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Beilage zum Berliner Voltsblatt.

Str. 38.

mirbert.

Politische Webersicht.

Einen Bismarckhymnus in Prosa erlassen die Konser­Dilbe lautet: im vierten Mecklenburgischen Reichstagswahlkreise. An die Wähler des 4. Wahlkreises! Am

Sonnabend, den 14 Februar 1885.

lichen Intereffe Nachtheile erlitten haben, schablos zu halten. In dieser Richtung bewegt sich die ganze sozialpolitische Ge­Die Abstimmung über die Erhöhung des Getreide- sezgebung des Reiches. Auch das Deutsche Adelsblatt" hat olles wird doch eine interessantere werden, als man allgemein fich fürzlich ganz in meinem Sinne ausgesprochen, es hat ge­bermuthete. Auch im Bentium giebt es einige Abgeordnete, faat, es handle fich hier um einen riiterlichen Kampf. Ich gegen die Bollerhöhung stimmen werden, andere wollen hoffe deshalb, die ritterlichen Heren von der Rechten werden und fpeste drücken", wie der parlamentarische Ausdruck heißt, wenn meinen Antrag unterstüßen. Die von den Gegnern meines Jemand aus irgend welchen Gründen weder für noch gegen Antrages geltend gemachten Gründe sind nicht stichhaltig; die nen Antrag oder eine Vorlage stimmen will. Der fleritale vorhandenen Schwierigkeiten müssen sich überwinden laffen. Wenn die Festsetzung der Entschädigungspflicht dazu beiträgt, und Strenge einer Anfrage aus seinem Wahlkreise die bündige Erklärung unnöthige Verhaftungen zu verhüten, so würde das nur ein nd unich gegeben, daß er gegen die Erhöhung stimmen werde. Das Gewinn sein; allerdings wird der Richter vorsichtiger werden, brav, denn gerade in seinem Kreise wohnen die blutarmen wo es fich um Verhaftungen handelt; andererseits wird aber Beber, welche unter der Bollerhöhung ganz besonders leiden tein Richter so fiskalisch denken, um eine nothwendige Ver­baftung wegen der eventuellen Entschädigungspflicht des Staates zu unterlassen. Betrügerischen Manipulationen seitens Verurtheilter, die man befürchtet, wenn mein Antrag Gesez wird, kann man leicht durch geeignete Maßregeln vorbeugen; 11 Februar tretet Ihr zum Entscheidungskampf an die Wahl- obrigens kann kein Geses ganz vollkommen sein; irgendwelche e! Es handelt sich darum, ob Ihr den liberalen Kandidaten Umgebungen werden immer vorkommen, aber man muß vor leht, der fich zur deutschfreifinnigen Partei des Reichstages fennt, der Partei, welche die parlamentarische Herrschaft er­Allem die dringendsten Mißstände beseitigen. Daß die Re­gierung ftets erklärt hat, finanzielle Bedenken ständen febt, die Politik Seiner Majestät des Kaisers und des Fürsten meinem Antrage nicht entgegen, erfüllt mich mit Genug­Bismard auf jede Weise verdächtigt und bekämpft und ihr die thuung; denn zur Entschädigung unschuldig Vertheilter thuung; denn zur Entschädigung unschuldig Vertheilter nothwendigen Mittel versagt; oder ob ihr den fonservativen muß Die große deutsche Nation Geld übrig haben. übrig haben. Kandidaten erwählt, der treu zu Kaiser und Reich, zu seinem Daß sich ein verbrecherisches Gewerbe herausbilden könnte, ubmgetrönten Reichskanzler und dessen Gesammtpolitik steht! fich unschuldig verurtheilen zu lassen und dann Ent­faft Jachter!!! Wer treu zum Reich und seinem Reichskanzler Barole ist jetzt: Für Bismard, gegen die Bartei Eugen schädigung zu fordern, ist um so weniger zu befürchten, als Betrüger und Spizbuben durch andere Verbrechen viel bes quemer fich Getd verschaffen können, als auf jenem umständ­lichen und gefährlichen Wege. Andererseits mehren sich die Fälle, wo Unschuldige zu mehrjährigen Buchthaus- und Ge­fängnisstrafen verurtheilt werden, fortwährend; seit einem Jahre find wieder 13 Fälle vorgekommen, nachdem in den beiden vor­hergehenden Jabren in 18 solchen Fällen zusammen auf 80 Jahre Freiheitsstrafen erkannt worden war.( Redner bezieht fich noch auf eine Reihe fernerer statistischer Einzelheiten.) Der schen; Ich habe, um nur etwas zustande zu bringen, mir die Die größte Selbstbeschränkung auferlegt. Eigentlich wünsche ich die Entschädigung nicht nur aller unschuldig Verurtheilten, fondern auch aller unschuldig Verhafteten. Mit meinem An trage stehe ich aber völlig auf dem Boden der Beschlüsse der Kommission, die sich in der vorigen Session mit diesen Ma­terien beschäftigt hat. Die Motive, welche für diese Kom­missionsbeschlüsse maßgebend waren und die in dem Kom­miffionsberichte niedergelegt find, mache ich mir sämmtlich zu eigen. Redner erläutert nunmehr eingehend die einzelnen deffelben.

