e

ellenb Die jungen! ergieben

gegen ein fte den Entwürfen

richtete,

minimala

er mein

ab

V

für die Baffanten wehte am Sonntag der scharfe und falte Oftwind, welcher die Nasen rölhete und Einem die Kälte bis ins Mart trieb. Alem Anſchein nach beginnt jest erft bet eigentliche Winter und so stehen uns no all' die Freuden und Leiden bevor, an die wis bald nicht mehr gedacht hätten.

g. Im Berliner Omnibusverkehr besteht immer noch eine Einrichtung, die endlich abgeftellt werden müßte, um die Wünsche des Publikums zu berücksichtigen. Ist der Omnibus in seinem Innern besetzt, so erfteigen männliche Baffagiere das Oberbed, wenn es ihre Beit nicht gestattet, auf einen anderen Oberded, wenn es ihre Beit nicht gestattet, auf einen anderen Omnibus der betreffenden Vinie zu warten, in welchem sie einen freien Blazz vermuthen. Leert sich nun unten dec Omnibus, so muß der Decpaffagier noch einmal das Fahrgeid entrichten, will er im Innern des Dmnibus Play mehmen. Bei der Pferdeeisenbahn ist ein derartiges Mißverhältniß nicht zu ver­zeichnen. Hier kann der Paffagier unbehindert oben" oder ,, unten" Plat ſuchen, der Preis ist derselbe. Wenn etwa ein gewendet werden sollte, daß ja die ganze Tour im Innern eines Omnibus 20 Pf. foftet, während der Preis für dieselbe auf dem Verde nur 10 Bf. beträgt, so könnte das Wechseln des Plages einfach nur auf Theilstrecken statthaft sein oder der Baffagier, welcher vom Verbed fich nach dem Innern begeben will, zahlt außerhalb der Theil ftrede die Differenz von 10 Pf. nach. Mit einer Aenderung in diesem Sinne würde dem Dm­nibusverkehr ficher gedient sein.

Etat midtsenbahnen für den Staat. Die Entwürfe bezwecken den Die G Anlauf der Schleswigschen, der Münster - Enscheder und der Halle- Sorau- Gubener Bahn, sowie die Uebernahme der Ver waltung und des Betriebs der Braunschweigischen Eisenbahn auf den preußischen Staat. Die Entwürfe werden nach kurzer Debatte an eine Kommission verwiesen. Namens ber Fortschrittspartei erklärte der Abg. Büchtemann, daß günstig gegenüberstehe und die prinzipielle Frage, ob Staats: oder Privatbahnsystem, als gegenstandslos nicht wieder aufwerfen werde. Alsdann trat bas Haus in die erste Berathung des Etats für 1885/86 Der 1 der alt Finanzminister v. 5 ch v Iz gab das übliche Finanzexpose, in Einwand welchem er zugleich auf die beiden vorhergehenden Etats zurüd­allerdings griff. Während des Etatsjahr 1883/84 einen Ueberschuß von nenleben 20 Millionen Mail ergeben habe, die fast ganz zur Tilgung rschule der Eisenbahnkapitalschuld verwendet wurden, werde das lau nicht ein fende Jahr nur noch etwa 10 Millionen Mark Ueberschuß Windthor bringen in Folge des Ausfalles an Rübenzuckerſteuer, der für d nehme Preußen allein 14 Millionen betrage. Bemerkens die Abl werth erscheinen Die Mittheilungen über die Stei Jahr gerung der Einnahmen aus der Forst Verwaltung und die rapide Verminderung der Einnahme an Gerichtslosten Stags in estere in zwei Etatsjahren um 11 Millionen Mark). Der ungen Etat 1885/86 zeige in Folge der Mindereinnahmen des Reichs feb mit dian Buder- und Tabaffteuer ebenfalls ein minder günstiges it auf ein Bild. An der Erhöhung der Matrikularbeiträge, die jest un Bahl von erwarteter Weise nothwendig geworden, nehme Preußen mit etwa 24 Millionen Mark theil, von denen 22 Millionen im Wege der Anleihe aufgebracht werden müßten. Zum Schluß gab der Minister der Hoffnung Ausdruck, daß die Politik der Regierung troß der Oppo tion zum Segen des Vaterlandes gereichen werde. Der Abg. Rickert unternahm die erste Kritik dieser Ausführungen, die fich nur lose an die Zahlen anknüpfte, vielmehr alsbald auf das weite Gebiet der Steuer- und Wirth schaftspolitik überging. Der Redner bemerkte, der Finanzminister tönne auf den vorliegenden Etat nicht stolz sein; wie er denn auch diesmal in einem wesentlich gedämpfteren Ton gesprochen babe, als früher. Von der Hoffnung und Befriedigung, mit ber der Finanzminister früher auf die Reichswirthschaftspolitik geblickt habe, sei wenig mehr zu bemerken. Diese Politit habe vollständig Fiasko gemacht, das Tabalmonopol werde wohl wieder vorgeschlagen werden, da man so vorsichtig an der Reform der Zuckers und Spirituosensteuer vorübergehe. Redner belämpft insbesondere die Erhöhung der Getreidezölle, be mängelt, daß für die Universitäten mehr Geld ausgesetzt sei, als für die Volksschulen, während nicht einmal das Minimum der Ansprüche der emeritirten Bolksschullehrer erfüllt sei. Die Tonservative Partei, welche vor drei Jahren so siegesgewiß in das Haus eingezogen sei und in demselben die Majorität befize, sei für die Mißerfolge des Finanzministers mitverant wortlich.( Beifall links.) Der Abg. v. Zedlig- Neukirch verthei it, so fdigte den Etat gegen den Angriff Rickerts und forderte u. A.

