Lokales.

g. Eine große Anzahl Berliner Hauswirthe beobachtet das Verfahren, die Treppen mit Eintritt der Dunkelheit mit Hänge Petroleumlampen selbst dort zu erleuchten, wo Gas ein­gerichtet ist, nur, um eine geringe Ersparniß an der pflicht­mäßigen Erleuchtung zu erzielen. Diese Erleuchtungsart hat aber, besonders wie in den lezten Tagen bei etwas startem Winde, häufig das Erlöschen der Flammen zur Folge, so daß dann die Treppen zeitweise in Dunkel gehüllt sind und die bekannten Gefahren für die Bewohner entstehen. Db ein Wirth, der seine Haustreppen mit Petroleumlampen erleuchtet, straffrei ausgeht, wenn ein Unglück durch das erfolgte Er löschen der Lampe herbeigeführt ist, erscheint nns sehr fraglich.

a. Verhafteter Bauernfänger. Wegen mehrerer in legter Beit gegen hierher zugereifte Handwerker verübte Bauern­fängereien find gestern der wegen Bauernfängereien mehr­Sch. und der Schlächtergeselle R. zur fach vorbestrafte Sch. und Haft gebracht worden. R. hat dem Sch. als Zuführer von Fremden gedient, und da R. bisher unbescholten war, so fonnte er sich leicht Zutritt zu hiesigen Handwerker- Herbergen verschaffen, wo er sich seine Opfer aussuchte und sie nach einem stillen Ort in der Hasenhaide oder nach anderen einsamen Stellen führte. An diesen Stellen schloß sich der Sch. dem R. und deffen Begleiter an und überredete den Fremden zur Be­theiligung an einem Kümmelblättchenspiel. In drei Fällen ist den Fremden ihre ganze Baarschaft abgenommen worden.

N. Ein finnlos betrunkener Mensch verursachte gestern Abend in der Landsbergerstraße höchft unerquickliche Szenen. Vor dem Hause Nr. 146 angekommen taumelte er plöglich der­art in eine Schaufensterscheibe, daß dieselbe zerbrach und er fich an den Glassplittern anscheinend nicht unerhebliche, heftig blutende Schnittwunden zuzog. Er mußte zu einem in der Nähe woh­nenden Heilgehilfen geschafft werden, wo ihm ein Nothverband angelegt wurde.

er dem Fräulein Rödler als seinen Sekretär vorstellte. Dieser war nicht minder redegewandt, wie fein freiherrlicher Prinzipal Er erzählte der Dame, daß Herr Baron KR." fünf Güter und sechszehn Häuser befiße, die einen Werth von vielen Millionen Gulden repräsentiren. Alle die Güter und Realitäten werden, so meinte der Sekretär, in den Besitz des Fräuleins übergehen, wenn es dem Herrn Baron die Hand reichen würde. Auch die Erzählungen des vermeintlichen Sekretärs nahm Anna Röbler für baare Münze hin, bestätigten ste doch die Angaben ihres Verehrers. Die Zusammenfünfte wurden nun häufiger, und da Freiherr v. R. stets einen großen Aufwand entfaltete und in Equipagen fuhr, zweifelte Fräulein Rödler gar nicht mehr an seinen Stand und immensen Reichthum. Nachdem das Verhältniß so weit fortgeschritten war, erachtete die junge Dame es als ihre Pflicht, den nächsten Angehörigen von dem glücklichen Loose und der schönen Bukunft, die ihr durch die Verbindung mit dem Baron K. bevorstehe, Mittheilung zu machen. Das Glück des Mädchens war nicht von langer Dauer. Man schöpfte Verdacht über die redlichen Absichten des Mannes, es wurden Erkundigungen eingezogen, und das Resultat derselben war, daß man zur Ueberzeugung gelangte, daß Anna Rödler einem gewiffenlosen Mann zum Opfer ge fallen sei. Der angebliche Baron ist, wie ermittelt wurde, ein Kaufmann, und seit mehr als Jahresfrist verheirathet. Diese Enttäuschung nahm fich die Betrogene derart zu Herzen, daß ste ihrem Leben ein Ende zu machen beschloß und diesen Vor fat am Sonntag ausführte. Um halb 10 Uhr Vormittags 300 fich Anna in das Arbeitszimmer ihres Schwagers zurüd, löfte den Schlauch von einer über dem Schreibtisch befindlichen Gaslampe, befestigte ihn an einem Bändchen und öffnete dann den Hahn der Lampe . Das offene Schlauchende steckte hierauf die Unglückliche in den Mund und athmete das ausströmende Leuchtgas ein. Sie fand, was sie gesucht, den Tod durch Ver giftung. Ihren Angehörigen war das plögliche Verschwinden Anna's aufgefallen; man trat, von bösen Ahnungen erfaßt, in das Schreibzimmer und erblickte die Unglückliche leblos auf die Kiffen des Bettes zurückgesunken, den Gasschlauch im Munde. Aerztliche Hilfe, welche sehr rasch zur Hand wat fam dennoch zu spät, da der Tod schon früher eingetreten

