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geringen Hautabschürfungen keinerlei ernstere Verlegungen Cavongetragen. Sie mußte, nachdem sie von Hausbewohnern ins Haus getragen und angefleidet war, um ähnliche Vorkomm niffe zu verhüten, in eine Anstalt für Geistestranke überführt
werden.
Projektirtes Repertoire der Königlichen Schauspiele vom 4. Januar bis 11. Januar 1885. Im Opernhause: Sonntag den 4.: Die Stumme von Bortici; Montag den 5.: Die weiße Dame; Dienstag den 6.: Satanella; Mittwoch den 7.: Violetta; Donnerstag den 8.: Fidelio( Herr Niemann); Freitag den 9.: Martha; Sonnabend den 10., zum 1. Male: Der Trompeter von Säfingen; Sonntag den 11.; Tannhäuser ; ( Herr Niemann). Im Schauspielhause: Sonntag den 4.: Rosenkranz und Güldenstern; Montag den 5., auf Begehren: Der Leibarzt; Dienstag den 6.: Das Testament des großen Kurfürsten; Mittwoch den 7.: Christoph Marlow; Donnerstag den 8.: Die Geier- Wally; Freitag den 9.: Emilia Galotti; Sonnabend den 10.: Rosenkranz und Güldenstern: Sonntag den 11.: Hans Lange.
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Polizei- Bericht. Am 2. d. M., Vormittags, entstand in einem Anbau des Malzbodens der Bodbrauerei am Tempel hofer Berg dadurch Feuer, daß ein in den Schornstein zu weit hineingelegter Balten in Brand gerieth. Die Feuerwehr Am war zur Stelle und löschte den Brand in furzer Zeit. Nachmittage deffelben Tages sprang ein Mann in selbstmörde: rischer Absicht von der Moabiter Brücke in die Spree, wurde jedoch von einem Schiffer noch lebend aus dem Wasser ges zogen und dann nach dem städtischen Krankenhause in Moabit gebracht. Am 3. b. M., früh, entstand in der auf dem Grundstück Gerichtsstraße 72, Hof 1 Tr., belegenen Tischlerei von Maschke Feuer, welches so schnell um sich griff, daß beim Erscheinen der Feuerwehr auch die Tischlereien von Schmidt und Müller im zweiten und dritten Stockwerk in Flammen standen. Die Feuerwehr war mit einer Dampf- und drei Handdrucksprisen vier Stunden lang in Thätigkeit. Die eine Hälfte des Eeitengebäudes ist gänzlich ausgebrannt.
Gerichts- Zeitung.
Ein interessanter Hausfriedenbruchsfall beschäftigte die sechste Straftammer hiesigen Landgerichts I. in der Straffache gegen den Bäckergesellen August Hoppe. Von der hiesigen Bäckerinnung war im Sommer v. J. zur Erledigung einiger Angelegenheiten der Krankenkasse eine Versammlung der Kaffenmitglieder einberufen und der Bäckermeister Bernard vom Innungsvorstande mit der Leitung derselben beauftragt. Der Angeklagte, welcher dieser Versammlung als Kaffenmitglieb beiwohnte, soll sich in der Diskussion ungebührlich benommen und die Weisung des Vorsigenden unbefolgt gelaffen haben. Als schließlich der Angeklagte, trozdem ihm das Wort entzogen war, zu reden fortfuhr, forderte ihn der Vorfizende zum Verlaffen des Saoles auf, welcher Aufforderung derselbe keine Folge leistete. Auf den von Herrn Bernhard gestellten Strafantrag wurde Hoppe wegen Hausfriedensbruchs angeklagt und vom Schöffengericht auch zu 50 Mart eventuell 5 Tagen Gefängniß verurtheilt. Auf die von demselben eingelegte Berufung lam die Sache vor der obigen Straffammer zur abermaligen Verhandlung. Der Angeklagte vertheidigte sein Recht als Mitglied der Innungs- Krantenkaffe, in der einberufenen Versammlung verweilen zu dürfen, und sprach dem Vorsitzenden Die Befugniß ab, ihn hinauszuweisen. Der Gerichtshof ließ die vom Angeklagten angeregte Frage auf sich beruhen, da nach dem Innungsstatut nur der Vorstand der Innung, welcher durch zwei Mitglieder deffelben vertreten wird, zur Stellung des Strafantrages berechtigt gewesen wäre. Da sonach ein legaler Strafantrag nicht vorliege, mußte das erste Urtheil aufgehoben und das Verfahren als unzulässig eingestellt werden.
