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Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 48.
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Man machte in Frankreich dieselbe Erfahrung, wie man fie in England und Deutschland bekanntlich auch gemacht hat: für kleinere Unterstüßungen, in erster Linie also
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Donnerstag, den 26. Februar 1885.
Berfam Ueber die französische Arbeiterversicherung| Mobilien eigenthümlich befizen; fie erhalten Staats- und seinem Leben Gemeindeunterstügung und haben eine Reihe kleiner Prifreibt Mar Schippel in der Wiener ,, Deutschen Wochen- vilegien; sie dürfen bei den Sparkassen bis 1000 Francs pro Mitglied einzahlen und Bestände über einen bestimmten Betrag hinaus von der Staatsdepofitenkaffe verwalten laffen. Die Statuten müssen die Gewährung von zeitlich beschränkten Unterstüßungen an die erkrankten, verunglückten oder gebrechlichen Mitglieder versprechen; sie dürfen Altersrenten, aber feine Unterstützung bei Arbeitslosigkeit zufichern. Die Benüßung des Altersrentenfonds steht nur ben genehmigten Vereinen frei, die zugelassenen müssen wie früher ihre Mitglieder bei der Altersrentenkaffe eintaufen oder die Pensionen aus ihren Vereinseinnahmen bestreiten.
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lopi.cen forsicht der freien Bereine aus; fie übernahmen aber auch tri fomische die Gewährung regelmäßiger Altersrenten, sie wollten für che Vortrag Wittwen und Waisen sorgen, und das überstieg ihre sonstige Leistungsfähigkeit. Bei der Altersversorgung muß auf harmonie Jahre hinaus vorgefehen werden, weil erst dann die Ausb Dant baben, aber so plößlich und in solcher Höhe kommen, daß eine Ausbringung derselben durch Umlagen nicht möglich , sondern Jahre vorher mit dem Zurücklegen entsprechen haben Der Beträge begonnen werden muß. Hierzu besaßen die r Nachricht Arbeiter jedoch nicht die nöthigen Kenntnisse; es ist ja die Uhr Berechnung der Beiträge nach Todestafeln, die zweckmäßige he Versamm und sichere Anlage bedeutender Kapitalien nothwendig. 8 in unferem Und selbst unter Zugrundelegung von Todestafeln konnten
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aufgestellten Berechnungen wegen der Kleinheit der Bereine, die allen Zufälligkeiten des Absterbens den weitesten Spielraum ließ, zu feinem sicheren Resultate führen. Viele Vereine konnten demnach ihre Versprechungen nicht halten und lösten sich auf, wenn die Zeit heran fam, o eine größere Sahl ihrer Mitglieder das Alter erreichte, it dem sie in den Bezug der Altersrente treten sollte". Bergl. v. b. Often: Die Arbeiterversicherung in Frankteid. Leipzig 1884).
Die Hilfsvereine haben zweifellos in Frankreich eine bedeutende Entfaltung erreicht. Die genehmigten Vereine
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II. Jahrgang.
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wir wollen fagen„ unkorrekt" be= nommen hat, dafür bis an sein Lebensende büßen soll. Ein solches Verlangen ist weder christlich noch menschlich; es ist grausam. Und von diesem Gesichtspunkte aus fönnen wir und vollständig mit Den Ansichten des Ministers, die dahin gehen, daß eine Rehabilitirung stattfinden lönne, einverstanden erklären. Wir möchten in diesem Punkte sogar noch weiter gehen, denn heute steht man nur ver ächtlich auf diejenigen herab, welche der strafenden Hand der Gerechtigkeit einmal verfielen, während diejenigen, welche glücklich" oder fagen wir lieber gerieben" genug waren, aus bare"," unbescholtene" Bürger gelten. Und wer vermag zu bes den Maschen der Gesetzesneße zu entschlüpfen, als ,, hochachthaupten, daß er in seinem Leben niemals fich gegen die Geseze verging? Der so beliebte Ruf:„ Herr ich danke Dir, daß ich nicht bin wie jene Leute oder jener Mann" ist durchaus nicht am Blaze; diejenigen, welche sich in solcher Weise mit ihrer Moral brüsten, haben den Begriff Moral nie tennen gelernt. Und darum soll man auch nicht gegen einen Mann soviel Geschrei erheben, weil er vielleicht einmal in seinem Leben gesündigt hat. Anders freilich stellt sich die Sachlage, wenn man dieselbe von der anderen Seite betrachtet. Wir haben erst vor einigen Tagen in der Nord. Allg. 3tg." gelesen, daß einigen Hamburger Lehrern von einem anders gesinnten dortigen Bürger der Vorwurf der Unmoralität gemacht wurde, weil sie fich öffentlich als Demokraten gezeigt hatten. Ge nanntes Blatt hat in der breitesten Weise seine Sympathie mit dem moralischen Bürger bekundet; das fordert geradezu zu Herrn", für den man von Seiten der Freunde der„ Nord. einem Vergleich heraus, der zu Ungunsten des ,, ungenannten Aug. 8tg." mit so großer Wärme eintritt, ausfällt. Also Toleranz viel Toleranz fehlt heute noch und vor allen Dingen möge man das alte bausbadene Sprüchwort von dem Glashause nie vergessen.
