fonen fordern. Jegt, wo die Geldnoth gewichen ist, suchen| bie Banten Gewinn zu ziehen, so oft die Schuldner zur Rüd zahlung des Kapitale gezwungen find, indem sie eine Rücks nahmevergütigung beanspruchen. Sie beuten auf diese Weise die Nothlage der Grundbefizer in anderer Form aus, da diese Ausbeutung jedoch nicht auf Hingabe, sondern auf Rücknahme eines Darlehns gerichtet ist, fällt fie nicht unter das Wuchergefet, eben so wenig liegt der Thatbestand einer Nöthigung oder Expreffung im strafrechtlichen Sinne vor. Gleichwohl tann das Verhalten der Hypothekenbanken vom Standpunkte der Sittlichkeit und Billig feit nur getadelt werden. Durch solche Praris nimmt mit Recht das Mißtrauen gegen Dars lehne der Hypothekenbanken stetig zu.
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Rapelle voranschritt, bestand aus ca. 1000 Personen. Auf dem Kirchofe hatten sich noch mehrere Hunderte von Zuschauern eingefunden. Hier sang dem Wunsche des Lahingeschiedenen gemäß ein Quartett, welchem Schmidt vor vier Jahren ange hört, zwei Lieder. Am Grabe hatten sich der Polizei- Kom miffar und fünf Bolizeibeamte eingefunden. Als nun ein Mitglied der sozialdemokratischen Bertei ein Kranz in das offene Grab warf mit den Worten Im Namen der Sozial Demokratie lege ich diesen Kranz hier nieder", verbot der Kom miffar sofort jedes Sprechen am Grabe. Als später ein an deres Mitglied des Trauergefolges bei dem üblichen Erde Aufwerfen die Worte Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" Sprach, erfolgte eine sofortige Verhaftung. Der Polizeikom missar befahl hierbei, blank zu ziehen. Der Verhaftete wurde durch zwei Beamte vom Kirchhof forttransportirt; nun bildete fich um die Polizeibeamten ein dichter Knäuel von Menschen, die in sehr energischer Weise ihrem Unwillen Luft machten. Auf das Dazwischentreten eines der Führer der Sozialdemo fratie wurde der Mann nach Feststellung seines Namens dann entlaffen. Der sich entfernenden Polizei folgten Hurrah rufe 2c. Der Vortrag der Lieder war erst, nachdem der Kommiffar Kenntniß von dem Inhalte desselben genommen, gestattet worden.
rohrs der Gasanstalt im Innern des Hauses und durch Ableitung des Gases mittels eines Verbindungsrohrs in die im Hause befindliche Gasleitung ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Straffenats, vom 2. Dftbr. 1884 als ein schwerer Diebstahl aus§ 243 des Strafgefeßbuchs( mit Zuchthaus) zu bestrafen. Das Gesez fest( für den schweren Diebstahl) Weiteres nicht voraus, als daß das Behältniß erbrochen ist; Davon, daß das Behältniß völlig von dem Gebäude einge schloffen sein müsse, enthält der Wortlaut nichts; aber auch der Gedanke des Gesetzes kann nicht zu dieser Annahme führen, da er das erschwerende Moment in die gewaltsame Eröffnung des Zutritts zu der gestohlenen Sache innerhalb des Gebäudes legt im Gegensatz zum Einbrechen in das Gebäude selbst von Außen, und für diese Frage es jeder Bedeutung entbehrt, ob das im Gebäude erbrochene Behältniß in dem Gebäude abge schloffen wird oder mit einem Theile über dasselbe hinausragt und daher an diesem Theile auch außerhalb des Gebäudes hätte erbrochen werden können. So wenig der mittels Einbruchs in ein Gebäude verübte Diebstahl darum aufhört, ein unter Biff. 2 des§ 243 fallender schwerer zu sein, weil der gestohlene Gegenstand nicht vollständig innerhalb der Um faffungswände des Gebäudes fich befand, z. B. der Fahnenstock ein Stück weit aus der Luke des Daches herausragte, ebensowenig fann der Umstand von Bedeutung sein, daß das Behältniß, aus welchem die gestohlene Sache im Gebäude gewalt fam weggenommen ist, theilweise außerhalb deffen Mauer fich befindet."
