Begen den Bugwind ist auf der Berlin - Charlottenburger Bahn bie Einrichtung getroffen, daß an den Thüren breite Fries ftreifen angebracht sind, warum hat man auch von diesem einfachen Schutzmittel nicht weiter Gebrauch gemacht?!" Wahr. fcheinlich weil es zu theuer ist, und die Pferdebahn- Gesellschaft burch eine so horrende Ausgabe ficher dem Ruin entgegengehen würde. Es wird immer höhere Beit, daß die Stadtverwaltung hier einmal ein ernstliches Wort spricht, und zu Nuß und Frommen der Allgemeinheit den Betrieb selbst übernimmt.
Der
Fremden den Wagen besteigen und am Bestimmungsorte ließ| er den Unbekannten die Rifte mit Bigarren in den N.'schen Laden tragen. Kaufmann N. lehnte aber die Annahme der Bigarren ab, er gestattete jedoch auf die Bitte des Kutschers, welcher noch eine weitere Fahrt zu erledigen hatte, daß die Kiste in seinem Geschäftslokal zurückblieb, bis der Kutscher auf der Rückfahrt dieselbe abholte. Der Kutscher fuhr nun mit seinem unbekannten Gefährten weiter. Nachdem fie eine kleine Strecke zurückgelegt hatten, verabschiedete sich der Fremde vom Kutscher, welcher arglos weiter fubr. Der Fremde eilte jedoch nach dem Laden des Kaufmanns N. zurüd, wo er die Kiste in Empfang nahm und damit sich entfernte. Der Betrüger ist noch nicht ermittelt. Die Kiste ist mit Nr. 12879 gezeichnet und die Bigarren find mit dem Namen: La Bajadera" etiquettirt.
N. Ein überaus frecher Diebstahl ist gestern Nach mittag, also am hellenlichten Tage in dem Hause Breitestraße 30 verübt worden. Mehrere anscheinend der Bunft der Flatters fahrer angehörige Diebe hatten fich auf den Boden des ge nannten Hauses geschlichen, und dort, nachdem fte einen Boden schlag gewaltsam erbrochen, fast die sämmtlichen einem Agenten S. gehörigen und auf dem Boden aufbewahrten Gegenstände Mehrere Betten, Teppiche, Garderobengegenstände gestohlen. u. s. w., die in Summa einen sehr namhaften Werth repräsentiren sollen, fielen den Einbrechern in die Finger und wurden als willkommene Beute mitgenommen. Die sofort seitens des Bestohlenen und seitens der Behörde eingeleiteten Recherchen hatten bisher keinen Erfolg.
Nach mehr denn 20jähriger Abwesenheit tehrte füra lich ein Deserteur eines Linien- Infanterie- Regiments aus Amerika nach Berlin , seiner Heimathsstadt, zurüc Dem 45 Jahr alten Ausreißer, dem es im fremden Erdtheile gut ges gangen, und der mit Vermögen hierher zurüdiehrte, wurde hier ein ungaftlicher Empfang bereitet. Raum nämlich war der Deserteur hter polizeilich gemeldet, als die Behörde sich des Verschwundenen noch erinnerte und ihn nach dem Moltenmarkt fistiren ließ. Von dort aus wurde derselbe dem Bezirks- Kommando des Reserve Landwehr- Regiments Nr. 35( Berlin ) zu geführt, welches den Deserteur wieder auf freien Fuß seßen mußte, da die Strafthat bereits verjährt und die Einstellung des Deserteurs als unsicheren Heerespflichtigen nicht mehr zu lässig war. Der unfreundliche Empfang in der Heimat be= stimmte aber den amerikanischen Rentier", Berlin sofort den Rücken zu fehren und fich im Süden Europas mit seiner aus Frau und vier Kindern bestehenden Familie eine neue Heimath zu gründen.