Wegen Rauchbelästigung ihrer Nachbarn resp. wegen Betriebs einer Kefselanlage unter Nichtbefolgung der in der Konzefflonsurkunde auferlegten Bedingungen hatten sich heute Die Inhaber der Sprittfabrik von Fröhlich u. Unger vor der 88. Abiheilung des hiesigen Schöffengerichts zu verantworten. Nachdem beim Polizeipräsidium mehrfach Beschwerden der Bewohner der Michaelkirchstraße über Belästigungen durch den aus dem Schornstein der Angeklagten auf dem Hofe des Grundstücks Köpnickerstraße 56 ausgeströmten Rauches eingegangen, erließ daffelbe eine Aufforderung an die Inhaber der Fabrik, durch Verbesserung ihrer Einrichtungen für eine möglichst vollständige Rauchverbrennung zu sorgen. Obgleich diese nun ihrem Feuermann die größte Sorgfalt beim Anmachen des Feuers resp. beim Aufschütten neuen Feuerungsmaterials bringend zur Pflicht gemacht haben, soll nach der Bekundung des Hauseigenthümers Schulz auch nachher die Ranchbelästis gung nicht nachgelaffen haben. Der Gewerberath v.Stülpnagel begutachtete, daß bei dem heutigen Stand der Technit sich eine fast vollkommene Rauchverbrennung erzielen laffe. Die Anges flagten behaupten zwar, die besten Einrichtungen bei ihrer Reffelanlage getroffen und für prompteste Bedienung der Feues rung gesorgt zu haben; der Gerichtshof erachtete dieselben gegenüber der von dem Zeugen Schulz bekundeten Thatsache nicht für ausreichend und verurtheilte die Angeklagten deshalb, da sie die eine Bedingung der ihnen ertheilten Konzession nicht erfüllt haben, zu je 40 Mark ev. je 4 Tagen Haft.
Unter der Auflage der Majestätsbeleidigung stand heute der noch sehr jugendliche Buchbindergehilfe Theodor Mor Rudolph vor den Schranken der vierten Straftammer biefigen Landgerichts I. An einem Dttober Abend sang in einem Restaurationslokale eine angebeiterte Gesellschaft das bekannte Kornblumenlied des Boltsdichters Queva.( Derselbe wurde kurz vor dieser Verhandlung wegen partiellen Nachdrucks des bekannten Schaufelwalzers mit dem Refrain, So wie Du" zu 30 W. ev. 6 Tagen Gefängniß verurtheilt.) Der ebenfalls anwesende Angeklagle rief dazwischen: Ach, was geht uns der Katser an; fingt lieber das Bebellied!" Hieran fand einer der Gäfte, der Raufmann Engel, eine Beleidigung des Kaisers und ließ den Angeklagten durch einen herbeigeholten Schußmann verhaften. Auch die Staatsanwaltschaft und der Ges richtshof fanden in den Worten des Angeklagten eine Gering, schäßung gegen den Landesherrn, wenn nicht gar den Ausdruck der Verachtung. Derselbe wurde deshalb für schuldig erachtet und zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt.