Düsseldorf , 2. Dezember. Gestern Abend nach 10 Uhr ging die Schwurgerichte verhandlung gegen den 23 Jahre alten Seidenweber Johann Frehn, den Mörder des Fürstlich Salm schen Försters Louis Chateau zu Ende. Am 27. September gegen 5 Uhr Morgens hatte der wegen Jagdvergehen wiederbolt mit Geldstrafen belegte Frehn dem Förster, der ihn zur Anzeige gebracht und den er deshalb tödtlich haßte, aufgelauert und ihn durch einen auf drei Schritt Entfernung abaegebenen Echuß so schwer am Unterleibe verwundet, daß der Getroffene binnen zwei Stunden verstarb. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage und der Gerichtshof sprach das Todesurtheil über den Frehn aus. Nach Anhörung der Sentenz ist der Verurtheilte völlig gebrochen.
Die drei Opfer der traurigen Katastrophe in Erkner , bie Zimmerleute Witte, Riese und Dieckmann, wurden gestern Mittag 1 Uhr vom Krankenhause Bethanien aus nach dem Neuen Georgen firchhof in Weißenfee zur legten Rube bestattet. In der Leichenhalle der Anstalt standen die drei Särge nebeneinander, reich bedeckt mit Kränzen, die die Verwandten, Freunde und Kollegen der Verunglückten niedergelegt hatten. Szenen des Jammers boten fich dar, als die weiblichen Anverwandten die Halle betaten; unter Schreien und Weinen bestand die Wittwe des einen Verunglückten darauf, daß noch einmal der Sarg ihres Manncs geöffnet werde. Erst als die Diakonissinnen einen Choral unter Harmoniumbegleitung anstimmten, verstummten die lauten Töne des Schmerzes. Der Anstalts. Geistliche, Prediger Nehmiz, hielt sodann eine er greifende Gedächtnißrede, in der er auf das jähe Ende der in ihrem Berufe Verunglüdten hinwies und den Hinterbliebenen innigen Trost spendete. Nach abermaligem Gesange wurden die Särge hinausgetragen und auf die draußen stehenden offenen Leichenwagen gehoben. Der imposante Trauerkondukt oidnete fich in folgender Weise: Voran schritt ein Führer mit dem florumhüllten Marschallstabe, dann folgte ein Träger eines auf schwarzem Kissen ruhenden Lorbeerkranzes, sodann die neue Fahne des Beerdigungsvereins der Berliner Zimmerer und bierauf die drei Leichenwagen, der erste mit der Leiche des Riese, dann die sterbliche Hülle Witte's und endlich die Leiche Dieckmanns. Zu den Seiten des Sarges schritten Kollegen mit den Abzeichen des Gewerkes, Winkelmaß, Kelle c. und Träger von Marschallsstäben. Hinter den drei Leiden wagen gingen die fremden Bimmerleute, mit dem Banner ihrer Verbindung, gleichfalls ein Stiffen mit Lorbeerkranz und die mit grünen Zweigen geschmückten Gewerksabzeichen in ihrer Mitte führend. Die Vertretungen der Städte Schwerin und Magdeburg mit zwei florumhülten Fahnen schloffen sich an, bann folgte der Träger der alten, arg zerfesten Fahne des Beerdigungsvereins, das Groß der Berliner Zimmerleute und zum Schluß die Wagen mit den Hinterbliebenen. Ein Mufitforps begleitete unter dem Spiel von Chorälen und Trauer märschen den langen Bug bis zu dem weit gelegenen Friedhof, wo die Beisegung in Anwesenheit von vielen Hunderten von Leidtragenden erfolgte.
Aus dem Untersuchungsgefängniß in Moabit war Der Heilgehilfe Knaepel zur Rur in die Gefangenenstation der Charité befördert. Von hier ist es demselben gelungen, am Mittwoch auf noch unaufgeilärte Weise zu entspringen. Bis jegt ist es trotz aller Nachforschungen nicht gelungen, des Flücht lings, der wahrscheinlich von seinen Komplizen verborgenz ge= halten wird, habhaft zu werden.
