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5. Der Unternehmer ist verpflichtet, sofern die bewilligte Summe dazu ausreicht, die Linie Brindift- Alexandrien Lis Triest auszudehnen.
6. Die in die Fahrt einzustellenden Dampfer müssen neu sein, aus deutschem Material her. gestellt werden, und ist der Bau der felben bei gleichen herstellungstosten und gleicher Leistungsfähigkeit deut schen Werften zu übertragen.
7. Alle in die Fahrt einzustellenden Dampfer müffen vorher durch von der Regierung zu ernennende Sachverständige als den vorstehenden Anforderungen genügend anerkannt werden.
8. Für ungerechtfertigte Verzögerungen bei der Fahr
ausführung werden entsprechende Abzüge von der Subventionssumme gemacht.
9. Die Dampfer führen die deutsche Poftflagge und be. fördern die Poft nebst den etwaigen Begleitern ohne besondere Beziehung.
10. Die regelmäßigen Fahrten müssen spätestens 12 Monate nach Abschluß der Verträge beginnen. 11. Bur Sicherstellung der Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten ist, soweit erforderlich, den Unternehmern die Bestellung einer Kaution aufzuerlegen. 15. Erwachsen den Unternehmern aus dem Betriebe dauernd größere Gewinne, so kann die Regierung den Unternehmern größere Leistungen, z. B. in Be zug auf schnellere oder vermehrte Fahrten u. s. w., auferlegen.
- Die Gewerbeordnungs- Kommission des Reichstags hat in ihrer am Montag stattgefundenen Sigung beschloffen, dem sog. Sonntagsparagraphen folgende Faffung zu geben: Arbeiten zur Ausführung von Reparatu ten, durch welche der regelmäßige Fortgang des Betriebes bes bingt ist, sowie Arbeiten, welche nach der Natur des Gewerbebetriebes einen Aufschub oder eine Unterbrechung nicht ge tatten, fallen unter die vorstehenden Bestimmungen( Verbot Der Sonntagsarbeit) nicht. Welche Arbeiten nach der Natur des Gewerbebetriebes einen Aufschub oder eine Unterbrechung nicht gestatten, fegt für alle Anlagen jeder bestimmten Art der Bundesrath feft. Diese Festsetzung kann bei veränderten Ver hältniffen, jedoch immer nur für alle Anlagen der betreffenden Art abgeändert oder aufgehoben werden. Für bestimmte Gewerbe dürfen weitere Ausnahmen durch Beschluß des Bundes raths zugelaffen werden. Die von dem Bundesrathe getroffenen Bestimmungen find dem nächstfolgenden Reichstage vorzulegen. Beti Beschlußfaffung über den dritten Absatz wurde vorbe balten, noch eine Bestimmung darüber hinzuzufügen, ob Ar beiter, welche in Sonntagsarbeit beschäftigt find, jeden Sonntag Dazu berangezogen werden dürfen. Im vierten Absage wurden die ursprünglich in dem berathenen Lieber'schen Antrage ent haltenen Worte„ Sie( nämlich die vom Bundesrathe getroffes nen Bestimmungen) find außer Kraft zu sezen, wenn der Reichstag dies verlangt", von dem Antragsteller fallen gelaffen, und als fte von einem Mitgliede der Kommission wieder aufgenommen wurden, abgelehnt. Es ist also dem Bundesrathe allein überlassen, die ihm erforderlich erscheinenden Ausnahmen zuzulaffen; dem Reichstage ist jede Mitwirkung dabei entzogen, mote weit das in dem ersten Sage des Paragraphen aufgestellte Prinzip zur Durchführung kommt.
Lokales.
