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baupte; das Zentrum, habe nun einmal zu den diskretionären Befugnissen des Kultusministeriums tein Butrauen und demnach sei auch die Borlegung der verlangten Nachweisung feines wegs überflüffig. Aufgehalten werde die Erledigung der Sache dadurch gar nicht.
Abg. v. Huene äußert sich in demselben Sinne; Abg. Enneccerus will dagegen das dem Kultusminister in dem Antrag v. Huene direkt ausgesprochene Mißtrauen nicht durch fein Botum unterstügen, sondern einfach mit den National liberalen für den im Wesentlichen nicht mehr angefochtenen Antrag Hahn stimmen.
Abg. v. Minnigerode hält die Taktik des Zentrums, im Falle der Nichtannahme des Antrags v. Huene gegen den Antrag Hahn stimmen zu wollen, nicht für richtig, denn fte gegefährde die Erreichung des erstrebten Bieles für die katholischen Geistlichen
Abg. Windthorst: Die Tattil soll man doch uns überlassen( Abg. v. Minnigerode: Sehr richtig!); wir haben bisher ziemlich gut operitt.( Heiterkeit.)
Minister v. Goßler: Das Prinzip der Parität ist von mir und meinen Vorgängern nach Maßgabe des Etatsbis pofitios durchweg gewahrt worden. In den beiden Spezialfällen, welche im vorigen Jahre der Abg. Mosler anführte,
m§ 94 also die Barität nicht; wir wollen einmal sehen, wohin der Sneten Fontößere Theil des Geldes fiele, wenn wir die Verhältnisse beider Ronfeffionen neu regelten!
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Abg. v. Huene fann nicht finden, daß in dem Verlangen einer Nachweisung eine Ueberspannung der Parität fich ausobne Delpräge; ohne die Nachweisung, welche dem Hause ohne jeden Grund verweigert werde, tönne das Bentrum sich an der Re gelung der Angelegenheit nicht betheiligen.
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Der Antrag v. Huene wird in namentlicher Abftimmung mit 150 gegen 109 Stimmen abgelehnt.
Gegen den Antrag stimmen geschloffen die Konservativen und die Freilonservativen, sowie die Nationalliberalen mit Ausnahme des Abg. v. Eynern; ferner Minister v. Puttlamer, die beiden früheren Sezessionisten Sachse und Spielberg, sowie von den Freifinnigen die Abgg. intt, die für den Antrag fimmen geschlossen das Bentrum und die
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Bolen, ferner das Gros der Freifinnigen, der Nationalliberale b. Eynern, der Däne Lassen und Abg. v. Bodum Dolffs.
Der Antrag Hahn wird in seiner ursprünglichen Form gegen die Stimmen des Zentrums, der Polen und einiger Na Honalliberalen und Konservativen angenommen.
Der Antrag der Abgg. Wehr und Svahn auf Einstellung eines Postens von 10 000 m. in das Extraordinarium zur Fortführung der Restaurationsarbeiten an der Marienburg ift von der Budgetlommission angesichts des entschiedenen Widerspruchs des Finanzministers abgelehnt worden.
Finanzminister v. Scholz: Ein sachlicher Gegenfat zwischen dem Hause und der Finanzverwaltung besteht nicht; auch ich intereffire mich für die Erhaltung dieses herrlichen Brofanbauweits auf das Lebhaftefte. Die Regierung wird sich die Förderung des Unternehmens in jeder Weise angelegen sein lassen und, wenn die vorzunehmenden Restaurationsar beiten fich als unaufschieblich herausstellen sollten, die Allerhöchste Genehmigung zur Bereitstellung von Mitteln aus dem Dispositionsfonds nachsuchen, um nöthigenfalls eine Unterbrechung der Arbeiten zu verhindern.
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Abg. Wehr zieht nach dieser Erklärung seinen Antrag
Der Gefeßentwurf betr. wegepolizeiche Vor schriften für die Provinz Schleswig- Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg wird nach furzer Befürwortung durch die Abgg. Schütt une Wüsten in
Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß 13 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 11 Uhr.( Dritte Berathung fleinerer Vorlagen; Kreisordnung für Hessen- Nassau .)
