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ausgeworfen. Im Ertraordinarium find als erste Rate für den Umbau der Moltke Brüde 20 000 M. und für die übrigen Brüden noch 655 000 M. ausgeworfen.

In den öffentlichen Schlachthäusern des Zentrals Viehhofes find im Jahre 1884 51 815 Thiere geschlachtet worden; 8253 Rinder, 6308 Kälber, 9524 Schafe und 27 730 Schweine. Von legteren waren 181 mit Finnen und 16 mit Trichinen behaftet und mußten deshalb als zur menschlichen Nahrung ungeeignet vernichtet werden. Im Ganzen wurden als zur Nabrung ungeeignet 7 Rinder, 3 Kälber und 260 Schweine zurückgewiesen und außerdem noch 4029 einzelne Theile von Thieren, als Lungen, Lebern u. s. w. von den Thierärzten beanstandet.

Die Interpellation in der Stadtverordneten- Versammlung an den Magistrat wegen der Einstellung des Baues der Markthallen wird der Magistrat eingehend schriftlich bes antworten, der Stadtverordneten- Versammlung die in dieser Angelegenheit mit dem Polizeipräsidium gepflogenen Verhand: lungen zur Einficht vorlegen und zugleich der Versammlung den Inhalt der zunächst beim Bezirks- Ausschuß anzustrengenden Klage gegen die Forderungen des Polizeipräsidiums Kenntniß geben. Unter anderen Forderungen des Polizeipräsidiums, welche der Magistrat glaubt nicht erfüllen zu können und als durch die Verhältnisse nicht geboten hält, verlangt daffelbe 3. B. bei jeder Markthalle die Anlage einer 9 Meter breiten Einfahrt.

Der Magistrat hat beschlossen, bei der Stadtverordneten­Versammlung die Genehmigung zum Ausgebot der Gebäulich­feiten des alten Arbeitshauses auf dem Alexander plaz zum Abbruch einzuholen. Der dadurch frei werdende Blaz joll bekanntlich zur Erbauung des neuen Polizeiprästdial Gebäudes dienen.

Lokales.

t. Laut Bekanntmachung des Kgl. Eisenbahn- Be­triebsamts( Stadt und Ringbahn) können die mit Ablauf des Jahres 1884 ungiltig gewordenen, unbenutzt in den Hän­den des Publikums verbleibenden Billets für den Berliner Stadt- und Ringbahn- Verkehr bis einschließlich den 31. März d. J. an den Schaltern derjenigen Stationen, an welchen die­selben seinerzeit gelöst worden find, gegen gleichartige, für das laufende Jahr giltige Billets umgetauscht werden.

Es ist mehrfach vorgekommen, daß die Aufstellung der zur Ausführung von Busarbeiten zu benußenden Stangen rüftungen lange vor dem für den Beginn dieser Arbeiten bei der polizeilichen Rohbauaufnahme festgesezten Termine stattge­funden hat, wodurch nicht allein der Verkehr in unnöthiger Weise beeinträchtigt, sondern auch die Begehung von Kontra­ventionen begünstigt worden ist. Das Polizei- Präsidium hat deshalb die Revier- Vorsteher angewiesen, die zur Aufstellung solcher Gerüste erforderliche Genehmigung nicht früher als einige Tage vor dem festgesezten Termin zu ertheilen.

Verbrennung amortifirter Werthpapiere. Am Mitt woch Vormittag fand im Rathhause in Gegenwart des Käm merers Stadtrath Runge und der Stadtverordneten Fischer, Gerold und Hoffmann die Revision der in dem legten Jahre eingelösten und amortifirten Stadt Dbligationen, Stadt- An­leihescheine und Binskoupons statt. Der Betrag der Werth­papiere überstieg 3700 000 m. Nach erfolgter Revision fand die Verbrennung dieser Papiere und Koupons statt.

