stehendes Gewerbe anfängt bezw. betreibt, in allen Fällen, auch wenn wegen zu erlangender Konzession bei dem Königl. Poli zei- Präfidium Anzeige zu erfolgen hat, bei der Königl. Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern- Hinter dem Gieß­hause 1 zur Vermeidung der gefeßlichen Strafe und Nach­zahlung der hinterzogenen Steuer Anzeige machen muß, und daß insbesondere auch derjenige, welcher gewerbsweise drei oder mehrere heizbare, möblirte Zimmer vermiethet, steuerpflichtig ist und bei der bezeichneten Behörde Anzeige zu machen hat.

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Stellung, welche fie mit den verlockendsten Farben schilderte, zu loosen. Man ging darauf ein und Frl. Seyffert, zu deren Gunsten das Loos entschied, zahlte gerne die von der Angeklag ten verlangte Provision in Höhe von 6 M. Sie erhielt hierüber eine Quittung und auch einen von der Angeklagten ge und mit dem Namen Julie von Rheinfels unterschriebenen Schein, daß sie von der Lepteren engagirt sei. Als Fil. S. zur bestimmten Zeit im Hotel Brandenburg erschien, um sich ihrer neuen herrin vorzustellen, erfuhr fie, daß sie das Dpfer einer Betrügerin geworden. Der Gerichtshof ahnte den groben Schwindel mit einem Monat Gefängniß.

habhaft zu werden. Am geftrigen Tage befanden sich nun Vormittags die Gensdarmen Brandt und Hornbogen in der Schinkestraße, als ihnen die Nachricht wurde, daß Bohne auf einem der Holzhöfe gesehen worden wäre. Sofort wurden die auf der Berliner   Seite vom Kuttbuser Damm belegenen und an die Böckhstraße angrenzenden großen Holzhöfe von mehreren Privatpersonen umzingelt und die Beamten begaben sich nun­mehr auf die Holzhöfe selbst. Nach einigem Suchen wurde auch in Wirklichkeit Bohne zwischen Bretterlagen gesehen, der aber schleunigst die Flucht ergriff und wie eine Raße über Bretter und Zäune hinwegseßte. Wohl 10 Minuten währte die aufregende wilde Jagd nach dem gefährlichen Flüchtling. Schließlich wurde der Verbrecher in eine Ede getrieben und hier warteten soiner mehrere Bewohner des Kottbuser Damms, welche ihm jeden Ausweg abschnitten, so daß die Beamten sich seiner bemächtigen konnten. Bunächst wurde eine genaue Körpervifitation des Verbrechers vorgenommen und derselbe alsdann dem hiesigen Amtsgericht wieder überantwortet. Auf Befragen, wie derselbe die Flucht bewerkstelligt, soll er ange­geben haben, daß fremde Personen einen längeren Strid vom angrenzenden Felde aus, während die Gefangenen im Gefäng angrenzenden Felde aus, während die Gefangenen im Gefäng­nißhof spazieren gingen, über die Mauer geworfen und er fich, obwohl dieser Strid eigentlich einem Fremden als Befreiungs mittel dienen sollte, mittelft deffelben die Freiheit verschafft habe. Daß Bohne ganz gute Verbindungen hat, geht daraus hervor, daß er, obwohl ohne Beldmittel, dennoch, um nicht fenntlich zu erscheinen, es verstanden bat, fich einen billigen anderen Anzug zu verschaffen, anstatt einer Müße trug er bei seiner Verhaftung einen Kalabreserhut, während er eine foge­nannte Klappmüße in der Tasche hatte.

