bazu vorliege. Die Staatsanwaltschaft legte hiergegen Reviston| beim Kammergericht ein, welche aber von der Oberstaatsanwalt­fchaft( Staatsanwalt Lademann) als an nicht zutreffender Stelle angebracht, gekennzeichnet wurde, da nämlich das Kammer­gericht deswegen inkompetent set, weil alle Strafsachen, die in erster Instanz von den Straflammern abgeurtheilt würden, von dort zur Revision nur an das Reichsgericht gelangen Tönnten. Eventuell müßte das Urtheil des Schöffengerichts aufrecht erhalten und legteres für tompetent erachtet werden. Das Kammergericht erklärte sich hierauf für inkompetent zur Entscheidung, da die Strafkammer als erste Instanz ent schieden habe und die Sache also zur Revifion nach Leipzig gelangen müffe.

In der Privatklagesache der Stadtverordneten Gördi und Tugauer gegen den Redakteur Berndt wurde heute in Bezug auf die Widerklage das am Sonnabend gefällte Urtheil in öffentlicher Sigung der 98. Abtheilung hiesigen Schöffens gerichts dahin berichtigt, daß der Privatkläger Tupauer freige sprochen und der Privatkläger Göi di wegen Beleidigung des Berndt und deffen Kollegen zu 50 M. ev. 5 Tagen hafi ver urtheilt worden sei.

Prozeß Domnaner, Aus der vorgestern noch zu Ende geführten Beweisaufnahme in dem Prozeß gegen den Kauf mann Louis Domnauer, die fich ziemlich einfach gestaltete, ift folgendes hervorzuheben. Nach dem Beugniß des Konkursver walters Brinkmeyer ist das Waarenlager auf 31 898 M. tagirt und schließlich mit 28 pet. über die Tage, mit 41 128 M., los geschlagen worden. Außer dem Guthaben von 1000. bei Der Deutschen Bant find noch 1550 M. baar in der Geschäfts­Taffe vorgefunden worden, ferner ist von dem englischen Advo Taten des Angeklagten eine Summe von 201 ftrl.( 4111 M.) eingezogen und dem Angeklagten find noch 2650 M. baar ab genommen.

Verein ,, Con­schlüffig zu machen. Am 24. Januar halten der Verein Con cordia" und der Ausschuß des Vereins der norddeutschen Baum wollindustriellen in Berlin zu diesem Zwede Versammlungen ab. Ebenso werden fich die Mitglieder des Ausschusses des Ben tralverbandes, welche der Textile oder Glasinduftrie angehören, in einer besonderen Versammlung und auch der Ausschuß des Bentralverbandes selbst in seiner am 25. Januar in Berlin stattfindenden Sigung mit diesem Gegenstande beschäftigen." ( Ift schon geschehen! Siehe gestrige Nummer! D. Red.) Man steht, die Fabrikanten find durchaus nicht gewillt, ohne weiteres auf ihr Recht der freien Ausbeutung der Arbeitskraft zu verzichten. Es giebt aber Dinge, die aller Einfluß und alle Rührigkeit der Unternehmer nicht mehr verhindern kann, und wie trop aller Petitionsstürme der englischen Fabrikanten Eng land seine Fabrikgesetzgebung erhielt, so wird auch nichts in Deutschland die Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung verhindern.

