Hypothekenbankwesens nicht auf, behalten sich vielmehr die Erneuerung ihrer früheren Vorschläge vor, und es ist nicht ausgeschlossen, daß der frühere Entwurf noch eine Erweiterung erfährt, namentlich in der Richtung, um die Pfandbriefbefizer auch nach der wirthschaftlichen Seite zu schützen. Im gegenwärtigen Beitpunkt aber find sich die verbündeten Regierungen der Ansprüche, bie an den Reichstag gestellt sind, zu sehr bewußt, um auch auf diesem Gebiete mit Anträgen an denselben vorzugehen.
Staatsrath Dr. Seerwart( stellv. Bevollmächtigter für Sachsen- Koburg und Gotha ): Die herzoglich gothaische Regie rung, welche ich hier nur fubfidiär verirete, hat von dieser Interpellation wahrscheinlich erst in diesem Augenblicke Kenntniß erhalten. Sie ist deshalb nicht in der Lage gewesen, mich mit einer Information für die heutige Verhandlung zu versehen. Ich würde auch gar keinen Anlaß haben, mich an der Debatte zu betheiligen, wenn nicht eine Aeußerung des Herrn Inters pellanten mir doch die Pflicht auferlegte, eine Verwahrung dagegen einzulegen, daß hier als eine unbestreitbare Thatsache hingestellt werde, daß an dem beklagenswerthen Ergebnis der Bantverwaltung ein Theil der Schuld auf die herzogliche Re gierung fiele. Soviel mir von der Sache bekannt ist, ist die herzogliche Regierung statutenmäßig und nach der dortigen Gefeßgebung nicht in der Lage, auf die Geschäftsgebahrung, Die zu diesem Resultat geführt hat, Einfluß zu nehmen. Dieser Eir fluß durch den Regierungskommiffar war mehr formaler Natur, und ich muß daher erklären, daß die Behauptung, daß Die herzoglich fächsische Regierung einen Theil der Schuld trägt, vollständig unbegründet ist.
Damit ist die Interpellation erledigt und das Haus tritt in die erste Berathung des Gefeßentwurfs über die Ausdehnung der Unfall, und Krantenversicherung ( auf die Transportgewerbe).
Abg. Graf Dönhoff Friedrichstein: Die deutschTonservative Partei kann dies Gesetz nur begrüßen, da es völlig auf dem Boden der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 fteht und eine weitere Anerkennung des Prinzips, daß Der Staat den wirthschaftlich Schwachen zu schüßen berufen ist, enthält. Ich beantiage, die Vorlage einer besonderen Kom mission von 28 Mitgliedern zu überweisen. Die Kommission wird Gelegenheit haben, alle Einzelheiten gründlich zu prüfen; wir wollen den Gegenstand in feinem Stadium der Berathung übers Knie zu brechen; wir wünschen, daß volles flares Licht über alle Einzelheiten verbreitet, andererseits aber auch, daß die Sache mit ebensoviel Wärme behandelt werde.( Beifall rechts.)
Abg. Frhr. v. Wendt( Zentrum): Dem Antrage des Grafen Tönhoff auf kommiffarische Berathung schließt meine Auch wir halten die Kombinirung der Fraktion fich an. Krankenversicherung mit der Unfallversicherung und die übrigen Abweichungen, die diese Vorlage gegenüber den früheren Ges feßen enthält, für gerechtfertigt durch die Eigenart der Betriebe, die hier in Betracht kommen, und der das Gesetz sich möglichst anpassen soll. Im Allgemeinen find also meine politischen Freunde geneigt, den Boden der Vorlage zu betreten; über etwaige Bedenken bei den Detailoestimmungen wird man sich in der Kommission verständigen können.
Der E
mission mit dieser Frage beschäftigt, würde diese Untersuchung aber für ziemlich gegenstandslos halten, weil Ihnen wahr von 28 Mi Es folg scheinlich in nicht zu ferner Beit eine bezügliche besondere Bor lage zugehen wird, welche dem auch von mir anerkannten Be die Ausi dürfniß, die Seeschiffer in die Unfallversicherung aufzunehmen, die in de entspricht.( Beifall) tigten A Abg.
