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plaren drucken und in hiesigen Beitungen als Beilage beigeben zu laffen.

Bei der Nuchlosigkeit, welche darin besteht, wenn ge wiffenlose Menschen sich daraus einen Wig" machen, die Klingeln an den Sanitätswachen in der Nacht in Bewegung zu sezen, um sich dann schnell zu entfernen, sollte man die glücklich abgefaßten Uebelthäter mit unnachfichtlicher Strenge bestrafen. Mit einem folchen wird fich der Strafrichter binnen Kurzem in der Person des in der Pallisadenstraße wohnenden Schlächtergesellen Richard Weftphal zu beschäftigen haben. Das Personal der Sanitätswache in der Blumenstraße 59 war bereits wiederholt in den legten Nächten durch heftiges Biehen an der nach der Straße gehenden Klingel zum Deffnen der Sanitätswache veranlaßt worden, ohne aber vor der Thüre ben vermutheten Hülfesuchenden anzutreffen. Da es sich hier also nur um eine Böswilligkeit, und vielleicht von ein und derselben Person ausgefühit, handeln fonnte, so legte sich das Berfonal auf die Lauer und zwar mit günftigem Erfolge. Denn in der Nacht zum Freitag gegen 2 Uhr faßte ein Mann an die Klingel und zog mehrere Male heftig an derselben, um schnell Reißaus zu nehmen. In diesem Augenblick wurde er aber auch schon von dem Heilgehilfen erfaßt und einem Nachtwächter zur Arretirung übergeben. Mögen hierdurch die übrigen Liebhaber derartiger Scherze" gewarnt sein.

N. Ein erstickender Qualm, der heut Morgen gegen 2 Uhr aus der Thür und den Fenstern eines von dem Kauf­mann Karl Grünert in dem Hause Friedrichstraße 232 ge mietheten Zimmers brang, verfette die Bewohner in eine sehr erklärliche Aufregung. Da auf wiederholtes Klopfen nicht ge­öffnet wurde, so entschloß man fich schließlich vom Hof aus eine Leiter anzulegen, um durch das Fenster in das Zimmer zu sehen. Der dies ausführende Portier Werdermann bemerkte dabei, daß mitten im Simmer, unmittelbar vor dem Bett, ein heftig qualmendes Feuer brenne, während der Inhaber des Zimmers reaungslos in seinem Bette lag. Nachdem er sich gewaltsam Einlaß in das Bimmer verschafft, wurde fonstatirt, daß der Wohnungsinhaber bereits todt, allem Anschein nach erstickt sei. Ob ein Selbstmord oder ein Unglüdsfall vorliegt, war nicht festzustellen. Die Leiche ist auf Anordnung der Bes hörde nach dem Obduktionshause geschafft worden.

Ein recht betrübender Unfall hat die gegenwärtig in Zehlendorf Vorstellungen gebende Gutschmidt'sche Sunstreiter­Gesellschaft heimgesucht. Die jüngeren Mitglieder derselben hatten am Montag Nachmittag in dem Rufsad'schen Garten hatten am Montag Nachmittag in dem Ruffad'schen Garten eine Privat- Vorstellung gegeben und dabei mit geschenkt er­haltenen Feuerwerfstörpern manipulirt, von denen noch mehrere übrig geblieben waren. Beim Fortschaffen dieser Feuerwerks­förper explodirten dieselben plöglich, und es wurden drei Mits glieder der Gesellschaft, darunter zwei Kinder des Herrn Gut schmidt, erheblich im Geficht und an den Händen verlegt. Der fofort herbeigerufene Herr Dr. Sorauer ordnete den Transport der drei Schwerverlegten nach dem Elisabeth- Krankenhause an. Erhebliche Verwüstungen sind durch die Explosion in dem Saale des Herr Ruffad sowohl, als in dem Daneben befindlichen Bimmer angerichtet.

