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Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 52.
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Die Redaktion des Volksblatt" erhielt folgende Bu Berlin , im Februar 1885.
Wir find in der Werkstatt einer hiesigen größeren Treibim Stande tiemenfabrit beschäftigt und haben bei der Sentral Kranten zur Kran und Begräbnißlaffe der Sattler und Berufsgenossen Deutschal- Kranten lands, eingeschriebene Hilfskaffe, die bereits vor dem 1. Deen bei ember v. Js. in ihrer Organisation den diesbezüglichen Ee Bwang gefeßlichen Anforderungen entsprochen hat, vor dem 1. Deieber die ember v. Js. unsere Mitgliedschaft angemeldet, die Beiträge tung fein bezahlt und find laut der in unseren Händen sich befindenden itgeber Quiitungsbücher Mitglieder dieser Kaffe. Dagegen haben wir ur Bwang bersäumt, unseren Austritt aus der Ortskrankenkasse vor dem verständig. Dezember v. Js. anzumelden. Aus diesem legteren Grunde tständige wingt uns die Ortsfrankentafe, indem sie jede nachträgliche welcher fid Abmeldung ablehnt, bis zum 31. Dezember d. Js. ihre aten, nabitglieder zu bleiben. Eine unter Darlegung des Sachver an: Daltes bei der Gewerbe- Deputation eingelegte Beschwerde hat better Bebeigefügte ablehnende Antwort erzielt. Nach den Ausführungen Shrer Zeitung fönnen wir auch jest nach 4 wöchentlicher Kündi renten voll virten, ba gung aus der Ortsfranfentane austreten, zumal wir nach wie Dr Mitglieder der eingeschriebenen Hilfskaffe find. Was sollen gegenüber dem Bescheide der Gewerbe- Deputation nun thun ở
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Die in vorstehendem angezogene Antwort der GewerbeDeputation lautet:
Euer Wohlgeboren erwidern wir auf das gefällige Schreiben bne Datum, hier eingegangen am 4. b. Mis., daß die Mitliedschaft Ihrer Arbeiter bei der Bentral- Kranken- und Be tabni taffe der Sattler und Berufsgenossen Deutschlands , offnuna( E.. 64), dieselben nur dann von der Zugehörig
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zur Ortstrantentaffe der Sattler und verwandter Gewerbe befreit, wenn fie schon vor dem 1. Dezember v. J. Mits lieber der eingeschrieben Hilfskaffe waren und daraufhin vor em 1. Dezember v. 3. ihren Austritt aus der
Ditstrantentasse erklärten. Andernfalls find fte Straft Gesetzes seit dem 1. Dezember v. J. Mitglieder der dem Schluß des Rechnungsjahres, das heißt Dristrantentaffe und können aus derselben mit frühestens am 31. Dezember 1885, austreten, wenn fie den Austritt spätestens drei Monate zuvor bei dem Re Mitglieder einer anderen dem Geseze genügenden Kaffe Borftande beantragen und vor dem Austritt nachweisen, daß
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gerechtfertigt.
Das Verlangen des Vorstandes ist daher Gewerbe- Deputation des Magistrats, fich die Gewerbebeputation bezieht, lautet: Der betreffende Absatz des Krankentafengesezes, auf den
Der Austritt( aus der Ortskaffe) ist versicherungspflichtigen menn fie denselben spätestens drei Monate zuvor bei dem Vorftande beantragen und vor dem Austritt nachweisen, daß fie tatirte, daß Mitglieder einer der übrigen in§ 4 ezeichneten Kaffen ge
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Somit hätte die Gewerbedeputation des hiesigen Magistrats
Inzwischen ist aber ein Nachtragsgesetz zum ur rünglichen Krantentaffengeses erschienen, welches wir hier dem Wortlaute nach, wiedergeben. Daffelbe lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Rönig von Beußen 2c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: Einziger Paragraph.
Mitgliedern solcher bestehenden Hilfskaffen der im§ 75
Dienstag, den 3. März 1885.
gewissen Unklarheit; am meisten aber wohl des Reichstranten faffengesez, über welches sich schon Mancher und besonders die Behörden den Kopf zerbrochen haben.
Durch vorstehende Buschrift find wir angeregt worden, die Frage hier öffentlich zu stellen, wer recht hat, der Magiftrat oder die Petenten.
würde.
Am besten wäre es, wenn in der Stadverordneten versammlung die Angelegenheit weiter verfolgt werden
56. Sigung vom 2. März, Nach m. 2 Uhr. Am Tische des Bundesraths: Fürst v. Bismarck , von Boetticher, Bronsart von Schellendorff , Lucius, Stephan u. A.
und eine Denkschrift, beir. Die Ausführung der MünzgefeßEingegangen ist der Bericht der Reichsschulden- Kommission gebung.
