liner Bürger tragen lein Verlangen, dieselbe durch den Däm­merungsliberalismus noch mehr verdunkeln zu laffen.

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Dem Reichstagsabgeordneten Bebel ist, wie die V. 3tg." hört, nunmehr die Antlageschrift in dem sogenann ten Kopenhagener Prozeß von dem Landgericht zu Chemnis zugestellt worden. Es handelt fich bekanntlich um ein Vergehen, welches durch Gründung geheimer Verbin Dungen§§ 128, 129 des Strafgefegbuchs begangen sein soll. foll. Die übrigen angeklagten sozialdemokratischen Reichstags­abgeordneten Auer, Dieß, Frohme, Viereck und von Vollmar haben die Anklageschrift noch nicht erhalten.

Schiltigheim ( Elsaß- Lothringen ). Der frühere Redakteur des verbotenen Echo", Herr Gottlieb, theilt der Frankfurter Beitung" mit, daß sein Blatt einfach freifinnig, nicht aber protestlerisch gewesen sei.

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Am Tische des Bundesraths: die Staatssekretäre v. Böt ticher, Dr. Stephan, Kriegsminister v. Bronsart u. f. w.

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Der Rechenschaftsbericht über die Handhabung des So zialistengefeges ist vom Bundesrath vorgelegt worden. Haus tritt dann sofort in die Tagesordnung.

vielleicht den Pfarrer nicht als Hilfsbeamten des Bürgermeisters anerkennen will, drohen, find Dinge, welche vor wenigen Jahren nicht möglich waren, heute aber wieder zeitgemäß zu sein scheinen. Was die amtliche Anzeige mit dem Dienfteide betrifft, so mag nur daran erinnert werden, daß im vorigen betrifft, so mag nur daran erinnert werden, daß im vorigen Jahre der einzige amtlich als Truntenbold bezeichnete Polizeis Einwohner eines westfälischen Dorfes der Polizeis Diener war." Wir sind der Ansicht, daß zur Bekämpfung der Trunksucht ganz andere Mittel nothwendig find, als der Geistliche und der Gendarm. Es ist von der Wissenschaft längst der Nachweis geliefert, daß in Gegenden der gröften Armuth die Bevölkerung vielmehr ihre Zuflucht zum Schnaps nimmt, um auf eine furze Zeit Noth und Elend zu vergeffen- als in einer Gegend, in welcher ihr Lebensstandpunkt etwas höher ist. Es folgt daraus, daß das einzige wirtsame Mittel gegen die Trunkiucht die materielle Besserstellung der Lage des Volkes ist. Diese muß angestrebt werden, und wenn die Bevölkerung fich in einer besseren Lebenslage befindet, dann wird sie zu einem guten Glafe Bier, fomie zu nahrhaftem Effen ihre Zuflucht nehmen und den Fusel­den Schnapsbrennern überlassen.

Braunschweig . Der Frlf. 3tg." wird von hier aus eine authentische Copie des Testamentes des Herzogs von Braun­fchweig mitgetheilt. Dieselbe lautet:

( Erste Seite des Oktavbriefbogens.)

Jch Wilhelm regierender Herzog von Braunschweig hinter­laffe hierdurch

dem Prinzen Ernst von Hannover( Herzog von Cumberland) mein sämmtliches Privatvermögen und die Häuser in Wien und Hieping. In Braunschweig Richemond und die Villa, dem Könige Albert von Sachsen

hinterlaffe Jch meine sämmtlichen Güter in Schleften. Legate find auszuzahlen an

Frau Franziska von Hodenberg

geb. Gernreich 50 000 Thlr., geschrieben fünfzigtausend Thaler, und Ihrem Sohn Franz geboren zu Breßlau getauft in Do­matschine

( Bweite Seite des Ditavbriefbogens.)

Dem Finanz- Dir. Theodor von Hantelmann 20 000 Thlr., dem Kammerdiener Hante und Bolturet jedem 10 000 Thaler. Meine Umgebung und Dienerschaft Empfehle ich meinem Nach folger an der Hegierung.