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Bezüglich des Krankenkassengesetes machen wir wieder­bolt darauf aufmerffam, daß die Arbeitgeber denjenigen ihrer Arbeiter, welche Mitglieder der Drte- Krankenkaffen find, bei Lohnzahlung nur zwei Drittheile des Beitrages für die Kranken­taffe vom Lohne retour behalten dürfen, während sie selbst ein Dritttheil dazu beizutragen haben. Wer seinen Arbeitern mehr als zwei Drittel des Kaffenbeitrages abzieht, macht sich eines Vergehens gegen den§ 82 des Gefeßes für Krankenversicherung vom 15. Juni 1883 schuldig und wird mit Geldstrafe biš 300 M. bedroht. Uebrigens mögen oft derartige übermäßige Abzüge pafftten. So schrieb neulich das Schwäb. Wochenbl." In einem größeren Landorte existiren 4 Webfabriken, Filialen Don 4 verschiedenen Fabrikanten. In einer Fabrit werden nun die Arbeiter, welche in die Fabrik eintreten wollen, genöthigt, der Fabrillianten kaffe beizutreten, in der anderen wieder, der am Drt bestehenden lokalen Hilfskaffe, während in den andern zwei für die Ortslassen das Wort ge­redet worden ist, welche aber wahrscheinlich geglaubt haben, Die§§ 49-53 des Krankenversicherungsgefeges feien für sie nicht da. In sämmtlichen Fabriken wird nun Niemand einge nicht da. In sämmtlichen Fabriken wird nun Niemand einge­stellt, wenn er fich nicht dem Willen des Befizers fügt. Die­jenigen, welche in Arbeit sind, erhalten die Erklärung, daß wenn fie, die Arbeitgeber, gezwungen würden, die Drittelsbeis träge zu zahlen, fte dann pro Stück 1 Pfennig weniger zahlen; leider giebt es Arbeiter, welche, weil sie glauben, eine lokale Hilfskaffe sei das segenspendende Jdeal für die Arbeiter, solches Vorgehen noch befürworten und unterstügen, also dem Ars beitgeber noch, da er wöchentlich für einen Arbeiter 6 Pf. zu zahlen hätte,( wenn der betreffende Arbeiter 20 Stüd an­fertigt) noch 14 Bf. in die Tasche jagen."

Große Wohnungsnoth herrscht augenblicklich in Han nover unter den kleinen Leuten. Man scheint dort, wie auch in anderen Städten, zwar größere Wohnungen gebaut, aber ganz die kleineren Leute vernachläfftgt zu baben, mit denen allerdings ein Hausbefiger weniger gein zu thun hat. Leider wollen die ärmeren Klaffen auch wohnen; gegen 200 Personen aus dem Stande der Handwerker und der Arbeiter haben seit Michaelt keine Wohnung finden fönnen, und achtbare Familien mit ihren Kindern müssen in Gesellschaft von verkommenen Subjekten Tag und Nacht verbringen, ta den Obdachlosen nur sechs Räume im alten Beugbaufe zur Verfügung gestellt wer den konnten. Von diesen Räumen ist einer eine Vorhalle, in welcher zehn bis fünfzehn Barteien wohnen und schlafen.

anderen

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Mr. 23.

| diese Fabrik ,, ein Muster der Unftttlichkeit", und gesagt, dem Werkmeister müßte die Schamröthe in steigen," daß er hochschwangere Weiber beschäftigt genöthigt feien, über die Bosamentirerstühle zu fei Arbeit fei überhaupt gesundheitswidrig, indem die unter leide. So habe sich bereits eine Arbeiterin( ein Bluftleiden u. f. w. zugezogen." Das Urtheil Schönlant auf 12 M. Geldbuße und Tragung In den Motiven heißt es: Regler und Vogelmei für die Misstände, die eben in der Natur der Arbe niffe liegen, nicht verantwortlich gemacht werden, un Herrn Dr. Schönlant, wie jedem und Schriftsteller, der sich mit ber Frauenarbeit beschäftigte, das Recht zugestanden müffe, fich migbilligend über folche Zustände und sie zu rügen, so erscheine doch, wie das Sc annehmen zu müssen glaubt, eine Beleidigung in de liegen, die der Angeklagte gebraucht, der noch and weife, welche Intereffen verfolgt habe, und glaube das Schöffeng Reichstages vor er die Absicht hatte, die Kläger öffentlich berabau Sugmann, aus fte zu beleidigen, durch die maglosen obenbezeichflagen: laffungen, insbesondere aber durch den Schlußsat an weicher Stelle die betreffende Fabril als eine gestellt wird, in welches einzutreten jedes anständig fich scheuen müffe."- Gestern wurde Nr. 238 der Gerichtszeitung" und Nr. 4 der Harzer Post" auf Sozialistengefeges beschlagnahmt. Der darin entbaltaffe tagsbrief, Rundschaunotizen über Kolonialpolitik und mißhandlung und eine Korrespondenz über die Ausweisung scheinen dazu Veranlaffung gegeben

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Der Abgeordnete Heine sprach am 24. d. deburg über die Lage der arbeitenden Alanen in 2 nach den amtlichen Berichten der Fabrikinspektoren schläge zu einem Arbeiterschußgefeß."

