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Beilage zum Berliner   Voltsblatt.

Nr. 207.

Arbeitsverhältnisse in Nordamerika  .

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Die in New- York   erscheinende Desterreich- Amerikani­sche Btg." schreibt: Wenn wir die aus allen Theilen des Sandes hierher gelangen den Nachrichten über Arbeits- und Arbeiterverhältnisse Revue passiren lassen, werden in uns die ernstesten Besorgnisse wachgerufen und man braucht wahrlich kein Pessimist zu sein, um die herrschende Lage als eine solche zu erkennen, die, wenn sie auch nur eine furze Beit andauert, unbedingt zu einer Krisis, einer wirthschaft: lichen und auch sozialen Katastrophe führen muß. Man lese die einschlagenden statistischen Berichte, man höre die Klagen, welche von Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Weise laut werden, und betrachte endlich das sich immer mehr breit machende Vagabunden- Unwesen, welches nur dadurch entstanden ist, daß die Ueberproduktion erschrecklich viele Fabriken zur totalen oder theilweisen Arbeitseinstel lung gezwungen hat, und man wird zugestehen müssen, daß es zur Zeit allerwärts wirklich untröstlich aussieht. In der Metropole Nordamerikas  , in New- York  , finden wir das verhältnißmäßige Spiegelbild der herrschenden Lage des ganzen Landes. Nicht weniger als 30,000 Arbeiter gehen in New York   brodlos umber und sehen jedem anbrechenden Tag mit Bangen und Grausen entgegen. Wir fagen 30,000 Arbeiter, also Leute, die arbeiten wollen, die mit Freude jede Arbeit verrichten würden, die ihnen das nöthige Brod bringt, fönnen feinen Verdienst finden, wie viele dürfte es nun geben, die ihren Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit nicht verdienen wollen, die den lieben Gott Gott   sein lassen und von den ihnen gereichten Unter­tüßungen leben? Wir übertreiben nicht, wenn wir die Bahl diefer auf 10 000 setzen. Wenn dies nun in einer Stadt der Fall ist, wie mag es da im ganzen Lande sein. Nach den vorliegenden Daten haben in der letzten Zeit folgende Fabriken entweber alle ober einen großen Theil ihrer Arbeiter entlassen, oder eine erhebliche Lohnreduktion eintreten laffen: In Petersburg( Virginia  ) wurden in den Baumwollspinnereien die Arbeiten eingestellt, wodurch 225 Familien dem Hunger preisgegeben sind und Samm lungen eingeleitet werden mußten, um dieselben mit den nothwendigsten Lebensmitteln zu versehen. Durch Arbeits­einstellungen in Dalland, ferner in Mobile, verloren nahezu 750 Arbeiter ihr Brod. In Philadelphia   haben awei große Teppichfabriken, in denen bisher beinahe 2000 Leute beschäftigt waren, 600 Arbeiter entlassen. Entreprise Baumwollenspinnerei in Augufta mußte wegen betrügerischer Manipulationen gesperrt werden. 320 Fa milien sind dadurch an den Bettelstab gebracht. Die Harteford- Silver- Plate- Company" hat wegen Flaubeit des Geschäftes" eine Lohnreduktion von 20 pCt. beschlossen. Aus Pittsburg   und Umgebung sind in der letzten Zeit 1200 Arbeiter fortgezogen, weil sie keine Arbeit finden fonnten. In Toronto   befinden sich 800 brodlose Arbeiter. Aus Cambden und Umgebung, insbesondere aus dem Hoding- Thale, gelangen die trostlosesten Nachrichten zu uns. Dort ist in Folge der großen Lohnreduktion Streife aus­gebrochen und nun wandern Legionen von brodlosen Ar­beitern dahin, um selbst für den geringsten Lohn zu ars beiten. Und so könnten wir Spalten mit Namen solcher Fabriken füllen, in denen die Arbeit eingestellt oder der Lohn reduzirt wurde und dies vor dem Winter. Viele werden ausrufen: Ja, ist denn Amerika   nicht im Stande, diesen Leuten das tägliche Brod zu geben? Leider ist es so. Amerika   ist nicht mehr, oder wenigstens nicht momentan das Eldorado, welches es einst gewesen und noch jezt von Tausenden und aber Tausenden, die alles vom optimistischen Standpunkte aus betrachten, gehalten wird.