babe, er Vor befinden

Wünsd einem G nich bei It haben unft wit

sei im nachthe

in aus

ener

ie Dra Der D tet mie t als Retcut es bef

Diese Le

nen. Di jeil den Selbstbeb

on der altdeut be burd t, dann

Bar ai

an

8 im

3.)

ete Si

on Benta me

ir die Gai

befand a

Stellen Windih

en Abge Der Ab fo burch

n gegen

in New Daß er

ext Stelle

die Regierung auf, noch in dieser Session einen Gesezent wurf zur Befferstellung der Lage der emeritisten Lehrer einzu­bringen. Andernfalls werde er einen solchen Entwurf selbst vorlegen. Die Weiterberathung wurde schließlich auf morgen vertagt.

okales.

g. Mit der Eröffnung und Inbetriebnahme der Städtischen Zentralmartthalle in der Neuen Friedrichstraße wird es vorläufig nichts werden. Ganz abgesehen davon, daß die Maurerarbeiten an der zu errichtenden Anschlußbahn wegen des Gefrierens des Mörtels wieder eingestellt werden mußten, so beabsichtigt der Magistrat, wie aus seiner gegen das Polis zet Präfidium beim Bezirksausschuß in Sachen des inhibirten Weiterbaus der Markthallen in der Dorotheenstraße resp. Bimmer und Lindenstraße erhobenen Klage hervorgeht, die Bentralmarkthalle nicht eher dem Betrieb zu übergeben, als bis sämmtliche 4 Maitthallen fertiggestellt sind. Der bezüg­

ie Sum liche Paffus der Klage lautet: Die für den Großhandel mit

Fining e Forder De vorliege Aeußerun gefagt,

en würde

Daß die! In beftehe in einem

Jahre 188 Tem Defi

abfolut

Bennig

coßen na

ift teine

n, und w für die em Krieg ingen w

e für bie

8 aber b unter fo

en

able

аде пофи hr, eine

Die Maj wieder

e, falls

der tom

tät wie

eute für

und rung Den Pa

ftigun

Tate pon

abgefe rung

be

Ben um Raten Berlin

a. S. u

Rafernt

werden

On beant wortet in lach fun

af bol Oberfti Die Stim parteiler

tate fir

Debatte

2 Estab

villigt.

enftas

at.

