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fach erledigt, wenn der Minister erklärt hätte, daß er Wahl reden bei Kontrolversammlungen nicht für richtig halle . Das Pathos des Ministers erinnerte mich an ähnliche Fälle mit dem Reichskanzler. Es war gegenüber unseren Aeußerungen durchaus nicht angebracht. Er sagte, das Beschwerdeführen wird dann unangenehm empfunden, wenn die Beschwerden nicht gerechtfertigt find. Unfere Heiterkeit bezog sich nur darauf, daß der Minister glaubt, daß in solchem Grundsage keine Beschränkung des Beschwerderechts liegt.
a. Ein anscheinend zu den sog. internationalen Taschendieben gehöriges Mitglied ist gestern Nachmittag gegen 3 Uhr Unter den Linden , in der Nähe des Nieders ländischen Palais, in flagranti festgenommen worden. Derselbe ist ein angeblich aus England gekommener, hier auf der Durch reise befindlicher russischer Unterthan, welcher sich Israel Blume al. Quintet nennt. Blume zog einer vor ihm gehenden Dame ein Bortemonnaie aus der Tasche, wurde dabei bemerkt und zur Wache gebracht. Dei seiner Visitation wurde ein ziemlich beträchtliches Vermögen bei ihm gefunden, und zwar 15% Pfo. Sterling und 255 Papierrubel in seinem Hemd eingenäht auf der Brust, ca. 6 Rubel in Silbermünzen, 35 Mart deutsches Geld, ferner zwei Behnmarkstücke in einem blauen DamenBortemonnaie mit Kugelsbloß und schließlich eine ftelberne Damenuhr mit der Nr. 30 593/4. Das Portemonnaie und bie Damenuhr scheinen von Blume hier gestohlen worden zu sein. Blume, welcher den Diebstahl durchaus ableugnet, giebt vor, gestern früh aus London hier angekommen zu sein, um an demselben Abend weiter nach seiner rusftschen Heimath zu reisen.
Fahrdamm in der Mohrenstraße, d. h. 9 M. breit. Es wird in der Klage behauptet, daß diese Forderung ebenso rechts widrig wie fachwidrig sei. Bekanntlich hat sich das Polizei Präsidium zur Begründung seiner Ansprüche an die Stadt, deren Verwirklichung( wegen der hierdurch entzogenen Ausnutzung des an der Straße liegenden Vorderlandes für Gemeinde oder sonstige Ertragszwecke) das Markthallen- Unternehmen um hunderttausende belasten würde, ganz allein auf die landrechtliche Definition vom Amt der Polizei: ,, Die nöthi gen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Rube, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu tref= fen, ist das Amt der Polizei" berufen. Auf diese allgemeine, der Polizei ertheilte Vollmacht stüßt sich das Verlangen. Da aber der Gesezgeber nur von bevorstehender Gefahr in der Definition gesprochen hat, so ist in der Klage die Frage aufgeworfen worden, ob die Vermuthung des Herrn Branddirektor Wiite, es könnte einmal in einer Markthalle eine Banit durch Feuerschrecken entstehen, irgend welchen Boten in der Wirklichkeit habe. Es ist in der Klage ausführlich nachgewiesen, daß selbst die Redaktoren des Landrechts nur an, Gefahren" gedacht haben, deren Bevorstehen nach objektiven, aus der Erfahrung herges nommenen Momenten anzunehmen ist. Was darüber hinausgeht, sei imaginär. Es ist ferner in der Klage dargelegt, daß die Markthallen, um welche es hier handelt, derartige Dimen fonen haben, daß die Annahme einer durch ausbrechende Banit entstehenden Menschen- Ansammlung und Gefährdung derselben umsomehr ausgeschlossen sei, als durch einen 4 Meter breiten Ausgang in einer Minute bequem tausend Menschen ohne besondere Ueberstürzung den Ausgang nach der Straße ge