den habe, sondern nur eine Entlassung der Arbeiter wegen Aufwiegeln und daß ein Arbeitslohn von 18 M. für die Fenster ein angemessenes sei, was die Tischler­meister des S. und S.-W. bestätigen würden. Herr Rödel legte entschieden Verwahrung gegen eine solche Ansicht ein, die die schon genügend Dadurch wider= legt werde, daß die Firma Gast u. Brock für die betreffenden Fenster jett 27 M. Arbeitslohn zahle und dennoch keine Ge­fellen dauernd behielte, weil dieselben auch bei diesem Lohne nicht zurecht fämen. Bur weiteren Drientirung und Beurthei­lung der thatsächlichen Verhältnisse gab Herr Hödel sodann die von allen an der Submission betheiligten Tischlermeistern ab­gegebenen Submissionsofferten bekannt. Seiner Angabe zu­folge find die Doppelfenster zum föniglichen Packhofgebäude in drei Loosen, I, II und III, vergeben worden und haben nach­stehende Tischlermeister folgende Forderungen gestellt: Biegert ad I 16 065 M., ad II 5024 M., ad III 16 698 M.; Böttcher ad I 15 643 M., ad II 4729 M., ad III 14 386 M.; Lüdke ad I 14 660 M., ad II 4256 M., ad III 15 012 M.; 3wang ad I 11 200 M., ad II 3256 M., ad III 11 648 M.; Roch ad I Richter 10 934 m., ad II 3524 M., ad III 10 450 M.; ad I 10 923 M., ad II 3603 M, ad III 11 367 M. Henschel ad I 10 260 M., ad II 3311 M., ad III 10 253 M. Lange ad I 9800 M., ad 11 3420 M., ad III 10 048 M. Gaft und Brod ad I 9511 M., ad II 3059 M., ad III 9396 M. Den Bu­schlag erhielten ad I Tischlermeister Lange, ad II Tischlermeister 3wang, ad III Tischlermeister Gaft und Brod. Leptere Firma habe demnach für alle 3 Loose das niedrigste Angebot gemacht. Es werde angenommen, daß das höchste Gebot noch 10 pCt. hinter dem Kostenanschlage der Regierung zurückbleibe, das fünfte und niedrigste Angebot variire also um 45-49 pCt. und es sei hieraus ersichtlich, daß die Firma Gaft und Brock lediglich auf die Ausbeutung ihrer Arbeiter spekulirt habe. Ein solches System dürfe man nicht länger ertragen und namentlich im Baufache, alle größeren Arbeiten in Submission gegeben werden, müffe man ein ent schiedenes Veto einlegen. Die beffer gefinnten Herren Tischlermeister wären mit dem Vorgehen der Kommission voll­ständig einverstanden. An das Referat des Herrn Rödel schloß sich eine lange und lebhafte Diskussion, in welcher na mentlich die Herren Klohse, Dertel, Künzel, John u. A. das Wort nahmen und wurde nach Schluß derselben folgende Re­solution gefaßt:

