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dieser Anschlußbahn übertragen worden ist, find die Herren| Obduktionshause geschafft. Am 27. b. Mts. Nachmittags| Held und France und der Bauinspektor Herr Lindemann.
V
g. In Bezug auf die bei einzelnen höheren Lehran ftalten bestehende Einrichtung, in sechs aufeinander folgenden Stunden rein wissenschaftlichen Unterricht zu ertheilen, ist soeben von dem Königl. Provinzial- Schul Kollegium eine be merkenswerthe Verfügung getroffen worden. Der Sohn eines Kaufmanns in der Breitenstraße besucht die Quarta des Louisenstädtischen Real- Gymnasiums, woselbst am Mittwoch und Sonnabend von 8 bis 2 Uhr, also 6 Stunden, rein wissenschaftlicher Unterricht ertheilt wird. Die Angehörigen des Schülers glaubten hierin eine starke Ueberbüidung zu er bliden und richteten raher zuuächst eine Eingabe an den Magistrat. Derselbe stellte jedoch dem Fragesteller anheim, bie Angelegenheit dem Provinzial- Schul- Kollegium zu unterbreiten und dieses ertheilte nun unterm 22 d. Mts. auf die Fragestellung wö: tlich folgenden Bescheid: Euer Wohlgeboren er widern wir auf Ihre Buschriften vom 11. November und 10. Dezember d. J., daß die in denselben zur Sprache gebrachte Einrichtung eines in sechs aufeinander folgenden Stunden ertheilten rein wissenschaftlichen Unterrichts am Louisenstädtischen Real Gymnasium Abstellung gefunden hat. Kgl. Provinzial Schul- Kollegium. Herwig."-Bei dieser Gelegenheit sei noch bemerkt, daß auf G.und einer höheren Oris ergangenen Verfügung der Unterricht in den Echulen nicht mehr um 10 Minuten nach 8 Uhr, sondern Punkt 8 Uhr zu beginnen hat.
g. Einen Beweis, daß der Aberglaube felbst in dem intelligenten Berlin noch nicht ausgestorben ist, liefert die Thatsache, daß viele hieftge Hausfrauen cs unterlassen, zwischen Weihnachten und Neujahr Wäsche zu waschen, um nicht dieselbe trocknen zu brauchen. Ja es werden sogar die Waschleinen aus der Küche und vom Boden genommen, Alles aus dem Grunde, weil es heißt, das Befestigen bezw. Hängenlaffen der Waschleinen zwischen Weihnachten und Neujahr habe für das kommende Jahr Unglüd in der Familie zur Folge oder einer der Angehörigen werde sich im Laufe des nächsten Jahres aufhängen. Wie lange wird es noch dauern, bis dieser Unfinn der Vernunft weicht?!
Die Schlingenstellerei, mittels welcher von bübischer Hand Rebbühner, Hasen und Rehe gefangen werden, scheint in diesem Jahre in flottem Schwunge zu sein. Trotzdem das Schlingenlegen gefeßlich verboten ist, findet sich immer noch eine Anzahl von Leuten, welche hieraus ein schändliches Ge werbe machen. Gestern gerieth in einem Bart bei Behlendorf ein Jagdhund in eine solche Schlinge. Dieselbe hatte fich, als der Befizer des Hundes auf dessen jämmerliches Heulen herbei eilte, schon so fest zusammengezogen, daß der Hund halb ermürgt war. Bi näherer Besichtigung der Hede, in welcher die Schlinge aufgestellt war, ergab sich, daß dort noch mehrere folcher Drahtichlingen vorhanden waren.