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ht, dem fann die Wahl nicht schwer fallen, er wählt den Botschaftsrath 3. D. von Hirschfeld."

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wie Thune Druckschrift von Karl Frohme ,, Die nationale Mis Auf Grund des Sozialistengesetes ist die nichtperiodis fion der deutschen Sozialdemokratie" ver­

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Belgien .

Der von dem Ministerium einberufene obere Land- vorliegende Antrag entspricht noch lange nicht meinen Wün­

wirthschaftsrath bat nach langer Diskussion mit 13 Ben 7 Stimmen den Beschluß gefaßt, die Einführung irgend Cines Eingangszolles auf ausländisches Getreide und Lebens­

als dem Volte und der Landwirthschaft gleich schädlich nen. Auch in den Abtheilungen der Deputirtenkammer

wat tine diesem Bolle wenig günstige Stimmung vorhanden.

Frankreich .

Bie verlautet, wird die französische Regierung sofort nach

Beendigung der Debatte über die Getreidezölle die De Tagesordnung verlangen. Die Regierung wird auch an

II. Jahrgang.

laffen für diejenigen Verurtheilten, deren Unschuld bei der Wiederaufnahme des Verfahrens sich herausstellt. Wir können aber nicht einer Entschädigung auch für die Nichtschuldigen unsere Bustimmung geben. Man bebauptet freilich, und zwar mit Recht, daß unsere Strafprozeßordnung einen Unterschied zwischen unschuldig und nichtschuldig nicht kennt. Aber es ist doch die Frage, ob wir diese Praxis sollen anwenden dürfen, wo es fich nur um formales Recht handelt. Ich glaube, das Rechte bewußtsein unseres Bolles würde auf das Tiefste ver­legt werden, wenn wir eine Entschädigung auch in dem Falle zuerkennen wollten, wo der Gerichtshof das ,, non liquet" aus­sprechen muß. Jedenfalls können wir dem Antrag nicht ohne kommissarische Berathung zustimmen. tommissarische Berathung zustimmen. Der Standpunkt, den wir vertreten, macht viele Aenderungen nöthig, die wir im Plenum nicht vollziehen können.