Wild- und Geflügelpreise. Noch in feinem Jahre ist soviel Wild nach Berlin   geschafft worden, wie in diesem. Der Preis für Rehfeule 3. B. ist bisweilen schon auf 50 Pf. das Kilo gefunten, und Hirsch wie Wildschwein stehen ebenfalls niedriger als je. Nur Hafen und Hühner aller Art machen eine Ausnahme. Zudem ist jetzt die eigentliche ,, Gänse- Saison" angebrochen- Martinstag und der erste Frost für den Grün­tohl find ihre Merkzeichen Was das für eine Stadt wie Berlin   bedeutet, wiffen die Schlächter am besten, welche einen merklichen Abschlag im Konsum ihrer Vorräthe verspüren. Man hat berechnet, daß die Bevölkerung Berlins   gegenwärtig täglich an 10000 Gänse vertilgt, welche mit 60 000 Stilo oder 1200 Centnern Gewicht eine nicht zu unterschäßende Rolle im Haus­halte der Residenz spielen.

Falsches Geld. In den letzten Wochen ist in zwei Drten der Provinz Brandenburg   falsches Geld entdeckt worden. In Fehrbellin   wurde auf dem dortigen Poftamt unter den Geld­beträgen, welche zur Einzahlung auf eine Poftanweisung be ftimmt waren, ein falscher Hundertmarkschein gefunden und durch Beschlagnahme dem Verkehr entzogen. Die Unechtheit fenntzeichnet fich ganz besonders durch das zu dünne Papier, wodurch die Note halb so schwer ist, als die echten. In Schwiebus   find ein Thaler tgl. sächsischen Gepräges vom Jahre 1839 aus Neufilber auf unvollkommen nachgeahmten Stempel geprägt und schwach verfilbert, ein Bweimarkstüd deutschen Gepräges mit der Jahreszahl 1876 aus Binn   in einer von einem echten Exemplar abgenommenen Form ge­goffen, und ein Fünfzigpfennigftück deutschen Gepräges mit der Jahreszahl 1876 aus Binnlegirung ebenfalls in einer von einem echten Eremplar abgenommenen Form gegoffen, ange­halten worden.

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Halle. In der legten Sigung der Straflammer III des biefigen Landgerichts tamen folgende Sachen von Belang zur Verhandlung: Der Schullehrer Theodor Ludolf Klaude aus Rönnern, 1854 im Hannoverschen geboren, hatte sich wegen Beleidigung des Prinzen Wilhelm von Breußen zu verant worten. Der Sachverhalt ist folgender: Am Tage der Hoch zeitsfeier des Prinzen Wilhelm, also vor drei Jahren, fand in Rönnern eine Schulfeierlichkeit statt und die Lehrer beriethen vorher, was bei dieser Gelegenheit den Kindern vorzutragen sei, bei dieser Konferenz äußerte Klaude die beleidigenden Worte, worüber man ihn zur Rede sezte; eine Anzeige aber unterblieb. In Folge der Ueberlaffung einer höheren Stlaffen ftelle an Klaude glaubte fich einer jener Lehrer, die der ba maligen Konferenz mit beigewohnt hatten, Namens Rottig, im Avencement übergangen. Dadurch wurde das bisher be standene kollegialische Verhältniß zwischen Klaude und Rottig getrübt und Lepterer richtete an die Regierung zu Merseburg  eine Beschwerde und beschuldigte in derselben den Klaude der erwähnten Beleidigung. Die Anklage wurde auf Grund deffen erhoben und Klaude gestand die Beleidigung auch zu, will aber als geborener Hannoveraner in Aufregung und unbedacht famer Weise fich geäußert haben. Die Absicht, den Pringen Wilhelm zu beleidigen, habe er nicht gehabt, es feien ihm die Worte, die er tief bereue, so herausgeschlüpft. Im Uebrigen bezeichnete er die Denunziation Rottig's als einen Rachealt Mit Rücksicht auf die ganze Sachlage und das Geständniß be Angeklagten   beantragte der Staatsanwalt 3 Monate Feftungs haft. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten auf Grund Des§ 97 des St.-G.-B. zu 2 Monaten Festung. Strafe trifft aber den Denunzianten? Oder wird eine derartige Denunziation als etwas Wohlgefälliges angesehen, daß der Lehrer seinen Schülern als nachahmenswerthes Beispiel 3 empfehlen hat?

