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Aonwrrmzverhältniffe, FortbildunaSschulen und gewerdllch« Anstalten, Modell- und Muster-Sammlungen, Gesundheits« und Sterblichkeits- Verhältnisse der arbeitenden Bevölkerung. Die Arbeits« Kammern haben die Minimalhöhe der Löhne aller gemerblichen Hilfsarbeiter für(Männer, Frauen, jugendliche Ai bester beiderlei Geschlechts und Lehrlinge) festzusetzen. Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes, resp. Zusammentreten der Arbeltskammern sind die von den Behör» den festgesetzten Löhne, nach welchen die Beiträge für die Kran« lenkaffen nach dem Gesetz vom 15. Juni 1833 erhoben werden, als Minimalhöhe der einzelnen Arbeitsbranchen festzustellen. Die Akkordpreise der einzelnen Artikel für Akkord-Arbeiter dürfen nicht so niedrig bemessen werden, daß ein solcher Ar« bester bei durchschnittlicher Leistung weniger als das Minimal« lohn verdienen würde. Bei späterer Festsetzung der Minimal« lohnhöhe find die Generalversammlungen der resp. Orts» oder Gemeindekrankenkassen gutachtlich zu hören. Die Arbeits» kammern haben ferner Beschwerden über Mißstände im gewerb- uchen Leben zur Kenntniß der bezüglichen Behörden zu bringen, Gutachten über Maßregeln und Gesetzentwürfe abzugeben, welche das wirthschaftliche Leben ihres Bezirkes berühren. Endlich sind sie Berufsinstanz wider die Urtheile der SchiedS« «Nichte."
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Iommunaw. Nächsten Donnerstag findet, wie wir hören, keine Sitzung der Stadtverordneten statt. t r_ . 5«f dem Terrain der Hygiene« Ausstellung beabfich- «»1 der Fiskus ein massives Restaurationsgebäude zu errichten und hat daher an den Magistrat daS betreffende Bauprojest zur Genehmigung eingereicht. Die städtische Bau-Deputation hat dasselbe nach eingehender Prüfung mit der Maßgabe ge- nehmigt, daß die bestehende Baufluchtlinie innegehalten wird. Echarfe Angriffe gegen die städtische Verwaltung Mttden am 13. Januar im Verein der Berliner Papier - und vchreibwaareninteressenten erhoben. Die städtische Verwaltung -- führten verschiedene Redner aus— bevorzugt bei ihren sehr betrachtlichen Lieferungen von Papier, Druck- und Schreib- waaren ganz einseitig gewisse Firmen, sie schreibe die Liefe« rungen sogar seit einigen Jahren nicht mehr durch das Kommunalblatt aus. Die Vergebung deS srhr bedeutenden Bedarfes liege vollkommen in den Händen weniger Beamter, und es gelte als öffentliches Geheimniß, daß nur einigen wenigen Firmen diese Geschäfte übertragen würden. Zur Lieferung von Druckarbeiten seien z. B. vor Kurzem nur dreh Firmen aufgefordert worden, obwohl diese keineswegs die einzigen oder leistungsfähigsten in diesem Fache seien. Ein Redner berichtete, daß seine Firma den städtischen Behörden kerne Offerte mache, weil ihr bei den bekannten bestehenden Verhältnissen doch nur unnütze Mühen und Kosten daraus erwüchsen; die Firma habe einmal auf Drängen eines Freun- des, und um diesen von der Zwecklofigkeit zu überzeuaen, beste A. W- Faber'sche Bleistifte fünf Prozent unter dem Preis an- geboten, d. h. so wie man sie mit Nutzen gar nicht liefern könne, und wäre abgewiesen worden, weil die Offerte„nicht preiswürdig" sei. Die Anwesenden waren der Anficht, daß daS jetzt bei derartigen städtischen Lieferungen herrschende Verfahren den vielen