Der ehemalige Hauptmann Hentsch, der bekanntlich wegen Landesverraths zu einer neunjährigen Buchthausstrafe verurtheilt war, ist am Montag in der Strafanstalt in Halle an einer Gehirnhautentzündung gestorben.
g. Ueber einen geradezu unerhörten Fall widerrecht licher Freiheitsberaubung, welcher bereits zu einem Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens bei dem ersten Staats. anwalt beim lönigl. Landgericht I, Herrn v. Angern , geführt bat, geben einem Berichterstatter auf Grundlage der urkund lichen Beweismittel folgende Angaben zu: Die in der Weinftraße 3 wohnende verehelichte Arbeiter Wilhelmine , Justine Heyde, geb. Balzuweit wurde durch schöffen gerichtliches Urtheil des königl. Amtsgerichts I mit einer Geld, ftrafe von 30 Mt. ev. 8 Tage Haft bestraft. Durch Verfügung Der Königl. Staatsanwaltschaft vom 18. Dezember 1884 wurde thr auf ihren Antrag ein vierwöchentlicher Strafaufschub be willigt. Noch bevor dieser Strafaufschub abgelaufen war und awar am 12. Januar d. J., begab sich Frau H. in das Bureau Der Staatsanwaltschaft beim fönigl. Landgericht I und bat dort um Bezeichnung derjenigen Stelle, an welcher fie die er fannte Geldstrafe von 30 Mart einzahlen könne. Von einem Dort angetroffenen Bureaubeamten wurde auf die Rückseite Der Staatsanwaltlichen Verfügung fol. Render Vermert gesezt: 30 Mark Geldstrafe Straffache Heyde, 89 D. 765. 84. An das Kal. Hauptfteuer Amt für die Gerichtstoftenerhebung, hier, Neue Friedrichstr. 13. Mit diesem Schriftstück begab sich Frau H. noch am 12. Januar cr. in die in der Waßmannstraße belegene Bost anstalt, woselbst der amtirende Bossekretär auf ihre Bitten eine Bostanweisung über 30 M. mit der Adresse des vorge bachten Steueramts und dem Vermerk des Beamten im Bureau Der Staatsanwaltschaft ausfertigte. Frau H. zahlte nun die 30 M. ein und erhielt einen Empfangsschein. Bu bemerken ist nun, daß ein auf Beitreibung der prinzipalita gegen Frau H. erkannten Geldstrafe gerichtetes Vollstreckungsverfahren gegen Frau H. bis dahin überhaupt nicht stattgefunden hat, was nach Maßgabe der gefeßlichen Vorschriften der Vollstreckung Der dieser Geldstrafe substituirten Haftstrafe unbedingt voran gehen müßte. Noch im Laufe des Monat Januar cr. wurde Frau H. durch Beamte des zuständigen Polizeireviers aufgefordert, fich zur Verbüßung der Haftstrafe zu geftellen. Frau H. übergab nun auf dem Polizeibureau dem Polizeilieutenant Weybemann persönlich den Bostschein und theilte dem Beamten Den Sachverhalt mit, worauf er Aufklärung der Sache ver sprach. Bis zum 13. März d. Js. blieb Frau H. ohne jede Nachricht in der Sache. Als ihr nun an diesem Tage burch einen Schußmann der Postschein ohne jede weitere Mit theilung zurückgebracht wurde, ging fte nach dem Bureau der Rönigl. Staatsanwaltschaft und bat dort um Aufklärung über den Sachverhalt, namentlich um sofortige Rücknahme des an Die Polizeibehörde gerichteten Verhaftungsbefehls. Nach der Gerichtsschreiberei, Bimmer 61, gewiesen, wurde sie von einem Der dortigen Beamten mit der Erklärung abweisend beschieden, daß zwar der Geldbetrag von 30 M. eingegangen fet, daß man aber angenommen habe, Frau h. würde die durch Das Strafverfahren entstandenen Koften nicht bezahlen und daß deshalb dieser Geld. betrag auf die entstandenen Kosten verrechnet worden sei. Die Verrechnung fet einmal ge. schehen und Frau. müßte die 8tägige aftstrafe abbüßen. Anschließen wollen mir bierbei, daß der Frau H. bis babin eine Rechnung über die entstandenen Gerichtskosten mit Bahlungsaufforderung überhaupt nicht zugestellt worden ist. Bei ihrer an demselben Tage erfolgten Rüdlehr nach ihrer Wohnung wurde Frau H. Durch einen Schußmann@ wachtmeister verhaftet und nach Dem Stadtvoigtei Filial Gefängniß gebracht, wo fte bis zum 22. b. Mts. Die achttägige Haftstrafe verbüßen mußte. Offenbar liegt bier eine grobe Verlegung der Amtspflichten desjenigen ftaatsanwaltschaftlichen Beamten vor, welcher den Strafvoll ftre dungsbefehl erlaffen hat. Derselbe durfte aber gegen Frau d. in feinem Falle erlaffen werden, bevor nicht durch einen amtlichen Bericht des Gerichtsvollziehers oder sonstigen Voll siehungsbeamten festgestellt war, daß die gegen Frau H. prin Bipaliter erkannte Geldstrafe von ihr nicht beizutreiben war. Charakteristisch ist noch, daß der Frau H. erst nach ihrer Frei laffung, und zwar am 23. b. Mts. die auf nur 19 Mart lautende, vom 19. d. Mts. batirte Gerichtskostenrechnung augestellt wurde. Darunter befand sich die Bemer tung: Vorstehender Betrag ist von denjenigen 30 Mart zu fürzen, welche die Angeklagte gezahlt hat". In dieser Rech nung sind unter Bos. 6 zusammen 6 M. 40 Pf. Rosten der widerrechtlichen Vollstreckung der 8 tägigen Haft, und zwar 8 Mal 80 Bf. liquidirt. Ueber das Schicksal der überschüssigen 11 M. weiß Frau S. heute noch nichts. Frau Heyde hat nun beim Ersten Staatsanwalt Herrn v. Angern beantragt, durch Das gerichtliche Aftenmaterial die Person des oder der Schulbigen zu ermitteln und festzustellen und gegen dieselben ent weber das gerichtliche Strafverfahren oder das Disziplinaroerstraße überfahren und erlitt hierbei einige anscheinend nicht fabren einzuleiten, auch ihr die Person des oder der Schuldigen und das Thatsächliche der von denselben begangenen groben Verlegung der Amtspflichten mitzutheilen, damit sie in der Lage ist, sich auch noch im Zivilwege Genugthuung wegen der Wunsch, daß der schwergeprüften und gekränkten Frau seitens Der
Ueber das schwindelhafte Treiben des Bantiers Louis Ströbel, der unter der Firma A. Strößel hier in Berlin , Schönhauser Allee 174, und in Basel sowie in Elsaß Lothringen eine große Anzahl Betrügereien mit Prämienloosen v: rübt hat, find inzwischen so viel Betrugsfälle zur Anzeige gelangt, daß es Wunder nimmt, wie der saubere Herr ,, Bankier", der in Wirklichkeit ein stellungsloser Handlungsdiener gewesen, fo lange Beit und mit großem Erfolge den Schwindel treiben fonnte. Wir haben über die Geschäftsmanipulationen Des Strößel und seines Kompagnons und Schlafburschen, des be reits hinter Schloß und
Zu einem als Vertheidiger in Straffachen bekannten Rechtsanwalt tam jüngst eine junge Dame, welche bat, die Vertheidigung ihres wegen Diebstahls in Untersuchungshaft befindlichen Bräutigams," eines Schloffers, zu übernehmen. Nach der Versicherung der Braut" war der angeschuldigte Bräutigam" so unschuldig wie die Sonne am Himmel. Zwischen der Braut des Jnhaftitten und dem Rechtsanwalt wurde darauf das Honorar verabredet, welches am andern Tage gezahlt werden sollte. Pünktlich erschien die Braut und überreichte dem Rechtsanwalt das verabredete Honorar. Bei Dieser Gelegenheit theilte das Dämchen dem Rechtsanwalt mit, daß das geforderte Honorar von Freunden des Verhafteten gesammelt worden sei, und überreichte zum Beweise dessen dem Anwalt ein Verzeichniß der Geber, worunter fich zwei Namen befanden, die dem Vertheidiger aus den Gerichtssälen sehr bes fannt vorfamen. Der R chtsanwalt bat sich wegen Uebernahme des ihm angetragenen Mandats bis zum anderen Tage Bedentzeit aus, zog über die Zeichner und Geber des für ihn bestimmten Vertheidiger- Honorars an maßgebender Stelle Er fundigungen ein und erfuhr, daß die Geber sämmtlich der Sicherheitspolizei sehr bekannte Personen waren, Der Rechtsanwalt hat unter diesen Umständen die Uebernahme der Vertheidigung abgelehnt.
