Verhör des Angeklagten einzugehen. Dr. Elbogen bittet neuer lich um Vertagung, da er auch behufs des Verhöres mit Klie Rücksprache genommen haben müsse. Der Richter giebt diesem Antrage feine Folge, worauf der Vertheidiger mit Klier, vom Richtertische wegtretend, einige Minuten spricht. Klier tritt vor und sagt: Bevor ich mit dem Vertheidiger mich nicht be sprochen habe, bin ich nicht in der Lage, eine Antwort zu ge ben. Richter: Auf freien Fuß werden Sie jedoch nicht gesezt.­Da durch die Weigerung Klier's, fich verhören zu laffen, in die Verhandlung nicht eingegangen werden kann, verkündet der Richter den Beschluß, daß er dem Antrage des staatsan waltlichen Funktionärs Folge gebe und den Alt dem Straf gericht übermittle. Josef Klier wird hierauf durch den Wach­mann wieder in die Haft zurückgeführt.

ist ja sehr liebenswürdig, dachte der Beamte, und während sich der Schlüffel im Schloß drehte, bereitete er fich auf eine recht höfliche Dankesrede vor. Aber er sollte nicht dazu kommen, fte an den Mann zu bringen; denn kaum war er in den stock­Dunklen Hausflur eingetreten, als ihm von unsichtbarer Hand eine der träftigsten Dhrfeigen applizirt wurde, die er je empfan­gen, und zugleich überschüttelte ihn die bereis erwähnte tiefe Stimme mit einer Fluth von nicht sehr schmeichelhaften Worten, die ihn indessen wenigstens darüber aufklärten, daß der schal­lende Empfang eigentlich nicht ihm, sondern dem achtzehnjäh­rigen Sohne des gestrengen Hauswirths gegolten habe. Das Mißverständniß war bald aufgeklärt, die nöthigen Entschuldi gungen und Erklärungen ausgetauscht, und mit heftig blutender Nase stieg der junge Ehemann die drei Treppen zu seiner Wohnung empor. Seine Stimmung war nicht eben die rostgste, und auf der legten Stufe hatte er die Ueberzeung gewonnen, daß er sich in diesem Zustande seiner jungen Frau unmöglich präsentiren könne. Wenigstens das Nasenbluten mußte erst aufhören, und da er fein Mittel bei der Hand hatte, es zu stillen, so sette er fich refignirt auf die oberste Treppenstufe, um es vorübergehen zu laffen. Schon nach wenigen Minuten aber hatte ihn die Müdigkeit überwältigt, und trop seiner unbe­quemen Stellung war er fanft entschlafen. Ein fürchterlicher Drud in der Magengegend ließ ihn erwachen, und als er mit einem Aufschrei nach der schmerzenden Stelle griff, umflam­merten seine Hände ein ziemlich umfangreiches Bein, das der Bugleich Urheber jenes entseßliches Druckes gewesen war.