a. Verhaftet. Der Arbeiter" D. hatte im Sommer d, d. bei einem Albumfabrikanten in der Dresdenerstraße in Dienst gestanden und war vor mehreren Wochen aus diesem Dienst entlaffen worden. In der legten Woche wurde D. von einem Wächter im Kellerraum des kabrillokals des Albumfabrikanten nächtigend mehreremale betroffen und fortgejagt. D. hatte fich in den Kellerraum durch ein Fenster, das er theilweise zerbrach, Eingang verschafft, und als hierauf vor das Fenster Latten N. Wiederum ein Vermißter. Spurlos verschwunden genagelt wurden, bei einem zweiten Eindringen diese Latten ift feit dem vorigen Montag der bisher in der Staligerstr. 22 wohnende Technifer Ernst Richter. Derselbe, der schon seit beseitigt. Da in legter Beit Diebstähle an Materialien im Fabrillofale verübt worden, so richtete sich der Verdacht gegen einiger Beit Spuren von Tieffinn zur Schau getragen, soll furz vor seinem Verschwinden zu seiner Wirthin geäußert den D., dieselben ausgeführt zu haben, denn D. fonnte von haben, daß er sich das Leben durch Erschießen und zwar in dem Nächtigungsraum bei seiner Lofallenntniß leicht in die der Nähe von Waffer nehmen wolle, damit er nach dem Schuß Fabrit und Lagerräume dringen. Vorgestern ließ nun D. bei einem Schlächtermeister in der Adalbertstraße, bei dem er für sofort ins Waffer stürze. Da alle Nachforschungen bei der 20 Pf. Wurft gekauft hatte, einen Sad mit Lederwaaren aus Polizei, bei Bekannten und Verwandten bisher vergeblich ge­Bergeßlichkeit stehen und diese Waaren wurden von dem All- wesen, so fann nur angenommen werden, daß er seine unſelige wesen, so fann nur angenommen werden, daß er seine unjelige bumfabrikanten als die ihm gestohlenen refognoszirt. D. hatte Absicht verwirklicht hat. Der Verschwundene ist 26 Jahre alt, also in den Fabrikräumen gestohlen und genächtigt, und die mittelgroßer Figur und hatte dunkelblondes Kopfhaar. Be­Frechheit gehabt, trogdem er bereits einmal betroffen worden, fleidet war er mit dunklen Hosen, dunklem Jaquet und kleinem Die Diebstahle daselbst fortzufezen. D. ist wegen schweren Diebs runden Hut. stahls und wegen Sachbeschädigung zur haft gebracht worden. g. Brutalitäten. Dem in der Langeftr. 23 wohnenden Carl Kürsch wurde in der Nacht zum 28. v. Mis. in der Restauration von R. in der Langestraße von einem Gast, Ramens Hoffmann, während eines Streits mit einem Meffer die linke Bade vollständig aufgeschnitten. Die Polizeibehörde bat von dem Vorgang Kenntniß erhalten und das Weitere zur Bestrafung des Thäters veranlagt. In dem folgenden Fall bagegen blieb der Schuldige unermittelt, so daß ihn eine Strafe nicht treffen wird. Als sich nämlich der in der Elsafferstraße Nr. 17 rohnende Zimmermann Otto Eberhardt in der vorher gegangenen Nacht auf dem Nachhausewege befand, erhielt er obne jede Veranlassung einen derartigen Stoß von einem Manne, daß er zur Erde stürzte, mit dem rechten Arm in eine Rellerfensterscheibe fiel und fich hierbei eine bedeutende Ver­legung am Handgelenk zuzog. Dem p. Pürsch, ebenso dem Eberhardt wurde in der Sanitätswache in der Blumenstraße, wohin fie fich begeben batten, die nachgesuchte Hilfe zu theil.

g. Eine widerliche Szene spielte sich in der vergangenen Nacht in dem in der Leipzigerstraße belegenen Wiener Café Red ab. Eine jener Frauensperson, welche dieses Café be fonders in den Nachtstunden start frequentiren, besaß die Frechheit, einem Bast nicht wiederzugebende Schimpfworte zu fagen und denselben noch dadurch einen Nachdruck au geben, Daß fie auf den Herrn mit ihrem Schirm einschlug. Das an ständige Publikum war hierüber derartig empört, daß es die sofortige Entfernung der Amazone aus dem Café stür­misch verlangte, welcher Wunsch auch durch den Portier unter dem Gaudium der Gäste erfüllt wurde.