N. Ein ganz entseglicher Unglücksfall wird einer hiefigen Korrespondenz aus dem benachbarten Lichtenrade gemeldet. Ein bei dem dortigen Landwirth Brademater in Kondition ste hendes Dienstmädchen war vorgestern an einer Häckselschneidemaschine damit beschäftigt, das furz geschnittene Stroh fortzu nehmen. Hierbei tam fte jedoch der Welle zu nahe. Dieselbe erfaßte ihre Kleider und wurde das Mädchen so mehremal um die Welle herumgeschleudert. Mit mehrfach gebrochenen Glied maßen und anscheinend lebensgefährlichen inneren Verlegungen wurde das Mädchen in ein hiesiges Krankenhaus geschafft. Ihr Bustand wurde dort als ein so hoffnungsloser bezeichnet, daß fie wahrscheinlich ihren Verlegungen in allernächster Zeit ers liegen dürfte.
Poilzei- Bericht. Am 21. b. M. Nachmittags] wurde ein 9 Jahre alter Knabe, während er in der Andreasstraße vor dem Grundstüd 19 spielte, von einem aus dem Thorweg des genannten Grundstücks herauskommenden bundefuhrwert überfahren und erlitt dabei eine Verlegung am Kopfe. Am 25. d. Mts. Vormittags wurde ein Mann beim Ueberschreiten des Fahrdammes an der Ede Unter den Linden und Friedrichs erhebliche Verlegungen an beiden Kniegelenken und an der
linken Hand.
Gerichts- Zeitung.
-y. Eine intereffante Beleidigungstlage gelangte gestern vor der 10. Abtheilunng des Schöffengerichts gegen den Redakteur Der Berliner Politischen Nachrichten" Vittor Schweinburg zur Verhandlung. Kläger war ein Mitglied des Herrenhauses, der Baron von der Busche Streithorst, welcher sich durch Rechtsanwalt Munkel vertreten ließ, während dem Verklagten der Justizrath Fled zur Seite stand. Justizrath Fleck zur Seite stand. In der Nummer vom 6. Dezember v. J. des genannten Blattes beschäftigte sich der Leitartikel mit der politischen Stellung der hannoverschen resp. welfischen Abelspartei und wurde dieselbe einer scharfen Kritit unterzogen. Der Artikel warf dem welfischen Adel vor, daß er lediglich aus persönlichen Motiven in frivoler und betrügerischer Weise den niedersächsischen Voltsstamm ausnuße, daß er Theil gehabt an den reichsfeindlichen Konspirationen der Welfenliga und sich selbst nicht entblödet habe, Ende der 60er Jahre mit dem Erbfeinde in Verbindung zu treten, wie auch feine Vorfahren derzeit dem Abenteurer König Jerome gedient und an dem damaligen Westfälischen Hofe eine entwürdigende Stellung als Hoffchranzen eingenommen hätten. Unter ber aus dem Westfälischen Hofkalender entnommenen Liste jener Diener Jerome's war auch der Name von der Busche" aufgeführt und schloß der Artikel mit der Bemerkung, daß es jedem Deutschen überlassen bleiben müßte, sich ein eigenes Urtheil
pfindlichkeit wäre, wenn Jemand fich beleidigt fühle, well über Den Träger eines gleichen Namens, wie er ihn führe, Nach theiliges berichtet werde. Der Gerichtshof tonnte fich diesen Ausführungen aber nicht anschließen, sondern erkannte auf eine Geldstrafe von 300 Mart event. 60 Tage Gefängniß, sprach auch dem Kläger die Publikationsbefugniß in der Börsenzeitung zu, welche den inkriminirten Artikel veröffentlicht hatte.
