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Politische Uebersicht.
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Aus Frankfurt a. M. wird vom gestrigen Abend telebenau, G graphisch gemeldet: Ter Polizeirath Rumpff hier ist en Tischler heute Abend vor seinem Hause ermordet aufgefunden worDifferenzen den, der Thäter ist noch nicht ermittelt. Eine Depesche vom ler als heutigen Bormittag berichtet: Die Ermordung des Polizeiraths on der Rumpff ist mittelst zweier Dolchstiche erfolgt, und zwar unmittel rsucht die bar vor seinem Hause. Derselbe war Abends um 7% Uhr nach Hause gegangen; der Mörder hatte allem Anscheine nach 3- Verein in dem zur Behausung gehörigen Vorgarten, wo auch die gten Ver Leiche gefunden wurde, auf der Lauer gestanden. Die beiden ipräsidium Doldstiche, in Folge deren der Tod erfolgte, haben das Herz Der Vor durchbohrt. Da eine Beraubung des Ermordeten nicht stattisston we gefunden hat, so wird angenommen, daß der Mord aus Rache verübt wurde. Von dem Thäter fehlt noch jede Epur. Das Sozial Polizeipräsidium hat auf die Ermittelung deffelben eine Be gam Tobnung von 3000 Mart ausgefeßt. Da bis jest weder die ung vet bäter noch der Grund der That bekannt geworden sind, so te in de wäre es verfiübt, schon heute irgend welche Reflexionen an a:„ Die hen" Be diese Thatsache zu knüpfen.
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Parlamentarisches.
In der Petitions - Kommiffion des Reichstags ist nken, daß gestern über die Petitionen, welche den Erlaß eines Gesezes über Errichtung Don Arbeitsnachweiseefanden. Aemtern verlangen, berathen worden. Der Regierunge Staats tommiffar erklärte, daß die Regierung fich ernstlich mit der Der Nach Frage beschäftige, wie den Arbeitssuchern Arbeitsgelegenheit B.- 3." nachzuweisen set; der Handelsminister habe sich an den Zentralals er verein deutscher Industrieller gewendet, um geeignete Rathe Fliegeschläge und Vorschläge zu erhalten. Die Angelegenheit ist sehr Ar Der Am wichtig, eine Bentralisirung für ganz Deutschland aber ausge es Gefes schloffen; die Berufsgenossenschaften find vorerst in Aussicht egs wu genommen. In der Debatte war man einig, daß eine gefeg b bemäd geberische Initiative gemäß der Petition nicht wohl möglich und, nei, um aber eine Verhandlung in dem Plenum berbeizuführen, ft war, ist die Petition dem Reichskanzler als Material überwiesen.- ndern Wir wollen hoffen, daß das Plenum anders denkt, wie die ter vorg Kommission und sich daher für gefeßliche Regelung dieser für ür des die Arbeiter wichtigen Frage ausspricht. Rüd itam,
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Wie der Köln . 3tg." gemeldet wird, ist die Rede von Anträgen, welche auf eine Aenderung der preußischen Verfassung insofern hinauslaufen würden, daß die Einberufung des Landtags nicht mehr spätestens Mitte Januar erfolgen müffe. Durch eine Abänderung dieser Bestimmung soll den aus dem Nebeneinandertagen von Reichstag und Landtag entspringenden Uebelständen einigermaßen vorgebeugt
werden.
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Donnerstag, den 15 Januar 1885.
