ondet with bor Straft. chäft in M., und treifes mit 18 6. t. über die - und die am 15.
mehr definitiv auf den 18. d. anberaumte Termin gegen den Studenten Dehlte, der den Studenten Holzapfel im Duell er
offen hat, das Hauptintereffe in Anspruch nehmen. Neben Debite find übrigens noch zwei andere Studenten, der Frbr.
Bedlin- Neukirch und der Student Michael angeklagt. Legteter liegt 3. 3. noch an der im Duell erhaltenen Schußwunde rant in der Charitee und es ist noch fraglich, ob die Anklage gegen diesen Angeklagten nicht abgetrennt wird.
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n. Von zwei gefährlichen Raten Loose- Händlern, melche Berlin und die Provinz gebrandichazt haben, dem so regenwärtig genannten Bankier A. Ströbel, Schönhauser Allee 174, Brutstätten Inhaber des Banfhauses A. Strözel jun., Berlin , Basel und Fahren bit St. Ludwig im Elias", und seinem Schlafburschen, dem sog. uch für die Banlier Ferdinand Schulz, ist jest Berlin befreit worden. m jutra Nachdem Strögel im Dezember 1884 und Januar cr. eine Dem freien fechswöchentliche Gefängnisstrafe wegen Veranstaltung unereimisch aubter Lotterien verbügt hatte, und inzwischen gegen ihn in Folge einer Reihe von Anzeigen über verübte Betrügereien, fteht, be indem er von ihm selbst hergestellte Bezugsscheine auf Prämiener Beobad loose als die Driginal Loose selbst ausgegeben resp. durch seinen recht und bisher noch nicht ermittelten Agenten Walter hatte ausgeben titteln fehlt laffen, ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet worden tensch en war, hat Strögel mit seiner Familie Berlin , angeblich nach 3 läßt fi merita, verlassen, nachdem er sein gesammtes gegen fogen. über dem Leibkontrakt getauftes Mobiliar dem Möbelhändler zurück ver be, fondem lauft hatte. Man vermuthet, daß Strögel nach der Schweiz in einem gegangen sei und sich da aufhalte. Sein Schlafbursche, Fer so muß i dinand Schulz, war Anfangs als Agent bei Strözel thätig, begehren und er etablirte später ein eigenes Geschäft, indem er vor Für de wiegend in der Provinz die von ihm ausgestellten Bezugs ot aber bi heine auf Brämienloose als Original Loose verkaufte. Auf giebt, diesen Bezugsscheinen bezeichnete er sein Geschäft als„ Bant en tann. aus Ferdinand Schulz, Berlin ", auch machte er in einer Annheiten gmertung seine Kunden aufmertiam, ihre Ratensendungen an Nr. 58 m, mit Rüdficht auf die Vielseitigkeit seines Geschäfts und and abbie große Bahl seiner Bureaus, an die Hauptkaffe" des Bankectend bal einzutreten hier ift bie
it man fi hiebenen Städten, in welchen er seine Loose abgesetzt hatte,
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uses Ferd. Schulz" zu adreffiren. Schulz verbüßt jetzt am pensee eine einjährige Gefängnißftrafe wegen Betruges, und während dieser Strafverbüßung find gegen ihn in verneue Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet worden, welche boraussichtlich für Jahre hinaus den Schulz unschädlich machen werden.
a. Einbruch. In dem Hause Leipzigerstr . 91 begab sich orgestern Nachmittag der Hausdiener W. nach den im 5. Stod beit dieses Hauses befindlichen Schlafräumen des zu dem Restaurant im Hause gehörigen Dienstpersonals. Als er in diese zu seinem Erstaunen offenstehenden Räume eintrat, sah fich gegenüber einen fremden Mann, welcher sämmtliche Behälter, Schränke und Kommoden, erbrochen hatte und im Be ie Borg Briff stand aus den von ihm gestohlenen Sachen ein großes Badet zu bilden. Der Dieb sprang auf den Hausdiener zu, berlegte ihm mit einem harten Gegenstande einen wuchtigen Schlag auf den Kopf, daß der Hausdiener zurücktaumelte und ergriff die Flucht.