Kriegsminister Bronsart von Schellendorff : Ich habe keine Veranlassung, an Fälle, welche nicht konstatirt find, eine grundsäßliche Erörterung zu knüpfen; das erkläre ich für heute wie für die Zukunft. Es wäre sehr billig, wenn Jemand in der Armee eine Beschwerde zu haben glaubt, daß er dann einen Abgeordneten bittet, ste im Reichstag vorzutragen. Wir haben unseren geordneten Bes schwerdeweg, und ich wünsche am wenigsten, daß es in der Armee Mode wild, daß Jemand, der glaubt, er könne bei seinen Vorgesezten nicht Recht bekommen, sich an einen Reichstagsabgeordneten mit der Bitte wendet, von dem Minister eine Erklärung zu verlangen. Mein Verhalten wird in der Armee sehr wohl verstanden werden; wer sich beschwert, mag fich beschweren auf seine Kosten und Gefahr. Heute ist die Beit des Reichstags lediglich in Anspruch genommen zum Vergnügen eines Einwohneis, zum Vergnügen einer nicht einmal genannten Person; und wenn sich nachher herausstellt, daß an der Sache fein wahres Wort ist, wer ist dann verantwortlich? Wer Beschwerde führen will, muß auch den Muth haben, fie in geordnetem Wege vorzubringen.
Abg. Dr. Möller: Ich bin ja überzeugt, jedem milttärischen Beschwerdeführer wird sein Recht, wenn seine Beschwerde als begründet befunden wird; aber die Erlangung dieses Rechts muß oft erkauft werden durch dienstliche Unannehmlichkeiten; und davor ist die Furcht so groß, daß Hunderte und Tausende lieber auf den Beschwerdeweg verzichten. Diese Thatsache mag dem Kriegsminister unbekannt sein, aber das ganze Publikum kennt fte. Auf die allgemeine Standrede des Herrn Saro einzugehen, erlaffen Sie mir wohl.
Kriegsminister Bronsart v. Schellendrff: Herr Möller ist nicht informirt, wenn er von dienstlichen Unannehm lichkeiten beim Beschwerdeführen sprach. Der Beschwerdeweg ist durch Allerhöchste Verordnung geregelt, und danach ist von folchen Unannehmlichkeiten feine Hede.(!) Natürlich ist es für jeben Soldaten unangenehm, seinen Vorgesetzten zu verklagen, weil er das Gefühl hat, daß er ihm gehorsam sein soll, daß er ihm vertrauen soll; aber wozu diese Diskussion im Barlament? Es handelt sich um eine innere Angelegenheit der Armee, die wird nicht im Parlament zum Austrag gebracht.
Abg. Dirichlet: Wir haben unsere Information auch aus der Armee von unseren Angehörigen und Bekannten. Wir haben bei uns die allgemeine Wehrpflicht, auf Grund Derselben gehören fte der Armee an. Wir haben also genau dieselben Informationen aus den Kreisen der Armee, wie der Minister, und stammt die unstige vielleicht aus etwas anderen gesellschaftlichen Schichten der Armee. Die dienstlichen Unannehmlichkeiten fommen allerdings nicht beim Beschwerdeführen felbst vor, aber fie folgen, wenn die Beschwerden als ungerechtfertigt befunden werden. Dann gilt dies als Vergehen gegen die Disziplin, und wie die Militärbehörde entscheiden wird, kann der Beschwerdeführer vorher nicht wissen. Die Konsequenz der Aeußerungen des Herrn Kriegsministers ist, das Wahlrecht nicht nur für diejenigen iuben zu lassen, welche unter der Fahne stehen, sondern auch für Reservisten, Landwehrmänner und Landsturm. Das folgt, wenn ein Landwehrhauptmann bei der Kontrol- Versammlung Wahlreden halten tann.
Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Den Abg. Dirichlet bitte ich, sich einmal bei seinen militärischen Freunden und Verwandten zu erkundigen, was wohl in der Armee entstehen würde, wenn unbegründete Beschwerden über Vorgesetzte straflos bleiben würden. Wenn übrigens das richtig ist, was Herr Dirichlet aus Armeetreisen erfährt, so muß ich sagen: diese Kreise haben während ihrer Dienstzeit unendlich wenig von dem gelernt, was der Soldat lernen soll. Eine Verschiedenheit der Gesellschaftsschichten giebt es in der Armee überhaupt nicht. Ich schöpfe meine Informationen aus meinen langjährigen persönlichen Erfahrungen, oder, wenn ich andere Leute höre, doch aus Quellen, die besser über die Armee unterrichtet sind, als die Gewährsleute des Herrn Dirichlet .
Abg. Richter: Das läuft doch ein bischen auf den beschränkten Unterthanenverstand" hinaus.( Sehr wahr! links.) Wir gewöhnen uns ja auch nachgerade daran, solche Anschauungen wieder schärfer am Ministertisch hervortreten zu sehen. Bisher war es auch noch nicht Sitte, vom Ministertisch Erwägungen darüber zu hören, wie das Haus seine Beit am besten verwenden würte. Es ist lediglich Sache des Hauses, ob es seine Debatten ausdehnen oder verkürzen will. Ich verwahre mich dagegen, als ob ich zum Vergnügen einer Privatperson hier Debatten veranlaßte. Mir tam es nur darauf an, bei Gelegenheit dieses Etats, was mein Recht war, eine grundfäßliche Erklärung des Ministers darüber zu erhalten, ob er bas Halten von Wahreden bei Kontrolversammlungen billigt. Je weniger wir Sicherheit haben, daß innerhalb der Armee an einem Punkte das Richtige geschieht, desto mehr müssen wir folche Mängel hier zur Sprache bringen; dafür ist uns das Land nur dankbar.( Beifall links.)
winnen fönnen.
Lokales.
cr. Wer im Glashause fist, soll nicht mit Steinen werfen, es fann ihm sonst zu leicht passtren, daß ihm einige Scheiben eingeworfen werden. Es giebt in Berlin wohl kaum eine Beitung, die an Dreistigkeit und edler Unverfrorenheit soviel geleistet hätte, als das in dieser Beziehung hinlänglich befannte und schon oft gekennzeichnete Berliner Tageblatt". Wie oft ist dieses sogenannte Weltblatt nicht schon auf einer wirklich bösartigen Privat- Depeschenfabrikation ertappt worden, man denke nur an die rühmlich bekannte Gesandtschaft des Mahdi, die nach dem„ B. T." zur Theilnahme an dem Ber liner Rongreß unterwegs sein sollte,
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Mehre Blätter berichten über eine schreckliche Szene, die fich am Sonnabend Nachmittags an den Kanalufern zwischen dr Potsdamer und Bendlerbrücke abgespielt haben soll. Ein Ehepaar, so melden fie, warf seine beiden Kinder in den Kanal, augenscheinlich in der Absicht, dem Mord den Selftmord fol gen zu laffen. gen zu laffen. Durch das Schreien der unglücklichen Opfer wurden Baffanten herbeigeleckt und die Eltern verhindert, den Kindern zu folgen, fie rannten daher der Potsdamer Brücke zu und führten hier ihren Vorsatz aus. Beide versanten so rasch in die Tiefe, daß die Rettungsversuche fruchtlos ausfielen. Zwischen 3 und 4 Uhr Nachmittags gelang es, die Leichen der Kinder aus dem Wasser zu fischen. Nach den Mittheilungen eines Berichterstatters ist über diesen Unfall bisher noch nichts bekannt geworden. Festgestellt ist ferner, daß die Kindesleichen, die doch aufgefunden worden sein sollen, bis heute früh nicht in die Morgue eingeliefert worden find. In die Morgue ist seit Sonnabend nur die Leiche eines Mannes, an dem eine äußerliche Todesursache nicht wahrzunehmen, gebracht worden.