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Der Antrag des Abg. Dr. Borsch( Bentrum) auf St ftirung des gegen den Abg. Dr. Franz beim Landgericht zu Breslau schwebenden Strafverfahrens wird nach turzer Dar legung des Sachverhalts durch den Antragsteller angenommen Dann fegt das Haus die gestern abgebrochene General diskussion über den Etat und das Anleihegesez fort.

Frankreich . Die Agence Havas" meldet, daß die zwi­schen Frankreich und Marokko bestandenen Schwierigkeiten nun­mehr beseitigt seien, indem der Sultan in einem an den fran­zöffichen Geschäftsträger Ordeja gerichteten Schreiben die be­treffenden Maßnahmen der marokkanischen Beamten vollständig desavouirt habe. Gestern hat in dem Schwurgerichtssaale in Paris Madame Clovis Hugues , die Frau eines Depu tirten von der äußersten Linken, mehrere Stevolverschüsse auf einen gewiffen Morin, der fie früber verleumdet hatte, ab gefeuert. Morin ist todt.-Ueber diese Angelegenheit werden noch folgende Einzelheiten bekannt: Die Huguesschen Eheleute hatten schon vor längerer Zeit gegen Morin als Verleumder der Madame Hugues Klage geführt. Morin hatte es jedoch verstanden, das Erkenntniß stets hinauszuschieben; so war es ihm auch bei der heutigen Gerichtssigung gelungen, wiederum einen 14tägigen Aufschub zu erhalten. Madame Hugues befundete hierüber eine sehr große Aufregung. Als sie nach der Sizung, begleitet von ihrem Gatten und dem Advokaten Gatineau , De putirten für Dreur, die Treppe des Justizpalastes herabging und Morin bemerkte, feuerte fie auf ihn 4 Revolverschüsse ab. Sie wurde sofort verhaftet und erklärte dem Polizeikommiñar, daß fte denjenigen getödtet zu haben hoffe, der sie schon seit zwei Jahren durch die schändlichsten Verleumdungen zu Grunde ge richtet habe. Nach dem heute veröffentlichten Wochenberichte beträgt die Zahl der in Paris in der Woche vom 16. bis 22. November cr. Gestorbenen 1306, darunter befinden sich 238 an der Cholera Gestorbene. Die Gesammtzahl aller vom Beginn der Epidemie an hier an der Cholera Gestorbenen be trägt 866. Die Cholera- Epidemie ist fortaefest auf einzelne ungesunde, der Reinlichkeit ermangelnde Quartiere beschränkt geblieben; aus den von dem 22. b. M. ab vorliegenden Er hebungen ergiebt sich, daß die Epidemie in fortgesetter Ab­nahme ist, auch in denjenigen Quartieren, wo dieselbe zuerst zum Ausbruch gelangte. Wegen der am vorigen Sonntag im Saale Levis vorgekommenen tumultarischen Vorgänge wurden heute abermals mehrere Verhaftungen vorgenommen.

Uitundlich meiner Eigenbändigen Unterschrift und beige­drucktem Cangelei Siegel. Wilhelm Herzog von Braunschweig Sybilenort 5. April. 1876. ( L. S.)

"

