rnfen und angegeben, daß das Kind bald nach der Geburt eines natürlichen Todes gestorben und von thr, behufs Vermeidung der nöthigen und sie kompromittirenden Formalitäten in der erwähnten Weise versteckt worden set. Die Vertheidi gung der Angeklagten hat der Rechtsanwalt Wronker übernommen, und als Sachverständige fungiren die Geb. Medizinal Räthe Dr. Lieman und Wolff.
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Die Berichte der Fabrikinspektoren pro 1883 fon statiren eine bedeutende Zunahme der Beschäftigung jugend licher Arbeiter. Jn 21 516 Fabriken waren 143 805 jugendliche Arbeiter beschäftigt, was eine Zunahme von 20262 gegen 1882 ergiebt. Diese Zunahme ist aber nicht eine thatsächliche Bunahme dieser Arbeitskräfte, sondern ist zum Theil auch auf genauere Erhebungen zurückzuführen. 20 pCt. aller dieser Ar beiter entfallen auf die Textilindustrie. 64 pCt find männlichen, 36 weiblichen Geschlechts, Kinder zwischen 12 und 14 Jahren maren 18 395 beschäftigt. Die Verlegung des Zahltages vom Sonnabend auf einen früheren Wochentag wird sehr em pfohlen.
nehmigung übermittelt haben. Versicherungspflichtige, welche berartigen freien Kaffen schon vor dem 1. Dezember 1884 als Mitglieder angehört haben und ihnen noch angehören, fönnen nunmehr vor Ablauf des Rechnungsjahres und ohne breimonatliche Kündigung aus der Drts Krankenkasse 2c. a us treten, jedoch nur, wenn: a. bie betr. freie Hilfskaffe bis zum 1. Juli 1885 ein abgeändertes Statut erwirkt, welches bem§ 75 genügt, b. der Austritt innerhalb vier Wochen nach Genehmigung des neuen Statuts bei dem kompetenten Kaffenorgan angemeldet wird; die lekte derartige Austrittserklärung iann demnach vier Wochen nach dem 1. Juli 1885 erfolgen. Das Ausscheiden geschieht dann an dem Tage, an welchem nach der Austrittsanmeldung zuerst wieder Kaffenbeiträge fällig werden. Wenn die vierwöchentliche Frist versäumt oder das revidirte Statut erst nach dem 1. Juli 1885 genehmigt wird, so ift Versicherungspflichtigen der Austritt wiederum nur mit dem Schluffe des Rechnungsjahres und dreimonatlicher Kündigungsfrist gestattet.
a. Wegen mehrerer schwerer Urkundenfälschungen und Betrügereien ist vorgestern ein Arbeiter" Hemmerling zur Haft gebracht worden, welcher in Gemeinschaft mit dem Provisionsreisenden W. den Prinzipal des Letteren, Uhrenhändler. in der Naunynstraße, erheblich geschädigt hat. Der Uhrenhändler H. vertreibt seine Uhren durch Provisionsreisende an fleine Leute gegen Ratenzahlungen und auf sogenannten Leibkontrakten. Die Reisenden ei hielten nach jedem Geschäftsabschluß ihre prozentualen Provisionen, und es war deshalb Diesen Reisenden darum zu thun, recht viele Geschäftsabschlüsse zu machen. Zwei diefer Reisenden fimulirten deshalb, da fie aaf reellem Wege Käufer nicht finden konnten, Geschäftsabschlüsse, um so ihre Provisionen zu erlangen, und einer der selben, der Reisende W., sezte fich zu diesem Zweck mit Hemmerling in Verbindung. Hemmerling nahm dem W. ver schiedene Uhren ab und unterzeichnete die ihm vorgelegten Leibkontrakte mit verschiedenen fremden Namen, so daß der Prinzipal des W. glaubte, die Uhren seien an verschiedene Personen verkauft. Denn wenn Hemmerling sämmtliche Kontrafte mit seinem eigenen Namen unterzeichnet hätte, so häite der Uhrenhändler den Schwindel bald entdecken müssen. Die fo erlangten Uhren wurden von Hemmerling sofort veräußert und der Erlös von ihm mit dem Reisenden W. getheilt, welcher außerdem von seinem Prinzipal die Provifionen für die angeblichen Geschäftsabschlüsse erhielt, während der Prinzipal nur ganz geringe Anzahlungen auf die verkauften Gegenstände erhalten hatte. W. ist wegen dieser Schwindeleien schon vor einiger Beit zur Untersuchungshaft gebracht worden und Hemmerling ist ihm gestern dahin nachgefolgt.