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Polizei Bericht Am 10. d. Mts. Morgens sprang ein unbekannter Mann gegenüber dem Hause Schöneberger Ufer Nr. 23 in den Landwehr- Kanal und ertrant. Am Nachmit tag desselben Tages stürzte sich ein Mann aus dem Fenster seiner in der Betristraße im 2. Stock belegenen Wohnung auf die Straße hinab und verstarb in Folge der erlittenen Vers legungen auf der Stelle. Um diefelbe Zeit wurde ein Mann in seiner Wohnung Rheinebergerstraße erhängt vorgefunden.An demselben Tage wurde der 8 Jahre alte Sohn des Bionierstraße Nr. 6 wohnhaften Schneiders Braunhold beim Ueberschreiten des Straßendamms von einem Bierwagen überfahren und erlitt hierbei einen Schädelbruch. Er wurde auf ärztliche Anordnung nach dem Elisabeth- Kinder- Hospital ges bracht. Der Kutscher Obst wurde, als er um dieselbe Zeit auf dem Hof der Packetfahrt Gesellschaft in der Alexandrinenstraße Nr. 93 frante Pferde bewegte, von einem scheu gewor denen Pferde ins Geficht geschlageu und bedeutend verlegt, so daß er nach dem Argusta- Hospital gebracht werden mußte. An demselben Tage versuchte ein junger Mann, in der Andreasstraße wohnhaft, sich mittelst Oleum zu vergiften. Er wurde noch lebend nach dem städtischen Krankenhause im Friedrichshain gebracht. Am 20. d. Mts., Nachmittags, fiel eine 75 Jahre alte Frau an der Ecke der Belle- Alliancestraße und des Blücherplages aus Unvorsichtigkeit die dort vom Straßendamm führenden zwei steinernen Stufen herab und verlegte ch dabei derartig an der Nase, daß sie sich mittelst Droschle nach ihrer Wohnung begeben mußte. An demselben Tage, Abends, verunglückte der Arbeiter Lipke in der Moabiter Aftien- Brauerei dadurch, daß er beim Auflegen eines Niemens auf die Riemenscheibe eines Elevators mit dem rechten Fuß unter Die Transmissionswelle gerieth und ihm dadurch die Knochen desselben zermalmt wurden. Der Verunglückte fand Aufnahme im städtischen Krankenhause in Moabit . Jm Laufe des 10. d. Mts., entstanden an zwei Orten kleine Brände, welche von der Feuerwehr in kurzer Zeit gelöscht wurden. Ebenso fand am 11. d. Mts., Nachmittags, in einem Hause ber Körnerstraße ein kleiner Brand statt, durch welchen einige Kleidungsstücke beschädigt wurden. Das Feuer wurde von Hausbewohnern gelöscht.
