madt bat, wenn ein staatlicher Kommissar ernannt wird. Was die Kosten betrifft, so geben Frankreich , Belgien und andere Staaten wohl zu oft und zu viel Geld für Ausstellungen aus. Die deutsche Industrie begnügt sich aber nur mit einer würdigen Ausstattung der Ausstellungsräume und ihrer Ausschmüdung burch Künstlerband, die auch die Arrangements zu treffen hat. Da läßt sich mit geringen Mitteln ebensoviel erreichen, als die franzöfifche Industrie mit großen Mitteln erreicht. Bu der Privatvertretung fehlt in verschiedenen Industrielreisen das Vertrauen, und es fehlt eine Garantie für den Erfolg, die barin liegt, daß der Staat alle Geschäfte gleichmäßig behandelt. Dauert die ablehnende Haltung der Regierung gegen Ausstel lungen fort, so werden die Aussteller ihnen immer mehr fern bleiben und die Reklame entbehren müssen, von der die Aussteller anderer Staaten, die für diesen Zweck etwas aufwenden, Rußen ziehen. Jezt noch in dieser Richtung etwas zu thun, ist wohl zu spät, aber wenigstens sollte der deutsche Seneral fonful in Antwerpen von der Reichsregierung speziell anges wiesen werden, dem deutschen Komitee in jeder Weise zur Seite zu stehen und seine Befirebungen zu unterflügen.( Beifall lints.)
ausländische geftellt werden. Gerade dieser Gefichtspunkt Gerade dieser Gefichtspunkt spricht auch für Antwerpen mit; auch hier haben eine Anzahl fremder Regierungen ausgiebige Unterstügungen gewährt. Bet zeitiger Jnangriffnahme der Sache hätte sich aber auch mit geringeten Mitteln etwas erreichen laffen, was noch neben der französischen Ausstellung fich hätte seben laffen können. Ich möchte außerdem Auskunft darüber erbitten, welche Kosten die Betheiligung an der Amsterdamer Ausstellung verursacht. Die augenblickliche Finanglage muß ja immerhin mit in Betracht gezogen werden; aber ich wiederhole, der angemessenere Standpunkt für die Reichsregierung wäre meines Erachtens der, daß fie in jedem einzelnen Falle eine fachliche Prüfung eintreten ließe.
gebühren im Allgemeinen nicht zu erhöhen, sondern herab segen sein. Ich persönlich meine, daß eine solche Herabminde rung namentlich am Blaze ist für das Privatklageverfahren, für die Reisetoften, für das Konkursverfahren, für das Mahm verfahren und besonders für die Berathungsgebühr, welde Testere so hoch ist, daß so leicht kein Anwalt hier be Tarif bei leinen Konsultationen zur Anwendung bringt Ferner müßten auch bei Alimentenprozeffen die Gebühren herab gefegt werden. Indessen ist erste Bedingung, daß überall and Die Gerichtsloften ermäßigt werden, welche meist in viel ft ferem Verhältniß nach den Werthsklaffen steigen als die waltsgebühren. Der Anwaltsstand selber hat kein persönliche Intereffe an der von mir vorgeschlagenen Reform; wenn w Anwälte aber alle diese Reform wollen, so beweist wohl schon dieser Umstand, daß Mißstände vorhanden sind, die beseitigt werden müssen. Ich bitte Sie, auch jeẞt, sowie schon früher, meinem Antrage zuzuftimmen und damit zu dokumentiren, da Sie nicht zurücstehen wollen, wo wichtige und dringende Re formen in Frage stehen.( Beifall.)