steuerzahlcnden Händlern und Fabrikanten grgenüber nicht gerechtfertigt sei, und daß der auS mehr als 100 Berliner Firmen des Papier - und Schreibwaarenfaches destehende Verein Anspruch darauf habe, so früh von dem Bedarf in ihren Artikeln Kenntniß zu erhalten, daß der Vorstand den Mitgliedern rechtzeitig davon Mittherlung machen könne. Der Vorstand wurde mit der Abfassung und Einreichung einer Beschwerde an den Magistrat beauftragt. Dokales« N. Eine unliebsame Ueberraschung ist den Bewohnern unseres Nachbarortes Rixdorf seitens der Oberpostdirektion in den letzten Tagen geworden. Bisher hatten die Rixdorfer für franktrten Ottsbrief nur 5 Pfg. zu zahlen, von jetzt aber 1 iür Berlin festgesetzten Gebührensätze für die Otts- briefe auch bei dem dottiaen Postamt erhoben, also für jeden und dort zu bestellenden franktrten Brief r Gramm 10 Pfg.; Unstanlitte Oltsbriefe kosten 20 Pf. für Berlin dieselben Ermäßigungen wie verduftet! Das Verschwinden eines in Berlin wegen a
ra uiso mit ihm verfahren nach den in Vudh giltigen Gesetzen. So weit sind Sie in Ihrem Rechte: indessen gebe ich Ihnen zu bedenken, daß das Vorgehen des lungen Mannes ein sehr verzeihliche» ist, und daß es grau« sam sei, ihn dafür lebenslänglich im Kerker schmachten zu lassen. „ES würde die gute Meinung, welche alle Welt von Euer Majestät hegt, um Viele» erhöhe«, wenn Sie hier einen Gnadenakt übten, ihn frei ließen, und sich vielleicht begnügten, ihn mit der Verbannung zu bestrafen. „Zu dieser Bitte veranlaßte mich einerseits die Huma« nität, andererseits aber auch das hohe Interesse, welches mir befreundete Personen an diesem Gefangenen nehmen. Derselbe steht mit O'Brian, einem jungen Manne, den ich hoch auszuzeichnen alle Veranlassung habe, in näherer Be« ziehung, und au» diesem Grunde interessirt sich auch König Rasir für denselben. „Sie würden durch den Gnadenakt also nicht bloß dm Ruhm Ihrer g'pnesenen Gerechtigkeit erhöhm, sondern speziell Ihren Freunden Nasir und mir, einen Freundschafts- dienst erweisen. William, Herzog von Wale», Gouverneur von Brittsch Ost-Jndien." „Da haben wir'»!" rief Wadschid Ali, als sein Minister dm Brief zusammengefaltet hatte und ihm denselben zurück- gab. Das ist eine schöne Gesch'chte... Ich soll den Frevler frei geben, welcher gewagt hat, eine Gemalin meine« Harem« zu reklamiren?.... Ich liebe die Europäer und will europäische Sitten kultiviren, aber wenn mir die Europäer in meinen heiligsten Vorrechten entgegen« treten, dann werde ich handeln, wie ich will und nicht wie Andere wollen." „Ganz meine Anficht," bestätigte der Khan.„Der Frevler hat seine Strafe wohl verdient, und eS liegt kein Grund vor, ihn zu begnadigen." „Das ist wahr, Khan; aber Sie hören ja, daß ich es muß. Sollen mich die Europäer für grausam und unge- recht halten? Muß ich nicht dem Gouverneur jeden Freund- schaftsdienst erweise«?.... Er bittet, aber ich weiß, daß
