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Beilage zum Berliner Volksblatt.
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man auch der Polizei gegenüber verpflichtet Beugniß abzulegen?
Leitender Grundsatz ist, daß Nieman verpflichtet ist, lifirten die Wahrheit zu sagen, wenn er sich dadurch selbst einer rafbaren Handlung zeihen müßte, ferner, daß in Straf fachen nur der Richter( nicht der Staatsanwalt oder seine Gehilfen) ein wahrheitsgetreues, ein durch Eid zu bekräftigendes Zeugniß verlangen kann. Den Polizeibe= amten ist Niemand verpflichtet wahrheitsgetreues Zeugniß abzulegen.
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Das Reichsgericht( Ill. Straffenat, Urtel v. 22. 11. 1883) macher hat die in der Ueberschrift aufgestellte Frage erörtert und eschloß, ift in seinem Urtheil zur Verneinung derselben ge= Den, wo langt. Dem maßgebenden Erkenntniß des obersten Gerichtseipziger hofes lag folgender Thatbestand zu Grunde: Ein Dienstganisa mädchen, deren Liebhaber, Musketier F., desertirt war, verweigerte einem Schußmann Auskunft über den ihr bekannten Aufenthalt des F. Deshalb wegen Begünstigung aner in'slagt, wurde sie von der Strafkammer verurtheilt; diese nahm an, daß man zum Auskunftgeben der recherchirenden Berufs Polizeibehörde gegenüber verpflichtet sei.
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Auf die Revision der Angeklagten hob das Reichsgeticht das vorinstanzliche Urtheil auf, indem es ausführte: Die St.-B.-D. hat im 6. Abschnitt des ersten Buches
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Donnerstag, den 11 Dezember 1884.
1. Jahrgang.
verwiesen wird, daß ohne solche, den Bolizeibehörden zuperwide, bretté oper invitefte Swangsgewalt bie Erfüllung geneigt, die Rolie des Todtengräbers zu übernehmen! stehende, direkte
der ihnen gesetzlich zugewiesenen Pflichten der Erforschung strafbarer Handlungen vereitelt und die Ausübung des ihnen gefeglich zustehenden Rechtes, die Vernehmung von Personen ins Werk zu sehen, von der Willkür der zu Vernehmenden abhängig gemacht sein würde, so steht dem entgegen, daß dieser Einwand, wäre er begründet, nach dem oben Ausgefühten sich immerhin nur als Einwand de lege ferenda( b. h. die Stafprozeßordnung abzuändern) darstellen würde; in Wirklichkeit ist derselbe aber nicht begründet; denn das Gesetz hat auch die Fälle der vorgedachten Art vorgesehen( Str.-P.-D.§ 160) selbst nur für das Verfahren in Eilfällen besondere Bestimmungen ge= troffen(§ 157 Abs. 1,§ 161 26f. 2,§ 164 Str.-P.-D.), indem es davon ausgeht, daß überall da, wo der Erforschung strafbarer Handlungen durch die Polizeibehörden oder der Ausführung der ihnen von der Staatsanwalt schaft übertragenen Erörterungen, beziehentlich der Vornahme einzelner Afte, Hindernisse in den Weg treten, die Staatsanwaltschaft sich wegen Vornahme der betreffenden Handlung an den Richter zu wenden hat, und daß in Fällen, wo Gefahr im Verzuge obwaltet, auch die Polizeibehörde einen solchen Antrag unmittelbar und mit Umgehung der Staatsanwaltschaft bei dem Amtsrichter anbringen und der letztere quenahmsweise die erforderlichen Maßnahmen selber dekretiren und ausführen darf. Durch diese Bestimmungen ist die Möglichkeit einer Gefährdung der Staatsinteressen als beseitigt anzusehen."
Politische Uebersicht.
