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Der Entwurf wird darauf einstimmig an eine Kommission| nen wahr von 28 Mitgliedern verwiesen. Es folgt die erste Berathung des Gesezentwurfs, betreffend nnten Be die Ausdehnung der Unfallversicherung auf fzunehmen, die in der Land- und Forstwirthschaft beschäf­tigten Arbeiter. bag aud rungegeis

Abg. v. Sczaniecti: Die polnischen Abgeordneten flehen der sozialpolitischen Reformgesetzgebung im Algemeinen any befon febr freundlich gegenüber und wünschen ihre Ausdehnung auf fie machen immer weitere Kreise der Bevölkerung; ste glauben indef, daß nheit einer genügende Erfahrungen über die bisherige Wirksamkeit des n die bis Unfallversicherungsgeseges noch fehlen, um dieses ohne Weiteres betrifft, so auf den der Bahl der Beschäftigten nach umfangreichsten Er­rgeschritten werbszweig, auf die Landwirthschaft, zu übertragen. Eine Bisher ist auptschwierigkeit liegt in der Buziehung auch der kleinen und ie Berufseinsten Betriebe zur Versicherung und in der Verpflichtung raeben fi der Gemeinden zur Tragung der Kosten des Heilverfahrens Eines ist für die ersten 13 Wochen der durch den Unfall herbeigeführten Fenfchaften Krankheit. In dem Augenblick, wo dieser Entwurf Gefeßes 91 20 wird fraft erlangt, wird dadurch den Gemeinden eine ihnen bisher meinen be unbekannte Last auferlegt, die sehr leicht zu einer brückenden 8, den wir werden kann. Auch sonst legt der Entwurf der Landwirth­weckmäßig schaft eine Reihe neuer und nicht unbedenklicher Ver­erden aus Pflichtungen auf; trog aller dieser Bedenken aber haben wir an der

erscheinen, ählenden Theil unserer Bevölkerung in Mitleiden über eine schaft zieht, das größte Intereffe und befürworten die Ueber mit ihren weisung an eine Kommission.( Beifall.) Schleßlich bitten wir bei den threne halte aud anden fid iegt. G tscheidu eitern wi etrifft, b muß, Bgleich

noch, wenn das Gesetz zu Stande gekommen ist, der pol­ben Sprache bei den Anmeldungen und beim schriftlichen Safehr mit den Behörden die weiteste Bulaffung nicht versagen

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Abg. v. Dw( Reichspartei): Auch wir wollen den 3wed der Vorlage, die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die

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Bei diesem Gesetz aber muß sich die öffentliche Meinung der Sache annehmen, denn die Arbeitgeber werden sich sträuben, eine Entschädigungspflicht anzuerkennen, die ihnen vollständig neu auferlegt wird. Was die Durchführbarkeit des Gefeßes betrifft, so ist zu beachten, daß dasselbe so weit ausgedehnt werden soll, daß der, der fast das ganze Jahr Arbeitnehmer ist, dann, wenn er einmal zur Erntezeit felbft Arbeiter be­schäftigt, Arbeitgeber wird. Was die Frage der Organisation betrifft, fo wäre es zweckmäßig, die Provinzialvertretungen mit der Einrichtung des Unfallwesens zu betrauen. Die Unterabtheilung in Sektionen wird allerdings durchgeführt werden müssen. In wie weit wir die Gemeinden heranziehen fönnten, wird auch in der Kommission besonderer Prüfung bedürfen. Sodann müssen Rautelen für die richtige Regelung der Gefahrenklaffen geschaffen werden. Wenn auch die kleineren Betriebe in dem Geseze bleiben, so fürchte ich, daß die größe ren auf die mindere Gefährlichkeit derselben bei der Bildung der Gefahrenklassen nicht gebührende Rücksicht nehmen werden. Die Berufung der Arbeiter zu Schiedsrichtern und aur Untersuchung der Unfälle scheint mir eine sehr angreifbare Bestimmung zu sein, und empfehle ich dieselbe der besonderen Prüfung der Kommission. Die Reichsgarantie endlich, die wir auch in dem vorigen Gesezentwurfe hätten missen können, ist hier noch mehr entbehrlich.

Die weitere Berathung wird um 5 Uhr bis Sonn­abend 11 Uhr vertagt. Außerdem steht auf der Tages­ordnung der Rechenschaftsbericht über die Ausführung des Sozialistengesezes( kleiner Belagerungszustand).

