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fette, und es blieb daher bei der bestehenden Einrichtung. Nur in Berlin bat man versucht, aktive Difiziere in das Landwebr Bezirkskommando einzuführen. Wir sind bes reit, Alles, was die Regierung in Anbetracht der Zunahme von Berlin mehr verlangt für eine neue Organisation des Berliner Bezirkskommandos, zu bewilligen, soweit der Grundsas festgehalten wird, daß aktive Offiziere bierbei ausgeschlossen werden. In der Denkschrift zum Etat beißt es, daß, da diese Offiziere unter schwierigen Verhältnissen im persönlichen Verkehr mit Leuten aus allen Schichten der Bevölkerung die Autorität zu wahren haben, es wichtig ist, auf besonders füchtige und energische Offiziere zurückzugreifen. Das erkennen wir an, nicht aber, wie es dort weiter heißt, daß Offiziere mit solchen Eigenschaften dem aktiven Dienfistande, nicht dem Jnaktivitäte verhältnisse angehören. Das Lebensalter, in welchem aktive Offiziere inaktiv werden, ist häufig ein solches, in welchem Zivilbeamte auf befonders wichtige Boften gestellt werden, die eine ebenso große Energie und Entwickelung einer persönlichen Autorität verlangen. Bedenken Sie doch, daß z. B. im Postdienst die Postdirektorstellen inaftiven Offizieren ganz besonders vorbehalten werden, Stellen, in welchen neben der Eigenschaft des Verkehrs mit dem Publi fum noch besonders technische Kenntniß der postalischen Verhältniffe verlangt wird. Hier wird also mehr verlangt, als vom Offizier des Bezirkskommandos. Wir wollen auch keinen aweiten Oberst, denn wir fürchten, daß sich dann der aktive Brigadekommandeur bald als dritter dazu einfindet. Wir wollen eben verhindern, daß mehr und mehr aktive Offiziere in die Landrebr- Bezirkskommandos eintreten. Gerade in diesem Bosten kommt es darauf an, bürgerliche und militärische Rüc fichten mit einander auszugleichen. Wir bitten deshalb, nicht blos den Brigadekommandeur, sondern auch den neuen Dberst abzulehnen.
Abg. Frhr. v. uene bemerkt, die Stelle eines Brigade Tommandeurs sei von der Kammission nicht genügend motivirt befunden und deshalb ihre Ablebnurg empfohlen worden. Was die Heranziehung aktiver Offiziere für die in Rede stehenden Posten betrifft, so ist zu erwägen, daß eine solche nur mit Einverständniß der Offiziere erfolgen tann. Es würde nicht leicht sein, für jene schwierigen und mühevollen Stellen geeignete Personen unter denselben zu finden. Es empfiehlt fich daher, das Gehalt für einen aktiven Regimentskommandeur zu bewilligen.
Generalmajor v. Haenisch: Die Militärverwaltung würde es vorziehen, alle Stellen der Bezirkskommandos mit aktiven Offizieren zu beseten; aus Sparsamkeitsrücksichten habe man davon stets Abstand genommen, nicht etwa weil man glaubte, daß die inaktiven die Geschäfte besser wahrnehmen würden. Im Uebrigen widerspricht es dem Militärgesetz, in der Ober- Eisapfommission einen inaktiven Offizier zu beschäftigen. Die Militärverwaltung hält auch heute noch den Brigade tommandeur für nothwendig, glaubte aber den Bedenken der Kommission nachgeben zu sollen und will fich zunächst ein Jahr noch mit einem Oberst behelfen".
Abg. Richter: Aus den Bemerkungen des Herrn Kom miffars geht hervor, daß die Regierung den Gedanken, sämmt liche Bezirkskommandos mit attiven Difizieren zu besetzen, noch nicht aufgegeben hat. Ich kann denselben für grundsätzlich nicht richtig halten. Im Gegensatz zu dem Abg. von Huene zweifle ich nicht, daß, wenn man nur die nöthige Gehaltszulage zu der Pension gewähren wird, inaktive Dffiziere für die Bezirkskommandos sich finden werden.