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Europäische Arbeiter in Amerika . Aus richtet der Westf. Merkur ":" Wie die statistisch ergeben werden, hat die Bahl der in Nordamerika e europäischen Einwanderer in den legten Monaten abgenommen und zwar in Folge der ungünstigen über Arbeitsstockung und Arbeitsmangel in ben Staaten, welche Nachrichten nicht nur durch Bri tungen, sondern vielfach auch durch zahlreiche namentlich italtenscher und slowakischer Nati Europa gelangten. Mehr als die deutschen wer und slowakische Arbeiter in den Vereinigten und verfolgt, seitdem diese ben in größerer Anzahl tommen und bei höchster Ansprucelosigkeit viel Deutsche zu haben sind. Welchen Verfolgungen

D

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Leute ausgesezt sind, davon fann man fich in G Vorstellung machen. Man höre nur, was Newyorla türzlich übereinstimmend berichteten: Anfang Dezemb Jahres hatte die Reading Coal and Iron Company delphia 100 Slovaten für ihre Werte in Schuyl Bennsylvanien, fommen und ihnen Wohnungen Das Gebäude stand an der Readingbahn zwischen und Donaldson, etwa 200 englische Weilen von fernt. Am 11. Dezember 1884, zwischen 10 u Nachts, schlichen sich 75 ftreifende Bergleute, mi wohl bewaffnet, an das Gebäude und feuerten in Bauwerk hinein. Viele Slowaken wurden verm Die Lohnschreiber bei den Gerichten werden in Preußen Wälder!!! Das Gebäude wurde gänzlich demo fonnte flob, tros der großen Kälte, fogar balb ed andern Tages fand man ein halbes Tustend fe deter im Gebirge; der Schluß des Berichtes Herald" lautet: The rest of the party, who are or shelter, may never leave the woods alive, j übrigen( ca. 90) halb nackten Menschen, welche in Winterkälte ohne Obdach und Nebiung berumi

Die Kaution für Martha Wagner ist aus den Mitteln des Angeklagten bestellt worden. Die Außenstände von 30 000 M. find zumeist gute Forderungen gewesen, die schnell und glatt eingingen. Der Angeklagte seinerseits ver tritt die Anficht, daß bei der Realiftrung des Waarenlagers bie Beauftragten seiner Frau die Taren abfichtlich herabgedrückt hätten. Das Geschäftspersonal des Ange flagten hat von den Ramschverkäufen desselben vor seiner Flucht Teine Ahnung gehabt, dieselben find vielmehr während der Mistagspause ausgeführt worden. Aus den Briefen, welche der Angeklagte von Southampton aus an seinen Buchhalter und seinen Schwager Cohn geschrieben hat, geht einerseits ber­vor, daß derselbe fich Friede" vor seiner Frau habe schaffen wollen und daß er dringend gerathen habe, Alles daran zu feßen, um namentlich das Detailgeschäft zu erhalten. Das Geschäft ist durch Vermittlung eines Verwandten, des Herrn Louis Grumach, der Frau des Angeklagten zugefallen. Wie ein Onkel des Angeklagten aussagt, habe der lettere brieflich seine Entrüftung über die Nachricht von dem Ausbruche des Kontourses ausgedrückt und die Abficht geäußert, aus diesem Grunde wieder zurückzukehren. Die unverehelichte Wagner, welche 26 Jahre alt ist und bei dem Angeklagten bis zum Jahre 1881 in Stellung war, giebt zu, mit demselben in einem näheren Verhältnisse zu stehen und mit ihm das Zusammen. treffen in Rotterdam und die Reise nach London verabredet zu baben. Die von London hierher gerichteten Briefe sind nach Southampton gebracht und dort aufgegeben worden. Die Beugin bestätigt, daß der Angeklagte auch ihr die Absicht einer Auswanderung nach Südamerika ausgedrückt habe. Der ge meinsame Aufenthalt in London dauerte bis zum Tage der Verhaftung am 19. Juni und der Angeklagte war mit den Vorbereitungen zur Etablirung eines Geschäfts beschäftigt. Die Sachverständigen, Bücher Revisoren Salomon und Bier städt, befundeten übereinstimmend, daß die Buchführung des Angeklagten insofern mangelhaft war, als die Inventuren und Bilanzen bis zum Jahre 1881 fehlten, es sei dadurch eine Uebersicht über seine Vermögenslage unmöglich geworden und selbst der Umstand, daß von diesem Zeitpunkte an eine ge­regelte und vorschriftsmäßige Buchführung stattgehabt, ver­möchte diesen Mangel nicht aufzuheben. Jm Uebrigen könnten fie eine betrügerische Absicht des Angeklagten in seiner Hand behufs Mehrerhöhung an das Abgeordnetenhaus. Wir wün lungsweise nicht entdecken. Hiermit wurde die Beweisaufsschen ihnen den besten Erfolg, fie gehören ja auch zu uns nahme geschloffen und es wurde eine einstündige Pause an­beraumt. Nach derselben führte Staatsanwalt Dr. Dtto in längerem Plaidoyer aus, daß die ganze Handlungs weise des Angeklagten fich als eine reiflich vorher ge plante charatterifire, deren Triebfeder das Bestreben ge­wesen sei, fich von seiner Gattin zu befreien, um mit dem Märchen, mit dem er in engem Verhältniß stand, unge hindert weiter leben zu können. Deshalb habe er sich wider rechtlich in den Befiz großer Mittel gesezt, um an einem frem den Drte ein neues Geschäft gründen zu fönnen. Er bat die Geschworenen auch die Schuldfrage in Betreff des betrügeri­schen Bankerotts zu bejahen, stellte ihnen aber anheim, dem Angeklagten mildernde Umstände zu bewilligen. Der Vertheis diger R.-A. Mundel plaidirte für die Freisprechung seines Klienten. Der Angeklagte verficherte dann noch einmal, daß er schuldlos sei, worauf sich die Geschworenen nach erfolgter Rechtsbelehrung feitens des Präsidenten zur Berathung zurück­zogen. Dieselben verneinten sämmtliche Schuldfragen. Es mußte somit die Freisprechung des Angeklagten erfolgen. Den Antrag des Vertheidigers, die dem Angeklagten erwachsenen nothwendigen Kosten der Staatskaffe aufzuerlegen, lehnte der Gerichtshof ab.