tenden Unglücksfall berbeigeführt. Der in diesem Hause woh­tenden Unglücksfall herbeigeführt. Der in diesem Hause woh-| nende Steindruckereibefizer Alexander hatte beim Nachhause­tommen das Unglück, auf der dunklen Treppe fehlzutreten und dieselbe herunterzustürzen. Er fiel so unglücklich, daß er sich, wie der hinzugerufene Arzt Dr. Bögehold konstatirte, eine Berreißung zweier Sehnen im Arme zuzog.

a. Die von uns bereits gekennzeichnete Schwindlerin, die angebliche Schußmannsfrau, welche in Geschäftslokalen und auf Wochenmärkten Waaren entnimmt, unter der Vorspiege: lung, daß ihr in der Nähe dienstlich beschäftigter Gatte den Kaufpreis zahlen werde, sest ihre Betrügereien fort, ohne daß fie bisher angehalten worden. So war sie vor Kurzem am späten Abend in einem Passementerie- Geschäft der Lindenstraße in der Begleitung eines kleinen Mädchens erschienen und batte von der Verkäuferin, der Inhaberin des Ladens, fich Perlens befäße vorlegen lassen, von denen fie einen Besatz aussuchte, und welchen sie am folgenden Tage in der Begleitung ihres Gatten, angeblich eines in dem betreffenden Revier beschäftigten Schußmannes, holen wollte. Am folgenden Tage begegnete die Schwindlerin der Ladeninhaberin in der Jerufalemerstraße, und ohne diese anzureden, begab sich die Schwindlerin nach dem Paffementerieladen, in welchem sich der Ehemann der fort­gegangenen Ladeninhaberin befand. Zu diesem sagte die an­gebliche Schußmannsfrau, daß sie seine Frau in der Jerusa­lemerstraße am Dönhofsplatz getroffen habe, welche ihm sagen ließe, er möchte ihr( der Betrügerin) das ganze Stück des von thr ausgesuchten Perlenbesaßes geben und ihre Schneiderin würde davon so viel nehmen. als sie zu dem anzufertigenden Kleide gebrauchte und den Rest würde sie zugleich mit dem Preise für den entnommenen Theil zurückbringen. Der Mann schenkte der Betrügerin Glauben und gab ihr das ganze Stück des Besages, womit sie sich entfernte, ohne je wiederzukommen. Die junge, recht hübsche Betrügerin zeichnet sich besonders da durch aus, daß fie recht viel und schnell spricht.

a. Ein vielfach bestrafter Mensch hat Anfang November v. Js. einen messingenen Mörser und Mitte Dezember eine filberne Bylinder- Uhr mit Goldrand und Sekundenzeiger und tanger ft berner Kette und eine filberne Bylinder- Uhr ohne Goldrand, auf 8 Steinen gehend, mit Str. 5551 und 1805, versezt. Die Eigenthümer können sich auf dem Kriminal­tommissariat melden. Ferner ist einer Frau als wahrscheinlich gestohlen eine goldene Damen- Bylinder- Uhr( Nr. 14283), welche auf der Rückseite eine emaillitte Rose mit Buntdruck hat, abgenommen worden, welche im Kriminal- Kommissariat afservirt ist.