Die Konfusionspartei denn als solche fann man die ,, deutsch freisinnige" mit Fug und Rest anfeben
hat wieder einmal in einer Wählerversammlung im 5. Ber liner Wahlkreise ihre Zerfahrenheit gezeigt. Die Versamm ung, welche in der Tonhalle tagte, hatte das Vergnügen, nach einem Vortrage des Herrn Träger noch den Chef der genannten Partei, Herrn E. Richter, zu hören. Derselbe beklagte sich bitter über die Ausreißer aus der Fusion", welche jest einen ,, Demokratischen Verein" gebildet bätten und wandte sich dinn gegen die liberalen Beitungen, welche erklärt haben:„ Die Zeit der Halbheit ist vorüber, die jesige erfordert ganze Männer!" Das Wort demokrat sch" maht es doch nicht"- so fährt Hr. Richter fort die Hauptsache bleibt, daß wir einig sind in Bezug auf Abwehr der Gegner; denn in den kleinen Städten ist der Kampf ein viel gewaltigerer als hier und fann
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ter Partei aufgedrängt haben?- Wir find event. nicht ab
An die Demokraten Norddeutschlands richtet die heutige Volkszeitung" einen längeren Aufruf, in welchem aufgefordert wird, eine demokratische Partei in Deutschland zu begründen Das eventuelle Programm soll auf einem im nächsten Jahre abzuhaltenden Parteitage festgestellt werden. Der Aufruf führt verschiedene Punkte an, die als Basis des zu vereinbarenden Partei- Programms dienen sollen. Unters fchrieben ist derfelbe u. A. von: Lenzmann( Reichstagsabgeordneter), Dr. Wendt( pamburg), Kaempfer( Leipzip), Phillips( Berlin ).
Schuß den Kindern! Die königliche Regierung zu Königsberg bat neuerdings für den ganzen Umfang des Be girts eine Polizeiverordnung erlaffen, nach welcher kein schulpflichtiges Kind zum Viehhüten benutt werden soll. Dieses Verbot hat in landwirthschaftlichen Kreijen ein nicht geringes Mißfallen(!!) erregt, insbesondere aber im Regierunge bezit Gumbinnen , weil hier die Interesfirten be fürchteten, daß die Regierung in Gumbinnen ihrer Kollegin in Rönigsberg nicht nachstehen und das Institut des Süt finderwesens mit einem Federstrich aus der Welt schaffen werde. Diesem Umstande ist es auch wohl zuzuschreiben, daß do geſtern
wesen betreffend, auf der Tagesordnung stand und darüber vereins für Litauen und Masuren ein Antrag, das Hütefinderverbandelt wurde. Es war der Kreisverein Billfallen, welcher diesen Antrag gestellt hat und durch den Gutsbefizer Herrn Bräficke aus Eßeruppen ein Loblied( Aha!) auf die Einrichtung des Virhhütens durch schulpflichtige Kinder anstimmen Nicht allein in wirthschafuicher, sondern auch in ließ. fotaler Beziehung sei die althergebrachte Einrichtung von Wichtigkeit, und diejenige Familie, welche derartige jugendliche Vrebbüter besonders zahlreich stelle, könne als besonders vom Glück( So!) begünstigt angesehen werden, weil die Viehwärter ,, enorm" honoritt werden.( ,, Enorm." Oh, oh.) Sonderbar klingt es, wenn die Erhaltung des Viehhütens durch Kinder felbst zur Förderung der Inteligenz gewünscht wird; denn die Heren Vertreter für das Fortbestehen des Vehbüters durch Schulkinder tommen zu folgendem merkwürdigen Schluß: Weil die Ertheilung der Eila ubniß zum Viehhüten an Kinder von der Kenntniß im Lesen und Schreiben abhängig gemacht wird, darum wird von darauf reflektirenden Eltern mit beson derer Sorgfalt dabin gestrebt, ihren Kindern bis zu dem Zeitpunkte der Reife für's Viehaüten diefe Kenntnisse beizubringen. De Generalversammlung ging jedoch über diesen Antrag zur mot virten Tagesordnung über. Natürlich ist es ein großes „ Glück" für die Eltern, wenn sie ihre Kinder recht früh zum iehhüten verwenden können!! Jedenfalls mangelt es den Eltern an der nöthigen" Einsicht, welche es für kein besonderes Glück halten, und daher ihre Kinder lieber zur Schule, als zu den Hornviehbefizern schicken.