Abgeordnetenhaus.

12. Sigung vom 30. Januar 1885, 114 Uhr Am Ministertisch v. Puttkamer , und viele Kom­

miffare.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die dritte Berathung des Gesez Entwurfs betreffend die Vertretung des Fiskus in bürgerlich en Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung. Der Gesetz Entwurf wird ohne Diskussion ange

nommen.

land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter, in Uebereinstimmung deutschen Landwirthschaftsraths. Dennoch erkennen wir die Ablehnung von Anträgen gleicher Tendenz bei der Berathung Unfallgefeßes für die industriellen Arbeiter als zweckmäßig und gerechtfertigt an, denn eine direkte Ausdehnung der Be­ftimmungen dieses Gesetzes auf die Land- und Forstwirthschaft steuer: Nothgesetes. wäre sehr unpraktisch gewesen und hätte umfassende Drgani­fationsänderungen nöthig gemacht. Dringlichkeit der gegenwärtigen Vorlage führen die Motive bie nicht geringere Unfallgefahr, den Mangel jeder Haftpflicht, Die numerisch hervorragende

An Gründen für die

auch den des bestehenden ungenügenden Haftpflichtgefeßes, Bedeutung der landwirth­der landwirth­schaftlichen Arbeiter an; alle diese Gründe sprechen nur

Es folgt die dritte Berathung des Kommunal­Bur General Diskussion ergreift das Wort der Abgeord nete Schmidt( Sagan, freit.), um noch einmal die Frage wegen der Kommunalsteuerfreiheit der Eisenbahnen zu beleuch­ten. Er wendet sich dabei gegen die Ausführungen des Abg. v. Tiedemann( Bomft), welcher bei der ersten Berathung be­fanntlich diese Befreiung befürwortet hatte. Der Fiskus stehe Linie, und dieses Faktum könne nicht so ohne Weiteres weg­gewischt werden. Es mache feinen Unterschied, ob ein Unter­

Bor Allem wird die Kommission die ungeheuer wichtige Frage au prüfen haben, ob nicht vor der Ausdehnung der Unfallver ficherung die Ausdehnung des Krankenkaffengefeßes zu erfolgen juristischen Person übergehe, man würde, wollte man einen gat. Die Motive beantworten die Frage mit Nein und ver meifen auf die Möglichkeit, statutarisch die Ausdehnurg des Aranfenfaffengesetzes auf die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter anzuordnen. Indessen ist von dieser Fakultät bis jet nur ein ganz verschiedener Gebrauch gemacht worden.

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Auch geber auf dem Lande, worauf die Motive verweisen, ist leider patriarchalische Verhältniß zwischen Arbeiter und Arbeit immer mehr im Verschwinden begriffen, und die Natural­hat in Deutschland fast ganz aufgehört. Aus der Nichtausdehnung des Krankenversicherungs­eletes ergiebt sich die Schwierigkeit, für die ersten Dreizehn Wochen die Koften des Heilverfahrens aufzubringen. Die Vorlage verlangt, daß die Gemeinden diese Kosten tragen lollen. Der landwirthschaftliche Arbeiter steht dabei nicht chlechter, als der industrielle; der Arbeitgeber sogar beffer, indem ihm die Beitragspflicht der industriellen Arbeitgeber nicht obliegt. Bwingende Gründe aber sprechen gegen diese Cung abg prinzipiellen Gründe, welche uns zur Ablehnung des Reichs­Aufbürdung der Last auf die Gemeinden. Bunächst dieselben auschufes führten; das Bedenken vor der Hineintragung eines machher ge tommunistischen Prinzips in die Gefeßgebung; dann aber auch der Hen die ungerechte Wirkung, welche eine solche Bestimmung nach Sungen verschiedenen Richtungen ausüben würde. Wir meinen dem

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nehmen aus der Hand einer Privatperson in die Hände einer folchen Unterschied statuiren, an dem Fundament der ganzen Kommunalbesteuerung rütteln. Vereinige man sich dahin, daß Das Unrecht gut gemacht werde, über die Modalitäten der Be fteuerung werde man sich bald verständigen.

Abg. v. Tiedemann( Bomst, frei.) erklärt, daß er sich die Widerlegung der Ausführungen des Vorredners bis dahin vorbehalte, wo das Herrenhaus über die Vorlage Beschluß gefaßt haben werde.