Sum ersten Male hat das Polizeipräsidium jetzt von feiner Befugniß Gebrauch gemacht, auf Grund des§ 35 der Gewerbeordnung, welche Bestimmung mit dem 1. Januar 1884 in
| mittelungsagenten für Immobiliarverträge. Derartige Exempel sollten nur öfter statuirt werden, dann würde dem Schwindel, der im Vermittlungsgeschäft, wir wollen nicht sagen überall, aber doch sehr häufig florirt, wohl bald ein Biel gefeßt sein. aber doch sehr häufig florirt, wohl bald ein Biel gefeßt sein. Allerdings wäre es auch wünschenswerth, daß den SchwindelInserenten etwas näher auf die Finger gegudt würde. Denn wenn die Leute erft eine Beitlang ihr Geschäft ruhig betrieben haben, so haben sie schon in der Regel eine ganze Reihe von Leuten beschwindelt, und das Publikum sagt gewöhnlich, wenn einem solchen dunklen Ehrenmanne einmal das Handwerk ge legt wird, daß man den Brunen zudecke, nachdem das Kind hineingefallen ist.
Am 1. April c. geht bekanntlich die Erhebung und Beitreibung der Gerichtstoften, Geldstrafen u. f. w., welche seit 1. Oftober 1879 durch das Königl. Hauptsteueramt geschah, wieder auf die Gerichte über und es ist in Berlin für ben Geschäftskreis des Landgerichts I. und Amtsgerichts I. eine besondere Gerichtstaffe, die Gerichtskaffe I. gebildet. Ueber die Eröffnung, die Geschäftslokalttät 2c., Dieser Kaffe enthält eine unter den amtlichen Nachrichten befindliche Bekanntmachung des auffichtführenden Amtsrichters, auf die wir hier hinweisen, nähere Angaben. Wir machen noch ausdrücklich auf die neue Bestimmung aufmerksam, daß Kosten und Vorschüsse bis zur Höhe von 30 Mt. durch die Vollziehungsbeamten( Hilfsgerichtsvollzieher) von den Zahlungspflichtigen gleich abgeholt werden können. Präsentirt also der betreffende Beamte eine Zahlungs. fönnen. Präsentirt also der betreffende Beamte eine Bahlungs. aufforderung, welche den Vermert enthält, daß Bahlung an den Ueberbringer erfolgen tann, so ist der Bahlungspflichtige berechtigt, an den Beamten gegen deffen Quittung Bahlung zu leisten. Wir hoffen, daß von dieser Befugniß, welche ind besondere den Geschäftsleuten viel Umstände 2c. erspart, ein umfaffender Gebrauch gemacht werden wird.
Zeugen gesucht. Alle diejenigen, welche bei den Ver haftungen am 12. Dezember v. J. vor der Norddeutschen Brauerei zugegen gewesen, werden gebeten, ihre Adreffe an Adolf Franke, Steindrucker, Fürstenbergerstr. 11, einzusenden.
a. Bersuchter Gattenmord. Unsere Leser werden fich noch der Gerichtsverhandlung erinnern, in welcher die aben teuerlichen Erlebnisse eines Ehepaares geschildert wurden. Die Frau war mit dem Manne nach England gegangen, von dort aber, da der Mann fich dem Seemannsberufe widmete, wieder nach Berlin zurückkehrte. Auch der Mann folgte ihr, bedrohte fle, da fie nicht wieder zu ihm zurückkehren wollte, mit Er schießen und wurde dafür vom biefigen Schöffengericht zu acht Tagen Gefängniß verurtheilt. Obgleich er vor Gericht angab, fich jest aller Mordgebanten entschlagen zu haben, führte er vorgestern Nachmittag seinen blutigen Vorsatz dennoch wenig stens theilweise aus. Es wird uns darüber berichtet: Ein Mordversuch durch Erschießen ist gestern Nachmittag in einem Der Hause Auguststraße Don dem Uhrmacher Dettmar gegen seine frühere Buhälterin verübt. worden. Diese ist eine geschiedene Frau U., welche bis vor 2 Jahren mit dem Tischlermeister U. in Braunschweig ver heirathet gewesen war, in Braunschweig den Uhrmacher Dett mar tennen gelernt hatte und von diesem nach London ent führt worden war. Nach dieser Entführung erfolgte die ge richtliche Trennung der U. von ihrem Gatten. Frau U. war Damals dreißig Jahre alt, während ihr