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daselbst versteckt gefunden worden. Sämmtliche vier Be­theiligte find vorgestern, resp. gestern zur Untersuchungshaft gebracht worden.

a. Eine liebevolle Gattin. Unter dem Verdachte, ihren Mann auf seinem Krantenlager derartig gemißhandelt zu haben, daß dadurch sein Tod herbeigeführt oder mindestens be­schleunigt wurde, ist vorgestern die Wittwe B. aus der Neuen Rönigstraße festgenommen worden. Der im Dezember 1883 verstorbene Ehegatte der B. betrieb früher eine Restauration in der Franzstraße. Die Frau B., welche die ihr vorgeworfene That bestreitet, ist gestern der Staatsanwaltschaft vorgeführt worden. Es handelt sich in dem vorliegenden Falle um das Verbrechen der Körperverlegung mit tödtlichem Ausgange, welches durch§ 226 des Strafgesetzbuches mit Buchthaus nicht unter drei Jahren, resp. mit Gefängniß nicht unter drei Jahren bedroht ist.

Der Steckbrief hat durch Auffindung der Leiche des Berfolgten seine Erledigung gefunden." Diese Mit­theilung ist vor Kurzem den Militär und Zivilbehörden in Bezug auf den Kuraffter Buck der 5. Eskadron des Branden Beuburgischen Küraffier Regiments( Raiser Nikolaus 1. von Ruß­ land ) Nr. 6 gemacht worden, welcher sich am 13. November b. 8. zwischen 5 und 6 Uhr Morgens von seinem Truppen­theil heimlich entfernt hat und über dessen Verbleib bisher frog aller Recherchen nichts ermittelt werden konnte. B. scheint fich in Ansehung der über ihn verhängten Untersuchung wegen Fahnen flucht das Leben genommen zu haben.

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Schlüffel vorgefunden. Da der Thäter zur Zeit der Thaten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, fonnte er nur mit Gefängniß bestraft werden; der Gerichtshof meinte aber, daß der Angeklagte nur durch eine lange Haft gefeffert werden fönne, und erkannte deshalb, obwohl der Angeklagte erst eine Vorftrafe von 4 Monaten Gefängniß erlitten hatte, auf 5 Jahre Gefängniß.

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werden und der Umfang ihrer Verwendbarkeit enger begrenzt wird. Zwölf bis dreizehn Arbeitsstunden in einer 14 bis 15ftündigen Schicht sind, namentlich wenn die Arbeit getries ben" wird, schon füc gesunde Männer zu viel, wie viel mehr also für den empfindlicheren örper der Frau. Auch Nachts arbeit ift tein Mann Lenlich, noch weniger dem Weibe. Nun stad aver 0: De ben Betrieben, welche mit überwiegend Frauen best find, lange Arbeits­zit und Nachtarbeit üblich. In einer Spinnerei des dortigen Bezirks werden am Tage 47 pCt., Nachts 51 pet. der Belegschaft Frauen und Mädchen beschäftigt, und zwar ist Diese Babl Nachts deshalb größer, weil an die Stelle der ge­slich nicht zulässigen jugendlichen Arbeiter die Arbeiterinnen treten. Man ficht also, in welcher bedauerlichen Weise die gefeßlichen Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter umgangen werden. In anderen Spinnereien, in manchen Webereien, wo für gewöhnlich die vierzehnftündige Schicht Abends acht Uhr endet, zu anderen Seiten aber auch bis 9 und 10 Uhr ausgedehnt wird, machen die Webenerinnen bis zu 66 pCt. und in der gesammten Ter Großindustrie immer noch 36 pCt. der Belegschaft aus. Erfahrungsmäßig werden so beschäftigte Mädchen teine guten Hausfrauen, und so beschäftigte Frauen fönnen niemals ihren Mutterpflichten genügen, weshalb auch manche wohlmeinende Arbeitgeber vers beiraihete Frauen nach der eisten Entbindung nicht mehr bes sch äftigen. Diese üble Wirkung muß sich aber umsomehr gela iend macher, je größer die Zahl der Arbeiterinnen ist. Im Tüffeldorfer Bezirke fönnen die Arbeiterinnen mit 20,000 bis 25,000 zu Go Der Bevölkerung angenommen werden; es darf deshalb nicht Wunder nehmen, wenn ihr übler Einfluß im ehelichen Leben und in der Kinder- Erziehung der Arbeiter- Fas milien zuweilen schroff zu Tage tritt und sich auch in anderen Lebensfreisen fühlbar macht.

