2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Mr. 249.
Behn Jahre bergmännischer Mnfallstatistik in Deutschland . Man schreibt uns aus Bergarbeiterkreisen:
Mit Schluß des Jahres 1895 beendete die Deutsche Knappschafts- Berufsgenossenschaft das erste Jahrzehnt seit ihrer Gründung. Die Genossenschaft hat in einem fehr interessanten Bericht, der als Beilage zum Kompaß" er scheint, das Ergebniß ihrer bisherigen Thätigkeit mitgetheilt. Auf den ersten Blick erkennt man daraus, von welch großen und immer noch steigenden Gefahren der deutsche Bergmann bei feiner Arbeit umringt ist. Während 1885/86 auf je 1000 Mann der Belegschaft 6,59 entschädigungspflichtige Unfälle fielen, ftieg diese Ziffer im Jahre 1895 auf 11,39. Die absolute Unglücksziffer stieg noch weit erheblicher und zwar im angegebenen Beitraum von 2265 auf 4906. Also eine Steigerung um mehr Senn 100 pCt.!
Freitag, den 23. Oktober 1896.
13. Jahrg.
richtiger Einschägung zu veranlassen. Betreffs der Delegirten- Die Entwendung von Elektrizität straflos! Eine Lüde wahlen zu den Kongreffen wurde festgesezt, daß in der Regel im Strafgeset. Der§ 242 des Strafgesetzbuches sagt, daß wegen auf je 200 Mitglieder ein Delegirter tommen foll, Diebstahls derjenige bestraft wird, welcher eine fremde bewegliche daß aber dabei auf eine Vertretung einzelnen Sache sich rechtswidrig aneignet. Das Landgericht Kiel hat am Landestheile und Berufszweige Rücksicht zu nehmen sei. 9. Mai den Kaufmann Karl Wolff von der Anklage des DiebDie sonstigen Statutenänderungen sind unwesentlich. Die Kongreffe ftahls freigesprochen. Der Angeklagte hatte für seinen Motor sollen auch ferner alle zwei Jahre und zwar im April oder von dem Frankenthal 'schen Elektrizitätswerke vertragsmäßig Mai abgehalten werden. Der nächste Kongreß findet im Früh- Kraft bezogen. Nachdem der Vertrag am 11. Januar abgelaufen war, jahr 1899 in Velten in der Mark statt. Der Zentralvorstand hat er trotzdem noch vom 12. bis 17. Januar d. J. unberechtigterbehält seinen Sitz in Berlin . Zum ersten Vorsitzenden wurde weise elektrischen Strom aus der Frankenthal 'schen Zentrale ent Jakobey, zum Raffirer Kaulich gewählt. Jakobey erklärte, nommen und für sich verwendet. Das Landgericht hat kein Bedenken daß er in diesem Jahre eine Thätigkeit innerhalb der Verbands- getragen, festzustellen, daß der Angeklagte rechtswidrig gehandelt gefchäfte nicht ausüben werde. Ob sich eine Besoldung seiner hat, aber es erkannte dennoch auf Freisprechung, weil nach dem Person nothwendig machen werde, müsse er bezweifeln, da nach eingeholten Obergutachten die elettrische Kraft nicht feiner Ansicht ein angestellter Beamter genügend sei, und Raulich als eine bewegliche Sache anzusehen ist. Beweg bereits hierzu als solcher bestimmt fei. liche Sachen, so heißt es im Urtheil, können nur törperliche Die Leitung der internationalen Korrespondenz und die Pflege Gegenstände sein, ein solcher förperlicher Gegenstand ist aber die der Beziehungen zu den Kollegen des Auslandes werde er einem Elektrizität nicht. Das Reichsgericht, das vom Staats anderen Kollegen übertragen. Zum Vorsitzenden des Ausschusses, anwalt als Revisionsinstanz angerufen war, schloß sich dieser Tödtliche Unfälle ereigneten fich 1885/86 2,50 pro der seinen Siz in Dresden hat, wurde Drunsel, und zum Anschauung an und bestätigte das freisprechende Urtheil. 