Arbeiterbewegung, Vereine und
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Ein Sohn Lord Byron's in Amerika . Ein neuer, etwas zweifelhaft erscheinender Beitrag zur Lebensgeschichte altebr Lord Byron's und zu der unglücklichen Auflösung seiner Ebe macht gegenwärtig in der deutsch- amerikanischen Preffe die bumun Runde. So hat der in Bidsburg, Mississippi , erscheinende Herald" festgestellt, daß ein Sohn Lord Byron's von einer bleibt jüdischen Dame in Vicksburg lebt. Man behauptete fest, daß der Dichter diese Dame im Jahre 1808 in Spanien geheirathet tubiger, habe, und fte selbst hielt sich stets für seine rechtmäßige Gattin Die Eriftenz dieser Frau und die Treulosigkeit Byron's sollen die eigentlichen Ursachen der Trennung Lady Byron's Don Rördliche ihrem Gemahl gewesen sein. Major George Byron , der oben erwähnte Sohn, hat große Aehnlichkeit mit seinem berühmten
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Prämie für Abonnenten. Der in Varis erscheinende Denry, Gaulois" witbt jest Abonnenten auf eine Act, die jedenfalls den Reiz der Neuheit für sich hat. Er verspricht den Hinter bliebenen eines jeden seiner Abonnenten, welcher auf der Eisen bahn oder Pferdebahn getödtet wird oder durch irgend ein Gefährt in den Straßen seinen Tod findet, 3000 Franca zahlen; bei Verwundungen soll eine entsprechende Schadlo baltung gezahlt werden; als Legitimation genügt die einfache Vorweisung der legten Abonnementsquittung. Doch ist das noch nicht alles. Das Blatt will auch den Käufern einer ein zelnen Tagesnummer eine Entschädigung zahlen, wenn fte am Tage des Erscheinens derselben durch Ueberfahren 2c. getödet oder nerwundet werden. Wer könnte da noch der Versuchung widerstehen ,,, Gaulois"-Abonnent zu werden und fich todifahren zu laffen? Und doch, eins fehlt noch zum Glück diefer Tod fandidaten: das Bewußtsein, daß sich das Blatt auch mit ihnen begraben lasse.
Allen Tapezierern und Berufsgenossen zur Beachtung! Das Statut der hiesigen Ortskaffe der Tapezierer, und wohl auch das aller hießigen stammverwandten Kaffen, enthält den Paffus: daß jedes Mitglied der Kaffe, wenn es ohne Arbeit ist, seine Beiträge selbst zahlen muß. Unterbleibt dies im Beitraum von 3 Woden, so verliert der Betreffende alle Rechte wie überhaupt die Mitgliedschaft. Nach meiner Auffassung ist nun der Betreffende auch berechtigt, in jede gesegliche Kaffe fich aufnehmen zu laffen. Da nun hier in Berlin mehr Tapeziere durchschnittlich feiern wie arbeiten, so empfehle ich denfelben unsere Kaffe mit dem Bemerken, daß in dem ersten etwaigen Reklamirungsfalle Seitens der Ditstaffe unserem Mitgliede cin tüatiger Rechtsanwalt zur Seite steht. R. Sander, Verfis. des Ausschuss. Der Zentral- Kranken u. Sterbe Raffe für die deutschen Tapezierer u. Berufsgenossen.
Vorsicht! Ein hiesiger Einwohner faufte fürzlich in einem 50- Pfennig Bazar ein Kalaidoskop, bei deffen Gebrauch seiner Tochter ein kleiner Glassplitter in das Auge fiel, der glücklicher weise noch entfernt werden konnte, ohne das Kind ernstlich zu verlegen. Der Käufer legte hierauf das Spielzeug der Polizeibehörde vor, deren Unterfuchung ergab, daß die in dem Dfular
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befindlichen bunten Glasstücke von innen nicht ordentlich durch eine festschließende Glasplatte verwahrt waren, so daß beim Durchsehen lieine Glassplitter in das Auge fallen mußten. Das Bolizei- Präfidium hat hierauf den Verkäufer in entsprechender Weise verwarnen laffen und wird, wie das B. T." erfährt, in jedem Falle diejenigen, welche durch leichtfertige Herstellung und den Verkauf derartigen mangelhaft tonstruirten Spiel zeugs die Gesundheit Anderer gefährden, zur Verantwortung Bieben.
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Von der Landstraße. Man schreibt der Ffte. 8g Daß es selbst in unserer nüchternen Eisenbahnzeit in Deutsch land noch immer Indianer- Naturen giebt, beweist Folgendes: In Kempten im Allgäu nahm um die Mitte des Otober berum die Polizei einen legitimationslosen Stromer fest, dessen Jdentifizirung Schwierigkeiten machte. jest konnte man in dem Verhafteten einen gewiffen Anton Santowski aus Mietschisto, Regierungsbezirk Bromberg feststellen. Das wäre nun nichts besonderes; allein der Mannligen A ist neunzehn lange Jahre hindurch arbeits- und beschäftigung los in aller Herren Länder herumgezogen. Man denke: Neun Rast, als hier und da in einem Gefängnisse! Welch' ein sein für einen Menschen.