a. In Bezug auf die Frage, ob die Berliner Hunde fänger auch Beamte" im Sinne des Strafgesetzbuches find, hat das Kammergericht als Revisionsinstanz fürzlich eine inter­effante Entscheidung gefällt. Das Söffengericht zu Berlin I batte den Schlächtermeister W. wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 50 M. ep. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt, Staatsgewalt zu 50 M. cv. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt, weil er gegen einen Echar frichtereigehilfen beim Abfangen eines Hundes fich einige Thäilichkeiten hatte zu Schulden tommen lassen. Die Qualifilation als Beamter wurde dem Angegriffenen vom Schöffengericht beigelegt, weil er ,, amtlich" beauftragt war, Hunde einzufangen, die nicht mit Maullorb oder Maike verfehen find. Die Berufungsfammer bestätigte dieses Urtheil. Dagegen hob das Kammergericht auf die Re vifion des Angeklagten das Urtheil der Berufungs­fammer auf, und wies die Sache zu anderweiter Verhandlung an die Straffammer zurück, indem es begründend ausführte: Der Vorwurf des Revidenten( Angeklagten), daß der Vorder­richter dem Scharfrichtereigehilfen, Beamtencharakter im Sinne des§ 359 Sirafgefeßbuchs beim esse, während er doch nur Ge­we begehilfe des Scharfrichters Krauts fel, ist insofern begrün det, als das angefochtene Urtheil nicht eifennen läßt, auf Grund welcher Thatsachen es dem Scharfrichtereigehilfen die Eigenschaft eines Beamten beigelegt hat. Die Berliner Polizei­Verordnung vom 2. Juli 1853 bestimmt zwar im§ 2, daß die betr. Hunde von den Bersonen, welche die Behörde beauftragt, weggefangen werden sollen, und der Berufungsrichter hat die Feststellung des ersten Richters zu der seinigen gemacht, daß der Scharfrichtergehilfe einen derartigen amtlichen Auftrag ers halten habe. Allein diese Feststellung genügt nicht zur An­wendung des§ 359 Str. G.-B., fte läßt nicht ersehen, daß der Gehilfe im Dienfte" des Reiches oder in unmittelbaren oder mittelbaren ,, Dienste" eines Bundesstaates Angestellter" sei.

Soziales und Arbeiterbewegung.

Diese sehr zutreffenden Bemerkungen geben den Verhält niffen der Textil G.oßindustrie gegenüber viel zu denken. Sie beweisen die dringendste Nothwendigkeit einer gefeßlichen Rege­lung der Frauenarbeit, insbesondere aber des gänzlichen Vers bots der Nachtarbeit und der Festlegung einer maximalen Arbeitszeit. Die durch hohe Schußzölle stark begünstigten Sinnereibefizer werden sicherlich den Beweis dafür schuldig bleiben, daß das Verbot der übermäßigen Ausbeutung weibs licher Arbeitskräfte eine ernste Gefahr für die Industrie bes deute. Wenn schon der doch nur selten in derselben Fabrik ers scheinende Gewerberath die mit der bezeichneten Frauenarbeit verbundenen Mißstände in so grellen Farben geschildert, so daif man wohl mit Sicherheit annehmen, daß die Zustände in Wirklichkeit noch viel schlimmer sind und dringend einer Reform beditifen. Diese Reform wird schließlich nur im eigensten Interesse der Industrie geschehen; denn die geschilderten Zustände find in der That, da sie einen brauchbaren Nachwuchs der Arbeiterbevölkerung in Frage stellen, unhaltbar. Es ist also bobe Beit, daß das deutsche Reich, dessen Fabrikgefeßgebung durch die Gesetzgebung anderer Länder theilweise weit überholt worden ist, recht balo mit diesen Reformen vorgeht.