N. Ein umfangreiches Echadenfeuer fand in der 4. Morgenstunde des heutigen Tages in dem Mantel- Konfektions­Geschäft von Fränkel, Poststraße 30, statt. In dem genannten, dort in der ersten Etage belegenen Geschäft war auf noch un­aufgeklärte Weise, angeblich dadurch, daß in der darüber bele genen zweiten Etage die Balfenlage in Brand gerathen, ein Feuer ausgekommen, welches unter den dort lagernden fertigen Konfektionswaaren bei der Entdeckung bereits einen namhaften Schaden angerichtet hatte. Die erschienene Feuerwehr mußte awei große Handdrucksprisen in Thätigkeit segen, die beinahe anberthalb Stunden mit der Ablöschung zu thun hatten. Bwei unbedeutende Brände fanden noch gestern Nachmittag halb 5 Uhr und heute früh balb 7 Uhr auf den Grundstüden Schüßen ſtraße 32 resp. Kupfergraben 4 statt. Bei dem einen war eine un etter Thüre befindliche Guirlande, bei dem anderen durch bie

in Brand gerathen.

Umständen erreicht."

bleibt sie doch im Irrenhause. Der Zwed ist unter allen

,, Entfeßlich!"

nicht sein."

bis zum Jahre 1884 unerledigt, bis dann endlich ber einem anderen Gerichtsvollzieher überwiesen wurde, welc die Klofinsta innerhalb 3 Tagen zur Haft in das Frauen­gefängniß brachte. Die Anklage wirft dem Angeklagten nun vor, daß er die Klofainata im November v. J. in ihrer Woh­nung in der Manteuffelstraße verhaftet habe; er habe sie aber an der Michaelfirchstraße wieder entlassen und gesagt, sie solle nur ruhig wieder nach Hause geben, da er sie ein ander Mal verhaften werde. Der Angeklagte giebt dies zu, behauptet aber, daß er an jenem Tage an der Ede der Michaelkirchstraße gesehen habe, daß er noch drei Wechselprotefte in den ver­fchiedensten Stadtgegenden zu erledigen hatte und aus diesem Grunde habe er die Inhaftnahme vertagt. Ein solches einst­meilige Entlaffen eines Verhafteten würde wohl bei jedem Ge­richtsvollzieher einmal vorkommen, er seinerseits habe absolut nicht die Absicht gehabt, die Gefangene entweichen zu lassen, vielmehr habe dieselbe sich mehrmals in seinem Bureau ge­ftellt, ohne daß fie ibn jedoch angetroffen, und schließlich habe er das Mädchen selbst nach dem Weibergefängniß hinausbe­ftellt, er fei aber an jenem Tage durch eine etwas schwierige Erefution aufgehalten worden und das Mädchen sei deshalb wieder aus dem Weibergefängniß fortgegangen. Die von ihm aufgenommenen Brotokolle über die Versuche, die er angestellt, um die Klofzinska zu verhaften, feien richtig, denn das Mädchen habe später alle acht Tage einen andern Dienst gehabt und sei nicht aufzufinden gewesen, im Uebrigen müffe er entschieden bestreiten, fich in diesem Punkte eines Amtsverbrechens schuldig gemacht zu haben. Bei den Urfundenfälschungen handelt es fich um folgenden Sachverhalt. In einer Ermissionssache des Eisenbahnfistus gegen eine Musiklehrerin Wwe. Müller, Kl. Bräsidentenstr. 1, hatte der Angeklagte von dem Vertreter des Eisenbahnfistus St.