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einkommens verschlingen? Alle jene Herrlichkeiten technischer I Vervollkommnung und angestrengteren Fleißes bleiben von ihm zum großen Theil ungetauft, weil selbst diese ihm noch zu theuer find. Und so restirt der ungekaufte Waarenvorrath in den Geschäften als Ueberfluß, als Stoff zur Ueberproduktion und Krise, zur Vernichtung von Waare und Mensch. So stirbt allmählich das kleine Handwerk, der kleine Handwerksmann. Das sind die Perspektiven für den kommenden Christmarkt und das Weihnachtsfest überhaupt. Indeffen, steht auch der Arme verschiedene seiner Himmel einstürzen, fann er auch seines Weibes, seiner Kinder liebstes Wünschen in unvollkommener Weise erfüllen, tritt ihm auch die nagende Sorge um des Tages Unterhalt in das bleiche Antlig, so erhebt ihn wiederum die Jdee: daß sein Kämpfen und Ringen um die Verbesserung und Gleichstellung seiner Lage in der Gesellschaft nicht erfolglos bleiben wird, daß auch ihm eines Tages die Weihnachtsbäume freundlicher grünen und ein lichterer Glanz in seine jest dunklen, dumpfen Stuben ein­giebt."

nur

g. In Mehlhändlerkreisen wird gegenwärtig viel über neuerdings stattgehabte Bahlungseinstellungen biefiger Bäcker­meister gesprochen. Es sind dies, wie man mittheilt, zumeist Bäckermeister, welche bei den Mehlhändlern das größte Ver trauen genoffen und stets einen Kredit von mehreren Tausend Mart hatten. In den seltensten Fällen kommt es jedoch zu der gerichtlichen Anmeldung des Konkurses, weil die Bäcker räthselhafter Weise kaum soviel befizen, als die Gerichtskosten ausmachen. In Folge dessen wird eine außergerichtliche Eini­gung durch Zahlung einiger Prozente herbeigefübrt, und das Geschäft wird dann unter dem Namen der Frau oder einer andern Person fortgefeßt, damit man dem Schuldner nichts mehr anhaben kann. Daß das Umschreiben des Geschäfts auf den Namen einer anderen Person nun aber nicht immer gegen das Einschreiten der Gläubiger schüßt, das beweist ein vor Kurzem zu Ende geführter Prozeß, in welchem ein hiesiger Bädermeister verwickelt war. Derselbe besaß in einer Stadt an der Ober ein Hotel, kam dann nach Berlin   und eröffnete unter dem Namen einer mit ihm zusammenlebenden Frauens perfon eine Bäckerei, verschaffte sich durch ein respektables Auftreten bei hiesigen Meblfirmen einen ausgedehnten Kredit und stellte schon rach 1jähr. Thätigkeit seine Zahlungen ein. Die Erefutionen fielen fämmtlich fruchtlos aus, da, wie gesagt, der Bäckermeister nicht der Eigenthümer des Geschäfts war. Nichtsdestoweniger ließ der Anwalt des einen Klägers und Gläubigers sämmtliche vorhandene Sachen unter Siegel bringen und lieferte in dem von der angeblichen Inhaberin des Geschäfts eingeleiteten Interventionsprozeß den Beweis, daß von Seiten des insolven ten Bäckers eine sog. Schiebung vorlag und sämmtliche Sachen fein Eigenthum feien. Da die angebliche Geschäftsinhaberin teine Gegenbeweise zu erbringen vermochte, so gewann der An­walt bezw. der Gläubiger den Prozeß. Kurze Zeit darauf wurde der Bäckermeister wegen Betruges und Meineides in Untersuchungshaft genommen. Gegen einen zweiten Bäcker in einem ganz nahe tei Berlin   belegenen Drte schwebt eben­falls zur Beit die Untersuchung wegen Betrugs. Derselbe stellte vor etwa 18 Monaten seine Zahlungen mit einer Schuld von ca. 12000 M. ein und machte denselben Prozeß vor ungefähr 8 Wochen mit einer Schuld von ca. 5000 M. Bei demselben ist auch noch nicht einmal ein Mehlvorrath gefunden worden, gefchweige denn ein Baarbestand. Bei den gegenwärtigen außerorbentlich niedrigen Mehlpreisen müssen die Zahlungsein­stellungen der Bäder geradezu unertiärlich erscheinen.