Abg. 3elle( dfr.) konstatirte den Zwiespalt in derjenigen Partei, welche so gern die Vaterschaft für dieses Gesetz für sich in Anspruch nehme.

Die Diskussion wird geschloffen und der Gesez- Entwurf angenommen.

Darauf wird die Berathung des Etats des Ministe riums des Innern fortgesezt.

Bu den Kapiteln 91 und 92 der dauernden Aus­gaben liegt ein Antrag des Abg. v. Eynern( nl) vor, welcher die Staatsregierung auffordert, in der nächsten Session einen Gesezentwurf vorzulegen, der auf eine gerechtere Ver­theilung der Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung Bedacht nimmt.

Der Antragsteller verweist darauf, daß er denselben Antrag bereits im vorigen Jahre gestellt habe, daß derselbe aber

werden sollte, zumal er das Provisorium nur verlängern gelangt fei. In Berlin würden die persönlichen Kosten der würde. Das Korrektere wäre jedenfalls, den Arbeitgebern Polizeiverwaltung vom Staate getragen, während die kleineren und ihren Organen, den Berufsgenossenschaften die Auf­bringung der Mittel aufzuerlegen. Ein großer Vorzug des Entwurfs ist die nur fakultative Bulassung der Genossens schaften bedenklich dagegen die Befugniß der letzteren, die Gefahrenklaffen festzusetzen. Mit der Vertretung der Arbeiter

find

wir einverstanden, obwohl gerade bei der Landwirthschaft die Arbeiterinteressen auch ohne eine solche Vertretung nicht geringer gewahrt sein würden. Wir beantragen die Ver weisung an eine Kommission von 28 Mitgliedern, vielleicht an die eben beschloffene, und wünschen, daß die Kommiffionsarbeit tine fruchtbare sein, das Resultat einen weiteren Baustein zu dem neuen sozialpolitischen Gebäude liefern möge!( Beis fall rechts.)

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Abg. v. Wendt: Wir sind ebenfalls für eine Kommis­hongberathung des Entwurfs. Im Allgemeinen liefert die Borlegung desselben den erfreulichen Beweis, daß die an das Bustandekommen des Unfallgeseges geknüpften Hoffnungen sich bewahrheitet haben. Wären die Schwierigkeiten der Organis ation nicht relativ leicht zu überwinden gewesen, so hätte sich Die Reichsregierung zu dieser Ausbehnung nicht sogleich An und für sich ist es wünschenswerth, Landwirthschaft alle die Vortheile der Aber die Materie ist eine durchaus schwere, und auch der Herr Vorredner, Herr Vorredner, Algemeinen gewiß ein warmer Anhänger der Vorlage, dieselbe unversehens zerstüdelt. Beim Großgrund, beft wäre es verhältnismäßig leicht, Bestimmungen zu welche ohne Weiteres die Ausdehnung der

Unfallversicherung zuzuführen.

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bestehenden Unfall und Krankenversicherung auf die land­wirthschaftlichen Arbeiter möglich macht. In den Theilen Deutschlands , wo der mittlere und kleine Grundbest fast aus­schließlich vorkommt, wäre es nicht möglich, derartige Bestim daß die Verhältnisse in Bezug auf die Unfallversicherung so mungen einzuführen. Man hat blos als Thatsache hingestellt, Schwierig nicht ſeien, man hat das nachzuweisen

unterlaffen. feges bestätigen meine Ansicht vollkommen. Grundlage des absolut unmöglich, stets zu sagen, wer ist Arbeitgeber und wer Arbeiter. Wie steht es mit dem, der den größten Theil des Stückchen eigenes Land zu versehen, dazu einen Arbeiter zur digen und unſelbstständigen Leuten in der Landwirthschaft Ich glaube deshalb auch, daß es nicht schon in dieser Session möglich sein wird, aus dem Entwurf ein Ge ſeg zu machen, wenn ich es auch fehr wünſche; ich bin aber mit der Ueberweisung desselben an die Kommiffion, welcher der Divergen eben verhandelte Entwurf zugewiesen ist, einverstanden.