Entführer 2 Jahre jünger ift. In London nahm Dettmar die Stellung eines Maschiniften auf auf einem Dampfschiff an und war häufig längere Beit auf der See, während die U. allein in London zurückblieb. Diese Einsam teit veranlaßte die U. gegen Ende des vorigen Jahres nach Deutschland zurückzukehren und nach Berlin zu kommen, wo selbst fie in der Wohnung ihrer hierselbst lebenden Eltern in der Auguftstraße Aufnahme fand. Dettmar folgte ihr sofort, nachdem er von einer Seereise nach London zurückgekehrt war, nach Berlin , miethete fich eine Wohnung in der Linienstraße und begab fich zur U., um fte zu bewegen, daß sie wieder zu ihm zurückkehrte. Diese lehnte aber beharr lich jede Wiedervereinigung mit ihm ab, und auch die von D. gegen fte ausgestoßenen Drohungen, fte er schießen zu wollen, falls fte nicht zu ihm zurückkehrte, blieben ohne Erfolg. Seit fast einem Monat verfolgte Dettmar Tritt und wiederholte unermüdlich Bitten und Drohungen, die U. bei ihren Ausgängen auf die Straße auf Schritt und um fte zur Rückkehr zu ihm zu bewegen. Auch schaffte fich D. einen Revolver an, in der Abficht, seine Drohungen schließlich zu verwirklichen, wie er dies Bekannten gegenüber aussprach. Gestern Nachmittag verfolgte D. wiederum die U., welche ausgegangen war, um einige wirthschaftliche Besorgungen zu machen, und betrat bei ihrer Rückkehr um 5 einhalb Uhr zu gleich mit ihr das Haus, in welchem die U. wohnt, Die U., welche sich bereits an die unausgesezten Verfolgungen des Dettmar gewöhnt hatte, ging, ohne ihren Verfolger weiter zu beachten, die Treppe hinauf. Mitten auf der Treppe, am Bodest, zog der nachfolgende D. seinen Revolver hervor und feuerte auf die U. zwei Schüsse ab, von denen einer in den Hinterkopf der U. drang und darin steden blieb, während der andere Schuß die U. nicht traf. Troß dieser schweren Verlegung hatte die U. noch die Kraft die Treppe hinaufzueilen und in die Arme ihrer die Wohnungsthür öffnen den Mutter zu stürzen mit den Worten: Der Dettmar hat auf mich geschoffen." Inzwischen ergriff Dettmar eilig die Flucht, durch welche er enttam. Die schwer verlegte U. wurde nach der Klinik in der Ziegelstraße befördert, woselbst ihre Verlegung für nicht unbedingt tödtlich erklärt worden ist. Die von der Kriminalpolizei sofort nach dem Bekanntwerden der That aufgenommenen Nachforschungen nach Dettmar haben bisher zu feiner Ermittelung nicht geführt. Von Berlin aus scheint er nicht auf einer nach dem Auslande gehenden Bahn fich ents fernt zu haben, wohl aber ist die Annahme nicht ausgeschlossen, daß D. von einem Vorort Berlins per Bahn fich ent fernt hat.
In der Duell Affaire der beiden vor dem Staats Eramen stehenden Referendare, von denen einer bekanntlich in Folge des Schuffes in die rechte Lende fich zur Heilung in einer hiesigen Privatklinik befindet, wird dem„ B. T." von bes theiligter Seite mitgetheilt, daß die in der bezüglichen Notis ausgesprochene Vermuthung, daß die nationale Widerhaarigkeit, die jetzt in der Provinz Posen vorhanden. Anlaß zur Heraus forderung gewesen sein dürfte, unbegründet sei. Der Zweifamof ist vielmehr lediglich durch einen bei der Interpretation einer Gesezesstelle aus der Wechselordnung entstandenen pers sönlichen Wortstreit veranlaßt worden. Als ob das an dem Thatbestande etwas ändern würde! Was würde daraus ents stehen, wenn z. B. zwei Handwerker, die über irgend eine
technische Frage in Streit gerathen, fich jedesmal fordern
würden? Und schließlich ist doch das ganz daffelbe. Es ist thatsächlich nicht einzusehen, woher zwei Referendare das Recht herleiten, Meinungsverschiedenheiten durch Pistolenschüsse auszugleichen.
