29 pCt. Dividende, noch 4 pCt. mehr als im vorigen Jahre, vertheilen die Vereinigten Gummiwaaren Fabriten Harburg- Wien diesmal an ihre Attionäre, der Pensionsfonds der Beamten und Meister ist reichlich dotirt worden, auch an persönlichen Gratifikationen für diese Leute hat es die Gesellschaft nicht fehlen lassen; trotz des brillanten Geschäftsganges hat sie sich aber nicht entblödet, seinerzeit den Lohn der Arbeiter herabzusehen.
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dominirt eben auch hier wie bei den Krankenkassen. Der neueste auf ihn ab. Fischer stürzte nach dem dritten Schuß und war Abreise des Erzbischofs mit dem Apotheker Christ auf dem Bericht der Alters- und Juvaliditäts- Versicherungsanstalt Berlin bald darauf todt. Er hinterläßt eine Wittwe und mehrere Bahnhof gewesen. Plöglich sei v. Carnap mit blutigem Gesicht, von 1895 zeigt, wie die Schwindsucht in etwa ein Viertel aller Kinder. beschmußtem Rock, ohne Kopfbedeckung und mit gezogenem Degen Fälle die Ursache der Invalidität ist, so in einzelnen Landes- Am 16. Juni d. J. hielt ein Stegliger Arbeiterverein, zu auf den Bahnhof gekommen. v. Carnap war in größter Er theilen, wie z. B. in Baden, ist das Verhältniß dessen Vorstand der Erschossene gehörte, eine öffentliche Ver- regung und sagte: Wo ist der Erzbischof? Ich will doch mal noch ungünstiger. Alle bisherigen Versuche, dieser Seuche sammlung ab, um zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Der fehen, ob der Erzbischof nicht soviel Macht über die Hallunken Einhalt ชิน thun, find zunächst mangels geeigneter Angeklagte Löwe, der ebenfalls zum Vorstand des Vereins gehört, hat, die mich so geschlagen haben!- Präs.: Hat Herr von Heilmethoden, weil es an geeignetem Zusammenarbeiten hielt ein kurzes Referat über den Fall, verlas auch einen Carnap auch gefagt: wegen solch eines polnischen Schweines der interessirten Faktoren fehlte, gescheitert. Hier in Berlin Beitungsartikel, in dem berichtet war, daß der Gendarm Döhr- muß ich mich hier schlagen laffen"?- 3euge: Nein, das ist in der proletarischen Bevölkerung unter Führung des mann wegen der That eine Geldbelohnung erhalten habe habe ich nicht gehört. Präs. v. Carnap soll auch gesagt Arbeitervertreter- Vereins allmälig eine Bewegung und befördert worden sei, und sagte schließlich:" Wir müssen haben:„ Ich muß das polnische Schwein in der rothen Jacke er erwachsen, die dieser Geißel der Menschheit ernstlich entgegentreten annehmen, unser Kollege Fischer ist durch Mörderhand gefallen." stechen" und ferner gerufen haben:" Wo ist das Schwein?" will, und hat sich zu dem Behufe eine provisorische Kommission Döhrmann stellte hierauf Strafantrag gegen Löwe wegen Be- 3euge: Das habe ich nicht gehört.- Präs.: Wenn das gebildet. Sämmtliche Vorstände und Verwaltungs- leidigung. v. Carnap gefagt hätte, würden Sie das dann noch wiffen?