der Nahrung, bei unzureichendem Licht und oft in falter Stube ihre geisttödtende Arbeit verrichten, um sich ein Urtheil über ihre Lage bilden zu können! Die poetischen Schilderungen von dem Leben dieser armen Frauen, wie sie heute noch vielfach in den Organen der Börsenjobber zu finden find, scheinen nur erfunden zu sein um die Sinne blastrter Menschen zu figeln. Geradezu troftlos ist für diese Aermsten die Wirklichkeit. Kaffee Morgens, Kaffee tittags, Kaffee Abends und am nächsten Tage daffelbe. So geht es Jahr aus, Jahr ein, ja oft ist nicht einmal die schlecht bezahlteste Arbeit zu erlangen. Und diese Arbeiterinnen sollen Mütter werden der zukünftigen Generation, fie sollen einem träftigen Geschlecht das Leben geben! Da sollte man doch billiger Weise Schußmaßregeln ergreifen, um die übermäßige Ausnugung zu verhindern, nicht aber sogenannte Schutzölle" einzuführen suchen, die ersichtlich zu ,, Drudsöllen" für diese Arbeiterinnen werden. Man begegnet täglich Klagen über die zunehmende Unfittlichkeit in den verschiedenen und namentlich in regierungsfreundlichen Blättern, man macht die wunderlichsten Vorschläge, um diesem Uebel zu steuern, was nügen aber alle diese Vorschläge und Hinweise, wenn man mit einer ängstlichen Scheu um die Ursachen herumgeht, wenn man den Muth hat um dieselben herum alles breit zu treten, aber nicht den Muth, auf die Wurzel loszugehen. Und ficherlich würde durch Erhöhung dieser Bölle das Uebel noch vergrößert werden. Es fann Bölle geben, für die jeder Bolts­freund mit gutem Gewiffen eintreten tann, aber gegen diesen Boll müssen wir uns unter allen Umständen erklären; hoffent lich wird der Deutsche Reichstag den geplanten 3oll nicht bes willigen.

Eine Abänderung der Gerichtsvollzieher Ordnung wird in dem neuesten Justiz- Ministerialblatt" veröffentlicht. Die betreffende Verfügung des Justisministers Da tirt vom 23. Februar dieses Jahres. Laut der Vers fügung hat die Errichtung selbständiger Gerichte kaffen eine Abänderung einzelner Bestimmungen der Gerichtsvollzieher ordnung vom 14. Juli 1879 nothwendig gemacht. Nach§ 1 fann zum Gerichtsvollzieher nur ernannt werden, wer 1. das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, 2. die attive Dienst pflicht im stehenden Heere oder in der Flotte erfüllt hat, oder von derselben für die Friedenszeit endgiltig befreit ist, 3. die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche Rüftigkeit befizt, 4. fich in geordneten Vermögensverhältnissen befindet und 5. eine Prüfung bestanden hat. Von der Ablegung der Prü fung find diejenigen befreit, welche die Gerichtsschreiberprüfung bestanden haben. Nach§ 3 dürfen zum Vorbereitungsdienste nur Militäranwärter zugelassen werden. Ueber die Zulassung entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts. Dem Gesuche um Bulaffung ist der Geburtsschein, eine kurze, selbstverfaßte und selbstgeschriebene Darstellung des Lebenslaufs, sowie der Ausweis über die Militärverhältnisse und über die erlangte Schulbildung beizugeben. Ferner bestimmt die Verfügung: Die Gerichtsvollzieher dürfen für ihre Amtshandlungen über die ihnen zustehenden Gebühren und baaren Auslagen hinaus feine Vergütungen annehmen, fordern oder sich versprechen laffen. Desgleichen ist ihnen die Verabredung einer geringeren Vergütung als der ihnen zustehenden Gebühren und baaren Auslagen untersagt. Die Gerichtsvollzieher dürfen in bürger­lichen Rechtsstreitigkeiten als Prozeßbevollmächtigte oder Beis stände nur für nahe Angehörige vor Gericht auftreten. In Ansehung der Uebernahme von Nebenämtern und Nebenbe schäftigungen, sowie des Betriebes von Bewerben unterliegen die Gerichtsvollzieher den allgemeinen für die Justizbeamten bestehenden Einschränkungen. Der Gewerbebetrieb eines Agen­ten ist den Gerichtsvollziehern nicht zu gestatten. Neben den Gerichtsvollziehern fönnen auch Gerichtsvollzieher kraft Auf­trags und Hilfsgerichtsvollzieher funttioniren. Die Bestim mungen der neuen, 57 Paragraphen umfassenden Gerichtsvoll­zieher- Ordnung fommen vom 1. April d. J, zur Anwendung. Mit demselben Tage tritt die Gerichtsvollzieher- Ordnung vom 14. Juli 1879 außer Kraft.