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dl. Den unausgefeßten Bemühungen der Staats­anwaltschaft ist es nunmehr gelungen, des Droschkenkuischers und des Bofamentiers Rahn, welche in Gemeinschaft mit dem Arbeiter" Kühlhorn im Februar d. J. einen Ueberfall gegen den Werkführer Bucheisen in der Brüderstraße ausübten, hab baft zu werden. Kühlhorn wurde, wie wir seiner Zeit in dem Bericht über die Gerichtsverbandlung mittheilten, wegen dieses tohen Altes zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt, frogbem er angab, daß Rahn" ihn aufgefordert hatte, mit nach der Brüderstraße au fommen. Es dürfte somit den Rahn eine hatte Strafe treffen, da er nicht nur Betheidigter, fondern auch Anstifter war. Der Termin findet am Sonnabend Vor mittag 11 Uhr statt.

Ein fingender Rater ist die neueste Entdeckung eines findigen R porters. Der einjährige stattlich ausgewachsene Rater ist Eigenthum eines in der Alexandrinenstraße 126 wohnenden Riftaurateurs H. Mit Hilfe seines Herrn hat es Das gelehrige Thier nicht nur zum Singen(?), sondern auch zu allen jenen anderen Dreffutkunststüden gebracht, die man onft nur Pudeln beizubringen pflegt. Vorläufig produzirt sich Der gelehrte Rater allabendlich zum Gaudium der Gäste seines Herin. In nächster Zeit werden wir ihn wohl zur Bühne" eines Spezialitäten Theaters gehen sehen.

b. Die Weihnachts- Pyramide ist in rapidem Aussterben begriffen. Nur in einigen sehr alten, konservativen Bürger familien und in Bauernhäusern um Berlin   schmückt sie noch den Weihnachtstisch. Noch seltener findet fich die Krone, welche fich nie recht eingebürgert hat. Während die Stadt jegt einem buftigen Nadelholzwalde gleicht, muß man nach Pyramiden fuchen. Sbr legter Bufluchtsort war hauptsächlich der Luftgarten. Die alte Pyramide aus buntem Papier ist ganz ausgestorben,

der Chef spricht in vertraulichem Tone, und der Bube, der feine Sache gut versteht, weiß, daß dies Verhör von wenig Gewicht für die Justiz ist. Vor dem Richter find die Meisten mürrisch und still, aber beim Polizeichef fißen sie und plaudern und thun ihr Beftes, um fich angenehm zu machen, denn er ift der Mann, welcher ihnen ihr Loos leichter, erträglich machen fann. Die meistbegehrte Gunst, zu deren Erlangung fe alles mögliche thun, ist das Vorrecht, mit anderen Be fchuldigten in die sogenannten Doppelzellen eingesperrt zu wohnte ich dem

werden.