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trag des Verlegten eine Anklage wegen schwerer Körperver­legung erhalten. legung erhalten. Er bat mich um meine Vertretung in der Sache, legte mir Briefe verleumderischen Inhalts vor, die, mit einem fingirten Namen unterzeichnet, ihm zugegangen maren, und erklärte mir, daß er nur deshalb den Dörr geschlagen habe, weil er diesen für den Verfasser und Absender der Briefe hielt. Ich nahm die Vertretung_an_und stellte in der bes treffenden Verhandlung vor dem Schöffengericht den Antrag, daß der Vorsitzende den als Beugen vernommenen Verlegten befragen möge, ob dieser die vorliegenden Briefe und Karten geschrieben oder veranlagt babe, betonte aber dabei ausdrücks lich, daß der Beuge diese Frage nicht zu beantworten brauche, sofern er glaube, sich durch eine wahrheitsgemäße Beanta wortung einer strafbaren Handlung zu bezichtigen. Der Vor­figende machte dem Zeugen die Bedeutung der Frage gründ­lich llar; aber Beuge blieb dabei, er habe die Korrespondenzen weder geschrieben noch veranlaßt. Das Schöffengericht schien felbft an der Richtigkeit dieser Antwort zu zweifeln; denn Eggert wurde unter Bubilligung mildernder Umstände nur zu 10 Mt. Geldstrafe verurtheilt. Auf Antrag des Strafantrag­stellers, des Dörr, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, und die Strafkammer erhöhte die Geldstrafe auf 50 Mt. Dieses Urtheil ist mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Prozeß noch nicht vollstreckt worden. Herr Amtsrichter Vogtel als Vor­fitzender des Schöffengerichts bestätigte den Gang des Vor­prozesses. Kriminal Kommissar Frommer hat festgestellt, daß eine Anna Wöllmann, Waldemarstraße", deren Namen und Adresse stets unter den fragliwen Briefen und Karten stand, weder in der Waldemarstraße noch überhaupt in Berlin existirte; wohl aber hat eine Anna Hallmann" in Berlin bei einem Schlächtermeister in Dienst gestanden, bei welchem zu derselben Beit Eggert gearbeitet hatte. Diese Anna Hallmann" befand fich aber zur Zeit der Briefschreiberei nicht in Berlin , sondern in ihrer Heimath.- Schlächtergeselle Eggert, der Hauptbetheiligte sagt folgendes aus: Ich arbeitete bis zum Jahre 1883 beim Schlächtermeister Opis in Charlottenburg und war über 22 Jahr in dieser Stellung. In demselben Geschäfte fun­girte die Schwester des Meisters, Martha Opis, als Verkäuferin. Während der ganzen Arbeitszeit und auch später noch unter hielt ich mit der Martha Dpiß ein Liebesverhältniß. Nach meinem Abgange trat Dörr in meine Stelle und versuchte, mir meine Braut abspenstig zu machen. Nachdem er ein paar Mal abgewiesen worden, empfing Martha Opit nacheinander mehrere Briefe, in denen sie als liderliche Dirne, ich selbst aber als ein Mensch bezeichnet wurde, der ein armes Mädchen mit ihrem Kinde fißen gelaffen habe. Meine Braut übergab mir diese Briefe, die aber ohne Unterschrift waren; ich zeigte fte einem Kriminal- Kommissar, und dieser Ders brannte die seiner Meinung nach nuglosen Briefe wegen ibres unflätigen Inhaltes. Bald darauf erhielt ich mehrere Briefe und Karten, in denen mich eine mir unbekannte Anna Wöllmann" mahnte, für ein angeblich von mir stam­mendes Kind zu sorgen. Bulegt erhielt mein Meister einen Brief, in welchem die Anna Wöllmann" mittheilte, daß ich fte wegen Mangels an Geld allabendlich nach dem Schlacht­Sie hause bestellt, wo ich ihr Fleischwaaren geben wollte. möge aber auf diese Spißbüberei nicht eingehen und zeige dies daher dem Meister an. Wir hatten bald den Verdacht, daß Dörr die Briefe geschrieben habe; denn man hatte ihn nicht allein oft heimlich schreiben sehen, sondern auch jedesmal, wenn er in Berlin gewesen war, erhielt ich tags darauf einen Brief; war er Sonntags in Berlin , belam ich den Brief Montags , und war er Montags in Berlin , bekam ich den Brief Dienstags. Außerdem hat er mich durch Kinder und Erwachsene auf Schritt und Tritt beobachten laffen. Ich wollte ihn schließlich wegen Beleidigung verklagen; aber Dörr tam nicht zum Sühnetermin, und als ich alsdann die Briefe einem Kriminal­Kommiffar übergab, rieth er mir, das Klagen sein zu lassen und lieber dem Dörr einmal ordentlich das Leder zu gerben. Das habe ich auch gethan und bin dafür bestraft worden. Ganz konform lautet die Aussage der Martha Opis, aus beren Bekundungen überdies hervorgeht, Daß fie aus Aerger über den Inhalt der Briefe am Typhus er­trantte und nach längerer Krankheit die Stellung bei ihrem Bruder aufgeben mußte, um in der Heimath Erholung zu suchen. Sprach bis hierher schon eine Menge Indizien für die Schuld des Angeklagten, so lautete das Gutachten des Schreib­sachverständigen geradezu vernichtend. Herr Kanzleirath Riegel, der als solcher die Schriftproben mit den Briefen und Karten verglichen, bezeichnete den Angeklagten als einen schriftgewandten Menschen. Vor dem Polizei- Kommissar habe er in mehreren Folioseiten fünf verschiedenen Schreibweisen zu Tage gefördert; erst vor dem Untersuchungsrichter habe er in einer zwei Bogen starken Schriftprobe seine eigentliche Handschrift festgehalten, und diese stimme in charakteristischen Merkmalen, besonders aber in der Orthographie mit den inkriminirten Korrespondenzen überraschend überein. Staatsanwalt Harter fonnte daber mit guten Gründen dafür plädiren, daß die Hauptfrage auf jeden Fall, daneben aber auch die Nebenfrage bejaht werden möge, die dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkte eine milde Strafe sicherte, daß er sich durch Bekennung der Wahrheit einer strafbaren Handlung bezichtigt haben würde. Wider alles Er­warten votirten die Geschworenen auf Nichtschuldig, weshalb die Freisprechung erfolgen mußte.