Staatssetretär v. Boettider: Der Vorredner hat heute zu meiner Heberraschung gezeigt, daß ihm der Gedanke der Staatshilfe in hohem Grade sympathisch ist. Ich hoffe, er wird fonfequenter Weise auch auf anderen Gebieten die Staatshilfe nicht perhorresziren. Die Kreise, um die es fich hier handelt, tönnen viel eher ohne Staatshilfe fertig werden, als zahlreiche andere. Die Amsterdamer Ausstellung hat dem Reiche etwa 40 000 M. getoftet; die Ausstattung aber war nach dem Urtheile aller Besucher viel zu dürftig; und wenn wir wieder eine Ausstellung subventioniren sollten, so müffen wir die Summe so hoch bemessen, daß davon auch wirklich etwas gutes geleistet werden kann. Brinzipielle Gegner der Subventionirung von Ausstellungen find wir nicht; wir werden vielmehr in jedem einzelnen Fall sorgfältig prüfen, ob wesent liche Intereffen des Reiches in Betracht kommen, die eine Unterstügung fordern. Im vorliegenden Fall halten wir es aber nicht für angemeffen, den Reichssäckel zu belasten und glauben, daß die Interessenten, denen im übrigen natürlich diplomatischer und konsularischer Schuß zu Theil wird, selbst für eine genügende Ausstattung sorgen fönnen.
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Abg. Hartmann: Meine Partei ist mit dem Bayer schen Antrage vollkommen einverstanden. Auch wir wollen eine Revision des Gerichtstoftengeseges und der Gebührenord des vorig nung für Rechtsanwälte und zwar im Sinne einer Ermäßigung gehabt, b der Kostensäge. Daß bei der Herabſegung der Rechtsanwaltiefer Gir gebühren auf die Erhaltung der Integrität des Anwaltsstandes feine Bar Rückficht genommen werden muß, ist von uns wiederholt, legt von mir selbst am 12. Dezember vorigen Jahres beton worden. Bezüglich der Gebührenordnung hat Herr Ba uns Detailvorschläge gemacht, Die einen besonder Werth dadurch erhalten, daß derselbe in seinem Bien im verhältniß diesen Dingen sehr nahe steht. mill auf dieselben iezt nicht eingehen, mir, daß diese Vorschläge überhaupt gemacht sind. Nu Ton, in welchem sein Antrag gehalten ist, scheint mir fträflich; wenn wir bei der Redaktion mit betheiligt ge wären,' fo würden wir denselben zu beseitigen gesucht ba so Aber das soll für uns fein Hindernis fein, dem Antrage stimmen. Wenn uns auch die Melodie nicht gefällt, so g uns doch das Lied. Wir begegnen uns mit Herrn Bayer in der Ansicht, daß ein Bündnis obwaltet, dieser Wein Ausdruck zu verleihen. Die Haltung der Regierung ist gegenkommender geworden, und inzwischen haben sich finan statistisch nachgewiesen worden, daß die Einnahmen aus Gerichtsloften in bedenklicher Weise zurückgegungen find, daß die Zuschüsse zur Justizverwaltung immer größer gewo find. Die Regierung hat mit Recht auf diese Erscheinung gewiesen, aber unsere Sache ist es, zu erklären, daß die fi ziellen Bedenken zurücktreten müssen vor höheren Rüdi welche für eine Ermäßigung der Gerichtskosten sprechen. durch wird der Regierung das Eingehen auf das Revi mert erleichtert werden, denn ein Theil der Verantwortli wird für dasselbe dann von uns übernommen. In d Sinne werden wir dem Antrag Bayer zustimmen.
Nachdem Abg. Sedlmayr fich nochmals wesentlich wie vorhin ausgesprochen, bemerkt Abg. Brömel: Die heutige Erklärung des Staatssekretärs widerspricht den Aeußerungen Der Regierungsvertreter in der Rommiffin, welche fich prinzipiel ablehnend zu der Petition erklärt hatten. Uebrigens haben weder meine Parteigenossen noch ich uns jemals als Gegner jeder Staatshilfe überhaupt bezeichnet; die Auslegung, die der Staatssekretär meinen Worten gegeben hat, ist eine völlig irrige und ergiebt nicht meine wirkliche Meinung, sondern eine Karrikatur derfelben. Ich billige dagegen völlig die Worte des Staatssekretärs über das Greifen in die eigene Tasche. Die Frage, wann die Interessenten in den Reichssäckel, und wann fie in die eigene Tasche greifen sollen, werden wir nächstens bei anderer Gelegenheit noch etwas näher zu erörtern haben.