Eines Tages so erzählt Wolff- Berhör eines berüchtigten Gauners und eines Arbeiters, den diefer aus Rachsucht als seinen Mitschuldigen ange geben hatte, bei. Sehr bald merkte der Polizeichef, daß der Bube log, und der Arbeiter unschuldig war. Troßdem, um der Sache auf den Grund zu lommen, beauftragte er einen genten, aus dem Wartezimmer zwei andere verrufene Subjette berbeizuholen, und diese zusammen mit den beiden Vorigen ihm Dorzuführen. Kurz darauf traten die beiden Männer in die Thur, ganz frei in ihren Bewegungen und offenbar sehr gut gelaunt. Als fie verhört waren, baten sie den Polizeichef um in Bäckchen Tabat und sprachen ganz vertraut mit iom, ein Lächeln auf den Lippen nnd ersichtlich bemüht, so höflich, wie möglich zu erscheinen. Allein der Weltefte von Beiden wurde auffallend bleich, als er durchs Fenster wieder einmal einen Es war das erste Mal seit Blick auf das Pariser Leben   warf. Es war das erste Mal feit feiner Gefangennahme, daß er die Straße, d. h. die Freiheit wieder fehen belam Das Verhör war kurz und bündig, und bald belam der Shef die gewünschte Sicherheit, daß der Angeber mirklich gelogen hatte. Der Schuife befam einen gehörigen Berweis, weil er, allein aus Haß, einen redlichen Arbeiter ins Unglück batte stürzen wollen, während der unschuldig Ange­flagte auf freien Fuß gesetzt wurde und an seine Arbeit zurüc lebren konnte. Niemals werde ich den Blid voll Haß und Buth vergessen, mit welchem der Miffethäter den Arbeiter enfah, als sein schlechter Plan entschleiert wurde und er den

Mann

den er zu seinem Schlachtopfer außersehen hatte, seinem Steg entschlüpfen fab. Plöglich sprang er auf und stürzte auf den Chef au, als ob er ihn ermorden wollte. Für mich war eine Setunde tödtlicher Angst; der Beamte aber, an der Bleichen   Auftritte gewöhnt, rührte fein Glieb; unmittelbar er­tiffen zwei der Agenten den Buben und brachten ihn in's Gefängniß zurüd. Als einer der anderen Gefangenen diesen

ebenso scheint die Moospyramide verschwunden; an ihre Stelle find Pyramiden aus Nadelholz getreten. Insgesammt stehen Insgesammt stehen so wenig Pyramiden feil, daß man fte zählen kann. Große und prächtige giebt es gar nicht mehr. Es wird Zeit, daß ein Wohlthäter eine Garnitur in das märkische Museum stiftet, denn lange wird es Pyramiden nicht mehr geben.

b. Die Schwindelschweiz, ursprünglich vor dem Schön­hauser Thore gelegen, ist jest nach Moabit   gewandert. In der Richtung nach Plößensee hat man zu viel auf Rechnung des neuen Justizpalastes gebaut, und es beginnt daselbst bes denklich zu krachen.

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N. Auf der Polizeiwache verstorben. Im bewußtlosen Zustande wurde heute früh ein unbekannter, reduzirt gekleideter Mensch von einer Schußmann@ patrouille auf der Straße auf­gefunden und nach der Wache des 28. Polizei- Reviers einges liefert. Als man den Unbekannten einige Zeit später zu feiner Vernehmung aus der Zelle hervorholen wollte, war der Unbekannte inzwischen verstorben. Die Leiche wurde behufs gerichtlicher Obduktion nach dem Obduktionshause geschafft.

N. Von einer Droschte überfahren. Auf eine bedauer­liche Weise verunglückte gestern Abend ein in der Branden­burgstraße 11 wohnender Metallschleifer Oskar Schulze. Der felbe trat, im Begriff von einem Dmnibus abzufteigen, fehl, stürzte zur Erde und kam so unglücklich auf den Straßendamm zu liegen, daß er von einer unmittelbar folgenden Droschke über den linken Fuß gefahren wurde. S. dem es unmögli war, fich selbst zu erheben, mußte mittels Droschke nach dem Allgemeinen Krankenhaus geschafft werden.