- beamten der in Berlin und Umgegend domizilirenden Wie sich in der gestrigen Verhandlung herausstellte, hat der 3euge: Dies würde ich selbstverständlich noch wiffen. Ich Drts, Hilfs, Innungs- und Betriebs- Kranten- Chef der Landgendarmerie das Verfahren gegen Döhrmann am hatte den Eindruck, daß v. Carnap sich nur bei dem Erzbischof tassen sind zu einer Sigung eingeladen, die am Freitag, den 16. August d. J. eingestellt, weil demselben ein rechtswidriger beschweren wollte. Apotheker Christ( Opaleniza), der hierauf 6. November, abends 8/2 Uhr, nach den Arminhallen, Komman- Gebrauch der Schußwaffe nicht zur Last zu legen als Beuge erscheint, schließt sich den Befundungen des Borzeugen dantenstraße 20, einberufen ist und wo zur Frage der Tuber- fe i. In dieser Verhandlung beeideten drei Beugen, daß sie, als vollständig an. tulose Stellung genommen werden soll. Döhrmann die Schüsse auf Fischer abgab, in unmittelbarer Nähe Die völlige Aufklärung dieser Affäre ist mithin nicht waren und sie nicht gehört haben, daß Döhrmann vor Abgabe erfolgt. In den längeren Bertheidigungsreden bemerkte einer der derfelben den Fischer angerufen habe.- Der Staatsanwalt Rechtsanwälte, das Verhalten des Herrn v. Carnap verdiene beantragte gegen Löwe eine Woche Gefängniß. Der Vertheidiger öffentlich gebrandmarkt zu werden. Nicht die Angeklagten, Rechtsanwalt Herzfeld führte aus, daß der Gendarm zum sondern v. Carnap gehöre auf die Anklagebaut. Er fei Gebrauch der Schußwaffe nicht befugt war, daß seine That also überzeugt, dieser Prozeß werde für v. Carnap noch ein ebenso beurtheilt werden müsse, wie die eines Privatmannes, der böses Nachspiel haben, zumal seine seine Strafthaten noch vorfäßlich auf einen andern schieße und ihn dabei tödte. Der nicht verjährt feien. Ob diese optimistische Meinung Beweis der Wahrheit der Behauptung des Angeklagten müsse zutrifft, wird sich ja bald zeigen. Nach dem Verdikt der Ge deshalb als geführt erachtet werden; höchstens babe sich der An- schworenen sind bekanntlich die Angeklagten Klaszynski, Smier Die Darmstädter Stadtverordneten Versammlung ent- geflagte bei der juristischen Qualifikation der Tödtung im Wort chalsti und Roy der vorfäßlichen gemeinschaftlichen Körperschied sich mit großer Majorität für die Errichtung eines Ge- vergriffen, was ihm bei seinem Stande und seiner Aufregung verlegung unter Berneinung der Frage: mittelst gefährlicher werbegerichts. über den Tod seines Kollegen und Freundes nicht verübelt Werkzeuge" und unter Zubilligung mildernder Umstände für Der Arbeitsnachweis der Stadt Gießen wird am 2. No- werden könne, auch durch den§ 193 des Straf- Gesez- Buchs schuldig befunden, alle anderen Schuldfragen verneint worden. Aus der Verhandlung am Freitag ist noch zu erwähnen, daß vember eröffnet. In zahlreichen Wirthschaften sollen Plakate gedeckt werde. Denn der Angeklagte habe wie jeder Bürger an ausgehängt werden, die auf den Arbeitsnachweis aufmerksam der Besprechung und Geißelung dieser That ein berechtigtes einige Beugen nach ihrer eidlichen Bekundung von dem Romausgehängt werden, die auf den Arbeitsnachweis aufmerksam Interesse. Er beantrage daher Freisprechung. Das Gericht er- missar v. Carnap vielfach mit dem Degen mißhandelt wurden, machen. Formulare zur Anmeldung offener Stellen, sowie zur tannte auf dreißig Mart Geldstrafe oder sechs Tage weil sie polnische Lieder gesungen. Auf eine Frage des einen Anmeldung von Stellegefuchen sollen in allen amtlichen Verkaufs Gefängniß. Der Gendarm Döhrmann habe den Fischer recht- der Vertheidiger an Herrn v. Carnap , ob es zu ſeinen Bes stellen von Postwerthzeichen gratis verabfolgt werden. Im Bureau des Arbeitsnachweises wird ein Beschwerdebuch aufmäßiger Weise verhaftet und auch rechtmäßig seiner Instruktion pflogenheiten gehöre, die