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Eine zweite Privatllage gegen den Redakteur der Ber liner Politischen Nachrichten" Redaktur Schweinburg, sowie gegen den Redakteur der Staatsb.- 3tg." Dr. Otto Bachler gelangte gestern vor der 90. Abtheilung des hiesigen Schöffen gerichts zur Verhandlung. Der Brivatkläger war der wegen feiner Rellamen bekannte sogenannte" Spielwerte- Fabritant J. H. Heller in Bern . Im November pr. brachten die Berl Bol. Nachr." einen warnenden Artikel gegen die Fabrikate des Klägers, mit denen er zum Schaden der Abnehmer den deutschen Markt überschüttet. U. A. war die Behauptung aufgestellt, daß Heller gar keine Fabrit beftige, sondern nur in einer unbedeu tenden Reparaturwerkstatt alte Werke zu neuen aufftuße und für horrende Preise verkaufe. Dieser Artikel wurde von vers schiedenen Tagesblättern, so auch von der Staatsb. 3tg." repro duzirt. Hierdurch fühlte fich der Privatkläger in seiner geschäftlichen Ehre verlegt und strengte die obige Klage an. Beide Beschul digte nehmen für sich den Schutz des§ 193 Str. G.-B. in Anspruch, indem sie es an der Hand von hinreichendem Mas terial für die Pflicht der Presse erachteten, das deutsche Publikum vor Schädigungen zu bewahren. Der erste Be schuldigte legte auch Brozeßatten vor, aus denen zur Evidenz hervoroing, daß Heller einem Besteller ein Spielwert für 6000 M. übersandt hatte, das abgespielt und nur 600 M. werth war. Der Vertreter des Privatklägers beantragte eine exemplarische Bestrafung, der Gerichtshof erkannte aber auf Freisprechung beider Beschuldigten, da der Beweis der Wahrheit geführt und es als eine Pflicht der Presse angesehen werden muß, zum Schuße der deutschen Interessen eine Warnung gegen derartige unreelle ausländische Produkte ergehen zu lassen.
Soziales und Arbeiterbewegung.
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Liegnit, 25. März. Die hiesige Regierung hat schon wieder einer Innung, und zwar der Sattler , Riemer und Zapezirer Jnnung, das Privilegium des§ 100b der Gewerbe ordnung verliehen und zugleich bestimmt ,,, daß Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im§ 120a der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich bezeichneten Art auf Anrufen eines der ftreitenden Theile von dem Schiedsgericht der Sattler , Ries mer und Zapezirer Jnnung bisher erlaffenen Vorschriften über Die Regelung des Lehrlingsverhältnisses, wie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend find, wenn der Arbeitgeber respLehrberr, obwohl er das Sattler, Riemer oder Tapezirer gewerbe betreibt und selbst zur Aufnahme in die Jnnung fähig wäre, gleichwohl der Sattler , Riemer- und Lapezirer- Snnung nicht angehört. Haben sich nach den von der Sattler , Riemer und Tapezirer- Innung erlaffenen Vorschriften Lehrlinge solcher, das Sattler , Riemer oder Tapezirergewerbe betreibenden Ber sonen, welche der Sattler , Riemer- und Tapezirer- Jnnung nicht angehören, einer Prüfung zu unterziehen, so ist dieselbe von einer Kommiffton vorzunehmen, deren Mitglieder zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte von dem Magistrate der Stadt Legnis berufen werden.