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Der Hausdiener verfolgte aber unter Hilferufen, ed gelang dem aus dem Hause Auf zu entkommen. Der von Baffanten ein Mann gefaßt, wel
dhen der verfolgende Hausdiener als den Dieb bezeichnete. Der Festgenommene, ein wegen Diebstahls vorbestrafter Maurer L., eine Büftellte den Diebstahl in Abrede, indem er eine PersonenverSefund wechselung vorschüßte, als aber ein Stiefelabsaß, welcher dem Fabritan L. an einem seiner Stiefel fehlte, auf der Treppe des genannten Hauses gefunden wurde, wurde den Betheuerungen des 2. au bring ein Glauben geschenkt und diejer zur Polizeiwache gebracht.
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aigerstraße und eines in der Nacht vom 7. zum 8. b. t. vers übten Einbruchsdiebstahls in einem Weinkeller der Kochstr. 10 schuldig zu ſein der Staatsanwaltschaft vorgeführt worden. Ein ingendlicher Taugenichts, der 13 Jahre alte Kontab Kabuß, war früher in die Waisenanstalt zu Neuzelle unters gebracht; nachdem er sodann von dort mehrmals entlaufen und ich laffen und seinen Eltern zugeführt, welche indeffen von Rigdorf nach Spandau verzogen waren.
Auch hier entlief er wieder,
trieb fich umber und knüpfte bald Verbindungen mit Ver brechern an, die ihn ins Gefängniß führten. Von da entlassen, wurde er dem Webermeister Göbel in Spandau in Swangs gebung übergeben. Am 6. v. Mis. entlief er auch diesem wieder, nachdem er ihm einen ganz erheblichen Diebstahl zuge fügt; er stahl die gesammten Werthfachen des Pflegevaters und it seitdem spurlos verschwunden. Es wird vermuthet, daß der Unhold fich hier bei Verbrechern aufhält. Im Falle seiner Ereifung soll seine Ablieferung in die Landarmenanstalt in Straußberg vorläufig erfolgen.
Oftend- Theater. Am 12. März( Donnerstag) findet im
Bühne, Frl. Jda Müller statt. Zur Aufführung gelangt: Oftendtheater das Benefiz der beliebten Liebhaberin dieser Das Geheimniß der alten Mamsell" nach dem gleichnamigen Marlitt'schen Roman der Gartenlaube, von Dr. Wollheim
Foncecca.
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Beiben.
Dank dem Vertrage,
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Im Alhambra- Theater haben bereits seit Montag die Proben für die am Sonnabend stattfindende erste Aufführung von Alf. Seefeld u. Carl Werel's amerikan. Charakterbild Bella Vista" begonnen. Die Sonnabendvorstellung ist der beliebten Darstellerin Frau Hedwig Wiese als Benefis bewilligt
worden.
Gerichts- Zeitung.
Hausfriedensbruch. Der Gerichtshof hat soeben Thre Siftirung zu einem neu anzuberaumenden Termine beschlossen," wandte fich der Herr Vorfißende an den eiligst in den Saal tretenden, 32 Jahr alten Wollarbeiter Peter Emil Helfert, der mit dem Gruße Ju'n Morjen die Herren!" auf der Anklagebant Plaz genommen hatte.
Da indeß die Beugen noch anwesend waren, so wurde mit Zustimmung des Staatsanwalts in die Verhandlung eingetreten.
Vors. In Zukunft möchte ich Ihnen bei Wahrnehmung Don gerichtlichen Terminen größere Pünktlichkeit anrathen, wenn Sie anders unnöthigen Kosten und sonstigen Ungelegenheiten entgehen wollen. Angell.: Sie haben nu schon janz jewiß sehr richtig, Herr Jerichtshof; aber in diesen Fall hat an den janzen Bauber man bloß der Dmdebus schuld.
Vors. Es möchte Sie allerdings in etwas entschuldigen, wenn dem Wagen, deffen Sie fich bedienten, während der Fahrt ein Unfall zugestoßen sein sollte.- Angeki.: Nich' ne Jore von Stoßen, sage ick Shnen; det war schon mehr' n so Tallibarisches Jestute uf den Sammerkarr'n, det eener de Engel in' n Himmel feifen hörte.