Leute zu mißhandeln, verweigerte dieser liegen. Gegen die Entscheidung des Vorsitzenden der Arbeits- gemäß von der Schußwaffe Gebrauch gemacht. nachweis Deputation ist Berufung an die Deputation selbst zu- Der Gold- und Silberwaarenhändler Aron Wolffohn 30 M. Das Urtheil der Richter lautete, wie schon gemeldet, dahin, lässig, deren Entscheidung endgiltig ist. Um die Mittheilung betreibt nebenbei einen Handel mit Messingspähnen. Diese Ab daß Klaszynski mit 3 Monaten Gefängniß, Smierchalsti mit 80. über Erledigung von Gesuchen zu erleichtern, sollen bei jeder fälle werden in den Fabriken gewöhnlich den Arbeitern zuge- ftrafe event. 4 Tagen Gefängniß zu bestrafen, alle anderen AnGeldstrafe event. mit 6 Tagen Gefängniß, Roy mit 20 M. Geld Anmeldung Postkarten mit vorgedrucktem Text verabfolgt werden, billigt. Wolffohn besucht die Fabriken und schließt den Handel geklagten dagegen fostenlos freizusprechen seien. So weit eine die nach Erledigung der Gesuche ausgefüllt zurückzusenden sind. gleich an Ort und Stelle ab. In einer dieser Werkstätten kam es zwischen ihm und den Verkäufern zu einer Meinungs: Berurtheilung erfolgt sei, fallen die Kosten gemeinschaftlich den verschiedenheit. Wolfsohn berief sich auf seine von ihm mitge- verurtheilten Angeklagten zur Last. Der Gerichtshof babe als brachte Schnellwaage darüber, daß das von ihm angegebene Gefchnelle Fahren des Herrn v. Carnap in die Menschenmenge und Hauptmilderungsgrund erwogen, daß die Angeklagten durch das Gegen nicht weniger als 141 streikende Steindrucker, wicht, 6 Pfund, richtig sei, während die Arbeiter das Gewicht durch dessen Schimpfen gereizt worden seien. Lithographeu, Schleifer, Buchbinder zc. richtete fich eine der Messingspähne auf etwa das doppelte geschätzt hatten. Klage wegen Kontrattbruches, die augenscheinlich die„ Chromo- Die Arbeiter nahmen die Waage selbst in die Hand und Rechtsanwalts Wolinski werden die Kosten für die von der Ber lithographische Vereinigung" veranlaßt hat und die gestern vor nun zeigte sich, daß Wolfsohn sich eines Ruiffe" bedient haben theidigung geladenen Zeugen der Staatstaffe auferlegt. der Rammer VIII des Gewerbegerichts zur Verhandlung kam. mußte, denn jetzt zeigte sie ein Gewicht von 12 Pfund an. Das Der Reichspoft- Verwaltung hat es neuerdings in einigen Es klagten die Firmen Büttner u. Komp., Schäfer Schöffengericht hatte W. derzeit wegen des versuchten Betruges aufsehenerregenden Fällen beliebt, sozialdemokratische Zeitungen u. Scheibe, Barnid, Böhme, Aberle 1. zu fünf, wegen des Gebrauchs einer ungeaichten Waage zu wegen Postgeldhinterziehung unter Antlage stellen zu lassen. Bu Komp. und die Firma Schlesinger. Da es sich drei Mart Geldstrafe verurtheilt. Der Staatsanwalt hielt das weilen hatte sie hierbei das Glück, eine Verurtheilung zu er un einen ersten Termin handelte, waren noch keine Strafmaß mit Rücksicht darauf, daß arme Arbeiter betrogen zielen. Ein ganz besonderes starkes Stück wird jetzt unferen Beisitzer zu der Verhandlung hinzugezogen, die zunächst werden sollten, für zu niedrig, er legte Berufung ein und Parteigenossen Geck in Offenburg zugemuthet, weil er feit brei Magistrats Affeffor Blankenstein und dann Magiftrats: beantragte im gestrigen Termine vor der Strafkammer für das Jahren einen bestimmten Theil des Offenburger Volksfreundes