eerfte Be

werb von

Lebensmitteln, vorzugsweise aber auch für die Aufhebung der Wochenmärkte des Alexanderplates und Neuen Marktes bes stimmte, mit der Eisenbahn verbundene, eine Fläche von 11 000 Quadratmeter bedeckende Bentralmarkthalle in der Neuen Friedrichstraße ist mit einem Roftenaufwand von ca. 5 Millionen Mart für Grunderwerb und Baukosten nahezu fertiggestellt. Ihre Eröffnung und Inbetriebnahme konnte und darf nicht eher erfolgen, als bis diejenigen, vorzugsweise dem Detailverkehr dienenden Markthallen der inneren Stadt, welche bestimmt find, den Wochenverkehr des Dönhofsplates, Gensdarmenmarktes, Halleschen-, Potsdamer vielleicht auch des Dranienburger Thores aufzunehmen, fertig gestellt und dem Betriebe übergeben sein werden. Denn die theilweise Schließung von nur ein oder zwei Wochenmärkten ist aus zwingenden Gründen nicht thunlich." Was nun den gegenwärtigen Stand Der Arbeiten an der Bentralmarkthalle und der Anschlußbahn betrifft, so ist erfte bereits soweit fertiggestellt, daß demnächst mit der Legung des aus kleinen quadratförmigen Platten bes stehenden steinernen Fußbodens begonnen werden fann. So dann erfolgt die Einrichtung der diversen Lokalitäten 2c, welche in dem Markthallenbau ihren Platz erhalten sollen. Die seit vorgestern eingestellten Arbeiten an der Anschlußbahn werden noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen, obgleich die Bogen nahezu fertiggestellt sind, und die eisernen Brücken­bauten über der Kaiser Wilhelm - und der Rochstraße nur noch feblen, um die Fertigstellung dieser beiden verlängerten Bias butte herbeizuführen.

g. Von dem hohen Nugen der Berliner Sanitäts­wachen, deren baldige Vermehrung im Interesse der hilfebe Dürftigen Menschheit liegen würde, liefert die bisherige Thätige feit der I. Berliner Sanitätswache in der Brüderstraße einen hinreichenden Beweis. Diese Wache ist gegründet und eröffnet worden im April 1872 und befindet sich seitdem in ununter brochener Wirksamkeit. Es sind in der genannten Beit 6875 Fälle zur Behandlung gekommen, und zwar betrafen 3252 innere, 3462 äußere Krankheiten und 161 geburtshilfliche Fälle. In der Sanitätswache selbst fanden 4077 Fälle ihre Er ledigung, während bei den 2798 Fällen ein Besuch des Arztes im Haufe der Eifrantten stattfand. Im Jahre 1884 wurden 622 Fälle behandelt, davon wurden 499 in der Wache und 173 Fälle im Haufe der Batienten erledigt. Diese höchste Riffer der im Laufe eines Jahres zur Behandlung gelangten Fälle wurde im Jahre 1877 erreicht; fie betrug 820. Es braucht Es braucht nicht erst gefagt zu werden, in welch einer großen Anzahl von Fällen, z. B. bei schweren Verlegungen oder bei solchen Rin berkrankheiten, welche wie Bräune und Diphtheritis, schleuniges Eingreifen des Arztes verlangen, die Sanitätswache fich be­währt und wieviel Menschenleben fie innerhalb ihres 13 jährigen Bestehens geret.et hat.

-

" I

a. Ein bedentender Einbruchsdiebstahl ist gestern Mit­tag in der Wohnung des Postsekretärs Sch., Friedenstraße 12, tag in der Wohnung des Postsekretärs Sch., Friedenstraße 12, verübt worden. Während der Abwesenheit des Bestohlenen versuchten Diebe die Eingangsihür zu der im Parterre- Geschoß belegenen Wohnung mittelst Nachschlüffels zu öffnen und da ihnen dies nicht gelang, so erbrachen fie die Thür mit einem Brecheisen. In der Wohnung selbst wurden einige Schränke erbrochen und daraus nur Werthpapiere gestohlen, und zwar 2 Stück Eisenbahn Attien Owang Dombrowo a 400 Mart Nr. 073768/4; fünf Stück 5 proz. ferbische Staats- Eisenbahn­Obligationen a 400 Mart Nr. 119035-9; fieben Stück 5 prog. ferbliche Rente a 400 Mart, Nr. 60170-6; eine 5 proz. Rumä nische amortiftrte Rente a 4000 Mart, Nr. 053111; ein Kau tion empfangschein über 300 Thaler und zwei andere über 600 und 1500 Thaler. Die Diebe find bis jetzt nicht er­mittelt.