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Abg. Schrader: Ich freue mich zu hören, daß aud eine Einbeziehung der Seeleute in das Unfallversicherungsgeirs flehen der f in Erwägung gezogen ist. Allerdings we den hier ganz beson sehr freund dere Verhältnisse, die weiten Reisen, welche die Schiffe machen immer weit u. 1. w., zu berücksichtigen und die ganze Angelegenheit einer genügende sorgsamen Prüfung zu unterziehen sein. Was nun die bis Unfallversic berige Ausführung des Unfallversicherungsgesezes betrifft, so auf den der alaube ich, daß wir feineswegs bereits so weit vorgeschritten werbszweig, find, als der Herr Staatssekretär angedeutet hat. Bisher ist auptschwie doch nur festgestellt worden, aus welchen Gliedern die Berufseinsten B der Gemein genossenschaften bestehen sollen. Aber auch hier ergeben fi größere Schwierigkeiten, als man erwartet hatte. Eines ist für die eist wenigstens ziemlich sicher, daß wir mehr Berufsgenossenschaften Krankheit. erhalten werden, als angenommen wurde: die Bahl 20 wird raft erlang ficher überschritten werden. Im Uebrigen fann ich meinen be unbekannte scheidenen Zweifel daran nicht verhehlen, ob der Weg, den wir werden kan zur Weiterführung der Unfallversicherung betreien, zweckmäßig chait eine sein wird. Bei der Feststellung der Entschädigung werden aud pflichtungen Der Durchb in diesen Betrieben Arbeiter mit betheiligt sein, aber das Verfahren wird hier weniger unparteiisch erscheinen, üblenden da die Arbeiter den Berufsgenossenschaften gegenüber eine haft zieht, freiere Stellung einnehmen, als wenn sie, wie hier, mit ihren weifung an vorgesetzten Behörden zu Rathe figen sollen. Daß bei der noch, Vorschriften über die Unfallverhütung praktisch erfahrene beiter in größerer Bahl zu Rathe gezogen werden, halte aud ich für wünschenswerth. Die Eisenbahnarbeiter standen unter dem Haftpflichtgesez entschieden günstiger als jest. erhalten nur den einen großen Vortheil, daß die Entscheidu eine leichtere ist. Nur ein Theil von Eisenbahnarbeitern w günstiger gestellt, die Kategorie, welche der§ 2 betrifft, größere Theil aber findet fich, wie ich wiederholen muß, einer ungünstigeren Lage. Hier also sollte ein Ausgleich schaffen werden. Wenn wir das verlangen, so bitten wir gleich, daß auch die noch schlechter gestellten Eisen bahnbeamten in die Wohlthaten dieses Gesetzes geschlossen werden. Jedenfalls wünsche ich, daß Kommission auf diesen Punkt besondere Rücksicht nähme Die Landesversicherungsämter werden eine praltijde Bedeutung erst erhalten, wenn fie für Staatsbetrieb und für die landwirthschaftlichen Arbeiter zuständig werden. Wir glaw ben aber, daß dieselben in ihrer jeßigen Konstruktion unbraud bar find. Noch einen Punkt möchte ich berühren. Warum man noch nicht weiter gegangen mit der Ausdehnung des G fetes? Jest bleibt nur ein kleiner Thetl von Arbeitern unve sichert; fast nur die Handwerker. Auch von diesen ist Theil bereits einbezogen, die Bauhandwerker. Warum b man das Gesetz nicht einfach auch auf den Rest ausgedehnt Man sollte das Gesetz in zwei Thelle zerlegen und in d einen die Staatsbetriebe und in dem anderen die jezt auf nommenen Handwerksbetriebe behandeln. Bum Schluß ich dem Wunsche noch Ausdruck geben, daß die Berathung ni in ähnlicher Weise abgeschnitten werde wie das vorige Wir hatten uns die größte Mühe gegeben, das Gesetz bei de ersten Lesung in der Kommission nach Kräften zu verbesse Aber in der zweiten Lesung war unsere Mühe umsonst. standen einem fertigen Kompromiß gegenüber, und so ist das Gesetz damals in einer Form zu Stande gekommen, welche große Mängel enthält.( Beifall.)