mindestens drei Stunden täglich genießen. Artikel 2. Hinter § 136 mit folgender neuer Artikel eingefügt:§ 136a. Berheirathete Frauen dürfen in Fabriken weber an Sonn- und Festtagen, noch zur Nachtzeit zwischen 81/2 Uhr Abends und 52 Uhr Morgens beschäftigt werden. Sie müssen mindestens 12 Stunde vor dem Eintritt der Mittags pause enilaffen werden, so daß diese Pause für sie wenigstens 1/2 Stunden beträgt. An Sonnabenden und den Vorabenden der Fesitoge müssen verheirathete Frauen 3 Stunden vor Schluß der Arbeitszeit, spätestens aber um 5% Uhr Abends entlaffen werden. Wöchnerinnen dürfen während 3 Wochen nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden.- Dbgleich uns diese geringen Forderungen nicht genügen, so stehen wir denselben dennoch sympathisch gegenüber. Mit einer Ausnahme in Betreff der Beschäftigung von Kindern im Alter von 12 bis 14 Jahren können wir uns aber durchaus nicht einvers standen erklären; eine solche Bestimmung wäre eine bedenkliche Lücke, sie gleicht einer Hinterthür, aus der die Gesezesüber treter unbehelligt entweichen könnten. Außerdem ist es uns auffällig, daß der genannte Antrag nur von Fabriken spricht; wir halten die Kinderarbeit auf dem Lande für ebenso schädlich und erwarten vom Reichstag, daß er die Beschäftigung von Kindern überall und ohne Ausnahme verbietet.
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24. Sizung vom 14. Januar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrathes v. Boetticher, Boffe, Lohmann u. A.
Auf der Tagesordnung steht zuerst die Berathung der Anträge v. Hertling und Lohren wegen Ausdehnung des Arbeiterschußes.
Der Antrag v. Hertling lautet: Die verbündeten Regierungen aufzufordern, womöglich noch in dieser Session dem Reichstage einen Gesezentwurf, betreffend die weitere Ausbildung der Arbeiterschußgebung, vorzulegen, in welchem 1. die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, vorbehaltlich einzelner genau zu bestimmen der Ausnahmen, verboten, 2. die Kinder- und Frauenarbeit in Berlin eingeschränkt, 3. die Marimalarbeitszeit erwachsener männlicher Arbeiter geregelt wird."
Abg. 2ohren will dem§ 135 der Gewerbeordnung folgenden Busas geben: ,, Weibliche Personen dürfen in Fabriken weder an Sonn- und Festtagen noch zur Nachtzeit zwischen 8 einhalb Uhr Abends und 5 einhalb ühr Morgens beschäftigt
werden."
Inzwischen ist von den Abgg. Kropatscheck, v. Göler und von Kleist Rego w ein weiterer Antrag eingegangen, der auf Vorschlag des Abg. v. Kleist Rezom sofort mit zur Diskussion gestellt wird; er lautet:
II. Jahrgang.
Bum Antrag v. Hertling liegen bereits zwei Abänderungsanträge vor: 1. vom Abgeordneten Stöcker: die Reichsregierung zu ersuchen, dieselbe wolle dem Reichstag , möglichst noch im Laufe dieser Seffion, einen von den Fabrifinspektoren zu erstattenden amtlichen Bericht vorlegen, welcher die Dauer der Arbeitszeit in den verschiedenen Bezirken und Betrieben darlegt, mit besonderer Hervorhebung solcher Verhältnisse, in denen die Zahl der Arbeitsstunden den Durchschnitt übers steigt."
2. Vom Abg. Dr. Buhl: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bezüglich der in Bergwerken, Salinen, Aufberei tungsanstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerten, beim Eisenbahn - und Binnendampfschifffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten beschäftigten Personen von Neuem Erhebungen anzuordnen:
I. wie weit die Sonn- und Feiertagsarbeit in den genannten Betrieben einzuschränken ist,
II. ob bei der Frauen- und Kinderarbeit Unzuträglichkeiten zu Tage treten, inwieweit deren Arbeitszeit mit Rücksicht auf die allgemeinen Erwerbsverhältnisse eingeschränkt werden kann, und ob die Beschäftigung der Frauen in den Betrieben während der Nacht zu verbieten ist,
III. über die Arbeitszeit erwachsener männlicher Arbeiter, insbesondere darüber, ob die gefeßliche Regelung einer Marimalarbeitszeit überhaupt nothwendig erscheint, und ob und inwieweit site den Interessen der Betriebsunternehmer und der Arbeiter entspricht.
Bei diesen Erhebungen sollen insbesondere Betriebsunternehmer, Arbeiter und die Fabrikinspektoren vernommen werden."