Abg. v. Vollmar befürwortet eine Subventionirung der Antwerpener Ausstellung. Hier set einmal ein Punkt, wo die Reichsregierung ihre so vielfach proklamirten Bestrebungen zur Förderung der Gewerbe und Industrie bewahrheiten und dem deutschen Gewerbefleiß in seinem schweren und bisher ruhmvoll mit dem Auslande geführten Konkurrenztkampf einigers maßen zur Seite stehen könne.
Staatssekretär v. Boetticher: Die Regierung ist überzeugt, daß fie mit ihrer Reserve den Privatausstellungen gegenüber auf dem rechten Wege ist nicht blos im Interesse der Finanzen, sondern auch der Indufirie selbst. Wir leiden offen bar an einer Ueberproduktion von Ausstellungen, und es wäre unmöglich, alle die Projekte staatlich zu fördern, die in den legten zwei bis drei Jabren aufgetaucht sind. Ich habe mir Ich habe mir nur aus dem Gebächtnik aufgeschrieben: eine Fischerei Aus Stellung in London , eine Bergbau- Ausstellung in Madrid , eine Ausstellung für Elektrizität in Turin , drei Ausstellungen für Elektrizität, für Pharmacie und graphische Künfte in Wien , eine hygienische Ausstellung in London und die Weltausstellungen in Nizza , Boston und Kalluita. Da ist es doch Der Reichsregierung geradezu unmöglich, allen Anträgen auf Unterstügung nahe zu treten, selbst wenn man es mit ge ringeren Mitteln thun kann, als die franzöftsche Regierung für Die Antwerpener Ausstellung aufwendet, nämlich 750 000 Frcs. gleich 600 000 M., aber Sparsamteitsrücksichten würden auch geringere Unterstügungen nicht erlauben, ebensowenig wie die Rückfichten auf die Industrie selbst. Ich erinnere nur an die lette Ausstellung in Amsterdam , wo ja ein Reichstommiffar anwesend war, wo es aber doch nicht gelungen ist, der deutschen Industrie die gehörige Stellung zu verschaffen. Anders ist es ja mit den staatlichen Ausstellungen, da übernimmt die Regierung, in deren Lande eine Ausstellung etablirt wird, die Berantwortung, daß auch Alles mit rechten Dingen zugeht, ba tönnen wir auch auf diplomatischem Wege eine gehörige Stellung für unsere Industrie verlangen. Es ist nöthig, das Tempo der Ausstellungen zu verlangsamen. Es ist fa un möglich, daß die Industrie in den kurzen Zwischenräumen solche Fortschritte macht, daß fie in der Konkurrenz mit anberen Staaten Neues und Befferes bringen fann, wie in den legten Ausstellungen. Die Ausstellungen machen fich vielleicht im Einzelnen bezahlt, aber der großen Vortheil Menge der Aussteller bringen fe nichts ein. haft ist es, wenn in längeren Perioden gut und tüchtig ausgestattete internationale Ausstellungen für einzelne Bes triebszweige stattfinden, und auch der Herr Vorredner hat eine ganze Menge von Argumenten angeführt, die dafür sprechen, daß ich das Richtige getroffen habe. In Antwerpen wird das eigene Land mit dem Schwergewicht seiner Leistungen auf die auswärtige Industrie drücken und diese in eine schlechte Bos fition bringen. Soll unsere Ausstattung eine wirksame sein, so muß fie auch den Ausstattungen anderer Staaten ebenbürtig sein, sonst ist sie nur dürftig wie in Amsterdam . Allerdings gehört Klappern zum Handwerk, aber es macht große Summen nöthig. Der Vorredner meinte, das Verhalten der Regierungsvertreter habe wohlthuend abgestochen gegen das Rundschreiben des Reichsamis des Innern. Ein solches ist an Korporationen überhaupt nicht ergangen, sondern nur an die Einzelregierungen, die ja mit uns dieselbe Haltung für ange meffen erhalten. Wir haben übrigens