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Vors.: Die Bequehmlichkeit einer solchen Fahrt mag ja manches zu wünschen lassen; eine Verspätung erklärt sich jedoch hierdurch nicht. Angeli. Die Dmdebi find doch aber vor' n fleenen Mann, Herr Jerichtshof, wo ich denn ooch, indem ich mir' n bisten versäumt hatte, janz jeschwinde uf eenen ' rufspringen baht. Wo id' t doch nu schon mächtig eilig hatte un bei mir in fone Anjelejenheeten ooch' n Bijarrn teene sehre Rolle spielt, jondelt der Bruder, wat der Kondukteur is, richtig ericht nach eentje fieben bis acht Minuten los. Finden Se det hibsch?
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Bors. Sie hätten einen früher abfahrenden Wagen benußen sollen. Dieser Punkt ist übrigens erledigt. Sie find des Hausfriedensbruches sowie der Mißhandlung angeklagt, und ich möchte Ihrem eigenen Interesse empfehlen, den vollständig erwiesenen Sachverhalt der Wahrheit gemäß einzuräumen. Angell.: Sowat fiebt et int jeringste janich, Herr Jerichtshof. Jd beweje mir nu schon jang jemiß aller wejen jebild't un überdem ooch noch mit Anstand, wo ic Beijen vor habe.
Bors. Einer ganz besonderen Höflichkeit dürften Sie ftch taum rühmen können. Sie find nicht nur wegen Sachbeschädigung, Körperverlegung und mehrmals wegen Widerstandes
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vergeffen, dem Mann noch ins Geficht zu schlagen. Das ist doch eine recht bedenkliche Brutalität. Angell. I, wo_wer' idk denn, Herr Jerichtshof; der Lenz liegt janz konträr. Wenn der Mensch' n Zon red't, denn, denn Destiltriert er doch son bißten-
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Vors. Sie meinen, bei einer erregten Debatte pflegt auch geftitulirt zu werden. Angefl.: Det stimmt jenau uf den Kopp. Un weil id doch nu son Häppslen mit de Aermel schlenkerte, da fann' t denn schon vorjelommen find, det mir aus Versehen de eene hand per Bufall ohne schlechte Absicht ' ne Joee zu weit ausjerutscht is. Ueberdem habe ich mir ooch in Nothwehr befunden, un denn hat der Mann janz alleene bran schuld; warum fieht er sich nich besser vor.
Durch die Vernehmung der Beugen wurde die Anklage in vollem Umfange erwiesen, so daß der Gerichtshof in Rücksicht der überaus rohen Ausschreitungen auf eine Gesammtstrafe von sechs Wochen Gefängniß erfannte. Hierbei war noch in Betracht gezogen, daß fich der Angeklagte bei Begehung der ftrafbaren bandlungen offenbar in einem hochgradigen Zus ftande der Trunkenheit befunden haben muß; andernfalls würde bie Strafe erheblich empfindlicher bemessen worden sein. Helfert erklärte nunmehr die Frage, ob die Hauswirthe teenen Jas anstechen müffen", dem Kammergerichte unters breiten zu wollen. ( Ger.- 3tg.)
Soziales und Arbeiterbewegung.
Aur sondern auch bereits wegen Hausfriedensbruches bestraft, alles Handlungen, die fich mit angenehmen Umgangsformen schwer vereinbaren laffen. Doch erzählen Sie nur den Vorgang vom 21. Dezember v. J., wegen deffen die Anklage erhoben worden ist. Angell: Jd fomme per Bufall uf den Abend zu Hause, un richtig, et hatte wieder teener nich den Jas anjestochen, wat doch man blos' ne Madisteet von' t Wirt is. Son Mann hat' n janz appartijen Kurafter; Miete inrapen, bet paßt ihn janz schönelen; aber den Jas äftimiert er als Lurus, wo doch Treppenbeleuchtung in' n Mietskontrakt jedruckt steht.
