ollmächtigten unter Biffer 2 an und gab des weiteren der Auffaffung Ausdruck, daß eine theilweise Veränderung der in den Uebereinkünften der deutschent Postverwaltungen vom 9. Stovember 1872 und 7. Mat 1875 vereinbarten Grundsäge über den Portobezug einzutreten haben werde. Dieser Auf­faffung schloß fich der württembergische Bevollmächtigte an.

Bezüglich der Ausdehnung des Kranken- und Un­fall- Versicherungsgesetzes auf Transportgewerbe und andere Betriebszweige haben die Bundesrathsausschüsse ihren Ant ag dem Bundesrathe unterbreitet. Danach lauten die wichtigsten Bestimmungen:

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,,§ 1. Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 findet mit den aus nachstehenden Bestimmungen sich ergeben­den Abänderungen Anwendung auf 1) den gesammten Betrieb der Post, Telegraphen- und Eisenbahnverwaltungen, sowie sämmtliche Betriebe der Marine- und Heeresverwaltungen, und zwar einschließlich der Bauten, welche von diesen Verwaltungen für eigene Rechnung ausgeführt werden; 2) den Baggerei­betrieb; 3) den gewerbsmäßigen Fuhrwerks-, Binnenschifffahrts, Flößerei, Prahm und Fährbetrieb, sowie den Gewerbebetrieb des Schiffszichens( Treidelei); 4) den gewerbmäßigen Spedi tions, Speicher- und Kellereibetrieb; 5) den Gewerbebetrieb der Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Meffer, Schauer und Stauer.§ 2. Für die Post, Telegraphen-, Marine- und Heeresverwaltungen, sowie für die vom Reich oder von einem Bundesstaate für Reichs- oder Staatsrechnnng verwalteten Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsbetriebe tritt an die Stelle der Berufsgenossenschaft das Reich oder der Staat, für dessen Rechnung die Verwaltung geführt wird. Die Be­fugnisse und Obliegenheiten der Genossenschaftsversammlung und des Vorstandes der Genossenschaft werden durch Ausfüh­rungsbehörden wahrgenommen, welche für die Heeresverwaltungen von der obersten Militärverwaltungsbehörde des Kontingents, im Uebrigen für die Reichsverwaltungen vom Reichskanzler, für die Landesverwaltungen von der Landes Zentralbehörde zu be­zeichen sind. Dem Reichsversicherungsamt ist mitzutheilen, welche Behörden als Ausführungsbehörden bezeichnet worden find.§. 10. Vorschriften der Ausführungsbehörden über das in den Betrieben von den Versicherten zur Verhütung von Unfällen zu beobachtende Berhalten find, sofern sie Straf: bestimmungen enthalten sollen, vor dem Erlaß mindestens drei Vertretern der Arbeiter zur Berathung und gutachtlichen Aeußerung vorzulegen. Die Berathung findet unter Leitung eines Beauftragten der Ausführungsbehörde statt. Die auf Grund solcher Vorschriften verhängten Geldstrafen fließen in die Krankenkasse, welcher der zu ihrer Zahlung Verpflichtete zur Zeit der Zuwiderhandlung angehört.§ 16. Auf alle im § 1 bezeichneten Betriebe findet das Gesetz über die Kranken­versicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 in gleicher Weise wie auf die im§ 1 deffelben bezeichneten Betriebe Anwen bung. So weit hierdurch die gesegliche Verpflichtung zur Krankenversicherung auf Personen ausgedehnt wird, welche in einem Transportbetriebe beschäftigt find, tritt§ 2 Biffer 3 des Krankenversicherungsgeseßes außer Kraft.§ 17. Mit den aus diesem Gesetz fich ergebenden Abänderungen treten die Be­stimmungen der Abschnitte II, III, IV, V und VIII des Unfall­versicherungsgesetzes, die auf diese Abschnitte bezüglichen Straf bestimmungen und diejenigen Vorschriften, welche zur Durch­führung der in diesen Abschnitten getroffenen Anordnungen Dienen, in Betreff der im§ 1 bezeichneten Betriebe mit dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.. Im Uebrigen wird der Zeitpunkt, mit welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, mil Bestimmung des Bundesraths durch kaiserliche Verord­nung bestimmt."