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Das neueste Justiz Ministerialblatt veröffentlicht zugleich eine neue Dienstordnung für die Gerichtsdiener vom 23. Februar 1885, welche ebenfalls mit dem 1. April 1885 in Geltung tritt. Hieran schließt sich eine allgemeine Verfügung vom 23. Februar 1885, betreffend die Abänderung der Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher.

Durch eine Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten sind die Eisenbahn- Direttionen ange­wiesen, alle Arbeiter, welche unter 21 Jahre alt find und eine Beschäftigung in irgendwelchem Dienstzweig haben, die mit dem Betriebsdienst zusammenhängt bezw. bei welcher Un glücksfälle herbeigeführt werden können, aus diesen Stellen zu entfernen und für die Folge nicht zu verwenden.

Die Aichordnung für das deutsche Reich vom 27. Dez. 1884, die Aichgebührentare vom 28. Dez. und die Bekannt machung wegen Bulassungsfristen für ältere Maße, Maßwerk zeuge, Gewichte und Wagen vom 30. Dez. wurden in der vor­legten Nummer des Reichsgesetblattes" publizirt.

Frankreich  .

Die Einweihung der Statue Ledru Rollins fand wie wir bereits erwähnten am 24. d. Mts. in Paris  

Was sollte mich bewegen zu behaupten, daß mein Freund todt sei, wenn er lebt?"

Ich will es Ihnen sagen; was Sie dazu bewegt. Felix Rodenburg ist von hier entflohen, mußte entfliehen, weil eine gewiffe Person ermordet wurde... Ich brauche weiter nichts zu sagen, mein Herr; es liegt mir daran, daß die Wahrheit diesem Manne gegenüber an den Tag tommt; ich verspreche Ihnen zu schweigen, und auch Herr Amberg   wird schweigen... Bekennen Sie, daß Felix Rodenburg noch lebt."

" Ich muß bei dem bleiben, was ich gesagt habe; ich bitte Sie, mich aus diesem Streit heraus zu lassen. Erwürgen Sie fich meinetwegen wegen dieser Angelegen

statt. Ledru- Rollin   feiert man als den Urheber des gleichen Wahlrechts; die Statue stellt den Gefeierten dar, wie er einen beschriebenen Stimmzettel in die Wahlurne wirft. Die Feier begann um Uhr und zu derfelben waren verschiedene Minister, forie auch ein Vertreter des Präsidenten, außerdem der Vizepräsident des Senats, Humbert, Kammer präftdent Briffon, viele Senatoren, Deputirte und Gemeinderäthe von Paris  , sowie Deputationen aus der Provinz erschienen. Der weite Plat war über und über mit Menschen be fegt, welche beim Fallen der Hülle, das unter den Klängen der Marseillaise  " geschah, in Hochrufe auf die Republik   aus­brachen. Die gesammten Gäfte, Frau Ledru- Rollin   an der Spize, schritten nun an der Statue vorüber, indeß die Kapelle der Garde républicaine den ,, Chant de depart", die Mars seillaise" und den Chant des Girondins" splelle. Reden wur­den gehalten von Floquet im Namen des Initiativ- Komitees,

" 1

dem Arbeiter Albert, Mitglied der provisorischen Regierung dem radikalen Abgeordneten Madier de Montjau, dem ehe maligen Sekretär Ledru Rollin's  , Georges Maillard. Nach Beendigung der Reden defilirten die Leute vor dem Stand­bilde und begrüßten die Fahne der Nationalgarde von Mont ville aus dem Jahre 1789 mit Hochrufen.

Zwischen dem Senat und der Deputirten­tammer ist ein Konflikt in Sicht. Die Deputirtenkammer bat verschiedene Pofitionen des Kultusetats gestrichen, welche der Senat wiederhergestellt hat. Die Vorlage geht somit wieder an die Kammer zur nochmaligen Berathung zurück. Die radikalen Blätter führen gegen den Senat eine scharfe Sprache und beschuldigen Ferry, den Senat zu dem Botum veranlagt zu haben.