Krankenversicherung der Arbeiter. In den Kreisen der Arbeitgeber herrscht vielfach die Anficht, daß, wenn einer ihrer Arbeiter einmal einer den Anforderungen des Gesetzes genügenden freien Hilfskaffen beigetreten sei, der Arbeitgeber feinerlei Veranlassung babe, fich um die Versicherung des Arbeiters gegen Krankheit irgendwie zu bekümmern. Diese Anficht ist durchans irrthümlich. Der Arbeiter tann während feiner Beschäftigung, welche ihn versicherungspflichtig macht, aus der freien Hilfskaffe ausscheiden, sei es freiwillig oder ge zwungen wegen Bahlungsfäumniß 2c. Sobald das geschieht, wird der Arbeiter nach den§§ 4, 19. Abs. 2 des Krankenver ficherungsgesetzes von selbst Mitglied der für seinen Gewerbs zweig heftehenden Drtskrantenkaffe, eventuell, wenn eine solche nicht vorhanden ist, der Gemeindefrankenversicherung und ift daber nach§ 50 des Gesezes durch den Arbeitgeber beim Kaffenvorstande, bez.( für die Gemeindefrankenversicherung) im Gewerbebureau anzumelden, und zwar binnen drei Tagen nach dem Austritt aus der freien Hilfskaffe. Die Uebertretung dieser Vorschrift wird, wie schon wiederholt hervorgehoben, durch Geldstrafe bis zu zwanzig Mart( für jeden einzelnen Fall), ev. verhältnißmäßige Haft geahndet; der Arbeitgeber muß ferner die Beiträge von dem Tage des Ausscheidens aus der freien Hilfskaffe nachzahlen und außerdem alle Aufwendungen. erstatten, welche die Gemeinde- Kranken- versicherung oder eine Drts- Kr ntentaffe auf Grund gefeßlicher oder statu tarischer Vorschrift Unterstüßung einer Dor der Anmeldung erkrankten Berson gemacht haben. Es ist also ber Fall sehr wohl denkbar, daß ein Arbeitgeber seine Säumigkeit mit 2-300 M. zu büßen haben kann, und es find uns auch mehrere Fälle bekannt, in denen die Drts- Krankenkassen thre Hegreßansprüche gegen die Verpflichteten thatsächlich schon geltend gemacht haben. Der Arbeitgeber wird sich mit Rüdficht auf die ihn event. treffenden oben erwähnten erheblichen Nachtheile nicht auf die Angaben des Arbeiters, daß er versichert sei, einfach verlassen dürfen, sondern sich zu überzeugen haben, daß das Versicherungsverhältniß des Arbeiters auch in der That noch fortbesteht. Ob die Kaffe au denjenigen Kaffen gehört, welche dem§ 75 des Gesezes genügen, und somit den betreffenden Arbeiter Don Der 3ugehörigkeit befreit, ergiebt sich in der Regel aus Dem am Schluß Des Statuts enthaltenen Se nehmigungsvermerk der Behörden. Gehört also ein Arbeiter nicht schon vor dem Eintritt in die Beschäftigung einer solchen Kaffe an, so ist die Anmeldung zu beschaffen, und der Arbeitgeber kann sich dieser Pflicht nicht dadurch entziehen, daß er Den Arbeiter veranlaßt, innerbalb der dreitägigen Anmeldefrist einer Hilfskaffe beizutreten. Aus den zu unserer Kenntniß ge langten Bestrafungsfällen haben wir entnommen, daß nament lich von den Kaufleuten und Gewerbetreibenden die Anmeldung threr im Geschäfte thätigen austnechte und Komtoir boten verabsäumt wird, wohl hauptsächlich in der Annahme, daß diese als Dienstboten dem Versicherungsawange nicht unter liegen. Diese Annahme ist jedoch eine irrthümliche. Ein Haustnecht oder Komtoi bote, welcher ganz oder vorwiegend für das Geschäft thätig ist bei Romtoirboten wird dies ja nun stets der Fall sein ist im Sinne des Krankenversiche rungsgesezes n cht als Dienstbote, sondern als Arbeiter in einem ftebenden Gewerbebetrieb beziehungsweise als Gewerbs gehilfe anzusehen, und fällt als solcher unter den§ 1 bes Gefeßes.
Bors.: Sie schweifen sehr ab. Uebrigens will ich bemerken, daß Sie furz nach 11 Uhr das Haus betraten, also zu einer Beit, wo die Treppenbeleuchtung nicht üblich ist. Was begab sich nun?- Angell. Na, id dachte in meine Jedanken, Du wirst schon bei nachtschlafende Zeit teenen Krach machen, indem fich doch sowat nich hibsch anhören duht, klingele aber natierlich beim Wirt, weil ich doch in Dustern ooch wieder nich de Stufen' ruffteijen wollte.