Ueber die Höhe der Erbschaft des Herzogs von Cumber­land wird der Bost" noch geschrieben: Das Kapitalvermögen, welches der Herzog von Cumberland erbt, mag sich auf etwa neun Millionen Mart belaufen. Dazu kommen die Häuser in Wien und Hieping, sowie Richmond und die Villa Neu- Rich mond. Außerdem aber wird das bedeutende Inventar hier in Blandenburg und Sibyllenort in Anspruch genommen. Das Amtsgericht ist, wie man hört, der Meinung, daß, da dem Könige Albert von Sachsen nur der gesammie Grundbesig in Schlesien hinterlassen sei, dem Herzoge von Cumberland aber das gesammte Privatvermögen des Herzogs Wilhelm, letterer auch die ganze Einrichtung des Schloffes Sibyllenort in An­spruch nehmen könne. Hinsichtlich der Einrichtung der braun­schweigischen Schlösser, des Marstalls 2c. wird der Erbe, so lange er nicht die Absicht aufgegeben, als regierender Herzog hierher zu kommen, möglichst rücksichtsvoll zu Werke gehen.­Die Herren Windthorst und Bruel haben sich bereits nach Braunschweig begeben, um die Erbschafts - Angelegenheiten des Herzogs von Cumberland zu regeln.

Schleswig . Wie strenge es zur Beit mit den in Schles­ wig fich aufhaltenden und anfäifigen Dänen genommen wird, erhellt auch aus einer füngit erlaffenen Verfügung des Landraths in Hadersleben über die Eheschließung von Aus­ländern. Diefe, an die Standesämter gerichtete Verfügung beginnt gleich damit, daß das Niederlassungs- Patent" vom 5. November 1841( also jedenfalls ein dänisches Gesez) noch in Giltigkeit ist" und demgemäß Ausländer im Allgemeinen zur Eheschließung der Genehmigung derjenigen Obrigkeit be­dürfen, in deren Bezirk fie fich aufhalten. Daraufhin werden die Standesbeamten veranlaßt, strenge darauf zu halten, daß feine Eheschließung eines bänischen Staatsangehörigen vorgenommen wird, bevor nicht der Nachweis der obrigkeit­lichen Genehmigung erbracht ist." Zur Ausstellung des Er­laubnißicheins find beispielsweise im Kreise Hadersleben die Drtspolizeibehörden befugt. Da sich nicht annehmen läßt, daß Der Landrath eine so wichtige Verfügung auf eigene Hand er laffen haben wird, so muß sie wohl auf höherer Weisung be ruben.