Den Mitgliedern der Kranken- und Begräbnißtaffe für die im Berl. Gürtler- und Bronzeurgewerbe beschäftigten Personen, Eingeschr. Hilfskaffe Nr. C0, zur Nachricht, dan Beiträge bis auf Weiteres des Sonntags von 11-1 Uhr Vorm. und Montags von 8-10 Uhr Abends bei Herrn Ballwig, Brinzen- und Morigftr. Ede, des Sonnabends und Montags von 8-10 Uhr Abends und Sonnings von 11-1 Uhr Vorm. bei Söllner, Prinzen und Ritterste.- Ecke, sowie beim Rendant Misterfeld, Oranienftr. 2a, Hrn. Kreuß, Kottbuser- Plav, Hrn. Röhl, Bergmannstr. 105, Hrn. Ballmüller, Aderstr. 164, entgegengenommen werden.
a. Herrenloser Wagen. Ausgangs vor. Mts. wurde ein Kutscher Müller verhaftet unter dem Verdacht, einen zweiräderigen Handwagen gestohlen zu haben, den er einem andern Rutscher verlaufen wollte. Bisher ist der Eigenthümer des Wagens, der beim Polizeirevier in der Holzmarktstraße verwahrt wird, nicht ermittelt worden. Der Wagen hat eine durchgehende Achse, ist nicht bekleidet, sein Gestell besteht aus 4 starten, ungestrichenen Leisten, die auf zwei starken Federn ruhen. An dem Gestell ist die Deichsel angebracht.
Der Verein der Maschinisten und Heizer veranstaltet Sonntag, den 7. d. M., Nachmittags 5 Uhr, Linienftr. 5, im Schüßenhaus eine öffentliche Versammlung sämmtlicher Maschinisten und Heizer. T. D.: Welche Lehren haben wir aus den Dampfkeffel- Explosionen zu ziehen. Ueberblick über sämmt
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Ursachen der Zahnerkrankung. Das Grundübel ber Bahnerkrankung besteht in Unreinlichkeit im Munde, Mi brauch äßender Bahnmittel, Anfeilen der Zähne( Schleifen derfelben, wodurch der Zahnschmals zerstört wiro) und Genuß zu falter wie auch zu heißer Speisen. Ift die Krone eine liche Keffelerploftonen im deutschen Reich in den legten fiebeu Sahnes angefressen, so wird mit der Beit die Wurzel aud in Mitleidenschaft gezogen und der Bahnnero leidet mit. Um zu erfahren, ob ein Ubel der Bahnwurzel vo handen ist, muß man mit einem Schlüssel leicht auf den Bab auftlopfen, wobei der Patient, wenn die Wurzel erkrankt i
Jahren. Referent: Herr Ingenieur W. Kirschner. Sämmtliche Maschinisten und Heizer sowie die Herten Fabrikbefizer find hie mit freundlichst eingeladen. Auf Grund der unaufschieb baren Anträge, welche beim Vorstand eingegangen sind, findet nach Schluß der öffentlichen Versammlung eine Vereinsver versammlung statt. Die Mitglieder werden ersucht vollzählig zu erscheinen.
Die Versammlung des Fachbereins der Stellmacher findet Montag den 8. 5. M. in Scheffers Lokal, Inselstr. 10, statt. Tagesordnung: Vortrag des Herrn Direktor Benckendorf. Verschiedenes.
a. Ein unheimlicher Fund. An der Thür der in der Brigerfir. 43, eine Treppe, wohnenden Stellmacherfrau D. wurde am 2. d. M. Abends gegen 6 Uhr geflingelt. Als Frau D. einige Augenblicke später die Thör öffnete, war Niemand zu sehen, wohl aber bemerkte fie vor der Thür ihrer Wohnung ein Büntel auf dem Fußboden liegen, das sie in die Wohnung hineinnahm und da öffnete. In dem Bündel fand fie zu ihrem Echreden die Leiche eines Kindes weiblichen Geschlechts. Bei ter Leiche lag ein mit Bleistift geschriebener Bettel, enthaltend das Vaterunser und die Bitte diesen Bettel der Leiche mit ins Grab zu geben. Unterschrieben war der Bettel mit v. d. M. Die Leiche, welche von der Frau D., nachdem sie sich von ihrem Schrecken erholt hatte, zur Wache bes 48. Polizei- Reviers gebracht worden, war bekleidet mit einem weißleinenen Hemd, hatte um den Hals ein Tuch von weiß und blau grpunktem Gardinenzeua, das durch ein blaues Band zusammengehalten wurde. Spuren äußerer Gewalt waren an der Leiche nicht wahrzunehmen, und das Kind scheint eines natürlichen Todes gestorben zu sein. Die Mutter des Kindes ist bis jept noch nicht ermittelt.