Die einzelnen Bestimmungen des Se Die ganze Gefeßes ist eine unsichere. Es ist

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Provinzialstädte die Kosten der Polizeiverwaltung allein tagen müßten. Dies sei ein schreiendes Mißverhältniß, welches nicht weiter bestehen bleiben könne, denn er halte es für durchaus undurchführbar, daß die Steuerzahler im Allge meinen beitragen follen zur Unterhaltung der Polizei in den großen Städten; es sei dies eine Unterhaltung der Großen auf Kosten der Kleinen. Ehe dieses Mißverständniß nicht be­seitigt sei, eher werde man nicht zu einer Erleichterung der Kommunallasten gelangen. Er bitte, seinen Antrag wiederum an die Gemeindefommission zu verweisen.

Abg. v. Minnigerode( fons.): Die Sache liege doch etwas anders, als der Vorredner dargestellt habe. An der Entwickelung der großen Städte habe der Staat ein großes Interesse und es sei rothwendig, daß der Staat in die Dronung unmittelbar hineingreife und daraus folge, daß er auch mit feinen Mitteln zur Unterhaltung der Polizei beitrage, damit er in der Lage sei, feine Autorität kräftig aufrecht zu erhalten. Er bedauere, daß in einer großen Bahl von Städten die fönigliche Polizeiverwaltung aufgehoben worden set. Er er­tenne aber die Mißverhältnisse an und sei mit der Uebers weisung des Antrages an die Gemeindekommission einver standen.

Abg. Dr. Langerhans( dfr.) ist ebenfalls mit der Ueberweisung des Antrages an die Kommission einver­standen. Er hätte gewünscht, daß die Vorrebner für die Auf­hebung der föniglichen Polizei überhaupt pläbirt hätten, und verweise darauf, wie die einzelnen Zweige der Polizeiverwaltung welche zum Beispiel der Stadt Berlin übertragen seien, fich seit der Beit gehoben hätten. Die Straßen Berlins seien unter Der Verwaltung des Fiskus fast unpaffirbar gewesen und man betrachte dieselben einmal jest, nachdem sie in die Verwaltung der Stadt übergegangen seien. Er würde eine Reform dahin wünschen, daß der Staat nur die Sicherheitspolizei für fich be­halte. Wenn der Antragsteller meine, es sei hier eine Begün­ftigung der großen Städte auf Kosten der kleinen, so verweise er darauf, daß Berlin ca. ein Sechstel der gesammten Staats­einkommensteuer aufbringe.

Abg. Dr. Windthorst( Bentrum) ist der Ansicht, daß die Polizei nicht ein Ausfluß der königlichen Gewalt sei. Der Grund zur wahren bürgerlichen Freiheit liege in der Selbst ständigkeit der Kommunen, und wenn dieselben die Polizei nicht haben, jei die Selbstständigkeit in der That nicht weit her. In Berlin würde er die Polizei am liebsten der Stadt übertragen, es sei dies aber absolut unzuläfftg. Die Sicher heitspolizei müsse hier in der Hand der Regierung liegen, denn einmal sei hier der Sig der Regierung und des Landesherrn, für bessen genügende Sicherheit die Regierung Sorge tragen müſſe.

Abg. Belle weist ebenfalls die Ausführungen des Abg. v. Eynern zurüd. Bau, Wohlfahrts-, Marktpolizei, das seien

bezahlen, wenn man thr noch mehr Zweige der Wohlfahrts­

Abg. Buhl: Mein Standpunkt gipfelt in dem einen Sat; jede Art der Unfallversicherung der landwirthschaftlichen Dinge, die man weit beffer in die Verwaltung der Kommunen Arbeiter, welche ibre Lage gegenüber dem bisherigen Zustande legen würde. Die Berliner Verwaltung würde gern weit mehr zu verbessern geeignet ist, wird meinen Beifall finden; auch das unvollkommenfte Gesez wird ein Fortschritt sein gegenüber polizei übertragen wollte. Wenn darauf verwiesen worden, daß Den bestehenden Verhältnissen, wenn man die Landestheile Berlin nur 100 Prozent Kommunalfteuer zahle, so erwidere er, geſe geſtellt find. Bei dem vorigen Unfallversicherungs- habe. Würden die Berliner fich so einschäßen, wie die Be­gefeßes or bem Arbeitgeber Dinner Des paftpflicht wohner der weftlichen Städte, fo würden wir hier auf minde­gefeges genommen; in Folge dessen darf man auf eine stens 300 Prozent tommen.( Beifall.) freundlichere Stimmung derselben gegen das Gesetz rechnen.

Abg. v. Minnigerode weist Windthorst gegenüber

noch einmal darauf hin, daß die Polizei stets ein Ausfluß der. töniglichen Gewalt gewesen sei.