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Abg. Bebel( Sozialdemokrat) befindet sich in Ueber einstimmung mit denjenigen Rednern der gestrigen Debatte, welche Sparsamkeit in den Ausgaben forderten. Die Linle fönne aber über die Verwendung der Einnahmen der Regierung feine Vorwürfe machen, denn fie babe ja der Regierung den Etat bewilligt, selbst wenn es auch ein rechnerisches Defizit giebt. Die traurige Lage des Etats wurzele in allgemeinen wirthschaftlichen Grundsägen des Reiches und in den modernen Erwerbsverhältnissen. Und wenn man auch alle nur erdenk lichen Ersparniffe machen wolle, so reichen fie doch nicht auß, bas Defizit zu decken. Die Ursache solcher Zustände liege in dem herrschenden Syſtem. Redner weift durch Bahlengruppirungen nach, daß nur durch die Militär und Marine- Verwaltung die Steigerung der Ausgaben hervor gerufen sei. Während der Invalidenfonds sich um 1609 000 Mark vermindert habe, habe sich der allgemeine Benfionsfonds um das 2 fache dieses Betrages erhöht; das fet höchft charakteristisch. Das komme daher, daß zahlreiche Offiziere ziere, die noch förperlich gesund und brauchbar seien, von der Militärverwaltung ausrangirt und dem Zivildienst zugewiesen würden. Wir haben lange keinen Krieg gehabt, es find lange teine Offiziere erschossen worden, darum sucht die Regierung auf fünftlichem Wege dem Avancement nachzuhelfen ,. Auf diese Weise werden sich in Bufunft diese mißlichen Verhältniffe und die Ausgaben für das Militärwesen immer mehr steigern; benn das Kriegswesen wird in neuerer Zeit wissenschaftlich be trieben, so daß fortwährend Verbesserungen nöthig werden, in Denen alle Kulturnationen wetteifern. Heut haben wir die beften Kanonen und Gewehre, wissen aber nicht, ob sie es morgen noch sind. Auf diese Weise werden wir bald zu einem Bustand gelangen, bei dem unsere wirthschaftlichen Verhält nisse ein entschiebenes: Bis hierher und nicht weiter" sprechen werden. Eine Zeit lang fann man ja diese Vogelstrauf politit" treiben, aber leugnen wird man doch nicht, daß die in diretten Steuern die unteren Klaffen immer am schwersten drücken. Der Reichskanzler, als er Bier, Branntwein und Tabakssteuer" als Lurussteuer der großen Maffe bezeichnete hat das ja auch anerkannt. Dies Wort verdient festgenagelt zu werden. Mit der Steuerreform hat man dem Arbeiter bis iegt noch kein Stück Brod in die Tasche gebracht, aber ver schiedene Stücke schon herausgenommen. Daß die Steuer erträge abnehmen würden, fonnte die Regierung voraussehen, hat es auch vielleicht vorausgesehen, aber es nur nicht sagen wollen. Sie hat die Rübensteuer zu Gunsten der Landwirth schaft vernachläffigt; die jetzige Krisis in dieser Industrie habe ich angedeutet und die Bucker- Enquête war überflüssig. E ift eine eigene Art von Staatssozialismus , wenn man ber Buder- Industrie auf Kosten aller Steuerzahler Vortheile ge währt. Die Folgen deffeiben zeigen sich schon: man verlangt eine ganz enorme Erhöhung der Bölle auf landwirthschaftliche Produkte und belastet damit den kleinen Mann. Die Land wirthschaft leidet aber nicht mehr als alle Wirthschaftszweige, denn es giebt heute keine Industrie mehr, die noch dauernd prosperit ausgenommen neue, erst aufblühende Industrien. Unsere Produktionsbedingungen find aber zu ungünstige, fie können nur gebessert werden durch Zuführung enormer Kapitalien. In allen Bweigen, auch in der Landwirthschaft, wird die menfch liche Arbeitskraft durch Maschinen verdrängt. Dreiviertel aller Grundbefizer bebauen nur soviel Land, als sie durch die ge wonnenen Produkte für fich und ihre Familie bedürfen, ihnen fommen die landwirthschaftlichen Zölle garnicht zu Gute. De halb erzielen Sie auch mit diesen Steuern höchstens eine höhere Steuereinnahme, aber feine höhere Einnahme für das Boll, dem man_nur höhere Ausgaben aufbürdet. Nichtig wäre es, zum System der direkten Steuern zurückzukehren. Will man aber neue Steuern bewilligen, so sorge man dafür, daß sie zu wirklichen Kulturzweden verwendet werden. Der Dffizier bleibt bis jetzt mit seinem Einkommen und Privatver mögen steuerfrei; befteure man ferner das Einkommen ber reich sunmittelbaren Familien, die Zivillisten, die Apanagen Hier bietet sich Gelegenheit zu neuen Steuern. Sie aber be steuern den Branntwein, das Bier, die Bigarren des Arbeiters Angenommen 26 Millionen Menschen trinten täglich durch schnittlich 2 Glas Bier weniger, macht 52 Millionen Glas Bier, das erfordert das Aufhören von 104 Brauereien, und die dort beschäftigten Arbeiter verlieren ihr Brod. Ganz abn lich ist es mit Branntwein und Bigarren und den andern sogenannten Lugusartikeln der Arbeiter. Nach dem heutigen System sparen, ist schwer, beim Militär nach dem heutigen System schwerlich( Widerspruch). Ich mache der Heeresver waltung für ihre Eparsamkeit mein Kompliment; für eine bürgerliche Aktiengesellschaft fönnte diese Verwaltung nicht beffer fein, aber das Enstem ist schlecht, es ist auf Grundlagen geschaffen, die von Scharnhorst und Gneisenau in der Zeit de größten Erniedrigung geschaffen. Im Volfe aber ruht ein fo vortreffllicher Geist, daß wir solche veraltete Einrichtungen nicht be dürfen. Das haben wir im amerikanischen Kriege gesehen. Reb ner fritifirt die dreijährige Dienstzeit, verweist darauf, daß beim Militär die Selbstmorde 14 Mal so zahlreich find, als in den gleichen Altersklassen beim Sivil. Das sei be greiflich, wenn man bedenkt, daß fürzlich drei Landwehrleute einem Viehwagen fahren wollten.( Sehr wahr! Hints.- Bifchen