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Mittwoch, den 3. Dezember 1884.

1. Jahrgang.

Assoziation blaue Fahne mit goldenem Stern in der Mitte als diejenige eines befreundeten Staates an.

Ait. VI. Das deutsche Kaise reich ist bereit, seinerseits die Grenzen des Gebietes der Assoziation und des neuzubil­denden Staates anzuerkennen, wie sie auf der anliegenden Karte verzeichnet sind.

fikationen werden in kürzester Frist ausgetauscht werden. Art. VII. Die Konvention wird ratifizirt und die Rati­Die Konvention tritt unverzüglich nach dem Austausche der Ratifikationen in Kraft. Brüssel, den 8. November 1884.

( gez.) Graf von Brandenburg  . ( gez.) Strauch.

Die Verhandlungen der meisten Staaten Europas   mit der Afrikanischen Gesellschaft"( Association africaine) in Brüssel   sind so weit vorgeschritten, daß die Anerkennung

zwei, drei, ja auch fünf bis sechs Dollars für den Tag be­zahlt wurden, wird heute anderthalb Dollars und noch weniger bezahlt. In den Bergwerfen müssen sich die Ar­beiter mit 60-65 Cents( etwas weniges über einen Gul­den) zufrieden geben und dafür 14-16 Stunden schwer, sehr schwer arbeiten. Wenn dieser Betrag für einen allein­stehenden Mann zu wenig ist, wie erst für einen Familien­vater! Im selben Verhältniß wie mit dem Arbeiter geht es auch mit der Industrie bergab. Um keinen anderen 3weig zu erwähnen, wollen wir uns mit dem Schiffsbaue begnügen. Amerita hat zwei nennenswerthe Schiffswerften, es würde im Interesse nicht nur Einzelner, sondern des ganzen Landes liegen, diese auf eine erste Stufe zu heben und zu nationalen Unternehmungen ersten Ranges zu machen. Und wie ist es in Wahrheit? Es sind Werften derselben wahrscheinlich schon in einigen Tagen ſerienweiſe wie die kleinsten in England, und Schiffe, die aus ihnen hervorgegangen, werden nur zu Flußfahrten, im aller­feltensten Falle zu überseeischen Fahrten benutzt. So steht es auch mit unseren Baumwollenspinnereien und anderen Industriezweigen. Aber auch die Ackerbauer haben unter dem Drucke der Verhältnisse zu leiden. Und das ist selbst­verständlich, da Handel mit Industrie und Ackerbau Hand in Hand gehen. Die Schenern des Farmers find in Folge der guten Ernte gefüllt, jedoch kann er feinen Räufer dafür finden und Gottes Segen muß- nuglos, brach liegen bleiben. Wenn der Farmer kein Geld hat, fann er feine Einkäufe machen, sagen wir keine Kleider kaufen. Der Kleiderhändler kann also nichts verkaufen, macht demzufolge keine Bestellungen in den Fabriken und was ist die Folge, der Fabrikant muß die Arbeiter ent­lassen. So leidet immer und immer wieder der Arbeiter. lassen. So leidet immer und immer wieder der Arbeiter.

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momentan

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Politische Webersicht.

Die Konvention Deutschlands   mit der internatio­nalen Kongo   Assoziation hat folgenden Wortlaut:

Art. I. Die internationale Kongo  - Affoziation verpflichtet fich, teine Zölle von den Artikeln oder Waaren zu erheben, welche direkt oder im Tranfitverkehr in ihre gegenwärtigen und zukünftigen Befizungen im Baffin des Kongo   und des Niadi- Kwilu oder in ihre Befizgungen an den Gestaden des atlantischen Ozeans eingeführt werden. Diese Bollfreiheit er­streckt sich insbesondere auch auf die Waaren und Handels­artifel, welche auf den Wegen, die um die Katarakte des Kongo   herum angelegt werden, zum Transporte gelangen.

