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fügung empfing, durch welche er unter Androhung von Bwangsmaßregeln aufgefordert wurde, binnen 24 Stunden feinen Hof von Schnee und Eis zu reinigen, den Bezirksvor­steher, deffen Stellvertreter und mehrere angesehene Bürger zu Beugen über die Beschaffenheit seines Hofes aufgerufen und diese Beugen fanden, daß der Schnee auf dem Hofe sorgfältig zusammengeschaufelt und jede Passage frei genacht war. Ferner war das Eis, welches durch Schmelzen und Wiedergefrieren des Schnees sich gebildet hatte, abgestumpft und gut mit Asche bestreut. Diesen Befund bestätigten die Beugen schriftlich und ihr Zeugniß wurde einem Antrage an das Polizei- Präsidium, Die Verfügung aufzuheben, beigelegt. Die kurze Frist, welche der Lieutenant gegeben hatte, machte natürlich die Erledigung der Beschwerde vor der Zwangsvollstreckung unmöglich, so daß dieselbe in der geschilderten Weise auf Kosten des betreffenden Hauseigenthümers bewirkt wurde, der nun die Hilfe des Ge richts anzurufen entschloffen ist. Auf den Ausgang des bezüg­lichen Prozesses darf man in der That gespannt sein.

fahrt zur Bumpftation, in welcher der große Suführungskanal| liegt, überbaut werden. Das Projeft wird der Stadt­verordnetenversammlung in besonderem Vortrage zugehen. Die Stadtverordneten versammlung hatte bekanntlich den Entwurf des Magistrats zur Erbauung eines Vorderhauses auf dem Schulgrundstücke in der Kleinen Frankfurterstraße mit der Maßgabe abgelehnt, daß der Entwurf dahin abzuändern sei, daß in dem neu zu errichtenden Gebäude außer dem Standes amte, welches der Magistrat daselbst unterbrincen will, auch ein Polizeirevierbureau Unterkunft finde. Mit Rücksicht darauf, daß ein Polizeibureau nicht wohl mit einer Schule auf ein und demselben Grundstücke aus pädagogischen Gründen unter­gebracht werden könne, auch dessen Nachbarschaft mit dem Standesamte für legteres mit Unzuträglichkeiten verknüpft sein würde, hat der Magistrat beschlossen, der von der Stadt verordneten- Versammlung vorgenommen Abänderung der Vor­lage nicht zustimmen. In der heutigen Sigung des Magistrats find 39 Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteher Stellvertreter in ihr Amt eingeführt und vereidigt worden. Die beiden legten ordentlichen Lehreistellen am Leibniz- Gymnaftum hat der Ma­gistrat beschlossen, durch den Dr. Hendreich und den Kandi Saten des höheren Schulamtes, Schmidt, zu besezen. Zur Ergänzung der Kandidatenliste für die Wahl der dritten Predigerstelle der St. Georgenkirche hat der Magistrat be­schlossen, derselben den Prediger Hehring aus Groß- Biethen und dem Diakonus Fischer aus Sorau zuzufügen. Das Haus Augustanraße 8, Ecke der Artilleriestraße, welches der Magistrat feiner Zeit zur Verbreiterung der Artilleriestraße angekauft hatte, ist so baufällig, daß eine Weitervermiethung der in dem­felben befindlichen Wohuungen über den 1. April hinaus nur nach Vornahme umfaffender Reparatur bauten möglich sein würde. Mit Rücksicht darauf, und da dieses Haus jezt noch das einzige ist, welches über die Bauflucht der Artilleriestraße hinaus fieht, hat der Magistrat beschlossen, dasselbe auf Ab­bruch zu verkaufen und die Artilleriestraße freizulegen. Am nächsten Dienstag findet voraussichtlich eine Ertrasißnng des Magistrats statt.

Lokales.

