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Die Jüdin und ihr Kindlein" überschrieben. In dem ersteren ft ohne Namennennung der Hohn über einen nun doch Ausgewiesenen ausgegoffen, deffen Wangen einmal von zarten Händen berührt worden find. In dem legten ist in höchft verlegender Form der Privatkläger als der schöne Adolph" hingestellt, welcher seine Lehrzeit hinter dem Ladentisch verbracht und fich als für einen Journalisten genügend vorgebildet erachtet habe. Als er zum Militär eingezogen werden sollte, sei es seiner Mutter, der fchlauen Jüdin, gelungen, der Behörde ein Schnippchen zu fchlagen und ihr Herzblättchen vom Militär zu befreien. Am Schluffe heißt es Kohut habe, um Gelegenheit zur Rückkehr nach Ungarn zu erlangen, die Berliner Polizeibehörde um seine Ausweisung gebeten." Auf den Antrag des Argeflag ten find zum Erweise der Wahrheit der Kriminalfommiffar Abel, der Journalist Waechter aus Düsseldorf und der Redakteur Fußangel vernommen worden. Während die beiden Lesteren Kohut als einen guten Gesellschafter bezeichneten, auf den die in der inkriministen Notiz aufgestellten Behauptungen abfolut nicht paffen, bat der Erftere über Gerüchte ungünstiger Art Mittheilung gemacht. Aus vorgelegten Urkunden wird fon ftatirt, daß Kohut mit 18 Jahren das Abiturienten- Examen gemacht, daß er jüdische Theologie studirt und auf der Universität in Jena promovitt hat. Seine Ehefrau ist als evangelische Chriftin in Dresden geboren. Der Vertreter des Brivatklägers plaidirt bei dieser Sachlage, wo sämmtliche Ber bächtigungen auf das Unzweifelhaftefte widerlegt find, auf eine empfindliche Strafe. Der Gerichtshof fand aber Beleidigungen nur in dem zweiten und vierten Artikel; in dem ersten ver mißt er eine Ehrverlegung, und in dem dritten sei die Bezugs nahme auf den Privatlläger nicht erwiesen. Bei der Straf Bei der Straf abmeffung fei erschwerend in Bezug genommen, daß die be haupteten Thatsachen fich als unwahr resp. widerlegt herausgestellt haben, und der Umstand, daß die beleidigenden An griffe gegen einen Ausgewiesenen gerichtet sind, der sich nicht mebr genügend vertheidigen könne; mildernd tomme dagegen in Betracht der Standpunkt des Angeklagten als Antisemiten, der es sich zur Aufgabe gemacht habe, die Auswüchse des Judenthums zu geißeln und daß er vorliegend der Meinung war, daß Brivattläger hierzu zu rechnen set. Hiervon ausgehend, war eine Verurtheilung des Angeklagten zu 75 Mart auszusprechen.
Neu- Ruppin , 30. März. Verurtheilt. Am Freitag und Sonnabend standen vor dem Schwurgericht die beiden Müllergesellen Laffe und Proppe. Erfterer hat, wie seiner Zeit aus führlich mitgetheilt, bei seiner Arretirung am 12. November vorigen Jahres durch den in Cremmen stationirten Gendarm Siepelt von einem geladenen sechsläufigen Revolver Gebrauch gemacht und sowohl deffen Frau als auch den zu Hilfe eilenben Knecht Langer aus Sommerfeld niedergeschossen; die Schüffe auf den Gendarm gingen fehl. Proppe hatte mit dem Laffe zusammen einen schweren Diebstahl begangen und bei feiner Festnahme auf dem Felde bei Marwig aus einer gela denen Pistole auf seine Verfolger zwei Schüffe abgegeben, die glücklicher Weise nicht trafen. Das am Sonnabend in dieser Sache gefällte und verkündigte Urtheil lautet: Lasse wird wegen Mordes zum Tode und wegen versuchten Mordes, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schweren Diebstahls zu 15 Jahren Buchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre und Bulässigkeit der Polizeiaufsicht, Proppe wegen versuchten Mordes und wegen schweren Diebstahls zu 15 Jahren Buchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre und Bulässigkeit der Polizeiaufficht ver urtheilt.