1000. Diese Biffer fiuft zwar 1892 auf 2,04 im Jahre; 1893 Borsigenden der in Hamburg domizilirenden Breßtommission In der Urtheilsbegründung heißt es: Es ist aller= ſteigt sie aber wieder auf 2,25. Im lezten Jahre tamen auf der Kollege Schrader gewählt. Zum Generalrevisor wurde dings anzuerkennen, daß sich hier eine Lücke im Straf1000 Bergleute 2,12 tödtlich Verunglückte. Im Vergleich mit Gruner- Dresden bestimmt. Den Ausständigen Glas- und gefeße befindet, welche bedauerlich ist, aber das Reichs den außerdeutschen, z. B. englischen und belgischen bergmännischen Borzellanarbeitern Wiens bewilligte der Kongreß 500 m. gericht muß sich mit der Thatsache abfinden, daß es eine Lücke Unglücksziffern ist die deutsche sehr hoch. Das charakteristische Fräßdorf Dresden schließt hierauf den Rongreß mit ist. Es ist wohl anzunehmen, daß, wenn die Technik in den aber an dieser Statistik ist, daß sie sich fast garnicht zu gunsten der Bemerkung, daß der Wechsel im Vorstande, sowie die hier 70er Jahren, als das Strafgesetzbuch entstand, bereits die jetzige der Bergarbeiter veränderte, während in England und Belgien geübte Kritik desselben keinen persönlichen Motiven entsprungen Entwickelung gehabt hätte, eine Bestimmung getroffen wäre, die die Zahl der getödteten Knappen ständig prozentual fällt. sei. Es habe sich nur darum gehandelt, die Aemter so zu be- der Einführung des Begriffes der Untreue( neben der UnterDie zunehmende Gefährdung des deutschen Bergmannslebens feßen, wie es im Interesse des Vereins liege. Die Arbeiten schlagung) entsprochen hätte. Das ist aber nicht geschehen, und zeigt auch die Tabelle über die seit 10 Jahren sich ergebenden dieses Kongresses würden zum ferneren Gedeihen der Organi - das Reichsgericht ist nicht ermächtigt, Lücken im Strafgesete Unfallt often an, berechnet auf 1 Arbeiter und 1000 m. fation beitragen. Mit einem Hoch auf die moderne Arbeiter durch Analogien auszufüllen. Dies muß der Gesetzgebung überLohufumme. Jm Durchschnitt tamen auf einen Arbeiter und 1000 m. bewegung und die Sozialdemokratie erreichte der Kongreß sein lassen bleiben. Lohnfumme 1893: 7,84, bez. 7,66 m. 1895 waren die entsprechenden Ende. Zahlen 20,36 und 22,76 M. Ueber den Durchschnitt erhoben sich 1895 die Sektionen II und VIII( Bochum und München ) mit 26,92 und 26,55 beziv. 24,92 und 29,15 M.
auf
Gerichts- Beitung.
Die Verrohung unter der bürgerlichen Jugend wird von Tag zu Tag ärger. Wegen nächtlichen Straßenskandals hatten vier Studenten des tgl. Polytechnikums in Dresden An Entschädigung zahlte die Berufsgenossenschaft polizeiliche Strafmandate über je 15 m. empfangen. Einer Eine wenig beneidenswerthe Rolle spielte der Bau- davon, ein gewiffer Pflog, beantragte richterliche Entscheidung. 1885/86 522 625,95 M.; diese Summe stieg 1895 1 182 367,60 M. Die Gesammtsumme der seit Bestand der Ge- unternehmer August Baier, als er gestern vor der dritten Er hatte nämlich in das Fenster einer Parterrewohnung ein noffenschaft bezahlten Unfallentschädigung betrug 35 225 129,62 M. Strafkammer des Landgerichts I gegen sechs Maurer als Be Packet mit menschlichem Unrath geworfen und Der Reservefonds betrug im Jahre 1895 25 053 016,39 M. laftungszeuge aufzutreten hatte. Die Angeklagten sollten sich der begründete nun seinen Einspruch damit, daß solche Dinge Die Verwaltung foftete 2444 274,66 M. oder etwa Nöthigung schuldig gemacht haben. Baier hatte in diesem bei seinen Freunden" Usus" seien. Das SchöffenSommer eine größere Maurerarbeit übernommen 4 pCt. der Gesammteinnahme. Für Unfalluntersuchungen und algericht erachtete dies aber nicht als Milderungsgrund, sondern Schiedsgerichte wurden 1415 957,86 M. ausgegeben. Uns dünkt, deren Fertigstellung er während der letzten vier Wochen noch mehr