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Dresden. Zur Lohnbewegung der Tischler. Die hiesigen Tischlermeister wollen angesichts der drobenden Strikebewegung auch nicht unthätig bleiben. Sie halten schon icht Versammlungen ab, um den drohenden Arbeitseinstellun gen geschloffen gegenüberzutreten. In welcher Weise dies ge fchehen soll, haben die Herren Meister bis heute noch nicht Rebelämpfer Derrathen. Von Seiten der Gehilfen find unannehmbare Forderungen durchaus nicht gestellt worden. Die Agitation breht sich vor Allem um die Aufstellung eines Normallohneidenden tarifs. Ob die Meister diese Aufstellung werden verhindern mehr und fönnen, muß um fso mehr bezweifelt werden, als bis jest die Berungsvorl Gehilfen, was das geschlossene Auftreten" anlangt, den Meistern weit überlegen waren.
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Hamburg . Der Streit in der Philippsohn u. Freuden thal'schen Schuhwaatenfabrik ist siegreich für die Arbeiter be higen ber endet und haben die Streifenden schon am Montag die Arbeit inanzzöll wieder aufgenommen. Ein weiterer Bericht erfolgt in morgiger Nummer.
Zur Gewerbefreiheit. Die hiesige Barbier- und Friseurs Jnnung bat neulich bei den Verwaltungsbehörden beantragt, daß ihre Mitglieder, gemäß der bekannten Adermann'schen Bu fapklausel zur Gewerbeordnung, in Zukunft allein berechtigt sein sollen, Lehrlinge anzunehmen. Ueber die Ackermann'sche Bestimmung ist an dieser Stelle oft genug gesprochen worden; den Antrag der Jnnung balten wir daher für überaus bedeni lich. Viel Richtiges enthält dagegen, was die Jnnungsmeister über die Lage der Lehrlinge im Barbiergewerbe sagen:„ Es betrieben viele Lehrherren neben dem Barbier- und Friseurgewerbe ein anderes Gewerbe, und die Lehrlinge kämen im Nevengewerbe weit mehr zur Verwendung als in dem Hauptgeschäft. Dies sei eine Ausbeutung der jugendlichen Kräfte und ein verfehlter Beruf für diese Lehrlinge, denn nach überstandener Lehrzeit hätten dieselben dann in leinem soviel gelernt, daß fie eins davon mit Erfolg betreiben könnten." Stimmt! Aber wenn die Innungsmeister ihre Lehrlinge drei Jahre behalten, wenn fte für für dieselben faft gar feine Auslagen für Verlust an Material und dergl. haben( die meisten Lehrlinge haben sogar ihre eigenen Meffer zum Rafiren), wenn die Lehrlinge dagegen lange, lange Beit dieselbe Arbeit verrichten wie die selbständigen Gehilfen, nur nichts dafür bekommen so ist das auch eine Ausbeutung der jugendlichen Kräfte", und wenn der Lehrling nur bei der Innung unterkommen kann, dann wird die Innung taum be= scheidener in ihren Ansprüchen werden.
Die diesjährigen Uebungen der Erfahreserven der Infanterie find wie folgt festgefeßt: Die erste zehnwöchige Uebung wird in dem Zeitraum vom 11. August bis 19. Ottober, die zweite vierwöchige in dem Zeitraum vom 22. Septem ber bis 19. Oktober stattfinden; die Zeitbestimmung für die britte und vierte vierzehntägige Ulebung bleibt noch vorbehalten. Die zum ersten Male übenden Ersapreserven der Artillerie werden zum 1. September und die übrigen Kategorien dieser Waffe so eingezogen, daß die Uebungen derselben sämmtlich an einem Tage endigen.
Gerichts- Zeitung.