N. Auf eine räthselhafte Weise verschwunden ist, wie uns aus dem benachbarten Rirdorf geschrieben wird, ein 19 jähriges, sehr hübsches, junges Mädchen mit Namen Emilie Klinke. Dieselbe, die bisher dort bei ihren Eltern in der Berliner Straße 80 wohnte, hat sich am Mittwoch Nachmittag 6 Uhr ohne Angabe wohin entfernt und ist bisher nicht zurüd gekehrt. In einem zurückgelassenen Briefe nimmt das junge Mädchen von ihren Eltern und ihrem Bräutigam Abschied, betheuert ihre unwandelbare Liebe und bittet um Verzeihung wegen des Schrittes, den sie zu thun beabsichtige. Die Ver mißte hat dunkelblondes Haar, blaue Augen, blaffe Gefichts­farbe, ist untersetter Figur und war bekleidet mit braunem Kleide, gleichfarbiger Taille und Umschlagetuch.

N. Die Feuerwehr wurde gestern Abend gegen 8 Uhr nach dem Hause Neumannsgaffe 15 gerufen. Durch Unvors fichtigkeit waren dort in einer Privatwohnung Fenstergardinen in Brand gerathen. Beim Eintreffen der Feuerwehr war das Feuer bereits durch Hausbewohner gelöscht.

Gerichts- Zeitung.

Entscheidungen des Reichsgerichts. Leipzig , den 27. Oktober. Bur Auslegung des Begriffes der Verbreitung vers botener Druckschriften.) Ein gewiffer Renz in Konstanz hatte am Morgen des 5. Februar einen Holzkoffer als Eilgut nach Offenburg aufgegeben und als Inhalt Effekten und Modelle angegeben. Am Nachmittag gab er einen zweiten auf, dessen Inhalt er als Leisten und Werkzeuge bezeichnete. Dieser Koffer wurde auf der Bahn beschlagnahmt, und es stellte sich heraus, daß darin Nummern des Büricher Sozialdemokrat," meistens schon mit Streifbändern und einer Nummer versehen, enthalten waren. Jezt wurde auch der erste Koffer beschlag­nahmt, und man fand darin ebenfalls solche verbotene Drud schriften. Das Landgericht nahm als erwiesen an, daß Renz die Absicht gehabt habe, die Druckschriften zu verbreiten, und verurtheilte ihn zu Gefängnißstrafe. Der Angeklagte be­schritt nun den Revisionsweg und machte geltend, daß zur Verbreitung eine Handlung gehöre, welche geeignet sei, die Schriften Anderen zugänglich zu machen, in der Aufgabe der Koffer zur Beförderung mit der Eisenbahn liege eine solche Bugänglichmachung nicht. In der Sigung des 1. Straf fenates des Reichsgerichtes sprach sich jedoch der Reichsanwalt im Gegensage hierzu aus, und das Reichsgericht erkannte dem entsprechend auf Verwerfung der Reviston, da in der Be­förderung an die Beförderungsstelle ohne Rechtsirrthum eine Verbreitungshandlung erblickt werden könne.

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Die heute in Rothacker's Lotal tagende Tischlerversamm­Iung erklärt trop der erlaffenen Erklärung der Herren Gast u. Bruck die Arbeitseinstellung in dieser Werkstatt für voll und ganz gerechtfertigt. Die Versammlung erklärt ferner, bei allen derartigen Gelegenheiten, wo allzu niedrige Arbeitslöhne geboten werden, stets in derselben Weise vorzugehen und der­artine Strifes mit allen gefeßlichen Mitteln zu begünstigen durch Unterstüßung der etwa Strifenden und durch volles Eintreten für dieselben. Ferner erklärt die Versammlung die Bezeichnung Aufwiegeler" für eine Beleidigung der betr. Kollegen und weist dieselbe zurüd."- Am Sonntag findet im Norden Berlins eine große Tischlerversammlung statt.