N. Die Eröffnung der Pferdebahnlinie Rixdorf( Roll­frug- Spittelmarkt) gestaltete fich heute früh nicht nur für die Bewohner Nixdorfs selbst, sondern auch für die Adjazenten des Südens zu einer förmlichen Festlichkeit. Boran ein Kremser mit Mufit paffirte um 9 Uhr der erste fabrplanmäßige, mit Guirlanden bekränzte Tramway, in dem sich höhere Beamte der Pferdebahn und Ehrengäste befanden, die Strecke. Bei der Ankunft am Rollkrug wurde der Wagen vom Amtsvorsteher Boddin und der Rixdorfer Gemeinde- Vertretung empfangen, während die Zimmermann'sche Kapelle den anlangenden Tramway mit Fanfaren begrüßte. Ein folennes Frühstück vereinigte darauf die Beamten und Gäste in einem dortigen Re­ſtaurant.

Der schwarze Graben", der 3antapfel zwischen den Magistraten von Berlin und Charlottenburg einerseits und den Landgemeinden Schöneberg- Wilmersdorf und Friedenau andererseits, wird nun endlich in einen anderen Zustand ver fegt werden und damit aufhören, fortwährend Veranlassung zu Beschwerden zu geben. Da die oben erwähnten Landge­meinden theilweise Kanalisation in den Graben geleitet und in denselben ihren Grubendünger abfuhren, so tritt auf Char lottenburger Terrain in der Nähe des Joachimsthal 'schen Gym­naftums nicht etwa Waffer, sondern eine Masse zu Tage, gegen welche die Ausdünstungen einer Abdeckerei noch wirkliche Wohl­gerüche find. Jest hat nun der Herr Minister des Innern in Folge eingegangener neuer Beschwerden einen speziellen Bericht verlangt über die zeitigen Verhältnisse des schwarzen Grabens," namentlich über die Umstände und Modalitäten, unter welchen im Gebiete von Schöneberg und Wilmersdorf Reinigungseinrichtungen und Rohrleitungen in denselben her­gestellt sind. Insbesondere auch darüber, o5 Friedenau zur Abwässerung in den schwarzen Graben" berechtigt ist, und welche Polizeiverordnungen etwa in Bezug auf denselben er­laffen worden sind.

Unter Polizei- Aufsicht. Zwanzig Mann der Berliner Straßenreinigung rückten, dem B. T." zufolge am Donners­tag früh in Begleitung eines Bolizei- Wachtmeisters und eines Schußmannes auf das Grundstück des Eigenthümers Müller, Posenerstraße 16, um dort den Hef von Schnee und Eis zu reinigen. Diese exekutive Reinigung erfolgte auf Veranlassung des Heviervorstandes des 52. Polizeireviers, Herrn Lieutenant Megler; da dieselbe gegen den ausdrücklichen Willen und Proteft des Hauseigenthümers vollzogen wurde, so stellte sie einen Eingriff in das Hausrecht dar, welcher allerdings da­burch motivirt wurde, daß der auf dem Hofe herrschende Bu­stand Gefahren für Leben und Gesundheit der Hausbewohner in fich schließen soll. Dieser Vorgang wird nun zu einem ge­richtlichen Nachspiel führen, deffen Ausgang für die Frage über die Machtbefugnisse der Polizeirevier- Vorstände gegenüber den Hauseigenthümern von einschneidender Wichtigkeit werden dürfte. Herr Müller hat nämlich, als er die polizeiliche Ver­

hoch schätze, und welche ihr die Liebe Aller erwarb. Sprich, was hast Du zu bitten?"

"

"

Ich bitte für Barthel!"

Den Trunkenbold?"

Den Reumüthigen!"

-

Er ward durch Brand entlassen; es geschah mit mei­ner Bewilligung, weil der Mann sich dem Trunke ergab und unzuverlässig war."

P

Und doch war es hart! Der Mann hatte eine kranke Frau und vier Kinder zu ernähren."

" Er war unserer Nachsicht unwürdig, und Lucie hat ihm ihre Unterſtügung nur zugewandt, um der Frau und

der Kinder willen."

Die Frau ist jetzt todt, und der Mann bereut feine Bergehen und verspricht ein fleißiger und treuer Arbeiter zu sein. Willst Du ihn nicht wieder in Deine Dienste

nehmen?"

Dem Reumüthigen, welcher umkehrt, darf man nicht die Thür verschließen," sagte Rodenburg nachdenklich, als ob er dabei an fich selbst benke. ,, Du magst Barthel sagen, daß er auf meinem Gute wieder Beschäftigung finden kann. Ich werde Brand gelegentlich von dieser meiner Bestim­

mung in Kenntniß ſegen."