Abg. Rintelen bringt dem Antrage große Sympathie entgegen, der eine Forderung der ausgleichenden Gerechtigkeit erfüllt. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sollte indessen nur dann zugelassen werden, wenn erwiesen wird, daß das frühere Urtheil auf falschen Grundlagen beruht. So lange die Grundlagen nicht angefochten werden, muß das Urtheil als gerecht gelten. Mit Herrn Hartmann bin ich einverstanden, daß, eine Entschädigung in den Fällen zu gewähren, wo der Ge richtshof das ,, non liquet" aussprechen mußte, das Gerechtig teitsgefühl unseres Volfes tief verlegen mußte. Es ist deshalb zu wünschen, daß der Antrag eine solche Formulirung erhält, aus welcher hervorgeht, daß eine Entschädigung nur dann zu gewähren ist, wenn die Unschuld des Angeklagten erwiesen ist. Eine solche Formulirung wird allerdings Schwierigkeiten bes reiten, und deshalb schlage auch ich tommiffarische Berathung des Antrages vor.

Abg. Kayser: Die Bähigkeit, mit welcher die verbünde­ten Regierungen sich hier der Gewährung von Entschädi gungen widerseßen, muß auffallen, da fte fich auf anderen Gebieten zur Gewährung von Entschädigungen haben bereit finden laffen. Es ist hier so viel vom Gerechtig feitsgefühl des Volkes gesprochen worden, die Herren sollten nur einmal hören, wie das Volk über die Handhabung unserer Rechtspflege spricht. Ich halte es einfach für eine Sache der Klugheit, diesem Antrage zuzustimmen. Die Regierung fönnte fich damit lostaufen von der Revision unserer Prozeßordnung an Haupt und Gliedern. Man spricht viel davon, daß beffere Garantien geschaffen werden müßten, um Verurtheilungen von Unschuldigen zu verhindern. Ich halte alle Garantien in dieser Richtung für papiernes Juristenrecht, mit dem dis Angeklagten nichts anzufangen wiffen. Ein großer Theil der Schuld an der jezigen Rechtspflege trifft unsern Richterstand selbst. Von dem ersten Augenblicke an, wo jemand in den Anklagezustand

Stellung der Vorlage über das Listenskrutinium auf Paragraphen seines Entwurfs und wünscht Plenarberathung versett ist, glaubt der Richter seine Aufgabe darin zu erblicken,

Senat die Aufforderung richten, möglichst rasch über die da­Diese noch vor den Diterferien von den beiden Kammern Doet und die Beseitigung der Ersatzwahlen vor Ablauf der lichen Frist entschieden werden könne. Bezüglich des Datums der allgemeinen Wahlen kann die Regierung heute teinen Beschluß faffen, da diese Frage nothgedrungen der reform unterworfen ist.

7

84

Von 14 am Dpernplas arretirten Individuen wurden Bingen Freiheitsstrafen verurtheilt und 7 entlassen. Großbritannien .

us London wird der Boffischen Zeitung" folgendes

Staatssekretär v. Schelling: Die Regierung hegt ebenso sehr den Wunsch, daß Irrthümer der Strafjuftis nach Möglich feit an den davon Betroffenen wieder gut gemacht werden. Sie ist auch meines Wissens, wenn sie im einzelnen Fahe die Ueber zeugung von der Unschuld erlangt hat, nach Möglichkeit bes müht gewesen, den unschuldig Bestraften eine Entschädigung zu gewähren, soweit es die verfügbaren Mittel zuließen. Das Streben, an Stelle des freien Ermessens feste Rechtssäße zu stellen, ist ja allgemein berechtigt, man wird nur die Rückwir tung einer solchen Einrichtung auf die Strafrechtspflege nicht außer Acht laffen dürfen. Ich fürchte, es werden in dieser Be ziehung dem Antrage im Schooße des Bundesrathes Bedenken entgegenstehen. Die Antragsteller gehen aber auch, wie ich

alles aufzubieten, was was gegen den Angeklagten spricht. Sympathien und Antipathien sollen für den Richter nicht vorhanden sein. Was ist aus dem schönen Grundfaß geworden? Die alten Heldengestalten unseres Rich terstandes, Männer, wie Birchmann, find nicht mehr, sie sind zum Theil aus ihrem Amte entfernt worden, eben um ihrer Grundfäße willen, die sie vertreten haben. Durch den politi schen Prozeß ist der Niedergang unserer Rechtspflege gefördert worden. Auch die Bildung der Straffammern muß in vielen Fällen Bedenken erregen, ist es doch so weit gekommen, daß das Bolt gewiffe Straffammern zu bezeichnen muß als solche, von denen immer Verurtheilungen erfolgen. Kommen Sie also uns nicht immer mit der Phrase, daß beffere Garantien zur Verhütung von Verurtheilungen Unschuldiger geschaffen

