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appelliren, daß fie ihre Fabriken zu rechter Beit schließen möch- b. Die Affaire des Kriegervereins Mitgliedes ten, daß sie die Mutter jener unglücklichen Kinder nicht an thren Maschinen beschäftigten, und daß fie Kinder in ihren Etablissements überhaupt nicht zur Arbeit zuließen. Wenn das der Fall wäre, hätte die ,, Berliner- 3tg." wahrhaftig nicht nöthig, die Eltern zu ermahnen, ihre Kinder ,, vernünftig zu erziehen". Mit der Regelung unserer sozialen Bustände werden die Kinder von selbst aus den Gerichtssälen verschwinden; es ist nur ein leeres Wortgepläntel, wenn man fortwährend auf die Wir­fungen hinweist, ohne den Muth zu finden, die Ursachen un­ferer gesellschaftlichen Schäden aufzudecken.

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Aus Plauen- Dresden geht uns folgendes( vom 1. Ja nuar datirte) geschäftliche Birkular zu: P. P. Hierdurch be ehre ich mich Ihnen anzuzeigen, daß meine Frau und ich am heutigen Tage auf unseren eigenen Wunsch als Theilhaber aus der Firma Jßleib und Bebel ausgeschieden sind und von heute ab Herr Ferdinand Jßleib alleiniger Inhaber des Geschäftes ift. Indem ich Ihnen für das bisher der Firma bewiesene Vertrauen verbindlichst danke, bitte ich Sie, dasselbe auch ferner Herrn Jßleib schenken zu wollen, der sich stets be­mühen wird, den bisherigen guten Ruf des Geschäftes und zu erhalten zu erweitern. Die Gründe, die meine Frau und mich zum Austritt veranlaßten, find rein privater Natur. Meine seit dem Sommer 1881 auf Grund des Sozialistengefeges erfolgte Ausweisung legte meine Thätigkeit für das Geschäft zu einem großen Theile lahm, so daß die Leitung und Verantwortung Herrn Jeleib zufiel, der fich dieser auch opferwillig unterzog. Die lange und vorläufig nicht absehbare Dauer dieses Bustandes machte mir meine Stellung allmälig zu einer äußerst unbehaglichen und so ent­schloß ich mich zu dem oben erwähnten Schritt. Ich werde bem Geschäfte auch ferner insoweit meine Kräfte widmen, als ich im Einverständniß mit Herrn Jßleib die Geschäftsreisen für dasselbe wie bisher unternehme. August Bebel .

Schmidt, welcher bei Laster's Begräbniß die Fahne eines Be­zirks- Vereins trug und deshalb vom Verein ehemaliger Garde Füfiliere ausgeschloffen wurde, hat noch immer nicht ausges spielt. Im Berein, Slesvigia" stand in der ersten Versamm lung des neuen Jahres seine Aufnahme auf der Tagesordnung. Der Verein ehem. Garde- Füfiliere hatte im Fall seiner Auf­nahme mit Kündigung der Kameradschaft gedroht, gleichwohl erfolgte Schmidt's Aufnahme in die Slesvigta nahezu ein­stimmig.

g. Ein interessantes Schauspiel gewährt seit einigen Tagen der Spreewafferdurchlauf bei den Dammmühlen in der Breiten- bezw. Poststraße. Hier, wo die Wasserkraft bekannt. lich schon seit Jahren nicht mehr zum Mühlenbetriebe benutt wird, schießen die Waffermaffen durch die Dammschüßen in Folge des jeßigen sehr hohen Wasserstandes mit einer solchen Kraft, daß sich das Wasser zu einem Gischt gestaltet, wie man ihn nur bei Rataratten antrifft. Die Strömung ist hier so gewaltig, daß Fischer mit ihren Rähnen nur mit Aufbietung aller Kräfte das Fahrzeug gegen diesen Strom fortbewegen fönnen.