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Das deutsche Bundesschießen in Berlin vom Jahre 1882 hat gestern ein Nachspiel im Gerichtssaal gehabt. Vor der zweiten Straffommer am Landgericht II stand der Schuhmacher Otto Franz Miehlte aus Berlin unter der Beschuldigung, am 18. Juni 1882 auf dem Bundesschießfeftplate bei Weißen see dem Schlächtergesellen Wichael eine filberne Taschenuhr entwendet zu haben. Der Bestohlene stand vor einer Würfel bude, als er plöglich einen Rud an feiner Uhrtette verspürte. Er griff nach der Westentasche, die Uhr war fort, die Kette zerschnitten. Hinter ihm stand nur allein ein reduzirt aussehender Mensch, den der Schlächter sofort faßte und zu einem Gensbarmen führte. Der Dieb gab die Uhr wieder heraus und bat, ihn nicht unglücklich zu machen, aber das half ihm nur insoweit, als er vor einer ihm drohenden Lynchjustiz be wahrt wurde. Ein Gensdarm und der Amtssekretär brachten thn nach bem Amtsbüreau, bort wurde fofort ein ein Protokoll mit mit ihm aufgenommen, er selbst mit„ Otto Franz Miehlte" unterzeichnete, nachdem er seine Personalien durch Borlegung eines auf denselben Namen lautenden Miethevertrages belegt hatte. Auf direkte Anfrage bei dem zuständigen Polizeirevier in Berlin fam die Nachricht, daß ein Schuhmacher Michlte, auf deffen Person das angege bene Signalement paffe, in der angegebenen Wohnung gemel det sei. Anläßlich dieser Auskunft wurde der Dieb am anderen Tage entlassen, von dem Augenblicke an war er indeffen verschwunden, bis er vor einigen Monaten in Meß aufgegriffen wurde. Nach Berlin gebracht und vor Gericht gestellt, führt
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er einen umfangreichen Alibi- Beweis, durch welchen er be weisen wollte, daß er sich während des ganzen Schüßenfestes in Oranienburg aufgehalten habe. Thatsächlich bekundete seine Schwiegermutter dete seine Schwiegermutter die freilich nicht vereidet wurde - daß Miehlte sich während der angegebenen Beit nicht aus Dranienburg entfernt hätte, und ein anderer Nachbar belundete, daß Miehlke zu der Beit nicht einmal einen Anzug gehabt hätte, mit welchem er sich in Berlin sehen lassen fonnte. Diese Aussage wurde aber durch den Umstand entkräftet, daß der Nachbar nicht fortwährend in Gesellschaft entkräftet, daß der Nachbar nicht fortwährend in Gesellschaft des Miehlte fein konnte und der Dieb in einem recht schäbigen Anzuge ergriffen wurde. Das Hauptbeweismittel bildet aber die Unterschrift des in Weißensee aufgenommenen Protokolls, die mit der Unterschrift des bei den Akten befindlichen Miethsdie mit der Unterschrift des bei den Akten befindlichen Mieths vertrages übereinstimmte. Bum Ueberfluß ließ der Gerichtshof den Angeklagten nochmals in der Sigung seinen Namen schreiben und die Schriftzüge stimmten mit den vorerwähnten Unterschriften überraschend überein. Der Angeklagte versuchte nunmehr einen neuen Beweisantrag durchzudrängen, daß er seiner Beit den Miethsvertrag an den großen Unbekannten" zur Ablieferung an den Hauswirth übergeben hatte, zog den Antrag aber schließlich zurück, als ihm die Aussichtslosigkeit desselben vorgehalten wurde. Mit Rücksicht auf seine Vorstrafen wurde der Angeklagte zu zwei Jahren Buchthaus, dret Jahren Ehrverluft und Polizeiaufsicht verurtheilt.
Arbeiterbewegung, Vereine und
Versammlungen.