a. Eine Frau mit von Blut überströmtem Gesicht, verfolgt von einem Manne mit einem schweren Hammer, wel chen er in der rechten Hand schwang, suchte gestern Nachmittag gegen 5 Uhr durch den Thorweg des Hauses Andreas str. 72 in dieses Haus zu gelangen, um sich vor ihrem Verfolger zu retten. Dem Portier dieses Hauses, welcher den Thorweg gerade öffnete, rannte die Frau entgegen und dieser, die Si fuation erkennend, schob die Frau in das Haus, während er dem Verfolger fich muthig entgegenstellte. Der Verfolger griff aber den Portier nicht an, sondern er versuchte fich durch die Flucht zu retten. Er wurde von mehreren hinzugekommenen Personen ergriffen und unschädlich gemacht. Auf der Polizei wache, wohin der Mann gebracht worden war, wurde folgender
betriebes zu erheben. Der Kommissionär Sch. erläßt von Zeit Thatbestand festgestellt: Der Festgenommene ist ein Bäckerzu Beit Inserate in biesigen Blättern, wonach er Grundstücke,
sonen, welche auf die Inserate hin sich bei Sch. melden, unter brettet er einen Revers, in welchem fie fich verpflichten, dem Sch., falls er einen Räufer nachweist, eine Vermittelungsgebühr Don 1 Prozent des Kaufpreises au gewähren, falls aber der Auftrag zurüdgenommen wird oder bis zu einer bestimmten Beit nicht effettuirt werden kann, ein Abstandshonorar für Die aufgewendete Mühwaltung zu zahlen. Von den zahl reichen Aufträgen, welche dem Sch. auf Grund seiner In ferate zugingen, fonnte er nur sehr wenige erledigen, und fomit entstand der Verdacht, daß er nicht über die behaupteten Jablungsfähigen Räufer verfügte, sondern lediglich mit seinen Annonsen die Einheimfung der Abstandshonorare beamedte. Der Verdacht äußerte fich in Denunziationen an das Polizei Bräfidium und dieses erhob die oben erwähnte Rlage, um das unerfahrene Publikum vor den Geschäftsmanipulationen des zu schüßen. Der Bezirksausschuß in Berlin trat in seiner geftrigen Sigung der Ansicht des Klägers bei, daß gegen Sch. Thatsachen vorliegen, welche seine Unzuverlässigkeit in Bezug auf seinen Gewerbebetrieb darthun, und untersagte ihm die fernere Ausübung des Geschäftes eines gewerbsmäßigen Ver
Sch.
Betrübniß darüber, daß seine Frau es für nöthig hielt, ihm irgend etwas zu verschweigen. Doch dieser Schatten, wie bald mußte er schwinden, da er die zärtliche Sorge Räthchens fah, mit welcher fie nunmehr das Frühstück bes reitete, wie sie sich nach seinem Befinden erfundigte, wie fe theilnehmend fragte, ign tröstete über die Täuschung, bie er bei seinem Bruder erfahren.
So faßen die beiden Gatten neben einander am Frühe flückstisch, als das Dienstmädchen Herrn Nikodemus Sanft leben anmeldete.
bereit?"