Lokales.
Zeugen gesucht. Am 12. Dezember v. J. fand bekanntlich in der Norddeutschen Brauerei eine Wählerversammlung ftatt, in welcher das Resultat der noch ausstehenden Stichwahl im VI. Wahlkreise verkündet werden sollte. Diese Versammlung wurde aufgelöst, fte zog die Ausweisung des Stadtverordneten Ewald und die Verhaftung mehrerer Arbeiter nach fich. Berhandlung gegen diese Arbeiter findet in der nächsten Beit Es fehlen nun namentlich dem Maurergesellen Karl Däumichen, Lindowerstraße 16, die zum Nachweise seiner Schuldloftaleit nothwendigen Beugen. Es wäre daher wünschenswerth, wenn Personen, die bei den Vorgängen anwesend waren, sich bei dem obengenannten Herrn melden
würden.
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ihnen begangenen Urkundenfälschungen und Unterschlagungen- fie hatten die Uhren sofort einem Tröbler verkauft und den Erlös verbraucht zur Untersuchungshaft gebracht. Der Unter agent, welcher für die Zuführung dieser beiden Fälscher von dem geschädigten Uhrenbändler Provifionen verlangt hatte, wird wohl jegt von der Einklagung dieser so energisch geltend gemachten Forderung Abstand nehmen.
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Ein neuer Alarmapparat für Straßenbahnwagen, der sog. Riedel'sche, hat sich in den 9 Monaten, während welcher Beit vier Wagen damit im Betriebe geblieben find, so gut bewährt, daß, nach Me'dung des D. Tgbl.", bas tönigl. Polizeipräsidium die Gesellschaften anwies, diese Erfindung an sämmtlichen Pferdebahnwagen anzubringen. Mit dieser Neues rung ist an erster Stelle der Zweck erstrebt und erreicht, daß der Pferdebahnkutscher im Moment der Gefahr nicht rathlos vor übermenschliche Anforderungen gestellt wird; der Kutscher fann hier ohne besondere Aufmerksamkeit in demselben Moment läuten und bremsen, selbst wenn er die Leine und Peitsche in den Händen hält. Ein großer Prozentsaß aller schweren Unglücksfälle bei den Pferdebahnen ist bisher gerade dadurch herbeigeführt worden, daß die Kutscher in ihrer Angst durch rath loses Hin und Hergreifen( zwischen Glocke und Bremse) den loses Hin und hergreifen( zwischen Glocke und Bremse) den legten Moment der Rettungsmöglichkeit verfäumten. Es darf diese Neuerung deshalb im Intereffe der öffentlichen VerkehrsDiese Neuerung deshalb im Intereffe der öffentlichen Verkehrsficherheit wohl allgemein begrüßt werden.
N. Ein Zechschwindler, ein angeblicher Affeffor L., treibt seit einiger Beit im Zentrum Berlins sein Unwesen. Derselbe manövrirt in der oft beschriebenen Weise, so daß er nach Kontrahirung einer bedeutenden Bechschuld den Moment wahrnimmt, unbemerkt, aus dem Lokal zu verschwinden. Der Gauner, der seinen legten Koup am gestrigen Tage in dem Restaurant von T. am Hohensteinweg zur Ausführung ges bracht, ist untersetter Statur und hat einen schwarzen Boll. bart. Er trug stets ein anscheinend goldenes Bincenes. Eine Warnung dürfte vor demselben hier wohl am Blaze sein.
N. Glück im Unglüd. Ein ungefähr 14 Jahre alter Laufbursche, der einen Korb voll werthvollen Borzellangeschirres Laufbursche, der einen Korb voll werthvollen Porzellangeschirres trug, wurde gestern an der Roßstraßenbrüde von einer Droschte 2. Klasse überfahren. Das Geschirr ging wohl in tausend Scherben, der Laufbursche aber tam glücklicher Weise mit einigen Hautabschürfungen davon. Der fahrlässige Kutscher wußte fich durch die Flucht einer Feststellung seiner Person zu entziehen.