Affeffor von Schulz leitete. Die Klägerinnen vertrat ein Vergehen 30 M., für die Uebertretung 5 M. Der Gerichtshof arglos durch Boten nach anderen Orten beforgen ließ. Mit Geck Herr Basching, sämmtliche Beklagten ließen sich durch den erkannte nach diesem Antrage. sind noch 11 Parteigenossen angeklagt. In der am 30. Ottober Genoffen Millarg vertreten. Die Klagen sind gleichzeitig in zwei Exemplaren zugestellt. worden, von denen das eine an der handlung, in welcher sich gestern die verehelichte Saffe wegen anwalt, die Angeklagten zu 4978,80 M. Strafe, dem doppelten Von den Leiden eines ,, Pflege''tindes erzählte die Ber. ftattgefundenen Gerichtsverhandlung beantragte der Staatse Spige als Nachtrag bezeichnet ist. In den Klage" genannten Körperverlegung mittels gefährlichen Werkzeugs vor der 187. b. Betrag der angeblich defraudirten Summe, zu verurtheilen. Das Schriftstücken stützen sich die Kläger auf§ 124b der Gewerbe theilung zu verantworten hatte. Die Angeklagte, welche Mutter Urtheil soll am 4. November verkündet werden.
Soziale Rechtspflege.
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die Antwort.
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Auf Antrag des
Ordnung, wonach die Arbeiter bei vertragswidriger Niederlegung mehrerer Knaben ist, nahm im Anfang dieses Jahres ein In dem Habererprozek verurtheilte heute das Münchener der Arbeit zu einer Buße in Höhe des ortsüblichen Tagelohns Mädchen von 4-5 Jahren in Pflege", weil sie wie sie den Landgericht den Bürgermeister Steingräber von Sauerlach zu für eine Woche angehalten werden können, ohne daß ein Schaden Eltern sagte so gern ein Mädchen haben möchte bei ben 8 Jahren, den Angeklagten Rilli zu 2 Jahren 9 Monaten, 2 n nachzuweisen ist. Es werden deshalb in der Klage ohne Vor vielen Jungens. Der Gerichtshof ist allerdings der Meinung, geklagte zu je 2 Jahren und 45 Angeklagte zu 13 Jahren bis behalt 16,20 m. verlangt. In dem Nachtrag dagegen wird daß fie das kleine Wesen nur als- Dienstmädchen ausnutzen 31/2 Monaten Gefängniß. 8 Angeklagte wurden freigesprochen. dieselbe Summe unter Vorbehalt einer Nachforde wollte. Die Kleine mußte nämlich das Geschirr abwaschen, die Wie uns eine Privatdepesche meldet, wurde den Angeklagten rung beansprucht, indem die flagenden Firmen sich auf die Stube aufwischen, das Nachtgeschirr ausgießen u. f. w. Die die Untersuchungshaft zumeist angerechnet. folgende Bestimmung ihrer einheitlichen Fabrik Ordnungen Ernährung scheint nebenbei eine sehr mangelhafte gewefen zu Ein Kenner der Volksgerichte schreibt uns: berufen: Im Falle der rechtswidrigen Auflösung bes fein; das Mädchen strohte, nach Aussage der Beugen, vor Ge Das Wort und die Sitte des Haberfeldtreibens bürfte einen Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeiters hat derselbe den fundheit, als es zu der Angeklagten in Pflege" fam, es fiel anderen Ursprung haben als ben, der in dem heutigen inter Betrag seines durchschnittlichen Wochenlobnes als aber bei dieser Pflege" ab, wurde bleich, hager und effanten Feuilleton des Vorwärts" ihm beigelegt ist. Schmoller's Schadenersatz zu zahlen, ohne daß es des Nachweises eines Schadens bedarf. Der Betrag fließt zur Geschäftstaffe". so daß schwächlich. Außerdem feßte es alle Augenblicke Schläge, bayerisches Wörterbuch, das der Verfasser des Feuilletons