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daß diese Vorlage die Arbeiter besonders befriedigen wird. I Mit der Kommissionsberathung sind auch wir einverstanden. Staatssekretär v. Boetticher: Meine Herren, ich hätte an fich keine Veranlaffung, in dem gegenwärtigen Stadium der Diskussion das Wort zu ergreifen; denn die beiden ersten Herren Redner haben sich nach ihren Ausführungen der Vorlage gegenüber günstig gestellt, und auch der lezte Herr Redner hat bei mir den Eindruck hinterlassen, als ob er die Vorlage a limine zurückzuweisen nicht gesonnen sei. Was mich bestimmt, gleich nach ihm das Wort zu nehmen, das ist der Umstand, daß seine Ausführungen eine Reihe von Mißverständnissen enthalten, die ich nicht gern in der weitern Dis fuffton wieder erscheinen sehen möchte. Ich hätte eigentlich voraussetzen dürfen, daß ein Redner, über dieses Gesez in der Generaldiskussion spricht, es fich genauer ansteht, als wie es der Herr Vorredner nach seinen Ausführungen gethan zu haben scheint. Der Herr Vorrebner hat seine Unzufriedenheit mit der Vorlage vor nehmlich damit begründet, daß er gemeint bat, ein Gefeß, welches die Unfallversicherung auf weitere Kreise ausdehne, müsse auch schon im gegenwärtigen Stadium unserer sosial politischen Gesetzgebung vor allen Dingen Bedacht darauf politischen Gesezgebung vor allen Dingen Bedacht darauf nehmen, daß die fundamentalen Fehler des Unfallversicherungsgesetzes forrigirt würden, und er hat als solche fundamentalen Fehler des Unfallversicherungsgefeßes bezeichnet einmal, daß nicht alle Arbeiter von der Unfallversicherung betroffen wer den, und zweitens, daß die Arbeiter immer noch zu Beiträgen zu der Krankenversicherung herangezogen werden. Nun steht doch soviel fest, daß die Krankenversicherung mit der Unfallversicherung, wie der Herr Abg. Frhr. v. Wendt schon ganz richtig ausgeführt hat, zunächst nichts zu thun hat, und daß die Krankenversicherung in dieses Gesetz überhaupt blos hineingekommen ist, weil man den Arbeitern, auf welche dieses Gesetz fich bezieht, auch die Wohlthaten der Krankenversicherung insoweit zuwenden wollte, als fte derselben bisher noch nicht theilhaftig geworden sind. Was aber den anderen Bunft anlangt, daß nicht alle Arbeiter gleichzeitig von der Unfallversicherung erfaßt find, so ist ja darüber in früherer Zeit schon so außerordentlich viel gesprochen und dabei nachgewiesen worden, daß es vorsichtig und zweckmäßig set, schrittweise vorzugehen und die dringenderen Bedürfnisse Wenn der Herr Vorredner zur Be zunächst zu befriedigen. gründung dieses Vorwurfs noch besonders darauf Bezug ges nommen hat, daß das Unfallversicherungsgeses nur eine bestimmte Kategorie von Bauhandwerkern erfaßt, und daß andere Kategorien dieser Handwerker nicht obligatorisch unter die Unfallversicherung fallen, so tann ich ihn in dieser Beziehung beruhigen; denn vor Kurzem hat der Bundesrath auf Grund der ihm im§ 1 des Unfallversicherungsgesetzes beigelegten Befugniß beschloffen, daß die Maler, Tüncher, Verpußer, Gypfer, Stuckateure, Bauflempner, Bauglaser, sowie die mit der Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blizableitern befaßten Personen versicherungspflichtig sein sollen. Damit ist also diesem Wunsche Rechnung getragen. Ebenso mache ich darauf aufmerksam, daß, wenn er es als einen Mißstand bezeichnet, daß Betriebe, in denen mindestens zehn Perfonen beschäftigt find unfallversicherungspflichtig sind, während Betriebe mit einer Arbeiterzahl von weniger als zehn Personen nicht als Fabriken gelten und deshalb nicht unter den§ 1 des Unfallversicherungsgesetzes fallen, daß auch hier, wo nach der Natur des Betriebes ein Bedürfniß vorliegt, das Reichversicherungsamt auf Grund des§ 1 Alinea 5 solche Betriebe der Versicherungspflicht unterwerfen kann.