die Stämme, die England Beistand geleistet hätten, Sicherheit geschafft zu haben. Ebenso wünsche er die Besetzung von Berber, entgegengesetten Falls werde er für den Antrag Northcote's stimmen. Goschen ist vor Allem ein gründlicher Kenner Der egyptischen Verhältnisse. Er verlangt in der Hauptsache, daß in Egypten der Keim des nationalen Lebens erhalten und entwickelt werde, worin er also mit der Regierung übereinftimmt. Sein Wort hat bei der liberalen Partei noch immer große Bedeutung gehabt.
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Die Einschiffung der Truppentheile nach Suatin am Rothen Meere geht jest rasch von Statten. Am Donnerstag hat sich das 1. Bataillon der Coldstream- Garden und am Sonnabend das 2. Bataillon der schottischen Garden in Gravesend eingeschifft. Ebenso gingen von Portsmouth , Dublin und anderen Garnisonen verschiedene Schwabronen Kavallerie und eine große Anzahl von Offizieren nach Egypten ab. Auch hat bereits die Einschiffung der nach dem Sudan beorderten indischen Truppen begonnen. Lestere werden 3000 Kombattanten start sein, allein mit dem Troß dürfte die Bri gade 6000 Mann zählen.
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Parlamentarisches.
in die Berathung des Art. 1 des Einführungsgesetzes zur Provinzialornung eingetreten, zu welchem zwei Abänderungsanträge( Lotichius und Graf Matuschka) vorliegen.
Nach längerer Diskussion wird unter Ablehnung der Anträge Lotichius und Graf Matuschka Art. 1 des Entwurfs betreffend die Provinzial Ordnung fast einstimmig an genommen.
Hiernach wird in die Berathung des§1 der Kreis, Ordnung eingetreten und zunächst die Neueintheilung der Kreise erörtert.
§ 1 wird mit einem Antrage des Fürsten Vsenburg angenommen, desgl.§§ 2-29 ohne Debatte.
§ 30 sept feft, daß der Bezirk der königlichen PolizeiVerwaltung zu Frankfurt am Main auf fämmtliche Ges meinden des Landkreises Frankfurt am Main ausgedehnt werDen soll.
Der Polizei- Präsident au Frankfurt am Main soll zugleich Landrath des Landkreises Frant, furt am Main sein unter event. Belordnung eines Hilfs beamten.
inde ein müßten halten w die Er
Geistlichen zum Theil nicht zurückrufen wolle. Die Studirensführunge den waren ja, da die theologischen Fakultäten in Preußen gen Juris meist mit Altfatholiken besetzt waren, gezwungen, im Aus einen Bei lande zu studiren. Uebrigens fönne ja der Minister aus der hschoppen auch ihm nicht unbekannten auonymen Broschüre ersehen, diren. Es welche Wünsche die katholische Kirche bezüglich der Erziehung der Kleriter habe. Manche Geistlichen wurden auch nicht zurüd berufen, weil fie maigesegliche Strafen noch nicht verbüßt haben. So liege es besonders in dem Falle des Pfarrers Wehn, der vor 10 Jahren 8 Wochen Gefängniß wegen Bergegenw gebens gegen die Maigefege abgefeffen hat, und den man bes halb noch immer nicht in seine Pfarre wiedereinführt. Das direnden beweise feineswegs einen versöhnlichen Geist auf Seiten der belegen, Regierung. Besonders die Frage der Erziehung des Kleruss Bestim müffe endlich befriedigend geregelt werden. igen Jab
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Minister v. Goler: Was den Fall Wehn betrifft, so eichniß a ist dieser Geistliche wegen thätlichen Widerstandes gegen Ere vollstä futiobeamte feinerzeit mit sechs und wegen Vergehens gegen e Meng die öffentliche Ordnug mit drei Monaten Gefängniß bestrafte haben worden. Alle Behörden haben sich gegen eine Begnadigung ausgesprochen, weil der Herr die Grenzen des ,, pafftven Wider standes" weit überschritten hatte. Er ist übrigens nur aus den beiden Regierungsbezirken Wiesbaden und Koblenz aus gewiesen; und es würde nichts im Wege stehen, auch diese Maßregel aufzuheben, wenn er sich nur entschließen tönnte, wenigstens einen Theil feiner Strafe abzubügen. Was die anonyme Broschüre betreffe, fo gehe aus derselben deutlich hervor, daß das von ihrem Verfasser empfohlene Erziehungs system für fatholische Geistliche in Preußen niemals exiftit, nur e hat. Troßdem hat die fatholische Kirche ohne ein solches Gr ziehungssystem in Breußen gelebt, ohne Klage zu führen. muß also auch eine firchliche Erziehung möglich sein, ohne daß gerade das System hergestellt wird, welches die Broschüre empfiehlt.