Art. II. Die Unterthanen des deutschen Reiches haben das Recht, fich auf dem Gebiete der Assoziation aufzuhalten und daselbst Niederlassungen zu begründen. Sie werden ebenso behandelt wie die Angehörigen der am meisten begünstigten Nation mit Einschluß der Einwohner des Landes, und zwar was den Schuß ihrer Personen und ihrer Güter betrifft, sowie die freie Ausübung ihres Kultus und die Wahrung und Ver die freie Ausübung ihres Kultus und die Wahrung und Ver­theidigung ihrer Rechte im Hinblick auf Schifffahrt, Handel

und Industrie.

Insbesondere haben fie das Recht, Landbefiz und Häuser auf dem Gebiete der Assoziation zu laufen sowie Handels­häuser zu begründen und Handel oder Küstenschifffahrt unter deutscher Flagge zu treiben.

Art. III. Die Affoziation verpflichtet sich, niemals den Unterthanen anderer Nationen irgend welche Vortheile zu gewähren, ohne daß diese Vortheile unverzüglich den deutschen Unterthanen gewährt würden.

Art. IV. Im Falle der Abtretung des gegenwärtigen oder zufünftigen Gebietes der Assoziation werden die von der Assoziation eingegangenen Verpflichtungen gegen das deutsche  Kaiserreich dem zukünftigen Erwerber auferlegt werden. Diese Verpflichtungen und die von der Assoziation dem deutschen Kaiserreiche und dessen Unterthanen gewährten Rechte bleiben nach jeder Zession gegenüber jedem neuen Erwerber in Kraft. Att. V. Das deutsche   Kaiserreich erkennt die Fahne der

Die Papiere des Studenten Fritz Reuter  . enthalten wird. Es ist uns gestattet worden, ſchon jest Einſicht

Es ist eine auffallende Erscheinung, daß über die Theil­nahme Frig Reuter's an den burschenschaftlichen Bestrebungen im Jahre 1833 und den darauf folgenden Prozeß vor dem Berliner   Kammergericht, welches den jungen Mecklenburger wegen Versuchs des Hochverraths am preußischen Könige zum Lode verurtheilte, authentische Daten bisher nicht bekannt sind. Die fleißigen und mit den späteren Lebensjahren Reuter's wohlvertrauten bisherigen Biographen geben sowohl unrichtige Tage als nicht zutreffende Verhältnisse in Bezug auf Reuter's Verhaftung in Berlin   an, und fußen dabei sogar theilweise auf Angaben Reuter's selbit, die aber wieder mit anderen als richtig zu erweisenden Daten nicht übereinstimmen. Die Unsicherheit Reuter's in Bezug auf die in späteren Jahren angegebenen Daten ist eine wohl erklärliche. Die Feftungstid", Das poetische Denkmal seiner schweren Leidensjahre, ist zugleich Die geistige Befreiuna des Dichters vom Erlebten. außerordentlich versöhnliche Gesinnung wohnte ihm inne, daß er nach seiner e genen Aussage das feuerfarbige Kleid angezogen war, gänzlich ablegen fonnte", nachdem fich mit den Einzelheiten seiner Leiden nicht mehr beschäftigen und nicht Register führen über die Quälereien, die man ihm angethan, nachdem der göttliche Humor auch diese verklärt hatte zu einer Darstellung, die zwar mit Herzblut geschrieben ist, aber nirgends in Bitterfeit verfällt.

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enthalten wird. Es ist uns gestattet worden, schon jest Einsicht von dem Ganzen zu nehmen, und unseren Lesern durch Wit­theilung einiger Einzelheiten ein Bild von der Bedeutung der Veröffentlichung zu geben.