sich nur jener verfrühten" Berichte über die Flottenmanöver aus Kiel im vorigen Jahre, und man wird einsehen, wie jenes dreiste Blatt, welches Don Organen der eigenen politischen Observanz als eine öde Beilage zu dem humoristisch se'n sollenden Üt" hingestellt wird, seine Leser zu täuschen versteht. Die Mache ist Alles"-heißt es dort, und man scheint genau zu wissen, was man einem Kreife fortschrittlicher Leser zu bieten wagen darf. Im Berliner Tageblatt" ist natürlich Alles Driginal, von den PrivatTelegrammen aus allen Theilen der Welt, die meistentheils in den rauchgeschwängerten Bierstuben der Jerusalemer- Straße entstehen, an bis auf die aufgepusten Schnurren, bie, älteren Jahrgängen anderer Beitungen entnommen, gewöhnlich im Berliner Tageblatt" thre Auferstehung feiern. So lesen wir in der gestrigen Montagsausgabe des edlen Blattes folgende, burch ehrwürdiges Alter fich auszeichnende Geschichte: Diana im Bade. Auf einem Herrenhofe in Schweden fand in Veranlassung des Geburtstages des Hausherrn eine große Gesellschaft statt. Alle Nachbarn hatten fich eingefunden und ihre Glückwünsche ausgesprochen. Unter den Gästen befand sich auch ein junger Pastor, den wir H. nennen wollen. Dieser war sehr beliebt, sowohl wegen seines Freisinns, wie wegen feines liebenswürdigen Wesens. Die Gesellschaft befand sich in der angenehmsten Stimmung, man hatte bereits die ganze Stala ländlichen Vergnügens durchgekostet, daher wurde ein Vorschlag, lebende Bilder zu arrangiren, mit lautem Jubel begrüßt. Die Arrangements waren bald gemacht, und ein gelungenes Bild nach dem andern wurde enthusiastisch applaudirt. Blöglich hörte man hinter dem Vorhang einige sonderbare Töne, die von unterbrücktem Lachen begleitet wurden, und gleich darauf trat der Pastor H. hervor und erklärte, daß das nächste Bild ,, Tiana im Bade" darstellen werde. Die anwesenden Damen schauteu einander verlegen an und mehrere der älteren Herren wagten einige scherzhafte Bemerkungen darüber zu machen. Die ge mischten Gefühle" verwandelten fich jedoch bald in die ausge lassenste Heiterkeit, als der Vorhang aufging und das Bild fich vor der Gesellschaft zeigte. Mitten auf der improvistiten Bühne stand stand ein großer Holzkübel voll mit Waffer, aus welchem der schwarze Schwarze Kopf der Diana des Jagdhundes des Gastgebers mit wehmüthigen Blicken die Anwesenden musterte. Unter diesen erkannte Diana ihren Herrn und stürzte nun vor Freude mit lautem Gebell aus dem unfreiwilligen Bade mitten in die Gesellschaft, welche erschreckt nach allen Seiten entfloh. Nur mit Mühe gelang es, den schüßenden Schleier vor die badende Diana zu ziehen. Der Pastor H. aber mußte viele Scherze wegen seiner Bekanntschaft mit der heidnischen Göttin Diana über sich ergehen lassen, die er mit zufriedenem Lächeln aufnahm." Nach dem Dafürhalten der Herren vom Berliner Tageblatt" muß diese fleine Episode mindestens etwas Bifantes enthalten, sonst hätte sie wohl schwerlich in denjenigen Spalten Aufnahme gefunden, in welchen sich so ziemlich die hervorragendften Geister der deutschen Nation Rendez- vous geben, wo es von Frillanten Einfällen förmlich wimmelt, und geadelte Börsens jobber und halb bankerotte Sportsleute gleichmäßig gefciert werden, und sich die auf Tantièmen verseffenen Fabrikanten geiftsprühender" Theaterstücke gegenseitig in widerlicher Weise beweibräuchern. Die Mache ist Alles"- wenn jener Scherz hier in Berlin paffirt wäre, so wäre er für die blafir ten Leser des Deutschen Montagsblatt" und der MontagsAusgabe des Berl. Tgbl." jedenfalls nicht würzig genug ge wesen, man verlegt den Schauplatz der Handlung nach Schweden . Das fostet erstens nichts, und zweitens hört es fich viel beffer an. Dadurch, daß man einem solchen Artikel die Chiffre eines fogenannten Spezialforrespondenten" vorfest, erhält die Sache in den Augen des publikums nur eine größere Weihe, der Fortschrittsphilister läßt sich durch den alten Schweden " ganz ficher imponiren. Nun ist die Sache aber insofern recht unangenehm, als die Geschichte durchaus des Reizes der Neu heit entbehrt, dafür aber garnicht in Schweden paffirt ist. In der Nr. 152 des Berliner Volleblatt" vom 30. Sep. tember 1884 steht nämlich fast wörtlich derselbe Vorfall, nur mit dem Unterschied, daß er nicht in Schweden , sondern in der Nähe Berlins vorgekommen sein soll. Doch was schadet das, das Berliner Tageblatt" schmückt sich jedenfalls niemals mit fremden Federn, dies Kind, fein Engel ist so rein! -Wir wollten mit unseren Ausführungen nur einen fleinen Beitrag zur Entstehungsgeschichte der sogenannten DriginalArtikel des Berliner Tageblatt" geliefert baben, möge er dazu dienen, daß diesem anmaßenden Blatte endlich auch einmal ein wenig Bescheidenheit anerzogen würde.