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Russisches. Aus Geris- Dsuari in Dffetien schreibt man der Beitung Mzlemsst"( der Hirte): Wenn hierlands ein Mensch das Unglüd hat, in Jifinn zu verfallen, wird er dur seine lieben Angehörigen und Stammesgenossen folgender, Kur unterworfen: Man bekleidet ihn vollständig, bindet ihn mit Stricken und läßt ihn an einem Tau über einen hohen Felsen hinabhängen, wobei man ihn von oben her schlägt, schimpft und durch blinde Schüsse zu erschrecken sucht und schreit: Sage, wie der böse Geist heißt, der fich bei Dir eingenistet hat, ober wir schlagen Dich toot." Der so fürchterlichen Martern au gesetzte Unglückliche wird selbstverständlich irgend welche mehr oder weniger unartikulirten Laute hervorbringen, die natürli feinerlei Sinn und Bedeutung baben. Die Laute oder Morte werden aber auf Papierfeßen geschrieben, die man dann ins Feuer wirft, in der festen Ueberzeugung, daß dem Kranken da durch eine Erleichterung verschafft wird. Selbstverständli nimmt eine derartige Behandlung in den allermeisten Fällen einen höchft traurigen Ausgang.- Die Zeitschrift Wo Obosr." erzählt folgendes Kuriosum aus Rirenst: Im Hause des Kleinbürgers R. W. führte die Polizei in Folge verschiedener Forderungsklagen eine Inventaraufnahme aus. firenden Bolizeibeamten waren zwei städtische Deputirte be gegeben; diese drei Herren begaben fich u. A. in die bei diesem Hause befindliche Badstube, weil auch diese zu inventariftren war. Wie groß war die Verwunderung der genannten Herren, als fie in einer Nummer der Badstube einen ganzen Haufen von Kriminal- und Zivilprozeßaften des örtlichen Bezirksge richts und fast sämmtliche Bände des Siwod", d. h. bet Sammlung der Reichsgeseße fanden. Mit der Durchficht und Entscheidung dieser Prozesse beschäftigte fich ein aller Rechte verlustig erflärter Kleinbürger Namens Tsch. Derselbe machte in der Badstube die Schlußresolutionen und Uriheile fertig und brachte sie dann zur Unterschrift den auf demselben hofe wohnenden Herren Gerichtsmitgliedern.

Dem am

h. Eine sehr zahlreich besuchte öffentliche Schneider­versammlung beschäftigte fich am 27. b. M. in Gratweil's Bierhallen mit den Vorgängen in der jüngsten, stürmisch ers regten und schließlich polizeilich aufgelösten Generalversammlung der hiesigen( ortsstatuarischen) Schneidergesellen- Kranken- und Sterbe- Kaffe vom 23. d. M. in Jordan's Salon und dem hierauf bezüglichen Verhalten des Kaffenrendanten Schüßt. Der hierüber referirende Herr Pfeiffer unterzog unter einmüthigem Beifall der Versammlung das von ihm als unqualifizirbar bezeichneten Verfahren des Rendanten Schüß einer scharfen Kritik und unbedingten Verurtheilung. Hiernach hat, wie auch die an der Debatte fich betheiligenden Redner bestätigten, der genannte Kaffenrendant fich beharrlich geweigert, einen ihm von Herrn Pfeiffer rechtzeitig eingereichten und von ihm persönlich in Empfang genommenen Antrag des Herrn Pfeiffer zur Ge neralversammlung( auf Berathung und Beschlußfassung des gedruckt vorliegenden Statutenentwurfs für die künftige Orts­kaffe des Gewerks) in jener Generalversammlung zur Dis­tuffton zu stellen, indem er, fich auf ein unwesent liches, rein formales augenblickliches Versehen steifend, den Antrag fälschlich einen anonym eingelaufenen" nannte. In der sehr animirten Diskussion sprachen sich, bis auf einen einzigen Deputirten der Gewerkskrantenkaffe, alle Redner gegen ein folches Gebahren und für freie Hilfskaffen aus. In Betreff des in Rede stehenden Kaffenrendanten gab man übereinstim mend der Meinung Ausdruck, daß dem Verfahren desselben aus eigennüßigen Beweggründen die Abficht zu Grunde ge­legen habe, die polizeiliche Auflösung der Generalversammlung und dadurch die Oftroyirung eines Drts- Krantenfaffen- Statuts von Seiten der Aufsichtsbehörde herbeizuführen. Schließlich nahm auch die Versammlung einstimmig zwei Resolutionen an, welche dem Vorstande der alten Raffe, mit alleiniger Aus­nahme des Altgesellen, Herrn Taeterom, ein scharfes Miß­trauensvotum ertheilen und fich für den Beitritt zum Kranken­Unterstützungsbund der Schneider und verw. Berufsgenossen Klaffe 20 000 2, für die eines Kahns 100 T., für die Ze

