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Abg. Stöder: Das Verfahren der Herren links wird in metten Kreisen unseres Landes Mißbilligung finden, denn es ist nur darauf gerichtet, den Geist unseres Heeres zu erschüttern. Es gehört zu den großartigsten Züger, welche der Krieg gegen Frankreich aufzuweisen hat, daß vor Ausbruch deffelben die Soldaten regimenterweise das heilige Abendmahl Dorffgenommen genommen haben; und im Kriege selbst bat der religiöse Geift ber Soldaten die Bewunderung aller erregt, wie mir von einem Franzosen bestätigt wurde. Natürlich ist es Pflicht des Landesvaters, den religiösen Sinn im Heere zu wahren, zumal da er summus episcopus ift. Bedenten fie doch, daß die jungen Leute in einem Alter unter die Fahne treten, wo fte noch der Führung bedürfen. Sie stehen in demselben Ver hältniß zu ihren Vorgesezten, wie die Knechte zu ihren Gutsherren, die auch für die Religiofität ihrer Untergebenen zu forgen haben. In den Zivilkirchen sind ja die meisten Bläße vermiethet, also für die Soldaten nicht vorhanden oder die er Forbe Soldaten bekommen die schlechtesten Bläge, wodurch ein WiderI wei wille gegen den Kirchenbesuch bei ihnen erzeugt würde, wäh jahr det rend fte so in großer er alten gehen. Es ist ihnen nicht ein freiwillig zum Gottesdienst Laft, sondern eine Freude, fich als religiöse Menschen zu bethätigen. Wenn wieder einmal Kriegsgefahr entsteht, dann giebt nur der religiöse Geist die Freudigkeit zum Kämpfen und zum Sterben.( Lebhafter Beifall rechts.)
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Abg. Richter: Das Pathos des Herrn Stöcker ist ge well marade hier am wenigften am Plaz. Auch ich will ja, daß den Den. Soldaten die nöthige freie Zeit und übereinstimmende Zeit zum Besuch des Gottesdienstes gegeben werde; auch haben ja die Militärbehörden das Recht, sich in den Zivilkirchen Bläge gegen Entschädigung für die Soldaten abtreten zu laffen. Es kommt nur darauf an, ob die Soldaten mit Recht zur Kirche fommandirt werden können oder nicht. Dadurch, daß die Soldaten zum Gottesdienst kommandirt wurden, ist der Geist, mit dem sie in den legten Feldzug zogen, nicht entstanden. Für mich bleibt eine einfache Rechtsfrage übrig. Nur für Preußen, nicht für das Reich, ist der Monarch Landesbischof. Die Militärkirchen ordnung ist noch nicht Geses; und der Gottesdienst hat mit militärischen Verhältnissen nichts zu thun. Wenn mit demselben militärische Nebenabsichten verbunden werden sollten, so muß Der Gottesdienst ja auch natürlich darunter leiden.
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Abg. Stö der: Wenn es sich wie hier um die heiligsten Dinge handelt, so brauche ich mich meines pathetischen Tones nicht zu schämen. Derselbe ist hier eher am Blaze als beim Raisonniren auf der anderen Seite.( Der Präsident ersucht den Redner, das Wort: raisonniten nicht in Bezug auf eine Persönlichkeit des Hauses in Anwendung zu bringen.) Ich hre B habe nicht von einer Person, sondern von der anderen Seite des Hauses gesprochen, or, for her bie
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Frage, über die er gesprochen, nicht orientirt, der König von Breußen ist nicht nur summus episcopus für die alten Provinzen, sondern auch für die neuen. Herr Richter hat deshalb auch nicht mit der Sicherheit gesprochen, die sonst bei ihm zu finden war. Es handelt sich bei dieser Frage nicht um rein äußerliche Dinge, denn dazu ist die Erziehung unseres Volkes durch die Religion doch nicht zu rechnen. Ein Volt ohne Re ligion ist verloren. Auf der anderen( linten) Seite mag das bestritten werden. Trogdem werden wir an diesem Saße festhalten.( Beifall rechts.)