II. Jahrgang.
vorzugehen. Sie beabsichtigte vielmehr zunächst nur den Generalfonsul Dr. Nachtigal zu einer Informationsreise nach Der Westküste von Afrika zu entsenden, und ertheilte ihm zus nächst die Ermächtigung, nur mit unabhängigen Fürsten Ver träge nach dem Mufter der früher erwähnten Südseeverträge abzuschlie jen. Die Intereffentea drängten jedoch weiter und erklärten, es sei die äußerste Gefahr im Verzuge: Wenn nicht diejenigen unabhängigen Gebiete, in welchen sich der deutsche Handel die erste Stelle errungen habe, sofort unter deutschen Schuß gestellt würden, so sei binnen wenigen Wochen oder Monaten die Offupation dieser Gebiete durch andere Regies rungen zu gewärtigen. Das Bedürfniß aktiver Kolonialpolitit war jest nachgewiesen und die Regierung ents schloß fich, die schon früher ertheilten Instruktionen an Dr. Nachtigall durch die Vollmacht zu ergänzen, Erwerbungen von Privaten nach Prüfung der Rechtstitel unter den Schuß Sr. Majestät des Kaisers zu stellen. So, meine Herren, find wir ganz fonfequenter Weise und durch das in Regierung ist ferner auch darin dem früher von ihr verkün Der Nation empfundene Bedürfniß zu denjenigen Schußgebieten gelangt, mit denen wir uns heute zu beschäftigen haben. Die beten Systeme treu geblieben, als fie teine großen Forderungen an den Reichsfiskus ftellt, sondern Ihre Bewilligung lediglich für einige Konsulate und für einige Beamte in Anspruch nimmt, beren Anstellung unerläßlich ist, um die bei Sr. Majestät dem Kaiser einstweilen ruhenden Souverainetätsrechte auszuüben, und Ich hoffe, meine Herren, daß Sie Ihrer Kommission folgen und um die Unterlagen für die fünftige Organisation zu schaffen. Beschlusses, zu dem Sie in der Hauptfrage tommen werden, Abstand nehmen werden von einer Motivirung desjenigen einer Motivirung, welche wie das Offenhalten eines späteren Rüdzugs gedeutet und im Auslande eine Wirkung haben tönnte, die für die Reichsregierung mit Rücksicht auf die ihr obliegenden schwierigen Aufgaben nachtheilig sein müßte. Ich bitte Sie daher, derartigen Resolutionen, wenn fie wiederholt werden sollten, Shre Zustimmung nicht zu ertheilen.
Dem Reichshaushaltsetat für 1885/86 folgte am 1. Februar b. Js. eine Ergänzung nach, welche die Etats des Reichsamtes des Innern, der Verwaltung des Reichsheeres und des Auswärtigen Amtes betrifft. Der Etat des Auswär tigen Amtes soll um 96 000 M. in den fortdauernden und um 152 000 M. in den einmaligen Ausgaben für Gesandtschaften, Konsulate und Beamte in den überseeischen Schußgebieten, erhöht werden. Die fortdauernden Ausgaben find: Kamerun 48 000 M.( Gouverneur und Generalkonsul 30 000 M., Kanzler 12 000 M., Sekretär 6000 M.); Togo 18000 M.( Rommiffar 12 000 M., Sekretär 6000 M.); An= gra Pequena 18 000 M.( Kommissar 12 000 M., Sefretär 6000. Sämmtliche Beamte haben frete Wohnung). Dazu noch 12 000 M. zu Remunerationen und Tagegeldern an Unterbebiente bei den Behörden in den Schußgebieten. Sume der fortdauernden Ausgaben 96 000 M. Einmalige Ausgaben 152 000 M. zur Errichtung von Dienstgebäuden nebst Wohnräumen für die Beamten in den genannten Schutzgebieten sowie zur inneren Einrichtung dieser Gebäude in Summa 248 000.