( Sehr richtig! rechts.) Allerdings ist im§ 3 des Entwurfs der§ 78 des Unfall- Versicherungsgesezes von der Geltung für die im Staatsdienst beschäftigten Arbeiter ausgenommen, dagegen ist aber ausdrücklich im§ 9 des Entwurfes gesagt: Vorschriften der Ausführungsbehörden über das in den Betrieben von den Versicherten zur Verhütung von Unfällen zu beobachtende Verhalten find, sofern sie Straf bestimmungen enthalten sollen, vor dem Erlaß mindestens drei Vertretern der Arbeiter zur Berathung und gutachtlichen Aeußerung vorzulegen." Es ist also hier vollständig fongruent mit den Vorschriften des Unfall- Versicherungsgesetzes auch die Betheiligung der Arbeiter bei der Begutachtung der UnfallBetheiligung der Arbeiter bei der Begutachtung der UnfallBerhütungsvorschriften gewährleistet. Es ist unmöglich, solche Vorschriften, welche die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes im Auge haben, erst von der Zustimmung oder Nichtzustimmung eines Arbeiterausschusses abhängig zu machen. Dann, meine Herren, ist ein weiterer Frithum des Herrn Abgeordneten der, daß er gemeint hat, es follten nach diesem Entwurf die Ars beiter, welche Beisiger der Schiedsgerichte werden, nicht gewählt, fondern ernannt werden. Gerade das Gegentheil ist der Fall.wendung zu bringen oder etwas ganz anderes zu schaffen. W Es steht allerdings in dem§ 6: ,, Die im§ 47 Abs. 3 a. a. D. bezeichneten Beifißer werden von der Ausführungsbehörde ernannt." Das find aber diejenigen Beißiger, welche aus dem Arbeitgeberstande, welche in diesem Falle die Staatsbehörde ift, in das Schiedsgericht zu berufen sind, es bezieht sich aber diese Vorschrift nicht auf diejenigen Mitglieder des Schiedsgerichts, die dem Arbeiterstande angehören. Es besteht gar feine Schwierigkeit, die um es furz zu bezeichnen den Transportgewerben angehörenden Arbeiter der Wohlthaten der Krankenversicherung theilhaftig zu machen; wir brauchen zu diesem Zwecke keine anderen Organisationen, als sie das Krankenversicherungsgesetz in Aussicht nimmt und es hat eben weiter nichts bedurft, als des einen§ 15 dieser Vorlage, der, wenn er Jbre Zustimmung erhält, die Sicherheit dafür geben wird, daß die Arbeiter unter die Krankenversicherung fallen. Dank der hingebenden und eifrigen Arbeit des Reichsversicherungsamtes, welche ich mich verpflichtet halte, schon in diesem Stadium auch hier anzuerkennen, ist es gelungen, die Vorarbeiten für die Durchführung des Unfallversicherungsgefeßes so zu fördern, daß wir uns der Hoffnung hingeben tönnen, daß mit dem 1. Oktober d. J. die Unfallversicherung im ganzen Reiche in Kraft treten wird. M. H., ich sehe nach dem, was mir bisher über den Fortgang der Organisation berichtet worden ist, mit großem Vertrauen der endgiltigen Gestaltung der Unfallversicherung entgegen, und ich glaube, daß auch die daran geknüpften Besorgniffe und namentlich das Bedenken des Herrn Abg. Kräcker, daß der Arbeiter von dem, was ihm auf Grund dieser Gesetze zu Theil wird, niemals befriedigt sein könne, sehr bald beseitigt werden, wenn nur erst die ersten Fälle da sein werden, in denen dem Arbeiter zur eigenen Anschauung gebracht wird, welche Wohlthaten ihm dies Gesez zugewendet hat.( Bravo !)