Vors.: Sie haben minutenlang förmlich Sturm geläutet, so daß der Wirt und dessen Angehörige entsegt aus dem Schlafe schreckten. Als sie dann vom Dienstmädchen nach Ihrem Begehr gefragt wurden, brangenSie gewaltsam auf den Korridor und stürm fen nach dem Bimmer des Wirts, der noch beim Ankleiden war. Dort vollführten Sie nun einen Höllenlärm, und alle Versuche zu Ihrer Beruhigung scheiterten nicht nur, sondern steigerten Ihre Ihrer Beruhigung scheiterten nicht nur, sondern steigerten Ihre Erregung immer mehr. Sie verlachten sogar die mehrmaligen Aufforderungen zur Entfernung, weshalb der Wirth Anstalt machte, Sie mit Gewalt aus seiner Wohnung zu schaffen. Nun septen Sie aber dem Ganzen die Krone dadurch auf, daß Sie dem förmlich überfallenen Mann noch mehrmals mit der Faust ins Geficht schlugen. Angekl.: Aber teene Joee, Herr Gerichtshof!
Bors.: Sie wollen doch nicht leugnen, verschiebene Mal zum Weggehen aufgefordert worden zu sein?- Angell.: Der Mieter derf fich doch aber mit den Witt von wejen de Haus ordnung' n bißten unterhalten, Herr Jerichtshof!
Vors.: Zu diesem Zwed hatten Sie jedenfalls eine höchst unpaffende Beit gewählt. Wie fonnten Sie fich aber so weit
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Die Hausindustrie als Krankheitsverbreiter. Die Magdeburger Schneiderinnung schreibt in einem Birkular, welches sich gegen die großen Garderobengeschäfte und deren miserable Bezahlung der Arbeiter wendet: Wir machen das
ziehen. immer werden. Jegt wandte fich Friß von dem Krankenbette zu den
Jagte er. Sie sind in der letzten Stunde Seuge gewesen, daß die Hoffnung, den Kranken zu retten, noch nicht auf
" Sie haben die Pflege des Patienten übernommen,"
Mittel, um sich in der Meinung der Menschen wieder zu rehabilitiren, barin bestehe, daß sie mit aufrichtigster Sorge sich jetzt der Pflege des Kranten widme, und thue, was in ihren Kräften stehe, um ihn wieder genesen zu lassen. Das Versprechen, welches sie dem Arzte leistete, war aufrichtig gemeint.
Friß hatte in seinem Berufe Menschenkenntniß genug Begeben werden darf. Es wird von Ihnen abhängen, ihn erlangt, um zu erkennen, daß das, was sie sagte, aus dem am Leben zu erhalten, Fräulein Amberg" Grunde ihres Herzens tam, daß sie ernstlich gewillt sei, ihr
-
wandte er
fidh jest fpeziell an diese. Sie haben ferner gehört, Versprechen zu halten. bag für Sie Alles verloren ist, daß alle Ihre Intriguen und alle Ihre Spekulationen vergeblich waren.
Sie haben schwere Verantwortung auf sich geladen.
Nun hören Sie meine Verordnungen," sagte er. Der Krante wird jetzt einige Stunden schlummern. Schlummer! Berab
biffen, denn auf Ihre und Ihrer Verwandten Veranlassung ruhig Schlafenden, wenn auch an Kräften erschöpften Stirbt der Krante, so haben Sie feinen Tod auf dem Ge- säumen Sie nicht zu beobachten, ob der Athem der eines warb ber Patient von einem Arzt behandelt, der ihn ab- Menschen ist, oder der röchelnde Athem eines Sterbenden. fichtlich oder aus Unwissenheit vergiftete
theil
zu bewirken gesucht
...
.. Sie haben
Alle diese Pläne haben den
nichts gethan, um den erlöschenden Willen und die erster benben Kräfte aufzurichten, sondern Sie haben das Gegens gewünschten Erfolg nicht gehabt; gleichviel: ob er lebt oder firbt, fie gewinnen nichts. Ich lege Ihnen daher an's Derz, machen Sie gut, was noch gut zu machen ist. Nur baburch fann ein Gewinn für Sie erwachsen, daß Sie nunmehr Alles thun, den Patienten am Leben zu ers
halten."
baß
gangen!
Ich werde in der Nähe sein. Ich darf wohl erwarten, daß man mir ein 8immer hier einräumt?"