da? bis dahin vom Gericht virwaltete Erbtheil vettrösiet waren, haben alle daS Nachsehen; denn nach Empfangnahme dieses Erbtheils bat sich der Erbe aus seiner in der Linkstraße befind- lichen Wohnung entfernt und ist nach Angabe des HauSwirths nach Patts verzogen. Die von den Gläubigern gegen dm Schuldner ausgebrachten Sicherheitsarreste blieben fruchtlos, da der Beklagte sämmtliche Vermögensobjekte und seine eigene Person vorher in Sicherheit gebracht hatte. Der Fall wird wahrscheinlich ein Nachspiel vor dem Strafcichter haben, da bei der Beiseiteschaffung der Mobilien zum Nachtheile der Gläubi- ger nicht allein Privatpersonen, sondern auch ein Rechtsanwalt sich betheiligt, welche für ihre Mühewaltung durch nicht unbe- deutende Summen entschädigt worden sind. Ein eigenartiger BeleidigungSprozeß wird in Kurzem vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts i zur Entscheidung gelangen. Als Kläger figurirt ein junges Ehepaar, als Be« klagte die Mutter d-S Ehegatten und Schwiegermutter der Ehefrau. Der Fall, um den es sich handelt, ist folgmdcr: Der Ehemann, Sohn sehr wohlhabender Eltern, hatte sich in seine jetzige Ehefrau, ein armes, aber rechtschaffenes Mädchen aus achtbarer Familie, verliebt. Seine Eltern widersetzten sich der ehelichen Verbindung der jungen Leute, da sie für den Sohn ein Mädchen aus reicher Familie in Aussicht genommen hatten. Als trotzdem der junge Mann auf seinen Entschluß beharrte und das arme Mädchen als seine Frau hcimsühtte, zogen sich die Eltern von ihrem Sohn zurück. Am Tage der Hochzeit wurde nun von einem hiesigen Tischlermeister dem jungen Ehepaare im Auftrage der Mutter des jungen Ehe- mannes eine Kommode als Hochzeitsgcschenl übergeben, in deren Innern sich ein hänfener Strick und ein Haken befanden, die, in Papier eingewickelt, von der Hand der Mutter mit der geschmackvollen Ausschrift geziert wa en:„Für Euch zum Auf- hängen." Für diese Liebenswürdigkeit glaubte daS junge Ehe- paar keine andere Genugthuung fordern zu können, als die ge« richtliche Bestrafung der Mutter, die dem Gericht die Erklärung hat zugehen lassen, daß sie als Mutter das Recht habe, ihren Kindern guteS oder böseS zu wünschen, ohne sich dabei strafbar zu machen. Zur Verhandlung über diese Beleidigung steht am 19. Februar Termin vor dem Echöffengettcht an. S. Gegen die beide« seit 14 Tagen in der Uutersu« chunaShaft befindlichen HeirathSfchwindlerinnen Reitz und Lange, von denen die erjterc als HeirathSvermittlerin und die andere als vermögende Braut figurirten, find inzwischen in Folge unserer Veröffentlichung einiger von ihnen verübter Betrügereien noch eine Reihe weiterer Anzeigen bei dem Unter- suchungsgericht eingegangen. Dieselben ergeben, daß nicht nur die Reitz und die Lange gemeinschaftlich in der von uns beschriebenen Weise schon seit längerer Zeit diese Betrügereien verübt haben, sondern auch, daß die Reitz in früheren Jahren, ehe sie mit der Lange sich verbunden hatte, in der Verbindung mit anderen Frauenspersonen, welche ebenfalls von ihr als „vermögende Bräute" ausgegeben worden, ähnliche Heiraths« schwindeleicn ausgeführt hat. N. Ein frecher Einbruchsdiebstahl wurde vorgestern Abend in dem Hause Junkersiraße 21 und zwar in dem dort befindlichen VorrathSkeller der Butterhandlung von Drenkow in Szene geseßt. Drei Diebesgesellen hatten sich gegen 10 Uhr Abends in daS erwähnte Haus geschlichen und erbrachen, nach- dem sie vorher einen ihrer Komplizen als Wache ausgestellt, die Vorhängeschlösser deS Lagerraums. Hierselbst stellten sie zunächst mittelst eines Bindfadens eine sogenannte Signalleine mit dem auf der Straße Wacht haltenden Posten her und vir- anstalteten alsdann ein solennes Zechgelage, btt welchem die Vorräthe, wie Butter, Eier, Käse