Eine eigenthümliche Antlage wegen Unterschlagung in amtlicher Eigenschaft gelangte heute gegen den Krankenwärter Ernst Otto Constantin vor der zweiten Strafkammer hiefigen Landgerichts I zur Verhandlung. Der Angeklagte war in der Zeit vom 16. April bis Ende September 1881 in der Königlichen Universitäts- Klinik angestellt, und es gehörte auch zu feinen Obliegenheiten, den Kranken die ihnen vom behan Delnden Arzt verschriebenen Diätformen und desgl. Extradiät zu verabfolgen. Bur lesteren Form gehörte auch das Bier. Der Angeklagte zog es aber, wie er vor Gericht einräumte, das verordnete Bier, anstatt es den Kranken zu geben, in min deftens 50 Fällen selber auszutrinken. Er wurde deshalb das mals aus seiner Stellung entlaffen und selbstverständlich auch zur Untersuchung gezogen. Indeß ist es erst jest gelungen, den Aufenthalt des Angeklagten zu ermitteln, der fich damals ins Ausland begeben hatte. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesammtstrafe von sechs, der Gerichtshof erkannte auf eine solche von vier Monaten Gefängniß.
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Beft, 10. Februar.( Beendeter Strike) Der Dmnibu ftrile hat mit einem Sieg der Omnibusbefizer gegen Bolizeikommission des Magistrats geendet. Die Kommiffion hat beschlossen, das neue Statut für dieses Jahr außer zu setzen, um während dieser Zeit ein Uebereinkommen mit den Omnibusbefizern au treffen. Lettere waren in einem fe versammelt, als die Nachricht über den Ausgang der zu ihnen drang und fie nahmen dieselbe mit Elfen- Rufen gegen. Aufruf an die Vorstände sämmtlicher Schneide Fachvereine Deutschlands ! Schon im Juni vergangenen Jahres wurden öffentliche Bekanntmachungen erlaffen, daß fämmtliche Fachvereine der Schneider und verwandten Beruf genoffen auf dem Rongres in Gotha vertreten laffen möchten was allerdings mit Geldkosten verknüpft und daher auch wohl die Ursache war, daß mancher Verein keinen Delegirten schide, weil dazu die Mittel fehlten. Auf dem Kongres wurde be Verband gegründet und auf Grund des dort festgestellten Statuts von der hiesigen Polizeibehörde genehmigt und seit dem 1. November v. J. in voller Thätigkeit. Kollegen Die Zahl der Fachvereine, welche fich bis heute mit uns u gemeinsamen Werte vereinigt baben, ist eine, leider muß Dies hier fonstatiren, sehr geringe. Woher fommt das? a Thr, die Ihr uns noch ferne steht, nicht mit uns das gleid Intereffe? Bedenkt Ihr nicht, daß wir nur Erfolge, wi liche große Erfolge erstelen tönnen, wenn wir ein geschloffene Ganzes bilden? Bedenkt, welche Erfolge wir erreichen fönnen im großen Verbande der Einrichtung einer entsprechen den Reiseunterstützung. Dieselbe tommt den jüngeren gliedern freilich direkt, aber durch die Verringerung der Ko furrenz an überlaufenen Plägen, in demselben Maße den den einzelnen Blägen ansässigen älteren Kollegen mit Famil zu Gute. Dieselbe läßt sich aber nur dann durchführen allgemeinen Beften, wenn Ihr Alle, die Ihr noch ferne fic Euch dem Verbande anschließt. Daher richte ich namentlic Die Fachvereine der Schneider und verwandten Berufsgenoff nochmals die Aufforderung, fich so bald als thunlich dem bande anzufchließen. Diejenigen Kollegen aber, welche nicht organisirt find, fordere ich zu ihrem eigenen Wohle fich zu vereinigen und dem Verbande beizutreten. Gin allein führt zum Biel ! B. Kutschbach, 1. Vorsitzender des tral Verbandes der Schneider und verwandten Berufsgenoff Hamburg , 3. Marktstraße 26, 1. Etg. NB. Ale arbeiterfreun lichen Blätter werden dringend um Abdruckt obigen Aufruf gebeten.