Abg. Dr. Windthorst, erwidert, die historische Ents wicklung beweise, daß die Freiheit der Gemeinden älter sei, als der Absolutismus und älter als die königliche Gewalt.

Abg. Lauenstein( nl) ist mit Windthorst darin ein verstanden, daß es beffer sei, den Städten die Polizeiverwal tung so viel als möglich zu belaffen.

Abg. v. Eynern erwidert Windthorst, daß zur Zeit, als derselbe noch in Hannover Einfluß hatte, die fönigliche Bolizet in Hannover , Göttingen , Celle und Harburg bestand. Er ( Redner) habe übrigens in seinem Antrage zu der Frage gar feine Stellung genommen; ihm sei es gleichgiltig, ob tönig­liche ob städtische Polizei. Er wolle aber nicht für Berlin be zahlen, weil er nicht in Berlin wohne. Das Zugeständniß Belle's nehme er gern hin, er hoffe, die Kommission werde das für sorgen, daß die Stadt mehr 3weige der Polizeiverwaltung erhalte, dann aber auch mehr bezable.

Die Diskussion wird geschlossen, der Antrag v. Eynern an die Gemeinde- Kommission gewiesen.

Bei Kap. 96( Strafanstalts- Verwaltung) bringt Abg. Seyffardt( Krefeld ) die Vagabondenfrage zur Sprache. Er ist der Ansicht, daß nur durch Schaffung geschlossener Armenverbände deren Leistungsfähigkeit gehoben werden könne. Er empfiehlt die Beschlüsse des deutschen Vereins für Armen­pflege und Wohlthätigkeit der Erwägung des Ministers, um auf Grund derselben die ihm zu Gebote stehende Gesetzgebungsa initiative zu ergreifen.

Minister des Innern v. Buttkamer dankt dem Vor­redner für die gegebene Anregung. Er habe den Beschlüssen dieses Vereins die allergrößte Aufmerksamkeit zugewendet und Anordnungen getroffen, daß diefelben für die Gesetzgebung nußbar gemacht werden. Der Minister hebt sodann insbes sondere die Thätigkeit der Verpflegungsstationen und der Ar beiterkolonien hervor und konstatirt, daß sich diese Einrichtungen bis jezt außerordentlich bewährt haben, und daß er gern be­reit sei, diese auf spezifisch christlicher Grundlage beruhenden Inftitutionen nach Kräften zu fördern.

Abg. Büchtemann fonstatirt aus der Kriminalstatistik, daß eine erfreuliche Abnahme der Vagabondage schon vor Ein­richtung der humanitären Institutionen, von denen der Minister gesprochen, angebahnt ſei.

Minister v. Putitamer erwidert, daß der Grund hier für in der neuen Wirthschaftspolitik zu suchen sei.

Abg. Büchte man stellt dies in Abrede. Wenn sich die Verhältnisse in den Jahren 1880, 1881, 1882 einigermaßen ge­bessert hätten, so sei dies zurückzuführen auf den größeren Be Daif des Auslandes.

Der Etat wurde darauf in den dauernden Ausgaben ge nehmigt, desgleichen debattelos der Etat des Kriegsministeriums,

Bei dem Etat der Bauverwaltung spricht Abg. Berger ( Witten ) den Wunsch aus, daß unsere Staatsarchitekten mehr auf Reisen geschickt werden möchten, als dies bisher der Fall gewesen.

Abg. Reichensperger( Köln ) bittet um Veröffent lichung der Attacheberichte. Geheimer Rath Schulz erwidert, daß diese Berichte bereits veröffentlicht würden, soweit deren Umfang dies ge­ftatte. Abg. Berger( Witten ) spricht für Gleichstellung der Land- und Waffer- Baumeister mit den Eisenbahn- Baumeistern hinsichtlich ihrer Gehaltsbezüge.

Der Etat selbst wird genehmigt.

Die Berathung des Etats für Handel und Gewerbe wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Nächste Sigung Dienstag 11 Ubr. Tagesordnung: Vers staatlichungsvorlage, Berichte und Gesezentwurf betr. Aenderung bes rheinischen Hypothekenrechts. Schluß 2 Uhr.