sitirt, die Kleine ganz verschüchtert war; oft lief und Grimm, vertreten mit Recht folgende Auffaffung. Das Millarg wandte nun in allen Fällen ein, daß dieser Nach ste mit blauen, dickgeschwollenen Backen umber. Als Haberfeldtreiben ist ein Ueberbleibsel der altdeutschen Behm und trag eine Klageänderung im Sinne des§ 235 Nummer 3 der sie eines Tages eine Tasse zerschlug, flüchteten sie aus Rüge- Gerichte. Das Haberfeldtreiben findet sich am meisten, viel Zivilprozeßordnung darstelle und darum unzulässig Furcht vor der Tante", wie sie die Angeklagte nennen leicht auch ursprünglichsten am in der an vielen ſet. Er gab dann zu, daß die meisten Beklagten mußte, auf den Boden; die„ Tante" ließ sie durch ihre Jungens Orten Bayerns bestehenden, mit der süddeutschen naiven allerdings die vierzehntägige Kündigungsfrist nicht be: herunterholen und bald verkündete jämmerliches Geschrei die Sinnlichkeit kontrastirenden Gewohnheit, daß ein zu Fall achtet hätten. Sie hätten sich jedoch, führte er weiter verabfolgte Züchtigung. Die Ermahnungen der Nachbarn, deren gekommenes Mädchen des Abends von den jungen Burschen des aus, hierzu auf grund des§ 152 der Gewerbe- Ordnung, Mitleid rege gemacht worden war, fruchtete nichts. Am 2. Sep- Dorfes unter Geißelhieben in ein Haber( Hafer)- Feld und von der doch den Arbeitern die Koalitionsfreiheit zum Zwecke der tember gab es wieder eine empörende Szene, welche von der dort wieder nach Haus getrieben wurde, nachdem ihm ein Hafer. Erringung befferer Arbeitsbedingungen gewährleiste, berechtigt ge- Nachbarn beobachtet werden konnte. Die sehr temperamentvolle ftrohkranz aufgefeßt worden. Der Verführer selbst mußte diese halten. Betreffs der Ausständigen einiger Klägerinnen wendet Angeklagte bearbeitete das Kind zunächst mit dem Ausklopfer, Sitte mitmachen. Sie wird uns in den wohlgemeinten Baras Millarg noch besonders ein, daß Aeußerungen gefallen feien, und zwar nicht nur mit den Riemen desselben, sondern auch mit graphen des bayerischen Predigers"( Bd. I S. 15)" und bis in aus denen ein Einverständniß mit der Nichtbeachtung der dem Stil, immer über den Kopf. Dann zog sie das Kind an der die neueste Beit hinein( Bayerischer Landbote", Jahrgang 1826, Kündigungsfrist zu entnehmen wäre. Auch feien z. B. die Arbeiter Haaren in die Höhe und„ stupfte" es mit dem Gesicht auf den 1827, 1884, bayerisches Regierungsblatt 1886. 700) bezeugt. von Schäfer u. Scheibe nicht verpflichtet gewesen, die von Fußboden. Die Prozedur" hielt ziemlich lange Zeit an. Das In den erwähnten Paragraphen des bayerischen Predigers lautet ihnen verlangte Arbeit für andere Firmen zu machen, deren war den Nachbarn zu viel; sie wandten sich an die Polizei und eine Stelle unter Hinweis auf diese Sitte: Arbeiter sich im Streit befanden. Hätten sie es gethan, so hätten die Mutter und diese nahm ihr Töchterchen wieder zu sich. Nach Menscher gebt acht, daß Ihr nicht mit der Zeit mit dem sie sich damit gegen die Moral und die guten Sitten vergangen, dem Antrag des Staatsanwalts erkannte der Gerichtshof auf Strohkränzel vor meinem Pfarrhaus vorbeispazieren müßt." Im was man von feinem Arbeiter verlangen tönne. Die Klage 1 Monat Gefängniß. September 1834 versuchte die bayerische Regierung dadurch, daß gegen eine Anzahl Beklagte wird zurückgenommen, weil für diese Des eine halbe Kompagnie Soldaten in ein Dorf diefe Sitte zu vertilgen. von Haferfiroh galt als Zeichen der außers