Die Frauenarbeit in den Berichten der Fabrit­inspettoren. Die Gewerberäthe find im Allgemeinen einer gefeßlichen Einschränkung der Frauenarbeit nicht abgeneigt. Daß der heutige Bustand nicht ohne Gefahren ist, geht aus verschiedenen Mittheilungen hervor. Aus einer ganzen Reihe ton Beziken wird eine erhebliche Zunahme der in Fabriken beschäftigten Arbeiterinnen gemeldet, namentlich in der Textil industrie, in der Bekleidungsindustrie, in der Zuckerfabrikat on, in der Bigarrenfabrikation und vielen anderen Industriezweigen hat sich die Bahl der Arbeiterinnen vermehrt. Daß direkte Uebertretungen der gefeßlichen Bestimmungen über die Frauens arbeit nur selten zur Kenntniß der Gewerberäthe tommen, liegt offenbar nur daran, daß die Größe der Bezirke eine eingehende Kontrole der gewerblichen Anlagen unmöglich macht, man darf also aus den Berichten feineswegs schließen, daß Misb: äuche nicht oft genug vorkommen. Dies läßt sich schon daraus ent­nehmen, daß es den Fabrikinspektoren meist recht viel Mühe gemacht, die möglichste Trennung der Geschlechter bei den In­duftriellen durchzusetzen und dadurch wenigstens die äußere Ord­Die Anschauungen

Die Beraubung der Billetkaffe im Bahnhofsgebäude zu Tempelhof , die im Herbst v. J. mehrfach von sich reden machte, lam gestern vor der zweiten Straflammer am Landgericht II ur ftrafrechtlichen Beurtheilung. Auf der Anklagebant stand der im Jahre 1866 zu Königsberg i. Pr. geborene Arbeiter Karl Haupt. Seine Ermittelung ist nur durch einen Zufall folgt und erst, nachdem er noch eine Menge anderer Ver­brechen verübt hatte. Als er nämlich bei einem späteren Ein­bruche ergriffen wurde, fand man in seinem Befit etwa 200 Billets der Ringbahn, eine kleine Anzahl Billets der Görlizer Bahn und ein Billet für die Strede Schweibniz Biegenhals. Bu feiner Ueberführung waren 15 3eugen geladen, die aber fämmtlich nicht vernommen wurden, weil der Angeklagte in Der Audienz von seinem bisherigen Leugnen ablicß und ein umfassendes Geständniß ablegte. Danach ist er im Spätsommer v. Js. aus Breslau geflüchtet, nachdem er einem Bäckermeister, bei dem er als Laufbursche diente, in neun Fällen lleine Be­träge von zusammen 16-20 Mart unterschlagen hatte. Er tam nach Berlin , trieb sich erst einige Tage obdachlos und awecklos umber und unternahm darauf am Abend des 21. Sep­tember den Einbruch in das Tempelhofes Stationsgebäude. Die Art, wie er dabei zu Werte gegangen, zeugte von großem Raffinement. Er waif mit einem großen Feldsteine eine Scheibe des Fensters in der Billetur ein und verbarg fich als. dann hinter der Böschung des Bahndammes. Ganz wie er wartet, war das klirren der Scheibe gehört worden; es tamen Leute mit Licht nach der Billetur, die sich aber entfernter, als e außer der zertrümmerten Scheibe nichts Vertächtiges be metten. Nachdem das Licht wieder verschwunden, und alles tubig war, fam er aus seinem Versteck hervor, öffnete Das Fenster, fiea ein und nahm 308 Billets, einen Schlüffel und 2 Mark 80 Pf. baares Geld mit. Nun nung in den Fabriken zu verbessern. gefellte fich ein Unbekannter zu ihm, den der Angeklagte mit dem Namen Rathmann bezeichnet. Beide stablen am Abend des 23. September den Schlüssel aus der Thür des Billet­Bavillons im Görliger Bahnhof. Mit Hilfe dieses Schlüffels öffneten fte in der Nacht zum 25. September den Pavillon und nahmen aus einem unverfchloffenen Spinde 12 Fabrbillets nach Schlüff. I. Der Versuch, einen verschlofferen Kasten zu er brechen, miklang. Diebe nach Königs Wusterhausen und gingen von hier nach Mit den gestohlenen Billets fuhren die em naben Dorfe Hoherlöhme. Dort brachen fte bei dem lifizer Fiedler ein, wo sie zwei filberne Uhren, 16 Mr. Geld und zwei Schlüffel erbeuteten. Am 26. September brachen Die Diebe bei der Wittwe Lehmann in Miersdorf ein und nahmen 30 Mt. 50 Bf. Geld und 2 Schlüffel mit. Bereits vorher, am 22. September, waren fie in Schmöck wit. Während und 21 Mt. Geld stahl, stattete der andere der in demselben bause wohnenden, achzigjährigen Almofenempfängerin Jakobi einen Besuch ab und stahl der Greifin- 30 Pfennige. Weitere Verbrechen sind nicht ermittelt worden; doch läßt das beim nig- Biegenhal" den Schluß zu, daß auch in Schleften ein Bahnhofsgebäude beraubt worden ist. Es find überhaupt nur folche Diebstähle zur Untersuchung gekommen und schließlich eingeräumt worden, die durch aufgefundene Objekte nach gewiesen werden konnten. Bei dem Angeklagten,- der über feinen unermittelt gebliebenen Komplizen offenbar falsche An­