-Seitens der Abgeordneten v. Benda, v. Huene, von Malyan- Gülz und Rickert, also Mitgliedern fämmtlicher großen Parteien, ist der Antrag eingebracht, eine Reihe von Etats­titeln, wie üblich, der Budget- Kommission zur Vor­berathung zu überweisen. Die angeblich bestehende Absicht, den gesammten Etat der Budgetkommission zu überweisen, findet also keine Bestätigung.

-In dem Spezialetat des Reichstags find die Entschädigungen der Privateisenbahnen für die Bewilligung der freien Fahrt an die Reichstagsabgeord­neten trotz der Einschränkung der Fahrfreiheit wie im Testen Etat auf 48 000 Matt veranschlagt.

Bremerhafen . Am Schluß der Rede, welche der Reichs­tommiffar Dr. Romberg vor dem Seeamte in Sachen der Kollision des hobenstaufen" mit der Korvette Sophie" hielt, ftellte derfelbe bekanntlich den Antrag, dem Kapitän Winter, Auf vom ,, Hohenstaufen" das Schifferpatent zu entziehen. Auf die Frage des Vorsitzenden an den Kapitän Winter, ob er noch etwas zu entgegnen wünsche, antwortete der­felbe, nach seiner besten Ueberzeugung sei die Rollifton nur durch die Sophie" hervorgerufen worden. Der erste Offizier, herr Mauer, erklärt, er würde in Derselben Lage ebenso gehandelt haben, wie Kapitän Winter.

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- Das einzige dänische Mitglied des Reichstags, Ab­geordneter Junggreen, hat einen Antrag wegen Berücks fichtigung der dänischen Sprache in den Volksschulen eingebracht.

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Der Abgeordnete v. Wedell- Malchow hat einen Ge schäftssteuer- Entwurf im Reichstage eingebracht. Der Entwurf will besteuern: Rauf, Rücklauf, Tausch, Lieferungs- oder fonstige Anschaffungsgeschäfte über im Auslande zahlbare Wechsel, ausländische Banknoten oder ausländisches Papiergeld, ferner gewiffe Werthpapiere oder Mengen von solchen Sachen oder Waaren jeder Art, die nach Gewicht, Maaß oder Zahl gehandelt zu werden pflegen, sofern diese Sachen oder Waaren zur Weiterveräußerung bestimmt find. Der Steuerfas soll zwei Behntel vom Tausend vom Werth des Gegenstandes des Geschäfts in Abstufungen von je 1000 Mart oder einen Bruch­theil dieses Betrages betragen. Als Gegenstand des Geschäfts gelten nicht die Prämie, der Kurs- oder Preisunterschied, fondern die Wechsel, Banknoten oder das Papiergeld, ferner Die Werthpapiere oder die Sachen oder Waaren, auf welche das Geschäft sich bezieht. Die zu den Wertbpapieren gehörigen Bins oder Dividendenfoupons bleiben bei der Berechnung der Abgabe außer Betracht. Der Werth des Gegenstandes wird durch den vereinbarten Kauf- oder Lieferungspreis, sonst durch den mittleren Börsen oder Marktpreis am Tage des Ab schlusses bestimmt. Ausländische Wertbe find nach den Vor­schriften wegen Erhebung des Wechselstempels umzurechnen. schriften wegen Erhebung des Wechselstempels umzurechnen. Diefelbe Abgabe ist für Verabredungen zu entrichten, durch welche gegen Entgelt die Erfüllung von Geschäften der welche gegen Entgelt die Erfüllung von Geschäften der oben erwähnten Art auf einen späteren Termin verschoben