-

Willst Du ihm nicht gestatten, lieber Onkel, Dir persönlich seinen Dank auszusprechen? Er wartet braußen!" " Ift nicht nöthig! Ich will keinen Dank! Was ich that, that ich ebenso sehr Deinetwillen, als seinetwillen." Amberg hatte dem Gespräch anscheinend wenig Auf­merksamkeit geschenkt, sondern hatte gleichgiltig die Liste in die Hand genommen und schien darin za lesen. Die Ab­lehnung Rodenburg's den Mann zu sehen, lag nicht in seinem und seiner Tochter Plan; er hielt es daher für

!"

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gültig.

Herr F. Krop, Wienerstraße 10, ersucht uns unter Bezug­nahme auf 11 des Preßgesetzes um Aufnahme folgender Er­klärung: Auf Grund der auch in Ihrem geschäßten Blatte reproduzirten Aeußerung des Herrn Stadtrath Schmidt in der Stadtverordneten- Versammlung vom 4. ds., daß ich ihn be= Io gen habe, werde ich gegen denselben sofort die Klage wegen Verleumdung anstrengen. Berlin , 5. Dezember 1884. F. Krop,

Wienerstr. 10.

Polizeiliche Milchrevisionen sind im Laufe des Monats November in Berlin im Ganzen 4945 vorgenommen worden, bei denen in 17 einzelnen Fällen 273 Liter Milch als zu leicht wiegend vorgefunden und vernichtet, d. h. weggegossen wurden. Gegen die Uebertreter ist das gerichtliche Strafverfahren einge­

leitet worden.

Tischler August Noack ist gestern wegen sogenannten Provi ftonsschwindeleien gegen hiesige Sargfabrikanten und andere Gewerbetreibende verhaftet worden. Noack bestellte für an geblich von ihm gepflegte oder sonstige zu ihm in Beziehung stehende Verstorbene bei Sarafabrikanten kostbare Särge und ließ sich sofort bei der Bestellung Kleine Provisionen zahlen, unter dem Vorgeben, eilig zurückfahren zu müssen und fein Geld für die Droschte zu haben oder noch sonstige kleine Bes stellungen ausführen zu müssen. Einzelne dieser Betrügereien fcheint er auch unter dem Namen Lehmann ausgeführt zu haben. Unter diesem Namen machte er einen gleichen Betrugsversuch bei einem Sarghändler, den er vor etwa einem Jahre in ähn licher Weise beschwindelt hatte. Dieser erkannte ihn wieder und veranlaßte seine Festnahme. Noad, welcher 63 Jahre alt ist, hat mit furzen Zwischenräumen bereits dreißig Jahre Zucht­hausstrafen verbüßt.