Die Budgettommission beantragt, diese 248 000 Matt zwar zu bewilligen, aber die als fortdauernde Ausgabe datin enthaltenen 96 000 Mt. ebenfalls nur als einmalige und zwar als. Titel 4 Kapitel 2 des Extraordinariums in folgender Fassung:
Bur Einleitung derjenigen Maßnahmen, welche zur Durch führung der dem Reiche in den Schußbeztiken von Kamerun , Togo und Angra Pequena zufallenden Aufgaben nothwendig find, sowohl zur Remunerirung von Beamten, als zur Ausführung unbedingt erforderlicher Bauten 248 000 mt." Die Kommission beantragt ferner die Annahme folgenderheit voraussehen, ob die Organisation, die wir Ihnen vorResolution:
Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: 1. dem Reichstage bei Vorlegung des nächsten Reichshaushalts- Etats eine spezifizirte Mittheilung über die in den Schußbezirken von Ka merun , Logo und Angra Pequena mit den bei Rapitel 2
Titel 4 der einmaligen Ausgaben des Etats des Auswärtigen Amtes für 1885/86 bewilligten litteln getroffenen Einrichtungen zu machen; 2. dem Reichstage vor Herbeiführung fefter Drga nisationen in den westafrikanischen Schußbezirken von Kamerun , Togo und Angra Pequena eine Vorlage zu machen behufs Heranziehung der Schußbezirke zur Deckung der dem Reiche aus denselben erwachsenden Kosten.
Das Haus tritt sofort in die Berathung dieser Anträge ein.
Referent v. Köller berichtet eingehend über die Verhandlungen der Kommission, die im Wesentlichen bekannt find.
Kommiffarius Geb. Rath v. Kusserom: Meine Herren, ich habe zunächst der Befriedigung darüber Ausdruck zu geben, daß die Kommission die Resolution abgelehnt hat, welche eine Motivirung für die Annahme des vorgeschlagenen Bausch
des Krantenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883( Reichs 1884 den dafelbft festgesetten Anforderungen noch nicht ges gefegblatt Seite 73) bezeichneten Art, welche am 1. Dezember nügt, aber bereits vor diesem Tage die zur Erfüdung Dieser Anforderungen erforderliche Abänderung ihrer Sta tuten mit dem Antrage auf fernere Bulaffung oder Ges nehmigung bei der zuständigen Stelle eingebracht haben, Regierungspolitik bedeuten, sondern gedeutet werden könnte als tit, sofern sie der Kasse schon vor dem 1. Dezember 1884 angehört haben, der Austritt aus
wirkt,
der Vorbehalt eines späteren Rückzuges. Jene Motivirung gipfelte wesentlich in erhobenen Zweifeln daran, ob die Reichs
Reichskanzler Fürst v. Bismard: Jh fann nicht mit Sicherheit vorhersagen, welche Aufnahme die Bewilligung eines Bauschquantums statt der Einzelforderungen bei den verbünde ten Regierungen finden wird; so viel aber fann ich vorher sagen, daß ich meinerseits fie befürworten würde. Ich halte den Bwed, den wir erstreben, für jest durch ein Bauschquantum ebenso gut erreicht, ja ich würde vielleicht in der Lage gewesen sein, bei den verbündeten Regierungen sofort ein Bauschquantum beantragt zu haben, wenn ich hätte glauben fönnen, daß in Dieser Form Ihre Annahme der Sache wahrscheinlicher wäre als in der detaillirten; ich fürchtete aber, daß, wenn wir ein Bauschquantum gefordert haben würden, Sie dann von uns die Detaillirung verlangt hätten( Heiterkeit), und ich habe fte nur, widerstrebend bis zu dem Maße, wie wir fie gegeben haben, gedruckt gesehen. Wir können ja nicht mit voller Sicher schlagen, nachdem wir ein Jahr Beit gehabt haben werden, über Land und Leute, über die Begrenzung der Befizungen, die von unseren Landsleuten erworben find, über die Haltung, welche die auswärtigen Regierungen zu unseren Unternehmungen beobachten, Erfahrungen zu sammeln, theils durch den Lauf ter Ereignisse in diesem Jahr, theils durch die Bericht erstattung amtlicher ad hoc von uns abgesandter Persönlichteiten, ob die Drganisation fich bewähren werde; erst dann werden wir in der Lage sein, Ihnen mit voller Ueberzeugung Detailvorschläge zu machen. Die, die wir bisher gemacht haben, haben wir in fidem auf das Uhrtheil des Synditats in Ham burg gemacht; wir haben das vorgeschlagen, was das Synbikat für nöthig hielt. Db unsere eigene Ueberzeugung übers Jahr vollständig damit übereinstimmt, fann ich nicht vorher sagen, und insofern ist es meines Erachtens, ohne den vers bündeten Regierungen