Dem Bürstenmacher Fromm in Chemniß war im Jahre 1881 die Befugniß zur Vertreibung von Druckschriften auf Als Vor Grund des§ 24 des Soz- Ges. entzogen worden. figender des Vereins der Holzarbeiter hatte er nun in diesem Jahre ein Flugblatt Aufruf an die Tischler von Chemnit und Umgegend" verfaßt und drucken lassen, durch welches die Tischler zum Beitritt zu jenem Verein aufgefordert werden folten. Die fertigen Exemplare, 1200 an der Bahl, holte Fromm aus der Druckerei ab und übergab fte dem Schrift­führer, damit dieser fie an die einzelnen Tischler gelangen laffe. Fromm that dies deshalb, weil er fich daran erinnerte, daß er nicht die Befugniß habe, Druckschriften zu verbreiten. Das Landgericht in Chemnis fah aber in dem Weitergeben an den Schriftführer schon eine Verbreitungshandlung und verurtheilte Fromm zu einer Gefängnißftrafe, welche durch die Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wurde. Der An­geflagte legte Revision ein und behauptete, der Begriff der öffentlichen Verbreitung sei verkannt. Er habe schreiben und das Geschriebene bruden laffen dürfen, und die Verbreitung Dieser Drucksachen durch Andere sei nicht strafbar, also könne auch nicht die Absicht dieser Verbreitung strafbar sein. Eine öffentliche Verbreitung habe auch überhaupt nicht stattgefunden, denn diese Eremplare wären nicht für das Publikum, sondern für die 1200 Wähler bestimmt gewesen. Der Reichsanwalt führte in der Sigung des III. Straffenates vom 27. Oftober aus, es fönne fich nur darum handeln, ob verbreiten lassen daffelbe sei, wie verbreiten; dies sei aber anzunehmen: es sei ein allgemeiner Grundfaß, daß das Mittelbare ebenso strafbar fei, wie das Unmittelbare; das Gesetz würde sonst seine Wir fung verlieren, wenn man dem Einzelnen das Verbreiten laffen geftatten wollte, nachdem ihm das Verbreiten verboten sei. Das Erforderniß der Deffentlichkeit sei auch genügend festgestellt. Das Reichsgericht erachtete diese Ausführungen für zutreffend und verwarf die Nevifton des Angeklagten. ( Samb. Correfp.)

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Die geheime Anarchisten- Druckerpresse. Die Verhand­lung gegen die aus Anlaß der Entdeckung der geheimen anar­chistischen Druckerpreffe in Wien verhafteten einundzwanzig Anarchisten findet vor dem dortigen Ausnahmsgerichte am 26., 27., 28. und 29. November statt. Den Vorfiz wird L.-G.-R. Dr. Ritter von Holzinger führen, die Anklage wird Staats­anwalt Ritter von Pelser persönlich vertreten. Die Anklage Die Anklage lautet auf Hochverrath, Majestätsbeleidigung und öffentliche Gewaltthätigkeit.