N. Der verstümmelte Krantenwärter Koch, der wegen des angeblichen Sittlichkeitsattentats im Thiergarten in legter Beit off genannt und der bis jetzt im städtischen allgemeinen Krankenhaus im Friedrichshain   behandelt worden, ist, wie uns geschrieben wird, so weit wieder hergestellt, deß er voraussicht­lich in 8 Tagen als Refonoaleszent entlassen werden kann. Das mysteriöse Dunkel, daß von Anfang an über der ganzen Affaire geschwebt, ist auch bis heute noch nicht gelichtet worden. Da Koch auf seine ersten Aussagen vereidigt und die Nach­forschungen nach der geheimnißpollen Dame auch zu keinem Resultat geführt haben, so scheint die Affaire unaufgeklärt bleiben zu sollen.

Gerichts- Zeitung.

Leipzig  , 22. Dezember. Das Reichsgericht verurtheilte Reinsdorf zum Tode und 15 Jahren Buchthaus, Küchler zum Tode und 12 Jahren Zuchthaus, Rupsch zum Tode und 12 Jahren Buchthaus, Bachmann zu 10 Jahren und Holzhauer Jahren Buchthaus, Bachmann zu 10 Jahren und Holzhauer zu 10 Jahren Zuchthaus. Söhngen, Rheinbach   und Töllner wurden freigesprochen.

Ein origineller Betrugsfall, der durch Täuschung des Gerichts begangen sein soll und welcher bereits beim hiesigen Schöffengericht zu Ungunsten des Angeklagten erledigt worden ist, beschäftigte heute die fünfie Straffammer hiesigen Land­gerichts I in der Berufungsinstanz. Der Angeklagte, Inhaber eines Waaren Abzahlungsgeschäftes, hatte im Dezember v. J. an die noch minorenne Tochter des Kutschers Fechner einen Mantel für einige 40 Maet gegen eine geringe Anzahlung und Leistung von Theilzahlungen verkauft. Da lettere nicht geleistet wurden, strengte der Angeklagte gegen die Kutscher Fechnerschen Eheleute mit der Behauptung, daß dieselben den Kauf des Mantels feitens threr Tochter gebilligt hätten, eine Klage auf Bahlung des Restlaufgeldes an. In dem ersten Termin bestritten die Beklagten ihre Zustimmung zu dem Kauf des Mantels und nahmen den ihnen dahin defideritten Eid an. Beim Verlaffen des Gerichtsgebäudes trat der Angeklagte an Frau Fechner heran und machte derselben eine Vergleichsofferte und einigten sich beide Parteien schließlich dahin, daß der Ver­täufer den mit zur Stelle gebrachten Mantel zurücknahm. Als Letterer nach Hause gekommen war, schrieb er der Frau Fechner, daß er ihr den Mantel zur Disposition stelle, indem er ihn bei der Schadhaftigkeit deffelben nicht zurücknehmen fönne. Diefe ging aber hierauf nicht ein und antwortete, daß fie fich an der getroffenen Abmachung gebunden erachte. Zu dem am 25. März cr. anberaumten zweiten Termin erschienen die Beklagten in der Meinung, daß der Prozeß durch Burück­nahme der Klage erledigt sei, nicht, und der anwesende An­geflagte beantragte Erlaß eines Versäumnißurtheils. Nach Siesem Termine machte er anfänglich einen mißlungenen Versuch, der Frau Fechner den Mantel zuzuschicken, schließlich gelang es ihm durch eine Lift, die Fechner­schen Kinder zur Annahme des qu. Mantels zu bewegen. Erst dadurch kam Frau Fechner auf die Vermuthung, daß der Termin am 25. März doch abgehalten worden sei und über­trug die Vertretung ihrer Interessen einem Anwalte. Dieser erfuhr sofort den ganzen Sachverhalt, legte gegen das Ver­fäumnißurtheil Einspruch ein und erzielte schließlich ein für seine Mandantin ebfiegendes Urtheil. Durch das Verschweigen der Thatsache des abgeschlossenen Vergleichs sollte der Richter getäuscht und dadurch die Fechner'schen Eheleute in ihrem Ver­mögen geschädigt worden sein. Und in der That schloß sich das Schöffengericht auch dieser Auffassung an und verurtheilte