Die Fälle, in welchen Personen durch Ueberfahren berlegt worden sind, hab n sich in lezter Beit erheblich vermehrt. Wenn dergleichen Unglücksfälle auch in der Regel in der Unvorsichtigkeit des Publikums ihren Grund haben, so trifft doch auch ein großer Theil Schuld die Kutscher, welche durch übermäßig schnelles Fahren, namentlich an lebhaften Straßenübergängen und um die Ecken, das paffirende Publikum gefährden. Mit Rücksicht hierauf hat das Polizeipräsidium Seine Aufsichtsbeamten, insbesondere die Poften an den Straßens freugungen angewielen, diefem übermäßig schnellen Fahren, namentlich der Droschten I. Klaffe und der Schlächterwagen mit der nöthigen Energie entgegenzutreten. Insbesondere ist denselben auch zur Pflicht gemacht, an den lebhaften Kreuzungspunkten den Fubrwerfen rechtzeitig balt zu gebieten, um den Fußgängern das ungefährdete Paffiren des Straßendammes * ermöglichen.
Abgefaßter Einbrecher. In der Wohnung des Mühlencofigers in Klein- Schönebed war am 27. b. M. Vormittags, wahrend der bmofenheit doe Boffpera, ein EinbruchsDiebstahl verübt worden. Der Dieb hatte sich einen guten Anzug des Besizers und eine Sammlung alter feltener Münzen angeeignet, auch daselbst eine vorgefundene Flasche Wein ausgetrunken und Zigarren aus der Bigarrenfiste des Bestohlenen geraucht. Als der Diebstahl im Laufe des Tages entdeckt wurde, richtete fich der Verdacht sofort gegen den bei dem Mühlenpächter befchäftigten Müller Sch., welcher seit dem vergangenen Abend von seinem Meister nicht mehr ge= fehen worden war. Der Mühlenpächter machte, in der Annahme, daß Sch. mit seiner Beute nach Berlin gegangen wäre, fofort Anzeige bei dem hiesigen Kriminalkommissariat, und gestern Vormittag wurde Sch., gerade aus der Herberge in Der Drantenstraße tommend, von einem Schußmann an der Ecke der Alten Jakobftraße festgenommen und zur Haft ge bracht. Sch. befand sich bei seiner Festnahme in den dem Mühlenbefizer gestohlenen Kleidern, welche er sofort, nachdem er in die gedachte Herberge gekommen war, gegen seinen eigenen, sehr reduzirten Anzug gewechselt hatte. Hierdurch überführt, räumte Sch. rückhaltslos den von ihm verübten schweren Diebstahl ein.
a. Falsches Geld. Der bereits mehrfach bestrafte ,, Arbeiter" Voigt tat gestern in einen Bigarrenladen in der Alerander firage, woselbst er zwei Bigarren faufte und dafür ein Thalerstück auf den Tisch legte. Der Verkäufer erkannte sofort, als er den Thaler in die Hand nahm, daß derselbe falsch war und er veranlaßte die Festnahme des V. V. stellte zwar in Abrede von der Unechtheit des Thalers Kenntniß gehabt zu haben, da aber bei ihm, in seinem Portemonnaie, acht Mark in Ileinen Münzen gefunden wurden, mit welchen er ganz bequem die Bigarren hätte bezahlen können, so daß er also nicht nöthig gehabt hatte, den Thaler in Kleingeld umzuwechseln, so wurde B. nach dem Moltenmarkt gebracht. Das Thalerstück ist ein Vereinsthaler vom Jahre 1867 mit dem Münzzeichen A. , das Gepräge ist zwar deutlich, aber im Ganzen genommen plump. Kurz vorher war ein anderer falscher Thaler hannoverschen Gepräges in einem anderen, in der Nähe befindlichen Bigarrengeschäft erfolglos von einem anderen Dianne, wahrscheinlich einem Komplizen des V., als Bahlung für gekaufte Bigarren angeboten worden. V. ist heut zur Untersuchungshaft gebracht
worden.
x. Von einem Privatfuhrwert überfahren wurde geftern Mittag in der Nähe des Potsdamer Plages ein Herr, als er den Sir Bendamm überschreiten wollte. Er schien feine besonders schweren Verlegungen davongetragen zu haben, er tonnie wenigstens nach einigen Minuten in Begleitung eines Edutmanncs, der später hinzufam, weiter gehen. Bemerkensweith bei dem Vorfall war der Umstand, daß es Niemandem Don den zahlreichen Baffanten einfiel, den Kutscher anzuhalten, um au fonstatiren, ob er isgend welde Schuld an dem Unfall habe. Bei unseren Droschtenfutscern ist man in dieser Be liebung viel aufmerksamer, diese ben werden stets angehalten und, wie verschiedene Vorkommnisse beweiser, sogar vom Publifum zur Verantwortung gezogen. Was aber dem Einen recht
ift, muß dem Andern billig sein.