die Kündigungsfrist ausgeschlossen worden
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Einen bemerkenswerthen Prozeß, den die Staatsanwalt- fie Vorschlag des Richters, die Sachen auf unbestimmte schaft gegen einen Settirer eingeleitet hatte, hat jetzt das Kammer- Miesbacher Bezirks legte, gericht zu Ende geführt. Der Angeklagte, namens Janssen, war Kranz das Einigungsamt anzurufen. Mitglied einer religiösen Sette, die den Sonnabend zu ihrem ehelichen Beflecktheit. Auch in einigen ostpreußischen Der Vertreter der Klägerinnen hatte nichts dagegen einzuwenden. Kinder am Sonnabend in die Schule zu schicken, was zur Folge schmückt. Feiertag außersehen hat. Er weigerte fich denn auch, seine Gegenden werden gefallene Mädchen mit folchem Kranz ge
Beit vertagen zu wird von den Beklagten vorläufig abgelehnt. Das Stroh sollte an das Strohlager, in dem die Uebrigens zeichnete sich der Herr dadurch aus, daß er recht wenig sprach, sondern sich nur darauf verlegte, die Richtigkeit hatte, daß ihn das Schöffengericht wegen der Schulverfäumnisse Geburt erfolgt war, erinnern. Das Haberfeldtreiben richtete sich allerdings nicht nur gegen der Annahme der Beklagten und ihrer Behauptungen zu belegte J. Berufung ein und bat um Freisprechung, das Land- geschlechtliche Bergehen, sondern gegen alles, was nach der Rechtseiner Geldstrafe von 20 m. verurtheilte. Gegen das Urtheil ftreiten. Sämmtliche Prozesse werden demnächst in Rammergericht verwarf jedoch das Rechtsmittel. Nun meldete J. beim auffaffung des Bolts verwerflich, aber nicht unter Strafe ges fizungen weiter verhandelt. Einzelne versprechen in rechtlicher Rammergericht die Revision an, er wurde aber auch in der letzten stellt war. Das ungünstige Urtheil des und auch anderer Beziehung sehr interessant zu werden. Wir Strassenats wurde folgendermaßen begründet: Die Behauptung Depeschen und letzte Nachrichten.
berichten dann darüber eingehend.
Gerichts- Beitung.
für
des Revisionsklägers, daß Artikel 12 der preußischen VerfassungsFlensburg, 31. Oktober. ( W. Z. B.) In der heutigen Ver urkunde die Freiheit des religiösen Bekenntnisses gewähre, sei allerdings richtig. Hierdurch würden indessen die Pflichten des handlung des Seeamtes über die am 8. Sept. d. 3. erfolgte Strandung Wegen Beleidigung des Gendarmen Döhrmann hatte Staatsbürgers nicht aufgehoben. Jeder Staatsbürger habe nun des dänischen Dampfers Johann Siem" im Kaiser Wilhelms- Ranal, fich gestern der Arbeiter Heinrich Löwe aus Steglig aber die Pflicht, seine Kinder an allen Wochentagen, also auch wodurch der Kanal vier Wochen gesperrt war, gab das Seeamt vor dem hiesigen Schöffengericht zu verantworten. Der Auflage Sonnabends in die Schule zu senden. Dieser Pflicht hätte J. Seinen Spruch dahin ab, daß der Unfall durch eine Reihe unglücklicher liegt folgender Thatbestand zu grunde: Ende Mai dieses Jahres auch genügen müffen. Wenn er sich auf grund des Artikels 12 Bufälle herbeigeführt sei. Den Lootsen treffe fein Berschulden; gerieth der Arbeiter Fischer aus Steglitz mit einem ber preußischen Verfassungsurkunde nicht für verpflichtet hielt, wenn Taucher früber zur Stelle gewesen wären, hätte das Sinten des Schiffes vermieden werden können. Birth auf dem Schützenplay in Steglig in Streit dar feine Kinder am Sonnabend in die Schule zu schicken, dann habe Lemberg , 31. Ottober.