Telegramm gesandt: Eine hier eingetroffene Depesche aus Bellington befagt, in ganz Neuseeland herrsche heftige glaube, weit über das Biel hinaus. Jm Wiederaufnahmever werden müssen, namentlich in dem Augenblicke, wo die verbün

Aufregung in Folge der Nachricht, daß Deutschland Samoa anneliirt habe. Der englische und amerikanische Konsul hätten Brotest eingelegt, die Lage sei sehr ernst. Daily Telegraph " will ferner wiffen, die Annexion sei von einem deutschen Sub­alternbeamten ohne Ermächtigung der deutschen Regierung vollzogen worden. Also immer mehr Verwidlungen.

-

Soweit eine offizielle Bestätigung vom Tode Gordons

in fudanefischen Verhältnissen möglich ist, haben die Engländer

eine folche erhalten. Eine Depesche des General Wolseley hat nach Maßgabe der damaligen Verhandlung ein ungerechtes solchen Standpunkt tönnte ich beim Reichs- Finanzminister be­

Der am Mittwoch durch die Kolonnen des Generals Earle ge nimlich gemeldet: Von einem Soldaten wurde in der Nähe nommenen Bofition die Kopie eines Briefes des Gouverneurs Don Berber an den Gouverneur des Distriktes von Kerbekan mit, er habe ein Schreiben des Mahdi erhalten, in welchem gefunden. In diesem Briefe theilt der Gouverneur von Berber

Diefer

anzeigt, daß Chartum am 26. Januar genommen worden

feien erbeutet worden.

fahren wird ein Verurtheiller oft freigesprochen werden, weil deten Regierungen im Begriff find, unsere Schwurgerichte zu der Thatbestand durch die Länge der Beit verdunkelt ist, weil verkümmern. So behaupte, daß im Volte das Gefühl der Belastungszengen verstorben oder ausgewandert sind, oder weil Rechtssicherheit nicht mehr vorhanden, oder doß es wenigftens der Vorfall im Gedächtniß der noch vorhandenen Beugen bis verkümmert ist. Wie ließe fich anders der Schrecken erklären, zur Untenntlichkeit verwischt ist. Es muß also in solchem pon dem jeder in unserem Volfe befallen wird, dem eine La­Falle eine Freisprechung erfolgen. Folgt denn nun aus der bung vor Gericht zugestellt wird? Was die Reichsregierung Thatsache, daß der neue Richter zur Ueberzeugung von der diesem Antrage entgegen zu halten weiß, ist lediglich das fista­hat das lische ist auf versessen. Einen gewesen ist? Es kann die Freisprechung im Wiederaufnahme­verfahren leine Garantie dafür bieten, daß der Freigesprochene auch unschuldig sei. Man läuft also Gefahr, eine Entschädi­gung auch solchen Verurtheilten zu Theil werden zu laffen, von deren Unschuld die Volksmeinung nicht überzeugt ist, die von ihren nächsten Bekannten nach wie vor für schuldig ge­halten werden. Ich habe hier nicht aute Bedenken des Bundes­tive des Bundesraths irgendwie anzuführen. In der Kom mission wird die Regierung auf Wunsch auch statistisches Ma­Abg. Lerche: Ich bin mit dem Antrage einverstanden, namentlich auch deswegen, weil er die Forderung der Ent

unb Gordon getödtet sei. Die Dampfer und Boote desselben raths erschöpfen wollen, ich bin garnicht in der Lage, die Mos

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Amerika.