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N. Drei größere Schadenfeuer brachten in der ver gangenen Nacht unserer Feuerwehr wieder ernstere Arbeit. Die erste Meldung traf gegen 1, Uhr von der Jägerstr. 27 ein. In der dort in der ersten Etage des linken Seitenflügels be­legenen Mäntelfabrik von Szafransky bemerkte um die ange­gegebene Beit ein dort angestellter Privatwächter einen vers dächtigen Feuerschein, der ihn zu einer sofortigen Alarmirung der Feuerwehr veranlaßte. Beim Eintreffen der ersten Sprißen ftand bereits der größte Theil eines zum Verpacken der fertigen Mäntel benugten Raumes in hellen Flammen, während das Lager selbst in nicht unbedeutender Gefahr schwebte. Nach etwa einstündiger Arbeit gelang es der Feuerwehr, des Feuers Herr zu werden, ohne daß andere Räume in Mitleidenschaft gerathen waren. Die Aufräumungsarbeiten nahmen eine Stunde in Anspruch. Gegen 3 Uhr früh war in der Al bumfabrit von Rosenthal, Prinzessinnenstr. 17, allem Anscheine nach durch einen achtlos fortgeworfenen brennenden Bigarren rest ein Feuer ausgekommen, das bei dem vielen in der ge­nannten Fabrik vorhandenen leicht brennbaren Material, Kar­tons, Pappen 2c. sehr schnell ernstere Dimensionen annahm, die mit umfangreichem Löschmaterial auf der Brandstätte er Schienene Feuerwehr hatte 1%, Stunden mit der Bekämpfung des entfeffelten Elements zu thun. Der Brandschaden, der von der Magdeburger Feuerversicherungs- Gesellschaft zu tragen ist, soll ein ziemlich bedeutender sein. Ein Stillstand der Fas brif tritt jedoch nicht ein. Während die Mannschaften hier noch vollauf beschäftigt waren, traf die dritte Meldung ein, die das Grundstück Invalidenstr. 139 in Feuersgefahr bezeich nete. In dem Küchenraum eines dort wohnenden Schlächter­meister Köppen war gegen 4 Uhr früh ein Feuer ausgekom­men, das erst entdeckt wurde, nachdem es bis zum Lagerfeller durchgebrannt war. Die Ablöschung nahm hier 1 Stunde in Anspruch. Doch ist hier der Schaden für den Betroffenen aus dem Grunde besonders empfindlich, weil sich in der Küche ein großer Theil Silbersachen befand, die zum großen Theile ein Raub der Flammen geworden. Ein Gardinenbrand, der am Abend vorher um 7 Uhr in dem Hause Grüner Weg 6 stattfand, war beim Eintreffen der Sprißen bereits gelöscht.

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion des Reichstags haben die Beobachtung gemacht, daß das Spigel­unwesen in Bezug auf ihre Personen nunmehr ein Ende ge­nommen hat. Die Belagerung des Reichstagsgebäudes durch allerlei nicht uniformirte Polizeibeamte hat glücklicherweise aufgehört und ungehindert durch lästige Bewachung können nunmehr auch die sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten nach gethaner Arbeit ihre Schritte zu ihren Wohnungen oder zu irgend einer Erholungsstätte hinlenken. Der Grund für Die Menderung soll darin liegen, meint die ,, Volfs- 3tg.", daß es nicht mehr gut angeht, die zahlreich anwesenden sozialdemo­frattichen Abgeordneten wirksam zu überwachen und daß ferner die Mittheilungen, welche in der vorigen Seffion die über­wachenden Kriminalbeamten über das Verhalten der Ueber wachten dem Polizeipräsidium gemacht haben, so bedeutungslos gewesen sind, daß das Bräftoium von der für den ganzen Reichstag, unliebsamen Maßregel Abstand genommen hat. Außerdem ist es den sozialdemokratischen Abgeordneten immer leicht gewesen, die sie verfolgenden Kriminalbeamten auf die eine oder andere Weise zu verseßen".

g. Ein an Ehescheidungsterminen reicher Tag ist der am 17. Februar t. 3., welcher noch den mit 17 Terminen be­bachten 20. Dezember d. J. übersteigt. Nicht weniger als 18 Ehescheidungsverhandlungen find von der 13. Bivilfammer des hiesigen tgl. Landgerichts I auf den 17. Februar t. I, anbe­raumt worden. Den Antrag, die Ehe zu trennen, haben in 17 Fällen Frauen und nur in 1 Falle ein Mann gestellt. Diese Bahlen sagen mehr, als Worte auszudrücken vermögen. In fämmtlichen 18 Chefcheidungsfällen handelt es sich in erster fämmtlichen 18 Chefcheidungsfällen handelt es sich in erster Reihe um bösliche Verlassung des tiagenden Ehegatten, der theilweise noch weitere Ehescheidungsgründe angefügt sind. Da Der Aufenthalt der verklagten Parteien nicht zu ermitteln ge­wesen ist, so hat die Bustellung der Ehescheidungsklage öffent lich erfolgen müssen. Wie wenig Zeit eine jede dieser gericht lichen Ehescheidungen in Anspruch nimmt, beweist die That­lichen Ehefcheidungen in Anspruch nimmt, beweist die That fache, daß die anberaumten Termine von Viertelstunde zu Biertelstunde angesezt sind.

Gerichts- Zeitung.