Kriegsminister Bronsart von Schellendorff : Die Militärverwaltung würde erfreut sein, in allen Bezirkstommandos vollständig felddienstfähige Offiziere zu haben, ift fich aber der Verpflichtung bewußt, mit den finanziellen Interessen des Landes zu rechnen. Die Frage, ob in diesen Stellen die inaktiven durch aktive Offiziere ersetzt werden fönnen, ist deshalb gar nicht zur Erwägung gekommen, und die Forderung für Berlin ist nicht als Avantgarde zu betrachten für eine derartige Etatsaufstellung. Wenn der Versuch, nur mit einem zweiten Oberst auszutommen, glüdt, so werden wir ganz gewiß nicht mit der neuen Forderung eines Brigadefommandeurs tommen; er hat aber viel mehr Aussicht au glüden, wenn wir einen aktiven Offizier für die zweite Stelle bekommen. Die Anstellung eines inattiven Brigades tommandeurs würde, wie Generalmajor von Haenisch schon erwähnte, gegen den Wortlaut des Militärgesezes verftoßen.
Abg. Richter: Wenn die Verwendung des inaktiven Offiziers in der Ober- Ersatkommission mit dem Militärgefeß in Widerspruch steht, so wäre es richtiger, daffelbe mit Rück ficht auf die großen Städte in dieser Hinsicht zu ändern.
Hierauf wird das Gehalt für einen aktiven Regiments tommandeur bewilligt, dasjenige für einen Brigadekommanteur abgelehnt.
Bu Kap. 20, Gouverneure, Kommandanten, Plagmajore, hat Abg. Richter den Antrag eingebracht, eine Anzahl von Kommandanten in einer Reihe von offenen Städten als künftig fortfallend zu bezeichnen. Die Budgeikommission, welcher dieser Antrag zur Borberathung überwiesen worden war, empfiehlt Ablehnung des Antrags und schlägt die Annahme folgender Resolution vor: den Bundesrath zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob und welche Kommandantenstellen als fünftig wegfallend zu bezeichnen sein dürften, und dem Reichstage bei der nächstjährigen Etatsberathung von dem Resultate dieser Erwä gungen Kenntniß zu geben.
Abg. v. Vollmar: Den Soldaten wird verboten, gewiffe Wirthschaften zu befreten, weil dort ein Geist heirsche, In Mainz hat der den Tiuppen gefährlich" werden könne. Dieses Gchidsal 18 Wirthschaften an einem Tage betroffen, in Nürnberg find bereits 76 Wirthschaften verboten; in die Verbote 4 bis 5 mal so groß Berlin mögen sein. Ich stehe auf dem Standpunkte, der freilich jegt von der Mehrheit des Hauses noch nicht, geschweige denn auf der Regierungebant, getheilt wird, daß der Soldat ein Bürger ist, der seine Dienstzeit ableistet, dem aber keine anberen Rechte vorenthalten werden dürfen. Es find übrigens nicht blos öffentliche Wirthschaften, sondern auch andere öffentliche Stellen verboten worden, z. B. in Dresden Tabacksläden. Analog fönnte nun auch eine Zivilbehörde solche Verbote erlaffen, und dadurch kann eine ganz bedeutende Schädigung von Privatleuten in ihrem Gewerbe entstehen. Wenn wenigstens noch eine öffentliche Untersuchung den Verboten vorausginge. Ein Mann, dessen Wirthschaft ein solches Verbot traf, ter aber nie Sozialdemokrat gewesen, wandte sich an die Polizei um Aufklärung, wurde aber an das Militär kommando gewiesen, da fte mit der Sache nichts zu thun habe. Es stellte sich heraus, daß das Verbot einfach auf Grund der Denunziation eines früheren Bediensteten erfolgt war. Solche Verbote find übrigens eher geeignet, die Soldaten auf die Sozialdemokratie aufs merksam und neugierig zu machen, und es ist das ,, Gefährliche" der sozialdemokratischen Jdeen, daß wenn man ihnen erst einmal näher getreten ist, man fich immer tiefer in dieselben hineinlebt. Ich habe diese Dinge zur Sprache gebracht, weil nicht blos die Soldaten, sondern hunderttausende von Privatpersonen dadurch geschädigt werden.
Kriegsminister Bronsart von Schellendorff : Die einzelnen Verbote sind mir nicht bekannt; aber ich spreche meine gewiffenhafte Ueberzeugung dahin aus, daß, wo ein der artiges Verbot erfolgt ist, es in wohlüberlegter und wohldurchdachter Weise im Interesse der Disziplin ergangen ist. Dafür, daß dieser Gesichtspunkt Berücksichtigung findet, spricht doch, bak die Kommandanten und Gouverneure, alfo bochgestellte Offiziere es find, welche derartige Befeble ertheilen. Der Abg. b. Bollmar unterschäßt die Intelligenz des deutschen Soldaten doch sehr, wenn er glaubt, doß derselbe, durch das Verbot neugierig gemacht, um so eher in jene Wirthschaften gehe.