h. Für alle Buchbinder und verwandten Berufsgenossen sämmtlicher Branchen des genannten Industrie- und Gewerbetriebes( der Buchbinder, Kartonagens, Mappen-, Album, Lederwaaren, Portefeuille, Luruspapier c. Branche) wird es bei der täglich mehr in Fluß gerathenden Lohnbewegung derselben von besonderem aktuellen Interesse sein, zu erfahren, daß, wie uns von der Buchbinder 2c. Kommission zum Zweck der Veröffentlichung mitgetheilt wird, von den ca. 200 hiesigen Buchbinderei 2c. Werkstuben und Fabriken zur Zeit erst etwa der vierte Theil( nur wenig über 50) die Wahl von Ver trauensmännern( oder Werkstuben- Delegirten) vollzogen hat, während drei Viertel( ca. 140-150) Wertstuben noch im Rück stand und somit der Erfüllung ihrer gewerkschaftlichen Pflichten im Dienste der materiellen Interessen der Gesammtheit wie des Einzelnen nicht nachgekommen sind. Das Institut der Vertrauensmänner ist aber für Die ersprießliche Weiterentwickelung und den erfolgreichen Verlauf der Lohnbewegung in allen genannten Branchen von so hoher Wichtigkeit, daß die Lohnkommission fich veranlaßt fileht, die Kollegen aller zur Berufsgenossenschaft gehörenden Branchen ouf's Eindringlichste zu ersuchen, die bis jetzt unterlassenen Vertrauensmännerwahlen in allen Fabriken und Werkstuben unverzüglich vorzunehmen. Ueber die Dringlichkeit einer derartigen möglichst zahlreichen Vertretung der Werkstätten aller Branchen durch Vertrauensmänner wird faum irgend Jemand in Zweifel sein können, wenn man beachtet, daß es zu den Hauptaufgaben der Vertrauensmänner gehört, die von jeder Werkstube zu gewährenden regelmäßigen freiwilligen Beiträge zum allgemeinen Unterstüßungsfonds( für alle Eventualitäten ber Lohnbewegung) in jeder Werkstube oder Fabrik zu sammeln und an die Kommission abzuliefern, in stetigem Rapport mit der Kommission die lettere über alle für die Bewegung bes langreichen Vorgänge und Arbeitsverhältnisse auf dem Laufenben und in ununterbrochenem Kontakt mit allen Fach- und Branchen- Kollegen und Verhältnissen zu erhalten. Möge daher -wozu die Lohnkommission im Interesse der Sache allgemein auffordert keine Fabrik oder Werkstube länger versäumen, einen oder mehrere Vertrauensmänner zu wählen.
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Der Internationale Gewerkschafts- Kongreß in Chi cago. Der vierte Jahres- Kongreß der Federation of Trades and Labor Unions of the United States and Canada" trat am 7. Oktober in Chicago zusammen. Wir entnehmen dem in Cleveland , Staat Dhio, erscheinenden ,, Carpenter" über die Verhandlungen folgendes: Vertreten waren folgende Internationale Organisationen: die Typographical Union, die Ci garrenmacher Union, Brotherhood of Carpenters and Joiners, Amalgamated Society of Engeneers, die Granit Cutter's Union, Möbelarbeiter, Schneider, Seeleute und SpinnerUnion. Ferner waren vertreten: Trades and Labor Assemblies von Minneapolis , Chicago , Washington , Cinc nnati und eine Affembly der Knights of Labor aus letterer Stadt. Das Legislativ Komitee fonstatirt in seinem Bericht, daß der ungünstige Verlauf unferer großen Strifes, als wie derjenige der Telegraphisten und der Spinner in Fall River sowie der jegige Kampf der Kohlengräber im Hocking Thal, die Nothwen digkeit einer festeren Vereinigung aller Arbeiter klar machen. Die legten 12 Monate feien denkwürdig, für Fortschritte in dieser Richtung. Viele Organisationen feien entstanden und die bestehenden haben ihre Mitgliederzahl vermehrt. Das Komitee empfiehlt die Anstellung eines Organisators, welcher dir Bentral- Organisation repräsentiren soll. In Bezug auf Strifes fagt das Komitee, daß eine Ueberellung bei