Echmerzen empfindet.
Briefkaften der Redaktion.
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Urban, Wollinerstr. Sie haben Anspruch auf 14 tägige 6. 2. 1. Wenn das Kind am 20. Februar 1884 geboren
Kündigung.
freises haben zum Sonntag, den 7. Dezember, nach dem Balmenfaal, Neue Schönhauserftraße 20, eine Wählerversamm lung einberufen, zu welcher alle Wähler des Wahlkreises eingeladen sind.
Selbstständige Handwerker des 5. Berliner Wahl- ift, dann ist die gesegliche Konzeptionszeit die Zeit vom 11. Mai
N. Sturz von der Pferdebahn. Ein beklagenswerther Unglücksfall tiug fich gestern Nachmittag in der Spandauer Straße vor der Simon'schen Apotheke zu. Ein auf dem Hinters perron eines vorüberfahrenden Pferdebahnwagens stehender junger Mann, derfelbe wurde später als der Schlofferg selle Paul N. refognoszirt, fiürzte an der genannten Stelle plöglich vom Perron auf den Straßendamm und zwar so unglücklich, baß er bewußtlos liegen blieb. R., der anscheinend in Folge eines epileptischen Anfalles gestürzt war, mußte nach dem städtischen Allgemeinen Kankenhause am Friedrichshain geschafft werden.
Vermischtes.
bis zum 25. Juli 1883.
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W. R. T. Die Naturalisations Urkunde darf einem Ausländer nur ertheilt werden: 1) wenn er rach dem Gefeße seiner bisberigen Leimath dispofitionefähig ist. Der Mangel der Dispositionsfäftigkeit fann durch die Bustimmung des g feglichen Vertreters des Aufzunehmenden ergänzt werden; 2) wenn der Ausländer einen unbescholtenen Lebenswandel geführt hat; 3) an dem Dite, wo er sich niederlaffen will, eine Drte fich und seine Angehörigen ernähren fann. Der eigene Wohnung oder Unterkommen findet und an diefem trag auf Naturalisation ist bei dem Königl. Polizei- Bräfidium
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Sommerfeld. Sofern die Waaren ausdrücklich im Nam der andern Arbeiter gekauft find oder sofern aus den Um ständen zu entnehmen ist, daß nach dem Willen der Kontro henten der Waarenkauf für die andern Arbeiter, welche hierzu Auftrag gegeben haben, geschehen ist, ist derjenige, welde lediglich in Ausführung des ihm ertheilten Auftrags die War ten gekauft hat, zur Bablung des Vieses nicht verpflichtet. Fiedler. Die Verjährungsfrist ist eine 4 jährige.
Ein sensationeller Roman bat fich unlärgft, und zwar in dem kurzen Zeitraum von fünf Tagen, in Teras abgespielt. Sallie Knight, die sechzebnjäbrige sear schöne Tochter mohl babender Eltern in der Stadt Marshall, sollte an einen reichen Viehzuchter, Namers Pulver, verheirathet werden, den das Mädchen nicht leiden mochte. Zu den Freunden der Familie gehörte Daniel E. Jones, ein verheiratheter Mann. Er war Bolleinnehmer, genoß eines guten Rufes und hatte Butritt in den besten Familien Sallie war besonders befreundet mt ihm. Eines Tages, kurz vor dem für die Hochzeit Sallies mit dem Viehhändler anberaumten Tage, waren Sallie und Jones verschwunden. Telegraphische Depesten flogen nach allen Seiten und in der Staatshauptstadt Austin wurde das Paar verhaftet. Jones wurde als Entführer ins Gefängniß gebracht. Sallie sollte zu den Eltern zurückkehren. Nur widerstrebend ließ fie sich von Jones trennen. Schluchzen und Thränen warf sie sich an seine Brust, ver ficherte, fie liebe ihn mehr als ihre Eltern und bat, fie sein Gefängniß theilen zu lassen. Mit Gewalt mußte man fte meg weisen. Als Jones mit einem der nächsten Züge nach Maisball gebracht werden sollte, nahm er Gift; er starb trog aller Ge genmittel. Den Selbstmord hatte er schon im Gefängniß zu Austin geplant. Er hatte dort mehrere Briefe geschrieben, worin er heilig betheuerte, zwischen ihm und Sallie sei nichts Unrechtes vorgefallen, und diese sei ein reires, unschuldiges Mädchen. Im Uebrigen nahm er von der West Abschied und traf Verfügungen über seine Familien- Angelegenheiten. Unterdeffen war Sallie nach Hause zurückgekehrt und-reichte schon am nächsten Tage dem verschmähten Viehzüchter Pulver die Hand zum Chebunde. Diefer ganze Roman aus dem Leben hat fich in fünf Tagen abgespielt.