Einbruchsdiebstahl. Bei einem Postsekretär in der Friedensstraße war am 18. Januar cr. ein großer Einbruchsdiebstahl verübt worden, während der Bes ftoblene und seine Familie abwesend waren Die Diebe hatten stohlene und seine Familie abwesend waren Die Diebe batten Silbersachen und Werthpapiere mitgenommen, diese aber später dem Bestohlenen wieder zugeschickt, da die Werthpapiere für fie feinen Werth hatten. Heut find wegen dieses Diebstahls der wegen Einbruch mehrfach mit Zuchthaus bestrafte andelsmann Pf. und der gleichfalls mit Buchthaus mehrfach vorbestrafte Kaufmann B. zur Haft gebracht worden. Die Verhafteten find von einer Dame, die zur Zeit der That den Bestohlenen besuchen wollte, und von mehreren Hausbewohnern als diejenigen verdächtigen Personen refognosHausbewohnern als diejenigen verdächtigen Personen refognos zirt worden, welche kurz vor der That in, resp. am Hause gefehen worden find.
g. Wieder ein ungetreuer Bantier. Hinter den 47 Jahre alten Bantier Moris Rosenthal ist seitens der fönigl. Staatsanwaltschaft beim hiesigen Landgericht I. ein Steckbrief erlaffen worden. Gegen Rosenthal war die Untersuchungshaft wegen wiederholter Unterschlagungen ihm anvertrauter Gelder beschloffen worden, doch fonnte seine Bethaftung nicht erfolgen, weil er sich noch rechtzeitig aus dem Staube gemacht hatte.
N. Eine Schlägeret mit blutigem Ausgang spielte fich in der vergangenen Nacht in der Neuen Königstraße ab. Einer der Betheiligten ein ziria 35 jähriger Mann, anscheinend ein Brauer, erhielt dabei so schwere Kopfverlegungen, daß er auf Anordnung der Polizei sofort nach der tönigl. Charitee ges schafft werden mußte. Da der Verlegte bisher noch nicht vers nehmungsfähig war, so konnte seine Person nicht festgestellt werden.
Gerichts- Zeitung.
-y. Eine schneidige Dame ist Fräulein Rosalie Bär mann, welche gestern vor der 87. Abibeilung des Schöffengerichts stand, beschuldigt, ihr Dienstmädchen mittels eines gefährlichen Werkzeugs törperlich verlegt zu haben. Frl. Bärmann ist eine leicht erregbare Dame, die es nicht unter ihrer Würde hält, ihren Dienstboten schlagende Beweise ihrer Unzufriedenheit zu geben(!), wenn dieselben fich eine Pflichtverletzung haben zu Schulden kommen laffen. Wie sich durch die Beugenver nehmung ergab, bat fte aber auch ihre guten Seiten() und sucht die Orfer ihrer Heftigkeit durch spätere liebevolle Bes handlung und generöse Freigebigkeit zu entschädigen. An einem Dezembertage des vor. Jahres gerieth sie wieder mit threm Dienstmädchen Anna Stocher in Differenzen, welche die thr gemachten Vorwürfe wegen Berbrechens einer werthvollen Schale in ungehöriger Weise zurücwies. Darauf lieg Fel B. sich zu einer Handlung hinreißen, die ihr obige Ans flage zuzog. Gerade mit Kohlschneiden beschäftigt, schlug ste in ihrer Erregung zu verschiedenen Malen mit dem scharfen Küchenmesser(!) auf das Mädchen ein und wenn sie auch darauf achtete, daß letteres nur von dem Rücken der Klinge und nicht von der Schneide getroffen wurde. so führte sie ihr doch eine nicht unerhebliche, blutende Kopfwande zu, welche längere Zeit zur Heilung in Anspruch nahm. Fräulein B. be hauptete im Termine, daß fie die Klägerin mit dem Meffer nur habe„ antippen" wollen und dabei ein wenig härter ges tippt habe, als fte beabsichtigte, Wenn der Gerichtshof den gereizten Zustand, sowie das leicht erregbare Temperament der Angeklagten auch als Milderungsgründe anerkannte, so hielt er die unüberlegte Handlungsweise doch für so strafbar, daß er auf 300 Mart event. 30 Tage Gefängniß erkannte.- Für eine so liebenswürdige Dame, welche ihre Dienstboten wie ein Wegelagerer mit dem Meffer attackirt, dürfte eine Gefängnißftrafe wohl eher am Blaze gewesen sein.