Aufzug bemerkte, brach er in ein Sohngelächter aus und rief: ,, Gud   mal Einer an! Der Kerl will sich wohl die Geheims polizei zur Feindin machen! Da machen wir es anders, nicht wahr?" damit ging er zu feinem Kameraden und flopfte thm freundschaftlich auf die Schulter immer höflich gegen ben braven Chef, wie? Dann bleiben wir auch alle Beit gute Freunde und bekommen auch wieder ein Päckchen Tabat." Der Brigadier blickte seinen Chef fragend an, der den Blick mit einem zustimmenden Kopfnicken beantwortete. Der Bri­gadier gab den beiden Mördern ein Pädchen Tabak mit dem nöthigen Papier für ihre Zigaretts, und so gingen ste, be gleitet von dem Agenten, mit einer höflichen Verbeuaung und einem verbindlichen Lächeln für den Chef, zur Thür hinaus.

Wenn die wichtigeren Sachen erledigt find, geht der Chef der Geheinpolizei an die Behandlung der fleineren Ange­legenheiten. Jedem Agenten wird feine Tagesarbeit zuge­wiesen, der eine mußte z. B. auf Refonossirungen aus, der ondere mußte des Abends sämmtliche Caté chantants befuchen, um einem jugendlichen Diebe nachzuspüren, der seinem Prinzipal mit 1200 Francs durchgebrannt war, ein dritter wieder mußte sofort aufbrechen, um in der Stadt die Spur eines Ber brechers zu verfolgen, die man gefunden zu haben meinte.

Die Romanschriftsteller haben aus dem Geheimen Polizei­Agenten eine Persönlichkeit gemacht, die nur in ihrer Einbil­dung criftirt. Man irrt fich wirklich, wenn man meint, daß jeder Agent ein Lecocq sein müsse. Der Chef allein ist das Haupt, die Agenten find nur die Arme des Polizeikörpers. Gleichwohl find einige der letteren sehr scharfsinnig und üben ihr Fach aus Liebhaberei aus. Hierzu gehört ein Brigadier, der die Spur Billoir's, eines berüchtigten Verbrechers, auffand und verfolgte, bis er ihn als Freund nach der Präfektur brachte, unter dem Vorwande, daß er eben ein paar Worte mit dem Polizeichef über im Viertel umlaufende Gerichte wechseln müsse. Dieser Brigadier ist ein alter Soldat, der von einem fernen Blutsverwandten ein jährliches Einkommen von 80 bis 100 000 Frants erbte. Nur aus Liebhaberei ist er bei der Pos lizei eingetreten und leistet ihr treffliche Dienste.

( Schluß folgt.)

den Angeklagten mit Rücksicht auf das an den Tag gelegte Raffinement zu vier Wochen Gefängniß. Hiergegen legte der Angeklagte durch seinen Vertheidiger, Rechtsanwalt Mundel, Berufung ein und führte derselbe im Termin namentlich aus, daß von einer Täuschung des Richters gar nicht die Rede sein fönne, weil demselben die Entscheidung beim Ausbleiben einer Partei ftritte vorgeschrieben sei. Er beantrage daher Frei­fprechung seines Mandanten. Der Staatsanwalt trat dem­gegenüber für die Bestätigung des ersten Urtheils ein; doch erfannte der Gerichtshof unter Adoption der vom Vertheidiger geltend gemachten Auffassung auf Aufhebung des ersten Urs theils und Freisprechung des Angeklagten.