vorzugreifen, sogar nüßlicher, ein Bauschquantum zu bewilligen, als die einzelnen Details. Es ist dies vorsichtige Vorgehen in der Sache ja ganz natürlich bei dem Syftem, welches wir für die Kolonien überhaupt adoptirt haben, welches ich im vorigen Jahre entwidelte, und welches im Prin zipe damals ihre Santtion gefunden hat. Ich habe, als ich mich zuerst über unsere Kolonialabfichten ausgesprochen habe, vor Allem besont, daß eine Kolonialpolitik überhaupt nur dann möglich ist, wenn fte von einer Mehrheit des nationalen Willens mit Entschloffenheit und Ueberzeugung getragen wird. Eine Regierung, die fich mühsam abquält, gegen eine starke Minorität auch nur, oder gar gegen eine parlamentarische Maiorität, um fünstlich Kolonien ins Leben zu rufen, würde eine Danaidenarbeit verrichten, die ermüdend ist, die allenfalls ein neues Kapitel in den Budgetdistusftonen und in den jähr Itchen Tadelsvoten, die der Regierung ausgesprochen werden, liefern tönnte, aber einen praktischen Erfolg für unser deutsches wirthschaftliches Leben kaum haben würde.( Sehr richtig! rechts.) Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, daß auch die Stellung, Die das Ausland zu unseren folonialen Verhältnissen einnimmt, maßgebend ist. Ich darf wohl annehmen, daß die eine andere wäre, wenn der deutsche Reichstag einheitlich und mit einem gewiffen Enthusiasmus den tolonialen Bestrebungen der verbündeten Regierungen zur Seite stände, und daß das Ausland man untersucht ja die Verhältnisse, wie die Majorität entsteht, in einem fremden Lande nicht so genau eine Ermuthi gung, den deutschen kolonialen Bestrebungen fest gegenüber zu treten, daraus schöpft, daß man in allen Beitungen lesen fann den ausländischen, wie den inländischen, daß die Mehrheit des Reichstages bisher nicht davon überzeugt ist, daß es für das deutsche Volk nüglich sei, Kolonialpolitit zu treiben. Wenn Sie heutzutage die englischen Blätter lesen, so finden Sie das mit derselben Motivirung wie in unseren deutschen Oppofitionsblättern, mit einer so übereinstimmenden Motivirung entwickelt, daß man versucht ist, an einen direkteren ZusammenOppofitionspreffe gegenüber der deutschen Reichsregierung_im Allgemeinen zu glauben; es finden sich die gleichen Artikel ziemlich gleichzeitig wieder in der Times" und in anderen Blättern, die zu dem Cobdenschen System gehören, die machen gegen mich, den unglücklichen Redeutschen nationalen nationalen Bolitik, mit einer Uebereinstimmung Front, die ich für pofitive Swede der gesammten Nation wohl wünschen möchte. Sicher ist, daß die Tonart in der Korrespondenz, die von englischer Seite mit uns geführt ist unter dem Eindrucke dieser Parlamentsverhand
geblieben sei. Es wird daher nicht überflüssig sein, die Genefis Dieser überseeischen Politik bis zu ihren heutigen Stadien furz zu verfolgen. Der leitende Gedanke für die Reichsregierung bei ihrer überseeischen Politik ist von jeher gewesen, der Privat unternehmungen mit ihrer Hilfe zu folgen. An Aufforderungen, von Regierungswegen Kolonialpolitik zu treiben, hat es niemals gefehlt. Im Auswärtigen Amt befißen wir eine Attenrubrit mit dem Namen„ Betreffend Pläne zur Begründung von Kolonien und Flottenstationen." Diese Aften, etwa 30 Bände, enthalten die schönsten Projekte zur Erwerbung von
Derjenigen Drts, Betriebs( Fabril), Baus oder regierung in ihrem System überseeischer Politik fich selbst treu Snnungsfasse, welcher fie auf Grund des Krankenvers ficherungsgesetzes vermöge ihrer Beschäftigung angehören, auch im Laufe des Rechnungsjahres und ohne die inden§§ 19, 63, 72, 73 a. a. D. vorgeschriebene Ründigung zu geftatten, wenn 1) die Hilfe kaffe, welcher fie angehören, die fernere Bulaffung oder Genehmigung auf Grund abgeänderter Statuten, nach welchen fie den Anforderungen des § 75 a. a. D. genügt, bis zum 1. Juli 1885 er2) der Austritt innerhalb vier Wochen nach erfolgter fernerer Bulaffung oder Genehmigung der Kaffe bei der zuständigen Stelle angemeldet wird. Der Austritt ist in diesem Falle mit dem auf die Anmeldung folgenden Zahlungstermine für die Kaffenbeiträge zu Urkundlich unter Unserer Höchfteigenhändigen Unterschrift Begeben Berlin , den 28. Januar 1885.