Frische Wurst. In den Straßen Berlins und mancher Stadt zeigt ein mit weißer Schürze überhangener Etuhl, welcher vor den Fleischerladen gelegt wird, an, daß frisch ges Schlachtete Wahre zu haben sei. Das berubt auf altem Brauch und erklärt sich nur aus altem Brauche, nämlich daraus, daß einst der Fleischer unserer deutschen Städte auf offener Straße vor seinem Hause sein Handweit trieb und, wenn er seine Arbeit geschlossen, auch die blutbefleckte Schürze reingewaschen hatte, den Stuhl verließ, auf welchem er gesessen, und die nase Schürze zum Trocknen darüber hing.
N. Neue Ausweisungen aus Rigdorf. Aus unserem Nachbarort Nixdorf find, wie wir hören, mehreren dort wohnenden vorbestiaften Individuen Verfügungen der Landes polizei zugegangen, mittelst welcher fie aus Rirdorf, Briß und den übrigen um Berlin belegenen Ortschaf en ausgewiesen werden. Von derselben Seite hören wir, daß auch gegen alle diejenigen Haus und Wohnungsbefiger, welche derartigen Subjeften Aufnahme gewähren, strafgeseglich vorgegangen werden soll.
Gerichts- Zeitung.
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R. 100. Es liegt kein Ehescheidungsgrund vor. Habicht. 24.
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Schwark, Krautsstr. Stirbt ein Miether, so find def Erben nur noch ein halbes Jahr lang von dem Ablaufe de
jenigen Vierteljahres, in welchem der Tod erfolgt ist, Vertrag gebunden. Dies trifft für die Ehefrau zu,
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R. H. 310. Die Heirschaft ist verpflichtet, dem Gefin beim Abzug ein wahrheitsgemäßes Dienstzeugniß zu ertheilen Werden dem Gesinde in dem Attefte Beschuldigungen Laft gelegt, welche deffen weiteres Fo: tlommen bindern förn so kann es auf polizeiliche Untersuchung antragen. Findet b Polizeibehörde, daß die Angaben der Herrschaft unrichtig fin so bat fie auf Kosten der Herrschaft ein wahrheitsgemaid
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Tiemann, Reinickendorferstraße. Wenn Sie Grb
Attest auszufertigen.
Ihrer Frau werden wollen, müssen Sie Ihr eigenes
geduld.
vielfagendes abipredendes Urtheil, daß ein ehemaliger Minister mögen zur Nachlaßmasse einwerfen. Von der gemeinschaf
Zu den politischen Kreisen von
über seinen Nachfolger gefällt hat. Auf die Frage, wie er über das prgenwärtige Minifterium denke, antwortete er: Ein Theil deffelben ist zu gar nichts nüße, der andere Theil aber zu Allem fähig."
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Frauchen,
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lichen Vlaffe werden die bis zum Todestage Ihrer Fri oder während der Ehe gemad ten Schulden beider Eheleut sowie die Begräbnißfoften abgezogen und von der verbleibe Barmen, 1. Dezember. ( Beerdigung eines Sozialdemo- de den Maffe erhalten Sie die Hälfte. Wollen Sie nicht 6 fraten.) Geft rn Nachmittag 3 Uhr fand die Beerdigung der Leiche des Fabrik- Binngießers Schmidt statt, welcher in den legten Jahren eine sehr rege agitatorische Thätigkeit für die Sozialdemokratie entfaltet hatte. Der Leicherzug, dem eine
gräbnißfosten verlangen.
A. B. 100. Wiederholen Sie gefälligft Shre Frage Dieselbe ist jedenfalls längst beantwortet und von Ihnen m
übersehen worden.
Reichsgerichtsentscheidung. Der Diebstahl von Leucht gas durch Erbrechen eines im Hauſe müntenden BuführungsBerantworuimer diebatteur St. Grongeim in Berlin . Druck und Berlag von Max Bading in Berlin SW, Beuthftraße 2.
Steran eine Besin
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Schreibst