Abg. Richter: Es handelt sich hier nur um das disziplinarische Recht gegenüber dem Soldaten, ihn in die Kirche zu kommandiren. Wenn Sie in Ihrem Rechtsanspruch so ficher find, dann müßten Sie fich doch auf bestimmte Geseze berufen tönnen; statt dessen berufen Sie sich aber immer nur im Allgemeinen auf den summus episcopus und die Militärhoheit. Ich bestreite, daß überhaupt ein Mensch zum Kirchenbesuch gezwungen werden kann, und Abg. Stöcker hat mit seinem Hinweis auf Gesellen und Knechte sich selbst geschlagen; der Meister und der Bauer hat über diese ebensowenig ein solches Recht wie der militärische Vorgesezte über die Solbaten. Die Religion steht, wie ich wiederhole, hier gar nicht in Frage, und ich meine, in der Armee wird immer gerade so
en ja aud viel Religion sein, mie im Volte überhaupt.
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Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Ob die betreffende Militärverordnung als Verordnung oder Gesetz publizirt ist, fommt gar nicht in Betracht; fie batirt aus der Beit Friedrich Wilhelm III., wo solche Unterschiede überdies
wir aufbaupt nicht festgehalten worden find. Im Uebrigen wäre
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auch für die Armee glei giltig. Der Kirchenbesuch Soldaten beruht auf Allerhöchstem Befehl, und ein solcher wird in dem Heere stets befolgt werden. Abg. Stöcker: Wenn der Abg. Richter die Frage auf den Befehl zugespitzt, so wird es ihm doch nicht gelingen, das Volt über die Tragweite dieser Diskussion zu täuschen. Das Aeußere daran ist das Geringfte; es handelt sich dabei wesentlich um die Bedeutung des religiösen Lebens und der religiösen Erziehung; und es wird im Lande nicht verstanden werden, daß Sie( links) in dieser Weise gegen eine geheiligte Einrichtung Protest erheben.
Abg. Richter: Ste ziehen den Begriff der Heiligkeit herunter, wenn Sie ihn auf eine äußere disziplinarische Ver ordnung anwenden. Wenn der Kriegsminister sagt, es sei gleichgiltig, ob der Kirchenbesuch durch Gesetz oder Verordnung angeordnet ist, so ist das der Standpunkt der Armee; wir fragen nach dem Rechtstitel. Es ist ein Unterschied, ob ein Gefeß zu Grunde liegt, das wir ändern können, oder eine Verordnung, die nach meiner Ueberzeugung der verfassungsmäßigen Freiheit widerspricht. Ich warne vor der Annahme, als ob es in der Armee einen absoluten Gehorsam gebe; dieser gilt nur in molutem( flaviſchen Gehorsam tönnte man etwa in in militärischen Dingen; darüber hinaus hört der Gehorsam auf. Von Bezug auf die russische Armee sprechen.
Kriegsminister Bronsart von Schellendorff : In der preußischen Armee ist der Gehorsam unbeschränkt.
Aba. v. Helldorff: Herrn Richter scheinen seine Stenntniffe verlaffen zu haben. Mir ist es nicht zweifelhaft, daß Berordnungen, die vor Erlag der Verfassung ergangen find, Rechtstraft haben. Die Disziplin in der Armee beschränkt fich nicht auf militärische Dinge, sondern auch auf das bürgerliche Leben des Soldaten.
Abg. Richter: Bei dem Grundsaß, daß der Gehorsam in der Armee unbeschränkt ist, würde jede Freiheit aufhören, auch die bürgerliche Freiheit, die Teftirfreiheit u. s. m., dann wären wir überhaupt auf dem Standpunkt Friedrich Wil helm I. angekommen, der sein Recht so auffaßte, daß er seinen Soldaten auch fommandiren könne, bestimmte Persönlichkeiten zu heirathen. Einen solchen Gehorsam fann es heute nicht geben, weil er mit unseren ganzen modernen Kulturverhältnissen und unserem modernen Staate in Widerspruch sieht.
Abg. Stöcker: Der Gottesdienst gehört mit zum Dienst. Wenn wir darüber sprechen, ob der Gottesdienst obligatorisch sein soll oder nicht, so sprechen wir in der That über heilige
Welt nichts angehen. Was dienstlich geregelt werden muß, ist die Zeit, wann der Soldat aufzustehen hat, wann er zum Appell fommen soll und dergleichen; aber die dienstliche Rege lung der Erhebung zu Gott geht für unsere Vorstellungen zu weit. Kommando zur Erhebung zum Höchsten erzeugt Heuche meit. Kommando zur Erhebung zum Höchsten erzeugt Heuches lei. Es handelt sich hier also nicht um die Wahrung heiliger Dinge, sondern um den Mißbrauch der Disziplin zur Erzeu gung von Heuchelet.