geftatten.
und beigedrucktem Inftegel
nur und
überfeeischen Gebieten, deren Räuflichkeit die betreffenden Antragsteller jedesmal glaubten verbürgen zu können. Die Reichstragsteller jedesmal glaublen verbürgen zu können. Die Reichsregierung enthielt sich stete, hierauf einzugehen, weil es sich zur Pflicht machte, einem in der Nation thatsächlich hervortretenden fich geltend machenden Be dürfniß auf diesem Rebiete Rechnung zu tragen. Sie fich der großen Verantwortlichkeit bewußt, welche von jeder Kolonialpolitik unzertrennlich ist, und ste
war
s Nachtragsgefes fönnen, so lange nicht ein unabweisliches Bedürfniß in der
Dezember 1884 einer freien Hilfskaffe angehörten, von der Ründigungsfrist entbindet, so daß fie jeder Beit aus der Drts
taffe austreten tönnen.
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Nation fonstatirt war. Es lag daher für sie kein Anlaß vor, die seit einer Reihe von Jahren verfolgte Politik zu verlassen, den überseeischen Handel durch den Abschluß neuer und die Revision älterer Verträge zu stüßen, welche lediglich zum Zweck
Der Gewerkverein" scheint dieser Ansicht zu sein wenigstens hatten, unserem deutschen Handel die Meistbegünstigung zu
Refet übrigens gar nicht Erwähnung gethan wird. Das ge genannte Blatt schreibt nämlich:
-
in Bezug auf die Gemeindeversicherung, der in dem Nachtrags- fichern. Was fie zumeist veranlaßte, auf diesem Standpunkte hang( hört, hört! rechts) und an die Internationalität der
leges über die Abänderung der Krankenversicherung vom Unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Reichs.Ge 28. Januar d. J., das mit dem 14. Februar in Kraft ge
welcher vor dem 1. Dezember 1884 irgend einer unserer ein
zu verharren, ist die Wahrnehmung gewesen, daß die Haupt träger des überfeeischen Handels, die Hansestädte, jeder Regung des kolonialen Gedankens früher entgegen waren. Jm Binnen lande erinnerte man sich zuweilen wohl der Beiten der Fugger und der alten Hansa, aber man war so wenig orientirt über Auswandererkolonien und Handelskolonien zu machen wußten. Diese Verwechslung trug häufig zur Aeußerung von Wünschen
treten ist, machen wir nochmals alle Vorstände und Mitgliede Kolonialpolitik, daß die Wenigsten einen Unterschied zwischen präsentanten der
geschriebenen Hilfskaffen angehörte, jederzeit aus der bei, welche von vornherein unerfüllbar waren. Es bedurfte trop
tann, selbstverständlich unter der Bedingung, der Gewerkvereinsbilfstaffe gegenwärtig und fernerbin anzugehören. Wir ersuchen
au verlefen."
sicherung), welcher er etwa zugewiesen ist, ausscheiden Momentes, um die Interessenten zu dem einzigen Mittel, ihre lungen während derselben, eine schärfere und unfreundlichere ges
Es ist nun wohl selbstverständlich, daß wir durch den Ab
brudt diefer Meinungsäußerung die Freien Hilfskaffen" des
Wünsche erfüllt zu sehen, nämlich zur eigenen Thatkraft anzuspornen: Dies war die um fich greifende Kolonialpolitik anderer
alle Borstände, in der nächsten Versammlung das neue Geset Mächte. Man gewann die Ueberzeugung, daß es die höchste Beit Kaiser, in englischen amtlichen Sammlungen früher zu druden,
Barteien in dieser Frage Stimmen zu hören.
es von der Auftheilung der Erde nicht ganz ausgeschlossen bleiben wollt Aus dieser Ueberzeugung entsprangen Kolonial
Herrn Mar Hirsch nicht empfehlen wollen; doch hielten wir projekte und Anträge aus dem Schooße der intereffttten HanDen Abbrud deshalb für erforderlich, um aus verschiedenen belskreise in den Hansestädten. Die Regierung_prüfte diese
Anträge und fag. im Allgemeinen Schuß zu. Sie war aber
3.
als Se. Majestät der Kaiser es erhalten hat. Wie es in eng lische Hände gerathen ist und in die amtlichen, weiß ich nicht. Es find Aktenfiüde ziemlich vertraulicher und ziemlich einschneidender Natur, die an uns gerichtet waren, in England amtlich gedruckt waren, ehe wir sie erhalten hatten. Es sind vertrauliche Besprechungen, die ich hier mit den Vertretern