Abg. Kräcker( Sozialdemokrat): Man geht bei uns in diesen Dingen nach Analogie der englischen Arbeitergesetzgebung Auch die gegenwärtige nur sehr schritt- und stückweise vor. Borlage erfüllt, ebenso wie das vorjährige Unfallversicherungsgefeß nur sehr wenig von dem, was der Arbeiter in Wirklich feit verlangen fann. Ich vermisse zunächst die Ausdehnung der Versicherung auf alle bei Bauten beschäftigten Arbeiter. Der Klempner, der auf einem Neubau die Dachrinne befestigt; der Maler, der eine Fassade mit Delfarbe streicht, also Personen, die sehr leicht bei ihrer Hantirung verunglücken können, fallen nicht unter das Gesez. Auch daß die kleinen Betriebe, die weniger als zehn Arbeiter beschäftigen, noch immer nicht in die Versicherung einbegriffen werden, ist ein wesentlicher Mangel. Ferner werden die Arbeiter noch immer zu sehr zu den Beiträgen für die Krankenversicherung herangezogen; die Karrenzzeit ist zu groß; furz, feiner der von uns als Fundamentals fehler des sorjährigen Gesetzes bezeichneten Mängel ift in dieser Vorlage beseitigt. Wir verlangen ferner, daß die Arbeiter bet Betriebsunfällen voll und ganz und nicht nur in geringeren Projentfäßen entschädigt werden. Die Unternehmer sind dazu fapitalfräftig genug. Was sodann für Privatbetriebe Recht ift, Daß muß auch für Staatsbetriebe billig sein; insbesondere müssen die Arbeiter auch bei den Staats betrieben überall da gehört werden, wo es fich um Vorschriften zur Unfallverhütung handelt. Das gilt namentlich vom Eisenbahnbetriebe; 3. B. beim Erlaß neuer Rangirordnungen 2c. Die Regierung geht aber leider auch hier davon aus, daß die Behörden unfehlbar seien; eine Anschauung, die durch die Erfahrung nur zu oft widerlegt wird. Wir glauben also nicht,
Vormittag reisten die Schiffbrüchigen, welche äußerst freundlich von den Bewohnern Waltons aufgenommen wurden, nach Har wich, um dort vor dem Konsul Vertlarung abzulegen. Nachmittags fuhr die Befagung der Deile Ridmers" mit einem Schlepper nach der Strandungsstelle hinaus, doch konnte man wegen der hohen Brandung nicht an Bord kommen. Ebenso gings am folgenden Tage. Erst am Montag Morgen gelang es den Schiffbrüchigen, an Bord der Deike Rickmers" zu kommen, nachdem Sturm und Seegang fich gelegt hatten. Auf dem Schiffe bot fich ihnen ein grauenvolles Bild der Verwüstung dar; Proviant und Effekten waren theils geplündert, theils in der roheften Weise vernichtet. Am schlimmsten sah es in der Kajüte aus, wo man förmlich durch verstreutes Mehl, Reis 2c waten mußte, um in die verschiedenen Kammern zu gelangen. Die Kisten des Kapitäns und der Steuerleute waren aufgebrochen und ihres Inhalts beraubt, sämmtliche Getränke, als Wein, Spirituosen 2c. verschwunden, mit Ausnahme von ca. 100 Flaschen Apfelwein, welche zerschlagen in der Kajüte umherlagen. Vermuthlich hatten die Thäter erwartet, Spirituosen in den Flaschen zu fin den und, über die Täuschung erbost, den unschuldigen Apfelwein, der dem Kapitän auf der langen Reise als Medizin die nen sollte, vernichtet. Die mit Mahagonihola belegten Wände der ersten Kajüte waren eingeschlagen, um die Segelfoje schneller ihres Inhalts entleeren zu können, darauf hatte man die Segel allem Anschein nach durch das Kajütsstylight an Ded geschafft, fich aber nicht die Mühe genommen, das Stylight aufzumachen, sondern es einfach eingeschlagen. Die Effekten der Mannschaft waten zum größten Theil verschwunden, dem Zimmermann hatte man von seinem werthvollen Handwertszeuge nichts weiter als ein altes Stemmeisen gelaffen. Der Rumpf des Schiffes selbst war in der Mitte total durchgebrochen, Achter- und Vorbertheil hingen bereits ziemlich tief herunter.