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

Die für den 1. Weihnachtsfeiertag vom Arbeiter- Be­zirksverein der Rosenthaler Vorstadt laut Versammlungsbe­schluß zu veranstaltende Weihnachtsfeierlichkeit im Saale der freireligiösen Gemeinde, Rosenthalerftr. 38, ist auf Grund des Sozialistengefeßes am Sonnabend, 20. d. Mts., vom Königl. Polizei- Präsidium verboten worden. Es wird leider durch dieses Verbot dem Vorstande des genannten Vereins zur Un­möglichkeit gemacht, die Weihnachtsbefcheerung abzuhalten. Dies ist um so bedauerlicher, als von Seiten der Vereinskaffe 150 M. bewilligt find. und außerdem sich verschiedene vermö gende Mitglieder verpflichtet hatten, eine namhafte Summe zu Dieser Bescheerung zu leisten, so daß dieselbe voraussichtlich wohl nach allen Seiten hin befriedigt hätte.

Der Verein zur Wahrung der materiellen Interessen der Drechsler und Berufsgenoffen begeht die Feter seines dritten Stiftungsfestes am 1. Weihnachtsfeiertag( Abends), in Buldermann's Festsaal, Kommandantenstraße 71-72. Bu recht zahlreichem Besuch ladet das Vergnügungskomitee und der Vorstand ein. Eine Abendkasse findet nicht statt. Billets find zu haben bei den Mitgliedern G. Kühn, Blumenstraße 27a, Hof part., Hartmann, Reichenbergerstraße 10, of II, Sünder­mann, Gitschinerstr. 61 I, Buchmann, Naunynstr. 4, IV, Pin­dric, Wienerstraße 10, Gromoll, Moltenmarkt 7, W. Prause, Adalbertstraße 91.

Der Bezirks- Verein des werkth. Volkes im 29.- 31. Wahlbezirk tann seine Versammlung am Dienstag nicht ab­halten, da der Wirth des Lokals den Saal für die ferneren Versammlungen des Vereins verweigerte. Zur Bequemlichkeit der Mitglieder werden bis auf Weiteres Vereinsgelder und Beitrittserklärungen bei unseren Kassirern Emil Franke, Linien­straße 9 und Leuschner, Sophienstraße 26-27, sowie auch bei Hols, Auguftstr. 36 angenommen. Die Mitglieder werden er­sucht, die erste nach Neujahr stattfindende Versammlung recht zahlreich zu besuchen. Das Lokal wird bekannt gemacht werden. Die Festlichkeit des Arbeiter- Bezirks- Vereins für den Often, welche am Sonntag, den 28. Dezember, in dem Lokale von Keller, Andreasstraße 21, stattfinden sollte, ist auf Grund des§ 9 des Soziallstengesetes verboten worden.

V

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Der Bezirks- Verein Lauftger Play, bestehend aus den 12. und 14. Kommunal Wahlbezirt, bat wegen seiner am 17. Dezember 1884 verbotenen Vereins- Versammlung bei dem föngl. Polizei- Präsidium die Beschwerde eingereicht.

In der freireligiösen Gemeinde hält an den beiden Feiertagen Vormittags 10 Uhr Rosenthalerstr. 38 r. Schäfer, die Festvorträge. Am Sonntag, den 28. Dezember fällt der­felbe aus.

Gauverein Berliner Bildhauer", Annenstraße 16, Abends 9 Uhr: Bibliothekabend und Verschiedenes.

Laut Beschluß der lezten Generalversammlung er­sucht die Lohnfommission für Schloffer und Berufsgenossen alle Kollegen, die Ablieferung der Duittungen an die Herren Revisoren, behufs einer Generalreviston bis spätestens am dritten Feiertage erfolgen zu lafen. Die Wohnungen der Revisoren find: 1. Krohn, Boffenerstr. 44, II. Kluge, Mulackftr. 22 I Tr., III. Daubig, Bergemannstr. 21 v. II Tr.

Louisenstädtischer Bezirks- Verein Vorwärts. Die Billets für das am 13. Dezember auf Grund des§ 9 des So­zialistengefeges verbotene Stiftungsfeft werden bis zum 27. Dezember zurückgenommen. Von allen übrigen bis dahin nicht eingelieferten Billets wird angenommen, daß die betreffenden Inhaber solche in ihrem Befig behalten wollen.