Aus Darmstadt   wird der Frankf. 3tg." geschrieben: Dieser Tage ist seitens der hiesigen sozialdemokrati ichen Partet der bereits annonzirte Protest gegen die Stichwahl vom 9. November im Wahlkreise Darmstadt Gr. Gerau an den Reichstag   abgegangen. Der Protest stügt sich im Wesentlichen auf die oft zilirte Reichstags- Reso­lution, wonach in Fällen eines apriorischen Verbotes solcher Wahlversammlungen, in denen ein als Sozialdemokrat notorisch bekannter Redner auftreten will, Wahlen bei vorliegendem Protest für ungültig erklärt werden können. Das vielfach so verschieden gehandhabte Verfahren, auf Grund des Sozialisten gefeßes Versammlungen von vornherein zu verbieten, ist be­tanntlich vom hiesigen Kreisamt vor der Stichwahl ganz ge= nerell gegen die hiesigen Sozialdemokraten angewendet wor den. Der Kandidat der Lesteren, Herr Bildhauer Müller, hat f. 3. wie wir erfahren, dieferhalb beim Staatsminister Finger Audienz gehabt. Der Staatsminister erkannte damals ausdrüd­lich an, daß fich die sozialdemokratische Partei sehr gemäßigt im Wahlkampf gezeigt habe, bedauerte aber, daß die Sozial­demoliaste fich dergleichen zuziehe, weil sie fich nicht auf den Boden des Gesezes stellte."

Desterreich. Die französische   Getreidezoll erhöhung wird auf Antrag der ungarischen Regierung die

waltungsamt verwiesen, weil er von da aus die Erlaubniß erhalten hatte, fich hier aufzuhalten. Er würde aber keinen Bas erhalten haben, wenn er fich nicht so musterhaft hier betragen hätte. Diese Nachricht ertheile ich Deremselben mit frohen Bergen, als einen befümmerten Vater und freue mich besonders, Balsam in Dero befümmerte Seele gegoffen zu haben.- Wahrscheinlich wird Dero Herr Sohn sich in seine väterliche Arme geworfen haben. Aus der wenigen Unterhaltung, welche ich mit Dero Herrn Sohne gehabt habe, ist selbiger ein fehr gebildeter und in den Wissenschaften erfahrner junger Mann und ich kann nicht glauben, daß er bey den Jenaischen Studenten Unruhen sich ausgezeichnet hat."

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Glücklich kam er auch zu aufe an, und blieb ein balbes Jahr, fleißig weiter studirend, dort. Das Frankfurter   Attentat fand am 3. April statt, Niemand dachte an eine Betheil gung Reuter's, denn er blieb von der Untersuchung gänzlich unbes helli, t, obwohl er ja als Burschenschafter und früheres Mit glied der Germania   bekannt war. So glaubte er denn, das Wintersemester wieder zur Forschung seiner Studien benugen zu sollen, und ließ sich einen Baß dorthin ausstellen.

Seine Route ging über Berlin  , wo er seinen Paß vor. zeiate. Als Bemeis deffen ist auf der Rückseite des Dokuments eingetragen: Borgezeigt, eingetragen Abschn. BI Nr. 6298 und gültig über Potsdam   nach Leipzig  . Berlin  , den 13. Dlt. 1833. Rönigl. Polizeipräsidium, V. Abth. Schneider."

In Leipzig   traf er noch vor Mitte Oktober ein( nicht in den letzten Tagen des Monats, wie die bisherigen Bio­graphen annahmen), fand aber für seine Immatrikulation Schwierigkeiten und bat deshalb sofort seinen Vater um die Erlaubniß, nach Bürich gehen zu dürfen. Die Antwort seines Vaters vom 18. Oktober, welche bei den Aften liegt, lautete:

Lieber Frig!

So gerne ich Dir auch Deinen Wunsch, nach Zürich  geben zu fönnen, gewähren möchte, so ist's doch nicht mög­lich, denn fürs erste feblen mir die Mittel zur Ausführung Deines Vorhabens, und dann habe ich die bestimmteste Nachricht, daß man jezt in Süddeutschland   mit einer ungebeuren Aufmerksamkeit auf alle reifenden Studenten wacht; Du bist also in der größten Gefahr arretit und ein oder vielmehr ficher mehrere Jahre ins Gefängniß und auf die Festung zu tommen. Wahrlich, ich gewährte Dir gerne Deinen Wunsch, aber ich fann ibn aus vernünftigen Gründen nicht gewähren, und ich sehe keinen andern Ausweg, um Dich außer Gefahr zu bringen, als daß Du gleich nach Empfang dieses wieder zu Bause tommst, ich hoffe, daß Du ohne Aufenthalt Diejen meinen Rath und väterlichen Widen   in Erfüllung bringen wirft, und febe mit der umgehenden Post

heute in Wien   zufammentretende österreichisch ungari sche 3olltonferenz beschäftigen. Es scheint sich dabei um Repreffalien zu handeln, zu deren Ergreifung man im Falle der Durchführung der neu vorgeschlagenen französischen   Land­wirthschaftszölle entschlossen ist.