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einzelner Gewerberäthe über die Frauenarbeit sind recht be merlenswerth. So glaubt der Gewerberath für die Regierungs­bezirke Potsdam und Frankfurt a. D. zwar, daß die Fabrik­arbeit auf die Gesundheit und die forperliche Entwickelung der Arbeiterinnen nicht ungünstig einwirkt, desto mehr aber betont er den nachtheiligen Einfluß auf das fitiliche Leben .- dem Magdeburger Bericht geht hervor, daß die gemeinschaft­

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liche Arbeit beider Geschlechter am schwierigften in der Bigarren­und Tabat- Industrie zu beseitigen ist, daß ferner auch feines wegs überall getrennte Anfleide- und Speiseräume für die beiden Geschlechter vorhanden find. Die Arbeitszeit der Ar­beiterinnen ist durchweg dieselbe wie die der Männer, in der Bucker- Industrie werden die Arbeiterinnen auch zur Nachtschicht berangezogen. Die fremden Arbeiterinnen finden meistens Unter tommen in Kasernen und Arbeiterhäusern. Die Nachtarbeit der Frauen ist unserer Ansicht nach namentlich bei den Zucker­fabriken durchaus unzulässig, fabriken durchaus unzulässig, da die hohe Temperatur der Arbeitsräume die Arbeiter zwingt, fich der Kleidung möglichst zu entledigen. Auch kann unmöglich die Arbeit in diesen heißen Räumen dem weiblichen Körper nüßlich sein. Man sollte also die Nachtarbeit der Frauen wie bei den Glas hütten und Walzwerken auch bei den Buckerfabriken prinzipiell hütten und Walzwerken auch bei den Zuckerfabriken prinzipiell untersagen, die Lage dieser zu Lasten der Steuerzahler außer ordentlich subventionirten Industrie kann sicherlich durch ein solches Verbot nicht verschlechtert werden. In sehr treffender Weise äußert sich der Gewerberath für den Regierungsbezirk Düsseldorf über die Frauenarbeit. Shm erscheint es im Inter­effe der gesammten Arbeiter Bevölkerung vor allen Dingen wichtig, daß die Arbeiterinnen gegen übermäßige Arbeit geschüßt wichtig, daß die Arbeiterinnen gegen übermäßige Arbeit geschüßt

Grafen hier gewesen wärst, sie hätte sich dem Schlosse weit über das erlaubte Maaß der poetischen Lizenz hinaus­gar nicht genähert, und der Anfall wäre gar nicht ge

" Ich glaube, Habicht, Du täuschtest Dich." sagte vrh, nicht meine Anwesenheit hat die Wirkung und übt den Einfluß auf die geheimnisvolle Bettlerin, sondern die eines anderen Mannes, nämlich die des Baronet D'Brian." Wieso?"

zählt, " Ich habe so meine Gedanken darüber! Segal er daß er die Spur des Baronnet in der Nähe deren

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Spur, von dem Tage an war die Alte verschwunden; der

gegangen ist, das muß füglich bezweifelt werden.

Der geschichtliche Altibiades ist entschieden eine der inter effantesten Figuren der ganzen athenischen Geschichte. Von einem ungestümen Thatendrang beseelt, von einer geradezu dämonischen Rücksichtslosigkeit gegen die ganze Anschauungs­weise seiner Beit erfüllt, treibt ihn neben seinem eigenen maßs losen Ehrgeiz doch immer in allen seinen Handlungen eine unentweihte Liebe zu seinem Vaterlande, feiner Vaterstadt. Durch die Macht der Verhältnisse gezwungen, befißt er die Ver­meffenheit, die Waffen gegen seine eigenen Mitbürger zu er­

der Alten gesehen habe; vor einem Jahre fah er dieselbe greifen, mit Hilfe des alten athenischen Erbfeindes, der Svar

:. Ist es diesmal nicht eben so?"