Schweden   und Norwegen  .

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Unter den Aufgaben, welche der Lösung durch das Storthing( Landtag) barren, sind besonders zwei von großer Bedeutung: die Neuordnung des Heeres und die jenige der Strafrechtsprechung. Der jest fertig ge druckte Gefeßentwurf der Jurykommission" über das Verfahren in Strafsachen enthält in nicht weniger als 46 Kapiteln und 515 Paragraphen also 30 mehr als der Odelethingsbeschluß ( Herrenhaus) von 1863 ( Herrenhaus) von 1863 eine vollständige Neugestaltung der Staatsanwaltsbefugnisse, des Gerichts- und des Prozeßverfah rens, unter Berücksichtigung aller bürgerlichen, polizeilichen und Iriminalen Freiheitsrechte, sowie der Entschädigung un­schuldig Verurtheilter. Unter das neue Gesetz fallen alle Straffachen, ausgenommen die geseßlich bestimmten Aus­nahmefälle, die Reichs und kriegsgerichtlichen Entscheidungen. Besondere Gerichte, namentlich die firchlichen, fallen fort. Beforänkung der Kriegsgerichte auf lediglich

Heeresbeamten. Alle mit Strafsachen zusammenhängenden Rechtsfragen können, beziehungsweise müssen durch das be

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tommende Jahr bis zum 1. April nicht fertig geworden, füden befter da bis Ende des Monats die bestehenden Steuern und bem anzuschl gaben zu erheben und außer den laufenden auch die not life, Revisto bigen Ausgaben nach ihrem dem Reichstage vorge Berlin   übert ursprünglichen Finanzgefeßentwurf zu bestreiten, jedoch m Die Ba Aenderungen, welche von beiden Abtheilungen des Reid giftrat möge beschloffen worden sind. Bei der Vorlage bemerkte Riveauüberge der Voff. 3tg." geschrieben wird- Konseilpräsident G ftrage entfer daß die Regierung es für ihre Pflicht erachtet habe, die Bahnförper das interimistische Finanzgesetz geforderte werde. Bur macht schon jest in Vorschlag zu bringen, Da es taumbahnverwaltu scheinlich sei, daß die Berathung des ordentlichen Fin Unterführung seges bis zum 1. April werde beendet sein; andererseits begriffen und auch die Abfaffung der Vorlage von den früheren interi bat der Mag schen Finanzgesetzen verschieden. Die Regierung habe ni Auf A Grund zu bezweifeln, daß das Landsibing unter giftrat beschle jezigen Umständen ein interimistisches Finanzgesetz in fil Bürger- un Faffung annehmen werde. Deshalb habe sich die Regieträgen herges bestrebt, den vom Landsthinge gestellten Forderungen diziniſchen sprechen, indem sie dem Geseze eine Form gegeben habe, tragende ein welche alle früher geltend gemachten Zweifel und Meintität ift. verschiedenheiten vermieden und gleichzeitig die Regierung so gebunden werde, daß der regelmäßige und ordentliche legenheit i Der Administration dadurch offenbaren Schaden erleide. Minister des früher gebräuchliche Beschränkung, daß die Ausgaben Ausgleichung nach den bisher geltenden Regeln" geleistet werden fom präsidium sch fet deshalb fortgelaffen. Den früheren Titel interimifi eingänge bez am 3. März Verfassung auch nicht mehr angewendet.- Dieser Entwurf ausichuffe ich am Montag im Folkething zur Verhandlung. Abg. präsidium ve

Monrag bezeichnete die Vorlage als mit der fassung in Widerspruch stehend, Abg. Graf Golfte Ledreborg hält den Entwurt für ganz unanneb Konfeilspräsident Eftrup betheiligte fich mit großer

Wichtig

Die Vo

für alle frei Rommiffion Retallarbeite

haftigkeit an der Debatte; er bestreitet entschieden, daf Vorlage ein Verstoß gegen die Verfassung sei. Von Smühen sich sc der Konservativen wird der Minister nur schwach un stügt. Abg. Hördum( Sozialdemokrat) erklärt, daß f Partei in dieser Sache geschloffen auf Seiten der Libera un follte; stehen werde. Der Regierung aber wolle er rathen, nih dem Feuer zu spielen, denn das Volk werde eine neue raße 97, ge gefeßlichkeit ihrerseits nicht dulden und von seinem

Nothwebr

diefer Sanita

recht Gebrauch machen. Die Norlage wird schlief ohne Abstimmung zur zweiten Lesung verwiesen und die if zur Einbringung von Amendements   auf Donnerstag ta Ueber den Verlauf der schon erwähnten General auch den K

festgesetzt.

