­anstalt überantwortet worden. Die Verwaltung dürfe solche Kranke garnicht entlassen, sondern nur in angemessene Pflege geben, und die sei nicht da. Stadtv. Stadthagen : Die Charitee Atten haben mit