für die Rückzahlung der Schuld der Reichsrentei an die Reichs­bank) waren auf 64 Millionen für das Jahr 1883 veranschlagt worden, in Wirklichkeit jedoch haben sich diese außerordentlichen Ausgaben auf ungefähr 80 Millionen belaufen. Der Bericht bemüht sich, das Publikum zu beruhigen, indem er zu verstehen giebt, daß diese so bedeutend gestiegenen außerordentlichen Ausgaben mit Leichtigkeit durch finanzielle Operationen( Emis­fton von Goldrente u. i. m.) gedeckt sind, so daß also in dieser Sinficht von einem Defizit nicht die Rede sein könne. Die Zahlen des Budgets, sowohl hinsichtlich der Ausgaben als auch der Einnahmen, sind, wie es in dem Bericht heißt, in den legten zehn Jahren sehr bedeutend gewachsen, jedoch werden auch in Zukunft für die Hebung und Verbesserung mancher Theile der Reichsverwaltung noch große Summen erforderlich sein; leider entsprechen die bisher er zielten Refultate nur in sehr geringem Maße dem Aufwande fo vieler Millionen. Für das Gerichtswesen z. B., das im Laufe dieser zehn Jahre nicht viel beffer geworden ist, als es früher war, haben sich die Ausgaben um 34 pCt. vermehrt; die Volksbildung hat nur kaum merkliche Fortschritte gemacht, und doch sind die Ausgaben dafür von 13 auf 20 Millionen gestiegen oder um 39 pCt. Auch die Flotte erfordert enorme Summen, obgleich sie aus Epoche der Pläne und Projekte taum herausgekommen ist; im Jahre 1875 wurden für dieselbe 25 Mill., im Jahre 1883 dagegen 31 Mill. M. ausgegeben; für das Jahr 1885 verlangt das Marineministerium die Summe von 40 Mill. R. Sogar die Ausgaben für die Reichskontrole find in den legten zehn Jahren um 27 pCt. gewachsen. Für die Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden waren im Jahre 1853 mehr als 200 Mill. R. erforderlich. In Bezug auf diesen Posten zeigt sich eine Vermehrung von mehr als 100 pCt. im Vergleich mit dem Jahre 1874.

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Afrikanisches. Neulich theilten mir einen Artikel des Kurier Warszaweti" mit, in welchem behauptet wurde, daß ein junger ruifischer Marineoffizier Rogozinsky, cidevant Schult, das Gebirgsgebiet am Kamerun   unmittelbar vor Dr. Nachtigal's Ankunft in jener Gegend für England in Beftz genommen und damit der deutschen   Begehrlichkeit ent­zogen habe. Dazu bemerkt nun jezt die Nordd. Allg. 3tg.": Allem Anschein nach liegt hier eine arge Uebertreibung vor; denn in der primitiven Manier, in welcher hier ausge dehnte Küstenstriche sans facon von einem polnischen Aventu rier für einen dem Letteren fremden Staat in Besitz genommen sein sollen, könnte der ganze Erdball im Fluge seinen Befizer wechseln. Auch erwähnen bekanntlich die nun ausführlich vor­liegenden Berichte Dr. Nachtigal's dieser Episode mit keiner Silbe."

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China  . Aus Hongkong   meldet ein Telegramm, daß die chinesischen Militärbehörden Vorbereitungen treffen, um eine große Truppenmasse über die Grenze nach Tontin zu werfen.

Parlamentavisches.

- Der Hirth'sche Parlamentsalmanach bringt über die neun ganz neuen Männer der jetzt 24 Mandate zählen den sozialdemokratischen Fraktion folgende Notizen:

-Der Abg. Bod, gewählt in Gotha  , Echuhmacher und Redakteur des Fachblattes Der Schuhmacher"( seit 1878) und des ,, Wecker"( seit 1875), ist Dissident und war von 1873 bis 78 Präsident der Deutschen Schuhmachergewerkschaft. Ge­boren ist er 1846.

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arm( geb. 1844), in Elberfeld   gewählt, ift Rauf­mann daselbst. Er hat die Volksschule besucht und Reisen in Süd- und Mitteldeutschland   gemacht.