( B. H. ) Das hiesige Schwurgericht ver über, daß sein Glas Bier nicht ordentlich gefüllt sei. er sich in der Auslegung des Gesetzes geirrt. urtheilte den Dorfschmied Gorgol zu zwei Jabren Zuchthaus , Er rief den Gendarmen Döhrmann herbei und verlangte Der Landfriedensbruch- Prozeß, der sich wegen der Vor- weil er unter liftigen Vorspiegelungen fünfhundert galisische von ihm die Beschlagnahme des Bieres. Döhrmann verweigerte gänge in Opalenia vor dem Schwurgericht in Meseris Bauern zur Auswanderung nach Brasilien veranlaßt hatte. diese und es tam zwischen ihm und Fischer, der angetrunken war, abgespielt hat, ist auf alles andere eher hinausgelaufen, als auf Wien , 31. Oftober.( W. T. B.) Der oberste Gerichts und zu einem Wortwechsel, wobei Fischer sich einiger beleidigenden eine Schmeichelei für die Sorte der Edelsten und Beften, die in Kaffationshof hat heute die gegen das Todesurtheil des RaubRedensarten gegen Döhrmann bediente. Döhrmann gebot dem preußischen Distriktskommissar v. Carnap so töstlich ver- mörders Rögler eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde verworfen. Tchließlich Ruhe, worauf Fischer fagte:„ Ich bin ruhig, jest törpert ist. Das am Freitag gesprochene Urtheil steht zu der Trieft, 81. Oftober.( B.$.) Der die Bäder von Portorose mach ich ein freundliches Gesicht und Sie machen ein freundlich Größe, zu welcher der Fall f. 3. namentlich von der tonservativen befuchende Ingenieur Wallenberg aus Kottbus stürzte sich in das Geficht, dann lachen wir alle beide." Döhrmann erklärte nach und nationalliberalen Presse aufgebauscht worden ist, in gar Meer und ertrant. Ueber die Gründe zum Selbstmord ist noch diesen Worten den Fischer für verhaftet. Döhrmann will zur feinem Verhältniß; und als wirklich Schuldiger an der nichts bekannt. Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, wie er bekundete, Affäre des 14. September ift nicht die Reihe der Paris , 81. Ottober.( W. Z. B.) Aus den Departements zur Berhaftung des Fischer geschritten sein, da sich infolge des Angeklagten, sondern der Hauptbelastungszeuge, der Herr eingegangene Depeschen melden, daß die Ueberschwemmungen in Disputs in dem Restaurationszelt eine Menschenanfammlung v. Sarnap betrachtet worden. Aus den Verhandlungen vom dem Gebiete der Rhone under Saône fortdauern. In gebildet habe. Auf dem Weg zur Wache bog Fischer, der vor Freitag wäre als wesentlich noch die Bernehmung der Zeugen den niedriger gelegenen Stadttheilen von Lyon konnten sich die Döhrmann voraus ging, plöglich rechts in ein Kornfeld ein und nachzutragen, welche der vom Schaffner Lehmann gemeldeten Einwohner nur mit Mühe retten. Einige Häuser sind ein. lief in dasselbe hinein. Döhrmann lief ihm nach, in. Szene mit beigewohnt haben sollen und nachträglich geladen gestürzt; die Arbeit ruht. Weitere Ueberschwemmungen werden dem er, wie er beeidete, rief: Halt! Oder ich schieße!" worden sind. Stadttämmerer Ralufcha( Dpaleniga) bekundete: namentlich aus Balence, Avignon und Bourg gemeldet, 100 Als er nicht stand, gab Döhrmann drei Schüffe nacheinander Er sei am Abend 14. September aus Anlaß der unter der Bevölkerung große Bestürzung herrscht.
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