Maurertongreß. Hannover , 25. März. Der nach Hannover einberufene Maurerkongreß gelangte gestern während einer neunstündigen, außergewöhnlich eifrigen Verhandlung zu teinem pofitiven Resultat. In der Berathung über den Weiter bestand des Fa chorganes, Der Bauhandwerker" wurde nach lebhafter Debatte beschlossen, in Bezug auf das Breßorgan teine Veränderung vorzunehmen, die Verwaltung aber zu einer fräftigeren Agitation für das Blatt anzuregen. Bu leidenschaftlichen Auseinanderseßungen gab auch die Frage über Bildung einer Bentral- Organisation VeranlaffungSchließlich wurde ber Antrag angenommen, eine solche Organis- fation vorläufig nicht au schaffen, sondern auf eine Vermehrung und Erweiterung der Fach vereine hinzuwirken und einen Ausschuß mit der Ausarbeitung einer bezüglichen Vorlage zu betrauen. Die Verhandlung über den Sit dieses Aus schuffes führte zu heftigen Erörterungen, und ein Antrag, den Siz nach Hamburg zu verlegen, veranlaßte Hartwig Hamburg zu der mit Leidenschaftlichkeit gegebenen Erklärung, die Ham burger Maurer würden sich unter feinen Umständen dazu vers stehen, die Arbeitslast und die Untosten, welche mit Uebernahme einer solchen Kommission verbunden seien, auf sich zu laden. In dem Orte, in welchem das Sentralorgan erscheine, sei die Laft der Arbeit und Untoften weit geringer, also möge Berlin zum Sit der Kommission gewählt werden. Eine Einigung war gestern nicht zu erzielen und so wurde die Debatte auf heute vertagt. Die heutigen Verhandlungen begannen mit einem Versuch, den gestern in Bezug auf das Fachorgan ge faßten Beschluß wieder umzustoßen. Der Versuch mislang aber dafür wurde der von Edstein- 3widau eingebrachte An trag angenommen, zur Kontrolirung der Berliner Kom miffion und Verwaltung des Breßorgans einen Ausschuß von fünf Mitgliedern mit dem Size in Hamburg zu betrauen. Die Kontrolirung soll zur Wahrung möglichster Unabhängigfeit nicht von dem Drte aus erfolgen, in welchem die Kom mission und Verwaltung des Preßorgans ihren Siz hat. In den Ausschuß mit dem Size in Hamburg wurden die Ham burger fünf Kongreßbelegirten gewählt. Hartwig- Hamburg ertlärte heute unerwarteter Weise seine Zustimmung zu diesem Antrage. Kreffe- Rathenow führte Beschwerde über das Ver halten der Meister in Rathenow , welche durch ver fchiedene Machinationen nicht nur den Lohn auf 22 Pfennige pro Stunde herabdrückt, sondern denselben zum Nachtheile der Gesellen unregelmäßig verabfolgt, ferner in unzulässiger Weise zur Arbeit in Ueberstunden, sowie auch Sonn tags bis spät in den Nachmittag hinein genöthigt haben sollen. Der Kongreß beschloß einstimmig, die Maurer gesellen und Arbeiter Rathenows gegen die Bedrückungen von Seiten der Meister in Schuß zu nehmen, die Maurer vor einer Arbeitannahme in Rathenom zu warnen, den streikenden Arbeitern die erforderliche Unterstügung zu gewähren und den Meistern in Rathenow hiervon Kenntniß zu geben. Die Ver sammlung nahm noch folgende Anträge an: 1) Der Kongres wolle beschließen, zu erklären, daß durch das jest übliche Ber fahren, Lehrlinge in Ueberzahl zu beschäftigen, eine Ueber füllung des Gefellenpersonals herbeigeführt und der Nothstand in bedenklicher Weise gesteigert werde; 2) die Gründung einer Unterstüßungstasse zu beschleunigen; 3) den Ausschuß mit Abfaffung einer Resolution gegen das bisherige, das Handwert schädigende Submissionswesen zu beauftragen und diese Resolution zu allgemeiner Kenntniß zu bringen. Hiermit war die Tagesordnung erledigt und der Vorfizende, Vereinigung der Maurer .