von ihren Altersrentenfonds abgesehen- im Jahre 1881 insgesammt 15% Millionen Francs ein Jahre 1881 insgesammt 15% Millionen Francs ein genommen, 114 Millionen ausgegeben und besaßen Ende 1881 einen Gesammtfonds von 75 Millionen France und 826 013 Mitglieder. Die zugelassenen Vereine nahmen 7 Millionen Francs ein, gaben 6 Millionen Francs aus und besaßen am 31. Dezember 1881 23 Millionen Francs Kapital, 300 920 Mitglieder.
Die Altersversicherung ist leider nur schwach entwickelt. Die Altersrentenkasse wird von den zugelassenen wickelt. Die Altersrentenkasse wird von den zugelassenen Vereinen wenig benüßt, sie wenden eine viel größere Summe( 1881 700 000 Francs) bireft aus ihrer eigenen Kaffe zu Altersrenten auf. Die genehmigten Vereine geben ebenfalls direkt Unterstügungen an Alte und Gebrechliche, fie leisten ferner aus Bereinsmitteln Bahlungen auf die Namen von Mitgliedern bei der Altersrentenkaffe; in der Hauptsache aber gebrauchen fie für diese Swede die durch
einmal ben Vereinen die Erfüllung ihrer berechtigten AufDie Gefeßgebung stand nunmehr vor der Aufgabe, gaben zu erleichtern, andererseits aber, ihnen die Altersversorgung abzunehmen und für dieselbe eine neue Drgani fation zu schaffen. Das letztere geschah nach mancherlei weil sie hier eine ihren Zahlungen proportionale Staats Anlaufen durch das Gesetz vom 18. Juni 1850, betreffend
fubvention erhalten, welche direkten Einzahlungen bei der Rententaffe nicht zu Gute kommt. Die Renten, welche von dem bei der Altersrententasse eingezahlten Theil der Fonds gegeben werden, sind trotzdem sehr unbedeutend. Sie theilten sich 1881 in folgende Kategorien: 300-500 Francs 200-300
80
308
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150-200
639
"
100-150 30-100
1412
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"
10 861
Das Alter der gewählten Penfionäre betrug 1881 65 Jahre 3 Monate und 3 Tage im Durchschnitt, bie mittlere im Vereine verbrachte Zeit 24 Jahre und 24 Tage. Im Alter von 65 Jagren, nach 24jährigen Bahlungen möglicher Alter von 65 Jagren, nach 24jährigen Zahlungen möglicherweise-wenn die Wahl so fällt eine Rente von 70
man bis zur Höhe von 1500 Frants pro Kopf beliebige 10. b. Renten mit Bezugsbeginn zwischen fünfzig und sechzig Jahren, mit oder ohne Rückzahlung des Rapitals nach dem Lobe, versichern. Die Einzahlungen können in beliebigen 8wischenräumen und in einer beliebigen Summe von Franks erfolgen, wenn lettere nur 5 Franks übersteigt und 3000 Franks jährlich nicht überschreitet. Arbeitern, welche wegen periodischer Erwerbslosigkeit, wegen Krankheit und anderer unglücklicher Ereignisse regelmäßige Beiträge nicht zu enttichten vermögen, wird hierdurch der Beitritt ungemein er leichtert. Nun erscheint also die Gesammtrente als eine Summe von Einzelrenten, hervorgebracht durch Zahlung don je 5+ x Frants. Die zentralistische Kaffeneinrichtung laubt auch noch einer anderen Unregelmäßigkeit der Arbeiter Francs zu erhalten, das ist noch keine sehr glänzende Ausbeiträge zu begegnen, der Unregelmäßigkeit des Einzahlungs- ficht." os nämlich. Es wurde bestimmt, daß die Einzahlung des Arbeiters und die ihr entsprechende Rente in ein auf feinen Namen lautendes Rentenbuch eingetragen werden follte; nun mag der Arbeiter hingehen, wohin er will, er mag noch so oft den Drt seiner Beschäftigung wechseln: er lann ftets bei der nächsten Einzahlungsstelle einzahlen; und er den Drt seines Aufenthaltes gewechselt haben mag, es geht ihm von ihm gewählten Plage die Summe aller Renten als Alterstente. Damit war die Altersversicherung den Arbeiterver
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Lebens und Unfallversicherung liegen aber in Frank reich noch mehr darnieder. Bei der Diskussion über die Reform der Altersrententasse am 15. März 1883 mies ber Minister Waldeck- Rousseau darauf hin, daß bei der Lebensversicherungskaffe nur 13 000 Hilfsvereinsmitglieder für den Fall ihres Todes ihrer Familie ein fleines Rapital gesichert hatten, und daß die Unfallversicherungstaffe eigentlich überhaupt nicht in Betrieb gefeht" worden sei.