Graf Pfeil beantragt, dem Landkreise Frankfurt seinen eigenen Landrath zu erhalten und zwar mit dem Size in Frankfurt . Man müsse sich hüten, anormale Verhältnisse, wie die Personalunion von Polizeipräsident und Landrath , in Frantfurt a. M. zu schaffen. Eine intensive und einheitliche Handhabung der Polizei um Frankfurt , womit die Staatsregierung diese Personalunion begründe, laffe sich auch durch Einvernehmen mit dem ebenfalls in Frankfurt stationisten Landrathe erzielen. Die von der Staatsregierung beabsichtigte Buweisung der landräthlich kommunalen Geschäfte an einen Hilfsarbeiter schließe eine Art capitis deminutio des Frankfurter Landkreises in fich, da ein Hilfsarbeiter des Polizeipräsidenten niemals so intenfio die Interessen des Kreises als dessen selbstständiger Chef wahrnehmen und stets mit der Sehnsucht nach Erlangung einer anderweiten selbstständigen Stellung erfüllt sein würde. In Breslau , einer an Einwohnerzahl Frankfurt weit überlegenen Stadt, habe man eine solche einheitliche Polizeiverwaltung nicht für nöthig gehalten.
Geheimrath v. Bitter hält das Beispiel Breslaus für durchaus unzutreffend. Die beabsichtigte Personalunion sei nicht ohne Vorgang; in Koblenz verwalte der Polizeipräsident auch das Landrathsamt des Landkreises Koblenz . Aehnliches set in Marburg und Fulda der Fall. Die Bestimmung des Sizes des Landrathes gehört nicht in das Gesez, da ste in das Behördenorganisationsrecht der Krone übergreift.
-Ueber die Stellung der preußischen Regierung zu dem Antrage des Freiherrn v. Huene, wonach der preuBische Antheil an den Mehreinnahmen des Reiches durch die Kornzölle den Kommunen überwiesen werden soll, find in parlamentalischen Kreisen allerlei Annahmen verbreitet. Die Magd. Beit." hört von beftinformirter Seite, daß die Regie: rung lediglich eine zuwartende Stellung einzunehmen beschloffen habe. Alles Uebrige verdient leinen Glauben. Herr v. Huene hat nun zu seinem Antrage folgende, denselben immerhin abschwächende Abänderungsanträge eingebracht: 1) Für den Fall, daß die Ueberweisung der unver fürzten Beträge nicht thunlich ecfcheint, event. in§ 1 in der vorlegten Beile das Wort unverfürst" zu streichen und an deffen Stelle zu segen nach Abzug von x Prozent". Die Einfügung der Bahl der Prozente bleibt vorbehalten. vorbehalten. 2) n§ 2, Absatz 2, binter Westfalen" ein zuschieben, Schleswig Holstein , Heffen- Naffau". 3) a. Prin piell den Absatz 1 im§ 3 wie folgt zu faffen: Als Vertheilungsmaßstab für die nach§ 1 zu überweisende Gesammt summe an die einzelnen in§ 2 angeführten Kommunalver bände werden die Zahlen zu Grunde gelegt, welche fich ergeben durch Zusammenrechnung der Bahlen, welche der Einwohner zahl der Kommunalverbände entsprechen und derjenigen Zahlen, welche der in Mart ausgedrückten Summe der in dem bes treffenden Kommunalverbande aufgebrachten Grund- und Ge bäudesteuer entsprechen;" b. eventuell den§ 3 Absatz 1 in nachstehender Faffung anzunehmen. Die Vertheilung der nach § 1 zu überweisenden Gesammisumme an die einzelnen im§ 2 angeführten Kommunalverbände geschieht derart, daß% der Summe nach dem Verhältniß der in den betreffenden Rommunalverbänden aufgebrachten Grund und Gebäudesteuer überwiesen werden, der Summe nach dem Verhältniß der Einwohnerzahl der Kommunalverbände." Uebrigens werden auch von anderen Seiten noch Anträge in der Kommission eingebracht werden.