g. Welche Gefahren für Schlittschuhläufer die über schwemmten und dann mit Eis bedeckten Wiesen bieten, erhellt aus folgendem uns mitgetheilten Fall: Mehrere Knaben amü­firten fich rorgestern auf den beim Tegeler See überfrorenen Wiesen mit Schlittschuhlaufen. Plöglich erfcholl ein lauter Schrei. Der 11fjährige Knabe Wilhelm Schent, welcher nicht wußte, wo die Wiese aufhört und der See beginnt, weil die ganze Fläche mit Eis bedeckt ist, war zu weit vorgegangen und auf der noch zu schwachen Eisdecke des Tegeler Sees einges brochen. Die übrigen Knaben eilten sofort hinzu und be­mühten sich mit eigener Lebensgefahr ihren Kameraden zu retten. Es gelang ihnen auch schließlich, denselben, jedoch bes reits bewußtios, aus dem Waffer zu ziehen. Nach der elter­lichen Wohnung gebracht, war es einem schnell herbeigerufenen Arzt nur noch möglich, den eingetretenen Tod des Knaben zu fonstatiren.

Ist es Betrug oder Diebstahl, wenn jemand in einem Geschäft Einkäufe macht und dann an der Kaffe, ohne zu zahlen, vorbeigeht und mit den eingekauften, unbezahlten Waaren das Weite sucht? Mit dieser Frage wird fich dem­nächst in legter Instanz das Landgericht Berlin beschäftigen. Die Ehefrau eines Beamten hatte in einem Kolonialwaaren­geschäft für fünf Mart Einfäufe gemacht und mit den getauften Waaren an der Kaffentontrole sich glücklich durchgeschlichen. Der Streich war aber von einem Verkäufer im Geschäft be­merkt worden, welche der Betrügerin nacheilte, fie feftnahm und nach dem Verkaufslokal zurückführte. Hier stellte sich her­aus, daß dieselbe nur 1 M. Geld bei sich führte und zweifellos also auf Betrügereien ausgegangen war. Die Frau wurde darauf zu einer achttägigen Gefängnißstrafe verurtheilt. Gegen diese schöffengerichtliche Entscheidung legte die Verurtheilte Berufung ein und erzielte, daß die Berufungskammer die Angeklagte von der erhobenen Anklage des Betruges freis Angeklagte von der erhobenen Anklage des Betruges frei sprach, fie dagegen wegen Diebstahls zu einer sechstägigen Ge­fängnißstrafe verurtheilte. Hiergegen legte nun wiederum der Staatsanwalt die Revision ein, die auch vom Revistons- Ge­richt für begründet erachtet wurde; denn dasselbe wies die Straffache noch einmal an die Berufungskammer zurück, um wiederum festzustellen, ob Diebstahl oder Betrug hier vorliegt, welches nach Lage der Sache durch eine abermalige Beweis aufnahme erst flargelegt werden muß.