Die unter der Bezeichnung Gottes Segen bei Cohn" bekannte Kartenlotterie, welche den Unterhaltungsstoff zahlreicher Familien bildet, ist nach der Ansicht der Königlichen Staats anwaltschaft ein Hazardspiel. Da daselbe in dem Restaura tionslokale von Schware in der Wallstraße von den Gästen häufig in der harmlosesten Weise betrieben wurde, ohne daß Der Wirth demselben Einhalt that, wurde derselbe wegen Dul dens von Hazardspielen in einem öffentlichen Versammlunge­orte unter Antiage gestellt und gestern vor die 92. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts geladen. Aus der Beweis auf nahme ergab sich, daß die gemachten Einsäße sich in den allers bescheidensten Grenzen bewegt und über Nickelmünzen nicht hinausgegangen waren. Nichtsdestoweniger beantragte der Staatsanwalt das Schuldig und die Verurtheilung des Ange­flagten zu 30 M. ev. 3 Tagen Gefängniß. Der Vertheidiger R.-A. Dr. Halle negirt die Qualifikation dieses reinen Unterhaltungs­spiels als eines Glücksspiels und führt aus, daß höchstens von einer öffentlichen Lotterie die Rede sein tönne. Betreffs dieser sei aber nicht das Dulden, sondern nur das Veranstalten straf­bar. Er beantrage daher die Freisprechung seines Mandan­ten, auf welche der Gerichtshof unter Adoption dieser Gründe ertannte.

Soziales und Arbeiterbewegung.

Die Anträge auf Ausdehnung der Arbeiterschutz­gefezgebung haben nach dem Hamb . Correfp." in der In­Duftrie"( die Industrie" find natürlich bloß die Unternehmer! D. Red.) große Verstimmung" erregt. Nachdem der letteren Durch die Kranken- und Unfallversicherung große und schwere Laften auferlegt worden sind und nachdem sie durch die zur Ausführung dieser Einrichtungen erforderlichen Versammlungen und Verhandlungen in eine ungewöhnliche Unruhe versett worden ist, hatte man erwartet, daß die Reichsgesetzgebungs Maschine wenigstens eine kurze Ruhepause fich gönnen und nicht durch schließlich bloß agitatorische Absichten einzelner Reichstagsfraktionen wieder in Bewegung gesezt werden würde. Welche einschneidenden Folgen diese gesetzgeberischen Versuche für den deutschen Gewerbefleiß haben würden, geht daraus hervor, daß mehrere große Industrievereine besondere Ver fammlungen ausgeschrieben haben, um sich über die Mittel zur Abwehr dieser mehr oder weniger unreifen Experimente

so jämmerlich bezahlt, daß ein wahrer Nothstand unter ihnen herrscht. Jest hat die preußische Regierung endlich beim Abgeord netenbause eine Aufbefferung des Schreibelohnes beantragt von 7 auf 8Pf. proSeite: Demhauptübel dieser Beamten, das in dem gänz lichen Mangel eines gesicherten Einkommens besteht, wird damit freilich nicht abgeholfen, und auch jest soll nur den älteren und verdienten Lohnschreibern ein Minimalverdienst von monatlich 60 Mart garantirt werden. Für Berliner

vermuthlich in den Wäldern sterben.