Verein

versammlung des Kopenhagener Schüßen geht der Boff. 3tg." von anderer Seite als von ihrem

egaltiri

dienstliche Bergehen, als Regel auch für die höheren stigen Berichterstatter eine Buschrift zu, welche die Demon tion anders darstellt. Danach verlief die ganze Sache in gr Ruhe und Ordnung. Nur dem cus jungen treffende Strafgericht mit entschieden werden. Die Strafgerichte Leuten bestehenden konservativen Klub ereilte bestehen theils aus Geschworenen, theils aus Schöffen-( Fünf- scherzhaftes Verhängniß. Mit großem Lärm 30g over Dreimänner-) Gerichten. Die erſteren befiehen aus zehnliche Schaar durch die Straßen, in der Abficht, dem Kön

Laten" und drei Richtern und treten alle drei Monate zu­fammen zur Behandlung der schwereren Fälle; in ben legteren ist nur ein studirter Richter( Unterrichter) mit 4 beam. 2 bürgerlichen Beifizern im ganzen Verlauf der Straf face thätig. Die Untersuchungsrichter wirken in Gegenwart zweier Gerichtszeugen. In allen zulässigen Fällen der Appel­lation entscheidet ein Ausschuß des höchstengerichtes über alle Freiheits- und sonstigen Beschränkungen, sowie deren Folgen gegen dritte Personen. Berufung an das Höchstengericht selbst ist in der Regel nur statthaft bei Fehlern in der Form, der Leitung oder Rechtskunde u. f. w. Der Schwurgerichtsbeginn von Christiania   soll 200 Geschworene aufweisen können, die übrigen 5 Bezirke deren 100. Bei jedem neuen Schwurgericht werden davon aus 21 Mitgliedern weitere 16 ausgelost, von Denen 6 ohne Angabe von Gründen verworfen werden fönnen, widrigenfalls die legten 6 austreten. Die vers bleibenden noch 10 wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher. Die Wählbarkeit zum Geschworenen oder Schöffen entspricht et pa der fommunalen. Der Reichsstaatsanwalt steht

bie juge

Hoch zu bringen. In der Nähe der töniglichen Wohn waren aus überflüssiger Vorsicht die Straßen abgesperrt, als nun die Brauseköpfe dennoch fich Bahn brechen woll threr redlichen Abficht bewußt, wurden sie von den le uten tüchtig, burdgeprügelt und ergriffen Hafenpanier. Wie besorgt die Kopenhagener Behörden

56

Aus

on Aerzten en Mitglie inen beliebi falle zu weni unferen Dahingehend Leben treten Daliber zu e aller Vorau  men wird. Rechtst

im Jahre 188 dadurch veru eine glübende berbrannte u Lagebi" schr fenntniß geg baffelbe recht 30 Mart vo fchädigung& zerschmetterte bewegen, fan

fon des Ausfalles jener Versammlung waren, zeigt die Maf war und 25 scharfe Patronen pro Mann erhalten hatte, die Husaren gesattelt hatten und die Artilleristen bei ih schützen Wache hielten, während die große Dampffprizu einer bo heimlich in Thätigkeit gesezt war und sofort zur Weitwi zu einer da herangezogen werden konnte.

Kommunales.