Man sieht, die Arbeiterversicherung bedarf auch in Frankreich sehr bringend einer gründlichen Reform und Erman darf jedenfalls gespannt sein, welche baltniffen nach Möglichkeit angepaßt. Eine Förderung des Richtung die französische Gesetzgebung zu diesem Zwed in erftrebten Bieles versprach man sich auch davon, daß die der nächsten Zukunft einschlagen wird. Hilfsvereine" auf die Namen ihrer Mitglieder Zahlungen machen tonnten, und so durch die Vereine Mancher versichert wurde, der es aus individuellem Antrieb nicht gethan haben
würde.
stellten sich für die Vereine durch diese Art der
Einzahlungen auf den Namen eines Mitgliedes bald ver
Politische Webersicht.
Ein ungenannter Mann beschäftigte bei Gelegenheit der Berathung des Etats das preußische Abgeordnetenhaus. Dieser Mann, dessen Name im Abgeordnetenhause nicht ers wähnt wurde, ist der vor Kurzem zum außerordentlichen Pro
Doch fchiedene Miglichkeiten heraus. Wenn der Betreffende nicht feffor an der Berliner Universität ernannte Herr Dr. Schwenmehr Bereinsmitglied blieb, so blieb er doch im Befit des niger , derselbe Arat, welcher mit Glüd bei dem Herrn Reicheauf feinen Namen lautenden Rentenbuches, bezog also in feinem Alter die Rente. War ferner der Verein die Vers ficherung unter der Bedingung eingegangen, daß ihm das
tangler die sogenannte Entfettungstur vorgenommen hat. Man beschwerte fich über die Ernennung dieses Mannes zu dem oben erwähnten Amte aus zwei Gründen; erstens des halb, weil die Ernennung erfolgt sei unter Außerachtlaffung
eingezahlte Rapital nach dem Tode des Bezugsberechtigten der Befragung der Fakultät und zweitens, weil der zu dieser Jurüderstattet würde, so mußte er seine Mitglieder eigents hohen Stellung Berufene nicht würdig sei, diese Stellung lich auf Schritt und Tritt bis zum Grabe verfolgen, weil zu befleiden. Der Kultusminister bestritt das formelle Anrecht
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Binsverluft mit sich brachte. Die Bildung der Alterstentenfonds half diesem Uebelstande ab. Die Vereine sam melten banach, mit ziemlich beträchtlichem Staatszuschuß, ein Ropital an, von dem sie dann jährlich so viel an die Altersrentenkaffe zum Rentenkauf einzahlten, als sie zur Unterstützung der gerade vorhandenen Altersinvaliden brauch ten. Der Berein machte also nicht mehr wie früher eine e von regelmäßigen Jahreszahlungen, sondern eine einmalige Rapitalzahlung in dem Augenblicke, wo der Bezug ber Rente beginnen sollte, so daß nur noch Mitglieder in ben Renter genuß treten fonnten. In einer Generalver
Der Fakultät, über die Ernennung eines außerordentlichen Professors befragt zu werden, und führte bezüglich des zweiten Bunttes an, daß der ernannte Herr sich durch sein Verhalten rehabilitirt habe. Der bekannte fonservative Abgeordnete Graf Limburg- Stirum bemühte sich, dem Kultusminister beizustehen, während der ebenfalls tonservative Herr v. Meyer- Arnswalde fich nicht ganz mit den vorgetragenen Ansichten seiner Partei genoffen vom ethischen Standpunkte aus einverstanden erklärte. Die Herren vom Bentrum schwiegen fich gründlich aus, vielleicht hatten fie alle Ursache dazu. Damit war vorläufig Diese Angelegenheit erledigt. Nach den jetzt vorliegenden Nachrichten wird dieselbe aber noch einmal zur Sprache kommen und zwar gelegentlich der zweiten Berathung des diesbezüge lichen Etats. Der Abgeordnete Dr. Stern hat nämlich fol genden Antrag gestellt:„ Das Haus der Abgeordneten wolle