Dieses
Rechtsanwalt Dr. Jakoby hatte sich gestern auf eine Anllage wegen verleumderischer Beleidigung des Untersuchunge richters beim Landgericht zu Frankfurt a. D., Landrichters Dr. Ried dortfelbst vor der sechsten Straflammer hiesigen Landgerichts I in der Berufungsinstanz zu verantworten. Der Beleidigte und mit ihm die biefige Staatsanwaltschaft fand die Beleidigung in dem dem Ersteren in einem Berhorresjenz gesuche gemachten Vorwurfe, daß er ein Spezialvolumen der Untersuchungs- Aften gegen den Tuchmachermeister Hempel und Genossen wegen vorfäßlicher Brandstiftung den Angeklagten und deren Vertheidigern verheimlicht" habe. Das hiesige Schöffengericht hat im Juni v. J. den Angeklagten bekanntlich freigesprochen und haben bie seiner Beit veröffentlichten Berichte wegen des Intereffes, Berichte wegen des Interesses, welches die Sache bes anspruchte, namentlich in juristischen Kreisen einen Unterhaltungsstoff geboten. Der Angeklagte war nämlich von dem in der gedachten Untersuchungssache freigesprochenen Kreisthierarzt Fielenzki mit dem Mandat betraut worden, wegen der seinen Vater und den Hempel betroffenen Verurtheilung ein Wiederaufnahmegesuch zu fertigen und einzureichen. In der dem Angekl. gegebenen Information war angeführt, daß ein Spezialvolumen Füfilier Berger zu den Untersuchungsaften existirte, welches auf Veranlassung des Untersuchungsrichters, namentlich dem Vertheidiger gegenüber sekretirt worden und von den zwei der Vertheidiger erst wenige Tage vor dem Audienztermin durch eine Indiskretion eines Attuars Kenntniß erhielten. Aftenvolumen hat aber ein sehr wichtiges Entlastunge material enthalten, da der Berger fich selbst der BrandStiftung des Etablissements Kupferhammer" aus' grober Fahrlässigkeit besichtigt batte, wegen dessen Verursachung Die Angeklagten gerade beschuldigt waren. Der Untersuchungsrichter hatte dieser Selbstbezichtigung gar keinen Werth beigelegt, was aus der Bezeichnung des Volumens als fingirtes Geständniß des Füsiliers Berger" hervorging. Der Angeklagte hatte sich zur ächst an die Bertheidiger, Justizrath Reebe und Rechtsanwalt Schindler in Frankfurt a. D. mit der Anfrage gewandt, ob es richtig sei, daß ihnen das gedachte Spezialvolumen vorenthalten worden sei, und von denselben die Antwort enthalten, daß ihnen von einer Vorenthaltung nichts bes tannt war; im Ggentheil habe er, Rechtsanwalt Schindler, auf sein Verlangen von dem Beamten der Straflammer dieses Aftenstück vorgelegt erhalten, nachdem es zuvor von der Staatsanwaltschaft abverlangt worden war. Aus diesem Um im stande glaubt der Termin amtirende Staatsan walt den Schluß zu ziehen, daß der Angeklagte die intriminirte Behauptung wieder besseres Wissen aufgestellt habe. Er beantragte daher Aufhebung des ersten Erkenntnisses und Verurtheilung des Angeklagten zu 150 M. ev. 15 Tagen Gefängniß. Dieser erklärt, daß er aus den Briefen seiner Rol Tegen teineswegs die Unrichtigkeit der ihm von seinen Man banten ertheilten Information entnehmen mußte, umsoweniger, als die Manualaften derfelben auch nicht die mindeste Notis über diese enorm wichtige Selbstbezichtigung enthielten. Er habe damals den Stand der Angelegenheit gar nicht gekannt und annehmen müssen, daß der Untersuchungsrichter innerhalb seiner Befugnisse das qu. Attenstück geheim gehalten hat. Der Berufungsgerichtshof theilte diese Auffassung und nahm an, daß der erhobene Vorwurf trotz der wenig glücklichen Wahl des Ausdrucks verheimlichen", teine Beleidigung enthalte. Eventuell aber habe der Angeklagte ausschließlich berechtigte Intereffen wahrgenommen, und nirgends set deſſen Absicht, Den ihm unbekannten Richter zu beleidigen, hervorgetreten. Aus diesen Gründen müßte die Berufung der Staatsbehörde verworfen werden.