Dr Magistrat von Charlottenburg   hatte

fich

bere

von den Bo

verpflichtet Borfig'schen Instanz von Rammergeric ntrage, und jezt vom

t an rüc

mit untergebenen Anwälten den Geschäften der öffentlichen Anschlusses verschiedener Gebietstheile des Charlottenburg  vor einiger Zeit an den Magistrat von Berlin   gewendet weg Weichbildes an die allgemeine Kanalisation von Berlin   Digszinsen e Angelegenheit war vom Magistrat einer Subfommon sur Vorberatung überwiesen. Zugleich sollte die Kommiffion einen

Anklage, Rechtsaufftcht u. f. w. vor, ist euch berathende Be­hörde in Gefeßesfällen. Bei geringen Vergehen hat jedoch die Polizei die Befugniß der Anklage. Kriminalsachen erheischen Privatllage oder Veranlassung durch die besondere Behörde, ausgenommen nur unaufschiebbare Fälle. Privatklage ist zu­läfftg, falls der Reichsadvokat fich der Anklage weigert. Die neue Einrichtung der Schwurgerichte verlangt fonach die Ein­führung von 18 neuen Behörden. Dagegen würden 15 Dber­gerichte fortfallen fönnen, und die erheblich niedere Belastung des Höchstengerichtes und des bieftgen Stadtgerichtes weitere große Ersparnisse bewirken. Man steht, daß die Rechtspflege in diesen Ländern erfreulicher Weise Fortschritte macht.

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Dänemark  .

Am Freitag legte Konseilspräsident Estrup dem Folke thinge einen Gefeßentwurf vor, durch welchen die Regierung bevollmächtigt werden soll, im Falle das Finanzgesetz für das

Magiftrat

Derfelbe ba

bezüglichen Vertrag aufstellen. Dieser ist jegt dem vorgelegt und von ihm genehmigt worden.

Bestimmung

amilichen A diefer Adref Anstalten, 2 werthe Date Befest, Dem ertheilen zu verfahren welches bef wenig die S fchaftsgebab balben brei

e fich im

darauf hin seine Kommiffarien autorifirt, mit dem Magift von Charlottenburg   auf Grund dieses Vertragsentwurfs weitere Verhandlungen zu treten. Es handelt fich bauptil um den Anschluß des 18. Charlottenburger   Stadtbesitles Die Berliner   Kanalisation, also um die Kurfürstenstraße, straße, Nollendorfplat, Straße 20 c. Es sollen nicht nur Straßen und Pläge dieses Gebietes, sondern auch die einzel Grundstücke deffelben durch die Berliner   Kanalisation wässert werden. Vor Beginn der Ausführung des Baue

durch Ortsstatut und Polizeiverordnung festgesezt für Charlottenburg   dieselben Bestimmungen

gelten,

werden

welde

Berlin   für den Anschluß von Straßen, Pläßen und Ga hier nicht anders kann, als die Wahrheit sagen," nahm als wenn sie selbst zur Erhöhung der Festfreude beitr " Ich sehe ein, daß ich im Intereffe meines Freundes strahlte die Frühlingssonne vom heitern Himmel he

Strahlenau das Wort.

Herr Amberg, Sie werden

schweigen, das weiß ich: wenn Felix Rodenburg lebt, werden Sie nicht Erbe des Rodenburg'schen Vermögens sein; Sie werden alle Welt seinen Tod glauben lassen, davon bin ich überzeugt.... Und Sie, Herr Sanftleben, haben kein Interesse daran, seinen Tod bezweifeln zu lassen; damit Sie aber Interesse daran haben, ihn tobt zu glauben, gebe

wollte, und es war, als wenn der Sonnenschein fich mi spiegelte auf all' den Gesichtern von der refpetto Wirthschafterin herab bis auf den letzten Stalljungen Dieses Fest aber galt dem Oberamtmann Lord Man beging heute in Stolzenburg ihren Hochzeitstag

todt gehalten wird, Ihnen regelmäßig von Seiten des Herrn Georg Amberg ein Beitrag für die indische Mission gezahlt werden soll von so ansehnlicher Höhe, daß Sie

ich Ihnen das Versprechen, daß, so lange Rodenburg für Gäfte ein, und alles Gefährt, das die weiten Beigung

Ba

zur Verfügung hatten, war nothwendig, vom nächsten 2 weiten Ställe hatten totum Raum, die vielen Equip hofe die von der Ferne kommenden abzuholen, und

heit, aber lassen Sie mich nicht Ihren Streit entscheiden. Ihr Schweigen für völlig bezahlt halten sollen... Diese derjenigen aufzunehmen, welche aus der Nachbarschaft

Was geht Sie überhaupt Felix Rodenburg oder der Baronet D'Brian an? Was haben Sie für ein Interesse an einem indischen Offizier?... Lassen Sie mich aus dem Spiele, und einigen Sie sich unter einander über die Frage so gut

Sie fönnen."