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greifen, aber daß auch der Justizminister denselben vertritt, ist bedauerlich. Gegen eine tommiffarische Berathung des Antrags stimmen wir, weil derselbe zum dritten Male in der Kom­misfion begraben werden würde. Sie( rechts) find doch auch sonst nicht so spröde. Ich erinnere Sie nur an die Getreide zölle. Obwohl auch gegen diese schwerwiegende Bedenken vorlagen, baben Sie es doch in der Ordnung erachtet, diesen Theil der Bollnovelle sofort im Plenum weiter zu berathen. Die Frage, um die es sich bei diesem Antrage handelt, ist schon lange spruchreif, und wir thun gut, dieselbe rasch zu erledigen, ba burch den gegenwärtigen Rechtszustand gerade eine große Anzahl kleiner Existenzen ruinirt wird.

Aba. Veiel erklärt sich Namens der nationalliberalen

wurde eine Bill eingebracht, welche die Bestrafung von Pers In der Legislatur des Staates Pennsylvanien terial vorlegen. lonen behandelt, die Dynamit verkaufen, befördern oder für angefegliche Bwede gebrauchen; und ferner die Beifteuerung schädigung beschränkt auf die unschuldig Verurtheilten. Prin Partei für tommiffarische Berathung und hofft, daß aus der ober Einsammlung von Beiträgen zu irgend einem Dynamit fonb strafbar macht. Das den Jrländern ergebene, in New Dort erscheinende Drgan United Frishman", veröffentlicht eine von mehreren Freunden D'Dorovan Roffa's unterzeichnete Brotlamation, welche 10 000 Dollars Demjenigen zusichert, der Den Brinzen von Wales( Sohn der Königin von England) tobt oder lebendig ihnen einliefert. Parlamentsberichte.

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Deutscher Reichstag..

48. Sigung vom 13. Februar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths v. Schelling, von Boetticher, von Butttamer u. A.

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An Stelle des Abg. Holzmann, welcher sein Amt als Schriftführer niedergelegt hat, wird auf den Antrag des Abg. Brafen Ballestrem durch Attlamation der Abg. Meyer( Jena )

Bum Schriftführer gewählt.

Es folgt die erste Berathung des von dem Abg. Lenz mann eingebrachten Gefeßentwurfes, betreffend die Ent idhäbigung für unschuldig verurtheilte und im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochene Personen aus der

Staatstaffe.

Abg. Lenzmann: Der Gegenstand, den mein Antrag betrifft, hat das Haus bereits mehrfach, ja er hat die gesammte Stufturmelt schon seit Jahrhunderten beschäftigt( Redner giebt einen bistorischen Rückblick). Deutschland ist in der legis. latorischen Entwidelung dieser Frage hinter den meisten Kulturstaaten zurüdgeblieben; es liegt dies theils an der Vor­Hebe der Deutschen für bloße theoretische Erörterungen, theils

der Entschädigung auf die unschuldig erlittene haft gutgeheißen baben, aber wir alle wiffen, daß ein solcher Antrag die Bu stimmung der verbündeten Regierungen nicht erlangt haben würde. Troßdem wird der Antrag in der vorliegenden Form wohl nicht eine Grundlage für die weitere Berathung im Plenum bilden können. Er leidet einmal an formellen Mängeln, die nur von einer Fachkommission zu beseitigen find. Dann fehlt noch, worauf ich hauptsächlich Gewicht lege, eine Bestimmung über den schlimmsten Fall, wo Jemand unschuldig zum Tode verurtheilt und hingerichtet ist. Derartige traurige Fälle tommen gewiß nicht oft vor, aber so lange die Todes strafe überhaupt noch in unserem Strafgesetzbuche steht, werden fte nicht ganz zu vermeiden sein. Der vorliegende Entwurf will ein Recht der Entschädigung nur für den Verurtheilten selbst feststellen. Von dem österreichischen Abgeoronetenhause ist die Bestimmung zum Gesez erhoben, daß in dem Falle, wo Jemand unschuldig bingerichtet ist, die alimentationsberechtigten Angehörigen einen Anspruch auf Entschädigung haben sollen. Ich glaube, daß das Rechtsbewußtsein auf das Tiefste verlegt werden würde, wenn wir nicht in das uns vorgeschlagene Ge­fet eine gleiche Bestimmung hineinschreiben wollten. Aller dings wird das eine Aufgabe diffiziler Natur sein. Ich schlage deshalb vor, den Antrag Lenzmann an dieselbe Kommission zu verweisen, die bereits mit der Berathung des Gesezentwurfs, betreffend Abänderung des Gerichtsverfassungs- Gesezes, befaßt worden ist.