a. Gefaßte Diebe. Zwei Personen wurden gestern wegen Entwendung von Gegenständen, die zur Ansicht an den Ver­faufslokalen ausgehängt waren, verhaftet. Diefelben hatten nach der Ausführung des Diebstahl die Flucht ergriffen, fie wurden aber eingeholt und festgenommen. Es waren dies die bereits wegen Diebstahls bestraften Arbeiter" Köppen und Nölte. Ersterer riß eine wollene Jagdwefte von der Eingangs­thür eines Wollwaarengeschäfts in der Invalidenstraße, lepterer ftahl zwei Bintwannen, die vor der Werkstätte eines Klempner meisters in der Holzmarktstraße ausgehängt waren.

a. Einem Bauer aus Ruhlsdorf, bei Teltow  , war am 1. b. Mts., Vormittags, in der Mauerstraße ein mit Tuch be zogener Schafpelz, welchen er auf sein Pferd gedeckt hatte, in dem Moment gestohlen worden, als er von seinem Wagen einen Scheffel Kartoffeln in den Geschäftskeller des Hauses Nr. 47 abtrug. Der Dieb war mit der Beute entkommen. Gestern hat die Kriminalpolizei den Dieb in der Person des Arbeiters" Figner ermittelt und verhaftet. Durch Einsicht nahme der Trödler- Geschäftsbücher war ermittelt worden, daß am 1. b. Mts. ein Schafpels bei einem Trödler in der An­breasstraße von einem unbekannten Manne, der später als der Arbeiter" Figner refognoszirt worden ist, verkauft worden ist. Der Bestohlene refognoszirte diesen Pelz als den ihm gestoh lenen. Gegen Erstattung des von dem Trödler gezahlten Kaufpreises erhielt der Geschädigte sein Eigenthum zurüd.

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Reichsgerichts- Entscheidungen. Ift Jemandem auf Grund des§ 24 des Sozialistengesetzes durch die zuständige Landespolizeibehörde die Befugniß zur gewerbsmäßigen und nicht gewerbsmäßigen Verbreitung von Druckschriften entzogen worden, so macht sich dieser nach einem Urtheil des Reichs gerichts, III. Straff., vom 29. September 1884, durch das Aus legen von nicht verbotenen Beitungen und Druckschriften in feinem Verkaufsladen behufs Einsicht Seitens der den Laden betretenden Räufer nicht strafbar; dieses Auslegen fällt nicht unter das Verbot der Verbreitung von Druckschriften. Bigarrenarbeiter R., welchem durch die zuständige Landespolize behörde die Befugniß zur gewerbsmäßigen Verbreitung von Druckschriften entzogen worden war, hat in seinem Laden auf einem daselbst stehenden Tisch die von ihm gehaltenen Beit schriften ausgelegt, damit die den Laden betretenden Räufer von dem Inhalte dieser Zeitschriften Kenntniß nehmen konnten A. wurde demzufolge wegen öffentlicher Verbreitung von Drud fchriften im Sinne des§ 24 des Soz.- Ges. aus§ 25 deffelben Gefeßes von der Straffammer verurtheilt. Auf die Revifion

bes Angeklagten hob das Reichsgericht das Urtheil der Strafs lammer auf und sprach den R. frei.