Er wandte sich zur Thür und wollte hinaus, Nicode­ mus   aber sprang auf und trat ihm in den Weg.

" Noch ein Wort, Herr Strahlenau. Wenn Sie mir nicht bestätigen, daß Felix Rodenburg lebt, dann trete ich öffentlich mit der Behauptung auf, dann gehe ich zu der

Beiträge hören in dem Moment auf, wo es weiter als in diesem Kreise bekannt ist, daß Felix Rodenburg lebt Ja, Herr Prediger Amberg, er lebt; Herr Nicodemus Sanfts leben hat sich nicht getäuscht, der Baronet D'Brian und Felix Rodenburg find identisch."

"

Er lebt!" wiederholte Amberg   vernichtet.

" Ja, er lebt!" er wird Sie aber nicht hindern, die frummen Weg zu verfolgen, welche Sie einschlagen, um sein Vermögen in Ihre Hände zu bringen.

trafen.

Steinberg mit seiner Familie nicht.

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Natürlich fehlte zu diesem Fefte Cordelia mit i Gesammtpensionat nicht; natürlich fehlte auch Herr Lord Killmare, der expreß von seinen Befizungen Schottland   hierher gekommen war, hatte seine Braut seine Schwiegereltern selbst abgeholt. Es waren aber au

Wil  

bem Gäste aus der Residenz da. Da waren Amberg  Ich überlasse Räthchen, da war Elsler mit seiner Haustrone es Ihnen, Herr Prediger Amberg, diesen Herrn, Ihren mine; da war Bertha Amberg und Herr Strahlenau,

nächsten zuständigen Behörde und sage: Jener Felix Ros Freund, auch Ihrerfeits für sein Schweigen zu bezahlen. endlich war mit Lord Killmare zugleich auch Friz Rob

denburg, welcher vor sechs Jahren entfloh, lebt; es ist der Oberst D'Brian im indischen Freiwilligen- Regiment.. Alsdann werden wir sehen, ob ich mich getäuscht habe oder nicht; man wird ihn zu finden wiffen."

Ich habe das Meinige gethan, thun Sie das Ihrige!"

Neunzehntes Rapitel.

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burg eingetroffen, der sich seinem Berufe einige Lage zogen hatte, um dem Ehrentage seiner Schwefter b

wohnen.

Um ein Uhr waren endlich alle Wagen bie Ra alle in dem prächtigen Empfangsfaal versammelt.

" Herr!" rief Strahlenau erschrocken, das wollten Sie schmud geprangt, als heute, gerabe drei Monate nach den hinaufgefahren und nach und nach hatten fich bie G

thun gi

" Ja, das werde ich thun; andererseits aber gelobe ich Ihnen Schweigen. Niemand wird den Obersten O'Brian behelligen, Niemand wird ihn verrathen... Nicht wahr,

Wohl noch nie hatte Schloß Stolzenburg so im Fests zulegt erzählten Ereignissen. Der junge Lenz mit seinem Blüthenschmuck, hatte Terassen, Säulen, Hallen, Gänge prächtigen Gartens.

Nicht dieser Garten allein stand im

und Nischen ausgestattet mit den schönsten Gewächsen des daß trotz der großen Anzahl der Geladenen eine gem mein Freund Amberg  , Sie werden ihn nicht herbeirufen, herrlichen Schmuck und begann sein junges Laub zu ents jungen Damen, denen gewiß das heutige Feft hunder

und werden auch nicht Schritte thun, seinen Aufenthalt zu ermitteln?"

Nein, ich gewiß nicht!" feuchte Amberg  , der durch

falten, nein, daß Schloß selbst hatte ein gewand angelegt: Fahnen, Guirlanden

und

Teppiche, fie schwiegen, in athemloser Spannung harrend.

Fest Gelegenheit gab, ihre Rosenlippen in Bewegung zu fe

es überall.

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das energische Benehmen seines Freundes doch anfing, fich Die Gänge waren mit Blumen bestreut, das ganze Per- thüren eines Seitengemaches öffneten sich, und herein sonal im höchsten Festanzuge, und über all diesem Festschmuck Brand, seine holde Braut am Arme. An feiner

seiner Sache weniger gewiß zu sein.

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