Im Bellealliance Theater findet heut die 75. Aufführung des übermüthigen Schwankes„ Der Raub der Sabinerinnen statt. Nach den Lachsalven und dem Beifalls- Jubel, der allabendlich das ausverkaufte Haus durchbraust, zu urtheilen, ist das Jubiläum sein.er 100. Aufführung mit Gewißheit zu ers
warten.
Polizei Bericht. Am 25. d. Mis. Vormittags verunglüdte der 14 Jahre alte Sohn der in der Mödernstraße toohnhaften unverehel. Schulz dadurch, daß er auf eine Rifte fletterte, von dieser hinabfiel, im Fallen eine auf dem Dfen ftehende Kafferole mit siedendem Wasser herunterrig und sich bamit so erheblich verbiübte, daß er am 26. d. Mts. Abends in Folge der elütenen Brandwunden verstarb. Am 26. b. Wohnung, in der Lottumstraße. Die Leiche wurde nach dem Mts. Nachmittags eihängte sich ein Mann in der elterlichen
murde die 73 Jahre alte Wittwe Schmeichel in ihrer Wohnung, Brunnenstr. 132, todt aufgefunden. Da die Todesursache mit Sicherheit nicht festgestellt werden konnte, wurde die Leiche nach dem Obduktionshause geschafft. Am 28. d. Mts. Morgens stürzte sich eine Frau in der Ritterstraße aus dem Fenster ihrer 2 Treppen hoch belegenen Wohnung auf den asphaltirten Hof hinab und erlitt außer einem Arm- und einem Beinbruch derartige schwere Verlegungen, daß sie kurz darauf verstarb.
Gerichts- Zeitung.
Einen sprechenden Beitrag für den Segen der Berufungsinstanz lieferte heute der Ausgang zweier vor der fünften Straffammer hiesigen Landgerichts I. stattgehabter Verhandlungen. In der ersten Sache handelte es sich um die Be tufung der Tischlergesellen Klose, Bauer, Langberg und Nicolai, welche neben zwei anderen Tischlergesellen wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs zu Gefängnißstrafen von je 14 Tagen resp. je 1 Monat verurtheilt worden waren. Am 23. April cr. hatfen in Folge des Strifes der Tischler in der Werkstatt des Tischlermeisters Wendt, Grüner Weg 79, of 1 Treppe, zwei Erzeffe mit Intervallen von je einer halben Stunde stattgefunden. Beide Male waren die erschienenen Tischlergesellen, die sich erkundigen wollten, ob Meister Wendt die Lohnforderungen der Gesellen bewilligt habe, zum Verlaffen der Werkstatt aufgefordert und sollen sich Die nach Annahme der Antiage nicht entfernt haben. jezigen Berufungskläger maten nur wegen des ersten Falles unter Anflage gestellt, von dieser Anklage aber für nichtschuldig befunden und wegen des zweiten Vorfalls verurtheilt. Da nun nicht ersichtlich war, wie der erste Richter zu dieser Feststellung gelangt, in der Verhandlung zweiter Instanz auch kein Belastungsmaterial erbracht wurde, erkannte Instanz auch kein Belastungsmaterial erbracht wurde, erkannte der Gerichtshof auf Aufhebung des ersten Urtheils und Fretsprechung der Angeklagten. Die zweite Sache, in welcher Die zweite Sache, in welcher Der Tischlermeister August Maske in Berücksichtigung seiner mehrfachen Vorbestrafungen wegen Beleidigung von Polizei beamten, wegen Beleidigung des Wachtmeisters