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Abg. Heine( in Magdeburg   gewählt) ist Inhaber eines But und Belzwaarengeschäftes in Halberstadt  ( geb. 1842). Er hat mir folgen überall den Angaben des Almanachs, welche von den Abgeordneten selbst herrühren- Deutschland  , Defterreich, Frankreich   und die Schweiz   als Hutmachergefelle fennen gelernt. Er gründete in seiner Vaterstadt den Bil­dungsverein und ebenso den Provinzialverband der Bildungs­vereine, deffen Vorfis er 7 Jahre führte. 1874 wandte fich Heine, welcher bis dahin Fortschrittsmann war, der sozial­demokratischen Partei zu und leitete bis zum Erlaß des Sozialistengesetes die Halberstädter frete Preffe". 1879 wurde er zum Stadtverordneten gewählt. 1881 unterlag er bei der 1884 wurde eine als Reichstagswahl in Halberstadt  . Redakteur der Sonntagszeitung" wegen Beleidigung des Vor­standes der Arbeiterkolonie in Seyda   zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Jetzt schwebt das gleiche Verfahren gegen ihn; der Reichstag hat es jedoch suspendirt.

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Der an Stelle des Welfen Brüel in den Reichstag gewählte Abg. Meister, 1842 in Hildesheim   geboren, ist Cigarrenarbeiter; er besuchte die Bürgerschule.

Karl Rödiger, Abgeordneter für Reuß i. L., ist 1850 in Reudniß geboren und Holzbildhauer in Gera  . Er hat die Kommunalschule, Fortbildungsschule und das Gewerbe­museum in Berlin   besucht. 1881 wurde er aus Leipzig  , 1884 aus Berlin   auf Grund des Sozialistengeseßes ausgewiesen. Er war sodann Herausgeber der Politischen Wochenschrift", Die im September 1884 auf Grund bes Sozialistengeseges ver boten wurde.

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Der in Frankfurt   a. M. gewählte Sabor( geb. 1841) ist Lehrer daselbst. Er hat das Gymnaftum in Breslau   ab­folvirt und dann in Berlin   und Breslau   Philosophie, Sprachen und Staatswissenschaft studirt. Das Probejahr als Lehrer ab­solvirte er an der israelitischen   Realschule in Frankfurt   a. M. und war als Lehrer derselben Anstalt thätig, bis er 1875 wegen seiner Vorträge im Arbeiterverein seines Amtes entsegt wurde. Seitdem wirkt er als Privatlehrer.

Der Abg. Schumacher, der seinen sozialdemokrati schen Konkurrenten Rittinghausen in Solingen   verdrängt hat, ist Lederbändler dafelbft( 1844 geboren). Von 1860-76 war er als Gerberlehrling und Gefelle, von 1870-78 als Redat teur der Kölner Freien Preffe", seit 1879 als Lederhändler in Solingen   thätig.

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11

Am Tische des Bundesraths: Kriegsminister Bronsart von Schellendorff   und zahlreiche Kommissare.

Das Haus tritt sofort in die Tagesordnung ein und ge­nehmigt zunächst debattelos in dritter Lesung die Beschlüsse des Bundesrathes, betreffend die Aufnahme von Fabriken, in wel­chen Röhren aus Blech durch Verniethen hergestellt werden 2c., in das Verzeichniß derjenigen gewerblichen Anlagen, welche nach§ 16 der Gewerbe- Ordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen.

Abg. Singer, in Berlin IV. gewählt, ist 1844 ge boren und Jeralit; er ist jetzt Mitinbaber der Damenmäntel fabrit Gebr. Singer, welches Geschäft er 1869 mit seinem Bruder gegründet hat. Seit 1. Januar 1884 ist er zum Mit­glied der Stadtverordneten- Versammlung in Berlin   gewählt

worden.

Dann sette das Haus die Etatsberatbung fort; zunächst über Kapitel 18 des Militär- Etats( Militär- Justiz- Verwaltung). Bei derselben bringt

Abg. Payer( Volkspartei) die Frage der neuen Militär­Strafprozeßordnung zur Sprache, und hebt hervor, daß wir in diesem Gebiete in ganz abnormen Zuständen leben, die mit anderen Rechtsanschauungen fich nicht vereinigen lassen. Redner fordert Deffentlichkeit des Gerichtsverfahrens auch für die Militär- Strafrechtspflege. Er verweist auf die exzeptionelle Rechtsstellung der Offiziere; so seien z. B. Offiziere deshalb entlassen worden, weil sie eine politische Broschüre ge­schrieben hätten. Auch für solche Fälle muß man die Gründe tennen lernen.