48 ff. zwar nicht mit ausdrücklichen Worten den Umfang der Beugnißpflicht festgestellt, wohl aber die Auffaffung erkennbar gemacht, von welcher hierbei der Gefeßgeber ausgegangen ist. In erster Linie kommt in dieser Beziehung in Betracht, daß die Pflicht zum Zeugniß in eine untrennbare Verbindung gebracht ist mit dem Rechte der Behörde, die Erfüllung dieser Pflicht gegen den Borgelazu erzwingen. In§ 50 Abs. 1 und in§ 69 Abs. 1 und 2 sind die Mittel angegeben, durch welche der ordmal inungsmäßig Geladene, aber ungehorsame Beuge zur äst fiiftung seiner Pflicht angehalten oder seines Ungehorsams Bet galber bestraft werden kann. Durch diesen unmittelbaren geringen inneren Zusammenhang beider Momente ist zum Ausdruck at ganj gebracht, daß nach der Absicht des Gesetzgebers, so weit Sleiernen die Bestimmungen der Str. Pr. D. als die ausschließlich bren. maßgebende Norm in Betracht kommen, die Pflicht zum Beugniß nicht weiter gehen soll, als wie das Recht, die Erfüllung derselben durch die im Gesetz angegebenen Mittel zu erzwingen, daß also da, wo ein solches Zwangsrecht im Gefeße nicht begründet ist, auch eine Pflicht, sich veral einen nehmen zu lassen, nicht besteht. Nun ist aber die Befugniß, die zugelassenen Zwangs- und Strafmittel in Bede Anwendung zu bringen, in§ 50 Abs. 3 und in§ 69 Abs. 3( von der Spezialvorschrift über die Militärpersonen abgesehen), ausdrüdlich nur richterlichen Beamten beigelegt. Fehlt aber den Polizeibehörden diefe Zwangs= - und Strafgewalt, so ist zwar das Recht ur Erforschung strafbarer Handlungen, diejenigen Perfonen, von denen Auskunft zu erwarten ist, vorzuladen zu vernehmen auf Grund der ausdrücklichen Vorschrift in§ 159, verbunden mit§ 169 Str.- Pr.= D., als un= weifelhaftes zu erachten. Es mag ferner im Hinblick daruf, daß das Reichsprozeßgesetz nicht die Aufgabe hatte, Geschäftskreis der Polizeibehörden und ihre Stellung gegenüber den Staatsbürgern umfassend zu ordnen, die Möglichkeit anerkannt werden, daß in einzelnen Ländern die Pflicht des Vorgeladenen, vor der Polizeibehörde zu er scheinen, besteht. Aber aus der Str. Pr. D. läßt zwischen zwei Bündel zu stellen; thut er das, so whid es ihm fich nicht, wie die Vorinstanz meint, ein 8eugnißzwang der Polizeibehörden, eine Pflicht, fich als Zeuge vor diesen Behörden ver nehmen zu lassen, oder anfragenden Be amten derselben Rede und Antwort zu Reben, ableiten.... Wenn hiergegen darauf
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96 519 68
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Das Seefenster. Von Heinrich Noë .
Im wunderreichen Lande Krain , nicht weit von den Ufern der Adria, giebt es fleine Wasserspiegel, welche Dom Volke für unergründlich gehalten werden. Frühjahre und Herbst rasten auf ihnen die Wander
Dögel.
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Ein deutsches Liebespaar, welches nach dem Süden pilgerte, stand Arm in Arm vor einem solchen dunklen Beden. Mit Staunen hörte es die Worte des Führers, welcher sagte, daß die Unendlichkeit des Meeres aus der Höhlung herausschaue. Es ist ein Seefenster," setzte er
hinzu. bas
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erscheint der Gedanke unheimlich, daß hier durch grünende Land der von Ungeheuern wimmelnde Abgrund heraufbliden soll," bemerkte der Mann.„ Es ist feltfam, daß sich die Einbildungskraft des Volkes immer mehr in grauslichen Vorstellungen gefällt, als in herzer
freuenben."
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über den Rand vorbeugend, ihr eigenes Abbild. Es zeigte Die Frau antwortete nichts, sondern betrachtete, fich ihr ein rosiges Gesicht, von goldenen Loden umwallt.
Nach einiger Zeit sagte sie:
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eine ungeläuterte Einbildungskraft. Ein artiger Dichter ha te ein solches Wasser Feen- oder Nymphenspiegel
Bauern und Hirten haben eben eine robe,
genannt."