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Graf Pfeil schlägt nunmehr eine anderweitige Faffung feiner Amendements vor; die weitere Berathung des§ 30 und ber§§ 31-33 wird bis nach erfolgter Drudlegung und Bertheilung dieses Amendements ausgefeßt.
Bekanntlich hatte der Abg. von Eynern den Antrag gestellt, daß die Staatsregierung im gefeßlichen Wege die Opfer ausgleichen möchte, welche den Steuerzahlern dadurch erwachsen, daß etwa 10 Millionen jährlich für die staatliche Polizeiverwaltung in einigen wenigen Städten aus Der Staatskaffe gezahlt werden. Die Gemeinde Kom mission des Abgeordnetenhauses faßte eine Resolution, welche eine stärkere Heranziehung der betreffenden Städte zu diesen Laften bezweckt, und beauftragte den Abg. BarthNaumburg mit der Abfaffung des Berichts für das Blenum.
Die§§ 34-112 werden auf Antrag Brüning en bloc angenommen.
§ 113 wird in der Fassung der Vorlage wiederhergestellt. Der Rest des Gesetzes,§§ 114-121 der Kreisordnung, wird ohne Debatte angenommen.
Donnerstag 11 Uhr vertagt. Vorher kleinere Vorlagen.
Abg. Mosler wünscht die sofortige Begnadigung be Pfarrers Wehn und hält auch seine Behauptungen bezüglich der Broschüre aufrecht.
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Ab. v. Schorlemer Alst : Es ist nicht richtig die Grundsäge der Broschüre nie in Deutschland gegolten hätten. 11 Wir bitten aber nur um Wiedereinseßung in unseren alten Befißstand, wie er vor dem Kulturkampf bestand; dann werden wir zufrieden sein. Die Erziehung des Klerus ist Sache der Kir und die Regierung hat sich nicht darein zu mischen. Auch die Begn digung des Pfarrers Wehn ist dringend erwünscht. Verglei Sie die heutigen Aeußerungen des Ministers mit dem, er neulich in der Affaire Schwenninger gesagt hat! Laffen darnach das Volk urtheilen, welche Gerechtigkeit, Milde un Moral bei der Regierung maßgebend ist!( Lebhafter Beifall
lints und im Sentrum)
Die Position wird bewilligt.
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Die Forderung für einen( altkatholischen) Bischof im Kap. Abg. Rintelen nicht bewilligen zu können, ba bet Bischof Reintens nicht zur fatholischen Kirche gehöre, daher die Um 4 Uhr wird die Fortsetzung der Berathung auf Forderung für ihn nicht unter der Rubrik Katholische Geift liche" Platz finden dürfe, wie es im vorliegenden Etat der Fall sei. An einer anderen Stelle des Etats würde man die For derung bewilligen können. Die Ablehnung habe also mit der Frage der Toleranz und Intoleranz nichts zu thun. Die von Herrn Virchow vertretene individuelle Freiheit akzeptize the aber Herr Virchow müsse dann auch dem Individuum be Freiheit laffen, mit anderen Individuen zu kirchlichen Gemein schaften zusammenzutreten zum Zweck der freien Religions übung.
Abgeordnetenhaus.
27. Sigung vom 25. Februar 1885, 11 Uhr. Am Ministertisch v. Goßler und Kommissarien. Eingegangen ist ein Antrag Stern auf Annahme eines Gefeßentwurfes, betreffend die Errichtung von Testamenten im Reichsgebiet der Stadt Frankfurt a. M.
Die zweite Berathung des Kultusetats wird fort gesetzt.