Kornills za vier Wochen Gefängniß verurtheilt worden ist, hatte einen gleichen Ausgang. Nach der Feststellung des Schöffengerichts hatte der Angeklagte auf der Straße den genannten Wachtmeister, mit dem er niemals irgend etwas zu thun gehabt hatte, mit " Du Schafskopf" titulirt. Als Motiv dieser sonst unerklärlichen Ausschreitung nahm das Sch ffengericht Haß gegen die Ere futivbeamten im Allgemeinen an. In einem früheren Termine vor dem Untersuchungsrichter machten sich Bedenken gegen die Burechnungsfähigkeit des Angeklagten geltend, der Die üble Gewohnheit, stets laut vor sich hinzusprechen, in frankhafter Weise an den Tag gelegt hat, und das Gericht beschloß feine Exploration durch den Professor Geh. Nath Dr. Simon. Deffen Gutachten ging nun dahin, daß der Angeklagte ein sehr schwach finniger Mensch sei, der sehr wohl die zur Anklage gestellte That in unzurechnungsfähigem Bustande begangen haben könne. Dieses Gutachten genügte dem Gerichtshof, um die Verurtheilung des Angeklagten aufzuheben und denselben freizusprechen.
auch noch
In einem eigenthümlichen Dilemma befand sich am 24. Juli cr. der Eigenthümer des Hauses Posenetstraße 16, Herr Müller. Bekanntlich ist derselbe vor einigen Wochen von der 96. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts zu einer Geldstrafe verurtheilt worden, weil Bolizeilieutenant Megler bei einer Re vifion des Hofes des bezeichneien Hauses die Sentgruben mit Kuhdung angefüllt gefunden hatte, der nicht vollständig geruch frei desinfizirt war. Der Polizeibeamte hatte sich nun nicht mit der bloßen Anzeige dieser Uebertretung der Polizei- Verords nung begnügt, sondern auch noch an Herin Müller unter der Androhung von Zwangsmaßregeln den Befehl gerichtet, den Kuhdung 6tunen 12 Stunden zu beseitigen. Der Lettere requirirte darauf per fetuen Telegraphen Mistbauer zum fofortigen Abfahren des Kuhdungs. Dieser langte und fuhr am Nachmittage bier an den Kuhdung noch vor Eintritt der Dunkelheit aus dem Hause des Müller ab. Jetzt wurde dem Müller wiederum wegen Uebertretung der Polizeiverordnung, nach welcher das Abfahren von Dünger nur in der Nachtzeit zwischen 12 und 5 Uhr geschehen darf, ein Strafmandat in Höhe von 5 Mark eventuell 1- Tag Caft zugeschickt. Auch gegen dieses erhob er Widerspruch und hatte sich daher abermals vor der 96. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts zu verantworten. Der Angeklagte berief sich darauf, daß er durch die Polizeibehörde selbst in eine Kollision der ihm auferlegten Verpflichtungen gebracht worden sei, und meinte, daß er doch nicht für die Befolgung eines polizeilichen Befehls bestraft werden könne. Durch die Vernehmung des Schußmannes wurde festgestellt, daß der Angeflagte den polizeichen Befehl zum Fortschaffen des Kuhdungs um 12 Uhr Nachmittags erhalten hatte. Der Gerichtshof verurtheilte daraufhin den Angellagten zu 2 Mart, weil derselbe in der Beit von 12-12 Nachts Beit genug zur Befolgung des qu. Befehls gehabt hatte.