600 jähriges Mühlendamm- Jubililäum. Der Bär " enthält geschichtliche Mittheilungen über den Müblendamm Berlins , denen wir folgendes entnehmen: Um das Jahr 1232 Berlins , denen wir folgendes enfnehmen: Um das Jahr 1232 richteten, als Berlin und Köin als Städte mit dem Markt­und Niederlagerecht beliehen worden waren, die Fürsten Jobann und Otto ihr Augenmerk auf die Anlage von Waffermühlen. Diese Anlage mußte schon vor dem Jahre 1251 erfolgt fein, benn am 22. Mai desselben verkaufte der Ritter Friedrich von Kare die am Bache Bankowe" auf der Feldmark des als ,, wüft" bezeichneten Dorfes Weddinge" gelegene Waffermühle, welche bisher für den Bedarf der beiden Orte genügt hatte, welche bisher für den Bedarf der beiden Orte genügt hatte, für 21 Talente Pfennige an den Konvent des Nonnenklosters in Spandau . Die Anlage der Stadtmühlen erfolgte auf der zurückgebliebenen Inseln im Durchbruch der Spree zwischen dem Nikolai- und dem Betrihügel mit einem vor den Mühlen hergerichteten Fangdamm"-dem sogenannten Mollendamm", wie dies die noch heutige Fluchtlinie des Mühlendammes erkennen läßt. Dieser Damm bildete bekanntlich die erste Brücke zwischen beiden Städten und erstreckte sich, da die Spree hinter Sem Mühlenpaß ihr Ufer bis in die heutige Poststraße hinein erweiterte, ebenfalls bis zu dieser hin. Die Anzahl der Mühlen betrug ursprünglich vier, welche mit je fünf Gängen versehen waren und später die Benennung Kölnische, Mittel-, Klipp­und Berlinische" Mühlen erhielten. Bu ihrer Verwaltung wurde der jegt zum Gebäudekomplex des königlichen Polizei­präsidiums gehörige Mühlenhof" als Amt eingerichtet. Der Mühlenmeister, später Mühlenhauptmann, stand mit seinen Gehilfen bis zum Jahre 1448 unter der Jurisdiktion des Stadtgerichts, und hatte aus der hier angelegten Viehmast, Schlächterei, Bäckerei und Brauerei zugleich für den erforderlich werdenden Bedarf des Hofes, sobald derselbe in Berlin rest­dirte, zu sorgen. Außer den beiden Städten waren auch die Dörfer der Umgegend verpflichtet, auf diesen Mühlen ihr Ge­treide mahlen zu lassen; im Barnim also Pankow , Hohen- und Nieder- Schönhausen, Reinickendorf . Rosenthal , Blankenfelde , Buchhols, Carom, Blankenberg, Lindenberg, Arnsfelde, Bies­ dorf , Rosenfelde( Friedrichsfelde ), Lichtenberg , Falkenberg , Wartenberg , Weißensee , Heinrichsdorf( Heinersdorf ), Marzahn und Malchow . Im Teltow : Rixdorf , Brit, Mariendorf , Lantwig, Dahlem , Steglis, Schmargendorf , Lüße( Lügow), Wilmersdorf , Schöneberg und Stralow mithin 32 Dörfer. Die Einrichtung der Mühlen führte auch alsbalo Veränderun gen in der Fischerei auf dem Spreeftrom herbei. Das Mühlen­amt nahm den alleinigen Fischfang vom Mühlendamm bis zum Wafferbaum in der Oberspree für sich in Anspruch; der Haus­vogt dagegen den Raum auf der Unterspree bis zum Waffer­baum bei der heutigen Neuen Friedrichstraße. Auf beiden Strecken und bis zur Gegend des Thiergartens stand bis da­bin die Fischereigerrchtigkeit den, am Spreelefsel in der Fischer­