Schweiz  . Die Regierung des Kanton Zürich   beantragte beim Bundesrath die Ausweisung der Anarchisten Neve, Kaufmann und Hauser. Der schweizerische Natio nalrath wurde gestern durch den Alterspräsidenten   Vonmatt eröffnet. Der Ständerath wählte zum Präsidenten Wirz( Ka­tholik), zum Vizepräsidenten Zweifel( Sentrum) und zu Stim­menzäblern Hohl( liberal) und Chapper( Katholik). Der Stände­rath besteht bekanntlich aus 44 Abgeordneten, je zwei von jedem Kanton und ist dem Bundesrath nicht unähnlich. Der National­rath ist dem deutschen Reichstaae zu vergleichen. Er zählt etwa 140 Mitglieder, auf je 20 000 Seelen der Bevölkerung je eins. Daß oben der Ausdruck Zentrum" nicht im Sinne des deut­ schen   Zentrums zu nehmen ist, braucht wohl nicht gesagt zu werden.

Rußland. Die Gerichtskammer in Charkom hat die Er­hebung der Anklage gegen die Theilnehmer an den bei dem Zollamte in Taganrog   vorgekommenen Mißbräuchen be schloffen. Unter den 38 Angeklagten, von denen 18 Staats­beamte sind, befinden fich der Verwalter des Zollamtes Rikitenko und der als Millionär bekannte Mari Va= liano. Der Prozeß wird Mitte Februar stattfinden.

England. Unterhaus. Die Bill über die Neuein­theifung der Wahlbezirke wurde nach furzer Debatte in erster Lesung angenommen. Durch diese Bill wird die Zahl der Mitglieder des Unterhauses um 12 vermehrt. Frland und Wales   behalten ihre jezige Vertretung. Die zweite Lesung wurde auf Donnerstag anberaumt.

Afrika  . Der Kurger Warszawski" veröffentlicht ein Schreiben des Antonio Borges Silva, Direktors der Missions schule in Santa Isabel   de Fernando Po in Westafrika  , wonach der polnische Afritareisende S. Rogozin sti die von Dr. Nachtigal beabsichtigte Annerion des Kamerun­Gebirges und der Küste zwischen Viktoria und Kolobao durch seinen Einfluß bei den eingeborenen Häuptlingen ter­eitelt und die gedachten Gebietstheile dem englischen Pro­tetorate unterstellt hat.( Wenns wahr ist!)

Nach Meldungen aus Merito ist daselbst gestern die Uebernahme der Regierung durch den Präsidenten General Diaz in größter Ordnung und Ruhe vor sich gegangen.