solchen verhütet werden sollte. Strifes seien industrielle Kriege, deren Folgen zu beklagen feien, die aber als das einzige Mittel gegen Winkür und Unterdrückung nicht immer zu verhüten feten. In den verschiedenen Gewerken des Landes haben im Laufe des lezten Jahres folgende Strikes stattgefunden: Berg leute 9; Buchdrucker 6; Metallarbeiter 17; Lederarbeiter 15; Bauarbeiter 9; Eisenbahn- Angestellte 4; Tertilarbeiter 10; Taglöhner 4; verschiedene Gewerbe 24. Von diesen Strikes waren 31 für die Ausstandigen erfolgreich; 35 waren erfolg los; 5 wurden durch ein Kompromiß beigelegt und von 27 ist das Resultat nicht bekannt. Durch diese 98 Strifes wurden 53,000 Arbeiter in Mitleidenschaft gezogen. 50 Ausstände richteten sich gegen eine Lohnberabſegung; 7 bezweckten eine Lohnerhöhung; 3. die Feststellung eines Lohnsates; 5 die Entlassung von Nicht- Mitgliedern einer Union; 3 fürzere Arbeitszeit; 3 die Erlangung rückständigen Lohnes. Arbeitszeit; 3 die Erlangung rüdständigen Lohnes. Bwei richteten sich gegen die gezwungene Unterzeichnung eines Kontraftes und brei gegen Auflagen in der Werkstätte. Bei 22 war die Ursache nicht angegeben. Das Komitee empfahl die Einführung einer sorgfältigen und eingehenden Strifes- Statistit. In Bezug auf die Achtstundenfrage erklärt das Komitee, daß feine andere Frage in größerem Maße die Aufmerksamkeit verdient. In Uebereinstimmung mit einem Beschluffe des letzten Kongreffes wurden die National- Komitees der republikanischen und der demokratischen Partei ersucht, thre Stellung gegenüber dem Achtstundengefeß zu erklären. Von dem einen lief gar feine und von dem andern eine ausweichende Antwort ein. Es ist offenbar unnüt, auf eine Gefeßgebung in dieser Hinsicht zu warten.(?) Die Arbeiter müssen sich auf sich selbst verlassen hinsichtlich der Ergreifung und Durchführung der richtigen Maßnahmen. Das Komitee giebt dann eine Uebersicht über die Bemühungen zur Erlangung von Arbeitergefeßen, die in verschiedenen Staaten gemacht wurden. In Bezug auf die Einführung der achtstündigen Arbeitszeit wurde durch Beschluß der 1. Mai 1886 als der Tag bestimmt, an dem alle zur Föderation gehörenden Organisationen die achtstündige Arbeitszeit einführen sollen. Ein Beschluß, in welchem Präsident Arthur getadelt wird, weil er das Amt eines Sekretärs des nationalen Bureaus für Arbeits Statistit noch nicht belegt hat, wurde angenommen. Beschlossen wurde ferner: Die in Konvention versammelte Föderation der Gewerkschaften von Amerika und Kanada empfiehlt, daß die verschiedenen Geschäftszweige, welche mit einander verwandt find ,, sich zum Bwede gegenseitiger Hilfe vereinigen, besonders die Baugewerbe, welche in großen Städten eine Bau- Liga und eine internationale Organisation bilden sollten, um sich bei Beginn
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der Bausaison einen anständigen Tagelohn zu sichern. Das Brogramm enthält folgende Forderungen: 1. Die strenge Durchführung Des nationalen Achtstunden Gesetzes. 2. Die Schaffung von Staats- und Bundes- Gesezen behufs Inkorporation von Gewerkschaften. 3. Die Schaffung eines Schulzwang- Gesezes. 4. Ein Gefeß, welches die Be schäftigung von Kindern unter 14 Jahren in Fabriken, Wertftätten und sonstigen Arbeitsplägen verbietet. 5. Die Ein führung von gleichmäßigen Lehrlings- Gesezen. 6. Ein Gese, welches die kontrafiliche Vergebung von Gefangenenarbeit in Strafanstalten verbietet. 7. Aufhebung des sogen. ,, Truck" Systems. 8. Die Schaffung eines Gesezes, welches dem Arbeiter bei etwaigen Vorkommnissen das erste Anrecht auf die Erzeugnisse seiner Arbeit sichert. 9. Die Widerrufung des Verschwörungs- Gesezes. 