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T. Eine herrenlose Hypothet. Unter den vielen eigen artigen Erscheinungen, welche die neue Grundbuck- Didnung bei uns im Hypotheken- Wesen hervorgerufen hat, dürfte die fol­gende doch wohl einigen Anspruch auf Driginalität und für Geschäftsleute auch auf besondere Beachtung haben. Ein hiesiger Eigenthümer errichtete auf seinem Grundstücke einen Neubau und beauftragte mit der Lieferung der hierbei erforderlichen Ofentacheln einen, in dem bekannten Töpferdorf Velten woh­nenden Töpfermeister. Wegen des Kaufpreises für das Dfen­material will der Eigenthümer mit dem Töpfermeister das Ab­fommen getroffen haben, daß dieser einen Rest von 4200 Mark als Hypothet auf das betreffende Baugrundstück eintragen und bei prompter Binszahlung fünf Jahre lang unkündbar stehen laffen soll. Der Befizer stellte denn auch eine dahin lastende Schuldurfunde aus und bewirkte die hypothefarische Eintragung. Aber sei es nun, daß dem Töpfermeister dies Abkommen nach­träglich leid geworden, oder daß es wie er zu beschwören fich erboten hat gar nicht getroffen worden ist, genug, er wollte von der Hypothek nichts wissen, verweigerte auch die Annahme des Schulddokuments und hat seine Forderung an den Eigenthümer einem Dritten übertragen, der dieselbe sofort gerichtlich geltend gemacht hat, und auch seine Befriedigung erlangte Trogdem behält der Eigenthümer die Hypothet von 4200 Mart auf seinem Grundstück haften; diese kann nur nach gerichtlicher Quittung desjenigen, für den sie eingetragen ist, gelöscht werden, und der Töpfermeister verweigert jede Quittung und will von der ganzen Sache nichts wissen. Troßdem, daß der Eigenthümer nichts schuldig ist, steht die Hypothek im Grundbuche eingetragen und ist hier nicht zu entfernen, wenn nicht etwa eine mitleidige Subhastation das ganze Grundbuchs­blatt reinigt und damit zugleich diesen läftigen Flecken weg­wischt. Für alle Diejenigen aber, welche solche Schuldurkunden ausstellen, dürfte es fich angesichts dieses Vorkommnisses doch empfehlen, der abgegebenen Schulderklärung gleich die Annahme des Gläubigers beifügen zu laffen; in diesem Falle besteht wenigstens für den Fall der Befriedigung deffelben ein rechtsstraße wohnenden fölnischen Fischern in Gemeinschaft mit den licher Anspruch auf die zur Löschung erforderliche Quittungs­Leiftung.

Bei den gestern vollzogenen Stadtverordneten­Erfahwahlen flegte im achten Kommunal- Wahlbezirk der Kandidat der Liberalen, Buchhändler Beelig, mit 364 Stim­men; sein Gegenfandidat, Dr. Woeniger, erhielt 77 Stimmen. Jm V. Kommunalwahlbezirk fiegte der liberale Kandidat Leopold Kalisch mit 300 Stimmen gegen cofschlächtermeister Maaß, der 148 Stimmen erhielt.

a. Errichtung einer fünften Gasbereitungsanstalt. Der Antrag des Kuratoriums des hiesigen städtischen Erleuch tungswefens auf Errichtung einer fünften Gas bereitungsanstalt in der Nähe von Wilmersdorf ( bei Schöneberg ) behufs Spei sung der städtischen Gasrohrleitungen in demjenigen Theile der West- Vorstadt Berlins , welcher nicht von der englischen Gas­Gesellschaft mit Gas versorgt wird, ist bekanntlich von der Stadtverordneten Versammlung abgelehnt worden. Da nun die städtischen Gasbereitungsanstalten in der Gitschiner- und in der Müllerstraße nicht den genügenden Druck bewirken fön­nen, um den in Betracht kommenden Theil der West- Vorstadt

es handelt sich um die Straßen zwischen dem Schifffahrts­fanal und der Kurfürstenstraße westlich von der Genthinerstraße, welches Straßenterrain früher nicht zu der ehemaligen Schöne­berger Feldmark gehört hat und deshalb nicht von der engli schen Gasgesellschaft mit Gas versorgt wird ausreichend mit Gas zu versorgen, so hat das Kuratorium des städtischen Er leuchtungswesens ein Abkommen mit der englischen Gasgefell­schaft vorbereitet, welches jegt den städtischen Behörden behufs Genehmigung unterbreitet worden ist. Nach diesem Abkommen soll der oben bezeichnete Theil der West- Vorstadt an die eng­lische Gasgesellschaft zur ausschließlichen Gasversorgung aus der englischen Gasbereitungsanstalt zu Schöneberg von der Stadt überwiesen werden, wogegen die englische Gesellschaft ein entsprechend gleiches Terrain, das von ihr bisher mit Gas ver­sorgt worden, an die städtischen Gasanstalten überlaffen soll.