verurtheilte das Ferkel zu 100 Mark Geldstrafe oder zehn hier hätte manche Mark beffer angewendet werden können. Arbeitskräfte annehmen mußte. Die Angeklagten übernahmen Tagen Haft. Anstatt die armen verunglückten Bergleute, wie man sagt, von die Arbeit, wie sie angaben, unter der Bedingung, daß ihnen die Pontius zu Pilatus zu schicken und für die Unfalluntersuchungen, Stunde mit 70 Pfennig berechnet und dieser Betrag ihnen beffer Quälereien der Arbeiter, so vieles Geld auszugeben, sollte wöchentlich ausgezahlt werden sollte. Nach Fertigstellung der Affordarbeit sollte Baier dann von dem Ueberschusse 20 p& t. für man diese Million und mehr Mark an die Verletzten zahlen. Seit ihrem Bestehen hat die Genossenschaft für 36 576 Un- sich behalten und der Rest unter den sechs Angeklagten Am ersten Lohn- die fälle Entschädigung gezahlt. 8719 Unfälle endeten mit 3 gleichen Theilen vertheilt werden. dem Tode des Verlegten, d. h. durchschnittlich kommen tage zahlte Baier nicht 70, sondern nur 60 Pf. pro ca. 870 Menschen in den deutschen Bergwerken ums Leben; doch Stunde, und als die Maurer dies rügten, beruhigte er bietet die Statistik der Knappschafts - Berufsgenossenschaft' kaum sie durch das Versprechen, daß er nach Fertigstellung der Arbeit ein vollständiges Bild der Gefährlichkeit des Bergbaus, werden die 10 Pf. nachzahlen würde. Am 28. Juni war die Arbeit zu hier doch nur solche Unfälle angeführt, die als entschädi. Ende geführt, Baier erhielt von dem Bauherrn noch 404 M. gungspflichtig anerkannt sind. Wie hoch die eigentliche ausbezahlt, welche zu vertheilen waren, nachdem er für sich Bahl der bergmännischen Unfälle ist, mag man daraus ersehen, den 5. Theil abgezogen hatte. Die Vertheilung sollte Regulativ jener fächnischen Stadt, welche Gewicht darauf daß im Jahre 1895 im Bergwerksbetrieb Deutschlands 40 616 zur Anmeldung gelangten, von denen taum 12 pet. als entschädigungspflichtig betrachtet wurden.
Für welchen Lohn die deutschen Bergleute in die graufige Tiefe steigen, auch das giebt die uns vorliegende
Statistit an.
Es wird hohe Beit, daß sich unsere deutschen Bergleute zu einer starten Organisation zusammenschließen, damit ihnen ein größerer Antheil von dem zufällt, was sie unter Gefahr ihres Lebens erzeugen.
der
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Soziales.
Ueber den Feldzug gegen die Konsumbereine schreibt Soziale Praxis":"
Die Konsumvereine sind gegenwärtig für die breite Masse Bevölkerung fast das einzige Mittel, sich ihre Lebensmittel zu billigen Preisen zu beschaffen. Daß sie diese sozialpolitisch bedeutsame Aufgabe mit steigendem Erfolg betreiben, geht aus den steigenden Angriffen hervor, denen sie von seiten der Kleinhändler und der sie protegirenden politischen Parteien ausgesetzt sind. Das in einem Schanklokale in der Stephanstraße vorgenommen legt, daß die Höhe des Umsatzes nicht nach den Preisen werben. Als alle Betheiligten zur Stelle waren, verlangten die des Konsumvereins, sondern nach den in anderen Geschäften Maurer , daß ihnen von dem Ueberschuß zunächst der Betrag üblichen Preisen berechnen will, zeigt, daß die Verbilligung der ausgehändigt werde, welcher ihnen während der Arbeitszeit zu Lebensmittel durch die Konsumvereine für erheblich erachtet wird. unrecht abgezogen worden sei. Hierauf wollte Baier sich nicht wenn im Königreich Sachsen gegen die dortigen Konsumvereine einlaffen, er behauptete, daß nur 60 Pf. pro Stunde vereinbart geltend gemacht wird, daß fie sozialdemokratische Propaganda worden sei. Die Parteien wurden erregt und schließlich treiben, fo ist dem entgegenzuhalten, daß jeder derartige Versuch Im Jahre 1886 betrug die Zahl der bei der Berufsgenossens erklärte Baier:" Ich zahle heute überhaupt nicht und nach§ 79 des Genossenschaftsgesetzes niedergehalten werden kann. schaft versicherten Personen 343 709; auf jeden Kopf kam eine anrechnungsfähige Lohnfumme von 729,69 M.