gar keine offizielle Eins labung erhalten, deshalb hatte die Regierung auch keine Veranlaffung, fich mit der Frage der Subvention zu beschäftigen. Vielleicht ist das geschehen, weil unsere Stellung zur Subventionsfrage befannt war. Ich bitte Sie also mit dem Refe renten über die Petition zur Tagesordnung überzugehen, ich glaube, daß es noch Dringerendes giebt, wozu wir den Reichsfädel öffnen müffen. Daß den Antwerpener Ausstellern, soweit es nach Lage der Dinge möglich, fonfularischer und gesandtschaftlicher Schuß zu Theil werden soll, ist ganz selbstverständlich. Es wird thnen wie jedem Deutschen im Auslande konsularischer und gesandtschaftlicher Schuß zu Theil werden.
Der Antrag der Kommission wird angenommen.
Es folgt die erste Berathung eines vom Abg. Porich geftellten Antrages auf Abänderung des§ 370 der Strafprozeßordnug. Wenn nämlich ein Angeflagter gegen ein schöffengerichtliches Urtheil die Berufung eingelegt hat, im Termin zur Hauptverhandlung vor dem Beru fungsgericht aber ohne genügende Entschuldigung ausbleibt, so muß nach obigem§ 370 die Berufung sofort vermorfen werden, während andererseits über die Berufung zu verhandeln ift, wenn die Staatsanwaltschaft fte eingelegt hat. Der An tragsteller will auch im ersteren Falle die Verhandlung Den unmittelbaren über die Berufung stattfinden lassen.
Bedenken erhoben, welche Schwierigkeiten bereiten. Es if un
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Abg. Brünings erklärt sich mit dem Antrag einverstanden, der durchaus dem entspreche, was seine in Bezug auf das Gerichtslostengeset und die Gebi ordnung für Rechtsanwälte zu beantragen beabsichtigt hä Abg. Horwit: Herr Hartmann hat die Details d tirt, welche Herr Bayer in Bezug auf die Reviston da bührenordnung in Borschlag gebracht. Ich halte es aber id dieselben vor der Versammlung pro et contra so zu erwä daß ein rechtes Fazil zu Stande fommt. Herr Hartmann dann noch gesagt, ihm gefalle der Ton des Antrages wohl aber die Weise. Ich finde fie etwas metallischen geschmads; man muß fie auf ihren Feingehalt noch gen prüfen. Herr Bayer hat sich bei seinen Vorschlägen auf Erfahrungen berufen. Er hat dieselben in einem engbegre Kreise gemacht. Die Erfahrungen aber, die wir in Preu gemacht haben, beweisen, daß es schwierig ist, diese Frage heitlich zu regeln. Das Bild wird sich immer verschieden stalten, je nachdem man die Stellung der Rechtsanwälte Auge fast, welche sich in den großen Verkehrszentren befinden, die Stellung Derer, welche fich in armen, industrielosen Be befinden, und die oft nur so viel verdienen, daß fie mit ihre Existenz behaupten tönnen. Ich kann mir in dieser ziehung insofern wohl ein Urtheil erlauben, als ich in verschiedensten Brovinzen thätig gewesen bin. Der An awang, der die Anwalte vermehrt hat, ist nicht um der s Augen der Anwalte willen eingeführt, sondern er ist Folge unseres neuen Gerichtsverfahrens. Wir haben alfo die Verpflichtung, den Anwalten eine solche Stellung wahren, die ihnen eine anständige Eristenz fichert. Das Gefichtspunkt, der Berücksichtigung verdient, und ich beha daß das Durchschnittsgehalt der Anwalte nicht über binausreicht, was ihnen die Existenz eines rechtschaff Mannes sichert. In Bezug auf einzelne Bofitionen wird Alenderung möglich, ja nöthig sein. Man darf übrigens vergeffen, daß einen unliebsamen Koeffizienten bei den Anwal Klagen über hohe Red anwaltsgebühren find nicht zum wenigften darauf zurückzufüh daß die Gerichtskosten so hoch geworden sind. Auch die lang