Reichsgerichtsentscheidung. Die öffentliche Aufforderung vor einer Menschenmenge zum Ungehorsam gegen eine auf Gesetz oder obrigkeitlicher Anordnung beruhende fonkrete Amts­handlung eines Erekutivbeamten( Beispielsweise zum Unge­horsam gegen die Aufforderung eines Polizeibeamten an eine auf der Straße stehende und den Verkehr belästigende Men­schenmenge, fich zu entfernen) ist nach einem Urtheil des Reichs­gerichts, I. Straff, vom 9. Oftober 1884 nicht als eine Auf­forderung zum Ungehorsam gegen eine obrigkeitliche Anordnung aus§ 110 Str.-G.-B. zu bestrafen. Unter einer Obrigkeit", deren Anordnungen in gleicher Weise wie Gefeße der Verord nungen der Träger der Staatsgewalt schon gegen bloße Pro­vokation zur Mißachtung geschüßt werden sollen, sind im Sinne des§ 110 nur solche Organe der Staatsgewalt zu verstehen, welche in einem gewissen Umfange die Staatsgewalt selbst­ständig auszuüben haben und zum Erlaffe allgemein verpflich tender Vorschriften im oben angeführten Sinne berufen sind. Ein polizeiliches Vollzugsorgan ist keine solche Obrigkeit, seine Amtshandlungen find demnach keine ,, Anordnungen der Obrig feit" im Sinne des§ 110. Abgesehen davon, daß Amts­handlungen bloßer Vollzugsorgane schon im Allgemeinen nach der dienstlichen Stellung solcher Beamten nicht als obrigkeit liche Anordnungen angefehen werden tönnen, ergibt sich auch speziell aus der Aufgabe, welche dem Offizianten F. nach der erstrichterlichen Feststellung im konkreten Falle geworden war, daß es fich hier lediglich um den Vollzug eines obrigkeitlichen Auftrages und nicht um eine selbstständige obrigkeitliche An ordnung handelte... Mit dem Ungehorsam gegen Beamte und deren konkrete Amtshandlungen beschäftigt sich§ 110 des Str. G.-B. nicht; in dieser Beziehung find, insoweit der Wider­stand überhaupt strafbar ist, die entsprechenden Vorschriften in §§ 113 f. gegeben."

Die Havelschwäne scheinen diesmal überall- nicht blos auf dem Tegeler See , wo wir eines verendeten Schwanes un­längst Erwähnung thaten durch das plögliche, mit Schnee­stürmen verbundene Frostwetter hart mitgenommen worden zu sein. Seit einigen Jahren werden einem kleinen Bruchtheil der Regal- Schwäne auf der Havel nicht mehr die Flügel geknickt, die so heranwachsenden Schwäne sind viel scheuer, als ihre flügellahmen Genoffen und werden deshalb auch mit der Büchse gejagt. Diese Schwäne konnte man über Potsdam durch die Luft fortsausen hören; über die lange Brücke flog ein Flug so niedrig, daß man die Thiere mit einer Stange hätte schlagen können. Diese Flugschwäne haben die offenen Wasserstellen auffuchen und sich so vor dem Einfrieren retten fönnen. Den balbzahmen flügellahmen Schwänen erging es dagegen trüb­felig, und manche haben aus dem Eise direkt herausgehauen werden müssen, andere sind zu Grunde gegangen. Ganz rühr fam anzusehen war es, wenn ein Schwanenpaar, daß noch Junge bei fich führte, diese dadurch zu retten und ins Waffer zu bringen suchte, daß sie das Eis mit der vollen Wucht des Körpers niederdrückten und durch Hin- und Herwinden und Flügelschlagen, so gut es ging, zertheilten.

a. Der wegen Betrügereien vielfach vorbestrafte

Es ließ sich annehmen, daß Lucie ihn bedacht hat," bemerkte Rodenburg.

Sie lehnten vorhin ab, lieber Freund," fuhr Am­ berg fort", irgend einen der Beschenkten zu hören, um die Richtigkeit dieser Angaben zu prüfen. Ich denke, hier könnte die Prüfung ohne Weitläuftigkeit geschehen, und da wir hier gewissermaßen eine beliebige Person heraus­greifen, so kann uns dies maßgebend sein für alle Uebrigen."

arme Frau getröstet und sie unterstützt; wir wären fie schier verhungert."