Deutschlands , E. H.-K.", aussprechen.

Allen Schuhmachern Berlins hiermit zur Nachricht, daß der Fachverein der Schuhmacher im März d. J. einen Arbeits­nachweis errichtet hat. Mit Rücksicht auf die schlechte Lage der Schuhmacher ist die Arbeitsvermittelung unentgeltlich und zwar für beide Theile: Spandauerstr. 39 bei Herrn Schulz. Adressen­annahme zu jeder Tageszeit, Ausgabe des Abends von 8%, bis 9% Uhr, Sonntags Vormittags von 10-12 Uhr. Wir er suchen nun Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, unser Unternehmen auch fernerhin freundlichst unterstüßen zu wollen. NB. Die Vereinsversammlung am Montag den 3. Novbr. fällt aus. Tischler- Verein. Heute Abend keine Versammlung.

Vermischtes.

Ein Wiener Sittenbild. Fräulein Anna Rödler lernte in Wien vor nicht langer Zeit einen jungen Mann unter ganz eigenthümlichen Umständen fennen. Die Dame, eine auffallend schöne Erscheinung, wurde von dem jungen Manne seit Wochen verfolgt. Sie gab ihm jedoch keine Gelegenheit, sich ihr zu nähern, und war immer bemüht, fich den Verfolgungen geschickt

Was die Köpfe in China werth sind. Aus Paris schreibt man: Folgendes find die Preise, die der Bizelönig der Provinz Kanton in seinem Aufruf an die chinesischen Sol daten versprochen hat:" Für den Kopf eines Höchfifomman direnden 10 000 Taels( der Tael ist gleich 6,60 M.) und die Mandarinenwürde, für den Kopf eines Offiziers mit 7 Streifen 3000. und die Mandarinenwürde, für den Kopf eines Off ziers mit 5 Streifen 1000 T. und die Untermandarinenwürd für den eines Offiziers mit 3 Streifen 500 T. und die gleiche Würde, für jeden getöteten Soldaten oder Seesoldaten 100.( mobl die Feinde von andern Ausländern zu unterscheiden), für Wegnahme eines Panzesschiffes 1. Klasse 100 000., für die eines Panzerschiffes 2. Klaffe 80 000 T., für die eines Kanonen bootes 1. Klaffe 40 000 T., für die eines Kanonenbootes

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störung eines Schiffs die Hälfte obiger Summen. Das beutete Eigenthum bleibt dem Nehmer. Für jedes größere Geschütz 8000 T. und die Mandarinenwürde, für fleinere e Betrag im Verhältniß. Für einen Plan, der die Niederlage der Franzosen in einem Gefecht zur Folge hat, 30 000

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Das Manöverleben hat neben allen Unbequemlichkeiten auch seinen Humor, der frisch und lebhaft sprudelt. So hatte in einer sächsischen Stadt ein Soldat in einem guten Hause ein schlechtes Quartier; der Mann beschloß, furchtbare Rache zu nehmen, und als das Regiment ausrückte, fand sich im

Blatte der betreffenden Stadt folgendes Inserat: -Straße Nr. 4.

Jesus Sirach, Kap. 31, Vers 12 und 10. Diese Verse lauten nämlich:

1. Wenn Du bei eines reichen Mannes Tische figeft

so sperre Deinen Rachen nicht auf

2. Und denke nicht: Hier ist viel zu fressen.

Der Betreffende wandte sich Beschwerde führend an das Kom

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mando, aber der humane Chef wies die Klage mit der mertung ab: er freue ftch, so bibelfeste Mannschaften zu

-In dem Dorfe L. des Sprottauer Kreises sollen aus gleicher haben: Hier herrscht der Hungertyphus".