wird. Ausgenommen von der im Vorstehenden vorgeschrie­benen Abgabe find im Wege der Auktion zu Stande gelom mene Kaufgeschäfte über Waaren. Befreiungen. A. Die vorbestimmte Abgabe wird nicht erhoben: 1) falls der Werth des Gegenstandes des Geschäftes nicht mehr als 300 M., bei Waarengeschäften nicht mehr als 10 000 m. beträgt; 2) für fogenannte Kontantgeschäfte über Wechsel, gemünztes oder uns gemünztes Gold oder Silber; 3) für Geschäfte über solche zur Weiterveräußerung bestimmte Sachen oder Waaren, welche von einem der Kontrahenten selbst erzeugt oder handwerks­oder fabrikmäßig hergestellt find; 4) für Geschäfte über solche Sachen oder Waaren, welche zur Weiterveräußerung nach vor­

Feld für den Kanzler.

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allerdings gespart werden. Die Thronrede stelle die ungestörte Dauer des Friedens für lange Zeit in Aussicht; zwischen ben drei Kaiserreichen bestehe heut schon ein Abkommen in diefem Sinne, warum erweitere man es nicht auf alle Kulturvölker nach Art des Kongo - Abkommens? Das wäre ein dankbares Warum könne man nicht diefelben Grundsäße, die im bürgerlichen Leben herrschen, auf den internationalen Verkehr ausdehnen? Vor 40 Jahren würde die Kongo - Angelegenheit nicht auf diesem friedlichen Wege durch einen der Kontrahenten bestimmt sind. B. Für Geschäfte sondern mit den Waffen in der Hand zum Austrage gebracht

Aus Westfalen wird der Bolts- Btg." geschrieben: ,, Um Die Bestrebungen zur Bekämpfung der Trunksucht zu unter­Stüßen hat die Regierung zu Ainsberg eine Bekanntmachung des Oberpräsidenten von Wefifalen aus dem Jahre 1841 in Erinnerung gebracht, nach welcher Schantwirthe, die einem von der Diispolizeibehörde ihnen als Trunkenbold bezeichneten Individuum Branntwein zu verabreichen fortfahren oder dem felben auch nur den Aufenthalt in der Gaststube gestatten, in eine Bolzeiftrafe von 2 bis 5 Thalern genommen und bei wiederholt bewiesener Nachlässigkeit gegen die in dieser Bezie. bung auferlegten Pflichten mit Entziehung der Gewerbe- Ron zeffton bestraft werden sollen." Im Anschluß hieran trifft die Regierung bebufs berbeiführung eines gleichmäßigen Verfah rens seitens der Polizeibehörden Anordnungen, welche sehr be­zeichnend für unsere Beit Kind. Wenn eine Polizeibehörde es für erforderlich erachtet, eine Person als Trunkenbold zu be zeichnen, so bat fie fich zunächst mit dem Ortsgeistlichen Darüber ins Benehmen zu seßen. Auf Grund dieses Be­nehmens wird dem Trunffälligen eine Ermahnung ertheilt, bei welcher durch schriftliche, von dem betreffenden Geistlichen(!!) mit zu vollziehende Verhandlung, jenem eröffnet wird, daß er bei Fortfcgung seines Lebenswandels als Trunkenbold erklärt und den Schantwirthen als solcher bezeich net werde. Die feierliche E.tlärung als Trunkenbold wird, Diesmal ohne Mitwirkung der Geistlichkeit, durch eine schrift liche Verfügung der Drtspolizeibehörde an den Trunkfälligen erlaffen, wenn sich durch eine amtliche Anzeige, welche auf den Dienste id wahrgehalten werden muß, oder durch awei unverdächtige Beunen festgestellt wird, daß die Ermahnung durch Polizei und Geistlichkeit nichts geholfen hat, oder wenn die nach Ansicht der Drtepolizeibehörde dem Trunke ergebene Person zu jenem Ermahnungstermin nicht erschienen ift. Die Namen der Truntenbolde sollen sämmtlichen Wirthen im Bolizeibezite mitgetheilt werden. Db jene Bekannt machung" des Oberpräsidenten als eine noch zu Recht be­stehende Polizeiverordnung betrachtet werden kann, ist eine Frage, welche wohl bald zur gerichtlichen Entscheidung ge langen wird. Wie fich die Regierung die Durchführung der Verordnung in unserem Industriebezirke mit seinen großen Städten und seiner wechselnden Bevölkerung vorstellt, wiffen wir nicht; weder in den Städten( man denke an Dort mund mit seinen 75,000 Einwohnern), noch in den stait be­völferten ländlichen Polizeibeziten werden die Wirthe in der Lage sein, feststellen zu fönnen, ob die bei ihnen einfehrenden Berfonen auf der Liste der Trunkenbolde verzeichnet sind. Die Leberweisung amtlicher Befugnisse an die Ditegeistlichkeit, das Borladen zu einem Termine vor Bürgermeister und Pfarrer, bas gemeinsame Unterzeichnen des Protokolls, die Folgen,