Abg. Richter- Hagen( deutsch- freifinnig) beantragt, den Reichskanzler um eine Vorlage, in welcher die Militär­Gerichtsbarkeit für verabschiedete Dffiziere aufgehoben wird, zu ersuchen und verweist zur Begründung dieses Antrages auf ben bekannten und seiner Zeit viel besprochenen Fall des Hauptmann von Schleinis, bei dem nur in Folge dieser Ge richtsbarkeit ein Mitglied jener Erpreserbande straffrei aus­gehen konnte, weil seine Strafverfolgung der Militärbehörde anheim gegeben wurde. Redigire ein verabschiedeter Offizier eine politische Beitung oder schreibe er Wahlflugblätter, so fönne er wegen darin verübter Uebertretungen immer nur von der Militärbehörde belangt werden. Das seien Verhältnisse, die dringend der Abhülfe bedürfen. Weiter falle bei einem zivilen Geschäftsbetriebe eines penfionirten Offiziers und namentlich im Fall des Konkurses die Beurtheilung dieser rein zivilen Verhältnisse ebenfalls dem Militärgerichte zu; das sei doch offenbar widerfinnig.

Louis Viered, Journalist in München  , ist 1851 in Berlin   geboren. Bis 1869 ftudirte er in Marburg   Medizin, machte den Feldzug 1870 als freiwilliger Krankenpfleger mit, studirte dann in Berlin   Jurisprudenz und die Staatswiffen­fchaften. 1873 wurde er Kammergerichtsreferendar, aber schon 1878 verließ er den Staatsdienst. Er hat Reisen in Deutsch­ land  , Desterreich, Schweiz  , Frankreich  , England, Schottland  , Standinavien und Amerika   gemacht. Er ist in Leipzig  - Land gewählt.

Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff erklärt fich gegen diesen Antrag. Viele der vom Vorredner auge­führten Gründe und Einzelheiten seien ungenau und sei er der Meinung, daß diese ganze Angelegenheit in einer neuen Militärftrafprozeßordnung geregelt werde. Ein dahin gehender Antrag des Hauses werde Erfolg haben, obgleich Redner in Dieser Beziehung eine bindende Erklärung nicht abgeben kann. Gerade die neue Zivil- Strafprozeßordnung erweise sich als mangelhaft und daher empfehle fich für die Militär­Strafprozeßoidnung erft recht Die größte Vorsicht.

Die Budget- Kommission hat heute mit allen gegen die Stimmen des Sentrums die Gehaltserhöhungen für Die Beamten des Auswärtigen Amtes, für welche der Reichs­fanzler im Plenum eingetreten ist, bewilligt. Die sonstigen Beschlüsse bewegten fich zumeist im Rahmen der Regierungs­vorlagen. Lebhafte Debatten rief die bekannte Verfügung des Kriegs- Ministers hervor, daß fortan die Natural- Bedürf nisse für das Heer möglichst bei den Produzenten angekauft

werden.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

10. Sigung vom 9. Dezember. Bräfident v. Wedell- Piesdorff eröffnet die Situng

1 Uhr 25 Minuten.

Wenn Abgeordneter Bayer gemeint, der Leipziger   Prozeß mit den bestraften Landwehrleuten habe öffentliche Erregung hervorgerufen, so sei dies nur die Folge von der Entstellung der Thatsachen durch die Preffe. Der Minister ert.ärt sich fchlierlich mit aller Entschiedenheit gegen die Deffentlichkeit des Strafverfahrens, die für die Militärverhältnisse nicht paffe.

Abg. v. Vollmar( Sozialdemokrat) erklärt sich für die Deffentlichkeit des Strafverfahrens, da fie eine wohlthätige Kontrole über die Rechtsprechung übe. Es sei unmöglich mit der Reform länger zu warten. Die Ursachen des Leipziger Falles seien übrigens viel harmloser Natur gewesen als die Militärbehörde sie aufgefaßt habe; ein bürgerliches Gericht bätte die Leute mit ein paar Wochen Gefängniß bestraft. Beim Militärgericht aber gilt in solchen Fällen die Strenge als Tradition, die aber mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes fich nicht verein! aren laffe. Den Segen des öffentlichen Ver­fahrens tönne man in Bayern   erkennen, wo die Mißhandlungen der Soldaten viel zahlreiher zur Bestrafung kommen, als bei uns, wo die Verhandlungen geheim find.