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nur durchgeführt werden, wenn man mit allen Liberalen in „ Fühlung" steht." Nun, infofern find wir uns mit dem Hern Richter einig. als er behauptet, daß der Name nitts zur Sache thut. Das baben auch die intelligenten Wähler der großen Städte in Bezug auf die ,, fre sinnige" Bartei erkannt, dieselbe hat den besten Beweis hierfür geliefert. Sie hat gezeigt, daß der Name Freifinnig" nur ein Aushängesch lo ist, mit dem sich sowohl der Herr Windthorst, als auch der Herr v. Kleist- Reßom schmücken tann. Auf die Handlunisweise der Partei kommt es an, Herr Nichter! Die deutsch - ,, freifinnige" Partei hat durch ihre Abstimmung die Verlängerung des Sozialistengesetzes herbeigeführt und hat also dokumentirt, daß ste mit dem Worte, freifinniд" Qumbug treibt. Wir sind überzeugt, daß die Berfegung diefer Fusions"-Partei weitere Fort schritte machen wird, denn die Zeiten der 3 veideutiofeit sind vor über. Entweder oder, entweder links oder rechts! Wer einmal ertannt hat, daß er als aufgeflätter Mann zur Linken fisen muß, der braucht sich auch nicht wie weiland Buridan's Esel
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ergehen wie dem Esel; er wird umfommen. Herr Richter ift freilich heute noch der große Mann, pflichtschuldigst nehmen alle liberalen Blätter von seiner eigentlich nichtssagender Rede Notiz. Tas ,, Berl. Tagebl" eitlärt sogar: ,, Während dr ganzen Dauer der Rede des Parteiführes herrschte eine Grabesstille Wie denn, soll e fich am Ende gar den Anwesenden der Gedanke des baldigen Begrabenwerdens
es nichts Wonnefameres geben fönne, als eine bräutliche Frühlingsreise nach Italien . Bald erreichten sie das Land, in welchem die hohen Magnolienbäume stehen. Himmel und Meer waren blau, allenthalben läuteten Glocken.
Sie gelangten an ein Ufer, das vom Wohlgeruche der Drangenblüthen überweht war. Manchen Morgen fuhren die Lebenden auf die See hinaus, deren Schimmer mit dem des Himmels und der Uferberge zusammenfloß. Des Abends schlenderten sie durch die lichterfüllten Gaffen, in denen ein lärmendes Volk wimmelte.
Wenn sie
Wie schön ist die Welt!" sagten Beide. es nicht sagten, so sprachen für sie die Augen. Die schöne Elmonda konnte nicht genug Wunder sehen an diesem südlichen Gestade. Bewunderte sie das Land, so wurde es ihr von diesem vergolten. Sie hatte manchem Männerblid auszuweichen und selbst Frauen blieben stehen und flüsterten ihr nach:" Welch ein niedliches Weib!"
Sie beschlossen, den Sommer über in einer am Meere gelegenen Stadt zu verweilen.
Es wurde bekannt, daß sich ein angefehener Frembling mit seiner schönen Frau hier niedergelassen habe. Man mit seiner schönen Frau hier niedergelassen habe. lub ihn zu glänzenden Nachtfesten ein, zu deren Beendigung man der aufgehenden Sonne auf dem Meere entgegenfuhr. Der Mann schlug all das aus. Wir wollen für uns leben," fagte er.
Elmonda war es zufrieden.
Allmählich wurden ihr die Tage und Abende eintöniger. Das Vergnügen begann seine verderbliche Wirkung auszuüben. Es schlich sich ein Gefühl ein, demjenigen vergleichbar, welches den Menschen überkommt, der sich, statt mit
Wer weiß, ob das Volk nicht gleichwohl vom Geiste einigem Sinnen. Die Obstbäume, welche hier zu blühen nahrhafter und derber Speise, mit Süßigkeiten nährt. Der beginnen, fann der Frost verderben. Die Saat, die dort Boch in grünen Halmen wallt, fann von hochsommerlichem
Gewitter zerschlagen werden.
Friebliche Schwäne trifft
hier im Winter das Blei des Jägers. Das Feindliche in der Natur, der Zusammenhang mit dunkler Unergründlichfeit schien aus diesem von Blumen umgebenen Wasser dem
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zierlicher, die denkende Volksseele wahrer."
Müßiggang überreizte die Einbildungskraft.
Nach und nach kamen die t'einen Quälgeister heran, welche dem Behagen derjenigen nachstellen, die sich von der Arbeit lossagen.