-
" D, gewiß, gewiß!" unterbrach ihn Emmy . Char ,, Chars lotte, bringen Sie geschwind das blaue Zimmer in Ordnung. Es ist hier gleich nebenan, Herr Doktor; Sie können schnell zur Stelle sein." Wohl! Bei der geringsten Veränderung also, welche Sie bemerken, rufen Sie mich; unter allen Sie mich, aber rufen Umständen wenn der Rrante erwacht. Auch wenn er die Augen nicht öffnen sollte, werden Sie an einer gewiffen Unruhe bemerken, daß
der Schlummer von ihm gewichen ist."
Ich werde Alles genau befolgen; verlassen Sie sich auf mich."
" 1
Das will ich! Ja, Herr Doktor, ich schwöre Ihnen, Welche Veränderung war mit dem Mädchen vorge vielleicht fich felbft unbewußt, wohl weiter gegangen, als fie Durch das System, das sie bisher befolgt, war fie fonft gegangen sein würde. Die Aussicht auf großen Ge- ich, daß noch eine andere Person anwesend sei. Der Kranke tinn, Reichthum und Glanz hatte sie geblendet, und hatte darf nicht allein sein. Sie nicht den Abgrund des Verbrechens fehen lassen, dem sie entgegen ging. Und nun, da ihr die Hoffnung auf Reich thum und Glanz unwiederbringlich genommen war, da ihr
erfchrat vor sich selber. Sie fühlte Neue.
Das thue ich auch," sagte Friß, und nicht aus Mißtrauen gegen Sie, sondern zu Ihrer Unterstügung, wünsche Wenn der Schlummer Sie übertommt, oder wenn es nöthig ist, mich zu rufen, so müssen Sie eine Person zur Hand haben zu Ihrer Vertretung... Herr Prediger Wilhelmi, vielleicht haben Sie die Güte,
Huge nicht mehr geblendet war, fah fie den Abgrund und Ihre Haushälterin zur Unterstüßung der Dame hierher zu
Bielleicht auch war fietlug genug, zu bedenken, daß das einzige
fenden"
Von Herzen gern!" sagte Wilhelmi; und die alte
Frau Barbara wird gewiß bereitwillig sich der Mühe unterFräulein Amberg, Sie werden an Frau Barbara eine gute Unterstüßung haben."
Ich kann es Ihnen nicht verdenken," sagte Emmy fehr fleinlaut und mit tiefer Beschämung,„ daß Sie wollen, daß eine zuverlässige Person zugegen ift."
Ich wiederhole Ihnen," sagte Fritz in einem Tone, welcher eine leise Beimischung von Mitleid hatte, daß es nicht aus Mißtrauen geschieht. Und um Ihnen zu be= weisen, daß ich Ihnen nicht mißtraue, überlasse ich Ihnen jezt den Kranken allein, so lange bis Frau Barbara ein getroffen ist."
-
Charlotte hatte inzwischen das Zimmer hergerichtet, was sie jetzt verkündigte. Emmy blieb allein bei dem Kranten. Sie saß an seinem Bette, und mit einer so ängstlichen Sorge, als ob es sich um den eigenen Vater handelte, lauschte sie auf jeden seiner Athemzüge. Sie hatte ja nicht allein eine große Schuld wieder gut zu machen, nein, in ihrer Hand lag es auch, aus der großen Niederlage, welche sie erlitten, noch ein Geringes zu retten. Das fonnte sie nur, wenn Rodenburg genas. Emmy war aufopfernd, ausbauernd und flug, Eigenschaften, welche fie beffer als irgend Einen eines zur Pflege Rranten qualifizirten. Charlotte aber entsandte noch in derselben Nacht einen Boten nach Friedenthal mit einer Depesche an den Pre diger Amberg .
Diefelbe lautete: Friz Rodenburg ist unerwartet ein getroffen. Felix, Rodenburg's Sohn, lebt. Der Kranke ist in der Genesung."
Das war die Depesche, welche Amberg erhalten hatte, gleich nachdem sich sein Bruder Georg entfernt hatte. Das war die Nachricht, welche ihn und die Seinigen so tief niedergeschmettert hatte. Das war's, was das Ende dieses Festes, welches so fröhlich begonnen, so unendlich traurig enden machte. Dahin waren alle Hoffnungen, dahin waren alle Aussichten! Alle Intriguen waren umsonst ge sponnen, alle Nege umsonst geflochten, alle Lügen umsonst erdacht.
( Fortsetzung folgt.)