Holländische Werber. Ein junger Mann, jetzt Kellner in einem in der Schleiermacherstraße befindlichen Restaurant, welcher seiner Militärpflicht hierselbst noch nicht genügt, batte fich, so erzählt ein Lofal- Korrespondent, mit Auslandspaß auf ein Jahr versehen, nach Holland begeben. In Rotterdam waren ihm die Mittel ausgegangen, und er war einem hollän­dischen Werber in die Hände gefallen. Dieser versprach ihm 300 Gulden, und der junge Mann ging darauf ein, indem er bat, das Geld feinen hier in Berlin in der Ritterstraße wohnen­den Eltern zu übermitteln. Leptere haben keinen Pfennig erhalten, und der Geworbene befam nur geringes Handgeld. Seine Ber­ liner Papiere wurden sämmtlich vernichtet, und er erhielt dafür fremde Papiere, welche auf einen anderen Namen lauteten. Es wurde ihm hier bei eingeschärft, stets den fremden neuen Namen zu führen, unter welchem er fortan in den holländischen Militärlisten geführt werden solle. In Begleitung des Werbers ging die Reise nach Harderwyk am Buidersee, wo die Aus­lieferung an das holländische Kommando stattfand. Der junge Mann wurde während seiner Ausbildung als Rekrut hierselbst streng überwacht Nach der Rekruten- Ausbildung brachte man zur Schießübung nach schwimmender Scheibe auf ein Schulschiff im Zuiderfee, und es gelang ihm hier, durch Vermittelung eines deutschen Bigarrenreisenden, an seine Eltern einen Brief zu befördern. Leptere hatten fich mit einer Bitte um Befreiung ihres Sohnes an ren Reichskanzler gewandt, da der Geworbene seiner deutschen Militärpflicht noch nicht genügt habe. Eines Morgens er schien auf dem holländischen Schulschiff der deutsche General­Konsul aus Rotterdam in Begleitung zweier Sekretäre und eines höheren holländischen Offiziers. Die Mannschaften muß­ten sämmtlich antreten. Auf die Frage des Konsuls, wer deuts scher Unterthan fei, traten drei Personen, hierunter der Ber­ liner hervor. Alle drei waren noch militärpflichtig in Deutsch land. Dieselben mußten fich sofort außequipiren, so weit dies möglich war, und wurden troß der widerwilligen Gefichter der Holländer in Begleitung eines deutschen Konsulats beamten nach der deutschen Grenze und nach Hause befördert. Wenn die hier angegebenen Thatsachen auch in verschiedenen Einzelheiten nicht ganz zutreffend find, so erheischen doch die Vorgänge bei den holländischen Anwerbungen die ganze Sorgfalt und Aufmerk­famt it unserer Behörden. Wir kommen gerade auf diese Ver­hältnisse in den nächsten Tagen ausführlicher zurück.