Anlaß zu dem Antrage hat ein Fall gegeben, wo Die Berufung eines Beamten, der vom Schöffengericht wegen Diebstahls verurtheilt war und nachher seine Unschuld nachweisen fonnte, vom Landgericht verworfen werden mußte, weil er den betreffenden Termin um wenige Minuten verfäumt hatte. Nur nach vielen Weitläuftigkeiten war es ge lungen, im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens das erstrichterliche Urtheil zu tedreffiren. Der Artragsteller führt aus, daß mindestens die Gleichstellung der Berufung des Angeklagten mit der Berufung der Staatsanwaltschaft eine Forderung der Gerechtigkeit sei. Er wünscht eine Ueberweisung Des Antrages an die Kommiffion, welcher die Anträge Mundel- Reichensberger betreffend die Berufung in Straffachen überwiesen worden find.
Staatssekretär v. Schelling: Der Antrag berührt allerdings einen reformbedürftigen Bunti der Strafprozeßordnung, und insofern bin ich dem Antragsteller dankbar. Db der Antrag aber auch den richtigen Weg einschlägt, ist eine andere Frage. Insbesondere fommt in Betracht, ob es angemessen ift, diese einzelne Frage für sich allein gefeßlich neu zu regeln. Doch wird das näher zu erörtern sein bei den das Berufungs verfahren im Allgemeinen betreffenden Anträgen.
Abg. Klemm äußert sich, soweit derselbe auf der Journalistentribüne verständlich ist, wesentlich in dem Sinne des Antrages.
Abg. or wis meint, daß die von dem Antragsteller berührte Frage beffer in Verbindung mit einer allgemeinen Revision der Strafprozeßordnung zu regeln sei.
Die zweite Berathung des Antrages wird im Plenum erfolgen.
Abg. Broemel: Für die zulegt von dem Herrn Staatssetretair fundgegebene Bereitwilligkeit der Reichsregie turg, so weit es angeht, mit den vorhandenen Kräften und Mitteln in Antwerpen die Zwecke der deutschen Aussteller zu fördern, tönnen auch die fich nur dankbar einverstanden erflären, welche in der Kommission den völlig ablehnenden Standpunkt der Reichsregierung bekämpft haben. Auch für Die Freunde der Wünsche der Betenten war es ja klar, daß im jezigen Stadium eine energische offizielle Betheiligung nicht mehr recht thunlich ist, und so hat sich auch die Minder heit der Kommission dem Kommissionsantrag selbst angefchloffen, aber die Diskussion hat doch zu recht wichtigen allgemeinen Ergebnissen geführt. Allerdings hat auf dem Ge biete des Ausstellungswesens in den legten Jahren eine Art von Ueberproduktion stattgefunden, und erscheint eine gewiffe Burückhaltung in der amtlichen Betheiligung auf diesem Gebiete ratham; aber dieser Grundsatz der Zurückhaltung hat nach den Erklärungen der Regierung eine Form an genommen, die der allerernstesten Betrachtung weiterer Kreise werth ist. werth ift. Mit vollem Recht erklärt Herr v. Boetticher, daß die Reichsregierung doch nicht jeder Unternehmung privater Initiative eine Subvention aus Reichsmitteln durch Unterstüßung der deutschen Aussteller gewähren tönne; etwas anderes ist es doch, ob die Reichs regierung mit dieser Darlegung einen absolut ablehnenden Standpunkt allen Unternehmungen gegenüber einnimmt, welche nicht von Staatswegen und nach voraufgegangener Vereins barung zwischen den betreffenden Staaten ins Werk gesetzt werden. Das wäre nicht mehr eine Reserve, das wäre völlige Abftinenz. Bisher hat die Regierung damit Sonderliches nicht erreicht, noch weniger wird fich diese Stellungnahme den deutschen Exportintereffen für die Zukunft förderlich erweisen. Die Reichsregierung müßte jeden einzelnen Fall prüfen, ob in der That ein Eintreten des Reiches nüßlich und nöthig fei oder nicht. Das Beispiel der Antwerpener Ausstellung und ähnlicher Unternehmungen zeigt, wie die Sache meistens