Abg. Kröber: Selbst wenn der Beschwerdeführer ob flegt, ist er feineswegs in guter Lage, er verliert zum min deften das Wohlwollen seiner Vorgesetzten, und seine Kame raden verzichten dann ein andermal freiwillig auf das Bes schwerderecht und dulden lieber Unrecht. Gerade vor meiner Abreise ist mir ein solcher Vorfall aus der Münchener Gar nison berichtet worden, und war ich daher veranlaßt, über die Versicherung des Heun Kriegsministers zu lachen. Es lag mir fern, den Herrn Kriegsminister dadurch verlegen zu wollen, ich nehme gern an, daß es dem Herrn Kriegsminister und auch dem bayrischen Kriegsminister damit Ernst ist, auch dem legten Soldaten sein Recht zu verschaffen.
Die Debatte wird geschlossen. Es folgen persönliche Bemerkungen.
Das Kapitel wird mit der von der Kommission vorges schlagenen Resolution genehmipt.
Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Dienstag 1 Uhr.( Allgemeine Rechnung für 1881-82; dritte Lesung des Nachtragsetats Dampfbarkaffe für Kamerun - Militäretat.)
Kommunales.
Nachdem die Normal Etats- Deputation über eine ander. weitige Regelung der Etatsverhältnisse der Schul- Inspektoren fich schlüssig gemacht hat, ersucht der Magistrat die Stadtverordneten- Bersammlung, fich mit diesem Beschluffe einverstanden zu erklären, und zu genehmigen, daß das Gehalt der Schuls Inspektoren anfangs 5400 Mart betrage und das Einkommen in Intervallen von 3 Jabren um je 300 Mart bis zu dem Maximum von 6900 Mart steigen soll. Die Beträge über 6000 Mart sollen als pensionsfähige Funktionszulage gewährt werden, auf welche bei dem etwaigen Uebertritt in ein anderes Amt keinen Anspruch soll erhoben werden Tönnen.
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Die Vorlage des Magistrats an die Stadtverordneten Versammlung, betreffend die Gründe, aus welchen der Bau ber Markthallen in der Innenstadt nicht bat fortgesetzt werden tönnen, ist, wie die Nat. Big." hört, von ziemlich umfang reichen Schriftstüden begleitet. Sie enthält namentlich in der Alage eine sehr eingehende Kritik des Verlangens der Polizei, daß wegen etwa möglicher Banit in den Markthallen die Eingänge zu denselben so breit gehalten sein sollten, wie etwa der
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Stenographischer Unterricht. Deffentliche Unterrichtsfurfe in der Gabelsberger'schen Stenographie werden von dem Stenographenverein Sabelsberger" eröffnet: Donnerstag, 15. Januar, in der ehemalig Dr. Wieprecht'schen Schule, Mart grafenstr. 105 Freitag, 16. Januar, in der Königlichen Thierarzeneischule, Luisenstr. 56- Montag, 19. Januar, im Röllnischen Gymnasium, Inselstr. 2-5. Der Unterricht findet aweimal wöchentlich Abends 8 Uhr statt, Anmeldungen nehmen die betreffenden Schuldiener entgegen, oder fönnen bei Beginn des Unterrichts erfolgen. Pränumerandobeitrag zu den Kosten I inkl. Lehrmittel 6 Mark.