Vermischtes.

Marseille.( Mädchenhandel nach Brafilien.) In Folge einer Anzeige aus Lemberg  , in welcher drei Frauen die Ent­führung ihrer minderjährigen Töchter zu Brostitutionszwecken mit dem Beisat bekannt geben, daß die Entführten am 28. November auf dem dieser Tage nach Buenos- Ayres abgehenden Dampfer ,, Savoie  " in Marseille  , unter Führung eines berüch tigten Verführers, Namens Samuel Kohn, fich einschiffen würden, beorderte das K. K. Desterreichisch Ungarische General Konfulat, einen seiner Beamten an Bord diefes Schiffes, um unter Assistenz der französischen   Polizei die Mädchen womöglich zu eruiren, fte zu bestimmen, sich an ihren heimathlichen Heerd zurückbefördern zu lassen und hierdurch einem ficheren Vers berben zu entreißen. Im Momente, als ein Dmnibus mit acht Mädchen und einem Reisebegleiter sich von der Kannebère nach dem Landungsplaße in Bewegung setzte, wurde derselbe von dem Konsulatsbeamten, der in den Jasaffen des Danibus sofort galizische Physiognomien erkannte, angehalten und unter Mitwirkung der französischen   Polizeiorgane seines Inhaltes entleert, der Kuppler in Acrest geführt, die acht Mädchen aber in ein nahe gelegenes Haus in Miethe und Verpflegung über­bracht. Der Staatsanwalt der Republik   nahm sich, gleich den Polizeibeamten, mit lobenswerthem Eifer und großem Ent­gegenkommen der Sache an, und augenblicklich ist ein eigener zur zuchtpolizeilichen Behandlung des Samuel Kohn delegirter Untersuchungsrichter mit den Verhöcen beschäftigt. Der Kuppler leugnet beharrlich. Er behauptet, auß Rumänien   zu ftammen und in Buenos- Ayres Bürgerrechte erlangt zu haben, die Mädchen aber nicht zu fennen. Päñe haben weder legtere noch er, und sind überhaupt feine Behauptungen durch fein Dokument oder sonstige Beweise unterstügt. Nach den bis herigen Untersuchungsergebnissen scheint ein regelmäßiger alle zwei Jahre wiederkehrender Handel mit galizischen Mädchen nach Buenos- Ayres Plat aegriffen zu haben.

Eine erschütternde Botschaft enthielt eine am Außens strande bei Schwarbe auf der Insel Rügen   jüngst aufgefundene Flasche, welche auf dem Strandamte in Altenkirchen   abgegeben worden ist, folgenden Inhalts: Es ist teine Rettung vor­handen, wir sehen den Tod vor Augen. Möge die Lübecker  Kaufmannschaft für Wittwen und Waisen forgen! Es grüßt Frau und Kinder H. Mull, Führer des Dampfers Sirius".

Wie die Leser fich erinnern werden, war der Sirius" zu Anfang vorigen Monais von Lübeck   mit einer Labung Baum­wolle und mehreren Baffagieren nach Reval   in See gegangen. Bur Belt als er sich unterwegs befand, kam der schwedische Dampfer Anna", auf der Reise von Liebau nach Stockholm  , während der Nacht nahe der Küste von Gotland   vorüber und bemerkte ein größeres Schiff, das in hellen Flammen stand und binnen furzer Zeit in den Fluthen versant. Die Muth­maßung, daß das verbrannte Schiff der Sirius" gewesen, wurde inzwischen schon dadurch beinahe zur Gewißheit, daß am 26. v. M. an der schwedischen Küste bei Destergarn vier halb verbrannte Baumwollenballen an's Land getrieben find. Die Auffindung obiger Flasche scheint nunmehr auch die traurige Bestätigung zu liefern, daß von der Besatzung ur den Passagieren des unglücklichen Schiffes niemand dem Tode entronnen ist. ten