rc. eine hervorragende Nolle spielten. Der Revierwächter des betreffenden Bezirks bemerkte gegen 12 Uhr in den Kellerräumen ein verdächtiges Treiben und requirirte mit Hilfe des in demselben Haust wohnenden Milchhändlers Quaschnick polizeilichen Beistand. Der aus- spähende Posten hatte sich inzwischen in dem Glauben, daß die Luft vollständig rein sei, ebenfalls zu seinen Kommilitonen ge« sellt und so gelang es, die vier Einbrecher ia flagranti festzunehmen, welche alsdann nach der Polizeiwache in der Linden- straße fistirt wurden. g. Wo ist ein Arzt? Ein Borgang, welcher wiederum zeigt, wie durchaus nothwcndiq die Vermehrung von Hilfs- stationen in Unglücks- bezw. Krankheitsfällen in Berlin ist, dürfte allseitige Beachtung verdienen. Am Eonnabend gegen Abend stürzte vor dem Gebäude des Potsdamer Bahnhofes ein fein gelleideter Herr, bei dem außer einer schweren goldenen Kette mit Uhr ein namhafter Geldbetrag gefunden wurde, plötzlich anscheinend in Folge eines Schlaganfalles zur Erde, wo er regungslos liegen blieb- Nachdem der Regungslose unter Anwesenheit eines Schutzmannes in daS Bahnhofsgebäude getragen worden war, sandte man nach ärztlicher Hilfe aus, die hrer zur Erhallung deS Lebens des Verunglückten durchaus nothwendig war. Ein zweiter Schutzmann, welcher sich eben- falls auf die Suche nach einem Arzt begeben hatte, mußte erst eine ganze Reihe von Wohnungen absuchen, ehe es ihm ge« lang, einen Arzt anzutreffen. Der besorgte Schutzmann war auf seinem Gange von dem Potsdamer Platz bis zur Mark- grafenstraße gekommen. Wenn es auch nicht zu verlangen ist,
er eine andere Sprache führen würde, wenn ich ihm seine Bitte rundweg abschlüge." Der Friseur mußte zugeben, daß eS gefährlich fei, dem Gouverneur eine Bitte abzuschlagen. Er dachte vielleicht in diesem Augenblicke daran, daß, wenn man die Macht des Königs von Audh beschränke, eS ja auch um feine bevorzugte Stellung geschehen wäre. „Ich weiß recht gut," fuhr Wadschid Ali mißmuthig fort,„daß man e» dort in Madras und Madura nicht gern steht, daß ich an den alten Sitten fest halte und einen Harem habe." „Damit thut man Unrecht. Das ist eine schöne und heilige Sitte. Ich selbst habe mich überzeugt, daß gewisse indische Gebräuche und Gesetze mehr der Nachahmung werth sind, als die entsprechenden englischen. Au» diesem Grunde huldige ich ja selbst in einzelnen Punkten dem indischen Ritu»." „Ich weiß es, Khan; Sie sehen ei», daß ich Recht habe, und darum schätze ich Sie.... Aber wa» nützt mir das dem Gouverneur gegen- über?... Wer kann nur überhaupt dem Gouverneur da- von gesprochen haben?" „Hm, wer ander», als Mr. Parr, Ihr Sprachmeister!" bemerkte der Friseur, innerlich triumphirend, daß sich so schnell eine Gelegenheit gefunden hatte, seinem Gegner zu schaden. „Wahrhaftig, Khan, ich glaube, Sie haben Recht. Ich werde den Gouverneur fragen lassen, wer e» ihm gesagt bat, und war e» Parr , so soll er sofott meinen Hof ver- lassen." „Dazu würde ich auch rathen," bestätigte der Friseur. „Es hieße ja ein« Schlange am Busen nähren, wenn Sie einen Mann an Ihrem Hofe behielten, der hinter Ihrem Rücken Ihnen zu schaden sucht." „Ganz recht, Sie erinnern mich daran, Khan.. Vor allen Dingen aber muß jetzt etwa» geschehen. Ich muß den Verbrecher frei lassen. Oder meinen Sie nicht, daß ich ihn frei lassen muß?"