preußischen Justizminifters. Daß zunächst die moralische Pflicht Brinzip feinem Antrage sympatisch gegenüberstehen, demselben

Staates zur Entschädigung unschuldig Verurtheilter und Berhafteter vorhanden ist, wird Niemand bestreiten, zumal in Der heutigen Beit, wo mehr und mehr die Verpflichtung des Staates gefeßlich firirt wird, solche Personen, die im öffent.

Abg. Hartmann: Der Abg. Lenzmann ist mit dieser Vorlage einen Schritt zurückgegangen, aber ich glaube, daß er damit der Sache, die er vertritt, einen guten Dienst geleistet hat. Allerdings fordert derfelbe auch iezt noch so viel, daß eine große Anzahl von Mitgliedern des Hauses, welche im nicht zustimmen können. Was meine Bartel betrifft, so wird dieselbe ein gutes Stück Wegs mit dem Abg. Lenzmann zu­sammengeben tönnen, aber nicht bis an das Biel , welches er fich gesteckt hat. Wir wollen eine Entschädigung eintreten

Er sodann die deutschen Richter gegen die unbegründete Infinua tion des Abg. Kayser, als ob sie ihre Urtheile anders als nach bestem Wissen und Gewissen fällten, oder gar, als ob fte die Untersuchungshaft abstichtlich über die nöthige Dauer hinaus verlängerten.

Abg. v. Graevenis wünscht, daß die Frage zu einem allseitig befriedigenden Abschluß gelange, und hofft, daß die Kommisstone berathungen dahin führen werden, die vorhandenen Bedenken zu beseitigen.

Ag. v. Magdzinski erklärt sich für die Vorlage und wünscht für dieselbe eine besondere Kommission von 21 M gliedern.

Abg. Hartmann nimmt die Richter und Staats anwälte gegenüber dem Abgeordneten Kayser in Sibu, und bestreitet, daß fte zu rigoros oder gar nach Bartelruthten

verfahren.

Abg. Kayser weist darauf hin, daß in Blauen im Voigtlande allerdings sehr rigoros verfahren werde. In Fallen, wo man anderwärts wegen bloßer Fahrläfftgteft, verurtheilt würde, nimmt man dort Vorfaz an, während man anderwärts anfäffige Personen nicht in Untersuchungshaft nimmt, nimmt man fte in Plauen in Haft, weil es Sofaldemokraten find. Herr Hartmann hat freilich selbst teine Erfahrungen auf diesem Gebiete gemacht.( Abgeordneter Sartmann Jawohl Er hat sie aber nicht an seinem eigenen Leibe gemacht. ( Heiterkeit.)

Im Schlußwort macht Abg. Penymann darauf auf­merksam, daß, wenn sein Antrag, wie es wahrscheinlich fet, an eine Rommiffion gebe, er wahrscheinlich doch nicht mehr erledigt werden würde, und zieht ihn deshalb zuf

Nachdem jedoch Abg Kayfer den Antrag Lenzmann wieder aufgenommen, wird befchloffen, die zweite Berathung im Plenum stattfinden zu lassen.

Hierauf vertagt fich das baus bis Sonnabend 1 Uhr. 1490 sprem Der Präsident fchlägt vot, die welte Berathung ber Boll