Wahrhaftig, Junge, das ist ein sonderbares Busam mentreffen! Ich aber fann einmal meine Ueberzeugung thätigen Einfluß ausübte. Uebrigens befindet sich der

müffen."

faner, die beisgeliebte Waterstadt mit Rieg zu überziehen, nur um den Seinen zu zeigen, daß er der eigentliche Mann ist, der athenischen Republik die Führerrolle in Griechenland zu vers schaffen und zu erhalten. Im entscheidenden Augenblick ver­läßt ihn das Glück, bilflos und verlassen ist er gezwungen, seine Zuflucht zum Berserkönig zu nehmen, als Verbannter, als geächteter Flüchtling, von Feind und Freund verfolgt, die Der Hauptstadt Beiftens ereilt ihn sein Geschic, er wird hinter­tücke von einem Statthalter des Rönigs ermordet.

Graf heute so, daß er um den Besuch der Gäste in seinem Hilfe eines Barbaren anzuflehen. Auf der Flucht nach Susa, Bimmer gebeten hat; der Baronet D'Brian und sein Freund befinden sich in diesem Augenblick in seinem Früh Hüdszimmer, ich habe sie diesen Morgen dahin einladen

( Fortsetzung folgt.)

Berliner Theater.

Alribiades.

Tragödie in 3 Akten von Paul Heyse .

R. C. Furcht und Mitleid" foll der Tradöde dem Bu Schauer einflößen, der Zuschauer soll fich fürchten vor dem Helden oder der Heldin, die durch tragische Schuld zu Grunde geben, aber fte zugleich bemitleiden, denn die That, die schließ lich den Untergang herbeiführt, soll, wenn auch nicht auf edle, so boch immer auf rein menschliche Impulse zurückzuführen

wohl aber Mileto.

Das ist in ganz allgemeinen Bügen der historische Hinter grund der Heyse'schen Tragödie.

Dhne Zweifel ist der Alkibiades eine Figur in der Ges schichte, die den Tragöden direkt herausfordern muß Damit ist aber durchaus nicht gesagt, daß aus dem genialen Staats­mann, dem hochbegabten Truppen- und Flottenführer, der Alli­biades in der That war, ein einfacher Weiber held gemacht werden follte, der an einer plöglich entstehenden Leidenschaft einer perfischen Fürstin zu Grunde geht.

Es ist wohl natürlich, daß in einer Tragödie nicht allein die politischen Motive ausreichen, um den Tod des hervor ragenden Mannes her beizuführen, es mußte etwas erfunden werden, was das jähe Ende des Helden auch in rein mensch­licher Weise verständlich machte, er mußte eine Schuld auf sich laben, die ihn den Tod verdienen ließ.

Hierzu reicht aber das vom Dichter Gebotene durchaus

fein. Der Altibiades" von Heyse , der vorgestern im Schau nicht aus. In der Heyse'schen Tragödie stirbt Altibiades des fpielhause aufgeführt wurde, erregte durchaus keine Furcht, halb, weil er den Lockungen der persischen Fürstin, die ihn un Selbstverständlich muß dem Dichter die poetische Freiheit, weil er fich im legten Augenblick von einer ihm, vielleicht nur feine Charaktere so gestalten zu dürfen, wie er dieselben aur Entfaltung der feelischen Konflikte braucht, überlaffen bleiben, ob jedoch Paul Heyse in der Darstellung des Altibiades nicht

gefährdet nach Susa bringen möchte, nicht folgen will und

durch Gewohnheit, lieb gewordenen Gefährtin nicht trennen tann. Timombra, eine von Heyse eingeführte Figur, von der man nicht so recht weiß, welche Bezeichnung man ihr geben

Die vielen und von allen Seiten laut gewordenen Klagen über die verderbliche Konkurrenz der Zuchthaus­arbeit haben in Gladbach neue Nahrung erhalten. Eine mechanische Schuhfabrik läßt seit einiger Zeit ihre Arbeit im Buchthause herstellen, wobei der Fabrikant natürlich billiger jottommt. Hierdurch wird eine Anzahl tbeiter überflüssig und gekündigt. Die Löhne der Schuhmacher find schon so gering bemessen, daß faktisch nichts mehr zum Leben übrig bleibt, als die Beschaffung der allernöthigsten Bedürfnisse im beschränktesten Maße. Das Streben, bei harter Arbeit sich und die Seinen chilich durch die Welt zu schlagen, wird durch folche Maßnahmen unmöglich gemacht. Der Ortsverein der Schuhmacher hat deshalb beschlossen, eine Petition an den Reichstag resp. Handelsmnister zu richten, dahingehend, daß Private nur gegen ortsüblichen Arbiitslohn in Straf anstalten arbeiten laffen dürfen, und soweit als möglich in den Strafanstalten das Militärschuhwerk hergestellt werde.