Das in hellgrauen Aftendeckel geschnürte Convolut enthält 18 einzelne Dokumente, und zwar Beugniffe, Konfirmations­atteft, Führungsattefte, Universitäts- Sittenzeugniffe, das Auf­enthaltsattest Heuter's in Camburg   während des ihm mit zur Last gelegten Unternehmens Anderer auf die Frankfurter  Hauptwache, und mitten zwischen diesen, mit Nr. 10 bezeichnet, Hauptwache, und mitten zwischen diesen, mit Nr. 10 bezeichnet, ein von ihm selbst mit Bleistift gezeichnetes Bruſtbild des 20 jährigen Studenten.

Gaeberg beschreibt dasselbe folgendermaßen: Ein jugend lich frisches, sympathisches Gesicht, mit aufgestußter Nafe, bart­losen Lippen, bellen Augen, welche freundlich und treuherzig durch die Brille schauen, und mit aus der Stirne ge fämmtem, pigem, langem Haupthaare, links nachläfftg fämmtem, ürpigem, langem Haupthaare, links nachläfftg gescheitelt. Vatermöider und dunkele, bis oben an den langen Hals zugeknöpfte Weste, darüber ein Rock mit sehr breitem Kragen, vervollständigen den Anzug. Auf ein starkes, raubes Quartblatt ist das Portrait mit feden Strichen hinge worfen. Es tritt plaftisch hervor, ist unzweifelhaft bei des Dichters Begabung für die Zeichenkunst sprechend ähnlich, aber doch nicht von so scharfer Charakteristik der Züge,

daß man leicht daraus den Friz Reuter zu erkennen ver möchte, wie er seinen näheren Freunden, wie er uns Allen gegenwärtig."

Der Dichter ist uns ja nur mit mächtigem Vollbart und ziemlich verwitterten Zügen bekannt. Wie sehr der Bart den Eindruck eines Gefichts verändern tann, ist allbekannt.

Reuter's Entlassungszeugniß vom Gymnaftum in Parchim  ist datirt vom 24. September 1831, er war also volle 20 Jahre alt, als er auf Befehl seines strengen Vaters, des Bürger­meisters und Stadtrichters Reuter in Stavenhagen, seinem Lieblingswunsch, Maler zu werden, Valet sagen und die Universität Rostoc beziehen mußte, um Jura zu studiren. Gr

Er

wurde am 19. Ottober 1831 immatrikulirt, und belegte" bei

diese Beit eine attenmäßige zuverlässige Auskunft giebt. Bei Vor Kurzem ist nun ein Ereignis eingetreten, welches über Gelegenheit von Einstampfung alter Aften der Berliner   Ges richte fand man ein Konvolut, welches überschrieben war: ,, Fascicul enthaltend die Papiere des Studenten Reuter  ." Man bändigte diese Reliquien der Wittwe des Dichters ein, und von dieser wurden fie mit anderen bisher nicht benugten Papieren aus Neuter's Nachlaß dem bekannten Dr. Theodor Gaedert zur Benußung und Veröffentlichung überlassen. Mit Arößter Liebe und Sorgfalt hat sich der Herausgeber in die Aftenstüde vertieft und die noch lebenden Jugend- und Studienfreunde Reuter's zu Rathe gezogen, Daten sicher zu stellen und jeden 3weifel an der Richtigkeit derselben im Voraus unmöglich zu machen. Bu Weih, nachten wird im Verlage der Hinstorff'schen Hof Buch handlung in Wismar   diese Reuter  - Reliquie erscheinen, welche leere Spalte bis zu der Schlußbemerkung: vinfichtlich außer einem genauen Abdruck der Bapiere" neue authentische Mittheilungen aus Reuter's Leben, ungedruckte Briefe Reuter's  , ungebrudte Gedichte und Gelegenheitsscherze und eine größere Arbeit über den ersten hochdeutschen Entwurf der Stromtid"