Wie bei vielen Strandungen, so ging es auch bei dieser nicht ohne humorifiische Vorfälle ab. Hervorgehoben zu werden
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Staatssekretair v. Boetticher: Meine Herren, den letzten Wunsch des Herrn Vorredners anlangt, daß nicht wieder, wie im vergangenen Jahre, fich die Herren in be zweiten Lesung einem Kompromisse gegenüber befinden möch fen, so fann ich ja zur Befriedigung des Wunsches nichts thun, denn das Kompromiß ist nicht mit der Regierung abge schlossen, sondern es ist unter verschiedenen Fraktionen dieses Haufes vereinbart, und diese Fraktionen traten nachher ge schloffen in die zweite Berathung. Meine Herren, der en Borredner hat nun am Ende feiner Auseinandersetzungen g meint, es zeige fic, wie fehlerhaft es gewesen sei, früher nu einen Theil der arbeitenden Bevölkerung von den Wohlthat der Unfallversicherung erfaffen zu tassen; jetzt sei man, na bem man einmal die und zwar in der Hauptsache für Großindustrie zugeschnittenen Grundlagen angenommen in die Nothwendigkert gesegi, entweder diese Grundlagen mögen nun paffen oder nicht, auch bei der Ausdehnung zur Herren, ich bin nicht der Meinung, daß eine solche Nothwendi feit vorliege. Wir haben es hier jegt mit einem neuen Kri von Arbeitern zu thun, und ebenso, wie Sie aus dem Entwu über die Unfallversicherung der landwirthschaftlichen Arbeit ersehen, daß die verbündeten Regierungen dort rücksichtlich Konstruktion der Unfallversicherung sehr erheblich von früher adoptirten Prinzipien abgegangen find, ich sage, eben wie dort ist auch hier bei diesem Geses gar kein Hindernis vorhanden, daß, wenn Sie der Meinung find, daß auf die Arbeiter, auf diese Klaffen von Arbeitern die Organisation honebera wie wir fie früher afzeptirt haben, in toto oder im Einzelne nicht paffe, Sie dann beschließen, eine andere Organisation machen. Ich würde darin auch gar fein so großes Unglüd sehen. Wir sind und ich glaube nicht, daß der Reichsta Demnächst zu einer anderen Ueberzeugung kommen wird wir sind schon durch die Nothwendigkeit, die landwirthschaf lichen Arbeiter in die Unfallversicherung einzubeziehen. welche der Organismus, den wir in dem Gefeße vom 6. Juli vorigen Jahres adoptirt haben, nicht paßt, wir find so hierdurch in der Nothwendigkeit, von den dort angenommen Grundlagen abzuweichen. Wir sind allerdings nach rei licher Ueberlegung zu der Ueberzeugung gekommen, die Unfallversicherung der Beamten sich auf dienstpragmatischem Wege bewerkstelligen läßt, und es
Abg. Gebhard( nat.): Meine politischen Freunde halten den von der Regierung mit dieser Vorlage eingeschlagenen Weg für richtig. Was im Einzelnen das Verhältniß dieses Entwurfes zur Krankenkassen- Gefeßgebung betrifft, so fragt es fich, ob nicht für die im Eisenbahnbetrieb beschäftigten Arbeiter, die bisher schon mit Rüdsicht auf die besondere Gefährlichkeit ihres Berufes im Haftpflichtgesetz besondere Begünstigungen ihres Berufes im Haftpflichtgeset besondere Begünstigungen genossen, die Karrenzzeit von 13 Wochen auf einen geringeren
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bereits in dieser Beziehung ein Gesezentwurf ausgearbeitet worden. Die Absicht, die Beamten, speziell also in diesem Falle die Eisenbahnbeamten, von den Wohlthaten der Unfall versicherung auszuschließen, ist niemals bei den verbündete Regierungen vorhanden gewesen. Meine Herren, nun hat be Herr Vorredner und das ist der zweite Bunkt, zu dem i noch ein paar Worte bemerken möchte
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bezüglich der Landes Ge verficherungsämter ausgeführt, daß jest, wo nach diesem
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fege und namentlich nach dem Geseze über die Versicherung der landwirthschaftlichen Arbeiter die Landesversicherungsämter sehr viel mehr in den Vordergrund treten, als wie dies nad um so ernstlicher zu prüfen sei, ob dieses Institut nicht über dem Unfallversicherungsgeseße vom Juli v. Jder Fall ist, da Herren. ich fann nicht finden, daß der Herr Vorrebner durd feine Ausführungen diese Gefahr als eine besonders bringliche ficherungsämter bestehen lassen, resp. den Kreis ihrer Kompeten
haupt eine gewisse Gefahr in fich hege.