Die Kaiser Wilhelmspende" arbet et bekanntlich mit recht billiger" Verwaltung. Im Geschäftsjahre 1882/83 be­trugen die Verwaltungslosten 39 816 Mt.; im Geschäftsjahre 1883/84 find dieselben auf 56 055 gefttegen!!

Berlin wächst bekanntlich wesentlich durch den Zuzug von fremo her. Im letzten Jahre hat die Zunahme der Be völkerung Bevölkerung Berlins durch Zuzug ungefähr in dem­selben Umfange stattgefunden, wie im Vorjahre. Als zugezogen waren polizeilich gemeldet 81 984 männliche, 57 414 weibliche, zufammen 139 398 Personen; als fortgezogen 60 237 männliche, 41 798 weibliche, zusammen 102 035 Personen( wobei gleich­mäßig beim Buzug wie beim Fortzug fast 9 Behntel Selbst. thätige, die übrigen Angehörigen find.) Von den verschiedenen Erwerbstlaffen stellen die persönlich Dienstleiftenden das stärkste Kontingent, in diesem Jahre über 25 000 Buziehende, davon 4 Fünftel weibliche, und 15 000 Fortziehende; dann die Ar­beiter mit 9 bis 10 000, das Baugewert mit 8000, das Ge­werbe für Bekleidungsgegenstände mit 6000, die Metallindustrie mit 5000 u. f. w. Um den Ueberschuß der Bugezogenen über die Fortgezogenen zu ermitteln, müssen zu den polizeilich als fort­

soll, ist ihrer ganzen Anlage nach wohl taum im Stande, den von verzehrendem Ehrgeiz erfüllten Allibiades von irgend einem Schritte zurückzuhalten, der ihm zur Befriedigung persön­licher Intereffen nothwendig erscheint. Sie ist freilich von einer rübrenden Buneigung gegen ihren Gebieter befangen, Dieser aber achtet ihre aufopfernde Zärtlichkeit nicht höher, wie eima ein franzöftscher Student diejenige seiner Grisette. Sie stirbt so gefühlvoll und hingebend, wie ste fich im Leben dem Allibiades gewidmet hatte, ohne daß nach dem Gange des ganzen Stückes hierzu eine zwingende Nothwendigkeit vor gelegen hätte, da fie an der Schuld ihres Herrn eigentlich voll ständig unbetheiligt war.

Viel ergreifender und wirkungsvoller war die Rolle der Mandane, jener Frau, die dem Äitibiades zum Verhängniß wid. Sie fennt ihn nicht, hat ihn nie gesehen, als er hilfe flebend als Fremdling dem Throre ihres Bruders, des Satrapen Bhainabazos naht. Glühender baß aber bewegt ste, fte haßt und verachtet ihn, weil er früher, ihrer Meinung nach, ihre Schwester treulos im Stich gelaffen hatte. Diese Schwester zu rächer, ist das einzige Bestreben ihrer Seele, aber ohne daß ste es will, verwandelt sich der wilde Haß in heiße Liebe, die sich soweit verirrt, daß schließlich auf ihre Veranlassung der Ges Itebte ermordet wird.

Bhainabazos, der perftsche Statthalter, befist nur wenig vor der vielseitigen Geschmeidigkeit orientalischer Würs denträger, er ist grausam und feige. Obgleich er in Timombra verliebt ist, wagt er es doch nicht, fich dieselbe durch eine rasche That anzueignen, er übe läßt die Initiative seiner Schwester, der er dafür den Altibiades überläßt. Freilich ein echt orientalisches Handels­geschäft.

Was das Spiel anbelangt, so verdienen mit rückhaltloser Anerkennung die beiden Damen Fräulein Schwartz und Fräus lein Meyer erwähnt zu werden. Herr Nesper in der Titelrolle präsentirte sich allerdings als ein Mann von tadellosem Wuchs, das deklamatorische Bathos, welches er anwandte, vermochte jedoch nicht, das Feuer zu erseßen, mit dem seine Rolle eigent lich hätte gespielt werden müssen. Auch Herr Regler als Phatnabazos war entschieden nicht das, was man sich unter einem perfifchen Satropen vorstellt. Es fehlte ihm die Würde, gepaart mit einer gewiffen Ruhe, die den Diientalen fenn zeichnet, vor Allem aber die unerläßliche Vornehmheit in den Bewegungen.

Die Regie war, wie das beim Schauspielhause nicht anders erwartet werden konnte, vorzüglich.