Leichtblütig. Emilie Kleinpeter ist ein junges, hübsches Mädchen. Sie ist guter Leute Kind und nach dem Tode ihres Vaters nahm sie ein Verwandter und Freund des Vaters in fein Haus nach Wien , damit sie sein Hauswesen besorge. Der Verwandte sorgte in Allem für fie. Was aber leichtblütig ist, hält es nicht lange an einem Drte aus. Emilie Kleinpeter wollte das Leben genießen um jeden Preis. Auf den raschen Genuß folgte allerdings das Strafgericht. Sie lernte einen Mediziner kennen, der nichts sein Eigen nannte als wenig Luft zum Studium. Im Mai dieses Jahres verließ sie heimlich das Haus ihres Beschüßers und bezog mit dem Mediziner gemeinfame Wohnung bei einer Rutschersgattin. Sie hielt den Mediziner aus, allerdings auf Kosten der Wohnungsgeberin, die fte auf Grund einer Schrift, daß sie im Depositenamte in der Wipplingerstraße 700 fl. zu beheben habe, nicht nur zur Ge mährung von Koft und Quartier, sondern auch zu fleinen Darlehen bewog, was mit der Hilfe der Schrift ihr auch bei einer Schuhmachersgattin gelang.
Den Mediziner wurde Emilie nach etwas mehr als Monatsfrist fatt und fie gewann besondere Vorliebe für Offiziere. Bei ihrer Anmuth war es ihr nicht schwer, rasch Betannischaften zu machen; fte liebte bte Abwechslung und
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Offiziere gibt es genug. Ein schmucker Kavallerie- Offizier hatte es Emilien besonders angethan und als er zu ben Manövern nach Brünn mußte, verließ Emilie Wien und begab fich auch nach Brünn .
Der väterliche Freund bemühte sich, fie in sein Haus zurüdjubringen, er machte den hier angerichteten Schaden gut; aber zu spät, die Strafanzeige war bereits erstattet. Dhne jede Ueberlegung schritt unterdessen das junge Mädchen auf der Bahn des Verbrechens weiter. In Brünn lernte fte ein HotelStubenmädchen aus Dlmüz, Anna Budit, kennen. Diese war nach Brünn gekommen, um ihren Bräutigam, dem Gastwirthe Ferdinand Schulz, ihre Ausstattung, die über 1300 fl. werth war, zu überbringen. Emilie wußte das Vertrauen der Budit zu erwerben, aber noch mehr das ihres Bräutigams. Vorerst bewog fie die Budit, ihr 70 fl. zu leihen, ihr Verlobter, der Offizier, sel in Verlegenheit. Hierauf wußte fie der Budit bei aubringen, fie babe in Dimüs 7000 fl. zu beheben und reifte mit dem Stubenmädchen dorthin, logirte sich in einem Hotel mit dem Stubenmädchen dorthin, logirte fich in einem hotel ein und ließ die Budik für sich sorgen.
Der Bräutigam der Letteren hatte immer mehr Gefallen an der hübschen Kleinpeter gefunden und holte fie nach Brünn ab, wo er ihr erklärte, sie solle ihn von seiner Braut befreien. Emilie war rasch dazu bereit, fie schwelgte mit dem Gastwirthe und vergessen waren die Offiziere. Sie machte den Plan, die Braut nach Wien zu bringen. Geld hatte sie keines, um die
Reise zur Budit zu machen, und so rieth fie, die Ausstattung der Budik zu versetzen. Sie erhielt 200 fl. auf dieselbe; doch, als fie von Brünn abreisen wollte, hatte der Roman ein Ende, fie wurde am Bahnhofe erkannt und verhaftet. Tags darauf erschoß sich Ferdinand Schulz.
Gestern war Emilie Kleinpeter vor dem Erkenntnißgerichte wegen Betruges angeklagt. Den Vorsitz führte L.-G.-R. Nebenführ, die Anklage vertrat St.- A.- Sbst. Heppner, als Vertheidiger fungirte Dr. Endletsberger.
Die Angeklagte gestand das Thatsächliche, bestritt aber die Abficht gehabt zu haben, Jemand zu schädigen, und ver wies darauf, daß sie ein väterliches Erbtheil zu erwarten habe. Die Verhandlung erwies, daß Emilie Kleinpeter von feiner ihrer Liebschaften einen Vortheil 30g; ihr handelte es sich nur um den Genuß.