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g. Ueber den traurigen Unglüdsfall, von welchem der Führer der Droschke 2. Klasse Nr. 5550 in der Nacht zum Frei­tag dadurch betreffen wurde, daß er mit seinem Gefährt dicht bei der Schwarzenbrücke am Ende der Thaerstraße den dortigen Abhang hinunterstürzte und hierbei seinen Tod fand, erfahren mir noch, daß man nachträglich in dem Verstorbenen den in der Memelerstraße wohnenden Droschtenkutscher F. Lindenau refognoszirt hat. Bei dem Versto.benen fand man außer seiner Taschenuhr noch einen Geldbetrag, so daß ein Ueberfall, bezw. eine Beraubung ausgeschloffen ist. Man neigt jest bezüglich der Ursache des traurigen Vorfalls mehr der Ansicht zu, daß L. mit der Droschke zwischen 3 und 4 Uhr Morgens in dem Augenblick die Brücke passirte, als der erste, nach dem städti­fchen Bentral- Biehhofe gehende Güterzug unter der Schwarzen Brücke hinweg gefahren ist. Hierdurch, so nimmt man weiter an, sei das Pferd scheu geworden, wäre durchgegangen und unmittelbar hinter der Brücke den Abhang hinuntergestürzt, was nur dadurch möglich war, daß hier eine Schußeinfaffung gänzlich fehlt; bei der Brücke ist das Geländer vorhanden. Merkwürdiger Weise war das Pferd nur leicht beschädigt; erst Durch das beim Viehhofe frei umberlaufende Pferd wurde man auf den möglichen Unfall eines Kutschers aufmerksam, worauf man denn auch nach furzem Suchen unten am Abhange den todten 2. mit seiner Droschte vorfand. Der Verstorbene hinter läßt eine Familie in wenig guten Verhältnissen.

N. Eine Zerschneidung der Pulsadern zog sich am geftrigen Tage die 5 jährige Tochter eines in der Potsdamer­ftraße wohnenden Handelsmannes N. zu. Beim Einkaufen einer Flasche Bier fiel das Kind zur Erde und so unglücklich mit dem Handgelenk in die Glasscherben, daß es fich in der Eingangs erwähnten Weise anscheinend schwer verlette.

N. Mangelhafte Treppenbeleuchtung hat, wie und nachträglich berichtet wird, vorgestern Abend im Hause Alte Jakobstraße 91, in demselben, in dem erst vor Kurzem ein Steinbrucker die Treppe herabgefallen, wiederum einen bedeus

Projektirtes Repertoire der Königlichen Schauspiele. vom 11. Januar bis 18. Januar 1885. Im Opernhause. Sonntag den 11.: Tannhäuser( Herr Niemann); Montag den Sonntag den 11.: Tannhäuser( Herr Niemann); Montag den 12., zum ersten Male wiederholt: Der Trompeter von Säffin­gen; Dienstag den 13.: Czaar und Bimmermann; Mittwoch den 14. Die Entführung aus dem Serail; Donnerstag d. 15.: Aida( Herr Niemann); Freitag den 16.: Der Trompeter von Säffingen; Sonnabend den 17.: Sardanapal; Sonntag den Säffingen; Sonnabend den 17.: Sardanapal; Sonntag den 18. Armide ( Herr Niemann). Im Schauspielhause. Sonntag den 11.: Hans Lange; Montag den 12., auf Be gehren: Ein Schritt vom Wege; Dienstag den 13.: Narziß ; Mittwoch den 14.: Christoph Marlow; Donnerstag den 15.: zum 1. Male: Vier Temperamente, vorher: Lydia; Freitag ben 16. Nathan der Weise; Sonnabend den 17.: zum ersten Male wiederholt: Vier Temperamente, vorher: Lydia; Sonn tag den 18. Das Testament des großen Kurfürsten.

Im Deutschen Theater" gebt am Sonnabend, 17. d. M., das einaktige Luftspiel unter Brüdern" von Paul Heyse in Verbindung mit Iffland's Die Hagestolzen" zum ersten Mal in Szene. Heute, Sonntag, findet die zweite Aufführung von Der Weg zum Herzen" statt. Außer Wiederholungen dieses Stückes bringt das Repertoire dieser Woche noch Wieder­holungen von Die Neuvermählten" und Flattersucht" ,,, Don Carlos" und Die große Glocke".

Belle- Alliance- Theater.

Von heute ab tritt wieder Herr Guthery in der von ihm freirten Partie des Profeffors in dem Schwant ,, Der Raub der Sabinerinnen" auf. Es ist heute die 87. Aufführung deffelben und ist an eine Abänderung vorläufig nicht zu denken.

Gerichts- Zeitung.