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Abg. v. Schorlemer Alft: Die Pofition für den altkatholischen Bischof bitte ich abzulehnen, obwohl fich Kollege Rintelen bezüglich der Stellung der Position im Etat infofem egner des geirrt hat, als sie nicht unter der Rubrit Katholische Geift fiche" steht, sondern ein besonderes Kapitel für sich bildet. Abg. v. Eynern schlägt vor, die Forderung ausbridli ,, für einen alttatholischen Bischof" lauten zu laffen. Dann
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Abg. Cremer: Der Bischof Reinkens ist dem Papft nicht unterstellt, er ist kein katholischer Bischof; deshalb ftimme ich als Katholik gegen die Pofition. Nur in einem starken Staat tann auch eine starke Kirche bestehen
Abg. Biesenbach daran, daß immer noch nicht der Erzbischof Melchers von Köln zurückberufen sei. Dadurch wer den dauernd die heiligsten Gefühle der Diözesanen verlegt. Wie das im Rechtsstaat Preußen geschehen konnte, begreife wer tann. Die Waffe, die uns getroffen, war tief in Gift getaucht. Wer den tiefreligiösen Charakter der Rheinländer tennt, versteht, was uns mit der Verbannung unseres Erzbischofs angethan worden. Die Novellen zur Maigefeßgebung haben allerdings manche Härten gelindert; aber diese Gefeße fragen doch nur den Charakter der Halbheit. Obwohl alle Parteien des Hauses den Kulturkampf perhorresziren, wird er Parteien des Hauses den Kulturkampf perhorresziren, wird er doch fortgesetzt. Von der Minister bank hören wir schöne glatte Worte, aber die imponiren uns nicht. Ich lege von neuem Verwahrung dagegen ein, baß unsere vitalsten Interessen als Kompensations
Offiziös wird geschrieben: Nachdem die neueste Ver staatlichungsvorlage die Zustimmung der gesetzgebenden Faktoren gefunden hat, wird der durch die Verstaatlichung bedingte Nachtragsetat in den allernächsten Tagen dem Abgeordneter hause zugehen. Dieser Etat wird der Natur der Sache nach wie in früheren Jahren tein Brutto.Etat mit Spezialifirung der Einnahmen und Ausgaben sein können, well angesichts der durch die Verstaatlichung der Bahnen beDingten tiefgreifenden Aenderung die Aufstellung spesialifirter Voranschläge unthunlich ist. In den Etat wird vielmehr nur das auf Grund der bisherigen Spezialetats der einzelnen Bahnen zu veranschlagende Netto- Ergebniß diefer Bahnen eingestellt. Außerdem wird sich im Nachtragsetat auch die ForDerung für die Vermehrung der Polizeibeamten in Frankfurt a. M. befinden. Der Betrag für die letzt genannte Ausgabe dürfte sich auf ca. 20 000 Mt. belaufen. Gleichzeitig mit dem Nachtragsetat steht wohl auch eine Vor lage betr. bie Dotation der Hinterbliebenen des von den Anarchisten in Frankfurt a. M. ermordeten Polizeiraths Rumpff zu erwarten. Unter der Dotation ist die Fortgewährung des vollen Einkommens des Ermordeten an Die Kinder zu verstehen."
Parlamentsberichte.
Herrenhaus.
5. Sigung, vom 25. Februar, 11 Uhr. Am Ministertisch v. Buttkamer, Friedberg und Kommiffarien.
Der Präfident theilt mit, daß das Mandat des Grafen zur Lippe als Mitgliedes der Staatsschuldenkommission abge laufen ist, und daß die Neuwahl an einem der nächsten Sizungstage vollzogen werden soll.
Wie richtig dies ist, sehen Sie an den beutigen zöfifchen Zuständen. Nur weil die dortige Regierung
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die Kirche unterdrückt, kommt man dort nicht zu geordneten Buständen. Lernen Sie sich als Kinder desselben Landes end objette in Steuer und Wirthschaftsfragen lich vertragen; reichen fte sich endlich die Hände zu gemeins
benugt werden.( Bustimmung im Zentrum.) Ich bitte den Kultusminister: schlagen Sie endlich den Weg zum Frieden ein; bewahrheiten Sie das Wort: Ich will Frieden
samer Arbeit; dann wird auch die Kirche wieder zu tommen.( Beifall rechts.)