Abg. v. Hertling: Damit Sie erkennen, welche Wandlungen die Anfichten auf sozialpolitischem Gebiete in neuerer Beit erfahren haben, erinnere ich Sie daran, daß die Forde rungen, die wir heute bestimmt und präzis stellen, genau dieselben sind, welche wir bereits im Jahre 1877 in Form eines Antrags des Grafen Galen zum Schuß der arbeitenden Bevölkerung gestellt hatten. Unser Antrag erfuhr damals im Hause schärfsten Widerspruch und schroffe Abweisung. Ein Reoner der Majoritätsparteien sagte fogar, er verstände die Sprache nicht, die unsere Redner sprechen. Im Jahre 1878 brachte dann die Regierung in Form einer Vorlage eine kleine Abschlagszahlung auf unsere Wünsche. Gleichwohl machte man uns damals den Vorwurf des Zusammengehens mit den Sozialdemokraten. Später trat dann der große Umschwung ein, als von maßgebender Seite der Schuß der Arbeiter als Hauptgrundlage der inneren Politik bezeichnet wurde. Vor genau 3 Jahren brachte ich dann die bekannte Interpellation ein, welche in allen Punkten genau meinem heutigen Antrage entsprach. Die Antwort des Reichskanzlers damals war zwar nicht unfreundlich, aber fie ließ doch deutlich erkennen, daß das, was er seinerseits unter Sozialreform verstand, weit abwich von dem, was wir darunter verstehen. Er gab uns auch keine bindende Busage, daß unsere Wünsche erfüllt werden würden. ohne daß die Fabrikgesetzgebung weiter ausgebildet worden wäre. Die vorige Legislaturperiode stand unter dem Zeichen der Sozialreform; die diesjährige scheint vorzugsweise unter dem Beichen der Konialpolitik stehen zu sollen. Die Form unseres Antrages läßt deutlich erkennen, daß wir auch jezt noch gern bereit sind, mit der Regierung da Hand in Hand zu gehen, wo ihre Maßnahmen uns richtig erscheinen. Es ist ein verhängnißvoller Ferthum, wenn man glaubt, es handle fich bet unsern Vorschlägen um Maßregeln bloßer politischer Zwed mäßigkeit, um Wohlthaten, die man den arbeitenden Klaffen spenden oder nach Gutoünten auch vorenthalten könne. Nein, es handelt sich hier um Rechte, um den Schutz von Rechten, die ein gemeinsames Gut Aller, also auch der Arbeiter find! ( Sehr richtig!) Wenn es sich schon bei der Arbeiterversicherung um die bestimmte Rechtsfrage gehandelt hat, daß die Lasten der Versicherung dahin gelegt wurden, wo sie allein gerechterweise zu tragen sind, so liegen meinen heutigen Forderungen noch viel mehr Fragen des Rechtsschußes zu Grunde. Es ist ja der innerste Kern der sozialen Frage, daß bei aller äußer lichen Freiheit des Arbeitsvertrags der Arbeiter auf die Ge staltung Des Arbeitsverhältniffes gar teinen Einfluß hat, baß seine rechtliche Freiheit thn nicht schüßt vor thatsächlicher Abhängigkeit von dem Unter
Dem Abgeordnetenhause ist eine mit 50 000 rger seine Unterschriften bedeckte Petition um Erweiterung der Schroff bag Preußischen Klassen Lotterie, welche dem Hause Seitdem find drei Jahre vergangen, Klassen- Lotterie, einen Men bereits in der vorigen Seffion eingereicht worden, aber wegen ntergehof Schluffes der Seffton zurückgegeben worden war, abermals hen zugegangen. Die Betition bittet unter Anführung von Gründen, aß er das Abgeordnetenhaus wolle die Staatsregierung auffordern, des ab die Preußischen Lotterieloofe in allernächster Beit auf eine dem Iche zu Bedürfniß entsprechende Anzahl von etwa 200 000 Stück zu vermehren, um den Lotteriemucher zu beseitigen. orftellig