Die in Vorbereitung begriffene neue Auflage des Rigdorfer Gaunerprozesses( Wets, Pusmentirer u. Gen.) scheint sich noch umfangreicher und intereffanter zu gestalten als die erste Auflage. In der Hauptsache unterscheidet fich die neue Sache von der obengenannten nur dadurch, daß die Bande diesmal ihren Sig nicht in Rirdorf, sondern in Frie drichsberg hatte. Inhaftirt find zur Zeit erft fünf Personen, Wittwe Maitowsta aus Friedrichsberg nebst ihrer Tochter Dlga, eine andere junge Wittwe, ein Taschendieb namens Wil­belmi und ein zweiter, der in der Verbrecherwelt den Spiz­namen Nepper" führt. Man rechnet aber noch auf eine wei­tere Bevölkerung des Untersuchungsgefängnisses, und zwar um 12 bis 15 Personen. Die geſuchten Herrschaften befinden sich zum größten Theil noch auf Reisen; einzelne sollen fich aber verstedt in Berlin   aufhalten. Zu den letteren gehört Frau Sawade, die im Rigvorfer Prozesse eine hervorragende Holle  spielte. Ihr Mann, der ältere der beiden Brüder Samade, wurde damals zu 2%, Jahren Buchthaus verurtheilt, fie felbft aber freigesprochen. Während nun ihr Mann seine Strafe im Buchthause zu Brandenburg   verbüßt, scheint Frau Sa­unge wade das Geschäft des Taschendiebstahls mit schwächten Kräften fortgesezt zu haben; denn fie soll schwer belastet sein. vor vier oder fünf Tagen wurde fie noch in Berlin  gesehen; seitdem aber hat fie fich unsichtbar gemacht. Die Friedrichsberger Gaunerbande hat mit der Rirdorfer noch wei­tere Aehnlichkeiten. Wie Frau Busmentirer die Seele der Rir­dorfer Gesellschaft bildete, so bildet die alte Markowska die Seele der Friedrichsberger; wie die Tochter der Frau Pus­mentirer, die Braut des Nathan Weiß, ein fleines, wenige Monate altes Kind in der Freiheit hinterließ, daß übrigens verstorben ist,( während Hulda Busmentirer ihre sechsmonatige Strafe verbüßte,) hinterläßt auch Olga ein kleines Wesen, das draußen verbleiben mußte; wie jene Gesellschaft, so besteht auch diese nur aus Koryphäen der Verbrecherwelt; ja selbst auf den­selben Schauplägen operirten beide Gesellschaften, so in Bitt­ städt   u. a. D. Einen Hauptcoup scheint man bei der Bei­segungsfeier für den Herzog in Braunschweig   ausgeführt zu haben. Seit der Einlieferung des ersten Theiles der Bande, die, wie wir bereits berichteten, am Sonnabend geschah, haben tagtäglich Vernehmungen vor dem Untersuchungsrichter Herrn Landgerichtsrath Asche stattgefunden, selbst der Sonntag macht feine Ausnahme. Auf den weiteren Verlauf der Sache darf man mit Recht gespannt sein.

g. Jeuer weibliche Schlepper, welcher bereits früher ein­mal von fich reden machte, ist jest wieder auf der Bildfläche erschienen und es wird ihm daher zwecks seiner Habhaft­machung eifrig nachgestellt. Zu den Damen, welche vor den Schaufenstern eines bekannten Stoffgeschäfts in der Breiten­ftraße und eines nicht minder bekannten Ronfektionsgeschäfts in der Oberwallstraße stehen, oder welche die Absicht haben, jene Geschäfte zu betreten, tritt eine anständig gekleidete Frauensperson, welche mit großer Bungenfertigkeit die Damen zu veranlaffen sucht, in jenen Geschäften nicht zu kaufen, da bier Alles sehr theuer und unvortheilhaft sei; sie selbst babe hier vor einigen Tagen gekauft und habe fich überzeugt, daß dort und dort und nun nennt fte die Adresse eines Kon Firrenzgefchäfts dieselbe Waare nicht nur bei Weitem bauerhafter, fondern auch noch billiger sei. Die Frauens­person erbietet sich, die betreffenden Damen sofort nach jener billigen Quelle" zu begleiten oder giebt auch vor, selbst im Begriff zu stehen, in dem Geschäft noch weitere Einkäufe zu machen. In den meisten Fällen gelingt es ihr, auf diese Weise die Damen nach dem anderen Geschäft zu bugfiren, von welchem fte von den Waaren, welche von den durch fie ,, ver­schleppten" Räuferinnen entnommen werden, eine gute Bros viftonsgebühr erhält. Ihr Geschäft muß sehr einträglich sein, denn man hat in einem Vor- oder Nachmittag, wo sie ihre Garderobe wechselt, häufiger Gelegenheit, die Frauensperson mit geföderten Damen von den vorgedachten Schaufenstern fort­gehen zu sehen.