a. Die städtische Baudeputation hat bei dem Magiftrat beantragt, daß das Zwangsenteignungs- Verfahren in Bezug auf die zur Freilegung des Reichstags- Ufers" benöthigten, noch im Privatbest befindlichen Flächen beschleunigt werde, damit zugleich mit der Eröffnung der im Bau begriffenen Markthalle in der Dorotheenstraße die zweite Bufahrt zu der­felben vom Reichstags- Ufer aus ermöglicht werden fann

Spandowern zu; lettere hatten außerdem vom Thiergarten bis nach Spandom die alleinige Fischerei inne. Was nun das Jubiläum des Mühlendammes betrifft, so schenkten die Mark­grafen Dito V. und VI. durch die Eingangs erwähnte Urkunde vom 2. Jan. 1285, zum Wohl und Heil ihrer Seelen, und zur Vers gebung ihrer Sünden, sowie zur Mehrung drs Gottesdienstes", der Parochial( Petris) Kirche in Röin eine jährliche Hebung von 2 Wispeln Roggen aus der zunächst bei Köln gelegenen ( also der Kölnischen") Mühle zu ewigem Besitzz. Dagegen sollte der jedesmalige Pfarrer oder Propst verpflichtet sein ,,, an jedem Tag in jedem Jahr eine Messe in aller Frühe oder in der Morgendämmerung zu halten. Sechs Jahrhunderte mit einer überaus reichen Geschichte, die innerhalb dieses engbe­grenzten Raumes fich abgespielt, sind seitdem wie verschwin­bende Schatten" an demselben vorübergezogen; die ursprüng­lich einzige Verkehrsader der beiden Schwesterstädte aber ist zu einem, die aufgestiegene Kaiserstadt verunzierenden Engpaß ge worden. Möchte sein architektonisches Gerümpel bald von der Bildfläche verschwinden!

a. Verbrannt. Die 61 Jahre alte Renttere verwittwete Frau L. verstarb in der Nacht vom 5. zum 6. Februar durch Verbrennen. Die seit Jahren franke, allein stehende Dame, war in der erwähnten Nacht in ihrem Lehnstuhl, nachdem sie zur Linderung ihrer Schmerzen ein betäubendes Mittel einge­nommen hatte, eingeschlafen und hatte im Schlaf das neben ihr auf dem Tisch stehende Stearinlicht umgeworfen, wodurch sowohl ihre Kleider als auch der Lehnstuhl Feuer fingen und zum Theil verkohlten. Am anderen Morgen wurde Frau L. von ihrer Aufwärterin halbverbrannt, in dem Lehnstuhl fizend, leblos vorgefunden.

N. Die Beerdigung des imDuell erschossenen Studenten Holzapfel findet morgen Freitag, Mittag 12 Uhr, von der Leichenhalle des Alten St. Jakobitirchhofs statt. Die gericht­liche Obduktion die heute Nachmittag 1 Uhr im Obduktions­hause stattfand, ergab, daß die Kugel oberhalb des Herzens in die Brust gedrungen und die große Schlagarterie zerriffen. Der Tod war so auf der Stelle eingetreten.

g. Auf dem Spittelmarkt wurde gestern Abend gegen 7 Uhr eine Frau, als sie den Plaz überschreiten wollte, von dem Pferde eines daherkommennen Möbelfuhrwert umgestoßen und von den Rädern des Wagens derartig an mehreren Rör­pertheilen gestreift, daß fie auf Veranlassung eines Schuß mannes mittelft Droschte nach threr Wohnung befördert wer den mußte. Der Kutscher des Möbelfuhrwerts wurde notirt.