( dies find Durch wenn Ihr mich todischlagt!" Die Angeklagten befürchteten, Daß diefer Paragraph nicht angewandt wird, beweist, daß er sich schnittszahlen für ganz Deutschland ). 1890 hatte sich die Zahl vollständig um ihren Lohn zu kommen, denn Baier war ihnen nicht anwenden läßt. der Versicherten auf 398 380 gehoben, die Lohnfumme hatte sich als ein Mann bekannt, welcher die Arbeiter auszunuzen pflege, Richtig ist, daß die Konsumvereine zu einem erheblichen infolge des 1889 er Streits auf 901,07 m. gesteigert. Bon 1892 an fällt einige von den Angeklagten hatten ihn bereits früher beim Theile sich aus den arbeitenden Klassen rekrutiren. Nach dem der Durchschnittslohn aber immer mehr und betrug 1895 nach Gewerbegericht verklagen müssen. Sie umringten ihn und Ver- Jahresbericht des Allgemeinen deutschen Genossenschaftseiner fleinen Steigerung gegen das Vorjahr 894,28 mart. Die schiedene drohten, daß er den Raum nicht eher verlassen dürfe, Verbandes" gehören im Durchschnitt von den Mitgliedern der Zahl der Versicherten stellte sich auf 430 820. Die Er bevor er das Geld auf den Tisch gelegt. Baier hielt es für ge- Konsumvereine 60 pCt. den arbeitenden Klassen und 12 pt. rungenschaften der Streits von 1889-93 find rathen, nachzugeben, er legte 404 M. auf den Tisch, erhielt hiervon dem Handwerkerstande an. Eine auf die Konsumvereine also gänzlich verloren, dank der Uneinigkeit Angeklagten dann Anzeige wegen Nöthigung erstattet. Seine schwächsten Kreise. 80 M. für sich und durfte sich dann entfernen. Er hat gegen die gelegte Steuer trifft also hauptsächlich die wirthschaftlich Die Stadt Tenchern der deutschen Bergleute und der Brutalität des zum Beispiel, Kapitals. Was dem Knappen in gesteigertem Maße zufiel, das völlig einwandsfreier Zeuge die Angaben der Angeklagten, will, würde sogar dieselbe fast nur auf die arbeitenden Unglaubwürdigkeit wurde schon dadurch festgestellt, daß ein welche eine Umsatzsteuer von dem Konsumverein erheben ist die Unsicherheit seines Lebens und erhöhte Arbeitsleistung. Den oben angegebenen Durchschnittslohn( 1895= 894,28 m.) daß ein Stundenlohn von 70 Pf. vereinbart sei, eidlich be- Klassen legen; denn der dortige Konsumverein zählt 1062 Mitresp. mehr wie denselben, erreichten aber nur die Bergleute des ſtätigte. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rößeler, verwarnte glieder, von denen 955 dem Arbeiterstande angehören oder kleine Ruhrgebietes und die Sachsens . Im Bereich der Sekden Zeugen Baier in eindringlichster Weise vor dem Meineide. Leute sind. Im Königreich Sachsen übersteigt die Betheiligung tionen Bonn , Waldenburg , Tarnowitz , Klausthal, Halle und Sodann mußte Baier zugeben, daß er wiederholt, wie die An- der Arbeiter an den Konsumvereinen erheblich den Durchschnitt München blieb der Lohn der Knappen hinter dem Durchschnitt, geklagten behauptet hatten, so betrunken gewesen sei, daß er die von 60 pet. Ein großer Theil der Konsumvereine besteht hier, übrigen Arbeiter, welche im Tagelohn arbeiteten, nicht hatte be- wie der in Teuchern , fast nur aus Arbeitern; wie es ja in den zum theil sehr erheblich zurück. aus, daß die Angeklagten wohl befürchten konnten, durch den Zeugen meisten der