Es folgt die erfte Berathung des Antrags Payer: An Inüpfend an die Resolution des Reichstags vom 14. Juni 1884 und an den Beschluß desselben vom 15. Dezember 1881 abermals die Erwartung auszusprechen, daß die verbündeten Regierungen spätestens in der nächsten Session des Reichstags Vorschläge machen werden, welche eine durchgreifendere Er mäßigung der Gerichtsgebühren herbeiführen, als durch das Reichsgeset vom 29. Juni 1881 gewährt worden ist, und welche mit der Revision des Gerichtstoftengesetes eine solche der Gebührenordnung für Rechtsanwälte verbinden."
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Spezifikationen der Rechtsanwalte machen einen unliebsamen brud. Ich glaube entschieden, daß nicht an den unteren, sondern
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an den oberen Werthklaffen eine Aenderung vorgenommen wer tann. Dankbar habe ich die Erklärung des Staatsfetre v. Schelling afzeptirt, daß die Revision, die von der Reid regierung in Aussicht genommen ist, nicht in anwaltfeinblid Sinne stattfinden solle, und daß zu derselben auch Anwa hier aus dem Hause hinzugezogen werden sollen. Ich glau daß mit Ausnahme, weniger Punkte an dem bestehen System nichts zu ändern sein wird, wenn man nicht ben
Abg. Payer: Das Bedürfniß nach einer Ermäßigung der Gerichtskosten wird allenthalben auf das Lebhafteste empfunden, und schon früher hat sich der Reichstag mehrfach in diesem Sinne ausgesprochen. Anfangs stellte die Regierung finanzielle Bedenken entgegen und vertröstete uns auf das Ergebnis statistischer Erhebungen. Jest wieder sagt man, daß man diese Frage nicht allein regeln wolle, sondern im Bu fammenhang mit einer allgemeinen Reform. Man denkt dabei zugleich an eine Reform des ganzen Gerichtsvollzieher und Bustellungswesene. Diese Reform wäre mir sehr sympathisch, aber bis zu ihrer Durchführung wird noch viel Beit vergeben, und so lange tönnen wir mit der Herabsegung der Gerichts foften nicht mehr warten. Das Gerichtstoftengeses ist
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waltsstand beträchtlich schädigen und ein Proletariat fa will, das für eine gute Rechtspflege sehr gefährlich wer tann. Man darf auch nie vergessen, daß zu der lohnen Arbeit des Rechtsanwalts eine Menge von Armenfachen nobile officium für denselben hinzutreten, welche viel Mühe Arbeit, aber feinerlei Gewinn bringen. Wenn statistic gestellt werden könnte, welche Menge von Arbeit den gerade hierdurch erwächst, so würden Sie finden, daß Dieselbe der Ertrag jener lohnenden Arbeit bedeutend gefest wird. Dagegen glaube ich, daß die Reisekoften heraf gefegt werden können. Es ist festgestellt, daß für niedrigen Saß, der jett bewilligt wird, für die Arbeit, der Rechtsanwalt zu leisten hat, faum noch eine Entschädigu übrig bleibt. Auch stehen die Reisekosten der Rechtsanw
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hinter denen der Beamten zurüd Nach dem alten waren die Anwälte in dieser Beziehung viel beffer gef Daß durch die Freigebung der Advokatur das Arbeitsfeld bie Anwalte bedeutend eingeschränkt ist, muß auch noch
meinem Namen gesprochen habe.