jammlung hat dann der Verein diejenigen feiner mindestens beschließen: Bon den im Kap. 119 Tit. 2( Baschuß für die
Die Hilfsvereine erfuhren eine verschiedene Behandlung feitens der Gesetzgebung, je nach dem Grade, in dem sie fich der Einflußnahme der Regierung unterstellten. Die
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Was ist Kriegstontrebande? Diese Frage wird aller Voraussicht nach in der nächsten Zeit die Deffentlichkeit beschäftigen. Die Voff. 8tg." bemerkt in Betreff dieser Frage: Durch die Erklärung der französischen Regierung, daß sie während der Feindseligkeiten mit China den Reis unter die Gegenstände der Kriegstontrebande rechne, ist eine völkerrechtliche Streitfrage, die seit Jahren nur in rein atademischer Weise diskutirt wurde, in a.tueller und zudem wesentlich verschärfter Form aufgeworfen worden. Der ForDerung, daß Kohlen als Kontrebande zu betrachten seien, kann man eine gewisse Berechtigung nicht absprechen, da sie sich immerhin als einen Theil der Ausrüstung der feindlichen Schiffe qualifiziren, deren Aktionsfähigkeit von dem Beftge oder Nichtbefize der Steinkohlen abhängig; troßdem ist ihnen von einer ganzen Anzahl von Mächten der Charakter der Kriegstontrebande bestritten worden. Die jetzt von der fran zösischen Regierung beliebte Ausdehnung der letteren auf menschliche Nahrungsmittel giebt aber der Frage eine ganz neue Wendung. Wenn dieselbe Geltung erlangt, so wird der ganze Begriff der Kriegstontrebande tbatsächlich hinfällig, denn es dürfte sich kaum ein Gegenstand finden lassen, der fich nicht mit dem gleichen Rechte diesem Begriff unter stellen ließe. Die Veröffentlichung der Note des französischen Botschafters scheint allerdings darauf hin zu deuten, daß Deutschland feinen Einspruch gegen die franzöftsche Maßregel erheben wird, obwohl davon auch deutsche Interessen berührt werden, da die zahlreich in der chinesischen Küstenschifffahrt bes fchäftigten deutschen Segelschiffe, auch an dem Handel dieſes wichtigsten Nahrungsmittels betheiligt find. Indeffen kann Deutschland ruhig davon absehen, in dieser Frage die Initias tive zu ergreifen, da die übrigen seefahrenden Länder, England an der Spiße, diese neueste Interpretation des internationalen Seerechts sicher nicht widerspruchsalos hinnehmen werden. Der Gedanke, auf einer neuen Konferenz das Weit der Bariser Ronferenz von 1856 fortzuseßen und zu vollenden, erhält das durch neue Nahrung.
Franrreich.
Die Einweihung der Statue Ledru Rollin's fand unter zahlreicher Betheiligung statt. Unter den Anwesenden befanden sich die Minister Waldeck- Rouffeau, Tirard, Raynal und Rouvier, sowie zahlreiche Deputirte und Sena toren. Floquet, Madier de Montjau und drei andere hielten Reden, in welchen fte Ledru Rollin als den Urheber des allgemeinen Stimmrechts feierten. Die Feierlichkeit verlief ohne jede Störung.
Der Senat stellte den Kredit von 305 000 Frcs. für Freistellen in den Seminaren, welche die Deputirtenkammer gestrichen hatte, wieder her. Die Wahl des Eure Departement , bei welcher Dsmon gegen den Herzog von Broglie mit einer Majorität von 10 Stimmen gewählt worden war, wurde für giltig erklärt.