Erhärtung über den Nachlaß im Prozeßwege zu erzwingen nur noch mehr bestärkt, und es ist von ihnen ein Rechtsanwalt be­auftragt, die hierzu nöthigen Schritte beim Gerichte zu thun. Ueber die Verhaftung des Mörders Karl Klemp, der auf Requifition der Staatsanwaltschaft zu Schneidemühl  auf dem hiesigen Schlesischen Bahnhof   dingfest gemacht wurde, gehen dem B. Z." noch einige Details zu, aus denen vor Allem hervorgeht, daß der den Zug begleitende Schaffner Zimmermann und nicht die hiesige Kriminalpolizei fich das Verdienst der Ausfindigmachung des Mörders zuschreiben darf. Der Sachverhalt war folgender: In Schneidemühl   theilte die Polizei dem Zugpersonal des Nachtpersonenzuges von Schneide mühl nach Berlin   mit, daß sie einen des Mordes verdächtigen jungen Mann suche, der nach Bergmannsart gekleidet sei, eine Müge mit gelben Streifen trage, 21-22 Jahre alt und von schlanker Statur sei. Das Personal möchte doch bei der Billet- Revision auf den beschriebenen Passagier fahnden. Auf Station Stöven nächste Station hinter Schneidemühl  tamen drei Paffagiere hinzu, deren einer ein Billet nach Berlin  hatte. Auf diesen paßte die Beschreibung so ungefähr; da es aber Nacht war und die Handlampe des Schaffners nur sehr spärliches Licht gab, so beschloß der Schaffner, um nicht fehlzu­greifen, den Anbruch des Tages abzuwarten, den Verdächtigen aber, der vierter Klaffe fuhr und fast die ganze Zeit über schlief, indeß scharf zu observiren. Auf Bahnhof Lichtenberg Auf Bahnhof Lichtenberg verschaffte fich der Zugbeamte durch nochmalige gründliche Inspektion des in Rede stehenden Passagiers Gewißheit, daß das Signalement auf den legteren paffe, und ließ dann auf dem Schlesischen Bahnhof   durch den Gepäckträger Nr. 8 einen Schußmann herbeiholen, den er unter Mittheilung seiner Ver­dachtsgründe um Verhaftung des Passagiers ersuchte. Der Verdacht bestätigte fich, wie wir bereits mitgetheilt, der hinter Schloß und Riegel Sigende hat sich schon bei seiner ersten Vernehmung als Thäter bekannt.

-

N. Eine elegant gekleidete Dame wurde gestern Vor­mittag auf dem Wochenmarkt Alexanderslag" von einem so heftigen Blutfturz befallen, daß ihre Ueberführung in ein Krankenhaus sofort angeordnet werden mußte. Dieselbe wurde später als eine Wittwe Krichelsdorf rekognoszirt.

N. Von einem schweren Verluft wurde gestern früh gegen 8 Uhr der Führer eines Lastfuhrwerks betroffen. Als Derselbe mit seinem Gespann in der Nähe des Rathhauses paffirte, glitt das vorgespannte Pferd so unglücklich aus, daß es fich beide Vorderbeine brach und dem Abdecker behufs Tödtung überwiesen werden mußte.

Vermischtes.

Es lebe die Reklame! Auf einem Friedhofe in Paris  findet sich folgende Grabschrift: Dier ruht die tugendbafte Karoline, Gattin des Shloffermeisters Gobère; das Gitter dieses Grabmals, welches der besten der Frauen errichtet wor den, stammt aus der Werkstatt ihres Mannes."

Vom Büchermarkt. Aus bewährter Feder soll nächstens eine höchst intereffante und lehrreiche Schrift über die Strett frage: Staatshilfe oder Selbsthilfe?" erscheinen. Als Ver faffer wird der General Gordon   genannt.

Das Gesetzbuch der Afghanen hat merkwürdige Bestim mungen. Eines der urältesten ihrer Geseze besteht darin, Ber brechen aller Art durch die Auslieferung von Weibern zu be strafen. Wenn mancher Europäer mit seinem einen Weibe schon bestraft genug ist, so muß der Afghane oft mit seinem ganzen Harem büßen. Ein Mord z. B. loftet zwölf Weiber; eine abs gehauene Hand, Nase und dergleichen wird mit sechs Weibern, der Verlust eines Bahnes mit drei und eine Kopfwunde mit einem Weibe bezahlt. Wer sich also seiner Frau entledigen will, darf seinem Nachbar nur ein Loch in den Kopf schlagen. Einen eigenthümlichen Fall von Erblindung hat der fürstliche Augenarzt Herzog Karl Theodor im Distriktstrantens hause zu Tegernsee   tonstatirt. Der Betreffende, noch in den beften Jahren, war sehr vollblütig und bekam häufig Nasen bluten. Nun blieb dies in den legten Monaten aus, was zur Folge hatte, daß eine kleine Arterie sprang und das Blut auf Die Sehnerven drückte, so daß innerhalb drei Mal 24 Stunden eine leider unheilbare Erblindung eintrat.