Abg. Graf Ballestrem: Ich muß dem Kriegsminister doch bemerken, daß auch der militärische Gehorsam nicht ganz unbeschränkt bingestellt werden kann. Auch er findet seine Grenze an dem Gehorsam gegen den höheren Vorgesezten, gegen Gott .
Abg. Richter: Herr Stöcker bat einen Angriff gegen uns daraus hergeleitet, daß in dem Wahlflugblatt nur geftan den habe„ für Kaiser und Reich" und nicht auch mit Gott ". Wir rechnen zu den göttlichen Geboten auch, daß man den Namen Gottes nicht unnüz ausspreche.( Sehr richtig.) Wir halten es nicht für angemessen, wo es fich um wandelbare politische Einrichtungen handelt, Gott hineinzubringen. Im Uebri gen ist es Herrn Grafen v. Ballestrem selbit tlar geworden, wie gefährlich der Grundsaß des unbedingten Gehorsams werden kann. Es könnte dann folgerichtig auch tommandit werden, daß fatholische Soldaten an dem evangelischen Sakrament sich betheiligen. Die Bestrafung für die Verweigerung des Gehor
einer anderen Raffe verfichert find, nur die Differenz zwischen dem, was sie dort erhalten und dem ortsüblichen Tagelohn ausgezahlt bekommen. Einige Fabritskaffen haben denselben Baragraphen aufgenommen und legen denselben dabin aus, daß fie den Mitgliedern freier Kaffen nur drei Mart auszahlen wollen, ohne daß fie ihnen deshalb die Beiträge geringer an feßen. Es ist das eine schwere Benachtheiligung der freien Kaffen, eine Abhilfe wird nur auf gefeßlichem Wege erfolgen tönnen, da bei dem gegenwärtigen Ueberfluß an Arbeitern nur ausnahmsweise ein Arbeiter wagen fann, gegen die Fabrikleis tung flagend aufzutreten und die Vorstände der freien Kaffen nicht zur Erhebung einer Klage berechtigt sind.
Zu dem Strite in der Lenschow u. Martert'schen Fabrit ergeht folgender Aufruf an die Schneider Berlins. Kollegen! Der Strike der Knopfarbeiter in der Lenschow u. Martert'schen Fabrik legt es Guch Alle
alle Arbeiter ohne Unterschied durchdringen muß, zu bethätigen. Kollegen! Bedenkt was es heißt, 14 Tage vor Weihnachten feiern zu müffen, und dann bei Antritt der Arbeit sich so horrende Abzüge, wie die in der genannten Fabrif geplanten, gefallen zu laffen. Darum, Kollegen, tretet Alle dafür ein, daß Die Arbeiter in ihrem gerechten Kampfe nicht unterliegen, thut Alle Eure Schuldigkeit, sammelt Geld und liefert die gesammel
ſams in dieſem Falle würde man freilich allgemein als eine ten Geiber an nachfolgenden Stellenab: Mauerstraße 86 im
Unftitlichkeit empfinden. Mit vollem Recht hat Graf Balleftrem hervorgehoben, daß es auch für den Soldaten noch eine höhere Autorität giebt als seinen Vorgesezten. Gerade weil es Gewissenssache jedes Einzelnen ist, sein Verhältniß zu Gott zu regeln, find wir gegen das Kommando zum Kirchenbesuch.
Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Daß es für den Soldaten noch etwas höheres giebt als die Er füllung seiner militärischen Pflichten, versteht sich von selbst. Die Verhältnisse, die Abg. Richter aus dem von mir aufgestellten Grundfas herausfonstruirt hat, find mir unverständlich. Auf diese Weise kann man das vernünftigste Prinzip zu einem unvernünftigen machen.
Abg. Dirichlet: In den Augen aller evangelischen Leute ist es ein religiöses Gebot, daß firchliche Handlungen in Harmonie mit dem inneren Beroußtsein fich befinden müſſen, und es widerspricht dem evangelischen Grundfaß, derartige Stimmungen zu einer bestimmten Stunde fich aufkommandiren zu laffen. Abg. Stöcker hat gesagt, es sei ihm von franzöftscher Seite verfichert worden, unser Sieg in den Jahren 1870-71 sei der stärkeren religiösen Stimmung unſerer Armee zu verJahre
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Lokale; bei Bilm, Waldemarstr. 19, of I., und am Montag, den 19. Jan., Abends 812 Uhr, im Restaurant Seefeld, Gre nadierstr. 33/34. Also, Kollegen, doppelt giebt, wer schnell giebt. 2. Pfeiffer, Vorftzender der Lohnkommission der Berl. Schneider.