Ein gefährlicher Hochstapler sucht gegenwärtig die Mart heim. Am vergangenen Sonnabend langte er per Bahn in Spandau an, fehrte im Hotel zum rothen Adler ein und nahm für die Nacht ein Zimmer. Am Sonntag Morgen gab er an, daß er mehrere Tage zu bleiben wünsche. Er nannte fich Josef Feuer und sagte, er sei ein Kunstmaler aus Leipzig , und wolle hier eine Geldsammlung für seine taubstummen Ge schwister ins Werk sezen. Als er aufgefordert wurde, fich ins Fremdenbuch einzutragen, erklärte er, des Sareibens nicht fundig zu sein. Sowohl diese Aeußerung als auch das ganze Auftreten des Fremden erregte den Verdacht des Hotelbeftgers und des Hotelpersonals. Der Gast war ein Mann von etwa 35 Jahren, hatte schwarzes bis in den Nacken hängendes Haar und stellte fich, als ob er das gesprochene Wort nicht hören fönnte und, nach Art der unterrichteten Taubstummen, den mit ihm sich unterhaltenden Personen das Wort vom Munde ab Jefen müßte. Er selbst sprach gebrochen und undeutlich. Die Bäffe und andere von Behörden ausgestellte Schriftstücke, die er vorzeigte, bestätigten seine Angaben zum großen Theil. Trogdem beschloß man, ihm einen weiteren Aufenthalt im hotel nicht zu geftatten. Am Vormittag entfernte er sich, angeblich um zum Bürgermeister zu gehen, von welchem er die Erlaubniß zur Veranstaltung einer Rollefte in der Stadt einholen wollte. Von diesem Gange tehrte er gegen Mittag uns verrichteter Sache nach dem Hotel zurück und reiste dann ab. Bereits seit einer Reihe von Jahren sucht dieser Schwindler die europäischen Staaten heim. 1878 trat er in Ungarn unter einem andern Nömen auf und mißbrauchte die Milothätigkeit der Menschen in der frechsten Weise. Einige Jahre später warnten Budapester Blätter vor dem gemeingefährlichen Trei ben dieses Menschen, auch wurden Aufforderungen erlaffen, ihn zu verhaften. Der von ihm usurpirte Name gehört einem in Ungarn wohnenden Handweiter an, welcher taubstumm ist. Der Fremde besticht anfangs durch seine eleganten Manieren. Wiederum wird über ein Pistolen- Duell berichtet, das dieser Tage mit blutigem Ausgang in der Nähe des Eierhäuschens" zwischen zwei Steferendarten, welche beide kurz vor dem Staatsexamen stehen, stattgefunden hat. Einer der beiden Duellanten ist beim ersten Kugelwechsel durch einen
Inhaber von städtischen Sparkassenbüchern verkaufen oder verpfänden vielfach, wenn fie plöglich in Geldverlegen beiten gerathen, ihre Sparkassenbücher in der irrigen Meinung, Daß fie die vorgeschriebenen Kündigungsfristen innezubalten baben. Niemand bat jedoch Veranlassung, ein ihm gehöriges Buch zum Verkauf oder Versaz einem Dritten anzubieten und dadurch einen Verlust zu erleiden, indem unsere städtische Spartaffe von den für die Rückzahlung der Spareinlagen vor