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Kriegsminister Bronsart v. Schellendorf  . Die Strenge der Strafe bängt nicht von dem Verfahren sondern ab. von dem Strafgesetz Die Strenge ift bei uns feine Tradition, sondern wir urtheilen Recht. Wir genießen durch streng nach dem von ganz Europa   und unser Militär das Vertrauen unter diesem Strafrecht hat sich unser Militär zu einer musterhaften Disziplin entwickelt. Die Militärverwaltung ist zu Reformen gern bereit, aber die hier zum Ausdruck gelang­ten Anforderungen geben zu weit. Wir bedürfen wirklich nicht in jedem Falle die Anerkennung der Deffentlichkeit. Für die Vertheidigung des Angeschuldigten geschieht alles Mögliche, wenn auch nicht durch Anwälte, so doch durch Offiziere.

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Abg. von Bernuth( nationalliberal) verweist auf die historische Entwickelung der Militär Strafprozeßreform, die beim Bundesrath gescheitert sei; auch die heutige Erklärung des Kriegsministers gebe wenig Hoffnung. Die früheren An­träge aus dem Hause beweisen, daß das heutige Militär- Straf­verfahren den modernen Anforderungen nicht entspreche. Was der Antrag Richter will, sei nur eine kleine Abschlagszahlung, die man gern bewilligen fönne.

Abg. Payer( Volkspartei) konstatirt, daß der Antrag Richter ein pofitives Resultat der Berathung des Militäretats fet. Schon vor Jahren hat man einen Entwurf für diese Reform vorgelegt und damit die Nothwendigkeit derselben an­erkannt. Der Einfluß der Deffentlichkeit für die Urtheilsfin nicht auf das Urtheil selbst bung sei ein unverkennbarer und von allen Seiten anerkannter.

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Abg. Dr. Windthorst( Bentrum). Man könne nicht von einer zu großen Härte des Militär Strafgeseges reden, denn das Gesetz sei erst vor furzer Zeit gemacht. Nach den Aeußerungen des Kriegsministers glaube er nicht, daß dieser geneigt fet, die Sache zu fördern, und das sei zu beklagen. Die Deffent lichkeit der Verhandlungen hält Redner für sehr heilsam für die Rechtspflege und es sei nur zu bedauern, daß die Militär­verwaltung sich mit dieser Einrichtung nicht befreunden wolle, die doch selbst beim Bivilprozeß so gute Früchte getragen habe.

Abg. Dr. Windthorft erwidert, daß er auch von einer Vorlage nicht gesprochen habe. Die Differenzen liegen in der Sache selbst.

Abg. v. Hartmann( deutschkonservativ) erklärt, daß er und seine Partei gegen den Antrag Richter stimmen werden, weil derselbe auch die zur Disposition gestellten Difiziere mit einbegreift.

Kriegsminister Bronsart von Schellen dorff giebt eine statistische Zahlenzusammenstellung, aus der hervorgeht, daß die Selbstmorde in der Bevölke tung in Deutschland   gegenüber anderen Nationen am zahlreichsten vorkommen. Beim Militär stellen sie sich 2 eins halb Mal 10 hoch als in der Zivilbevölkerung, während die Todesfälle beim Militär sich fast um die Hälfte geringer dar ftellen. In feinem Staate aber stellen sich die Selbstmorde in der Armee im Verhältniß zur übrigen Bevölkerung so günstig wie bei uns, und sind in allen übrigen Staaten die Bablen viel ungünstiger. Festgestellt aber ist, daß unter 2900 Fällen von Selbstmorden in der Armee in 41 Fällen vorher eine Mißhandlung stattgefunden hatte. Das ist ja beklagens werth, aber die Entstellungen durch die Presse bauschen dies verschwindend geringe Verhältniß großartig auf. Wir sind günstiger fituirt als alle anderen Staaten, und sollten die Klagen unterlaffen, wo die Verhältnisse nicht zu ändern find. Weiter ist zu erwähnen, daß von dem legteingestellten Refcu tennersonal bereits 1190 bestraft find wegen Widerstandes gegen die Staategewalt, thätlicher Beleidigungen und ähn licher Gewaltthätigkeiten. Daraus ergeben fich dann die viel fachen Widerseglichkeiten, und daraus erklärt es sich denn auch, wenn ein Unteroffizier oder Offizier einen Augenblick die Ges duld verliert. In allen solchen Fällen werden aber die Schul digen bestraft. Redner verweist schließlich unter Anführung von Spezialfällen darauf, wie das Militär von der oppositio nellen Bresse von einem vollständigen Spionirsystem umgeben sei, das nachtheilig auf die Disziplin einwirke.

Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff. Die Militärverwaltung verkenne nicht die Mängel der Militärstraf­rechtspflege. Die Forderung der Deffentlichkeit sei aber zur Zeit unannehmbar.( hört! Hört!) Die zwischen dem bayris schen und preußischen Verfahren schwebenden Differenzen dürften zunächst im Bundesrath zur Erledigung gelangen.

Abg. Richter( Hagen  ) verlangt nähere Untersuchungen bei Selbstmorden von Soldaten, namentlich ob die Militärbe­hörden ein Verschulden treffe. Bei Soldatenexseffen werde ferner das Rechtsbewußtsein verlegt, wenn die verlegten Bivi­listen nicht erfahren, ob und wie die Erzedenten bestraft wor den find. Die Berufung des Kriegsministers auf die Straf gesetzgebung für die Thaten der Armee sei verfehlt. Mit dem felben Recht tönne man behaupten, das Spießruthenlaufen sei gut, weil die Armee Friedrichs des Großen bei dieser Insti­tution große Thaten erzielt habe.

Abg. Richter( Hagen  ) verweist darauf, daß die Furcht die Soldaten daran hindere, von ihnen zu Theil werdenden Weißhandlungen Anzeige zu machen. In Bezug auf die legten Ausführungen des Ministers bemerke er, daß die Presse nicht nöthig babe, fich mit diesen Dingen zu beschäftigen, wenn Das Militärftrafverfahren öffentlich wäre. Bei den Militär selbstmorden müßte man darauf hinweisen, daß ein Haupthin derniß für den bürgerlichen Selbstmord, die Nahrungssorgen dort in Wegfall kommen.

Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff hebt in einer Polemit gegen den Borrebner das Verfahren der oppofitionellen Presse hervor, ihre Beschuldigungen so unbe stimmt zu lassen, daß fie richterlich nicht bekannt werden können. Merkwürdig sei es wie Redner durch einige Beispiele beweist, daß die militärischen Selbstmörder vor ihrem Tode die aller unsinnigften und wahrheitswidrigsten Briefe schreiben, auf die man deshalb gar feinen Werth legen könne. Wenn man übrigens von den Ansichten der Herren links ausgehen will, dann bleibt die Thatsache unerklärlich, daß von allen Militärselbst morden 21 pCt. von Unteroffizieren verübt werden, bei denen man doch von Mißhandlungen nicht reden kann.

Nach einigen furzen unwesentlichen Bemerkungen des Abg. Dr. Windihorst wird hierauf die Debatte geschloffen. E entspinnt sich eine längere Geschäftsordnungs- Debatte über die Frage, ob über den Antrag Richter sofort oder erst in dritter Lesung abgestimmt werden soll.

Hierbet wird der Antrag des Präsidenten, erst in dritter Lesung abzustimmen, angenommen.

Dann werden die einzelnen Positionen des Etats der Militär Justizverwaltung angenommen.

Bei Kapitel 20( Gouverneure, Kommandanten und Plaz majore 610 524 M.) stellt Abg. Richter( Hegen) den Antrag die Kosten für alle Kommandanten in offenen Städten, beson ders in Stettin  , Düppel, Sonderburg  , Carlsruhe  , Frankfurt  a. M., Altona   als fünftig wegfallend zu bezeichnen.

Abg. v. Köller( Konservativ) bittet, diesen Antrag an die Budgetkommission zu verweisen.

Bundeskommissar General v. Hänisch bekämpft den Antrag Richter, worauf das Haus denselben an die Budget Tommission verweist und sich dann vertagt

Nächste Sigung Mittwoch 1 Uhr. T.- D.: Anträge aus dem Hause und Anträge der Wahlprüfungskommission. Schluß 5 Uhr.

Lokales.