Lokales.

g. Wie start das Eis, namentlich in der Umgebung Berlins , während des legten Froftes gefroren, erhellt am besten Daraus, daß noch gestern auf der Havel und hinter Spandau und bei Saatwinkel etwas tollkühne Personen auf der auf einigen Stellen bereits start überschwemmten Eisdede große Strecken gelaufen sind. An einzelnen Stellen war das Eis 6 und 8 Boll start und noch heute zählte man mehrere Boll. Die Spree in Berlin dagegen zeigt fast gar kein Eis mehr, denn hier haben die legten zwei Tage genügt, die ohnehin nicht start gewesene Eisdecke zu schmelzen. Auf den Eisbahnen ist natürlich alles verödet und nur noch einzelne Fahnen zeugen von der Herrlichkeit, welche hier noch vor wenigen Tagen ge herrscht hat. Der legte starke Frost hatte eine ganze Anzahl von Wassersportsleuten veranlaßt, fich Schlittenyachten bauen zu laffen, um damit die Gewäffer auf der Oberspree und Havel zu befahren, Aufträge, welche jest wieder, soweit noch möglich gewesen, rückgängig gemacht worden sind. Nach dem wahren Frühlingswetter, welches wir jetzt haben, ist es sehr zweifel­haft, daß noch einmal eine so grimmige Kälte eintritt, wie wir fte gehabt.

N. Ein frecher Diebstahl wurde beim gestrigen Wochen­markt auf dem Alexanderplatz ausgeführt. Einer daselbst ein­taufenden Bürgersfrau wurde der Korb, in welchem sich Fleisch­waaren und sonstige Einkäufe befanden, von einem vorüber­gehenden Strolch vom Arme geriffen, worauf der Dieb mit feiner Beute im Gedränge der Marktbesucher verschwand. Als die Frau sich von ihrem ersten Schreck erholt hatte und sie die Verfolgung des Dieber veranlassen wollte, war es leider zu spät, da der Marttaauner inzwischen entkommen war.

N. Brutaler Ueberfall. Ein Aft großer Rohheit wurde heute früh an einem in der Dorotheenstraße 60 wohnenden Schneidermeister E. ausgeübt. Derfelbe besuchte heute früh gegen 6 Uhr ein der Mittelstraße 2 belegenes Kaffeelofal von H. und wurde, als er dasselbe wieder verließ, plößlich von einem ihm folgenden unbekannt gebliebenen Mann aus dem Hinterhalt überfallen und zu Boden geriffen. Nicht genug hiermit verlegte der Attentäter mit einem Stiefelabsaz das rechte Auge des E. derart, daß er mittelst Droschte nach der in der Brüderstraße belegenen Sanitätswache geschafft werden mußte. Nach dem ihm hier die erste ärztliche Hilfe zu Theil geworden, wurde unter polizeilichem Beistand die Aushebung des Eingangs erwähnten Kaffeelokals und die Siftirung sämmtlicher Infaffen zur Wache veranlaßt. Ein geringfügiger Wortwechsel seitens des angegriffenen E. und des Attentäters st soll die Ursache zu diesem Ueberfall gewesen sein. Nach Aus fage der vernommenen Augenzeugen, will feiner den rohen Batron, welcher gleich nach der That verschwunden war, ges fannt haben. E. bezeichnet den Angreifer als eine ca. 25jäh rigen mittelgroße stärkere Persönlichkeit, welche mit einem bellen Anzug und kleinem niedrigen ut belleidet ge=

wesen war.

Jm, Deutschen Tbeater" find die Proben zum ,, Flesko" bereits dem Abschluß nahe. Inzwischen sind jedoch nach der legten außerordentlich zahlreich besuchten Aufführung von ,, Romeo und Julia" aus dem Publikum, so vielfache Gesuche um Wiederholung dieser Vorstellung eingelaufen, daß die Direktion fich entschloffen hat, denselben Folge zu geben. Da nun voraussichtlich in nächster Beit Fiesto" das Repertoire beherrschen wird und die szenischen Vorbereitungen zu diesem Stüde noch einiger Vervollkommnung bedürfen. so ist die erste Aufführung deffelben auf Mittwoch, den 4. Februar verschoben worden, und wird am Montag, den 2. Februar, noch einmal Romeo und Julia" gegeben werden.

Polizeibericht. Am 27. b. M. Nachmittags war der Arbeiter Hähne, Reinickendorferstraße 13 wohnhaft, damit bes schäftigt, alte Eisenbahnschwellen nach dem hofe des Hauses