geschriebenen Kündigungsfristen Abstand nimmt und den Einlegern auch ohne Kündigung größere Beträge sofort bet der Borlegung des Eparbuches zurückzahlen läßt, wozu fie nach 10 des geltenden Statuts für die Sparkasse berechtigt ist. Ferner wird noch in Bezug auf die Sparkassen mitgetheilt, Daß das Kuratorium der Spartaffe vor einiger Zeit beschloffen bat, die Zahl der Sparkassen Annahmestellen, welche bis jetzt 43 beträgt, erheblich zu vermehren und der Magistrat hat dem zugestimmt. Noch im Laufe dieses Monats werden die vier erften neuen Annahmestellen, nachdem die StadtverordnetenBersammlung die Wahlen vollzogen hat, eröffnet werden und zwar eine( tr. 44) im Stadttheil Schöneberger Revier( FrobenStraße 19), eine( Nr. 45) im Stadttheil Königsstadt( Landsbergerstraße 88) und zwei( Nr. 46 und 47) im Stadttheil Moabit ( Wilsnaderstraße 15 und Stromstraße 46). a. Auf Abzahlung. In der Mariannenstraße vor einem Schantlotal fand vorgestern Mittag zwischen mehreren Personen ein laut geführter und mit Drohungen gemischter Streit statt, welcher dadurch von Polizeibeamten beendigt wurde, daß die Schuß in die rechte Lende schwer verwundet worden, so daß ftreitenden Personen nach der Revierwache gebracht wurden. Giner berselben war ein Ubrenhändler aus der Kaiserstraße, welcher gegen sogenannte Abzahlungen Uhren hauftrend ver treibt, der zweite sein Agent H., und der dritte, der Unteragent den betreffenden Kreisen vermuthet, daß der Nationalitäten bes Agenten H. Dieser Unteragent hatte den beiden anderen Geschäftsmännern Gelegenheit gegeben, in dem oben bezeich- Herren entstammen neten Schantlofal mehrere Taschenuhren an daselbst befindliche dem Abschluß der Geschäfte die ihm angeblich zugeflcherte Pros fanatischer Bole, während der andere( der die Verwundung er Gäste gegen Anzahlung von je 5 Mark abzuseßen, und nach
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feine Ueberführung in eine hiesige Privatklinik erfolgen mußte. Ueber die Beranlaffung zu dem Bweilampf ift Näheres zwar nicht bekannt geworden, doch wird dem B. T." zufolge in streit, der gegenwärtig in der Proving Bofen welcher beide Herren entstammen wieder in unliebſamster Weise geführt wird, das eigentliche Motio für die Herausforderung gewesen ift; der eine Referendar ist tros seines urdeutschen Namens
bifton von der Hälfte der gemachten Anzahlungen verlangt. Da aber die beiden anderen Personen ihm die Provision nicht geben wollten, so führte er einen Streit herbei, der ihre Siftirung zur Polizeiwache zur Folge hatte. Daselbst wurde Der sehr erregte Unteragent beruhigt, und auf den Weg der Biviltlage gewiesen. Der Uhren händler lehrte hierauf nach Dem Schantlotal in der Mariannenstroße zurüd, wo er erfuhr, innere Verlegungen.