0

N. Eine Meffer affaire, die mit den lebensgefährlichen Verlegung eines Menschen endete, spielte fich am Sonntag Abend in der Grünstraße resp. in den angrenzenden Straßen ab. Mehrere Schlächtergesellen, die in der dort gelegenen Herberge zu verkehren pflegten, waren aus nicht bekannt ge­wordener Veranlassung in einen Wortstreit gerathen, der bald zu Thätlichkeiten überging, in deffen weiteren Verlauf einer der Kombattanten, der Schlächtergeselle Müller, von seinen Gegnern einen derartigen Messerstich ins Genic erhielt, daß er blutüberströmt zusammenbrach. Der Verwundete wurde nach dem 27. Polizei- Revier geschafft und von dort, nachdem ihm ein Nothverband angelegt worden, nach einem Kranken­hause überführt. Die Messerhelden sollen noch nicht er­mittelt sein.

| wohnt. Von sämmtlichen Häuten ist nur eine beanstandet wor den, während Roman als zugezogener Sachverständiger bet 16 Häuten ganz unerhebliche Mängel herausgefunden hatte. Oberstlieutenant v. Loßberg erfläcte dem Angeklagten nach der Abnahme des Lebers, er werde Probeversuche mit den Stiefeln aus dem gelieferten Leder ausführen laffen und, wenn fich diese bewährten, eine weitere Lederbestellung machen. Am Abend des genannten Tages ließ der Angeklagte den Sergean ten Roman aus seiner Wohnung holen, um mit ihm noch einige Glas Bier zu trinken, bevor er die Rückreise nach dem Rhein antrete. Nach der Bekundung des Roman hat ihm der Angeklagte gleich beim Eintritt in das Lokal einige zusammen gefniffte Geloscheine zugesteckt und er hat sich nachher übers zeugt, daß es 250 Mart in Banknoten resp. Reichskaffenscheinen waren. Roman hat einige Tage darauf dieses Geld mit der Anzeige, daß ihn der Angeklagte damit habe bestechen wollen, dem Zahlmeister Arnhold abgeliefert und dabei angegeben, daß er die Meldung an den Oberstlieutenant von Loßberg sofort habe machen wollen, daß er denselben aber mehrmals nicht an­getroffen habe. Unmittelbar nach dieser Anzeige erhielt Oberft­lieutenant v. Loßberg Kenntniß von derselben. Gleichzeitig er theilte ihm der Regimentskommandeur den heiflen Auftrag, den Bahlmeister Arnold direkt zu interpelliren, ob der Ange flagte auch ihm gegenüber einen Bestechungsversuch gemacht habe. Nach der eidlichen Bekundung des Oberstlieutenant v. 2. hätte der Bahlmeister dem Sinne nach geantwortet, der Anges tlagte habe ihm bei seinem Besuche eine Provision von 10 pet. geboten, die er aber ausgeschlagen habe. Er habe dann noch seinem Erstaunen Ausdruck gegeben, daß dann ja mit den 250 Mart., die der Angeklagte an Roman gegeben, von den vom Fiskus gezahlten Preise 12 pCt. abgingen, worauf der Bahls meister diese Berechnung geprüft und für richtig befunden habe. Zahlmeister Arnhold Arnhold befundete da­gegen eidlich, ein Daß hier Mißverständniß ob walten müffe; der Angeklagte habe ihm kein Ges schent angeboten oder gewährt, sondern nur in allgemeinen Redensarten von seinem Dant und davon gesprochen, daß der Staat bei einer Lieferung durch ihn mindestens 10 pCt. ge winnen werde. Infolge der Anzeige des Roman und der vers meintlichen Erklärung des Bahlmeisters Arnhold beantragte Oberstlieutenant v. L., den Angeklagten von den ferneren Lies ferungen auszuschließen und eine neue Submission ausschreiben zu dürfen. Später soll bierauf eine Verfügung des Kriegs