-A. Ernst den Auftrag erhalten, die Frau aus der Wohnung zu bringen und Sachen im Werthe Don 150 Mark zu pfänden. Der Angeklagte hat sich zur Aus­führung des Auftrages am 17. März zu der Frau Müller be geben und über den dort von ihm vorgenommenen Aft ein Protokoll aufgefegt, welches nach der Anklage mehrere Fäl schungen enthalten soll. Bunächst enthält das Protokoll den Baffus, daß der Att um 12 Uhr Mittags stattgefunden, wäh­rend er thatsächlich erst um 4 Uhr Nachmittags vor fich ge­gangen sein soll. Der Angeklagte behauptet dem gegenüber, daß er nach feinem Wissen um 2 Uhr bei Frau Müller ge­wesen sei. Er habe diese Zeitangabe rechtlich nicht für bes deutend gehalten, sondern nur die Zeitdauer, die er bei dem Afte zugebracht und diese sei im Protokolle richtig angegeben. Die Anklage behauptet ferner, daß der Frau Müller das Urtheil gar nicht zugestellt worden sei, was der Angeklagte aber bestreitet. Nach dem Inhalte des Erefutionsprotokolles fieht es ferner so aus, als wären im unmittelbaren Anschlusse an die Erekution bie Sachen der Frau Müller sofort noch am 17. März nach der Pfandkammer geschafft worden, während nach der Behauptung der Anllage davon gar teine Rede war, die Sachen vielmehr an jenem Zage in der von Frau Müller verlassenen Wohnung stehen geblieben seien. Der Angeklagte behauptet, daß er einen Theil der Sachen noch an demselben Tage mittelst eines von ihm requirirten Wagens nach der Gloger'schen Pfandkammer ge­schafft, den Reft aber allerdings zurückgelaffen habe. Er habe aber dies betreffende Bimmer verschlossen und den Schlüssel zu fich gesteckt und habe daher nach feiner Meinung die sämmt­lichen Sachen in seinem Befis gehabt. Die Ermission am 17. März babe bis gegen 8 Uhr Abends gedauert. Ferner soll der Angeklagte in dem Protokoll fälschlich behauptet haben, daß bei dem Ermisfionsakt der Muftlerlehrling Breiter und der Arbeiter Wilhelm Müller als Zeugen zugegen gewesen und bas Protokoll unterschrieben haben, nachdem jeder von ihnen 2 Mark Grbühren dafür erhalten habe. Die Anklage behaup tet, daß beide Beugen gar nicht zugegen waren, das Protokoll erst am 2. April unterschrieben und schließlich auch nicht je 2 Mart, sondern im Ganzen nur 2 Mart erhalten haben. Der Angeklagte hält dem entgegen, daß er die beiden Beugen am 17. März glaubte gesehen zu haben, und daß er in der Tbat denselben je 2 Mart gegeben habe. Den zweiten Fall der Urkundenfälschung stellt ein Pro­tokoll vom 19. März dar, welches der Angeklagte nach dem Inhalte deffelben auf der Pfandkammer vollzogen haben will und welches deshalb vom Lagerverwalter der Pfandfammer, Herrn Gloger, mit unterschrieben worden ist. Es ist dies ein fogenanntes Pfändungsprotokoll, welches befundet, daß der Angeklagte an jenem Tage die sämmtlichen Sachen der Frau Müller, nechdem fte zur Pfandtammer geschafft worden waren, nunmehr gepfändet habe. Die Anklage behauptet nun, dag Der Angeklagte diesen ganzen Aft am 19. März fingirt habe, um höhere Gebühren liquidiren zu können. Nach Ansicht der Anklage wäre der Angeklagte sehr wohl in der Lage gewesen, Exmission und Pfändung in einem einzigen Afte am 17. März vorzunehmen, er habe dies auch ficher gethan und nur eine fünstliche Zweitbeilung vorgenommen, um den Anschein zu erwecken, als habe er die neun Stunden, welche er auf den Aft vom 17. März verwendet, ausschließlich für die Ermission gebraucht, so daß er für diese 9 Stunden die höheren Ge bühren und für den fingirten Akt der Pfändung abermals Gebühren berechnen fonnte. Der Angeklagte giebt zu, daß