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um alle

Profeffor Eloers Inftitutionen, und bei Professor Türk juriſtiſche Enzyklopädie. Wie er in dem ersten Semester den Studien oblag, beweist das Testat der Universität vom 30. April 1882. Während der Beit seines Hierfeins hat derfelbe, den bei­gebrachten Beugniffen zufolge, die Vorlesungen über"- ein Sicker schwarzer Strich reicht von hier quer über die ganze feines Betragens mito bemerkt, daß keine Beschwerde gegen ihn vorgekommen ist. Einer Theilnahme an verbotener Ver bindung ist derfelbe hier nicht verdächtig geworden."

Im Mai 1832 zog eine ganze Schaar übermüthiger

erfolgen dürfte. Dadurch würde die Konfe enz hier in ein wesentlich neues Verhältniß zur Kongofrage gelangen, indem man bei der anerkannten Souveränetät über das Land im Stande sein würde, mit derselben besondere Abmachungen zu treffen. In ihrer heutigen Sigung sollte die Konferenz fort­fahren, die ihr von deutscher Seite vorgelegten Defla ationen zu erörtern. Heute kommt diejenige Deklaration zur Berathung worin allen Femden unterschiedslos dieselben Rechte wie den Heimischen zugefp.ochen werden und dem die Hoheitsrechte Ausübenden untersagt wird, irgend welche Privilegien oder Vergünstigungen einzuführen. Bei den früheren Berathungen der Kommission war auch die Frage des Eisenbahnbaues am Kongo   zur Sprache gekommen. Verschiedene Reisende, der Bau einer Bahn auf der beabsichtigten Linie wäre un­welche den Kongo gesehen zu haben erklärten, hatten behauptet, möglich, weil man daselbst auf dem zerrissenen Boden eine ununterbrochene Reihe von Tunnels bauen müßte. Der Vors figende der Kommission, Baron de Courcel, richtete eine darauf bezügliche Frage an Stanley und dieser gab zur Antwort, daß nach den angestellten fachmäßigen Untersuchungen auch nicht ein einziger Tunnel dort nöthig wäre. Bereits hat eine englische Gesellschaft fich zum Bau der Bahn unter ge wiffen Bedingungen erboten; es fann aber als unwahrschein­lich angesehen werden, ob die Afrikanische Gesellschaft" ihr den Bau faktisch übertragen wirb.

Am Sonnabend ist an die Mitglieder der westafrikanis schen Konferenz der Entwurf der Kongo  - und Niger  - Schiff fahrts Afte vertheilt worden. Die Urkunde enthält eine Reihe Paragraphen, unter welchen der§ 10 ganz besonders erwähnens­werth ist. Derselbe hat folgenden Wortlaut:

Art. 10. Jm Kriegsfalle wird der Kongo  ( Niger  ) mit Nebenflüffen, Straßen und Kanälen für neutral erklärt. Die Mächte verpflichten sich, die Neutralität zu achten und ihr Achtung zu verschaffen. Demgemäß werden auch im Kriegs­falle alle in diefer Urkunde getroffenen Bestimmungen in Straft bleiben, mit einziger Ausnahme der Beförderung von Kriegs­fontrebande. Alle Einrichtungen, die durch diese Urkunde ins Leben gerufen werden, insbesondere die Bureaur zur Erhebung der Gebühren und die Kassen, sowie alle an diesen Einrich tungen dauernd angestellten Beamten werden die Wohlthaten der Neutralität genießen und ebenfalls vor den Kriegführenden geschüßt werden. Die internationale Kommiston wird über Die allgemeine Aufrechterhaltung dieser Neutralität zu wachen haben..