N. Von einem Möbelwagen überfahren wurde gestern Nachmittag in der Blumen- und Krautsstraßen Ecke ein zirka 8jähriger Knabe. Der Kutscher, welcher im trunkenen Zustande nicht mehr Herr der Bügel gewesen, mußte vom Kutscherbock heruntergeholt und zur Wache fiftirt werden. Der anscheinend schwer verletzte Stnabe mußte in die Wohnung seiner Eltern schwer verlegte Knabe mußte in die Wohnung seiner Eltern geschafft werden.

Polizei Bericht. Am 6. d. M. Vormittags wurde die Wittwe Luge , in ihrer Dresdenerstraße 74 belegenen Wohnung in einem Lehnstuhl fizend, mit zum Theil verbrannten Kleidern

Wie die Königliche Direktion der Berlin- Hamburger Eisenbahn bekannt macht, werden von jest ab im Lokalverkehr, sowie im direkten Verkehr mit den übrigen preußischen Staats­und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen Gepäck stücke aller Art, sowie Güter, Hunde und sonstige kleine Thiere in Käfigen, welche sich zur Beförderung im Badwagen eignen, auf Gepäckschein ohne Lösung von Fahrbillets sowohl in den gewöhnlichen Personenzügen, als auch in den Schnell und Expreßzügen befördert. Der zu erhebende Mindestbetrag an Gepäckfracht beträgt 1 M. für jede Sendung, gleich viel ob die Beförderung mit einem gewöhnlichen Personen-, Expreß- oder Schnelle bezw. Kourierzuge erfolgt. In Berlin erfolgt die Bu­stellung der für daselbst wohnhafte Adreffaten bestimmten Sen- angethan, todt aufgefunden. Die Verstorbene, welche in leg­dungen, falls nicht vom Absender Selbstabholung" durch den Adreffaten oder Bahnhof- restante" vorgeschrieben und solches auf dem Gepäckschein vermerkt worden ist, durch die Berliner Backetfahrt- Gesellschaft innerhalb einer Frist von 6 Stunden, nach Ankunft des betreffenden Buges, wobei jedoch die Zeit von 7 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens nicht in Anfaz kommt. An Sonn- und Feiertagen erfolgt bis auf Weiteres nur eine einmalige Bestellung Vormittags. Für die Zustellung durch die Padelfahrt Gesellschaft werden erhoben: a) für Kollis im Gewicht bis einschließlich 10 Kilogr. 0,30 M., b) für Kollis im Gewicht bis einschließlich 25 Kilogr. 0,60 M., c) für Kollis im Gewicht von mehr als 25 Kilogr. 1 M.

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terer Beit zur Linderung höchst schmerzhafter Körperleiden terer Beit zur Linderung höchst schmerzhafter Körperleiden Chloral- Hydrat in größeren Maffen genoffen haben soll, ist wahrscheinlich in betäubtem Zustande mit ihren Kleidern dem Licht zu nahe gekommen und dann in dem entstandenen Rauche Um dieselbe Zeit brachte sich ein Mann in seiner in Der Taubenstraße belegenen Wohnung in selbstmörderischer Abficht mittelst eines Revolvers awei Schüsse in den Kopf bei. Er wurde noch lebend nach der Charitee gebracht.- An dem felben Tage Nachmittags waren in einer Küche des Hauses izigstraße 7 durch eine schadhafte Stelle der Isolirschicht die Dielen unter der Kochmaschine in Brand gerathen. Das Feuer wurde durch die Bewohner gelöscht. Um dieselbe Zeit wurden

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die Pferde eines Bierwagens in der Petersburgerstraße plög. lich scheu und gingen durch. Der Kutscher Hentschel wurde vom Bock geriffen und überfahren und erlitt hierbet solche Vers legungen, daß er mittelft Droschte nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht werden mußte. Am Abend desselben Tages wurde in dem Schanklokal von Kugle, Landsberger ftraße 59, der Agent Ephraim, Naupachstraße 8 wohnhaft, plöglich von einem Unwohlsein befallen, welches sich derart verschlimmerte, daß er nach dem städtischen Krankenhauſe tm Friedrichshain gebracht werden mußte, woselbst er bald nach seiner Aufnahme am Herzschlage verstarb.

Gerichts- Zeitung.