10. Die Anstellung eines Sekretärs fär das nationale Bureau für Arbeits- Statistit. 11. Die Schaffung eines Gesezes, durch welches die Inkorporation von ausländischen Arbeitern unter Kontraft verboten wird. 12. Die Aufhebung des Kontrakt- Systems bei Regierungsarbeiten. 13. Die Schaffung eines Haftpflichtgesetzes für Arbeitgeber. 15. Gehörige Vertretung in allen gefeßgebenden Körper schaften. Im Anschluß an die Plattform wurden noch folgende Resolutionen unterbreitet und angenommen: Wir ver langen von den Gefeßgebungen der verschiedenen Staaten: 1. Die Annahme eines Gesezes zur Lizenftrung von Dampfmaschinen und die Einführung von Regeln, durch welche Leben und Eigenthum besser geschüßt werden. 2. Strenge Gesetze für die Inspektion und Ventilation von Minen, Fabriken und Werkstätten und die sanitäre Beaufsichtigung von allen Nahrungsmitteln und Wohnhäusern. Ferner wurde beschoffen: Daß die Körperschait von ihren Vertretern in der Nationalen Gesetzgebung verlangt, daß diese alle Landverwilligungen, welche nicht von Eisenbahn oder anderen Korporationen er wirkt find, für verfallen erklärt und dieselben der öffentlichen Domaine wieder einverleibt. Der Organisationsplan umfaßt folgende Punkte von Wichtigkeit: Die Anregung und Bildung von Trades und Labor Assemblies oder Councils. Die Anregung und Bildung von Staats- und Provinzial- Föderationen und Gewerkschaften. Die Anregung und Bildung von nationalen und internationalen Gewerk schaften. In Bezug auf Strikes wurde beschlossen, daß bet den von der Föderation anerkannten Strifes die Ausstehenden eine Unterstügung von 3 Doll. pro Woche erhalten sollen, zu welchem Zwecke dem Komitee für Gesetzgebung die Macht verItehen ist, eine Steuer von 2 Cents pro Mitglied von allen unter der Botmäßigkeit der Föderation stehenden Gewerkschaf= ten zu erheben, doch soli tein Gesuch um Gewährung des Benefits im Strike oder Lockout berücksichtigt werden, wenn derselbe von einer nationalen oder internationalen Behörde der betreffenden Organisation nicht anerkannt ist, und wenn der Strife oder Lockout nicht bereits 60 Tage gedauert hat. Die Beiträge betragen für jede Organisation von tausend Mitgliedern oder weniger 10 Dollars pro Jahr und 1 Cent für jedes Mitglied und tausend; doch soll in feinem Falle der Betrag 25 Dollars übersteigen. Beschloffen wurde ferner, Senator Blair zu ersuchen, im Kongreß zu beantragen, daß der Bericht des Senats Komitees für Arbeit und Erziehung in 300 000 Exemplaren gedruckt und unter die Arbeiter- Organisationen des Landes vertheilt werden. Ferner, daß das Obergericht des Staates New- York wegen seiner Entscheidung, daß das Gefeß gegen die Bigarren- Fabri tation in Miethshäusern untonftitutionell sei, hiermit getadelt wird. Die Wahl der Beamten für das neue Jahr hatte fol gendes Resultat: W. W. McClelland, New- York , Präsident; James W. Smith, Springfield, J.; Richard Powers, Chi cago ; James O'Sullivan, Philadelphia ; Fred. Blend, Evans ville , Ind; William B. Ogden , Cincinnati , und Joseph Ber nard , Milwaukee, Vize- Präsidenten; Gabriel Edmonston, Wash ington, Sekretär; Robert Howard, Fall River , Echameister. Der nächste Kongreß wird in Washington , D. C., am zweiten Dienstag im Dezember des nächsten Jahres stattfinden.
Arbeiter Bezirksverein der Oranienburger Vorstadt und des Wedding . Montag, den 5. Januar, Abends 8%, Uhr, General- Versammlung im Wedding- Park, Müllerstraße 178, Tagesordnung: 1. Berichterstattung über das verflossene Quartal. 2. Wahl einer Statutenänderungs- Kommiffion. 3. Vortrag. 4. Verschiedenes. 5. Fragekasten. Gäste haben Butritt. Um zahlreiches Erscheinen ersucht der Vorstand.