daß unsere Aerzte sich an den Sonntaanachmlttagen zu Hause halten, um einem eventuellen Rufe sofort Folge leisten zu können, so stellt sich doch wiederum als dringend nothwendla heraus, daß in jedem Stadttheil behördlicherseits SanitätS- wachen errichtet werden müssen, von denen unbedingt Hilfe zu erwarten ist. a. Eine VergiftnngS-Affalre. Vorgestern Abend gegen 6'/: Uhr wurden in der Wohnung deS Schriftsetzers Mi er». Scharrnstraße Nr. 13, 2. Hof 1 Tr., die Ehefrau deS M. auf dem Bett liegend todt, sowie die 3 jährige Nichte derselben. Gretchen Risch, ebenfalls auf dem Bett liegend, eine Ver- wandte der Frau Miers, die 66 jährige Wittwe Gräucrt, und deren 31 Jahre alter Sohn auf Stühlen sitzend in bewußt- losem Zu'iande aufgefunden. Die Leiche der Frau Miers wurde nach der Morgue, die kleine Nichte nach der elterlichen Wohnung in der Kai straße und die Wittwe Gräuert nach der Charit« geschafft, während sich der Sohn der letzteren bald wieder soweit erholte, daß er sich allein nach seiner Wohnung begeben konnte. Der hinzugcrufene Arzt konnte eine bestimm« Ursache deS TodeS, bez. der Bewußtlosigkeit nicht angeben, er vermuthet cme Vergiftung durch Kohlendunst, doch haben sich sichere Anhal Spunkte für drcse Annahme nicht ermitteln lassen. denn die O-fen der Wohnung befinden sich in vorschristS- maßigem Zustande(ohne Klappen). Vielleicht wird sich durch die Obduktion der Leiche der Frau M. Näheres feststellen lassen. Die Wittwe Gräuert und die kleine Risch, welche sich bereits auf dem Wege der Besserung befinden, vermögen keine Aufklärung zu geben, und ebensowenig vermag dies der Sohn der Gräuert, welcher in etwas angetrunkenem Zustande in die M.'sche Wohnung gekommen war. N. Von einem Omnibus lüberfahren. Ein beklagens- werther Unglücksfall trug sich vorgestern Abend auf der Janno- witzblücke zu. Ein in der Alten Jakobstraße 20 wohnender Restauratcur T-, welcher eben im Begriff war, einem ihm ent» gegenkommenden Pferdebahnwagen auszuweichen, wurde beim Ueberschreiten des Straßendammes von einem gleichzeitig deS WegeS kommenden Omnibus erfaßt und zur Erde geworfen. T. erlitt bei dem Fall so bedeutende Verletzungen am Kopf und an der rechten Hand, daß er zunächst von einem Schutz« mann per Droschke nach der Sanitätswache in der Blumen» straße geschafft, und nachdem ihm dott die erste ärztliche Hilfe zu Theil geworden, nach dem städtischen Krankenhaust im Friedrichshain überfühtt werden mußte. dl. Eine Zerschneidung der Pulsadern an der rechten Hand zog sich gestern eine in der Oraniendurgerstcaße 86a wohnende Frau F. beim Aufziehen einer Flasche Wein zu. Die sehr stark verkorkte Flasche zerbrach bei der Kraftanstren» gung, den Korken herauszuziehen und drangen so die Glas- splitter in das Handgelenk der Frau F. Ein in der Nähe wohnender Arzt mußte sofort einen Nothoerband anlegen.
GerirktB Leitung.