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Eine heldenmüthige Frau. Als das Dampfschiff ,, William Hope" von Dundee   in der stürmischen Nacht des 28. Oftober in der Bucht von Aberdour strandete, zeichnete fich eine Mrs. Whyte, die Frau eines Landarbeiters, beim Rettungswert aus, Zwischen den Regen- und Hagelschauern sab die Frau die Gefahr, in welcher das Schiff schwebte und bemerkte die Stelle in der Bucht, wo es roraussichtlich auf die Felsen gerathen würde. Sie eilte ans Ufer, ergriff das Rettungsfeil, welche die Schiffbrüchigen ans Ufer schleuderten, band es sich um den Leib unter großer Lebensgefahr und stemmte fich feft auf die Felsen, während die Wellen schäumend um ste rasten. Auf Diese Weise ermöglichte fte es der Mannschaft, ans Land fie dieselben in ihre Hütte und gab ihnen Nahrungsmittel, fommen, und als der legte Matrose am Trocknen war, führte soweit ihre Mittel es ihr erlaubten. Während dieser anstren genden Rettungsarbeit hatte sie teine Hilfe.

N. Jn Betreff der Kindesmord- Affaire in dem Hause Jägerstraße 2 scheinen die unausgefeßten Recherchen unserer Polizei anscheinend von einem Resultat begleitet zu sein. Wie uns soeben geschrieben wird, ist heute früb 10 ein halb Uhr

Eine fromme Gattin. Das Kremser Wochenblatt" unter dem dringenden Verdachte, die entsegliche That vollbracht zählt: Aus Dietmanns( Bezirt 3wett) wird uns unter Be refp. Beihilfe geleistet zu haben, eine in dem genannten Hause theuerung ihrer Wahrhaftigkeit folgende Begebenheit geschrieben:

2 Treppen wohnende Frau S. nebst ihrer 21jährigen, bild­hübschen Tochter verhaftet worden. Beide wurden in einer Droschte nach dem Moltenmarkt geschafft. Die weiteren De­tails entziehen sich vorläufig noch der Veröffentlichung.

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,, Ein armer Häusler lag todtfrank im Bette und sein Weib rüstete fich früh Morgens, im nahen Walde dürres Holz suchen. Der Mann spricht: Geh' Wei, bleib heut' dahoan mir is sterb'nsübel". Drauf das Weib: I tonn net, i mua sterb'n sollst, so stell i Dir do am Tisch' n Wachsstod hin und Bündhölzln a dazu; lösch'n aber, bevorst ganz g'ftor  'n bift, guat aus, daß mit'n Feuer foan Unglück net g'schtacht." Als bas Weib Abends nach Hause tam, war der Wachsstock zu gebrannt und der Mann- todt."

g. Opfer der Arbeit. In der Schwarzkopf'ichen Mc fort; mit mos that i denn im Winter einboag'n? Woun

noch nicht aufgeklärte Weise der sog. Ausleger eines Krahnes aus nicht unbedeutender Höhe herab und verlegte den Arbeiter Ribbe derartig am Kopfe, daß er besinnungslos liegen blieb und nach dem Lazaruskrankenhause gebracht werden mußte. Auch ein zweiter Arbeiter, Namens Krebs, wurde von dem herabfallenden schweren Eisentheil getroffen, erhielt jedoch nur

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Dortmund  , 11. November. Gestern Abend machte hier ein 14jähriger Knabe, Schüler einer biefigen höheren Lehran leichtere Verlegungen und tonnte den Weg nach seiner Woh- ftalt, seinem Leben durch einen Schuß in den Kopf ein Ende