Gegen den Herausgeber der Deutschen Volts- 8tg.", May Liebermann v. Sonnenberg wurde am 2. d. M. eine Privatflage des Kaufmanns A. Freund aus Rottbus vor der 99. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts verhandelt und die Urtheilspublitation zu heute vertagt. Bur Beit des Erscheinens des inkriminirten Artikels zeichnete der Privatbe flagte gar nicht mehr als verantwortlicher Redakteur, sondern nur als Herausgeber. Rechtsanwalt Lindenberg als Vertreter des Privatbeklagten machte den selbstverständlichen Einwand, daß fein Mandant, der zudem zur Beit des Erscheinens des infriminirten Artikels fich auf einer Agitationsreise in West­ falen befand, gar nicht verantwortlich sei, und beantragte dessen Freisprechung. Der Vertreter des Privatklägers führte dem­gegenüber aus, daß nach§ 21 des Preßgefezes auch der Her ausgeber einer Zeitung für den strafbaren Inhalt derselben verantwortlich fei und beantragte Bestrafung des Beklagten. Der Gerichtshof hat, wie der Vorsitzende desselben beute ver­fündete, beschlossen, von dem Privatbeklagten vor Abfassung des Urtheils noch eine Aufklärung darüber einzufordern, ob er nur während seiner zeitweiligen Abwesenheit von Berlin oder ständig auf dem Blatte als Herausgeber fungire. Nach Ein­gang derselben soll ein neuer Termin anberaumt werden.

Seitens der Schöffengerichte werden manchmal wesent liche Erfordernisse zur Strafverfolgung der Angeklagten in den zur Verhandlung anstehenden Strafsachen übersehen und ohne das Vorliegen eines legalen Strafantrags recht schwers wiegende Ürthelle gefällt. Ein solches Urtheil unter­lag gestern Dot Der fünften Straflammer hiesigen Landgerichts I. der Aufhebung. Der Knecht Friedrich Carl Weiland war am 28. Juli v. J. mit dem Bäckerlehrling August Krapigli in Streit gerathen, und es war zwischen Bei­den zu Thätlichkeiten gekommen, in deffen Verlauf Weiland dem Krapisti mit dem Stiel einer Mistforte einen Schlag über den Rücken versezte. Während des Ringens hatte fich der Lettere eine blutende Verlegung am Hinterkopfe zugezogen. Am 1. Auguft erstattete der Verletzte auf dem Bureau seines Polizeireviers Anzeige von dem Vorfall und stellte auch zugleich den erforderlichen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft, welche von der Voraussetzung ausging, daß die Kopfverletzung mittels des Mistforkenstiels verursacht worden war, erhob die Anklage wegen Körperverlegung mittels eines gefährlichen Werkzeuges. Das Schöffengericht verurtheilte aber den Angeklagten nur wegen einfacher Körperverlegung, zu deren Verfolgung ein legaler Strafantrag erforderlich ist, zu einem Monat Gefäng niß. Nach§ 65 des Str- G.- B. ist der Verlegte nur wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat, zur Stellung eines Straf antrages berechtigt. Auf die von dem Vertheidiger Rechts­anwalt Dr. Beidler eingelegte Berufung stellte sich heraus, daß der Verlegte zur Zeit der Stellung des Strafanfrages noch nicht volle achtzehn Jahre alt war. Der Gerichtshof hob daher das erste Urtheil auf und erkannte auf Einstellung des Ver­fahrens.

In der Holzapfel'schen Duell- Angelegenheit ist die gerichtliche Untersuchung im vollen Gange. Heute haben vor dem hiesigen Amtsgericht, Abtheilung 84, bereits Vernehmungen stattgefunden, und ist unter Anderen ein Onkel des im Duell erschoffenen Holzapfel gleichen Namens vernommen worden.