Dem
gefelle Hansel, welcher von seiner Ehefrau in Folge seiner Ehefrau in Folge von Familienzwiftigteiten getrennt lebt. Gestern Nach mittag nach 3 Uhr begab fich Sanfel ชน Schuhmacher B. in der Andreasstraße 71, um sich da seine Stiefel repariren zu laffen. Während er da auf die Vollendung Der Reparatur wartete, schickte er die 13jährige Tochter des Schuhmachers B. zu seiner in der Höchstenstraße wohnenden Frau mit dem Auftrage, seine Frau aufzufordern, nach der Wohnung des Schuhmachers B. zu kommen, woselbst sie von ihrem Mann erwartet würde. Frau Hansel folgte sofort dieser Aufforderung, und als fie in die B.'sche Wohnung tam, stellte fie ihr Batte wegen mehrerer von ihr eigenmächtig verkauften Wirthschaftssachen zur Rede. Hieraus entwickelte sich ein Streit, während welchen Hansel einen auf dem Werktisch des B. lie genden Hammer ergriff und damit mehrere Male auf den Kopf feiner Frau schlug. Die Frau Haniel lief, um sich vor ihrem Manne zu retten, aus der B.'schen Wohnung nach der Straße und von da nach dem Nachbarhause, deffen Portier, wie bereits erzählt, fie vor ihrem fte verfolgenden Gatten schüßte. Nach der Festnahme des Mannes entfernte sich die scheinbar nicht Hansel ist heut zur Haft gebracht schwer verletzte Frau. Hansel ist heut zur Haft gebracht worden.
und las:
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fügte Sie hinzu ließen mich Dein Mißtrauen" Er ist aus vergessen, Dir den Brief sogleich zu geben. London ." Richtig, aus London !" Amberg erbrach den Brief Als er ihn beendet hatte, erhob er sich und wandte fich nach dem Tische, auf welchem Räthchen nun die ganze Summe aufgezählt hatte.
Ach, Käthchen, der Herr kommt, um die zehn tausend Thaler in Empfang zu nehmen. Du hast sie doch Dante Ihnen, dante Ihnen bestens!"
Versteht sich, Georg!"
Laß den Herrn eintreten."
Bitte, überzeugen Sie sich, Herr Sanftleben; zählen Sie noch einmal nach," sagte sie.
Habe schon gesehen," erwiderte der Missionar haftig. Seine langen Finger breiteten sich über das Geld, und er wollte es eben einheimsen, da trat Amberg hinzu und hielt seine Hand darauf.
Bitte um Entschuldigung, Herr Sanftleben, das Geld
Nilobemus Sanftleben erschien bemuthsvoll und unendlich höflich vor Frau Amberg . Als man ihm anbot, gehört nicht Ihnen." an dem Frühstück Theil zu nehmen, entschloß er sich nur mit großem Widerstreben, als ob er sich dieser Ehre theilhaftig zu werden nicht würdig fühle. etwas Beinliches und Widerwärtiges. Dieses triechende, höfliche, demüthige Wesen hatte
Wie? Was?" rief der Miffionar mit einem Lächeln, als ob er es für Scherz hielt, aber doch mit einem Gehört nicht mir? Herr schreckensbleichen Gesicht. Gehört nicht mir? Amberg , wie Sie komisch find!... Herr Amberg belieben zu scherzen!- Richtig, gnädige Frau, zehntausend Thaler. Dante Ihnen, dante Ihnen vielmals!"
Es lag den beiden Gatten daran, den läftigen und unausstehlichen Mann recht bald wieder zu entfernen. Georg fagte daher, sich an seine Gattin wendend: " Ich glaube, Käthchen, Herr Sanftleben hat noch an bere Geschäfte in Berlin , als bas bei uns, und wir nehmen auszuzahlen." feine Beit zu sehr in Anspruch. Habe die Güte, ihm bas Geld auszuhändigen; ich werde indeffen die Duittung nicht den Auftrag ertheilt"
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Er setzte sich an den Schreibtisch und indem er ein rufen 1" Blatt Papier nahm, um darauf die Quittung zu schreiben, sah er unter demselben einen Brief liegen, der seine
Abreffe trug.
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auf den Tisch gelegt hatte.
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Nicht das Recht auszuzahlen? Hat Herr Strahlenau ,, Das war früher!" Der Auftrag ist wider,, Unmöglich!"
feiner Frau umwendend, die eben eine Anzahl Raffenscheine Strahlenau."
" Wenn Sie mir's nicht glauben wollen, so überzeugen Sie fich gefälligst selbst. Der Brief, welchen
" Ein Brief an mich, Räthchen 8" fragte er, fich nach ich soeben und noch rechtzeitig las, ist von Herrn
ich vergaß, Dir ihn sogleich zu geben. Der Brief ist diesen Morgen angekommen; die Ueberraschung und dann...