-Der Deputirte Andrieux, der in seinen„ Erinne rungen eines Polizeipräfetten" auch Enthüllungen über den Freimaurerbund gemacht hat, ist aus seiner Loge zu Lyon ausgestoßen und für unwürdig erklärt worden, je wieder dem Freimaurerbunde anzugehören.
Egypten.
Nach den neueren Nachrichten befand sich der General Buller am 21. immer noch bei Abu Klea. Im Laufe des 18. war es gelungen, die Araber durch eine Kriegslist von den Das Lager beherrschenden Hügeln zu vertreiben. Major Mar drop schlich sich nämlich mit ein paar Leuten in die rechte Flanke und in den Rücken der Sudanesen und ließ von hier aus Schnellfeuer auf fie geben, was dieselben zum Rückzug bewog, da fie fich von größeren Abtheilungen umgangen glaubten. Die ganze Aktion vom 17. und 18. scheint von fudanefischer Seite übrigens nur eine gewaltsame Relognos airung gewefen zu sein. General Buller's Lage bleibt also, ba er aus Mangel an Transportmitteln am Weitermarsch ge hindert ist, immer noch sehr bedenklich und wird von Tag zu
10 Jahre Mitgliederschaft und 50 Jahre Lebensalter auf Universität in Berlin ) des Etats des Ministertums der geift Tag, je länger er in Abu Klea zu bleiben gezwungen ist, ge weisenden Mitglieder zu wählen, welchen er eine Alters- lichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten geforderten fährlicher. tente geben will, und die Höhe derselben zu bestimmen.
Mehr ausgaben von 115 240 Mart, die laut der dem Etat beigegebenen Bemerkungen ad 5 zur Errichtung einer außer ordentlichen Profeffur für Dermatologie, Gehalt und Rechnungsgeldzufchuß geforderten 3900 Mt. nicht zu bewilligen." Wenn dieser Antrag angenommen würde, so wäre der Herr
Bugelaffenen Hilfsvereine können vom Präfekten jeder Beit Dr. Schwenniaer beseitigt, da der Antrag das Gehalt für ihn ogne Weiteres aufgelöst werden, fie sind aber in ihrer verweigert. Doch davon fann bei der Susammenseßung des Berwaltung vollständig frei, haben jedoch kein weiteres Abgeordnetenhauses nicht die Rede sein. Es wird also wieder Hecht, als, nach dem Sparkassengesetz vom 30. Juni 1851, bis 8000 Francs bei der Sparkasse einzuzahlen. Die ges nehmigten Bereine lassen ihren Präsidenten durch die Res gierung ernennen; sie lönnen wegen schlechter Verwaltung, Nichtausführung der Statuten oder Gesetzübertretung aufgelöst werden. Dagegen können sie Geschenke und Ber
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eine längere Debatte geben und im Uebrigen Alles beim Alten bleiben. Unsere Leser haben aus den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses die Thatsachen, welche gegen Herrn Schwenniger sprechen, tennen gelernt. Angesichts dieser Thatsachen waren die Abgg. Dirichlet und Virchow gewiß zu ihren Beschwerden berechtigt und namentlich deshalb, weil man sonst in Bezug auf solche Punkte eine große Peinlichkeit an den
madtniffe annnehmen, bis zum Werthe von 5000 Francs Tag zu legen pflegt. Es kann aber wohl feinem gebildeten Men mit Genehmigung des Präfekten , Immobilien miethsweise, schen einfallen, zu verlangen, daß Jemand, der sich einmal in
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-Nach einer Mittheilung des Daily Telegraph " aus Kairo behauptet eine gute eingeborene Autorität", daß der Mahdi den egyptischen Garnisonen am Weißen Nil , in Sennaar und den Acquatorialprovinzen freien Abzug durch die Linien der Aufständischen angeboten habe, jedoch unter der Bedingung, daß sie ihre Waffen abgeben.
Jm englischen Unterhause hat im Fortgang der Berathung über den Northcote'schen Antrag der Abg. Goschen das Wort ergriffen, der, einst Mitglied des Gladstone'schen Kabinets der Jahre 1868 bis 1874, sich seit Jahren eine un abhängige Stellung gewahrt, aber stets als echten Liberalen fich erwiesen und sich selbst so bezeichnet hat. Ec erklärte, er fönne die Verwendung englischer Truppen zur Niederwerfung der Macht des Mahdi nur dann unterstügen, wenn die Negies rung Chartum seiner Beit nicht wieder räumen lasse, ohne für