zu entziehen, Ueber ihre erste Begegnung mit diesem Manne Veranlassung an der Thür eines Hauses die Worte geftanden

machte das Fräulein ihren Anverwandten folgende Mitthei lungen: Als fie vor nicht ganz einem Monate die Wollzeile

Barte Familienbande. Der Großvater des

Bauern

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im Sterben. Die Familie umringt das Bett des Todkranten junger, nach der neuesten Mode gekleideter Mann eutstieg. und kann sich vor Weinen und Schluchzen nicht faffen. Da

Mit einem höflichen Gruß näherte er sich der Dame, stellte sich als Baron K. vor und erklärte, nachdem er einige Worte der Entschuldigung hervorgebracht, daß er Fräulein Anna Rödler deshalb in so oftentatio zudringlicher Weise verfolge, weil er fie unaussprechlich liebe und als seine Gattin heimführen wolle. Das offene Geständniß des jungen Mannes hatte die Dame derart überrascht, daß fie teine Worte fand, um dem ihr frem­den Manne Vorwürfe über sein verlegendes Benehmen zu machen. Als fie fich von der Ueberraschung wieder erholt hatte, wollte sie sich rasch, ohne den Mann einer Antwort zu würdi­gen, entfernen. Dem redegewandten ,, Baron " gelang es aber, Das Fräulein zu bewegen, ihn anzuhören. Der junge Mann

bann

tritt der Hofbefizer zum Arzt und sagt: Erhalten Sie ihn

uns, lieber Herr Doktor, wenigstens acht Tage noch, fönnen wir ruhig das heu einbringen."

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würdiger Fall von Blutvergiftung ist in Erfurt vorgelommen Blutvergiftung durch einen- Büdling. Ein mal Nach dem Genusse eines Büdlings erkrankte die 13jährige Tochter des dortigen Uhrmachers Wagner so, daß fie bereits aus Jena herbeigerufener Professor stellten fest, daß der ge räucherte Fisch Giftfloff mit fich geführt hatte. Die Bunge de Mädchens war schwarz. Auch in England hat fich vor eini gen Wochen ein ähnlicher Fall ereignet, der aber glüdlicher fürstliche Lebensweise nicht genug zu erzählen, betheuerte, daß Margate , wurden durch den Genuß von Seegarneelen( shrimps) wußte ihr über seinen ungeheuren Reichthum, über seine geradezu verlief. In den Dörfern East und West Northdown, unweit er fie außerordentlich liebe und als Gattin vom Altare heim- nicht weniger als 69 Personen vergiftet. Anfangs glaubte man daß die Garneelen durch das Kochen in fupfernen Gefäßen in Folge der von den Herren Gaft und Brock in verschiedenen machten Eindruck bei der Dame. Sie war so leichtgläubig, vergiftet worden seien, später stellte es sich jedoch heraus, daß

Arbeiterbewegung, Vereine und Verfammlungen.

t. Die Bautischler waren am Donnerstag Abend wieder

Beitungen veröffentlichten Erklärung, die Arbeitseinstellung in

seine Versicherungen für wahr hinzunehmen, und wenn sie auch nach dieser erster Begegnung ihm keine Versicherungen der

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das Fleisch derselben ganz weich und so deren Genuß gefund zu niedrigen Lohngebotes( 18 M.) für in Submission gegebene Gegenliebe gab, so war ste doch schwach genug, dem feurigen heitsschädlich gemacht hatte. Die durch den Genuß der Gar neelen erkrankten Personen find durch rechtzeitige ärztliche Hilfe

Doppelfenster zum Königl. Badhof. Die erwähnte Grilärung Verehrer eine zweite Busammenkunft zu bewilligen. Bu dieser besagt, daß eine Arbeitseinstellung überhaupt nicht stattgefun- erschien der angebliche Baron in Begleitung eines Herrn, welchen sämmtlich gerettet worden. Verantwortlicher Redakteur R. Gronheim in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW. Beuthstraße 2.