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Reichsgerichts.Entscheidung. Der 60 Jahre alte Eisengießer Th., welcher seit dem Jahre 1874 bei der Maschinenbaus Attien- Gesellschaft zu Kalt in Arbeit war, erlitt Anfangs 1881 eine Verlegung am Auge, welche seine Arbeitsfähigkeit ver minderte. Th. hat nämlich aus einer großen Pfanne flüffiges Eisen zur Form getragen und ausgegoffen, wobei ein Tropfen absprizte und fein lintes Auge traf. Der Verlegte behauptete das Verschulden der Gesellschaft, resp. ihrer Angestellten, weil Diese die Arbeiter nicht angehalten hatten, die in der Fabrik vorhandenen Schußbrillen zu benugen, und beanspruchte eine laufende Entschädigungsrente. Die Attien- Gesellschaft bestritt ein Verschulden ihrerseits, da fie im Jahre 1879 Schußbrillen in genügender Bahl angeschafft und den Arbeitern zur Vers fügung gestellt und durch die Fabrikordnung, welche durch Anschlag publizirt war, den Arbeitern deren Gebrauch bei 1 M. Strafe geboten hätte, und verweigerte demzufolge jede Entschädigung an den Verlegten. Das Landgericht zu Köln vers urtheilte nichtsdestoweniger die Gesellschaft zur Zahlung einer mäßigen Entschädigungsrente, indem es in dem Umstand, daß bis zu dem fragl. Unfall die Arbeiter in der Gießerei von den Meistern nicht angehalten worden seien, fich der Schußbrillen zu bedienen, ein Verschulden der beklagten Gesellschaft erblickte. Auf die Berufung der Beklagten wies das Oberlandesgericht zu Köln die Klage als unbegründet ganz ab, indem es annahm, daß die Beklagte das gethan habe, was the obgelegen, und die Arbeiter nicht zum Gebrauche der Brillen zwingen fönne; die Arbeiter hätten, wie erwiesen, eine Abneigung gegen die Schut brillen, und müßten die Folgen tragen, wenn fte der FabrikOrdnung zuwider fich feiner Schußbrillen bedienen. Die vom Kläger Th. Dagegen eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, II. Zivilsenat, durch Üribeil vom 27. Jan. 1885 zurüd gewiesen, indem es begründend ausführte: Die erwähnte Be gründung des Oberlandesgerichts geschieht im Hinblick auf die Umstände des Falles, indem erörtert wird, daß der Kläger ein erfahrener Arbeiter im Alter von 60 Jahren set, der bereits feit 1874 in der Fabrit der Beklagten als Gießer beschäftigt gewesen sei und auch vorher schon in verschiedenen Eisen gießereien gearbeitet habe, dem somit die Gefahr, welcher er fich ohne Schutzbrille aussette, ebensogut wie der Fabrit- Vers
Polizeibericht. Am 4. d. M. Nachmittags gerieth der 10 Jahre alte Sohn des Arbeiters Lemke vor der elterlichen Wohnung, Weißenburgerstr. 28, dadurch, daß er vor einem bie Straße im Schritt paffirenden Flaschenbierwagen plöglich stehen blieb, unter die Pferde und erlitt bierbei anscheinend bedeutende Am 5. d. M. Vormittags wurde eine
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Daß er von zwei Räufern, die von ihm daselbst zwei Remontoirs Frau in ihrer in der Brunnenstraße belegenen Wohnung er ubren, im Werthe von je ca. 50 M. gekauft hatten, betrogen hängt vorgefunden. Die Leiche wurde nach dem Obduktionsworden. Dieselben hatten sich ihm gegenüber unter falschem hause geschafft. Um dieselbe Zeit stürzte der berittene SchutzRamen und falscher Wohnungsadresse bezeichnet, und diese falschen Namen auch unter die von ihnen unterschriebenen Fouragewagen durchgehende Pferde aufzuhalten versuchte, mit Leibkontratte gefeßt. Gestern wurden Beide, ein Arbeiter" dem Pferde und erlitt dabei eine erhebliche Quetschung des und ein Sattlergeselle B., ermittelt, und wegen der von
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mann Beng, als er in der Alexanderstraße zwei mit einem
linken Fußgelenks.
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