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Nord- Amerika  . Auch die Vereinigten Staaten haben, nach den neuesten Ausweisen des Schazamtes ihr De­fizit Das legte Betriebsjahr hat die Ausgaben wohl um 21 Millionen, die Einnahmen aber um 50 Millionen geringer werden gesehen, was also eine Defisitdifferenz von 29 Millionen ergäbe. In Washington   ist der neue Kongreß der Bereinigten Staaten zufammengetreten. Die Bots schaft des Präsidenten Arthur bezeichnet die Be­ziehungen der Vereinigten Staaten   zu den fremden Mächten als freundschaftliche; die Beziehungen zu Ostafien würden in­deß durch die zwischen Frankreich   und China   ausgebrochenen Feindseligkeiten fortgefeßt belästigt. Mit Nicaragua   sei ein Vertrag über die Herstellung eines Kanals, einer Eisenbahn und einer Telegraphenleitung, von denen Nicaragua   durch schnitten werden solle, abgeschloffen worden. Die Botschaft schlägt statt der mit den einzelnen deutschen Bundesstaaten bestehenden bezüglichen Verträge den Abschluß eines Aus­lieferungsvertrages mit dem deutschen Reiche, fowie eine Revifion der internationalen Vereinbarungen zur Verhinderung von Schiffszusammenstößen auf dem Meere vor und spricht sich über die Frage der Silber- Dollars und Silber- Zertifikate in der nämlichen Weise, wie der Schaßsekretär Mac Culloch in der dem Kon­greß gemachten Vorlage aus. Die Vorlage des Schap­greß gemachten Vorlage aus. sekretärs Mac Culloch an den Kongres empfiehlt die Auf­bebung der Bölle für diejenigen Rohstoffe, welche Fabrikations­zweden dienen und die Reduktion der Hölle für Artikel, welche von solchen Personen verwendet oder konsumirt werden, die am wenigften im Stande find, Steuerlasten zu tragen. Der Schapſekretär weist ferner auf die Nothwendigkeit hin, das Prägen von Silberdollars und die Ausgabe auf Silber lau tender Bertifikate einzustellen, wenn nicht Silber die Metall­währung des Landes werden solle. Amerika   tönne eine Ent­werthung des Silbers nicht verhindern, falls es nicht in dieser Richtung von den Hauptnationen Europas   unterstügt werde. Lettere befäßen große Silberbeträge und müßten früher oder später Amerita unter die Arme greifen. Die Suspension der Silberprägung in den Vereinigten Staaten   würde dazu dienen, die erwähnte Aktion her beizuführen. Der Schassekretär schlägt endlich vor, an Stelle der Ein- Dollar Noten auf Silber lau tende Zwei- Dollar- Noten zu emittiren.

Deiner Antwort entgegen dahin, daß Du mir zu folgen so bereit als schuldig seyeff. ich schreibe dies in größter Eile gleich nach Empfang Deines Briefes, und wirst Du mich entschuldigen, wenn ich mein Verlangen nicht mehr motivire, aber ich werde mich gewiß davon nicht abbringen lassen, auch wenn Du mir die Versicherung giebst, daß Du in Leipzig   ganz ficher seieft.

ich wünsche Dir gutes Wetter zur Zurüdreise und bin Dein treuer Vater Stavenhagen, G. Reuter.

b. 18. Octbr. 1833.

,, Reise mit der ordinären Poft zurück und nimm nur die nothdürftigsten Kleidungsstücke auf der Bost mit. Deinen Koffer mit den übrigen Sachen laffe durch dortige Spediteure auf hier mit Frachtgelegenheit senden. Bei Gastwirth und Spediteur Carl Wagner   aus Heilbronn   ift oft Gelegenheit nach Mecklenburg."

Diesem Wunsche seines Vaters leistete Reuter sofort Folge. Schon am 25. October fuhr er um 6 Uhr Abends mit der Poft nach Delizich, wo er um 8 Uhr antam und um 10 Uhr mit einem neuen Billet nach Berlin   weiterreiste. Dort suchte er seinen Vet er Ernst auf, welcher Vorlesungen über Chemie hörte, vertetrte auch mit anderen Mecklenburgern frei und offen, weil er fich vollständig sicher fühlte, und blieb bis zum 3. November bei einem Gymnaftalstudienfreund Gläsel, bei Dem er auch verhaftet sein muß, und zwar ent weder in der Nacht vom 3. auf den 4. November oder am 4. November früh. Auf weffen Veranlaffung oder Denun ziation dies geschah, bleibt unbekannt. Die besannten An gaben Ebert's und Glagau's, die Verhaftung habe am 31. Dft. resp. um 1. November stattgefunden, für welche briefliche An­gaben Reuter.s selbst und auch seines Betters vorliegen, be­ruhen nach der Untersuchung auf einem Srrthum, und ebenso die Erzählung Ebert's, Reuter sei in einer Droschte arretirt worden, die ihn zum Bahnhof führen sollte. Es gab damals in Berlin   noch gar keine Bahnhöfe, sondern nur einen Zentral­Bofthof.

So war der ahnungslose unschuldige Student in die Untersuchung verwickelt, aus der ihn selbst das Be neismittel nicht retten tonnte, daß er während des Frankfurter   Attentats in Camburg   fich aufgehalten hatte. Das legte Altenstück des Konvoluts ist das Zeugniß des Magistrats von Camburg  , welches der schwergeprüfte Vater des unglück­lichen Gefangenen fich am 4 Dezember 1833 verschaffte und in Berlin   einreichte, daß der Studiosus Reuter am 3. April in Camburg   gegenwärtig gewesen," überhaupt aber der­selbe bei jeder Gelegenheit fich als ein recht braver Mann bewiesen hat." Dies Schriftftüd trägt die Rand

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Lokales.