Unter der Anklage des Vergehen» gegen da» Sozia» listengcsetz hatte sich gestern der Trschlergeselle Orth Hierselbst in der Revistons- Instanz vor dem Strafsenat des Kammer- gerichts zu verantworten. Dieser Fall bietet neben den dabei m Betracht kommenden sozialen und politischen Verhältnissen au» noch ein ganz besonderes juristisches Interesse, indem nämlich die drei verschiedenen Gerichtshöfe, die in dieser Sache bisher in Aktion getreten find, verschiedene Ansichten darüber hatten.. Der Thatbestand ist in Kürze folgender: Orth hatte im Mar, vorigen Jahres in der Pianofabrtk von Knöchel in der Friedrichstraße Nr. 136 bei 18 Arbeitern der. Fabrik, welche zu seinen genaueren Bekannten gehörten— die Fabrik zählte 21 Arbeiter— Sammellisten zirkuliren lassen, in wrlche sich nun die betreffenden 18 Arbeiter meist unter falschen Namen und mit verschiedenen Beiträgen einzeichneten, welche aber erst am Lohntage gezahlt werden sollten. Die Sammellisten ent« hielten die Aufschrift, daß sie den Zwecken des„Wahlfonds für streng freisinnige Wahlen für den Reichstag dienen sollten, während unten aber ein blauer Stempel mit der Inschrift: „Berliner Sozialdemokraten, da» Zentral-Koniitee", angebracht war. Auch hatte nach der richterlichen Feststellung Orth den Zeichnern ausdrücklich verstchett, daß die Gelder Beiträge zum Wahlfonds der sozialdemokratischen Pattei sein sollten. Die Polizei verhindette indeß die Abführung der Gelder und nahm die Sammellisten in Beschlag. Es wurde auf Grund dieses That- bestandtS und des Sozialistengesetzes nun gegen Otth die An» klage erhobeck, das Schöffengericht aber erkannte auf Frttspre» chung, da seiner Ansicht nach nicht eine öffentliche, sondern nur eine Privatsammlung vorlag. Auf die Berufung des Staats- anwalts erkannte aber die vierte Strafkammer deS Land- gerichts i dahin, daß das Schöffengericht gar nicht zu einer Aburthetlung in dieser Sache kompetent gewesen sei, da es sich hier nicht um eine Einziehung der gesammelten Beträge, son- dem um eine„Verfallerklärung" derselben, was eben mehr sei und vor die Strafkammer gehöre, gehandelt habe. Die Straf- tammer erkannte nun selbstständig als erste Instanz, sprach übttgens aber den Angeklagten auch frei, da kein„Einsammeln" im Sinne des Gesetzes und auf leine öffentliche Aufforderung „Es wäre allerdings bedenklich, hier gegen den Wunsch deS Gouverneurs zu handeln; jedenfalls aber würde ich rathen, daß Sie, indem Sie ihm die Freiheit geben, nicht sagen, daß eS auf den Wunsch de» Gouverneurs geschähe, sondern daß Sie es von freien Stücken thun, vielleicht auf Fürsprache seiner Freunde. Herr von Wredow interessirt sich ja so lebhaft für den jungen Mann, vielleicht daß eS auf dessen Fürsprache geschehen könnte?" „Sie haben Recht, Khan; Sie haben immer Recht..; Ich werde sagen, daß ich ihn aus freien Stücken laufen lasse, und Herr von Wredow selbst soll ihm seine Freiheit ankündigen; das soll geschehen." Sehr übel gelaunt begab er sich nach dem Park, stvo die übrigen Hofbeamten ihn erwarteten, und hier über- raschte er dieselbe» mit der Nachricht, daß er sich entschlossen habe, Martin Rodenburg aus dem Kerker zu entlassen. „Ich thue e» ganz au» freien Stücken," fügte er hinzu,„damit die Welt sieht, daß ich kein Tyrann, sondern gnädig und gerecht bin. Speziell thue ich es für Sie, Herr von Wredow. Sie müssen nicht glauben, daß ich es auf den Wunsch König Nasir's und deS Gouverneurs thue; ich wiederhole, daß ich es auS freien Stücken gethan habe. Und Sie, Herr von Wredow, sollen dem Gefangenen noch heute seine Freiheit ankündigen, und ihm meinen Befehl mittheilen, daß er ohne Verzug die Grenzen meine» Reiche» zu verlassen habe." Herr von Wredow verneigte sich, hoch erfreut über diesen Entschluß Wadschid Ali'». Er sowohl wie die übrigen Beamten verbargen em Lächeln bei den Worten des König». Sie wußten ja recht gut, daß trotz seiner Gegenver« sicherung sein Entschluß nur herbeigeführt sei durch den Brief des Gouverneurs. „Fügen Sie aber hinzu," fuhr Wadschid Ali fort, «daß, wenn er jemals wagt, sich in den Grenzen von Audh wieder sehen zu lassen, er deS Todes ist. In diesem Punkte werde ich unerbittlich sein, und mich weder durch Bitte« noch durch Drohungen bestimmen lassen, von meinem Rechte Gebrauch zu machen." (Fortsetzung folgt.)