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Abg. Stöder: Wir leiden in Deutschland unter dem baben in meinem Volt"; geben Sie uns unseren hochwürdigen Bestreben der Katholiken, die evangelische Religion zu unter drücken. Das beweist z. B. die Mischehenfrage.( Sehr wahr unjerem Vaterlande nicht zum Heile gereicht; die besten Kräfte, rechts.) Vor Jahren fagte Windthorst:„ Der Kulturkampf bat
Graf zur Lippe: Sie haben mich mit Jbrem Vertrauen 15 Jahre lang beehrt. Das ist eine hübsche Reihe von Jahren; mit den Jahren wird man älter, und meine geistigen Kräfte reichen jest nicht mehr aus, um die Funktionen, die mir als Mitglied und besonders als Vorfizender der Staats
Erzbischof zurück! Die Jahre des Kulturkampfes haben
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die beste Beit der Parlamente werden in einem Kampfe vers geudet, der nichts als traurige Ruinen schaffen kann. Was fann gefährlicher feir, als in Gebiet praktischer Politik theologische Kontroversen zu mischen? Ins Parlament gehören solche Kontroversen nicht. Wir wünschen die Rüdfehr unseres Erzbischofs, nicht um eine Kraft
auf dem Schlachtfelde von Königgräs begonnen."
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( Beifall
diesem Wort liegen die politischen Gründe des Herrn Windt
horft für den Kulturkampf wahrscheinlich verborgen. rechte.)
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Abg. Windthorst: Erst kürzlich sei es no vorges probe zu machen, nicht aus Kampfesluft oder zu politischen zeichnet habe. Wie stellt sich hierzu Herr Stöcker? Proteftit
Sweden, sondern meil wir unserem Erzbischof findlich anhängen, weil wir fatholisch fühlen, denken und lieben. Das Band, Das uns mit dem Erzbischof verbindet, ist unlöslich bis zum Grabe; Sie können unseren Bischof tödten, aber nicht abSeßen. Das haben Sie versucht, aber nicht gefonnt. Als einst
er nicht hiergegen von seinem Standpunkt der Toleranz.( Abg. Stöcker: Habe ich gethan!) Das Recht der Altkatholiken, aud der römischen Kirche auszuscheiden, erkenne ich natürlich an; es ist nur unzulässig, daß fie immer noch behaupten, Ratho lifen zu sein, und die Rechte derselben in Anspruch nehmen. gerathen wurde, den Bischof Grafen Schaffgotsch von seinen gehen; es giebt feine alten und keine neuen Ratholiken, Friedrich dem Großen durch seinen Minister v. Schlabrendorff Deshalb können wir auch auf den Antrag Eynern nicht ein
geistlichen Funktionen zu suspendiren, lebnte er es pure ab, Da das wider alle Rechte der katholischen Religion laufe. 120 Jahre später hat man in politischer Leidenschaft entgegensett
sondern nur Katholiken; und mit denen haben die Herren, die fich Altkatholiken nennen, garnichts zu thun.( Beifall im
Bentrum.)
schlechterer Gesetzgeber. Von dem Augenblick aber an, wo der ritätisch anerkannt. Wenn man dagegen auftrete, sei man
deshalb bitten, mich für die nächste Periode nicht wieder wählen Staat, indem er einzelne Bischöfe zurücktief, sein Unrecht einsah, nicht berechtigt, noch von Toleranz zu reden; dann verlange
zu wollen.
Auf der Tagesordnung steht die Berathung des Entwurfs einer Kreisordnung und des Geseßentwurfs, betr. die Einführung der Provinzialordnung für die Provinz beisen Nassau. Die zur Vorberathung eingesezte besondere Kommiffion hat die vorgelegten Entwürfe im Wesent lichen unverändert mit 13 gegen i Stimme angenommen und nur bezüglich der Vertretung von Frankfurt a. M. Abänderun gen vorgeschlagen. Danach hat die Provinz Heffen- Nassau
cinen mit den Rechten einer Korporation ausgestatteten Rom munalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten; innerhalb deffelben bleiben die bisherigen Kommunallandtage der Regierungsbezirke Raffel und Wiesbaden bestehen; dem Regierungsbezirk Wiesbaden wird der Stadtkreis Frankfurt am Main einverleibt; der Provinziallandtag soll aus den Mitgliedern der Kommunallanbtage bestehen, und seine Kom petenz einstweilen auf folgende Punkte beschränkt werden:
hatte er die Pflicht, alle Bischöfe zurüdzurufen oder zu amnesti
man restituirt. Das muß man im vorliegenden Fall um so mehr, als wir in einer Beit leben, wo der Unglaube mehr und mehr um fich greift, wo die Sozialisten schon Fraktionen bil
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nichtiges.