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Zur Fabritgesetzgebung hat die konservative coff freige Partei des Reichstages folgenden Antrag eingebracht: Arhen Gre titel 1§ 135 der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung: nd. So Kinder unter 14 Jahren dürfen in Fabriken nicht beonflitt mil schäftigt werden( gegenwärtig 6 Stunden täglich), doch hat der Bundesrath die Befugniß, für bestimmte Fabrikationszweige und unter bestimmten Bedingungen für Kinder von 12 bis 14 Jabren eine Ausnahme(!) zu machen. In letterem Falle darf die Beschäftigung von Kindern die Dauer von 6 Stunden wir gel nicht überschreiten. Sunge Leute zwischen 14 und 16 Jahu sein, un ren dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stunden täglich ung so me beschäftigt werden. Kinder, welche zum Besuche der Bolts muß, um schule verpflichtet sind, dürfen in Fabriken nur dann beschäftigt am häu werden, wenn fie in der Volksschule oder in einer von der stehen" Schulaufsichtsbehörde genehmigten Schule und nach einem von Imus b ihr genehmigten Lehrplane einen regelmäßigen Unterricht von pft und tigen Ra Feier be
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Es war am 23. Ottober 1872, als der leider zu früh verftorbene Zoologe und Reisende Reinhold Buchholz aus Greifs wald auf einem englischen Küstendampfer in die Mündung des Kamerun einlief, von wo aus er in dem noch wenig bekannten Gebiet geographische, ethnographische und zoologische Forschun gen zu unternehmen beabsichtigte. Buchholz war nach seiner Heinkehr von der zweiten deutschen Nordpolfahrt in den Jabren 1869 und 70 unter Führung von Karl Koldemen zum außerordentlichen Profeffor ber Boologie an Ritter bet der Universität Greifswald ernannt worden. Er hatte im Ramp die fürchterliche Fahrt der Hansamänner auf der Eid1. Die scholle mitgemacht, und wenn auch die schweren Leiden und Kemena Entbehrungen des 200tägigen steuerlosen Umbertreibens im en. In Polarmeer für eine kurze Beit seine eiserne Willenskraft lähdes Tumen konnten, so daß er an einem nervösen Tieffinn erkrankte, em den ließ ihn nach der in der Heimath erfolgten Genesung der Shehälfte Forschertrieb nicht ruhen. Aus eigenen Mitteln rüstete er sich Im. Die zu einer längeren Reise nach dem äquatorialen Westafrika aus, Krummit und durchforschte speziell das Kamerun - Gebiet, Gakun und die Insel Fernando Po. Seine regelmäßig geführten Tagebücher wurden nach seinem leider kurz nach der Heimkehr erfolgten Tode, am 17. April 1876, von seinem Jugendfreunde, dem Elberfelder Pastor Heinersdorf , herausgegeben. Wir entnehmen denselben die nachfolgende Schilderung:
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Die Mündung des Kamerun macht mehr den Eindruck eines weiten Meeresarmes als eines Flusses. An manchen = dem Stellen fann man selbst bei klarem Wetter fein Ufer erkennen. n ganzen Nach Südosten hin besonders breitet sich eine unbegrenzte , daß der Wasserfläche aus, welche die Mündung eines der Hauptzuflüffe, zepter au des von Süden kommenden Quaqua, ist. Das Fahrwasser des aufa ld. Aulusses ist sehr schwierig, größere Schiffe fönnen nur mit der iner Reiluth den Fluß hinaufgehen, und nur unter Führung eines
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Artikel 1.§ 135 der Gewerbeordnung erhält nachstehende Fassung: Kinder unter 14 Jahren dürfen in Fabriken nicht Faffung: Kinder unter 14 Jahren dürfen in Fabriten nicht beschäftigt werden. Doch hat der Bundesrath die Befugniß, für bestimmte Fabrikationszweige und unter bestimmten Be dingungen für Kinder von 12 bis zu 14 Jabreen eine Ausnahme zu machen. In letterem Falle darf die Beschäftigung von Kindern die Dauer von sechs Stunden nicht überschreiten. Junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Fabriken nicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden. Kinder, welche zum Besuche der Volksschule verpflichtet find, dürfen in Fabriken nur dann beschäftigt werden, wenn sie in der Volksschule oder in einer von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Schule und nach einem von ihr genehmigten Lehrplane einen regelmäßigen Unterricht von mindestens drei Stunden täglich genießen."