„ Es ist die Zeit der allgemeinen Korruption, der universellen Käuflichkeit, oder, um die ökonomische Ausdrucksweise zu gebrauchen, die Beit, in der jeder Gegenstand, ob phyfisch oder moralisch, als Handelswerth auf den Markt gebracht wird, die Zeit, wo selbst Dinge, die bis dahin mitgetheilt wurden, aber nie ausgetauscht, gegeben aber nie verkauft, erworben aber nie gekauft: Tugend, Liebe, Ueberzeugung, Wiffen, Gewissen 2c., wo mit einem Worte Alles Sache des Handels wurde" Diese Worte von Karl Marx fielen uns unwillkürlich ein, als wir einen Bericht der Weser 8tg." über die Pariser Heirathsagenturen lasen: Mehr als die Hälfte der Ehen wird hier von Persönlichkeiten vermittelt, die, sei es gewerbsmäßig oder gelegentlich, im Dienste Hymens ihren Vortheil suchen. Nicht alle Bräute freilich wiffen, daß fte, anstatt fich zu verheirathen, verheirathet werden. Hat der Mann, wie es oft geschieht, dem Vermittler einen Theil der Mitgift- gewöhn lich 10-15 pCt. als Lohn versprochen und tann er die Wechsel, die er dafür ausgestellt, an den Verfalltagen nicht einlösen, so hütet sich der Matler wohl, mit einem Prozeß den Kunden zu brüskiren und das junge Eheglück durch die Enthüllung seines Ursprungs zu stören. Er weiß zumeist, daß sein Schuldner ihm zu neuen Geschäften verhelfen und um so ein träglichere Hilfe leisten fann, je fefter er ihn in den Schraubstock der Schuld und des Geheimnisses einklemmt. Statt der Baarzahlung schlägt er ihm vor, die Ehe anderer Mitgift. fandidaten mit den Schwestern, Nichten oder Tanten seiner Frau einzufädeln. Die neuen Bewerber finden dann beim Schuldner Einführung, Empfehlung und Verlobung und werden ihrerseits schließlich auch dem Matlergeschäfte affoziirt. So schlagender Beleg zu dem Worte von Mary, daß auch die wächst der Geschäftstreis von Familie zu Familie. "- Ein Liebe Sache des Handels" geworden ist unter der Alles zerseßenden Herrschaft des Kapitalismus !
Ein jugendlicher Messerstecher präsentirte fich gestern in der Person des 12 Jahr alten Gemeindeschülers M. Kohnert vor der 90. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts. Durch einen Mitschüler angefeuert, lief er am Nachmittag des 11. Dezember cr. nach Schulschluß einem jüdischen Schüler eines Gymnafiums nach, der fich vorher gegen seiner Konfeffion oder Nationalität geltende schwere Schimpfworte vertheidigt hatte, nach und versette demselben mit dem gezückten Meffer einen heftigen Stich in den Hinterkopf. Zum Glück find böse Folgen nicht eingetreten. Der jugendliche Angeklagte suchte von seiner anwesenden Mutter unterstüßt, sein Heil im Leugnen. Der Staatsanwalt beantragte 8 Tage Gefängniß, während der als Nebenkläger auftretende Vater des Verlegten mit großer Wärme für einen Verweis plaidirte. Der Gerichtshof verurtheilte aber
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Bildung und Verbrechen. In Preußen fommt nach uns vorliegenden statistischen Berichten alljährlich ein Mord
Vereine und Versammlungen.
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Der Arbeiter. Bezirksverein des Westens bielt Montag, den 9. Februar, eine Versammlung in Gründ Salon, Schwerinstraße 26, ab, in welcher der Stadtverordn
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den Angeklagten in Folge seines dreisten Auftretens vor Gericht auf je 85 000 Personen, während im Jahre 1883 das Verhält Herr F. Görcki einen Vortrag über Kommunales hielt. Referent niß in den Vereinigten Staaten 1 zu 32 000 war und im Jahre beleuchtete zuerst die Einschäßung des Einkommens, betonte
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dann auf die Miethssteuer und Besteuerung der Luruswoh wesen. Reicher Beifall erntete der Redner für seinen Vortrag nungen über, verweilte längere Zeit beim Armen- und Schul Es wurde dann folgende Resolution eingebracht und ange nommen: Der Arbeiter Bezirksverein des Westens erklärt: Eine Reform der Miethssteuer ist eine gebieterische Pflicht be Stadtverordneten- Bersammlung und drückt der Verein f lebhaftes Bedauern darüber aus, daß die Stadtverordneten arbeitenden Bevölkerung und ihrer berufenen Vertreter ent
Versammlung so wenig den gerechten Anforderungen
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da die Kaffe des Vereins in nicht glänzender Lage fich befindet angenommen, worauf die Versammlung geschlossen wurde. Die
Jahre verhältnismäßig mehr als fünfmal so viel Morde begangen worden find, als in Preußen. Ein Blick auf die Vers brecher statistik der verschiedenen Staaten der Union lehrt, daß überall die 3ahl der Morde in einem auffallen. den Verhältnisse steht zu der 8ab1 der Apal phabeten, oder solcher Personen, die nicht lesen und schrei ben tönnen. So finden wir, daß in allen denjenigen Staaten, wo viel Unwiffenheit herrscht, daß Verhältniß der Morde zur Gesammtzahl der Bevölkerung fich viel schlechter gestaltet, als das für die ganze Union geltende Durchschnittsverhältniß. Am ungünstigsten ist daffelbe in Texas, wo nach dem legten Bensus ungefähr der vierte Theil der Bevölkerung nicht lesen fonnte. Dort tam im legten Jahre ein Mord auf je 8500 Personen. Aehnlich war es in anderen früheren Sllavenstaaten; in Ken tudy 3. B., mo 22,2 Prozent nicht lesen fonnten, fam ein Mord auf je 9300 Personen, und in dem spärlich beftebelten Georgia mit 42,8 Prozent Leseunkundigen ein Mord auf je 11 300 Ber fonen. Illinois dagegen, wo die Zahl der Leseunkundigen im Jahre 1880 nur 4,3 Prozent betrug, batte nur einen Mord für je 51 000 Personen aufzuweisen. Im Staate New- York , wo 4,2 Prozent nicht lesen fonnten, war das Verhältnis 1 zu 42 000, also etwas ungünstiger, was fich leicht aus den eigenthümlichen Verhältnissen der Weltstadt New Dort erflärt.