Ferdinand Schulz, früher ausführlich berichtet. Es stellt sich fegt heraus, daß der mit seiner Familie in aller Ruhe nach Amerita ausgewanderter Strößel der Hauptschwindler der feinen zugsscheine auf Prämienloose, welche der zungenfertige Strözel ftets als Originallose auegab, hat er in allen Provinzen, namentlich an Gutsbefizer, Pastoren und Lehrer angebracht und aus dem Erlöse dieser Schwindelgeschäfte sehr flott ge lebt. Seine Einnahmen gestatteten es ihm, täglich Droschke 1. Klaffe nach der Börse zu fahren und von dort wieder nach Hause zurückzukehren. In Wirklichkeit war aber der feine darüber zu bilden, welchen Werth den patriotischen Betheuerungen Dietrich Berlin, schloß den Kongreß mit einem Hoch auf die bie Beit mit Puffipiel zu hohen Einsegen in einem Cafee in Bantier niemals an der Börse zu sehen, sondern vertrieb fich der Nähe der Linden. Als mehrere Anzeigen bei der Staatshier mit Familie ab und gewann einen solchen Vorsprung, anwaltschaft gegen ihn erlaffen waren, reifte er schleunigst von daß der jegt hinter ihm erlaffene Stedbrief schwerlich Erfolg
seitens Der Träger solcher Namen beizulegen fet. Der Kläger stellte den Strafantrag und beantragte dessen Ver treter im Termine unter dem Nachweise, daß sein Mandant überhaupt nicht zur Welfenpartei gehöre und unter Vorlegung eines Loyalitätszeugnisses des Fürsten Bismarck, wegen der Schwere der Beleidigung eine entsprechende Sühne und vor allen Dingen eine umfassende Publikationsbefugniß des Er a. Undank ist der Welt Lohn. Der Kutscher des Kauf- fenntniffes. Der Verklagte erklärte demgegenüber, daß ihm manns Sch. in der Josefstraße fuhr gestern Nachmittag auf eine Beleidigung des Klägers völlig fern gelegen, es sel
baben dürfte.
weit vers Kaufmann N. in der Reichenbergerstraße. Auf dem Wege aweigte, daß allein drei verschiedene Linien im Gothaer dahin, an der Dranienbrücke, trat ein unbekannter, ca. dreißig Softalender aufgeführt wären und der Name von der Jahre alter Mann, mit rothunterlaufenen Augen an das Fuhr Busche- Streithorft überhaupt nicht genannt fel. Der Ber wert heran und bat den Kutscher, ihn eine Strecke Weges historische mitzunehmen, da er sehr müde wäre. Der Kutscher ließ den Thatsachen angeführt habe und daß es eine unberechtigte Em
Vereine und
und Versammlungen.
hfs. Der Fachverein der Metallarbeiter in Gas-, Wasser- und Dampf- Armaturen tagte am Mittwoch Abend in Gratweil's Bierhallen unter dem Vorstze des Herrn Wurch e. Herr Noeste hielt einen interessanten Vortrag über die Bedeutung des geseglichen Marimalarbeitstages, deffen Einführung als unentbehrlich im Intereffe der Lohnarbeiter und zum Wohle nicht nur der Gesammtheit des Voltes, sondern der ganzen Nation sei. Dem beifällig aufgenommenen Vortrage folgte eine längere animirte Distuffton, in welche auch die bekannte Streitangelegenheit der Joseph'schen Armaturenfabrik verflochten wurde. In Betreff des Streits