aber erschallte ein wüthendes:,. Kreuzdonnerwetter! Nun liegt hier schon wieder ein Strolch auf der Treppe! Warte nur, Du Halunke!" eine augenscheinlich sehr kräftige Faust padte ihn am Rockfragen, und noch ehe sich unser Beamter vollstän dig ermuntert hatte, war er ebenso unsanft als schleunig über die Hälfte der drei Treppen wieder herunterbefördert. Da aber, angesichts der drohenden Möglichkeit, aus seinem eigenen Hause hinausgeworfen zu werden, raffte er seine Kraft zusam­men, riß sich von seinem Beiniger los und donnerte ihm zu: Herr, ins Teufels Namen, ich bin fein Strolch! Ich bin der Registrator 3., und Sie werden mir Rede stehen!" Der Andere aber schenkte dieser Versicherung nicht ohne Weiteres Glauben, und da unglücklicher Weise teiner von Beiden ein Streichholz bei fich hatte, so erfolgte die befriedigende Auf­flärung nicht früher, als bis sich verschiedene Thüren geöffnet hatten und bis der Beamte im Schein einiger Nachtlampen retognoszirt war. Eine gute Weile verging, che fich die stür­mische Aufregung im Hauſe wieder besänftigt hatte, in der Wohnung des Registrators soll es sogar Morgen darüber ge­worden sein.

a. Ein netter Bursche. Der Klempnerlehrling R. entlief am 24. v. M. nach einjähriger Lehrzeit seinem Lehrherrn Sch. in der Wallstraße, nachdem er die Ladenkasse an sich genommen hatte. St. hatte schon vorher durch einen Komplizen mittels ge­fälschter Bestellzettel Zinn  , Sint und Löthkolben bei einem Lie­feranten seines Meisters angeblich für diesen entnehmen laffen und nach seinem Entlaufen selbst gefälschte Bestellzettel ange­fertigt und darauf Waaren bei derselben Firma im Werthe von ca. 300 M. entnommen, bis er bei Entnahme des legten Bostens, nachdem die Firma von der Entfernung des Lehr­jungen Seitens des Meisters in Kenntniß gesezt worden war, angehalten und verhaftet wurde. Die empfangenen Metalle hat K. unter der Hälfte des wirklichen Werths verkauft.

Im Louisenstädtischen Theater findet die heutige Vor­stellung zum Besten der Weihnachtsbescheerung für Kinder Unbemittelter des 97. Stadtbezirks statt. Die Direktion der Liliputaner hat in liebenswürdiger Weise die Mitwirkung der Liliputaner zugesagt und gelangt die Boffe Lumpacivagabundus zur Aufführung. Billets zu dieser Vorstellung find im Inva lidendant und an der Kaffe des Louisenstädtischen Theaters zu haben.

N. Durch die strafbare Unvorsichtigkeit eines Schlächter­gesellen, der gestern Abend in der 8. Stunde mit einem vier­schneidigen scharf geschliffenen Wiegemesser die Dranienstraße paffirte, erlitt ein in dieser Straße wohnender Schloffergeselle Steffen mehrere Schnittwunden. Steffen hatte im Vorbeigehen mit der linken Jand die Messern gestreift und sich dadurch eine Berschneidung der Pulsadern zugezogen. Der Berunglückte mußte sofort nach der nächsten Sanitätswache gebracht werden, um dort einen Nothverband angelegt zu bekommen, während der unvorsichtige Schlächtergeselle fich durch die Flucht der Feststellung seiner Person entzog.

Gerichts- Zeitung.

Worttlaubereien,

Dein ist das Reich, die Kraft und die herrlichkeit", sagte Lehmann, da belam er von seiner Frau Prügel!

" Ich habe was zuzusetzen," sagte Schulze, indem er eine Rifte vor die zerbrochene Küchenschrankthüre segte, damit die Rage nicht hinein konnte.

Das ist Versandtbier", sagte der Gast, da war Sand in seinem Glase.

to

fo

la

,, Stockflecke," sagte der Färber, da hatte er blaue Flecke aus einer Brügelei davon getragen.