St.- A- Sbft. Heppner plaidirte auf strenge Bestrafung. Vertheidiger Dr. Endletsberger machte geltend, daß die Anges flagte nur ein Opfer ihres Leichtfinnes sei und sicherlich keine Verbrecherin aus böser Absicht. In wärmster Weise plaidirte Dr. Endletsberger auf Anwendung des außerordentlichen Milderungerechtes. Entsprechend den Ausführungen des Vertheis digers machte der Gerichtshof von dem außerordentlichen Milderungsrechte Gebrauch und verurtheilte die Angeklagte zu sechs Monaten Kerkers.
Arbeiterbewegung, Vereine und
Versammlungen.
Die Versammlung des Vereins zur Wahrung der materiellen Interessen der Fabritarbeiter, welche zu Sonntag, den 28. d. Mts., einberufen war, mußte, da die Bethelligung eine zu schwache war, vertagt werden. Der ge.inge Befuch war wohl hauptsächlich den Feiertagen zuzuschreiben. Der Vorsigende wies mit furzen Worten darauf hin, wie wichtig es wäre, dem Verein beizutreten, ber doch gewillt ist, die heutigen Verhältnisse mit verbessern zu helfen. Die nächste Versammlung findet am 6. Januar Abends 8 einhalb Uhr statt, und forderte der Vorsitzende die Anwesenden dazu auf, dahin zu sorgen, daß die nächste Versammlung stärker besucht würde. Das Thema: Dr Normalarbeitstag", sei doch gewiß ein solches, welches jeden Arbeiter intereffiren müsse.
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in
h. Zur Lohnbewegung der Buchbinder und verwandten Berufsgenossen. Ein Schreiben, wie das vor Kurzem vom Fabrikanten Mattern an die Lohnfommission gerichtete, fam auch in der jüngsten Versammlung des Buchbinder- Unterstügungsvereins am vorigen Montag Abend zur Verlesung. Der Schreiber und Absender dieses Briefes an die Kommission ist der durch die große Billigkeit seiner Fabrikate auf Grund zufälliger, ausnahmsweise günstigerer Produktionsbedingungen bekannte Mappenfabrikant St., welcher in dem Schreiben die Kommission gleichsfalls seiner unbegrenzten Sympathien und seiner Unterstügungsbereitwilligkeit allen vorkommenden Fällen versichert, indem er sich anbietet, eventuell die durch einen Strife oder durch Maßregelung seitens der Fabrikanten arbeitslos werdenden Arbeiter in seiner Fabrit zu beschäftigen und die Lohnkommission in ihren Bestrebungen auf jede von ihr gewünschte Art zu fördern und zu unterstützen. Hieran reiht der Verfasser des Schreibens eine vergleichende, nur leider in Betreff des eigenen Geschäfts auf einer etwas sonderbaren und unzutreffenden ,, Durchschnitts"-Berechnung beruhende Statistik der von ihm im Laufe des legten Jahres gezahlten guten" Durchschnittslöhne und der von einem feiner bekanntesten Konkurrenten angeblich gezahlten unvers gleichlic schlechteren, wobei sich, wie allgemein fonftatirt wurde, der böje Rechnungsfehler eingeschlichen hatte, daß die Durchschnittslöhne der Konkurrenz Fabrik irrthümlich auf 9 Mr. anstatt auf 15 Mt. wöchentlich, worauf fie fich wirklich de Laufen haben sollen beziffert waren. Aus dieser Lohnstatistik hatte der Briefschreiber schließlich die Folgerung gezogen, daß der relativ treffliche Stand seiner Durchschnittslöbne ihn wohl zu der Erwartung berechtige, die Kommission und die betreffenden Arbeitskreise würden sich frog der in seiner Fabrik streng durchgeführten Theilarbeit", aus der ihm ein Vorwurf gemacht werde im Konkurrenstampfe gegen jenen seinen Hauptrivalen unbedingt auf seine( Derrn St.'s) Seite stellen und hiernach wie er hoffe ben ob= schwebenden Konflikt zur Entscheidung bringen. Selbstvers