Fachberein der Schneider. In der am Dienstag, den 13. b. Mts., in den Arminhallen, Kommandantenstr. 20, stattgehabten öffentlichen Versammlung des Fachvereins der Schneider, welche sich eines sehr zahlreichen Besuches zu ers freuen hatte, hielt Herr Dr. Heymann einen sehr lehrreichen Vortrag über den Bauernkrieg und seine Bedeutung für das deutsche Volt. Um die Wirkung der hochintereffanten Aus führungen nicht abzuschwächen, wurde von einer Diskussion abgesehen. Nach Erledigung einiger wichtiger Vereinsange legenheiten erhielt das Mitglied der Kommission der strikenden Knopfarbeiter, Herr Hildebrand, das Wort und legte in furzen Worten die Lage der betreffenden Arbeiter klar. Ein Antrag auf Veranstaltung einer Tellersammlung zu Gunsten der strifenden Knopfarbeiter wurde angenommen, die Ausführung derselben aber von dem überwachenden Polizeibeamten verboten. Eine eingegangene Resolution, wonach sämmtliche Schneider Berlins verpflichtet find, für die strikenden Knopfarbeiter moralisch und materiell einzutreten, wurde einstimmig der Fachschüler am Dienstag, den 20. Januar cr., Abends 8 Uhr, im Lokal Mauerstraße 86, statt findet, und haben nicht nur die alten Schüler, sondern auch die neu Angemeldeten hierzu Zutritt. Gleichzeitig sei bemerkt, daß Meldungen zu den Unterrichtsabenden( Dienstag, Donnerstag und Freitag) im Lokal Mauerstr. 86 und in der Wohnung des Herrn Fauft, Taubenstraße 35, of 3 Tr., entgegengenommen
1866 dem Umstande zuzuschreiben, bay in br bas religible angenommen. Grwähnen wollen wir noch, baß die Brüfung
Gefühl stärker war als in dem sächsischen, bayrischen, bannöverschen Heere? Und würde es Abg. Stöcker nicht für eine Blasphemie erklären, daß der Steg der franzöfifchen Armee zu Anfang unseres Jahrhunderts auf der Supe
riorität des Atheismas über über den Konfessionalismus beruhe?
Abg. Windhorst: Allerdings fann religiöse Gesinnung nicht aufgezwungen werden, aber die Soldaten tönnen doch aus ihrer Paffivität aufgerüttelt werden. Ich würde es fehr bedauern, wenn in Folge der heutigen Diskussion in den bestehenden Grundsäßen eine Aenderung einträte. Ich wünschte, daß den katholischen Soldaten öfter Gelegenheit geboten wird, die Kirche an Sonn- und Feiertagen zu besuchen.
Der Titel wird genehmigt.
Die Forderungen von ersten Raten resp. ersten Bauraten für Kasernenneubauten in Düsseldorf und Münster resp. für den Bau einer Garnison Waschanstalt in Münster werden nach kurzer Debatte ge= strichen, desgl. die erste Baurate für den Neubau eines Festungsgefängnisses in Posen und die Forderung zum Neubau eines Dienstgebäudes für das Artilleriedepot in Thorn; dagegen wird der von der Kommission gestrichene Titel Neubau eines Friedenspulvermagazins in Königsberg ", voller Bedarf 29 300 M. nach furzer Befürwortung durch den Bundeskommiffar Major Haberling und die Abgg. Richter und v. Huene mit großer Mehrheit bewilligt. Abgelehnt wird ferner dem Kommissionsantrage entsprechend die erste Rate für den Neubau eines Friedenslabaratoriums in Span dau ; im Uebrigen genehmigt das Haus den Rest des Kapitels.
Im sächsischen Etat wird die Forderung von 25 000 M. zur Errichtung von Kriegsverpflegungsanstalten gestrichen, ebenso nach kurzer Debatte die Forderung von 160 000. zum Erwerb der städtischen Kaserne in Baußen, der Etat im Uebrigen bewilligt, desgl. der württembergische Etat unter Streichung der ersten Rate von 60 000 M. zu Neubau eines Militärarresthauses in Ulm .
Um 4 Uhr wird die weitere Berathung abgebrochen. Nächste Sigung Montag 2 Uhr.
( Etat der Miltärverwaltung, des Reichstages, des Reichsamts des Innern und der Reichsjustizverwaltung.
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Arbeiterbewegung, Vereine und
Versammlungen.