Mir fällt was ein," sagte der Baumeister, da stürzte ein von ihm gebautes Haus zusammen.

Der Sekretär des Herrn Krebs. Unsere Leser werden fich erinnern, daß vor wenigen Tagen in Wien   fich ein junges Mädchen das Leben nahm, welches von einem Baron" ent­ehrt wurde. Der Helfershelfer dieses Barons" war sein Se­kretär, der fürzlich dem Strafrichter Dr. Gemperle des Bezirks­gerichtes Josefstadt   als Häftling vorgeführt wurde. Die gegen ihn erhobene Anklage wegen Uebertretung gegen§ 512 ( Kuppelei) b und c vertrat der staatsanwaltschaftliche Funktio när Kommiffär Perl. Kurz vor der Verhandlung wurde seitens der Frau des Verhafteten zum Vertheidiger Dr. Elbogen ge­wählt und Josef Klier unterschrieb demselben gleich nach dem Betreten des Gerichtssaales die Vollmacht. Richter: Gegen­stand der Verhandlung ist die Antlage gegen Josef Klier wegen Uebertretung nach§ 512 b und c. Wo find Sie ge­boren Herr Klier?- Angell.: In Wien  . Richter: Wie alt? Angell.: 42 Jahre. alt? Angell.: 42 Jahre.- Richter; Was sind Sie?- Richter: Bei Baron Krebs. Angell.: Sekretär.( Heiterkeit.)

r. Das Necken der Pferde, welche vor den Fuhrwerken auf der Straße einige Zeit allein gelaffen find, steht man gegenwärtig wieder ungemein häufig und meistens von fleineren, Am unbeaufsichtigt auf der Straße spielenden Kindern. Donnerstag Vormittag führte diese Neckerei einen beflagens­werthen Unfall herbei. An der Oranien- und Manteuffel­straßen Ede machte sich ein vier Jahre alter Knabe mit dem vor einem dort ohne Aufsicht haltenden Wagen gespannten Pferde zu schaffen. Ob er das Thier geneckt oder auf irgend eine Weise gereizt hat, konnte nicht festgestellt werden, aber plöglich erhielt das Kind einen Hufschlag gegen den Kopf, fo daß es bewußtlos zu Boden stürzte. Vorübergehende schafften es zu einem in der Nähe wohnenden Heilgehilfen, wo dem Kinde der erste Verband angelegt wurde. Der Zustand des­selben dürfte ein sehr bedenklicher sein, da der Hufschlag mit solcher Heftigkeit erfolgte, daß die Ohrmuschel in ihrem oberen Theile völlig zerquetscht erschien, und also auch auf eine ernste Verlegung des Schädelknochens zu schließen ist. Den Eltern fann im eigenen Interesse nicht dringend genug ans Herz ge­legt werden, ihre Kinder vor dem Necken der Pferde zu

warnen.

" 1

Einen überaus frechen Streich führte am Mittwoch Abend ein Taschendieb gegen einen die Charlottenstr. pafftren den Herrn aus. Auf dem zwischen der Leipziger  - und Kronen­straße belegenen Theile jener Straße trat er plötzlich aus einer vor einem Hause stehenden Gruppe von Männern an jenen Herrn, einen bei einer hiesigen Eisenbahn- Güterexpedition an­gestellten Kafftrer P., mit der Frage heran: Sagen Sie mal, wiffen Sie nicht, wer in der Kneipe bier im Souterrain die Billardbälle gestohlen hat?" Ganz verblüfft über diese fonder­bare Frage blickte P. unwillkürlich zuerst nach der Richtung, der nach dem Souterrain des Hauses deutenden Hand des Fremden, der fich dicht an ihn herangedrängt hatte, und trat dann, zur Befinnung fommend, mit der Frage zurüd, ob es dem Fragenden vielleicht am Verstande fehle. Mit der Bitte um Entschuldigung entfernte sich dieser nun, in schnellem Lauf feinen voraufgegangenen Kumpanen folgend und war mit die­sen bereits bis zum Gendarmenmarkt gelommen und daselbst verschwunden, als P. bemerkte, daß ihm seine Uhrkette berun­terhing und die Uhr aus der Tasche fehlte. Die sofort ange­stellten Nachforschungen nach dem Verbleib des Gauners blies ben nuglos, da derselbe sich und seine Beute längst in Sicher­heit gebracht hatte.