,, Ach ja, ein Brief!" sagte Käthchen. Entschuldige, widerruft den Auftrag?"
So? Von ihm?" teuchte der Missionar. Und er
Widerruft! Ich wünschte, Sie glaubten mir auf's Wort und setzten mich nicht in die Nothwendigkeit, Ihnen
Im Deutschen Theater" ist die erste Aufführung von Hamlet " nunmehr auf Montag, den 16. b. t., festgesezt. nach den stattgehabten Proben ist die endgiltige Besetzung der noch zweifelhaft gewesenen Rolle der Ophelia" dahin erledigt Den worden, daß Fräulein Sorma dieselbe spielen wird. Bolonius spielt Herr Dr. Förster.
Gerichts- Zeitung.
Ein entseglicher Vorfall, bei welchem zwei Kinder ihr Leben verloren haben, führte am Dienstag die Frau des Ge schüßgießerei- Arbeiters Auguste Bander geb. Schröder aus Spandau vor die erste Straftammer am Landgericht II. Die Anklage legte derselben die fahrlässige Tödtung ihrer beiden Kinder zuc Last. Unter Weinen nimmt die Angeklagte auf der Anklagebant Blat und giebt folgende Schilderung des infriminirten Vorfalls: Es war am 25. November v. 3, als ich in der Waschküche zu waschen hatte. Um meine Kinder nicht ohne Aufficht in der Wohnung zu lassen, nahm ich dies felben mit nach der Waschküche. Nach einiger Zeit flagte der älteste, der vierjährige Friz, über falte Füße. Ich gab seinen Bitten nach und fegte ihn auf den Rand des Heerdes, damit er sich die Füße wärmen tönne. Als der kleine, zweijährige
den Brief zu zeigen. Ich sage zum Voraus, daß er Ihnen nicht gerade schmeichelt."
Lassen Sie hören!.. Ich muß mich überzeugen!- Unmöglich!"
Er sah bleich aus wie die Kreide. Der Schweiß perlte ihm auf der Stirn. Das Papier, nach dem er griff, aitterte in seiner Hand. Der Brief Strahle nau's flang in der That nicht schmeichelhaft. lautete: Mein lieber Freund Amberg !
Seit wir uns getrennt, haben sich große Dinge er eignet. Mündlich werde ich Ihnen das später Alles auseinandersetzen. Hier nur Hier nur das, was fich auf die Auszahlung des Depositums bezieht. Wenn der P. p. Sanftleben bie Frechheit haben follte, fich bei Ihnen bliden zu laffen, um das Geld in Empfang zu nehmen, so haben Sie die Güte, ihn zur Thür hinauszuwerfen. Ich verpflichtete mich, ihm jährlich bie Summe von zehntausend Thalern zu zahlen, so lange Felig Rodenburg oder D'Brian für tobt gelte, und das Geheim niß, daß er lebt, bei ihm und Ihrem Bruder, dem Prediger Paul Amberg, bewahrt bliebe. Die Sache ist kein Geheim niß mehr. Alle Welt weiß und darf wissen, daß Felix Rodenburg lebt. Sanftleben hat gewußt, daß die Veran laffung, weshalb er sich für verfolgt halten mußte, auf einem Jrrthum beruhte. Er hat diesen Jrthum ausbeuten wollen. Ich bebaure nur, daß ich nicht dort selbst an= wesend sein kann, um ihm meine Meinung zu sagen. Wenn er fich das Geld holen will, werfen Sie ihn hinaus. Was nun das Geld selber betrifft, so mögen Sie über dasselbe disponiren nach Ihrem Ermessen.- Ueber Verzinsung und so weiter sprechen wir später.
Freundschaftlichen Gruß. Max Strahlenau." Das Gesicht des Missionars war, während er las, immer erschrodener, immer verlegener geworden.
Nun, das muß ich sagen, sehr höflich ist Herr Strahlenau nicht," sagte er endlich zähneknirschend.
( Fortseßung folgt.)