Artikel 2. Hinter§ 136 wird folgender neuer Parapraph eingefügt.§ 136a. Verheirathete Frauen dürfen in Fabriken weder an Sonn- und Festtagen, noch zur Nachtzeit zwischen 8 Uhr Abends und 5% Uhr Morgens beschäftigt werden. Sie müssen mindestens 1 Stunde vor dem Eintritt der Mit tagspause entlassen werden, so daß diese Pause für sie wenigstens 1 Stunde beträgt. An Sonnabenden und den Vorabenden der Festtage müssen verheirathete Frauen 3 Stunden vor Schluß der Arbeitszeit, spätestens aber um 5%, Uhr Abends entlassen werden. Wöchnerinnen dürfen während 3 Wochen nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden.
Stämme ftreben jedoch aus einem Gemirr von undurchdrings lichem meterhohem Wurzelwert zu beträchtlicher Höhe em por. Shr eisenhartes Hola liefert zum Bauen sehr geschäßte Pfähle. Als die Lagos " kurz vor Sonnenuntergang um 6 Uhr Abends gegenüber König Bell's Stadt vor Anker ging, zeigte sich das linke Ufer als eine etwa 50 Fuß hohe steil abfallende Kieswand, auf welcher zahlreiche Kokospalmin und üppig belaubte Bananen stehen. Ueberall, wo man im tropischen Afrika die herrlichen Riesenblätter der Bananen sieht, zeigen sie die Nähe menschlicher Wohnungen an. Vom Dampfer aus waren nur das Missionshaus in Bethel und die direkt am Flußufer erbauten, von starten Pallisaden umgebenen Waarenmagazine der Fattoreibefizer zu sehen. Die Wohnungen der Europäer liegen nicht am Lande, sondern auf im Strom anfernden sogenannten Hults". Buchholz hatte auf der Fahrt die Bekanntschaft eines jungen Deutschen gemacht, der sich ihm als Herr Johs. Thormählen, Geschäftsführer der Firma C. Woermann aus Hamburg im Kamerun - Gebiet, vorstellte. Mit größter Liebenswürdigkeit lud Herr Thormählen den Reisenden ein, bei ihm auf seiner Hult Quartier au nehmen. Die Woermann'sche Hult ist ein abgetateltes altes russisches Kriegsschiff von etwa 600 Tons. Das ganze Deck ist mit einem dichten Dach von Balmblättern versehen, welches sowohl Echup gegen die brennende Sonne, als gegen die fropischen Regengüffe bietet. Auf dem Hinterded trägt sie ein Kleines Blankenhaus, welches die Wohn- und Schlafräume Kleines Plankenhaus, welches die Wohn- und Schlafräume enthält. Der Aufenthalt auf der Hull ist bei weitem gefunder, als eine Wohnung am Lande, weil die frische Seebrise un ausgesezt das ganze Jahr hindurch sich Vormittags erhebt und bis Sonnenuntergang dauert. In den Abend- und Frühstunden wird diese westliche Luftströmung vom östlichen Landwind abgelöst, so daß eine eine regelmäßige Ventilation entsteht. Buchholz fand an Bord der Hulk ein reges Leben. Außer Herrn Thormählen wohnten dort noch 2 junge deutsche Kaufleute, ferner ein Kapitän, ein Steuermann und ein Bimmermann, lauter deutsche Landsleute, und ein Diener und Arbeiterpersonal von etwa 60 Negern. Die meisten der felben find nicht Kamerun - Leute, sondern Kru- Neger, startbeinküste( 8° weftl. Länge von Greenwich ) zu Hause find. Sie find an der ganzen Westküste Afrika's als Arbeiter thätig. Wenn sie so viel erworben haben, daß sie eine Frau faufen und sich niederlassen können, fehren sie in ihre Heimath zurück. genügsamen
mach Kamerun bringen sollte, hatte an der Mündung einen unfreiwilligen Aufenthalt, indem fte auf Grund gerieth, und erst nach Stunden wieder flott gemacht werden konnte. 3wet einzubali teilen unterhalb der kleinen Drtschaften am linken Flußufer, gebaute, gefunde Leute, welche beim Rap Palmas an der Elfen Eflingt, welche unter dem Namen Kamerun zusammengefaßt werden, ebDerengt fich die Mündung bedeutend, bleibt jedoch immer noch ertebr nicht etwa 4000 Meter breit. Nirgends, so weit das Auge reicht, Indes Bewahrt man Spuren menschlicher Wohnpläge, die Üfer find