-

-

Da

nu

üb

Be

bi fict

be

Da

gre

gef

ein

Ich bin ein reizendes Kerlchen," sagte der Bube, da nedte er im zoologischen Garten den Löwen mit seinem Regen schirme.

Un

10

Τα

Bei

fere

ben

wu

in

bef

nen

rief

übe

ftel

Tre

Bei

zu

her

wu

im

eine

Bol

es

mur

Bea

zur

B.,

verb

erid

zur

ein

felbe

den

den

so d

Mar

linte

Mar

anle

Han

im

aller

Berf

Daar

blau

geftr

grau

grau

er ei

und

but

bezüg

Hier drücke ich mich sofort," sagte der Dicke, da war er der zehnte Mann auf dem Hinterperron eines Trambahn wagens.

Jetzt ist er Bräutigam und Braut," sagte Meier, da hatte fich sein Freund, der Braumeister, verlobt.

Sch bin nicht ächt in der Farbe," sagte das Dienst mädchen, da war fie gerade während der großen Wäsche aus gegangen.

Wer liebte nicht die Veilchen," sagte der Buchthäusler, da hatten ihm seine Rumpane ein paar englische Feilen in die Belle gefchmuggelt.

Das ist eine Wafferhose," sagte Meier, auf sein Schwimm fleid deutend.

Jest holt mich der Teufel," sagte Schulze, da rief ihn seine Schwiegermutter zum Effen.

Ich kann aus dem Englischen ins Französische über sezen," sagte der Schiffer, da fuhr er von Dover   nach Calais  . Die fann mir gestohlen bleiben," sagte der Sabiner, als ein Römer ihm sein Weib geraubt hatte.

Jch müßte ein eisernes Kreuz baben," fagte der Feld webel, als seine Frau wieder einmal einen Besenstiel auf seinem Rücken zerschlagen hatte.

Gemeinnüßiges.

Weißer Pfeffer als Heilmittel. Es dürfte Vielen un bekannt sein, daß der weiße Pfeffer in Körnern ganz verschluckt ein Mittel ist, um den Magen zu stärken. Man nehme täg lich 2 Stunden vor der Mahlzeit 3-4 Körner des weißen Pfeffers mit etwas Waffer zu sich. Man hüte sich aber, den Pfeffer zu zerfauen, da er, abgesehen von seiner beißenden Wirkung auf der Bunge, dann unnöthig den Magen erhist. Der Magensaft erweicht die Pfefferkörner und zieht so nach und nach das, die Magenwand Anregende heraus.

Briefkasten der Redaktion.

v. S

gefell

Erde

Droi

27

Arbe

getro

feiner

bemf

des S

lich

Flur

Morih Fischer. Der Bescheid des Amtsgerichts ist nach ieder Richtung hin gefeßlich begründet. Selbst wenn die Ehe getrennt würde, hat das Kind keinen Anspruch auf Alimente gegen seinen natürlichen Vater, da die Mutter des Kindes zur Beit der Schwängerung verheirathet war.

H. T. Klagen Sie die Forderung gegen den Vater des Minderjährigen ein, welcher zur Bahlung verpflichtet ist, da der Vater aus der nüzlichen Verwendung haftbar ist.

Reich

Rotib

Verfa

iit au

wie b

ausge

Sinn

Herrn

rebner

geftim

Drüdt

geblich

Mind

Tosiale

mit m

Denni

gegebe

Wabl

Sabl

Birche

W. J. Die Eintragung der Forderung ist anfechtbar. Zwei Wettende Nr. 99. Die Instruktion der Nacht wächter ist uns nicht befannt. Fragen Sie doch einmal einen Nachtwächter, der wird ihnen schon genügende Auskunft er theilen. 2. R. 100. Es liegt keine Verpflichtung vor, die nach träglich liquiditen 5 M. zu zahlen.