N. Eine entfeßlich verstümmelte und bis zur Unkennt lichkeit entstellte Wasserleiche wurde gestern Nachmittag an der Oberbaumbrücke angeschwemmt und ans Land gezogen. Die Leiche, die nach der vorgeschrittenen Verwesung zu urtheilen, mindestens vier Monate im Waffer gelegen haben dürfte, scheint zwischen die Schraube eines vorüberahrenden Dampfers gerathen zu sein. Der Kopf und der Oberkörper waren fast vollständig zermalmt, daß nicht einmal das Alter der Leiche annähernd festgestellt werden konnte. Die Leiche ist noch dem Obduktionshause geschafft worden.

Gerichts- Zeitung.

Die bekannte Auflage gegen den Gerichtsvollzieher Rindfleisch fam gestern vor dem Schwurgericht hiesigen Land­

gerichts 1., welches damit seine laufende Sigungsperiode be Schloß, zur Verhandlung. Den Vorsig führte Landgerichts­Direktor Schenf, die Antlage vertritt Staatsanwalt Schaefer, die Bertheidigung führt Rechtsanwalt Lobe. Der Angeflagte, die Bertheidigung führt Rechtsanwalt Lobe. Der Angeklagte, Gerichtsvollzieher Karl Friedrich Wilhelm Rindfleisch, ein 40jähriger Mann, ist des wiederholten Amtsverbrechens be­schuldigt, und zwar wird ihm zur Last gelegt, im November 1883 einen Gefangenen, deffen Begleitung ihm anvertraut war, vorsäglich haben entweichen zu lassen und im Jahre 1884 durch zwei Handlungen schwere Urkundenfälschungen begangen zu haben. Der Angeklagte erklärt fich für nichtschuldig. Er giebt an, daß er früher Kreisgerichtssekretär gewesen und ſeit bem Ottober 1879 die Stellung eines Gerichtsvollziehers ver­sehe. Es sei richtig, daß er in dieser Stelle acht Mal mit Disziplinarstrafen belegt worden sei, dies Schicksal würden jedoch die meisten Gerichtsvollzieher theilen. Es sei auch richtig, daß er bereits wegen schwerer Urkundenfälschung, Meineids

und intellektueller ürlundenfälschung in Untersuchung gewesen, doch sei er während aller dieser Untersuchungen nie von seinem Amte suspendirt worden und dies zeige schon, welche Bes deutung diese Anklagen hatten. Gegen Denunziationen fönne fich eben ein Gerichtsvollzieher nicht schüßen. der erste An­flagefall ist folgender: Dem Angeklagten war von einer ge­wiffen Schranke im Januar v. J. der Auftrag ertheilt worden, ein Dienstmädchen Klofsinsta zur Haft zu bringen und zwar zur Leistung des Offenbarungseides. Den Auftrag schickte der Angeklagte mit der Bemeifung zurüd, daß er ihn ohne Alimentationsvorschuß nicht ausführen könne.

-

Am 5. Febr.

1. J. erhielt er unter Beifügung des Armenattestes vom Amtsgerichte die Anweisung, die Saftnahme auch ohne Alimenten- Vorschuß zu bewirken. Die Sache blieb nun aber

,, Das ist geschehen, Herr Director; nach dieser Erkun­digung aber ist meine Mutter todt!"

" Ja, das ist entsetzlich!" stimmte Jefferson bei. ft Ihre Mutter eine solche Person, so fann fie in Bethesda hause?"

Warum nicht?"

Hm, ich verstehe Sie nicht. Sie erfuhren, daß Ihre Mutter todt fei, und doch vermuthen Sie sie im Frren­

" Ich habe Gründe für diese Vermuthung, welche ich Ihnen leider verschweigen muß."

Weil wir uns auf dergleichen nicht einlassen, mein Herr! Wir kennen unsere Pflicht und die schwere Ver- erkundigt?" antwortung, denn wir haben ein Gewissen."

" 1

Ah!" machte Feliz, als wäre er ob dieser Entdeckung erstaunt. Und doch hörte ich, daß meine Mutter in Be- zwölf Jahren todt. thesda fei oder gewesen sei."

" 1

Wer hat Ihnen das gesagt?"

Ein Mann, welcher eine Bettlerin gesehen, die meiner Mutter gleichen soll; er behauptet, daß diese Bettlerin von hier entsprungen fei."

Gefferson machte ein sehr verächtliches Gesicht.

Eine Bettlerin, Mr. O'Brian, hat sich in Bethesda nie befunden. Dber haben Sie eine Bettlerin hier ge­fehen, Mr. O'Brian?"

bei

In der That nicht."

A uns beträgt zweihundert Pfund, und zweihundert Pfund

Das sollte ich wohl meinen, denn die geringste Pension

Stanbe ift."

31

Sie haben Recht."

Warum haben Sie sich nicht selber in Davistown Ich habe gehört, daß Mr. Davis tobt sei." Das ist richtig! Mr. Andrew Davis ist bereits seit Ein sehr honnetter Mann, der alte

Baronet, ein wenig ungeschlachtet, ein echter Nimrod, aber von noblen Manieren, welcher zwanzigtausend Pfund mit folcher Gleichgültigkeit zahlte, als wären es zwanzig Schillinge."

Lebt Lady Davis noch?"