ministeriums an sämmtliche Regiments. Bekleidunge- Kommiffionen ergangen sein. den Angeklagten wegen versuchter Bestechung fünftig von all n Lieferungen auszuschließen. Obgleich sowohl die ganze Untersuchung gegen den Angeklagten beim Militair äußerst sekret behandelt und auch die betr. Verfügung in sehr setreter Weise verbreitet wurde, erhielt der Angeklagte im Auguft v. J. auf der Frankfurter Messe durch einen anderen Armee­Hieferanten doch Mittheilung von diesen Dingen, er war wie aus den Wolfen gefallen und fandte unter dem 8. August ein längeres Rechtfertigungsschreiben an den Oberfilieutenant v. 2., in welchem er jeden Bestechungsversuch zurückwies. Richtig sei, daß er zweimal mit Roman zusammengetroffen sei. Das erste Mal habe er nur um Auskunft gebeten, warum ihm nicht der Buschlag für das Brandsohlleder ertheilt sei und gesprächsweise habe er an die Ausführungen des Abg. Eugen Richter über die Thätigkeit der Militärhandwerker angeknüft und ge fragt, ob durch die im Reichstage angenommene Resolution das Einkommen der Militärhandwerfer geschmälert worden sei. Bet der weiteren ganz harmlosen Begegnung mit Roman habe ihn dieser erzählt, daß er in Folge eines Gefälligkeits Atzepts 400 Mart aufzubringen habe. Nur um ihn aus diefer Verlegenheit zu helfen, habe er ihm die Summe von 250 Mart, die er gerade bei fich führte, gegeben und wenn Roman jest von einem Bestechungsversuch spreche, so müsse er annehmen, daß eine schändliche Intrigue gegen ihn gesponnen fei. Nunmehr stellten die Militärbehörden den Strafantrag. Der Angeklagte behauptete die Wahrheit der in seinem Briefe gegebenen Darstellung und deutete an, daß die Intrigue gegen ihn wohl von dem früheren Lieferanten Becker ausgegangen fein werde. Sergeant Roman stellte eiblich die Sachdarstellung des Angeklagten in Abrede und bestitt, weder Schulden noch einen Wechsel in der Hand gehabt zu haben. Dem Becker babe er Mittheilungen über die Vorfälle mit dem Angeklagten nicht gemacht. Stadtsoldat Hilker, der früher Regimentshandwerker beim 3. Garde- Regiment war, bekundete, daß Becker ihn und den Schuhmachermeister, wenn sie einzelne Leder von ihm hol­ten, stets aufgefordert habe, dafür zu sorgen, daß er auch die Lieferung für diefes Regiment erhalte. Ec habe für diesen Fall eine anständige Vergütung versprochen. Nachdem noch ein Bahlmeister begutachtet, daß die vom Angeklagten gelieferten Leder stets von der besten Qualität waren, plaidirte Staats anwalt Dr. Stephan auf Sauldig wegen beider Vergehen und beantragte wegen der Beleidigung drei Wochen, wegen der Bestechung dagegen sechs Monate Gefängniß und ein Jahr Ehrver lust. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Thelen beanspruchte bezüglich der Beleidigung den Schuß des§ 193 für seinen Klienten und führte bezüglich der Beftechung aus, daß, selbst wenn die Aussage des Roman auf Wahrheit beruhen sollte, die 250 Mart nicht gegeben sein können für eine von demselben zu begehende pflichtwidrige Handlung. Roman sei aber in hohem Maße intereffirt. Der Gerichtshof sprach den Ange tlagten von der Anklage der Beleidigung frei, verurtheilte ihn dagegen wegen Bestechung zu sechs Wochen Gefängniß, indem er dem Roman vollen Glauben schenkte und annahm, daß berselbe bei Abnahme der Leder pflichtwidrig verfahren sollte,