dortigen Konsumvereine sind der Zusammensetzung aufsichtigen können. Der Vorsitzende führte in der Urtheilsverkündung Induftriedistrikten auch kaum anders zu erwarten ist. Die Baier um ihren sauer verdienten Lohn zu kommen, das Verhalten der Mitglieder nach Arbeiter Konsumvereine. Die arbeitenden des Zeugen Baier verdiene die schärffte Verurtheilung. Aber es Klaffen also find es, welche, um der kleinen Minderheit sei erwiesen, daß drei der Angeklagten sich der Nöthigung der Kleinhändler mit Lebensmitteln günstigere Konkurrenz fchuldig gemacht haben, indem sie den Baier mit dem Vergehen Bedingungen zu schaffen, mit einer Sondersteuer belegt werden der Freiheitsberaubung bedrohten. Mit Rücksicht auf die ganze sollen. Und dazu kommt, daß diese Konsumvereine nur die Sachlage seien diese drei Angeklagten zu der zulässig niedrigsten nothwendigen Lebens- und Wirthschaftsbedürfnisse führen, so daß des Allgemeinen Vereins der Töpfer und Berufs- Strafe je 8 m. verurtheilt worden, die drei übrigen An- die Umsatzsteuer eine Steuer wird, die von den im täglichen geklagten feien freigesprochen worden. Haushalt des Arbeiters gebrauchten Waaren erhoben wird. genoffen Deutschlands . Zwei volle Sitzungstage nahm die Verhandlung einer Die den Konsumvereinen zugedachte Umsatzsteuer verstößt In der heutigen Sitzung hielt ein fe aus Dresden ein Privatklage in Anspruch, welche der Besitzer der Auskunftei nicht blos gegen die Grundideen der GewerbeReferat über die Mißstände im Baugewerbe und über die Arbeiten Schimmelpfeng gegen einen gewiffen Adamski an- Ordnung und des Genossenschafts- Gesezes, Die Abtheilung 149 a des Schöffengerichts war sondern ist auch die denkbar ungerechteste und der in Hamburg und Dresden bestehenden Kommissionen, deren gestrengt hatte. Aufgabe es ist, für Beseitigung dieser Mißstände eine durchgreifende am ersten Tage bis 10 Uhr abends, am zweiten bis 7 Uhr abends härteste Steuer, weil sie fast ausschließlich die und die dieser mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Es handelte sich um einige arbeitenden Agitation zu entfalten. Der Redner empfahl eine Resolution, welche von dem Angeklagten verfaßte Schriften, die sich gegen die stehenden Klassen trifft. gesetzgeberische Maßnahmen zwecks Beseitigung der Uebelstände, unter denen die Bauarbeiter zu leiden haben, sowie eine Kontrolle Auskunftei des Privatklägers richteten und schwere Beleidigungen gegen diesen enthielten. Solche waren namentlich in der Broschüre der Bauten, analog der Fabrik- Inspektion, fordert. Diese Moderne Behme" aufgehäuft. In dieser Broschüre hatte sich der Resolution wurde jedoch zurückgezogen, nachdem mehrere Redner darauf hingewiesen hatten, daß wegen der Forderung eines gefeß- Beweismaterial für die Wahrheit seiner Behauptungen berufen, Verfasser wiederholt auf ein ihm zu Gebote stehendes erdrückendes geberischen Eingreifens der Verein als politisch erklärt werden in der Verhandlung vermochte er aber nicht eine einzige Thatfönnte. Der Kongreß sprach sich hingegen für Unterstützung fache zur Begründung seiner Beleidigungen nachzuweisen. Der aller Bestrebungen aus, die auf Beseitigung der Mißstände im 1. Das Gesinde ist fflavenähnlich zur Befolgung aller Bes Baugewerbe gerichtet sind, und sicherte namentlich den mit der Angeklagte wurde durch Rechtsanwalt Dr. Haase, der Kläger Bearbeitung dieser Angelegenheit betrauten Kommissionen in Schluß der Beweisaufnahme, daß ihm seit den Tagen der Scheltworte und Büchtigungen feitens der Herrschaft geduldig über durch Justizrath Meyer vertreten. fehle