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cr. Zur Naturgeschichte des Spießbürgers. Jebermann weiß, was ein Spießbürger im gewöhnlichen Sinne des Wortes ist. Im Allgemeinen hat der Spießbürger das mittlere Alter bereits überschritten, er hat nach seiner Ansicht ein entbehrung reiches, arbeitsvolles Leben hinter sich, und der einzige Wunsch der ihm geblieben ist, ist der nach unumschränkter Ruhe und Bequemlichkeit. Und doch hat es auch im Leben eines jeden Spießbürgers eine Beit gegeben, wo auch ihm das Blut schneller durch die Adern pulfite, wo auch ihm die Welt nicht groß genug erschin für seinen fühnen, jugendlichen Unter nebmungsgeist, nebmungsgeist, die Zeit ist dahin, er hat ibrer längst ver geffen, aus dem ehemaligen Handwerksburschen, den ein innere unbewußter Drang hinauszog in die weite, weite Welt, au dem Bruder Studio, dem fein toller, übermüthiger Streid unausführbar schien, ist eine Ruine geworden ohne Blut und Leben, nur noch das wesenlose Charakterbild eines Menschen ohne den Geist und das Feuer desselben ist geblieben. Hier in Berlin   begegnet man derartigen Leuten öfter als man dent man muß fie nur zu finden wissen. Er hat sein Schäfchen ins Trockene gebracht", sagt man wohl im gewöhnlichen Leben, und das ist eben die Hauptbedingung, ohne welche ein Spic bürger überhaupt undenkbar ist. Ihm genügt es, fich allabendli mit Seinesgleichen zusammenzufinden, feine fleinlichen Intereffen mit großer Gründlichkeit zu diskutiren, es find ausgetrocknete Krämerseelen, die ohne das geringste Verständniß für das Leben und Ringen der Gegenwart, unbefümmert um die Weiter entwickelung der Menschheit, fich lediglich nur um sich selb fümmern. Und wenn man der Sache auf den Grund geht, kommt es schließlich doch nur darauf heraus, daß ein solche Menschenkind eben nur mehr Glück gehabt hat, als ein Andere Gewiß hat er früher einmal ein kleines Kapital ererbt spricht jetzt nicht mehr gern davon mit diesem bescheidenen Mittel gründete er ein fleines Geschäft, daß er durch raftlost maschinenartig gleichmäßige Thätigkeit, unterſtügt von besonders glücklichen gewerblichen Verhältnissen, die eine größere furrenz ausschloffen, bald zum Blühen brachte. Der Verdien war reichlich, und so gelang es ihm, eine Familie zu gründen

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und sich behaglich einzurichten. Schließlich verkaufte er fein Geschäft- auch dabei hatte er Glück und lebt nun al Rentier. Jest hat er seiner Ansicht nach den Gipfel de Menschheit erreicht und nun glaubt er sich selbst Alles ve dantt zu haben. zu haben. Und doch,

ist ein solcher Mann die Deffent glücklich? Wir glauben es faum. Sein ganzes Leben

Abg. v. Vollmar will vorläufig, obgleich er in seinen Ansprüchen viel weiter viel weiter gehe, lichkeit des Strafverfahrens fordern, weil er selbst meine, daß so leicht auf diesem Gebiete nichts zu erreichen ist. In mili tärischen Dingen haben die Bayern   von Preußen soviel lernen müssen, daß es nichts schadet, wenn Preußen auch einmal von Bayern   in Bezug auf die Deffentlichkeit des Verfahrens etwas lernt.

war eine öde, leere, maschinenmäßige

Thätigkeit

Jetzt, wo er's haben kann, wo er genießen fann, fehlt ihm die Genußfähigkeit. Man hat sehr häufig die Erfahrung gemacht dak Leute, die ihr ganzes Leben lang unabläfftig gearbeitet baben, unwillkürlich anfangen, fich unglüciich zu fübien, fobel ihnen eine geregelte Thätigkeit fehlt. Und so ist es auch hier Abg. Dr. Windthorst( Bentrum) hält den Antrag der Fall. Man sehe sich doch nur einmal unsere Spießbürger

Richter nicht für opportun, weil er eine fyftematische Reform vielmehr erschwere als fördere. Des Prinzips wegen werde er aber für den Antrag stimmen.

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an. Womit beschäftigt er fich ten Tag über? Gewöhnlich ein solcher Philister doch mindestens Hausbefizer, und da müffen denn die armen Miether den Stoff dazu liefern, daß fich bet Bayerischer Bevollmächtigter Generalmajor v. Xylander gestrenge Herr Hauspascha jeden Tag seine gehörige Bortion ärgern fann. Wenn er des Morgens sein Grundstück inspizit nach dem Rechten sieht", wie er es nennt, so nimmt er furchtbar übel, wenn einer seiner Miether ihn nicht unterthäni

tann Namens feiner Regierung eine auf den Gegenstand be zügliche Erklärung nicht abgeben, da die Sache tem bayerischen Minifterium nicht vorgelegen hat.

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