Einen blutigen Abschluß fand am Sonnabend Abend eine Liebesgeschichte, die sich theilweise in der Druckerei des Berliner Volksblatt" abgespielt hatte. Die daselbst bes schäftigte Bogenfängerin Emma Geries batte längere Zeit mit dem Viehtreiber Böhm ein Liebesverhältniß unterhalten. Sie schien jedoch dieses Verhältniß abbrechen zu wollen und knüpfte mit dem ebenfalls in der Druckerei des Berliner Volksblatt" beschäftigten Punttirer Karp neue Beziehungen an. Es war nun schon einige Tage vorher zwischen den beiden Neben­buhlern zu ziemlich erregten Auseinandersetzungen gekommen, da teiner von Beiden von dem Mädchen lassen wollte. Am Sonnabend Nachmittag ließ sich Karp seinen Lohn schon vor der bestimmten Beit auszahlen und verwandte denselbe theil­der bestimmten Beit auszahlen und verwandte denselbe theil weise zum Anlauf eines Revolvers. Am Abend kam Böhm auf den Hof der Druckerei, um seiner Braut Vorwürfe über ihr Verhalten zu machen. Auch Karp erschien bald darauf und schoß im Laufe des Gesprächs zweimal auf seinen Rivalen. Ein Schuß traf denselben in den Hals, der andere in den Rücken. Die Verlegungen sollen sehr schwer sein, und es er­scheint zweifelhaft, ob der Verwundete überhaupt am Leben erhalten werden tann. Karp, der nach der That entfloh, wurde am Sonntag verhaftet. Ebenso wurde die Frauensperson in Untersuchungshaft genommen.

Gerichts- Zeitung.

Eine die Geschäftspraxis einzelner Armeelieferanten illuftiirende Verhandlung fand gestern vor der dritten Straffammer hiesigen Landgerichts I statt. Die erhobene An­lage lautete auf Bestechung und Beleidigung des Sergeanten im 2. Garderegiment zu Fuß, Roman und richtete fich gegen Verfügung des Kriegsministeriums ist seit dem Jahre 1884 für den Kaufmann J. Weiß aus Duisburg . Auf Grund einer die einzelnen Regimenter eine neue Art von Submissionen die einzelnen Regimenter eine neue Art von Submissionen der verschiedenen Bedarfsartikel eingeführt worden, wonach eine Anzahl lieferungsfähiger Häuser zunächst zur Einreichung von Proben und, wenn diese für gut befunden worden, zur Angabe ihrer Preise aufgefordert werden. Die Proben müssen so beschaffen sein, daß der Einsender nicht erkenntlich wird und die Ertheilung des Buschlages erfolgt ohne Rücksicht auf die Berson, lediglich nach Ausfall der Proben an den Mindest fordernden. Der Angeklagte, welcher bereits für eine größere Anzahl von Regimentern die Lieferungen für Leder übertragen erbalten hatte, bewarb sich im Februar v. J. auch um die Lieferung für das 2. Garderegiment zu Fuß. Schon vor der Ausschreibung hatte er dem Regiments- Bahlmeister Arnhold seinen Besuch gemacht, demselben die Vortheile auseinander­gefeßt, die für das Regiment aus der Uebertragung der Liefe rungen an ihn erwachsen würden und ihn um sein Wohl wollen ersucht, dabei auch von Dankbarkeit gesprochen. Der Bahlmeister erklärte dem Angeklagten, daß er auf die Zuertheis lung der Lieferungen gar keinen Einfluß habe und wies daher jeden Dank zurüd. Einige Tage vor dem zum 22. festgesetten Submissionstermin stattete der Angeklagte auch dem Präses der Bekleidungs- Kommission, Oberstlieutenant v. Loßberg seinen Besuch ab, bei welchem er darauf hinwies, wie leicht es für die Regimentshandwerker, welche bei der Beurtheilung der eingegangenen Proben hinzugezogen zu werden pflegen, sei, aus denselben auf den Einsender zu schließen, so daß ste auf diese Weise gewiffe Lieferanten zu bevorzugen vermögen. Dieses Bedenken leuchtete dem Oberfilieutenant v. L. ein und er zog zur Beurtheilung der eingegangenen Lederproben einen Gerber aus dem Regiment hinzu. Bei der Submission selbst erhielt der Angeklagte den Buschlag für zwei Ledersorten; für Brandsohlleder wurde der Buschlag einem anderen Lieferanten ertheilt. Noch an demselben 22. Februar ließ der Angeklagte Den Regimentsschuhmacher Sergeanten Roman zu sich entbieten und soll bei dieser Gelegenheit versucht haben, auf denselben einzuwirken, wobei er gleichzeitig mehrfach auf deffen geringes Gehalt Anspielungen machte. Roman, der diese Busammen tunft als einen Bestechungsversuch des Angeklagten aufgefaßt hat, machte in den ersten Tagen des März cr. dem Oberft­lieutenant v. Loßberg Mittheilung hiervon mit dem Hinzu fügen, daß derselbe eine zweite Annäherung nicht wieder ver fuchen werde. Oberstlieutenant v. Loßberg, welcher aus sekreten Mittheilungen des Kriegsministeriums Kenntnis davon batte, daß schon mehrfach Bestechungsversuche in der Armee vorge lommen feien, ging nach Lage der Sache auf diesen Fall nicht weiter ein und belobte den Beamten ob seines Verhaltens.