" Sie lebt! Und da Ihre Mutter Gesellschaftsdame bei derselben war, so ist Nichts natürlicher, als daß Sie fich zu ihr begeben. Wenn Sie sich nicht scheuen, den Weg urch die Schneefelder wieder zurückzulegen, den Sie gestern gekommen find, so können Sie in acht bis zehn Stunden Davistown erreichen."

find eine Summe, die nicht ein Jeder zu bezahlen im Doch ich will es versuchen."

Die

Bettlerin fann also nicht hier gewesen sein.

"

Ich weiß, es wird vergebens sein," seufzte Felig. Sie fommen nach meiner Ansicht gerade dort recht." Wieso?" " Weil Mylady augenblicklich nicht- verreist ist, so

Wer war denn Ihre Mutter? Da Sie Baronet sind, ist viel ich weiß." es doch sehr auffallend, daß man eine Bettlerin für Ihre

Mutter gehalten."

bas kann ich Ihnen sagen: Meine Mutter war vor zwanzig Bethesda. Mein Herr! Ich kann darauf nicht antworten; nur Jahren Gesellschaftsdame einer Lady Davis."

Und wo lebte diese Lady Davis?"

Hier in Schottland !"

" In dieser Gegend?"

Ja, in dieser Gegend!"

Davistown erfundigt.

Da ist ja Nichts natürlicher, als daß man sich in

" Ich danke Ihnen, Mr. Gefferson. Gebe Gott , daß ich endlich Gewißheit und mein Herz Ruhe erlange." Noch denselben Morgen verließen die beiden Freunde

Achtzehntes Kapitel.

Davistown ist ein Schloß, ähnlich wie das des Grafen Mac Donuil. Es batirt feinen Ursprung ebenfalls weit über die Zeit der Stuarts hinaus und seine Besiger waren die Nachkommen eines alten hochadligen schottischen Ge­schlechts. Doch hatte der alte Bau vielfache Abänderungen

und Ergänzungen erfahren und hatte jetzt das Gepräge eines Herrschaftsfiges neueren Stils. Die Familie ist aus­geftorben," hatte Habicht gesagt, und darin hatte er Recht. Vor zwölf Jahren war der letzte Befiger, Andrew Davis, gestorben und mit seinem Tode hörte das geräuschvolle Le­ben, was bis dahin in Davistown geherrscht hatte, auf.

Andrew Davis war, wie alle schottischen Granden, ein Jäger mit Leib und Seele gewesen, und seine Jagden er­streckten sich über weite Distrikte des Hochlandes; und an der Grenze seines Reviers konnte er die Jagdhörner des Grafen Mac Donuil hören. Es gab eine Zeit, wo diese beiden schottischen Magnaten Freunde waren, wo sie ein­ander zu großen Jagben einluden, und wo sie auch im engeren Kreise der Familie manchen traulichen Abend zu­brachten, sich Jagd- und Kriegsabenteuer erzählten und Punsch tranten, den Herrinnen des Hauses Huldigungen barbrachten, bis sie mit einem herzlichen Händedruck schei­dend, spät in der Nacht das draußen ihrer wartende, wie­hernde und ungeduldig mit den Füßen scharrende Roß be­

stiegen.

Der alte Andrew aber hatte eine Wittwe hinterlassen, und diese war jetzt Befizerin von Davistown. Sie ist ge= rade jetzt in ihrem Schloffe nicht anwesend.

Das mächtige Gitterthor ist verschlossen, trotz dessen aber ist das Hauspersonal auf dem Hofe in reger Thätigkeit.

Man säubert den weiten Schloßhof von Schnee, man macht die Wege und Gänge paffirbar, man fäubert und reinigt überall, draußen und drinnen. Da draußen ist es der alte Ober- Amtmann, der wie ein strenger Boigt die Arbeiten überwacht; da drinnen ist es die Haushofmeisterin, die überall Anordnungen trifft für Duvriers aller Art, um die Zimmer wohnlich herzurichten, um hier zu verbessern, bort zu verschönern, um hier eine neue Bequemlichkeit an= zubringen, dort einen neuen Schmuck hervorzurufen; und Beide erfüllten ihre Pflicht mit so viel Gewissenhaftigkeit, daß man fah, fie feien in diesem Hause mehr als bloße Miethlinge.

( Bortfepung folgt.)

daß