Ein Meineids- Prozeß, dem ein ganzer Kriminal- Roman zu Grunde lag, tam gestern vor dem Schwurgericht am Land­gericht II. zur Verhandlung. Angeklagt, in der Straffache wider den Schlächtergesellen Eggert wegen Körperverlegung vor dem Charlottenburger Schöffengericht in der Sigung vom 13. Februar einen wiffentlich falschen Eid geschworen zu haben, ftand der Schlächtergeselle Friedrich Wilhelm Dörr vor dem Forum der Gerechtigkeit. Der Angeklagte, wegen Hausfriedens bruchs und Körperverlegung vorbestcaft, ist ein finsterer, mit seinen von starten, schwarzen Brauen überschatteten, stechenden Augen tückisch und verbissen in die Welt schauender Mensch. Die Vorgeschichte des Prozesses geht so Ilar aus den eidlichen Aussagen der Hauptbetheiligten hervor, daß wir nur die Beugen reben zu laffen brauchen. Der erste Beuge ist, der Ger.- Btg." zufolge, Herr Rechtsanwalt Hadra. Derselbe sagt aus: Eggert sollte den Dörr, den heutigen Angeklagten, auf dem Charlottenburger Rennlage überfallen und mit einem scharf fantigen Schlüffel oder einem Meffer also einem gefähr lichen Werkzeuge verlegt haben und hatte deshalb auf An­

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Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

h. Die freie Organisation junger Kaufleute welche von jest ab ihre Sigungen regelmäßig feden Freitag bei Nieft, Kommandantenstraße 72, abhalten wird, beschäftigte sich am Freitag mit einer von ihrem Vorftande ausgearbeiteten Petition, in welcher der Reichstag gebeten wird, dahin wirken zu wollen, daß in die Gewerbeordnung ein Busaß zu§ 154 aufgenommen werde, durch welchen die§§ 105, 120, 126, 127, 128, 129 und 133, welche das Verhältnis zwischen den Handwerksmeistern und ihren Lehrlingen regeln, auch auf den Kaufmannsstand ausgedehnt werden und daß für Lehrlinge und Gehilfen unter 18 Jahren eine Marimalarbeitszeit von 12 Stunden gefeßlich angeordnet werde. Nachdem der Vorsitzende die Petition in threm Wortlaute mitgetheilt, legte Herr Schreier als Referent die angeführten Paragraphen vor und wies in eins gehender Weise die Anwendbarkeit derselben auf das faufmännische Lehrlingswesen und das Bedürfniß nach, die durch diese Paragraphen den Handwerkslehrlingen gewidmete Fürsorge auch auf die Lehrlinge im Kaufmanns stande auszudehnen. Nach einer sehr lebhaften Distuffton, an welcher sich die Herren Fränkel, Auerbach, Hirschmann, Wohl fahrt, Caro, Rosenthal betheiligten, und nach Ablehnung der Anträge, den§ 127, der die Lehrlinge der väterlichen Bucht" der Lehrherren überweist, in der Betition wegzulaffen, eine Marimalarbeitszeit von 12 Stunden, influftve einer 1 einhalb stündigen Mittagspause zu fördern, und die Petition zuerst dem Aelteften- Kollegium der Kaufmannschaft zugehen zu lassen, und nach Annahme des Antrages, die für junge Leute unter 10 Jahren geforderte Marimalarbeitszeit auf 10 Stunden ber abzuseßen, wurde die Betition unverändert mit Einstimmigkeit angenommen und der Vorstand beauftragt, dieselbe dem Vor sigenden der Betitionskommission des Reichstags baldigst im Namen der Freien Vereinigung" zuzustellen.

Zur Lohnbewegung der Berliner Schneider diene Folgendes: Auf Grund eines Beschlusses der von der Lohn­tommiffion zum 3. Feiertag einberufenen öffentlichen Schneider Versammlung, um Mittel und Wege zu finden, die traurige Nothlage des Schneidergewerbes zu verbessern, tagten am Mon­tag, den 5. Jan. cr., in den Arminballen, die Borstände der