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

Der Bezirksverein des werkthätigen Volts im 29., 30. und 31. Wahlbezirk hielt am Dienstag, den 6. Januar, bei Golle, Linienstr. 30, seine ordentliche General Versammlung ab, zu welcher die Mitglieder durch Karten eingeladen waren. -Auf der Tagesordnung: Kaffenbericht, Vorstandswahl und Verschiedenes. Bum 1. Bunft der Tagesordnung erhielt der Kafftrer Herr Franke das Wort und erstattete derselbe über den zeitigen Bestand der Kaffe umfassenden Bericht; auf An trag der Revifions- Kommission wurde demselben Decharge ertheilt. In den Vorstand wurden neu resp. wiedergewählt die Herren: R. Schulz, 1. Vorfigender; A. Steindorff, 2. Vorsitzender; E. Franke, 1. Kafftrer; R. Gutsche, 2. Kafftrer; E. Tübbecke, 1. Schriftführer; G. Scheftel, 2. Schriftführer und C. Jentsch, Beifizer. Bu Revisoren wurden wiedergewählt Herr Blan fenburg und neu gewählt Herr Seiffe, zu denen sich noch Herr Krüger gesellt, der im Amte verbleibt. Interessant waren die Ausführungen des Herrn Scheftel der zum 3. Bunki der Tagesordnung( Verschiedenes) das Wort erhielt, und die Widersprüche konstatirte, welche die Polizeibe amten bei Ausübung des Sozialistengefeßes vollführten; so theilte derselbe u. A. mit, daß bei der Hauptwahl zum Reichs­tag die Proklamirung eines Kandidaten die Auflösung der be treffenden Versammlung zur Folge hatte, während bei der Stich­wahl der Kandidat ruhig proflamint werden konnte. Anderers seits konstatirte Redner, daß ein Polizeilieutenant die Reichs tagsabgeordneten in den Wählerversammlungen sprechen ließ, ein anderer aber schon bei der Wortertheilung an einen steichs­tagsabgeordneten die Versammlung auflöfte. Ein anderer Polizeilieutenant warnte Dor Der Wortertheilung an einen Abgeordneten und empfahl, den Kandidaten des betreffenden Wahlkreises sprechen zu lassen, als troßdem der Reichstags- Abgeordnete Heine das Wort erhielt, löfte der betr. Beamte die Versammlung auf. Am anderen Abend, als fein Reichstage Abgeordneter anwesend war, passirte dasselbe Schicksal der Wählerversammlnng, als dem Kandidaten des betr. Kreises das Wort ertheilt wurde. Redner meint nun, daß die Arbeiter immer bemüht find, fich auf geseglichen Boden zu stelen, daß es aber bei der Handhabung des Sozialistengefeßes sehr schwierig ist, sich in den Rahmen des selben hineinzufinden. An der fich bieran anschließenden Diskussion betheiligen fich die Herren R. Schulz, Gutsche, Steindorff und Tübbecke, welche, da die Reichstags­wahlen vorüber, das Halten wissenschafilicher Vorträge und solcher über kommunale Angelegenheiten für die Vereins­figungen im laufenden Jahre empfehlen. Bum Schluß theilt der Vorfizende mit, daß die nächste Vereinssipung am Diens tag, den 20. Januar bei Golle stattfindet und seiner Seit im ,, Volksblatt" annonzirt wird.- Möge der Verein auch im neuen Jahre wachsen und gedeihen!

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R- I. Der Arbeiter- Bezirtsverein Glückauf" hielt am Dienstag, den 6. Januar, Abends 8 Uhr, in den Industrie­hallen, Mariannenstraße 31-32, feine General- Versammlung ab. Auf der Tagesordnung stand: 1. Geschäftliches, 2. Wahl des Vorstandes, 3. Verschiedenes, 4. Fragekasten. Bei Punkt 1 der Tagesordnung, Geschäftliches, gab der Vorsigende Herr Kreuß einen Rückblick auf das verflossene Geschäftsjahr des Vereins und legte sodann die Gründe flar, welche den Vor stand veranlassen, sein Amt niederzulegen. Hierauf wurde zu Punkt 2 der Tagesordnung, Wahl des Vorstandes, geschritten und setzt sich derselbe folgendermaßen zusammen: 1. Vorsitzen der Herr Werner, 2. Vorfigender Herr Krüger; 1. Schrift­führer Herr Malchow, 2. Schriftführer Herr Pohl; 1. Kassirer