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über solche zur Weiterveräußerung bestimmte inländische Sachen oder Waaren jeder Art, die nach Gewicht, Maß oder Babl gehandelt zu werden pflegen, erfolgt die Erstattung der entrichteten Abgabe, wenn der Nachweis geführt wird, daß

worden sein. Redner mein schließlich, er habe hier eine Menge Andeutungen gegeben, man möge versuchen, fte zu realißiren, dann würden wir auch bald weiter kommen.( Beifall links.) dieselben unmittelbar unter den Kontrahenten durch wirkliche Ausführungen des Vorrebners bezüglich der Militärverwal Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Biele tung feien unrichtig. So seine Schilderungen der Verhältniffe des Pensionsfonds. Viele Offiziere nehmen allerdings ihren Abschied, in Folge durch ein ärztliches Attest nachgewiefenen Prälat Feldmesser und von tonservativer Ober- förperlichen Leidens, die sich nachher noch als törperlich tüchtig

he dem Vorgeladenen im Falle des Ausbleibens, weil er

Auslieferung an den Erwerber erfüllt worden find.

Bei der Nachwahl in Danzig fandidirt von libe raler Seite Schrader, von ultramontaner der

erweisen, aber viel zahlreicher find die Fälle, in denen

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präsident von Ernsthausen . Außerdem stellen auch die Sozialdemokraten einen eigenen Kandidaten in der Beison des Lithographen Jochem auf.

Gegentheil eintritt. Die Aeußerung, daß ,, leider" lange lein Krieg gewesen und feine Offiziere erfchoffen seien, tann man Für Sagan Sprottau wird gemeldet, daß die Konfer- nicht entschieden genug bekämpfen. Wenn es sein muß, ziehen

vativen wieder den Landrath a. D. Grafen Kaniy- Bodangen aufstellen werden.

Parlamentsberichte.

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wir gern und freudig in den Krieg, aber auf dem Schlachtfelde haben wir ganz andere Empfindungen als bie ( Lebhafter Beifall rechts.) Nicht von

auf Avanzement.

allen Steuern, sondern nur Don

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find die Dffisiere befreit. Im Jahre 1820 war die Militärlaft pro Kopf der Bevölkerung noch viel größer als heute. Wir ar beiten in der Armee nicht für unsern Erwerb, sondern wi Präfident v. Wedell- Piesdorff eröffnet die Situng stehen pro gloria in Patria. Auch bei uns können die unteren Stände, sofern fie militätische Kenntnisse befigen, fich zu den obersten Stellen emporschwingen. Der Amtsvorgänger bel

5. Sizung vom 28. November.

um 11 Uhr 25 Minuten mit den üblichen geschäftlichen Mits theilungen.

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