Ein schwerer Verbrecher. In Preußen wird bekannte lich das Spielen in nichtpreußischen Lotterien strafgerichtlich verfolgt mit dieser Einleitung beginnt die Preffe" folgendes lustige Geschichtchen: Der Buchhalter eines Geschäfts­hauses in Hildesheim   spielte nun, wie so viele andere, ein Durch irgend Viertelchen in der Braunschweiger Lotterie. einen Umstand war dies zur Kenntniß des Staatsanwalts ge­langt und unser Lotteriespieler unter Anklage gestellt. Als der Verhandlungstermin beranrüdte, erhielt der Angeklagte, der mittlerweile nach Berlin   versezt war, eine Vorladung, um sich dem Gerichte in Hildesheim   zur Abuttheilung zu stellen. In der Meinung, daß wegen dieser Bagatelle auch in seiner Ab­wesenheit verhandelt werden würde, unterließ er es, fich zu ftellen, hatte aber dabei die Rechnung ohne das neue Prozeß­verfahren gemacht. Eines schönen Tages erschien auf dem Komptoir in Berlin   ein Kriminalpolizist mit der rosarothen Einladungskarte, dem Haftbefehl, und ohne dem unglücklichen Lotteriespieler Beit zu laffen, seinen Chef, der zu jener Beit gerade in Königsberg   meilte, von seinem Geschide in Renntniß fegen zu tönnen, ging es mit Dampf in polizeilicher Bedeckung auf und davon. In Stendal   mußte der Unglücksmensch, da nicht sofort ein Transporteur beschafft werden fonnte, im Ge­fängnißfe übernachten und am anderen Tage ging es unter Begleitung weiter nach Hildesheim  , wo er seinen Lohn für das Verbrechen des Spielens in der Braunschweiger Lotterie er­hielt. Die Geschichte sollte aber noch ein Nachspiel haben. Als die Verhaftung des Buchhalters erfolgt und derfelbe ab geführt war, telegraphirte ein Kommis des Geschäfts an den abwesenden Chef nach Königsberg  . Dieser, der in der Meinung war, es handle fich vielleicht um einen Eingriff in die Kaffe eilte mit dem Kourierzug nach Berlin  , und da er hier die Ur­sache der Inhaftnahme seines Buchhalters nicht erfahren konnte, nach Hildesheim  , um da hören zu müffen daß der Unglücks mensch in der Braunschweiger Lotterie gespielt habe.

nung zu Fuß zurücklegen. Die übrigen Arbeiter, welche an bezw. um den Krahn beschäftigt waren, tamen mit dem bloßen Schrecken davon.

N. Feuerbericht. In der Tapezier- Werkstatt von G. Kruschte, Prenzlauerstraße 52 u. 53 sollte nach einer gestern Abend eingetroffenen Meldung Feuer ausgebrochen sein. Nach Eintreffen der Feuerwehr war der Echaden bereits durch die Hausbewohner beseitigt.

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In einem an die Eltern gerichteten Schreiben giebt der Knabe an, es sei ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen bezw. feine Echularbeiten zu fertigen. Der unglüdliche Junge ift der Sohn eines Betriebsführers auf einer benachbarten Beche.

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Der sechsjährige Knabe eines hiesigen Malers war in den reißen den Mühlengraben gefallen, schnell trieb ihn die Fluth det Um einhalb 11 Uhr Abends führte Mühle zu, der sichere Tod stand dem Kinde bevor, da lamen alsbald sprang auch der eine, Birkhahn   heißt der Brave rechtzeitig drei Handwerksburschen vorüber, drei Schlefter, und nachdem noch ein zweiter Hantwertebursche in's Waffer ge früher gespielten Rollen in der Gesangspoffe ,, Der Walzer vollbrachter That begaben sich die edlen Retter in die Herberge, um fich wieder zu erwärmen und die Kleider zu trocknen.

ein blinder Feuerlärm eine Abtheilung der Feuerwehr nach der Friedrichsbergerstraße 5. Selbige fam ebenfalls nicht in Thätigkeit.