Wie viel gab sie Ihnen?" fuhr Rodenburg fort. Fünfundzwanzig Thaler, gnädiger Herr!"

ohne

" Das stimmt mit der Angabe hier auf der Liste"" be merkte Amberg , welcher immer noch das Verzeichniß in der Hand hielt.

Rodenburg blickte ihn und Emmy bedeutungsvoll an, als wollte er sagen:

Seht, es ist Alles so, wie ich erwartet habe. Sie ist unschuldig."

st nicht nöthig; es ist Alles in Richtigkeit!" Ich zweifle nicht daran," versette Amberg . ,, Nur ist es eine geringe Mühe, den Mann herein zu rufen und ihm zwei oder drei Fragen vorzulegen. Ich glaube, Sie sind dies nicht nur sich selbst, sondern auch uns und der theuren Lucie schuldig, deren Unschuld dadurch um so heller ist. Wann erhielten Sie das Geschenk, mein Freund"

an den Tag kommen würde."

Um Lucie's willen werde ich ihren Nath befolgen. Laß ben Mann eintreten, Emmy!"

-

Em in ging hinaus und kehrte gleich darauf zurück, gefolgt von Barthel, der seinen Filzhut in den Händen

brehte und verlegen grüßend an der Thür stehen blieb.

Er blickte Emmy an, als ob er von dieser erwartete, daß sie ihm souffliren sollte, was er zu sagen habe.

Barthel," sagte Emmy, Herr Rodenburg ist so gnä­big gewesen, Sie wieder in Arbeit zu nehmen. Er er­wartet natürlich, daß Sie dem Lafter des Truntes entfagen und fleißig arbeiten und redlich und treu für ihre Familie forgen."

" Ja, das erwarte ich!" bestätigte Rodenburg.

" Und dann noch eins," fuhr Emmy fort, daß Sie. stets wahr und aufrichtig sind. Und um Ihre Wahrheit und Aufrichtigkeit zu prüfen, wird Ihnen Herr Rodenburg sogleich einige Fragen vorlegen."

Alten zu ändern. Barthel zog den Mund breit zu einem verlegenen Wie heißt der Mann, Emmy?" fragte er gleich- Lächeln und nidte mehrmals stumm mit dem Kopfe.

verzeichnet."

Barthel!" war die Antwort. Den Namen finde ich hier auf der Liste ebenfalls

Haben Sie diese Weihnachten ein Geldgeschenk von meiner Nichte erhalten?" fragte Rodenburg.

" Ja, das habe ich," war die Antwort. Das gute Fräulein hat uns oft besucht in unserer Hütte und meine

Amberg verstand ihn und sagte:

.

,, Natürlich muß das stimmen; ich hatte das auch er­wartet, und freue mich in der That aufrichtig, daß es so ?" ,, Wann?" wiederholte dieser und blickte Emmy fragend an.

wandte er sich darauf an den Arbeiter.

Nun natürlich am..." wollte Rodenburg einfallen, aber Emmy unterbrach ihn.

Laffen Sie den Mann antworten, lieber Onkel; mir scheint diese Frage gar nicht unwichtig.'

Emmy nickte Barthel ermuthigend zu und zog die Brauen brohend in die Höhe, als ob sie sagen wollte: ,, Wehe Dir, wenn Du gegen meine Instruktion handelst!" Ich erhielt das Gelb," antwortete der Mann endlich zögernd, am Tage nach Weihnachten ."

Am Tage nach Weihnachten?" fuhr Rodenburg plög­lich auf. Das ist unmöglich! Besinnen Sie sich, Mann, es war früher; meine Nichte war am Tage nach Weih­ nachten gar nicht mehr hier."

Der Mann sah Emmy wieder fragend an, und als er noch immer die drohend erhobenen Brauen bemerkte, sagte er mit fester Stimme:

Es war am Tage nach Weihnachten !" Unmöglich!" wiederholte Rodenburg. es vielleicht am Tage vor Weihnachten?" Ich muß dabei bleiben," versette Jener be feinen Hut völlig zum Strick zusammen brehe ( Fortsetzung folgt.)

Mann, war