Zum Ortskrankenkassengeseh. In einer hiesigen Zeitung wurde fürzlich berichtet, daß ein Schneidermeister, welcher in eigener Betriebsstätte für ein Konfettionsgeschäft arbeite, bie wiederum von ihm beschäftigten Arbeiter nicht zu den Dits trantenfaffen anzumelden brauche. Diese Annahme beruht auf einer irrthümlichen Auffassung der gesetzlichen Bestimmungen. Nach§ 1, in Verbindung mit§ 2 Nr. 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 unterliegen in Ermangelung einer entgegengesetten orts statutarischen Anordnung und eine solche ist für Berlin nicht erlassen dem Versicherungszwange nicht: selbstständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Hers stellung oder Bearbeitung gewerblichelbermeiffer also, welcher stellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugniffe beschäftigt werden( Hausindustrie). in eigener Betriebsstätte im Auftrage und für Rechnung eines Konfettionsgeschäftes arbeitet, ist für seine Berson nicht verſicherungspflichtig, aber eben nur für seine Berson. Wenn er dagegen in seiner Betriebsstätte wiederum unselbstständige ArArbeiter oder Arbeiterinnen beschäftigt, so find diese nicht von der Versicherungspflicht befreit; lepteres ist nur bei selbstständigen Gewerbetreibenden mit eigenen Betriebsstätten der Fall. Derartige Arbeiter und Arbeiterinnen sind daber, wie andere, von ihren Arbeitgebern zur Vermeidung empfindlicher Nachtheile und Strafen zu den Ortskrankenkaffen anzumelden. Anders liegt die Sache, wenn der Schneidermeister, welcher für das Konfettionsgeschäft arbeitet, awar feinerseits wiederum Leute beschäftigt, aber nicht in feiner Betriebsstätte, wenn vielmehr
en Landel er auch eine oppofitionelle Stellung gegen den Inhalt. Ich Personen find nicht anzumelden, da nach§ 1 in Verbindung
Tendor tirchlichen
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erinnere ihn an ein Wahl- Flugblatt der deutsch - freifinnigen Bartel, welches schloß: Vorwärts für Kaiser und Reich." Mit Gott ! haben die Herren weggelaffen, das thun fte heute auch. Abg. Dirichlet: Abg. von Helldorff meinte, jeder vers tändige Bauer und Gutsbefizer halte seine Leute zum Kirchenbesuche an. Ja meinen Augen hat allerdings ieder verständige Gutsbefizer und Bauer die Pflicht, sobald bei den ihm unterstellten Arbeitern das religiöie Bedürfniß, nach der Kirche zu gehen, fich geltend macht, ihnen die Gelegenheit dazu zu gewähren, an Sonntagen oder auch an Arbeitstagen. Wenn berselbe aber darüber hinaus in das religiöse Leben deffelben eingreift und fie in die Kirche zwingt, dann handelt er geradezu un verständig und fümmert sich um Dinge, die ihn auf Gottes
mit§ 2 Nr. 4 a. a. D. in Berlin nicht versicherungspflichtig find: Personen, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden."
Zum Krantentaffengeset. Vom Main , 10. Januar. Die im Reichstag gerügte Methode der Unternehmer und Fabrifanten, die Zuschüsse zu den Krantentassen zu er sparen, indem sie nur solche Arbeiter annehmen, welche schon bei einer eingeschriebenen Hilfskaffe Mitglieder sind, bürgert fich auch hier ein. Wenigstens werden an der Kanalarbeits stelle gegenüber Höchst nur noch solche Arbeiter angestellt. Es wird gegen diefen Mißbrauch wohl gefeßlich eingeschritten werden müssen. den müssen. Ein zweiter Bunit dürfte auch noch gefegliche Regelung erfordern. Die Statuten der Dristrantentaffe ents halten die Bestimmung, daß solche Mitglieder, welche noch in
werden.
Eine Versammlung sämmtlicher Berliner Tischlers meister findet am Montag, den 19. Januar, Abends 8 Uhr, in Keller's großem Saale, Andreasste. 21, statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Die von den Berliner Tischlergesellen aufgestellten Minimallohntarife und deren Bedeutung für das Ewerbsleben aller Interessenten des Tischlergewerbes. 2. Wahl einer Meisterfommission. Als Referent fungirt Herr Tischler G. Roedel, Vertreter der Lohnkommission der Tischlergesellen, das Korreferat hat Herr Tischlermeister D. Stieber, Vorftzender des Drtsvereins der selbstständigen Tischlermeister übernommen. Die großen Galerien des Lokales sind für Tischlergesellen reservirt, so daß auch diese der Versammlung beiwohnen tönnen. Die Kommission der Tischler weist hierauf besonders hin. Eingang durch den Büffetsaal.