Bei der Berathung des Gesetzes über die Dampfer­Subventionen im Bundesrathe erklärte der württembergische Bevollmächtigte: Seine Regierung gehe von der Vorauss fegung aus: 1. daß für Pofisendungen der baierischen und württembergischen Postverwaltungen auf den nach dem vor liegenden Gefeßentwurf subventionirten Dampfern feine beson deze Vergütung zu leisten sei; 2. daß an drn Seetranfitgebüh ren, welche von außerdeutschen Postverwaltungen gemäß Ar­tikel 4 des Weli postvertrages durch Verrechnung mit der Reichspost bezahlt werden, auch Baiern und Württemberg Antheil zu nehmen haben. Mit der ersten Voraussetzung er klärte sich die Versammlung einverstanden, der zweiten wurde von preußischer Seite widersprochen. Der baterische Bevoll mächtigte schloß fich der Erklärung des württembergischen Be

lenburgischer Studenten, und unter ihnen Reuter nicht am wenigsten strogend von Lebenslust, nach Jena  , der von Breußen verpönten Universität, wo die Immatritulation am 25. Mai 1832 stattfand. Reuter   ließ fich zwar in die revolutionäre" Burschenschaft Germania aufnehmen, ohne fich aber mit den po= litischen Tendenzen derselben nur im geringsten zu befassen. Als fich die Germania   am 23. Januar 1833 auflöfte, weil ein Mili tärkommando zur Unterdrüdung vorgekommener Studentenrevol ten einrüdte, trat Reuter aus der Verbindung aus. Dtto Blagau fagt in seinem Buche: Friz Neuter und seine Dichtungen", Reuter   sei von der akademischen Behörde ausge wiesen worden. Mitte Februar mußte er Jena   verlassen, während seine Sachen Schulden halber zurückblieben, und ging einstweilen nach dem nahen Städtchen Camburg  , in Meinings schen belegen, ohne aber dapon nach Hause die geringite Nach richt zu geben." Freilich ging Neuter am 18. Februar nach Camburg  , wovon er feinen Bater unterrichtet, aber feine Unis versitätsbehörde hielt ihn für vollständig unbetheiligt an dem Studententrubel, das beweist das nachstehende ,, Sittenzeugniß" des Konvoluts:

Wir Prorektor und Senat der Großherzogl. Herzogl Sächsischen Gesammt Universität Jena bezeugen hierdurch, daß Herr Friedrich Neuter, aus Stavenhagen im Mecklenburgischen  , auf das von ihm beigebrachte Universitäts  - Beugniß de dato Rostod 30. April 1832, unterm 25. Mai 1832 Studiosus Juris bei hiesiger Universität immatrikulirt worden, und daß er sich während seines zeitherigen Aufenthalts auf derselben so bes tragen hat, daß, außer einer zwey Maligen Geldbuse, eine fonstige Strafe ihn nicht getroffen."

Und ebenso bezeichnet ihn ein Reisepaß der Preußischen Behörde in Merseburg  , der ihm 2 Monate später ausgestellt wurde, als unverdächtig". Das Signalement dieses Vaffes lautet: 1. Religion, evangel, 2. Alter, 3 vei und Bwinzig Jabr, 3. Größe, fünf Fuß fleben 3oll, 4. Saare, hellblond, 5. Stirne, rund, 6. Augenbrauen, blond, 7. Augen, blau, 8. Nase, stumpf, 9. Mund, gewöhnlich, 10. Bart. blond, 11. Kinn rund, 12. Geficht, oval, 13. Gefichtsfarbe, gesund, 14. Statur, fchlant, 15. Besondere Kennzeichen, trägt eine Brille".

Diefen Bak ließ sich Reuter ausstellen zur Reise in die Heimath. Sein Vater hatte sich när lich, in großer Sorge um das Wohlergeben des Sohnes in den jubentischen Wirren, an den Bürgermeister Leibniz   in Camburg   gewandt, und erhielt von diesem am 16. Mai 1833 eine ausführliche Ant voit, die viel Interesantes bietet. Der gestrenge Herr schreibt unter Anderm an feinen Amtsbruder: Als Deroselben Herr Sohn von lier abreisen wollte und um einen Bak zu seiner Nachg Medhausereise bat, habe ich denselben an das hiefige Herzogl. cen

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