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Gerichts- Zeitung.
Der Betriebsdirektor der Großen Pferde EisenbahnGesellschaft, Herr v. Knoblauch, war wegen Lagerung von Steinen auf der Kronenstraße ohne polizeiliche Genehmigung durch Polizeimandat in eine fleine Geldstrafe genommen wor den und hatte gegen den Strafbefehl Widerspruch erhoben. In Folge deffen gelangte die Sache vor der 95ften Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts zur Verhandlung. Dort wurde durch die stattgehabte Beweisaufnahme folgender Sachverhalt festgestellt: Anfangs September v. J. war auf die Auffordr rung der Polizeibehörde an den Magistrat die PferdebahnGesellschaft als Verpflichtete veranlaßt worden, an dem Straßens pflaster in der Kronenstraße eine Reparatur vorzunehmen. Bu diesem Behufe hatte vor dem am 12. September v. J. stattgehabten Beginn der Arbeiten der Angeklagte dem Revier lieuterant auf einen Bettel die Anzeige erstattet und in dem qu. Schriftstück zugleich um die Genehmigung zur Lagerung der benöthigten Steine auf dem Straßendamm ersucht. Nach der Bekundung des betreffenden Polizeibeamten pflegt eine be sondere schriftliche Genehmigung nicht ertheilt zu werden. Da die Ausführung der Reparaturen sich aus nicht bekannten Gründen verzögerte, fo waren die gelagerten Steine länger als sonst üblich auf dem Pflaster liegen geblieben, wodurch der Straßenverkehr gestört worden ist. Den Verstoß gegen§ 71 des Straßenpolizei Reglements fand die Polizeibehörde gerade in diesen längern Lagern, während die gedachte Strafbestim mung nur das Lagern von Steinen ohne polizeiliche Ge nehmigung verbietet. Der Gerichtshof erkannte daher, da vors liegend die nachgesuchte Genehmigung in der gewöhnlichen Weise ertheilt war und das längere Lagern der Steine nicht unter Strafe gestellt ist, auf Freisprechung des Angeklagten.
-y. Wie der Buchhändler D. Erler Justiz ausübte. Dem Buchhändler Erler wurde eines Tages von seinem Ber sonal die Mittheilung gemacht, daß der 11jährige Knabe Erich Herzberg bei einem seiner Einläufe in dem Erler'schen Laden die Gelegenheit benugt und sich eine auf dem Tische liegende Freimante angeeignet habe. Herr Erler ließ fich den fleinen Thunichtgut nach seiner Wohnung holen, nahm ihn mit nach seinem Privatzimmer und hielt ihm eine kräftige Vorlesung über das ftebente Gebot. Dieses war nun gewiß ganz in der Drdnung, aber Herr Erler überschritt seine Befugnisse als er den Miffethäter dermaßen mit Dhrfeigen regalirte, daß deffen Backen hoch aufschwollen und als er ihn nachträglich noch fast eine Stunde lang eingefchloffen hielt. Der einige Jahre ältere Bruder des Gezüchtigten, der sich nach deffen Schicksal und Berbleib erkundigen wollte, mußte unverrichteter Sache, aber ebenfalls mit einigen träftigen Ohrfeigen ver sehen, unverrichteter Sache wieder abziehen. Für Herrn Erler hatte dieser Att der Lynchjustiz aber üble Folgen, denn gestern hatte er unter der Anklage der Mißhandlung und der Freiheitsberaubung vor der ersten Straffammer des Land gerichts I. zu erscheinen. Da die Beweisaufnahme lediglich ben Thatbestand der Anklage bestätigte, so mußte err Erler trotz seines bisher völlig tadellofen Lebenswandels bitter büßen, denn das Gericht verurtheilte ihn wegen der Freiheitsberaubung zu 2 Tagen Gefängniß, wegen der Mißhandlung zu 30 M. event. 3 Tagen Haft.