Verein der Maschinisten und Heizer. Heute Nachmit tag 3 Uhr, Linienftr. 5( Schüßenhaus) Versammlung. Bor trag des Ingenieur Herrn Krause. Gäste willkommen.
Von der Lohukommission der Schneider wird zu Mitt woch, den 7. Januar cr., Abends 82 Uhr, in Brauer's Salon, Große Frankfurterstr. 74/75 eine große öffentliche Schneiders versammlung einberufen, in welcher die Lohnverhältnisse bei verschiedenen Meistern( Schulz, Theaterstraße, Kleinigki u. A.) im Often, zur Klarlegung gelangen, und alle Schneider des Ostens zu dieser Versammlung eingeladen find.
Fachberein der Schuhmacher, am Montag, den 5. Januar 1885, Generalversammlung, Neue Grünstr. 32, Teichert's Restaurant. Tagesordnung: Vorstandswahl; Kaffenbericht; Abänderung der Statuten. Zahlreiches Erscheinen erwünscht. Quittungsbuch legitimirt. Neue Mitglieder werden aufge
nommen.
Die erfte ordentliche Generalversammlung des Bes zirks- Vereins der arbeitenden Bevölkerung des S. Berlins findet am Montag, den 5. Januar, in Nieft's Salon, Romman bantenstraße 71/72, statt und ergeht der wichtigen Tagesord nung wegen an alle Mitglieder das Ersuchen, recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Säften ist der Eintritt nur dann gestattet, wenn fte fich sofort zum Beitritt melden. Es wäre erwünscht, daß sich recht Viele zum Beitritt melden, damit der Verein auf dem seit nunmehr einem Jahre und, man kann wohl sagen, mit nicht geringem Erfolge betretenen Wege rustig weiter arbeiten und dem gesteckten Biele somit immer näher tommen fann.
Laufizer Play- Berzirksverein. Der Vorstand hat be schloffen, die für den 7. cr. anberaumte Vereinsversammlung ausfallen zu lassen und für den 21. b. Mts. eine Generalver fammlung zur Neuwahl eines Vorstandes und Ablegung des Kaffenberichts einzuberufen. Die Mitglieder werden ersucht, vollzählig zu erscheinen.
Im Fachverein der Tapezierer findet Montag, den 6. d. Mts., Abends 82 Uhr, in Gratweil's Bierhallen eine Vereinsversammlung statt mit der Tagesordnung: 1. Vortrag über die Reformationszeit. 2. Diskussion über Lohn- und Stückarbeit. 3. Jnnere Vereinsangelegenheiten und Frage taften. Kollegen ist der Eintritt gestattet.
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Arbeiter Bezirks- Verein Glückauf, umfaffend den 13.- 16. Kommunal Wahlbezirk. Dienstag, den 6. Januar 1885, General- Verfammlung Abends 8 Uhr in den Louisenstädtischen Bierhallen, Mariannenstr. 31-32. Tages- Didnung: 1) Wahl des Vorstandes. 2) Verschiedenes. 3) Fragekasten. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Um recht zahlreiches Erscheinen ersucht der Vorstand.
Eine große Versammlung des Fachvereins der Berliner Kürschner und Berufsgenossen findet am Montag, den 5. Januar, Abends 8 Uhr, im Saale des Herrn See feld, Grenadierftr. 33, statt. Tagesordnung: Vorstands wahl. Der Eintritt ist nur gegen Borzeigung der Mitgliedskarte gestattet.
Arbeiter- Bezirksverein vom 15. und 20. KommunalWahlbezirt. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß heute Vormittag, piäz. 11 Uhr in Werners Salon, Dranienstr. 170 die ordentliche Generalversammlung stattfindet. Tagesordnung: Neuwahl des Vorstandes. Verschiedenes. In Anbetracht der Lage des Vereins ist es nothwendig, daß alle Mitglieder am Plage find.