der Herrschaft verpflichtet. Letzterer erklärte nach 2. Es ist in fast ganz Deutschland der Pflicht unterworfen, Hamburg und Dresden die weitestgehende Unterstützung zu. Der Kongreß trat hierauf in die Statutenberathung ein und Reichsglode derartige von Beleidigungen stroßende Schriften fich ergehen zu lassen. Ein Züchtigungsrecht ist indeß nicht ans beschloß, den Namen des Vereins in derselben Weise, wie die noch nicht vorgekommen seien. Das Urtheil des Schöffengerichts erkannt in der Rheinproving, in Frankfurt a. M., in Anhalt, in lautete auf vier Monate Gefängniß, Einziehung der gestern angenommene Aenderung des Titels der Zeitung festzusetzen. unter Anklage gestellten Schriften und Befugniß zur Veröffent- Baden, im Fürstenthum Birkenfeld , in Elsaß- Lothringen , in HamEin Antrag des Vorstandes, die niedrigste Beitragsklasse von burg , im Großherzogthum Heffen, auf dem platten Lande beider wöchentlich 15 Pf. fortfallen zu laffen, wurde mit Rücksicht auf lichung des Urtheils in einer ganzen Reihe von Zeitungen. Mecklenburg und Waldeck. Auch die hannoverschen Gesindeden geringen Lohn der dem Verband angehörenden Ziegelei- Eine schwierige Rechtsfrage wurde vor einigen Tagen Ordnungen tannten ein Büchtigungsrecht nicht. Der Prügels Arbeiter bekämpft, und dann beschlossen, den 15 Pf.- Beitrag bei- vor der Strafkammer des Landgerichts II von allen anwesenden paragraph, der§ 77 der altpreußischen Gesinde- Ordnung, ist indeß zubehalten, aber nur für solche Mitglieder, die weniger als Rechtsgelehrten mit lebhaftem Intereffe erörtert. Ein Kellner durch die preußische Gesinde Ordnung vom 16. September 1867 12 M. pro Woche verdienen, sowie für Arbeiterinnen. Es be- hatte sich rechtswidrig in den Besitz von Biermarken zu setzen ge-( Gefeßsammlung Seite 1515), betreffend die Zulässigkeit des stehen jetzt Beitragsklaffen zu 15, 20, 25 und 30 Bf., welche Bewußt, auf welche er von dem Schankwirth das Bier für die Rechtswegs, auch auf den Geltungsbereich der hannoverschen träge je nach der Lohnhöhe zu zahlen sind. Da häufig Mitglieder Gäfte erhielt. Dieser einfache Thatbestand erregte die Herren Gefinde- Ordnungen übertragen.- Das Bürgerliche Gesezin eine niedrigere Beitragsklaffe zahlen, als sie ihrem Verdienst gewaltig; man ftritt, ob Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug buch beseitigt vom 1. Januar 1900 ab bies nach zahlen müßten, so wurde beschlossen, die Streitunterstützung vorliege; ein zur Milde geneigter älterer Anwalt pläbirte für 3üchtigungsrecht, mag es direkt anerkannt, mag es durch nach den groben Unfug. Der Gerichtshof nahm nach langer lebhafter Berweigerung des Rechtswegs für erlittene Injurien auswie es das Statut bisher vorschrieb örtlichen Verhältnissen, sondern auch nach der Höhe der von den Berathung Unterschlagung als vorliegend an und verurtheilte, gedrückt sein. Streifenden gezahlten Beitragstlaffe zu bemessen. Man hofft, die da der Kellner diesen Schwindel wiederholt und mit Erfolg verMitglieder durch diese Bestimmung im eigenen Interesse zu sucht hatte, den Thäter zu drei Wochen Gefängniß.
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das Gefinde. Unter diesem Titel veröffentlicht Reichstags= Ausnahmerechte gegen die ländlichen Arbeiter und Abgeordneter Arthur Stadthagen in der Frauenzeitschrift land geltende Ausnahmebestimmungen gegen das Gesinde folgende Die Gleichheit" eine Artikelserie, worin er als solche in Deutsch = acht neunt:
5. Ueberdies werden im Gegensatz zu allen onderen Verträgen und zu allen anderen Bevölkerungsklassen- Verlegungen