Ein höchft merkwürdiger Prozeß auf Anerkennung, daß eine nahezu 40 jährige israelitische Ehe nicht zu Recht bestand, gelangte vor einigen Tagen vor der ersten Straffammer biefigen Landgerichts I zu einem definitiven Abfchluß. Kläger war der Kaufmann Salomon aus Weißensee, Beklagte seine ihm nach jüdischem Ritus angetraute Ehefrau. Mit der Einführung des sogenannten Judengefeßes vom 23. Juli 1847 wurde auch die Neuerung geschaffen, daß Juden eine rechtsgiltige Ehe nur vor dem Gerichte schließen, während nach den landrechtlichen und gemeinrechtlichen Bestimmungen die von dem jüdischen Rabbiner geschlossenen Ehen der Juden verbindliche Kraft erlangten. In dem fraglichen Prozeß war vornehmlich die Thatsache zweifelhaft, ob die Ehe des Klägers mit der Beklagten , aus der übrigens sechs zum Theil jezt schon verheirathete Rinder entsproffen sind, Dor oder nach Erlaß des gedachten Gesezes geschlossen worden ist. Dokumente darüber tonnten nicht beigebracht worden, und so macht das Landgericht die Entscheidung des Prozesses von der Leistung eines dem Kläger dahin auferlegten Eides abhängig, daß die jüdische Trauung erst nach der Publikation des Juden gefeßes stattgefunden hat. Nachdem diese Entscheidung durch Burudweisung der dagegen eingelegten Berufung und auch des Rechtsmittels der Revision Rechtskraft erlangt hatte, leistete vor einigen Tagen der Kläger trop der eindringlichsten Vorhaltungen den ihm auferlegten Eid ab, und der Gerichtshof mußte eine feit beinahe 40 Jahren wenigftens in den Augen Der Betheiligten und der Mitmenschen bestehende Ehe als nicht zu Recht bestehend bezeichnen. Dieser Spruch wird für den größten Theil der Betroffenen noch zahlreiche Unzuträglichkeiten mit sich bringen.
Soziales und Arbeiterbewegung.
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der Zigarren- und Tabaksarbeiter Berlins machen wit hiermit bekannt, daß die Beiträge jeden Montag von 7 bi 9 Uhr Abends im Lokal des Herrn Hilger, Adalbertstr. Nr. 4 Sterbetasse der Metallarbeiter( Eingeschriebent Den Mitgliedern der Allgemeinen Kranten und Hilfstasse Nr. 29, Filiale Berlin ) zur Nachricht daß für die Mitglieder, die im Westen und in Schöneberg wohnen, eine neue Bahlstelle an der Ecke der Flottwell und Stegliger Straße, Destillation von Sanbe errichtet ist. Es werden dort jeden Sonnabend, Abends po 7 Uhr ab. Die Beiträge entgegengenommen, sowie neue Mit
Krefeld . Bur Lage der hiesigen Seiden. industrie. Die biesige Seidenindustrie hat einen ungeheuer schlechten Geschäftsgang zu verzeichnen und ist dadurch die Lage der hiesigen Seidenarbeiter eine höchst traurige geworden. Die Arbeitslosigkeit hat große Dimensionen angenommen und gebe ich einen furzen statistischen Ueberblick über dieselbe: Im Betrieb befindliche Handwebstühle. 4354 1036 Stillſtehende
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Der Fachverein der Nähmaschinenarbeiter und Berufs genoffen bält am Sonnabend, den 14. d. M., Abends 8/2 in Feuerstein's Restaurant, Alte Jacobstraße 75, eine Be sammlung ab. Tagesordnung: 1. Stellungnahme zur allge Rechtsan imeinen Metallar beitervereinigung Deutschlands . 2. Abrechnung über das Weihnachtsfest. 3. Verschiedenes. Aufnahme neuer Mitglieder, Gäfte willkommen.