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cr. Deffentliche Publikationen. die zur Orientirung einer ganz bestimmten Klasse der Bevölkerung dienen sollen müßten auf alle mögliche Weise diesen Bevölkerungsklaffen gänglich gemacht werden. Man sollte meinen, wenn der arbe fenden Bevölkerung etwas bekannt gegeben werden soll, müßte das doch in den Blättern geschehen, die hauptsächlich ja ausschließlich von Arbeitern gelesen werden. Die Vertretung Berlins   scheint in dieser Beziehung allerdings anderer Meinung zu sein. Sie hat ihre Bekanntmachungen betreffs der Kranken versicherung der Arbeiter in 180,000 Eremplaren drucken laffe um dieselben hiesigen Zeitungen beilegen zu lassen. geht die Krankenversicherung hauptsächlich an? Etwa de Manchestermann? Wer das etwa glaubt, befindet sich einem bedauerlichen Irrthum; dennoch aber hielt man für angebracht, diese Bekanntmachungen hauptsächli deutsch   freisinnigen Blättern zu überweisen. Woran b lag, das zu untersuchen ist nicht unsere Sache, wir haben u aber doch gewundert, daß man gerade die Arbeiterpreffe Auswahl derjenigen Beitungen, welche die Beilage erhielte vollkommen ignorirte. Das mag gewiß für die Ümficht die sachgemäße Beurtheilung dieser wichtigen Frage von Seite der liberalen Stadtvertretung sprechen, wir fühlen und du bas Uebergeben auch nicht gerade sehr zurückgesezt, denn hätten uns doch nicht für Ortskaffen erwärmt, aber die Dau fache ist und bleibt doch, daß diejenigen Sachen, die für Arbeiter bestimmt find, denselben auch unterbreitet werd müffen. Es war also in dieser Beziehung doch wohl zuna Die Arbeiterpreffe zu berücksichtigen, denn es ist doch imm mindestens zu bezweifeln, ob sich unter der arbeitenden Be ferung vorwiegend Abonnenten der Voff. 3tg." und ähnli Blätter befinden. Gerade derartige Blätter fommen den Leuten, die jene Bekanntmachung bestimmt war, fast niemals zu ficht, schon aus dem einfachen Grunde nicht, weil der Arbeit felbst wenn er mit den Tendenzen solcher Blätter über stimmte, den hohen Abonnementspreis gar nicht bezahlen fan Das Geld für jene Beilagen war also theilweise unnüt ausgabt, und ob das mit den Intentionen der Berliner   Steu zabler in Einklang zu bringen ist, das ist eine ganz and Frage. Derartige Beilagen werden doch auch für Arbeiterge hergestellt, der Arbeiter befindet sich daher in seinem gu Recht, wenn er verlangt, daß er bei solchen wichtigen gelegenheiten, die seine Interessen nach jeder Richtung hin rühren, durchaus und in erster Linie berücksichtigt wird. spricht ein solches Vorgehen gerade nicht sehr für ein besonde Wohlwollen der Behörde der arbeitenden Bevölkerung ge über, es zeigt uns höchstens, daß der alte Ring, durch den die Berliner   Stadtverwaltung ja von jeher auszeichnete, imm noch nicht ganz durchbrochen ist. Gleich und gleich gesellt gern die freisinnige Preffe und die Berliner   Stadt tretung, wer wagte wohl daran zu rütteln?! Der Arbe fieht aber auch aus diesen kleinlichen Bügen, wie sehr der F finn in der That um sein Wohl und Wehe besorgt ist.

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Der Magiftrat hat sich damit einverstanden erklärt, die Vorarbeiten für die Herstellung des Radial- Systems Kanalisation in Angriff genommen werden. Darüber, ob System zu einem Theil schon im nächsten Sommer in Ang genommen werde, soll noch bei Gelegenheit der Etatsberath beschlossen werden. In diesem Syftem liegt schon der g Kanal, der zur Abführung der Tagewasser von der Sch hauser Allee nach der Banke erbaut worden ist, und der kün als Nothauslak- Kanal dienen tann.

Die Berliner   Omnibusgesellschaft hat an den der Linie Stettiner Bahn- Kurfürstenstraße, um dem Publi die Unterscheidung derselben von denen der Strecke Bota scher Garten Spiffelmarkt besonders am Abend zu erleicht statt der weißen jest rothe Schilder mit weißer Aufschrift bringen lassen.