Derartige

with

De

hören nicht eben zu den Seltenheiten, find indeffen Verhältnisse reicht das sicherlich nicht aus, und die Lohnschreiber Umfange und noch dazu in dem zivilifirten Bennfyl der hiesigen Landgerichte wenden sich daher in einer Petition noch nicht dagewesen. Von einer Emittelung und der Schuldigen ist keine Rede."- Für uns gebt Schilderung flat hervor, wie groß berells die Arbei

Proletariern.

München , 24. Januar. Der Redakteur Dr. Biuno Schön lant stand heute unter der Anklage, die Fabrikbefizer Fr. Wilh. Keßler und Alb. Emil Kepler in Berlin , sowie deren Wertführer Eduard Vogelmeier durch einen Artikel in der Süddeutschen Post" beleidigt zu haben, in welchem er die Frauenarbeit überhaupt und speziell die Verhältnisse in obiger Bosamentierwaarenfabrik besprach. Er nannte in diesem Artikel

4. Klasse 171. Königl. Preuß. Lotterie.

Biehung vom 27. Januar 1885.

Nur die Gewinne über 210 Mart find den betreffenden Nummern in Parenthese beigefügt. ( Ohne Gewähr.)

2 83 136[ 550] 219 89[ 3000] 329 406 53[ 550] 78 97[ 300] 506 29 59

837 42 951

der Lohndruck in Amerifa ift. Die Erbitterung entsteht offenbar daraus, das sie selber bereits am daß

ber

nagen und fürchten müssen, daß ihr dürftiges Einlo weiter herunter gedrückt wird durch Leute, welde Wilden wohnen und fich fleiter, und welche durch furrenz alle Mitbewerber auf das Niveau der Wilden

bringen würden.

45050 175 83 208 60 385 447[ 1500] 76 90 503[ 300] 837 74 974[ 1500] 93[ 300] 46070 102 18 242 73 312 65 644 72 85 758 65 816 89 912 32 80 47039 195 21294

[ 3000] 92 319 41 58 69 403 32 41 98 569 905 30 42

480

[ 550] 98 243 80 312 73 86 88 420 34 38 41 501 62 626 7 911 18 49033 56 66[ 1500] 172 95 227 39 71 469( 660)

[ 1500] 620 48 775 832 907 31

50002 155 229 39 81 376 556 65 83 640 81 98 749

85

85 86 99 616 39 41 57 823 950 1090 113 58 84 97 274 355 62 71 445 834 52 957[ 300] 51141 203 72 79 92 314 26 400 83 12( 550) 55 93 102 17 41[ 6000] 93 212[ 3000) 94 312 68 472 500 44 58 531 612 18 21( 300] 26 709 10 45 859 900 13 57 71 668( 300) 74 778 89 1300] 839 1550] 63 98[ 300] 904 29[ 550] 31 39 52 85 101 31 220 328 30 74[ 3000] 411 12 546[ 5501-608 50 [ 300] 3057 72[ 300] 90[ 300] 121( 550] 67 89 288 366 91 92 471 629 44 54014 175 86 95 219 48[ 300] 319 28 90 402 16 19 31 63 748 71 856 70[ 550] 987 4019 149' 149 72 201 55 95 63 55 95 635 43 715 53 96 52 834 905 25 53 94 430[ 570] 525 81 642 63 82 705[ 550] 34 94 88 55007[ 30] 59 75 168 216 77 369 460 64 572 622 69 97[ 300] 343 50 73 78 96[ 300] 408 25[ 1500] 45[ 300] 63 546 625 52 785 667 80[ 1500] 708 31 823 59[ 800] 60 63 88[ 300 910 570 821 56[ 300] 915 45 87 96 7010 56 62 94 175 96 326 30 39 453 508 11 91 111 76 82 238 51 56 86 310 41 508 38[ 3000) 78 81 94 12 76 615 54 704[ 1500] 978[ 300] 8000 16[ 550] 59 124 65 213 27 67 46[ 300] 97 824 32 39 78[ 300] 927 58014 38 122 30 72 200 49 139 42 62 93 94[ 300] 200 75[ 300] 80 307 17 87 545 60[ 1500] 73 243 53 309 29 424 25[ 1500] 46 505 23 63 617 81 775 871 91 305 12 527 75[ 550] 638 775[ 550] 82 853 78 97 61 60003 103 9 202 23 26 39 69 345 83 93 408 44 97 937 11051 64 106 34 41 288 99 389 99 400 19 515 44 668 772 803 18 61 364 404[ 3000] 522 825 45 73 97 928 62009 166( 300 59 83 947 12061[ 550] 67 134[ 300] 70 243 322 23 63 419 36 46 61 89 86 337[ 300] 48[ 300] 69 82 412 40 76 561 90[ 3000) 92 531 46 47 641[ 1500] 724[ 550] 31[ 550] 893 13003 39 47 60 84 136 51 807 1300] 30 991 63041 56 73 149 89[ 300] 289 400 551 80 55 88 201 330 32[ 3000] 48[ 300] 590 613 29 747[ 3000] 833 926[ 300] 89 95 776 78 835 62 81 941 64022 38[ 1500] 84 103 698