Angell. Bei Herrn Viktor Krebs. Klier giebt an, daß er Vater von vier Kindern sei und im Jahre 1878 wegen Krida zu sechs Monaten Arrest verurtheilt wurde. Aus dem Strafalte ist jedoch zu entnehmen, daß er wegen Verbrechen des Betrugs und Vergehens der Krida im Jahre 1878 zu sechs Monaten schweren Kerkers verurtheilt wurde. Nach Angabe der Generalien bringt der Richter die polizeiliche Anzeige zur Verlesung. Derselben entnehmen wir: Herr Karl Schuch   in Währing   hat die Anzeige erstattet, daß seine bis dahin un schuldige, 28 jährige ledige Schwägerin Anna Rödler in der Beit vom 18. bis 25. Oktober die Bekanntschaft des Herrn Viktor Krebs gemacht habe, von Viktor Krebs unter Buſage der Ehe verführt und am 25. Oktober in dessen Wohnung, Marimilianplag Nr. 5, entehrt wurde. Josef Klier war hierbei als Vermittler thätig. Die 24 jährige von ihrem Manne ge­trennt lebende Beamtens- Gattin Marie Bittner hat die An­zeige erstattet, daß sie von Krebs unter Anwendung von stimu lirenden Mitteln verführt wurde und daß hierbei Klier gleich­falls seine Vermittelungsthätigkeit entfaltete. Eine gleiche An­zeige hat die 18 jährige außerehelich geborene Anna Stubenz eingebracht. Klier erfreut sich, wie die Anzeige ausführt, feines guten Rufes; seine Frau betreibt ein Versaßgeschäft Seine Inhaftnahme erfolgte wegen Kollifionsgefahr und Fluchtver dacht. Ueber Frau Marie Bittner fagt die Arzeige, daß fie fich feines tadellosen Rufes erfreue, während über die Stubenz und deren Mutter genaue Auskunft noch nicht eingelangt ist. Zum Schlusse wird Hedwig Freiin von Stein als Beugin namhaft gemacht, der Anna Rödler von der Zusicherung des Eheftandes des Baron Krebs" erzählte. Der staatsanwaltschaftliche Funktionär, Kommiffär Berl, erbittet fich das Wort zur Stellung eines Antrages. Kommiffär Perl: Bevor in die Verhandlung selbst eingegangen wird, stelle ich den Antrag, daß die Aften dem Landesgerichte in Strafsachen zur weiteren Amtshandlung nach§ 125 und 132 abgetreten werden. Durch die Erhebungen der Polizei, be ziehungsweise durch die Angabe der Beuginnen ist festgestellt, daß Krebs nicht nur mit Anna Rödler Verkehr zu unzüchtigem Swede gehabt hat und daß die Hingebung der Damen unter Umständen erfolgte, welche den dringenden Verdacht begründen, daß in die Getränke Mittel gegeben wurden, durch welche diese volländig widerstandslos gemacht waren. Ein solcher Vorgang begründet das Verbrechen nach§ 125( Nothzucht) und ist Klier, der als Vermittler bei allen diesen Fällen thätig war, dringend der Mitschuld an diesen Verbrechen verdächtig. Es ist aber weiters fonstatirt, daß Anna Rödler bisher unschuldig war, und diese Anschauung wird sicherlich noch dadurch unter­stügt, daß der begangene Fehler so auf sie einwirkte, daß fie ben Selbstmord beging. Es handelt sich in diesem Falle um das Verbrechen nach§ 132, Ruppelei in Bezug auf eine un­fchuldige Person. Ich bitte also die Akten zur Untersuchung gegen Josef Klier wegen Mitschuld am Berbrechen der Noth und Berbrechens wegen zucht der Berkuppelung einer unschuldigen Person dem Landesgerichte abzu­treten. Vertheidiger Dr. Elbogen führt aus, daß ihm leine Ueberraschung in dieser Verhandlung unwahrscheinlicher erschienen wäre, als dieser Antrag. Die Familie der Anna Rödler habe den Fall zu sehr exploitirt. Für das Verbrechen nach§ 132 müßte erst der Beweis erbracht sein, daß die Ver­führte bis dahin unschuldig war. Er stellt den Antrag, die Verhandlung zu vertagen, da er erst kurz vor derselben als Vertreter bestimmt wurde und unmöglich ohne eingehende In­formation seines Klienten als solcher fungiren tönnte. Der Richter beschließt vor Entscheidung über die Anträge in das