Richtete bei dem abendlichen Spaziergange eine der bunkeläugigen, schwarzumschleierten Frauen ihren Blick mit
Menschen entgegen, wie aus einem Erdspiegel. Dein Poet scheinbarer Budringlichkeit auf die männliche Erscheinung
bes nordischen Gastes, so folgte ein Gepläntel spiziger
Das Liebespaar setzte seine Reise fort. Es fand, daß Reden aus den rosigen Lippen Elmonda's.
-
Desterreich. In unserem schwarz- gelben Nachbarstante steht sich die Regierung veranlaßt, das Füllhorn der Gaben bis zur Neige auszuschütten. Laut offizieller Ankündigung mird dieselbe demnächst einen Gesezentwurf über die Arbeiterkrankenkassen dem Parlament vo legen, nachdem sie bereits einen Anlauf zur Regelung der Unfallver ficherung unternommen hat. Damit aber dem dargebotenen Gericht das nöthige Gewürz nicht fehle, wird zugleich die EinSozialisten und über den Handel mit Sprengbringung eines Gefeges gegen die Bestrebungen der stoffen angekündigt. Nachdem ein derartiges Gesez unter Dach gebracht tit, soll dann der Belagerungszustand aufgehoben werden. Glückliches Desterreich!
Frankreich . Wie verlautet, wird der Ministerrath heute über die Bedingungen berathen, unter welchen China seine Bustimmung zur Einstellung der Feindseligkeiten geben will. Diese B dingungen würden der französischen Regierung durch Das englische Kabinet übermittelt werden. Die französische Regierung hat die Bedin ungen der englischen Regieru ig für die Wiedereröffnung der Konferenz für Eypten nicht annehm bar gefunden und ihren Botschafter Waddington beauftragt, dem Londoner Kabinet mitzutheilen, unter welcher Bedingung fie auf den betreffenden Antrag eingehen werde. Die neue Konferenz wird jedenfalls erst nach Beendigung der Berliner stattfinden.
Zuerst hatte der Mann mehrmals geantwortet:
Wer in den Blicken dieser großen Augen etwas Be= sonderes sucht, der täuscht sich. Diese Augen betrachten einen Korb voll Artischofen oder den Wäschezettel gerabe so, wie ein Bildniß von Rafael. Hinter diesen junonischen Stirnen wetterleuchtets nur von Gedanken über Toilette
oder Hausfram und Stadtklatsch. Der seelenvolle Blick ist nichts als ein Lichtreflex auf der feuchten Hornhaut des Auges." Das half nichts. Mit irgend etwas muß sich das Sinnen des Menschen beschäftigen. Das üppige Herumschlendern kam dem Aufteimen unzarterer Regungen zu Hilfe.
Bulegt wurde aus den Scherzen Ernst. Elmonda verfolgte ihren Gatten mit Eifersucht.
Dieser erkannte das Uebel, aber verlor viel Zeit mit Nachsinnen, wie ihm zu begegnen sei. Seine Absicht, bis zum Herbste zu verweilen, wollte er aus mancherlei Grünben verwirklichen. Während er über die Art einer Beschäftigung nachsann, erlahmte, ohne daß er dessen gewahr wurde, die Kraft zu einer solchen.
Er erinnerte sich, gelesen zu haben, daß aus den Gothen und Normanen im Süden nichts geworden sei. Ein durchreisender Landsmann hatte am Gafttisch gesprächsweise geäußert, daß von deutschen Frauen viele in Italien verkommen.
,, Da müßten alle Italienerinnen verkommen sein!" hatte er erwidert.
Der Gast aber hatte kurz geantwortet: Wenn zwei Verschiedene dasselbe thun, thun sie nicht daffelbe."
Alsdann war das Gespräch, wohl mit Rücksicht auf die Anwesenheit Elmonda's, abgebrochen worden.
Mit dem Hornhaut- Reflex fchen sich, wie Elmonda überzeugt war, ihr Mann geirit zu haben. An der Gasttafel fpeifte täglich ein junges Weib. Es hatte die Wangen mit Reispulver bestreut. Nicht selten glühte es wie eine Linie phosphorigen Lichtes unter den Wimpern hervor, und Elmonda fah wohl, auf wen solche Blicke gerichtet
waren.
In einer Nacht, in welcher sie auf dem Balkone des