Central- Theater. Mit dem heutigen Tage übernehmen Frl Voigt und Frl. Gallus vom Central Theater wieder ihre

g. Die zahlreichen Einbrüche und Diebstähle in der Umgegend von Berlin   laffen vermuthen, daß unsere Spißbuben ihr Geschäft nach der Provinz verlegt haben, weil doit eine Entdeckung schwieriger ist, als in Berlin  . Nicht ausgeschlossen ist der Verdacht, daß auch Berliner   Verbrecher es waren, welche in einer der legten Nächte dem Brennereibefiger Schober zu Rottbus mittels Einbruchs ca. 500 M. in Ein, Zwei und Fünfmarkstüden und Thalern bestehend gestohlen hatten. Als Diebe werden den um ihre Unterstügung zur Festnahme der Thäter angegangenen Polizeibehörde zwei Männer genannt, ca. 30 Jahre alt, von mittlerer Statur und mit dunklen An­zügen befleidet. Der eine der Männer batte langen, dunklen Schnurr- und Rinnbart, der andere war bartlos.

König", nachdem durch die Erkrankung der genannten Damen eine zeitweise Vertretung stattgefunden hatte.

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Göthe über das Gedankenlesen. In einem Artikel e innert das Athenäum" daran, daß niemand anders als ber Altmeister Göthe die Möglichkeit des Gedankenlesens in folgen den Worten treffend dargethan: Es ist mir oft paffirt, daß menn ich mit einem Bekannten spaziren ging und ich ein recht trug fübite gestern die verehelidte Alma Fischer, geb. Niemis, lebendiges Bild irgend eines Gegenstandes in meinem Geifte vor die 2. Straffammer des Landgerichts I  . Im Juli d. J. bielt, mein Begleiter alsbald von eben diesem Gegenstande ju

N. Der entsprungene Zuchthäusler Bohne verhaftet. Der mehrfach mit Buchihaus vorbestrafte stedbrieflich verfolgte Schiffer Bohne, der bekanntlich vor einer Woche aus dem Rigdorfer Gerichtsgefängnisse entsprungen war, ist endlich am geftrigen Tage dingfest gemacht worden. Dbwohl die Rix­dorfer Behörde wiederholt davon Kenntniß erhielt, daß der Flüchtling in Berlin   an der Rirdorfer Grenze fich aufhalte, gelang es trop der von dortiger Gensdarmerie bei Tag und Nacht angestellten Recherchen dennoch nicht, des Ausreißers

Gerichts- Zeitung.

fr. Ein mit großem Raffinement ausgeführter Be

enthielt die Voff. 8tg." ein Inserat, wonach eine einzelstehende

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Dame ein junges Mädchen für häusliche Arbeiten suchte und wurde daran die Bedingung geknüpft, daß dasselbe bisher noch

Magnetismus in uns

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Sprechen anfing. Ich lernte ferner einen Mann fennen, ber plöglich, ohne ein Wort zu sagen, durch die alleinige Macht auch ein Fräulein Seyffert, welches, nachdem es in der Expe- sogar einen solchen Zustand hervorrufen, daß Jedermann i nicht in Rondition gewesen. Bu den Reflektantinnen gehörte welche in der besten Unterhaltung begriffen war. Ja er fonnte dition der Voff. Btg." die Adresse der Suchenden erfahren, unbehaglich fühlte. Wir haben alle etwas von Elektrizität und fie von der Angeklagten empfangen, und ihr von derselben scheinlich, daß ein junges Mädchen, welches, ohne es zu wiffen, mitgetheilt, daß fie non der Freiin   v. Rheinfels aus Wien   beauf- fich in einem dunklen Bimmer mit einem Manne zufammen tragt und ermächtigt sei, das Engagement definitio abzuschließen. befände, der sie morden wollte, ein unbestimmtes Gefühl von und im Hotel Brandenburg absteigen. Noch während des Gesprächs überkäme, welche sie zum Wohnzimmer und in den Kreis der seiner unbekannten Gegenwart hätte, und daß eine Angst fle

fich nach deren Wohnung auf den Weg machte. Hier wurde

Ihre Auftraggeberin würde am nächsten Tagen in Berlin   eintreffen

stellte sich eine zweite Reflektantin ein und machte die Angeflagte den beiden jungen Mädchen den Vorschlag, um die vakante

Familie treiben würde."

Verantwortlicher Redakteur R. Stouheim in Beriin. Druck und Verlag von War Bading in BerlinSW. Beuthfirate 2,

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