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Abg. Richter: Mein Antrag hat für dieses Jahr keine unmittelbare praktische Bedeutung. Wenn nun die Kommisfton im Einverständniß mit dem Kriegsminister, Erwägungen in der Richtung meines Antrages eintreten zu laffen, beschlossen hat und gegen meinen Antrag vorbringt, daß die Verhältniffe sich nicht so rasch klarstellen lassen, so bin ich damit einverstanden, daß zu Gunsten der Resolution mein Antrag nicht zur Abstimmung kommt. Daß die Militärverwaltung ihrerfeits die Soldaten von der Berührung mit den politischen Parteien fern zu halten sucht, würde ich begreiflich finden, Parteien fern zu halten sucht, würde ich begreiflich finden, wenn sie nicht selbst an der polisischen Agitation fich be theiligte. Der Kriegsminister wird es persönlich gewiß für ungerechtfertigt halten, daß bei Kontrolversammlungen politische Verhältnisse und Wahlen berührt werden. In Lauenburg in Pommern hat aber ein Stabsoffizier in der Kontrolversammlung eine Ansprache gehalten, in der er von der Ge finnungstüchtigkeit des Soldaten sprach und diese darin fand, daß er so wähle ,, wie in dem betreffenden Wahlkreise stets ge= wählt worden sei, und das thue, was Se. Majestät der Kaiser will. Solche Reden dürfen auf Kontrolversammlungen jeden falls nicht gehalten werden.
Abg. Schott( Volkspartei): Der Herr Kriegsminister legt doch zu wenig Werth auf die von Herrn von Vollmar vorgetragenen Beschwerden. Ich bestreite, daß in allen Fällen seitens der Kommandanturen mit reiflicher Ueberlegung verfahren worden; ganz im Gegentheil find zahlreiche Verbote ohne jeden zureichenden Grund ergangen. Noch schlimmer aber wäre es, wenn der Kriegsminister Recht hätte; es handelt fich ja keineswegs allein um sozialdemokratische Wirthschaften, nein, die Militärbehörden find soweit gegangen, ein Verbot zu erlaffen blos deshalb, weil dieser oder jener Kaufmann einen Wahlaufruf zu Gunsten eines Oppositionskandidaten unterschrieben hatte. Die Militärbehörde findet es also paffend, in die Wahlagitation einzugreifen und ihren Einfluß aufzubieten, um die Wähler der Oppofition einzuschüchtern. Ich halte das für ganz unzulässig. Die Kommandanten können die wirkliche Lage der Dinge in jedem Einzelfalle gar nicht übersehen, da fie lediglich auf die Angaben angewiesen find, die ihnen von fubalternen Behörden gemacht werden. Ich danke deswegen dem Abg. v. Vollmar, daß er diese Angelegenheit hier angeregt hat.
die bloße
Abg. v. Vollmar: Jch habe mich über die zu erwar tende Antwort des Herrn Kriegsministers von vornherein feiner Täuschung hingegeben; aber es ist doch ganz gut gewesen, daß dasjenige, was bisher blos inoffiziell durch die Preffe ging, jezt auch auf die Reichstagstribüne gelangt ist. Es giebt gewiß hier im Hause und selbst auf der Rechten Viele, welche glauben, daß die Loyalität der Gewerbetreibenden dadurch nicht gestärkt wird, daß man fie Schädigungen aussett, gegen welche fie fich nicht schüßen lönnen. In dem einen von mir angeführten Falle hat die Polizei dem Betroffenen ausdrücklich ein gutes Beugniß ausgestellt, die Kommandaturbehörde aber erklärte gleichwohl, daß für sie die Sache abgethan fei. Auch find in der That die Geschädigten nicht blos Sozialdemofraten, sondern auch vielfach Volksparteiler, und nicht allein die Parteistellung des Wirthes wird in Betracht gezogen, sondern meistens genügt Behauptung, daß in dem Lokale Sozialdemokraten ver thren. Diejenigen, welche zu dem Urtheil über derartige Fragen politischer Natur berufen sind, befinden sich gewiß sehr häufig gar nicht in der Lage, ein solches Urtheil abgeben zu fönnen. Wenn der Kriegsminister erklärt, der Geist der Armee sei nicht ein solcher, daß das Verbot einer Wirthschaft einen erhöhten Anreiz zum Besuche derselben gebe, so steht er die Sache doch etwas von oben an; wie sie von unten ausschaut, das vermögen viele Abgeordnete sicherlich besser kennen zu lernen, als höhere Difiatere. Aehnlich wie in Mainz find in Hannover auf einmal 26 Wirthschaften kurz vor Weihnachten verboten worden; so ganz genau fann es also schlechterdings in jedem Spezialfalle nicht genommen worden sein. Und wie soll ein Soldat in großen Städten mit ihren Hunderten von Lokalen immer über alle verbotenen orientirt sein, wenn man ihm nicht gerade Karten in die hand giebt, auf welchen alle untersagten Häuser roth angestrichen sind? Ich habe seibst erlebt, daß Soldaten in selche ihnen verbotenen Lokale hineingekommen sind und daselbst Platz genommen haben, weil fie gekommen sind und daselbst Platz genommen haben, weil sie eben von dem Verbot nichts wußten.