627 783 831

87 800 16 44 59 919 49[ 1500] 80

15136 207 17 52 93 306 77 87 415 35 59[ 3000] 93 513[ 300] 37 39 61 66 76[ 550] 88 843 61 62 66087 218 97 98 324 457 65055 79 323 30 67 453 59[ 300] 89 547 59 610( 5501 97 603 25 778[ 3000] 830 49 61[ 300] 16056 77 88 138[ 300] 204 29 89[ 3000] 636 62 778 800 56[ 1500] 942 43 56 74[ 1500] 75 77 67 302[ 300] 38 72[ 300] 74 77[ 300] 437 531 86 803 4 12 47[ 3000] 52.95 44 58[ 550] 68[ 300] 204 44 83 374 434 46 90 536 62 64 709 907 42 17008 10 49 67 94 207 29 309[ 300] 51 55 415[ 550] 39 55 74 68018 25 30[ 550] 80 131 62 241 87 339 69 400 47 98 5 [ 300] 31 32[ 300] 70 78 88[ 300] 443 557 75[ 550] 618 60[ 300] 735 99 855 356 65 408 34 47 569 93 618 773 855[ 550] 997 98( 300) 18047[ 300] 165 222 51 329 96 810 50 54[ 300] 69[ 550] 71 905[ 550] 41[ 300] 97 691

83 87 94 545[ 300] 703 850 77 901 54 84

934 19013 64 166 72 95( 3000) 234 88 365 82 419 21 53 83 530 65 70 71[ 550] 609 40 49 74 79 90[ 300] 749 51 54 92 806 61

70073[ 15000] 96 131 202 93[ 300] 314 42 76 529 630 95 832[ 300] 97[ 3000] 953 71019 146 87 352 65 74 424 94 20084 87[ 300] 119 39 228 33 64 340 79 419 23 33[ 1500] 79 600 92 77 96 928 72045[ 3000] 71 75 299 306[ 300] 14 28( 300) 406 703 21 25 45 813 923[ 300] 25[ 300] 21061( 550] 97 181[ 300] 82[ 300] 63 99 560 99 601 56 81 756 76 73009 15 30 122 78 800 246 58 75 304 64 74 491 588 637[ 300] 96 99[ 300] 850 81 956 22015 19 478[ 550] 523 51[ 300] 610 34 35 87 715 94 801 5[ 300] 70 28 42 58 60 62 215[ 1500] 39 46 68 229[ 1500] 80 333 425 40 519[ 300] 74043 231 367 94[ 75 000] 440 582 602 25 31[ 1500) 38 52

604 715 29[ 300] 62[ 1500] 67 68 85 857 965 66[ 3000] 23065 114 34 [ 550] 210( 300) 88 316 407 18 22 29 70 501 22 35 60 92 94 700 28[ 3000]

333 51 552 54 69 602 12 77 86 739[ 550] 804 64[ 1500] 95 924[ 300]

( 3000) 75 743 847 903( 300) 38

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Berantwortlicher Redakteur N. Cronheim in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthfiraße 2.

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