Doch ist zu bemerken, daß die im Betrieb befindlichen meistens 3/4 Tag arbeiten. Rönnte man die Folgen dieser Ar beitslosigkeit übersehen, so würde man erschrecken. Die hiesige Preffe magt es nicht, die Folgen einzugefteben, sondern zieht vor, den Thatbestand selbst zu ignoriren. Der Verdienst in den mechanischen Webereien ist auch sehr niedrig, der Wochenlohn variirt von 9-12 Mart. Die größte mechanische Stoff- Größe. 2. Bei unbewölktem Himmel ist er in unseren Gegen
weberei ist die von Krahnen und Gobbers, welche auch am besten den Arbeiter auszunußen weiß, dieselbe giebt jedem Arbeiter zwei Stühle und wird der Arbeitspreis dann um ein Drittel heruntergefeßt. Wie fich der Arbeiter dabei abradern muß, um etwas zu verdienen, kann man sich wohl denken. Jene Weberei hat auch die längste Arbeitsdauer und wäre es dringend zu wünschen, daß derselben durch Einfüb.ung eines Marimalarbeitstages von 10 Stunden die Arbeitszeit in etwas
Am 14. Februar tritt das Gesetz vom 28. Januar d. J. betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 15. Juni 1883 über die Krantenversicherung der Arbeiter, in Kraft, welches in der am 31. Januar zu Berlin ausgegebenen Nummer 2 des Reichsgefegblattes publiziti worden ist. Dieses für die freien Hilfskaffen hochwichtige Gesez hat furz folgenden Inhalt: Nach dem Geseße vom 15. Juni 1883 mußten diejenigen versicherungspflichtigen Personen, welche am 1. Dezbr. 1884 einer bem§ 75 Des Geseges nicht genügenden freien Hilfskaffe angehörten, mit diesem Tage Mitglieder der für den betreffenden Gewerbezweig vorhandenen Drts, Bet lebs( Fa brit). Bau- oder Innungskrankenkaffen werden. Auch wenn Die freien Hilfskaffen nach dem 1. Dezember 1884 ihre Statuten bergestalt umformten, daß fie dem§ 75 des Gesetzes ge nügen, so war bisher der Austritt aus der Zwangskasse nur mit dem Schluffe des Rechnungsjahres und mit mindestens Deimonatlicher Kündigungsfrist gestattet. Dieser Rechtszusand erleidet durch das neue Gesez eine Aenderung hinsichtlich folcher freier Hilfskaffen, welche zwar am 1. Dezember v. I den Anforderungen des§ 75 nicht genügt, aber bereits vor diesem Tage die zur Erfüllung dieser Anforderungen nöthigen Statutenänderungen der zuständigen Behörde zur Ges Verantwortlicher Redakteur R.
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den immer zu sehen. 3. Die Ortsbestimmung, die Sie angeben, ist ganz richtig; der Polarstern lieat genau in der von Ihnen angegebenen Linie, und zwar im Sternbib des fleinen Bären Man bezeichnet ihn dort mit dem Buchstaben Alpha. Wette, Tieditr. Die englisch - australischen Kolonien g hören nicht zum Weltpoftverein.
aus
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Statopponenten. Weshalb sollte wohl das Wort Stat carta" und nicht aus ,, escarter" gebildet sein? G beschränkt würde. Möchten boch die Weber Krefelds recht zabl mug übrigens lateinisch heißen charta und nicht carta, biefe Form giebt es überhaupt nicht. Das Stammwort von escarter oder écarter ist das italienische Wort scartare. Nun wollen wir aber genug sein laffen des grausamen Spiels
Verein eintreten, denn nur durch gemeinsames Handinhandgehen können fte beffere Bustände erringen.
Cronheim in Berlin . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Sterzu eine Beilage
Des U
Abend