Kriegsminister Bronsart v. Schellendorf : Es wird mir außerordentlich schwer, den Busammenhang zwischen diesem Etatskapitel und dem Vortrage des Aba. Nichter über Vorgänge in einer Kontrolversammlung zu finden, wie es überhaupt ungemein schwierig ist, auf solche Privatbriefe einzugehen, welche dieser oder jener Abgeordnete hier voliest, und namentlich darauf hin etwas Bestimmtes zu veranlaffen. Wer eine Klage über Vorkommnisse in der Armee hat, sollte sich boch zueist an den nächsten Vorgesezten dessen wenden, der ihn vermeintlich geschädigt hat; bekommt er da nicht Recht, so sollte er den Instanzenzug inne halten, in welchem die Sache ja dann schließlich auch an das Ministerium gelangt. Es fragt fich doch auch, ob die thatsächlichen Mittheilungen eines solchen Privatschreibens durchweg richtig sind, und zudem tommt es bei derartigen delikaten Sachen doch auch gar sehr kommt es bei derartigen delikaten Sachen doch auch gar sehr auf den Wortlaut an. Daß allgemein die Mannschaft bei den Kontrolversammlungen zur Treue an e. Majestät den Kaiser und König erinnert wird, dagegen wird auch wohl Niemand hier im Hause etwas einwenden wollen. Daß politische De dultionen, Abwägungen der Parteiverhältnisse gegen einander im militairischen Dienst nicht vorkommen dürfen, steht außer Bweifel, aber es fann erinnert werden an den Glauben, den jeder Soldat wie ein Dogma übernommen hat, daf, was der Kaiser thut, dem Londe zum Besten gereicht, das ist der Stern, den wir Alle im Auge behalten bis an unser Lebensende, so lange wir ein treues Coldatenherz haben.( Bravo ! rechts.) Herin v. Vollmar erwidere ich: Mögen die vermeintlich Geschädigten sich bei den Vorgesetzten melden, dann ist auch te medur möglich. Die Gründe zu solchen Verboten find sehr vielseitig. Ich selbst habe als Rommandant von Potsdam 1.8. den Besuch eines Bigarrengeschäfts verboten, weil der Inhaber unmittelbar nach dem Attentat Bilder von Hödel aushing; er hat sich auch beschwert, aber nicht Recht bekommen. Nicht nur Lokale, in denen der Soldat unangemessene Gesellschaft findet, sondern auch solche, tie in moralischer Beziehung Bedenken erregen, solche, in denen gewohnheitsmäßige Schlägereien und Prügeleien stattfinden, werden von dem Verbot betroffen; oft bitten die Wirthe von Lokalen der letteren Kategorie selbst um ein solches Verbot. So leichthin wird demnach in dieser Bestehung teineswegs verfahren. Tem jungen Soldaten soll das Betreten anständiger Lokale nicht beschränkt werden; wir freuen uns, wenn er fich des Eonntags einen fröhlichen Nachmittag machen fann; aber bezüglich seiner Gesinnung, seines Lebenswandels, seines persönlichen Verhaltens müssen wir darauf sehen, daß er möglichst solche Lokale besucht, wo er ein gutes, nicht wo er ein schled tes Beispiel findet.
Abg. v. Helldorff hält es für sehr angebracht, daß die konservative Partei ausdrücklich ihre Uebereinstimmung mit der seitens der Armeeverwaltung befolgten Praris in der beregten Richtung bekundet.