Wie bedenkliche Abenteuer unter Umständen ein ver geffener Hausschlüssel zur Folge haben kann, das sollte, wie Das B. T." erzählt, in einer der legten Nächte ein junger Berliner   Beamter in recht unangenehm fühlbarer Weise er fahren. Erst seit einigen Wochen verheirathet, hatte der junge Mann sein Heim in einer der abgelegensten Straßen des Westens aufgeschlagen, in einer Gegend, in welcher der Nacht­wächter nicht immer gerade bei der Hand zu sein pflegt, wenn man seiner bedarf. Als der Held unserer kleinen wahrhaftigen Geschichte jüngst in einer etwas vorgerüdteren nächtlichen Stunde nach Hause zurückkehrte, als es für einen so neuge­badenen Ehemann eigentlich schicklich sein mochte und an der verschloffenen Hausthür die unerfreuliche Entdeckung machte, daß er seinen Schlüffel vergessen habe, da harrte er mehr als eine halbe Stunde lang vergeblich auf den Erlösung bringen den Diener der öffentlichen Ordnung, und obwohl ihm sein nicht ganz reines Gewissen vorher den Entschluß eingegeben hatte, die Battin unter feinen Umständen aus dem Schlummer au weden, riß ihm doch endlich die Geduld, und nach wiederholtem, vergeblichem Indiehändeklatschen begann ziemlich energisch seine Lieblingsmelodie ,, Anna, Dir ist mein Hebster Gang" zu pfeifen. Die Wirkung blieb nicht aus, und wenn auch nicht, wie er erwartet hatte, im dritten Stod ein Fenster aufging, so öffnete fich doch eins im ersten, und eine tiefe Männerftimme rief herunter: Warte nur, ich werde gleich kommen! Das

er

สิน

J. S. Liebigftraße. Die Frage läßt sich erst beant worten, wenn wir wissen, in welcher Stellung sich Ihre Braut befand.

2. D. G. 49. Sie sind zur Erstattung der Anwalts­gebühren verpflichtet.

A. B- e. Ein rechtlicher Anspruch auf Erstattung der Unkosten ist gegen Sie nicht vorhanden.

Robert Böhme. Zeigen Sie das Sachverhältniß dem Vormundschaftsgericht an, daffelbe wird dann Sicherheitsmaß regeln treffen. Abonnent X., Brandenburg  . Der Miethsvertrag ift auf ein Jahr verlängert. Für die Stempelstrafe haften Ver miether und Miether.

A. M., Oppelnerfir. Seßen Sie Ihre Frau zur alleini gen Erbin durch Testament ein, dann fann feine Berson Erb ansprüche machen, da Sie feine Notherben haben.

5000. Dresdenerstr. Jede teftamentarische Verordnung fann von dem Teftator bis zu seinem bleben widerrufen werden.(§ 564 I. 12. A. L.-R.) A. 11. Eine Verpflichtung zur Alimentirung ist nicht vorhanden. Rauchklub Einigkeit. Der Name war unleserlich ge schrieben. Nun wird es doch wohl genügen.

6. M., Dorfstr. 100. Um derartige Sachen fümmern

wir uns nicht.

Verantwortlicher Nedafteur R. Sranheim in Berlin  . Druck und Verlag von War Babing in Berlinsw. Beuthfiraße 2.

ich in

beime

Aeuße

beime

mit all

nicht b

mir bi

allgem motra

Um U

Bleiſch

teres

gierun Qerren

Riften

tive

Bable

aber

fibrer