Die
en in die on gänzlich unbewohnbaren Mangrovesümpfen umsäumt. Das
eil die goue, blaffe Grün des zu den Rhizophoren gehörenden Kamerun - Negern besteht eine heftige nationale Abneigung. Ein
nprattifo
virt worden
Baumes bietet feinen anmuthigen Anblick. Aus der Ferne er innert die Belaubung in etwas an unsere Weiden, die schlanken
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Kru- Neger hat die größte Freude, wenn er die Ertappung und Bestrafung der faulen und diebischen Kamerun - Neger wegen
irgend einer Ungerechtigkeit herbeiführen kann. 3war find die Kru Neger auch nicht frei von Diebsgelüften, aber Das ist eine Raffen- Eigenthümlichkeit der Neger überhaupt. Der Diebstahl gilt, wie bei den Spartanern, nur dann für schimpflich, wenn er mißlingt. Er wird von den eingeborenen Häuptlingen streng, bestraft, nicht selten wird der Uebelthäter sogar zur Sklaverei verurtheilt.
An jedem Morgen famen einige der Kamerun - Häuptlinge mit einer Menge von Begleitern und Sklaven an Bord der Hult, um unter lebhaften Gesten und schrecklichem Lärm und Geschrei ihre mitgebrachten Produkte gegen europäische Waaren einzutauschen. Einer von ihnen war mit einer viel zu engen, alten preußischen Offiziersuniform bekleidet und gewährte einen überaus komisch n Anblick.
Die Drtschaften, welche von den Europäern unter dem Namen Kameruns zusammengefaßt werden, heißen bei den Eingeborenen Dualla, und sie selbst nennen sich Dualla- Neger. Es sind etwa zwölf Dörfer mit ungefähr 20 000 Bewohnern, jedes von einem Häuptling regiert, welcher feiner Stadt" auch den Namen giebt. Es giebt da König Bell's Stadt, König Aqua's Stadt, Rönig Dido's Stadt, König Joss' Stadt, und wie fte alle heißen. Die angesehensten Könige find Bell und Aqua. Die Bekanntschaft Bell's machte Buchholz zuerst, da er nur mit deffen Unterstügung hoffen konnte, in das Innere des Landes einzubringen. Nicht weit vom Ufer, versteckt im Schatten eines herrlichen Wäldchens von Bananen, Kokospalmen und Mangobäumen, liegen die außerordentlich zierlich gebauten Hütten von König Bell's Stadt, weitläufige Straßen und Pläge bildend. Die Häuser sind sehr langgestreckt, der rechteckige Unterbau ist etwa vier Fuß hoch aus Lehm heraestellt, die eigentlichen Hütten bestehen aus zierlich geflochtentn Balmstielmatten, deren Dächer aus dachziegelartig ineinandergeschobenen Blättern einer Flederpalme selbst bei den heftigsten tropischen Regen güffen vollkommen Schuß gewähren. Alles hat einen Anstrich von gewiffer Wohlhabenheit, welchen die Kamerun - Leute dem Handel verdanken. König Bell's Residenz zeichnet sich durch größere Dimensionen vor den anderen Häusern aus. Als die Gesellschaft, bestehend aus den Herren Buchholz, Thormählen und anderen Deutschen von der Hull, fich dem ,, Königspalaste" näherte, erfuhr man, daß König Bell gerade ein großes„ Palaver"( Rathsversammlung) abhalte. Die Bell- Leute hatten nämlich einen Unterthan des Königs Joss getödtet, und da fich die Sache nicht durch Bezahlung in Weibern, dem werth vollsten Bests, abmachen ließ, so drohte ein Krieg zwis schen den beiden Stämmen auszubrechen. Auf dem weiten Plat vor Bell's Wohnung tauerten die Krieger, mit langen Gewehren, Lanzen und Meffern bewaffnet, an der Seite saßen