Abg. Richter: Jm einzelnen Falle ist es ja richtig, ab
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ständlich, daß es ebenso wenig, wie Bürgermeister d ihre Aufgabe halten, bei amtlichen Gelegenheiten Ermahnu zur Treue gegen den Kaiser an die Bevölkerung zu rid bei Kontrolversammlungen derselben bedarf. Hier ist es dabei nicht geblieben, sondern der redeluftige Herr, der viertel Stunden sprach, bat dieser Treue eine spez Partei färbung fich zu geben bemüht, er wollte die verstanden wiffen als eine solche, die sich nur durch eine servative Wahl bewähren kann. Darin liegt eine Verle gegen Alle, die nicht der konservativen Richtung huldigen
Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: der Abg. Richter hier vorgetragen hat, beruht auf einem B briefe, den ich zur Grundlage meiner Erörterungen nehmen kann.
Abg. Heine( Sozialdemokrat): Wenn den Sold lüderliche Lokale verboten werden, so wird Niemand bag etwas einzuwenden haben. Etwas Anderes ist aber ein V aus politischen Gründen. Schlimmer noch ist es, daß ein artiges Verbot zu Polizei- Drohungan ausgenugt wird. fenne Fälle, wo Withen von sozialdemokratischen Verf lungen Säle abgemiethet waren. Sofort erschienen B beamte und drobten mit Entziehung des Militär besuche. diese Drohung ist überall durchgeführt, wo die Wirthe fi Forderung der Polizei nicht willfährig erwiesen. Bezeichn ist vielleicht noch ein anderer Fall. In einer Stadt war sozialdemokratische Versammlung verboten worden. Die nehmer an derselben begaben sich in ein nahe gelegenes das von Arbeitern gar nicht besucht zu werden pflegte. dem wurde auch hier der Wirth ersucht, den Gästen den zu verbieten, er hätte sich sonst die Folgen seines Verh zuzuschreiben. Der Wirth erklärte, daß, so lange die agitatorisch nicht auftreten, er weder das Recht noch die lische Pflicht zu einer solchen Verweisung habe. Ein Tage darauf ward der Besuch dieses Lokals, das, wie g von Arbeitern nicht besucht wurde, für das Militär ve Das find Fälle, die mich bestimmen, mich den an den Kriegsminister gerichteten Wünschen anzuschließen.
Abg. Schott: Der Herr Kriegsminister hat uns au Instanzenweg verwiesen. Aber bei Betretung desselben nur selten etwas heraus. Selbstkritik zu üben ist schwe selten wird der Offizier, der eine von ihm getroffene G dung nochmals zu prüfen hat, sagen: ich habe mich Ich möchte deshalb bitten, daß bezüglich des Verbot Wirthschaften eine mildere Proris denn bisher Blaz gi
Abg. v. Hammerstein erklärt die von Richter tragenen Beschwerden für unglaubwürdig.
Abg. Richter: Die Herren suchen die Aufmerti von der Hauptsache auf Nebendinge abzulenken. Auf de ziellen Fall, den ich berührt, tam es mir gar nicht an liegt der Grund recht nahe, weshalb ich den Namen treffenden Person nicht nenne; ich hatte nur ein Inte wissen, wie der Herr Kriegsminister es auffaßt, wenn fungen über die Wahlen, die Treue zu Kaiser und R Verbindung gebracht werden mit militärischen Verhäl Wenn er ausweicht mit seiner Erklärung, so wiro b ähnliche Fälle nicht ohne Einfluß bleiben, das Bart wird in die militärischen Verhältnisse mehr hineingetrage den, als wünschensweith ist.
Abg. Möller: Nachdem Herr v. Helldorf es au lich als nothwendig anerkannt hatte, die Wahlagitation militärischen Kreisen fern zu halten, bin ich überrascht, da v. Hammerstein es unternommen hat, einen Vorfall thetoigen( Rufe rechts: Vorfall?), wo eine militärische rität recht eflatante Wahlagitation betrieben bat. Der hat allgemein Unwillen erregt und fann taum den mili Borgesetzten unbekannt geblieben sein. Man hat ab feiner Remebur gehört. Das sollte doch darthu auch der Besch verdeweg, mit feinem Resultatorhund wesen war, deffen Betreten übrigens nicht ohne Bed für Personen, die noch in dienstlichem Verhältniß militärischen Vorgesezten stehen.
Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: das lezte Wort des Vorredners bedarf einer Erwiderung weiß nicht, woher derfelbe seine Erfahrung hat; ich habe Armee, der ich seit 35 Jahren angehöre, die Erfahrung g daß Beschwerden nur in dem Falle bedenkliche Folgen wo dieselben ungerechtfertigt gewesen find.( Lachen lin danke Ihnen( links) für das Kompliment; wenn Sie lachen, so wird dieses Gelächter hoffentlich' im stenograph Bericht verzeichnet und im Lande bekannt werden. J hole nochmals, nur für Diejenigen ist die Bes bedenklich, welche ohne Grund Beschwerde führen Diesem Falle wird das Vorgehen als Disziplinarvergeb straft. Wer aber gerechte Kiagen vorträgt, erhält aud Armee sein gutes Recht, und es wäre traurig für die wenn das anders wäre.
Abg. v. Bollmar glaubt, das auch die nochmalig fung einer von der Militärbehörde getroffenen Verfügun die objektive Richtigkeit derselben feststellen werde. Die haben allerdings fein Recht auf den Besuch der Soldate der Polizei wird so eine ungebührliche Befugniß eing Sie kann vor den Laden jedes thr Mißliebigen einen mann stelen, der vor dem Besuch desselben warnt, wie auch in Sachsen , aber auch nur da, bereits paffirt is unferer Anschauung hat die Militärbehörde übrigens gar das Recht zu einem Verbot von Wirthschaften, un vom formalen Standpunkt ist diese Frage streitig. Für rechtigung, solche Verbote auszusprechen, spricht nur tärische Disz plinarverhältniß, das von mir und den ralen immer b. stritten wird.
Abg. v. Hammerstein bezweifelt auch die von mar vorgebrachten Thatsachen!
ba
Abg. Saro: Ich hätte gewünscht, daß Herr M Namen des betreffenden Dffisiers genannt bätte. Viell zieht er sich auf einen Boifall, der auch mir in der Gri ist. Aber daß derfelbe allgemeinen Unwillen erregt, be nur auf der subjektiven Auffassung des Herrn Döller war in Königeberg nicht die de, oder doch nur Meller und seiner Partel, die Gott sei Dant immer Scheiden begriffen ist. Herr Abg. Möller, deffen fommunalen und politischen Leben bei uns einst eine Rolle gespielt, hat diesmal nur mit Hilfe der Sozialde in den Reichstag gewählt werden können.
Abg. Richter: Ich habe mich in die Aus fegungen zwischen Konservativen und Sozialdemofcat gemischt. Es macht aber einen eigenthümlichen Eindr hier fonservativerseits fede Berührung zwischen So fraten und Soldaten zurüdgewiesen wird, anderer ein fonservativer Polizei- Präsident erklärt, daß Sozialdemokraten lieber find, als ein Freifinniger. ja begreiflich, nachdem der Reichskanzler die Hoffnun sprochen hat, hier noch ein Dugend Sozialdemokraten fehen. Dergleichen pflegt Verwirrung in das Land bringen. Da die fonservative Partei nach der ganzen des Reichskanzlers den Sozialdemokraten näher steh so muß ich diese Auseinanderseßung über den
Be
Wirthshäuser als etwas Internes zwischen den ver Barteien ansehen( Heiterkeit) und es ihnen felbit üb zuwarten, ob der Betroffene den Beschwerdeweg beschreitet; Wie schwech es mit der Sache bestellt ist, das flebt m
aus den Ausführungen des Herrn Saro, der in König
durchgefallen ist.( 3wischenrufe.) Ich höre ebent, dort gar nicht als Kandidat hat aufstellen laffen, er in Rönigsberg nicht gewählt worden sein.( Große Herr Saro ist ganz und gar von der Sache Er hat die
Da
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wenn aber ein über die einzelne Persönlichkeit hinausgehendes allgemeines politisches Intereffe vorliegt, so kann dieses Abwaiten nicht unsere Sache sein, sondern wir nehmen dann die Gelegenheit wahr, diese Dinge hier öffentlich zur Sprache zu bringen. Dazu find wir hier. Deshalb ist auch der Lauenburger bringen. Dazu find wir hier. Deshalb ist auch der Lauenburger Fall angeführt worden. Es handelt fich dabei nicht um den Berhältniffe zwischen Bivil und betreffenden Offizier, sondern darum, eine allgemeine Erklärung betreffenden Offizier, sondern darum, eine allgemeine Erklärung im allgemeinen erörtert. Daraus steht man, vom Kriegsminister zu erhalten. Die Treue zu Sr. Majestät Sache selbst nicht rechtfertigen tann. Auf den einzeln dem Kaiser ist„ Gott sei Dank!" derart selbstver
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