Der Fleischkonsum Berlins  . Welche Unmaffe, Fleisch in Berlin   in einem Jahre fonsumirt wird, wird d ben soeben erschienenen Verwaltungsbericht des Magistrats Berlin   über den städtischen Zentral- Vieh- und Schlachthof das Etatsjahr 1. April 1883/84 fonstatirt. Sehr erheblic wie der städtische Fleischschaubeamte Meyenberg in fein Berichte, betr. den Fleischhandel auf den Märkten Be 1884 nachweist, die Einfuhr von frischem Fleisch aus den orten auf die Berliner   Wochenmärktr. Sie beträgt wöchent etwa 7623 bis 8720 Str., im Mittel also 8171 Bir. wöchent oder 424,892 3tr. im Jahr, d. i. etwa den dritten Theil auf dem städtischen Schlachthofe geschlachteten Fleisches. Berechnung bleiben dabei die sebr beträchtlimen Sendun von frischem Fleisch, welches in Gestalt von Boſtpadeten den kleinen Landstädten Bommerns, Schlesiens, Sachfens an die Berliner   Hausfrauen eingeht; die Lieferungen welche die Schlächter der Berliner   Vororte den Fleisch und Schankwirthen direlt machen, ohne die Wochenmär berühren; dazu sind noch hinzuzurechnen auswärtiges

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bemerkung: Von H. Bürgermeister Reuter zu Stavenb übergeben. Decretum: Diese Piece ist zu den Papieren Stud. Reuter zu beften, wenn dieselben von dem K. Bo Ministerium zurüdkommen. Berlin  , 15. Dez 1833. Falkenb Das Urtheil der jungen Königsmörder" ließ lange fich warten. Am 15. November 1834 wurde Reuter nach

berberg in Schleften transportirt, wo er zwei Leidensgefäh

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die Freunde Wuthenom und Wachsmuth, traf. Briefe des legteren, jest Amtsgerichtsrath in Stroffen, an Herausgeb.r der Bapiere entnehmen wir zum Schluß Folgendes: Am 28. Januar 1837 wurde uns das Erkenn des Kammergerichts vom 4. August 1836 mitgetheilt, ba mit 40 anderen Studiengenoffen zum Tode verurtheilt

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in welcher der König das Todesurtheil, unbeschadet un Rechtes zur Appellation, in 30jährige Feftungshaft umwand Auf dem Gange zur Verfündung des Urtheils war mein spezieller Begleiter. Wir Preußen, elf an der waren guten Muthes, wir festen unsere Hoffnung auf hochherzigkeit und Humanität unsere Dynaftie; Reuter als Medlenburger, bei der Durchreise durch' Berlin  griffen und seinem Vaterlande nicht ausgeliefert, wat gedrückt: er fürchtete, vergessen zu werden.

Ueberdies war er in der ganzen Zeit seines Aufentha in Silberberg tänklich. Ich habe oft Tage und Nächte seinem Bette gewacht, wenn er in wilden Fieberphantafien seiner einsamen Kasematte lag. Sein Geist war dann Tage umflort; der hohe Genius, welcher ihn später zum Lieblin dichter seines Boltes emporhob, ließ noch keine Spur von erkennen, und es erinnert mich dies lebhaft an eine Neuge in einem meiner Briefe an ihn: Korl Duß( Charles

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sein Epigr ahme auf der Universität), Du bist eigentlich

lebendigste Argument gegen die Todesstrafe. Denn was b

unser Volt an Dir verloren, wenn man uns damals dem theil gemäß den Kopf abgeschlagen hätte!"

Im Februar 1837 wurde Reuter nach Glogau   gebr

und mit diesem Transport beginnt die Erzählung Feftungstid."

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Die Papiere" find vom Herausgeber noch durch Feftungsreglement aus Magdeburg   ergänzt,

welches

beim Abgang von dort mitnahm und sorgfältigft aufgeb hat. Welche Fülle von Erinnerungen rufen diese B wach! Dem Herausgeber gebührt der Dant nicht nur Freunde des Dichters, sondern eines Jeden, der sich mit Geschichte jener traurigen Beit beschäftigt, für die Son und Zuverlässigkeit seiner Mittheilungen, und die Klaritell der vielerlei Irrthümer in der Lebensgeschichte eines der p

lärsten Dichter der deutschen Nation.

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