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gegangen ift: es haben sich aus privater Initiative eine Reihe im Jahre 1879 zugleich mit dem Bolltarif in Kraft wogen werden. Ich mache darauf aufmerksam, daß ich nu
von Industriellen zusammengefunden, um die Ausstellung zu beschicken. Das eigene Intereffe, welches berührt wird von den Opfern, welche diese Privatbeiheiligung erfordert, würde auch die beste Schranke gegen eine unnüge und thörichte Betheilt gung an allzu zahlreichen Unternehmungen sein. Für Ant werpen haben sich unsere Industriellen sehr zahlreich und unter bedeutenden Dpfern engagirt; somit hätte dieses Unter nehmen wohl eine beffere Behandlung verdient als diese prinzipiell ablehnende Reserve. Dazu tommt noch die Rüdficht, welche unsere Industrie auf das konkurrirende Ausland zu nehmen hat; es wäre doch eigenthümlich, wenn demnächst die konkurrirenden Länder unter Aufwendung erheblicher Staatsmittel überall auf dem Plage find, während die Deutschen entweder gar nicht erscheinen tönnen oder nur in der beschränkten Weise, wie es ihre privaten Mittel geftatten. Auf die Dauer würde durch diese Prinzipientreue der Reichsregie rung die deutsche Exportindustrie wesentlich schlechter als die
getreten. Es ist aber viel schwieriger, die wirthschaftlichen Folgen des Bolltarifs zu übersehen, als die des Gerichtstoftengefeßes; und wenn man jezt schon mit Aenderungen des Bolltarifs tommt, so ist es jedenfalls viel weniger bedenklich, das Gerichtstoftengeses zu ändern.( Sehr richtig!) Ich freue mich, daß der Staatssekretär in Aussicht genommen hat, das kleine unnöthige Beiwert bei den Anwaltsgebühren zu beseitigen. Noch viel nothwendiger ist aber eine Beseitigung dieses Beiwertes bei den Gerichtskosten. Für die Reform der Anwaltsgebühren follen ja die Vorarbeiten schon im Gange fein; besonders freut es mich, daß man zu diesen Arbeiten im Reichsiuftizamt fachverständige Abgeordnete zuziehen will. Man wird mit großer Rüdficht gegen den Anwaltsstand verfahren, so daß für ihn auch ferner angemessene Existenzbedingungen bleiben. Ift der Anwaltstand nicht so gestellt, daß er sich selbst achten fann, und daß Andere ihn achten können, so leidet die ganze Rechtspflege. Andererseits werden gleichwohl die Anwalts
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Abg. Bod( Gotha ) macht darauf aufmerksam, daß die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren den tern die Möglichkeit genommen wird, das Recht zu Man hat diese Thatsachen, auf die wir immer hingewi haben, bestritten mit der Hinweisung auf das Arment
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aber davon haben die kleinen Leute leine Kenntniß. über die Höhe der Gerichtskosten find wohl an den Staatssetretair v. Schelling nicht gelangt, aber fte find zahlreich vorhanden. Ich werde in meinem gothaischen freise überlaufen mit Klagen von Leuten, die verfichern,
Armenrecht nichts. Hr. Porsch hat neulich das Lied vom
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ihr Recht nicht erlangen fonnten. Hierin hilft also aud Rechtsanwalt gesungen, aber in meiner Heimath bat nod mals ein Rechtsanwalt bankerott gemacht. Sie nehmen eine ausgezeichnete Lebensstellung ein und haben Theil in furzer Zeit ein großes Vermögen erworben. Da
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