ständlich nimmt die Kommission, wie sie dies auch in dem vorliegenden Falle gethan hat, solche und ähnliche Aner bieten stets mit dem größten Vergnügen und mit ,, verbindlichstem" Danke an, so lange und in so weit dieselben nicht an Bedingungen und Gegenleistungen geknüpft sind, deren Gewährung mit der Förderung der Arbeiterinteressen nicht identisch oder nicht vereinbar sein würde. Auch hat sich in jener Versammlung auf ebenso unzweideutige, wie erfreu liche Weise gezeigt, daß weder die Lohnkommission noch die Gesammtheit der betreffenden Arbeiter in die Gefahr einer Verwechslung der Arbeiterinteressen mit den Interessen des einen oder andern, im Konkurrenzfampfe fich befehdenden Fas brikanten so leicht gerathen könnte. Um speziell auf die Lohnbewegung der Buchbinder 2c. einzugehen, haben wir hier zunächst zu erwähnen, daß nunmehr auch die MinimaltarifKommission der Mappenarbeiter in Verbindung mit der Lohnkommission der Buchbinder und verwandten Be rufsgenossen( Sonnabend, Vormittags) ihre Berathungen begonnen hat und nach wie vor annimmt, dieselben noch bis Neujahr zum Abschluß bringen zu können, da die Ausarbeitung dieses Tarifs feinerlei Schwierigkeiten bereitet. Derselbe wird gleich nach seiner Vollendung zur unverzüglichen allges meinen Durchführung gebracht werden, wobei man vorausseßen zu dürfen glaubt, feinem eigentlichen Widerstande seitens einzelner Unternehmer( Prinzipale) begegnen zu müssen, nachbem bis jetzt so ziemlich sämmtliche Firmen fich mindestens den Anschein gegeben, als nähmen fte der Bewegung gegenüber eine sympathistrende Stellung ein, und nachdem wie nachweisbar einzelne Chefs sogar Direkt mit ihrem Entschluß, die Bewegung zu fördern und zu unterstügen, an die Lohnfommission herangetreten find. Auch wird, wie man uns versichert, faum von irgend welcher Seite verhehlt oder bestritten, daß hinsichtlich der Affordlöhne wie firen Löhne und anderer Verhältnisse in der Mappen branche, vielfach, nachgerade unhaltbar gewordene Ungleich artigkeiten und Unzuträglichkeiten der verschiedensten Art zum Nachtheil von Unternehmern und Arbeitern sich eingeniftet haben, Mißstände, die endlich durchaus beseitigt werden müssen. An die Tarifbewegung in der Mappenbranche wird sich, nach der schon in furzer Zeit zu erwartenden Vollendung des Mini maltarifs für die Albumfabritation, unmittelbar und sofort die Durchführung desselben in der AlbumBranche anschließen, worauf nach den gegenwärtigen Intentionen der aus Mitgliedern sämmtlicher Branchen zusammengefeßten Lohnkommission alle übrigen Branchen der Buchbinderei und verwandten Berufe der Reihe nach die Bes wegung aufnehmen und durchführen sollen. Die Gesammtheit aller Branchen des Buchbinder- 2c. Gewerbes soll in Berlin ca. 2000 Arbeiter( Gehilfen 2c.) umfaffen, von denen, wie wir uns durch Einblick in das Mitgliederverzeichniß des Unterstüßungsv: reins der Berliner Buchbinder und verwandten Berufsgenoffen" selbst überzeugt haben, nach Ausweis der legten laufenden Nummer des Verzeichnisses fast volle 1500 dem Verein beiges treten sind. In wie weit dieselben jedoch ihm zur Beit als attive Mitglieder noch angehören, läßt sich momentan auch nicht annähernd bestimmen und muß erst die nächste Folgezeit lehren. Gerade deshalb aber steht sich die Lohnkommission veranlaßt, an alle Berufsgenossen und Kollegen die eindringlichste Mahnung zur ausgedehntesten Weiterbetheiligung resp. Wiederbeteiligung an den Vereinsbestrebungen und