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den, wo sie die kurulischen Stühle in den Städten besetzt hal- Bedeutung des Votums wird im Lande erkannt werden, und
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Wünschen
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man, daß der Staat fich in den Dienst der römischen Kirche ren. Wenn man Unrecht gethan hat, so fordert die Ethik, daß stellen solle. Mit der Ablehnung dieser Pofition verlangt bas Bentrum die vollständige Unterwerfung des Staates unter die Herrschaft der römischen Kirche.( Lautes wiederholtes Uh! uh! im Bentrum, große Heiterkeit, Glocke des Präsidenten.) Die ten, wo der Staat in den großen Bentren nur durch Verhän da der Abg. Windthorst das Zentrum doch bestimmen wird, gung des Belagerungszustandes seine Autorität schüßen kann! Ist es in einer solchen Beit angezeigt, einen Brälaten staat- so ziehe ich meinen Antrag zurück.( Beifall links.) entgegen der Anschauung Rintelens die Pofition abzulehnen, licherseits zu bekämpfen, der nur seine Pflicht gethan, der in Die Pofition wird gegen die Stimmen des Sentrums und feiner Diözese über die Maßen segensreich gewirkt bat? Schüßen Sie endlich, Herr Minister, unsere Religion, sowie es uns durch Königswort verheißen ist! Wählen Sie jetzt, Herr Rapitel 117( Provinzialschulkollegien) veranlaßt leine De Minister, wie Sie sich entscheiden wollen! Wir bitten, aber wir revolutioniren nicht; wir bitten, aber wir fürchten uns Bei Kapitel 118( Prüfungskommiffionen) fragt Abg Schmidt( Stettin ), ob ein neues Prüfungsreglement pro auch nicht!( Lebhafter Beifall im Bentrum.) facultate docendi für die Kandidaten des höheren Schulamts Die Pofition wird bewilligt.
a) fein Gutachten abzugeben über die ihm von der Staatsregierung vorgelegten, die Provinz betreffenden Gesetzentwürfe,
b) zu beschließen über den Vertheilungsmodus der Staatsprästationen, welche von der Provinz aufzubringen find, c) die Wahlen zu den für Zwecke der allgemeinen Landesverwaltung angeordneten Behörden und Kommissionen zu voll ziehen,
d) den Provinzialverband zu vertreten bezw. über Gegenstände zu beschließen, welche ihm durch Gefeße oder königliche Verordnungen oder durch übereinstimmenden Beschluß der beiden Bezirksverbände überwiesen werden.
Von einer Generaldistuffton wird abgesehen und sogleich
der Bolen bewilligt.
batte.
Abg. Mosler die seelsorgerischen Verhältnisse in der gegenwärtigen Prüfungsverfahren der katholischen Schulamts Diözese Trier , welche troß der Novellen zu den Maigefeßen Kandidaten hinsichtlich ihrer religiösen Vorbildung vorhanden
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noch ein äußerst trauriges Bild der Noth und Vermaisung bieten. Als die Regierung durch die Novelle von 1883 der Seelsorgenoth abhelfen wollte, da erkannte selbst der nationalliberale Hannoversche Kourier" an, daß damit dem Zentrum die beste Waffe aus der Hand genommen würde. Es set aber noch nicht genug geschehen; denn es waren im Dezember v. J. noch etwa 110 Pfarreien mit 81 000 Seelen in der Diözese vakant. Redner beklagt sodann die auf Grund der Matgefege stattgehabte Maßregelung einzelner katholischer Geistlicher; insbesondere sei es aber bedauerlich, daß man diese
seien.
Minifter v. Goßler verspricht, den Wünschen des Vor redners entgegenzukommen. Das vom Abg. Schmidt berührte neue Prüfungsreglement sei wesentlich fertig gestellt und werde
demnächst auch publizirt werden.
Die Position wird bewilligt.
Das folgende Kapitel( 119) enthält die Forderungen
Die Universitäten.
Bei Tit. 1( Universität Königsberg) tommt
für
nicht meh
Abg. Reichensperger( strefeld) auf seine früheren
meiner G
itets bie bodh F
zu
weis
Bulaffiger fchehen, unterschie
noch viel
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Don ben
Agitation allmälig
eine gro
geopfert