g. Also doch!" so sagten sich wohl am Sonntag Mor gen viele Bächter fünstlicher Gisbahnen, als sie nach fortwäh­renden Enttäuschungen endlich in der Lage waren, ihre Eis­babnen dem Bublifum zu eröffnen. Tag und Nacht hatte man seit dem am Freitag eingetretenen Frost gegoffen und daß dieses Mal die Ausdauer belohnt werden sollte, zeigte den Eis­bahnpächtern die reiche Einnahme, welche sie vorgestern ein­ftreichen fonnten. Die trübe Stimmung, welche sich ihrer bereits bemächtigt hatte, ist wieder gänzlich vergessen und nun boffen fie ganz beſtimmt auf ein längeres Anbalten des gegenwärtigen Beroftwetters. Wie start es aber auch in den legten Nächten gefroren bat, beweisen nicht nur die gänzlich zugefrorenen Ge­wäffer in der nächsten Umgebung von Berlin , sondern die Spreehäfen und die Spree im Mittelpunkte Berlins selbst. Die ersteren waren bereits vorgestern mit einer starten Eisdecke faffungen große Flächen gefroren sehen. Recht unangenehm

Leder seitens des Angeklagten statt, beren Werth etwa 12 000 Mart betrug. Auch bei dieser Gelegenheit hatte sich der Angeklagte hier eingefunden und dem Annahmeatt beige­

-

-

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

Von Herrn Bernhard Joseph erhalten wir das folgende Schreiben. Wir geben demselben Raum, weil wir von der Ansicht ausgehen, daß man auch den Gegner bören soll. Die No. 11 und 12 vom 14. und 15. Januar cr. Thres geschäßten Blattes", so heißt es in dem Schreiben, enthalten mehrere Berichte über die in meiner Fabrit erfolgte Arbeitseinstellung. Ich erlaube mir hiermit Sie um Veröffentlichung nachstehender Beilen ergebenst zu bitten. Die zum Betriebe meiner Maschi nen erforderliche Dampftraft wird mir von dem Befizer des Grundstückes für 10 Stunden pro Tag gegen entsprechende Vergütung geliefert, und zwar arbeitet die Maschine im Som mer Vormittags von 6-12, Nachmittags von 1-6 Ubr, im Winter Vormittags von 7-12, Nachmittags von 1-7 Uhr mit je einhalbstündiger Unterbrechung für Frühstück und Besper. Um diese Kraft zu verwerthen, entschloß ich mich, die his dahin 9 stündige Arbeitszeit entsprechend dem Gange der Maschine auf 10 Stunden zu erhöhen, in welchem Verfahren ich durch­sämmtlichen Fabriken meiner Branche und fast ausnahmslos aus teine Härte erblicken fonnte, da die gleiche Arbeitszeit in in allen Metallwaarenfabriken Berlins besteht. Es involvicte diese Maßregel allerdings eine Verkürzung der Mittagspause, die ich von vornherein im Intereffe meiner Arbeiter bedauerte.

Als nun dieselben bei mir darüber vorstellig wurden, suchte ich fie zu vermeiden, indem ich eine Veränderung im Gange der Maschine anstrebte, derartig, daß ste Nachmittags um 12 Uhr zu arbeiten anfangen und anfiatt deffen die Vesperzeit fort fallen sollte. Leider stieß ich in diesem Bemühen bei meinen Mitmiethern auf Widerstand. Um nun den Wunſche der Be­tenten zu entsprechen, traf ich folgende Maßregel: Die bei mir beschäftigten Arbeiter sind in drei Kategorien einzutheilen 1. Die Busammenfeger, welche, weil sie der Dampfkraft nicht bebüfen, vom Gange der Maschine unabhängig find. Dieſen gewährte ich die stündige Mittagspause, hingegen sollte die Vesperzeit fortfallen. 2. Die Arbeiter zur Bedienung der