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dürfte hier die Kaltblütigkeit des Schiffskochs verdienen, welcher Beitraum reduzirt werden könnte. Dies wird um fo eher nachgewiesen hat. Er hat gesagt, wolle man die Landesve
als das Schiff auffticß, gerade mit Kartoffelschälen in seiner Kombüse beschäftigt war. Nach dem Stoße ging er aus der letteren heraus, guckte nur über die Riegelung und verfügte sich dann stillschweigend in die Kombüse, um die verlassene Arbeit wieder aufzunehmen, sich nicht im Geringsten um das, was an Deck vorging, bekümmernd. Als man ihn später im Boote fragte, was er denn gerettet hätte, zog er, ohne ein Wort zu ents gegnen, ein Hadmefier unter seinem Rocke hervor; es war cußer dem Zeuge, was er auf dem Leibe trug, Alles, was ihm geblieben.
Das auf Longfand verlorene Schiff„ Deike Rickmers" gehörte zu den besten und größten Schiffen der von der Weser fahrenden Flotte. Es war Eigenthum der Firma R. C. Rid mers in Geestemünde , war im Jahre 1874 ebendaselbst gebaut und hatte eine Tragfähigkeit von 1725 Registertons.
möglich sein, als der Eisenbahnbetrieb größtentheils in den Händen des Staates liegt, der ja größere Lasten
erweitern, so tomme man je länger je mehr in die Lage,
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tragen fann als der Privatunternehmer. Um die Frage die Entscheidungen der Landesversicherungsämter in Divergen
näher zu prüfen, wünschen wir statistisches Material darüber zu erhalten, in wie viel höherem Maße die Bahnarbeiter Be
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treten mit den Entscheidungen des Reichsversicherungsamts, beide koordinirt feien, also das Reichsversicherungsamt
triebsunfällen ausgesezt find als Arbeiter in anderen Industries Einfluß auf die Entscheidungen der Landesversicherungsämter
zweigen. Ein fernerer von uns vertretener Wunsch ist die Ausdehnung der obligatorischen Unfallversicherung auf die bei der Seeschifffahrt beschäftigten Personen.( Buftimmung.)
Staatsjetretair v. Boetticher: Die Vorarbeiten zur Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Seeschifffahrt find von ben Regierungen bereits in Angriff genommen, und nur mit Rücksicht auf die ganz besonderen Verhältnisse der SeeSchifier erstreckt sich die gegenwärtige Vorlage noch nicht auf dieselben. Ich habe zwar nichts dagegen, daß sich die Kom
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und noch weniger eine Korrektur derselben habe. Herren, das ist auch nach dem Unfallversicherungsgeset
der Fall, auch nach diesem kann in ein und derselben Frage eine verschiedenartige Entscheidung der Landesversicherungs
ämter und des Reichsversicherungsamts eintreten. Nun,
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Herren, ich beschränke mich auf diese Ausführungen, indem i des Herrn Vorredneis für die Berathung in der Kommiffion
verbehalte.
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