Der Strit der Arbeiter der Fabrit für Gas- und Wasserleitungs- Gegenstände von B. Joseph, hier, Bethanienufer 6, findet in einer am Montag, den 19. d. M., stattfindenden Versammlung sämmtlicher Metallarbeiter Berlins eine öffentliche Besprechung. Zahlreiche Betheiligung erwarten die Strikenden.
Der Fachverein der Möbelpolirer Berlins ( E. z. Arb.) hält am Montag, den 19. d. Mts., seine erste diesjährige Versammlung( Generalversammlung) im Vereinslolal Marian nenstraße 31/32 bei Gollhart mit folgender für sämmtliche Mitglieder wichtigen Tagesordnung ab: 1. Kassenbericht, 2. Antrag Lederhause( Waal des ersten Vorftgenden), 3. Vers schiedenes. Sämmtliche Mitglieder werden gebeten, zu erscheinen, und das Quittungebuch als Legitimation mitzubringen; auch ist Jedem die Gelegenheit gegeben, restirende Beiträge zu entrichten.
Der Fachverein der Tischler hält seine ordentliche Ge neralversammlung Lokalverhältniffe halber diesmal am Mitt woch, 21. d. M., in Jordan's Salon, Neue Grünftr. 28, ab. Die Vereinsversammlungen in der Ackerstr. 144 finden nicht mehr statt. Das neue Versammlungslokal für den Norden wird in der Berlins wird in Generalversammlung und durch die Beitungen bekannt gemacht werden. tungen belannt gemacht werden. Am Montag, den 26. Ja nuar findet im Vereinshause Süd- Ost, Waldemarstraße 75 und Mitte Februar vor dem Halle'schen Thore eine Vereinsversammlung statt. 8
Die Generalversammlung des Arbeiter- Bezirks- Vereins für den Often Berlins findet am Dienstag, den 20. Januar, Abends 81% Uhr, in Keller's Gesellschaftsfälen, Ans breasstraße 21, statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Rückblick auf die Thätigkeit des Vereins. 2. Raffenbericht der Revisoren. 3. Wahl des Gesammt Vorstandes. 4. Berschiedenes. 5. Fragetasten. Neue Mitglieder werden auch in dieser Versammlung aufgenommen. Ehrenpflicht eines jeden Mitgliedes ist es, in dieser Generalversammlung zu erscheinen. Die Mitgliedskarten find an der Kontrole vorzuzeigen.
Verein der Maschinisten und Heizer. Heute Nachmit tag 5 Uhr Linienftraße 5( Schügenhaus) Versammlung. Gäfte wilkommen. Neue Mitglieder werden aufgenommen.
Der Verein zur Wahrung der Intereffen der Tischler und Berufsgenossen hält am Montag, den 19. d. mts., Abends 8 Uhr, Adalberiftr. 21, eine Versammlung ab. T.- D.: Vortrag des Herrn Grundelach über: Die fremden Nathölzer und deren Verwendung im Handwert. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Gäste willkommen. Der Verein veranstaltet am 31. d. Mts., Abends 8 Uhr, in Baum bach's Kafino, Brinzenstr. 94, einen Wiener Mastenball. Alle Freunde und Bekannte des Vereins find hiermit eingeladen. Billets find zu haben bei den Herren: Gundelach, Solms straße 12, Stügelmaier, Gitschinerftr. 93, Lalur, Orantenstr. 203,
Der Unterstüßungsverein der Buchbinder und verw. Berufsgenossen hält am 19. Januar. Abds. 8½ Uhr, Alte Jakobstr. 75, eine Versammlung ab. Es ist Pflicht eines jeden Mappenarbeiters, in derselben zu erscheinen, da der für sie be ftimmte Minimaltarif vorliegt und nach Annahme sofort in Kraft treten soll.
Eine große Versammlung der Wähler des vierten Neichstagswahlkreises findet nächsten Mittwoch in Sanssouci Rottbuserstr. 4a statt. Referent ist der Abg. Singer. Wir erwarten eine recht starte Betheiligung. Die Tagesrodnung werden wir später noch bekannt geben.
Verein der Berliner Maurer. Dienstag, den 20. Ja nuar, Mitgliederversammlung, Inselstraße 10. Vortrag des Herrn Schäfer. Gröffnung pünktlich um 8 Uhr. Bahlreiches Erscheinen erwünscht.