Zur Entschädigungsfrage. Die Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter oder Verhafteter ist noch immer nicht gelöst. Wie nothwendig die Regelung der Angelegenheit ist, bas haben eine Anzahl Fälle in den legten Jahren deutlich bes wiesen; auch der nachstehend erzählte ist ein neuer Beweis da für. Am 20. Dezember v. J. wurde in einem zum Land gerichtsbezirk Glaz gehörenden Drte ein Kaufmann verhaftet und nach Neurode ins Gefängniß abgeführt, weil gegen ihn von einem Beamten eine Denunziation wegen eines Sittlich teitsvergebens bei der Staatsanwaltschaft eingegangen war. Es war fünf Tage vor Weihnachten ; die Frau des Mannes war am 18. Dezember, also zwei Tage vorher, entbunden und Tonnte fich um nichts fümmern. Die Folge davon war, daß gerade in der besten Geschäftszeit Alles stockte, und als der Mann am 14. Januar aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, weil es fich herausstellte, daß er die ihm zur Last ges legten Verbrechen nicht begangen hatte, da war er ruinirt: sein Hab und Gut war mit Arrest belegt, eine Arreft flage nach Der andern war ihm bereits zugestellt worden, und ehe er die nothwendigen Schritte thun fonnte, wurde ihm sein Habe am 19. Januar zwangsweise versteigert. Gleich nach seiner Verhaftung batte der Betreffende feine Entlassung beantragt, die Straflammer des Blazer Landgerichts aber theilte ihm d. d. 28. Dezember mit, daß seinem Gesuch keine Folge gegeben werden könne. Am 12. Januar erft wurde der Mann zum ersten Male mit den b.iden Frauens
Theater.
Königliches Opernhaus.
Heute und morgen: Keine Vorstellung.
Königliches Schauspielhaus.
Heute und morgen: Keine Vorstellung.
Deutsches Theater.
Bellealliance Theater.
Renes Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater.
Central Theater:
beute: Bum 1. Male: Der Kernpuntt. Hierauf: Die
Schulreiterin.
Heute: Der Feldprediger.
Louisenstädtisches Theater:
Heute: Graf Effer.
Oftend- Theater:
Heute: Lorbeerbaum und Bettelstab.
personen, denen er zu nabe getreten sein sollte, konfrontirt. Dabei ftellte fich denn sofort heraus, daß die Angelegenheit ganz anders lag, als die Denunziation behauptet hat, und schon am 14. Januar wurde der Mann entlassen. Am 10. Fes bruar wurde ihm der Beschluß der Glazer Straftammer mits getheilt, der dahin ging, daß der Angeschuldigte unter Auf hebung des Haftbefehls vom 19. Dezember v. J. sowohl wegen Der ihm durch die Verfügungen des Untersuchungsrichters vom 30. Dezember v. J. und 9. Januar d. J. zur Laft gelegten Verbrechen, als auch wegen der ideell damit tonfurrirenden Beleidigung der X. außer Verfolgung zu segen ist, da die Handlungen des Angeschuldigten nicht geeignet find, ben gefeßlichen Thatbestand der erwähnten Reate darzustellen. Nachdem der Kaufmann diese Nachricht erhalten hatte, wollte er wissen, wer die Denunziation gegen ihn eingereicht habe, um gegen diesen vorgehen zu fönnen. Er wandte fich an die Staatsanwaltschaft in Glaz , erhielt aber folgenden Bescheid: Auf Shre Eingabe vom 18. d. M. werden Sie hiermit benachrichtigt, daß eine Polizeibehörde mich amtlich von dem gegen Sie vorliegen den Verdachte in Kenntniß gesezt hat, und daß ich zu weiteren Mittheilungen mich nicht berechtigt erachte. Der erste Staats anwalt. Schmidt. Glag, den 19. März 1885. Bu dieser Antwort schreibt uns der Kaufmann: Das ist die Genugthuung für ca. 4 Wochen unschuldig erlittene Untersuchung, für die zerstörte Ehre, für den Verlust von Allem, was zum Lebensunterhalt nothwendig ist; das ist die Entschädigung für die förperlichen Entbehrungen, für das Zusammenleben mit den größten Verbrechern und Spizbuben, daß die Entschädigung dafür, daß ich jest mit meiner Familie den größten Nahrungsforgen ausgesezt bin. Ueber den Aufenthalt im Gefängniß schreibt uns der Betreffende: Körperlich war ich sehr angegriffen und auf meine Mittheilung im Gefängniß, daß ich mich sehr unwohl fühle, erhielt ich den lafonischen Bescheid:„ Na, a biffel fettleibig noch nicht ge wohnt wird sich schon legen- ein Pulver zum Abführen geben!" In diesem Zustand wurde ich von Neurode nach Glas gebracht, wo ich in eine Belle zu den größten Ver brechern tam z. B. zu einem Siebmacher, der bald darauf zu 15 Jahren Buchthaus wegen Diebstahls verurtheilt wurde. Ich befand mich in einer Belle, in welcher nach ärztlichem Gut achten nur drei Mann internirt werden sollen, die jedoch mit fteben Mann belegt war. Es würde zu weit führen, wenn wir die Leiden des Internirten ausführlicher schildern wollten. Der Kaufmann schließt sein Schreiben mit den Worten:„ Geehrtefte Redaktion! Ich wollte freundlichst bitten, wenn Sie so freundlich wären, bei event. Publizitung meiner Affaire ein mal anzufragen, ob vielleicht Jemand die Güte hätte, mir einen Vorschuß zum Anfange eines Geschäfts zu geben, oder ob ich irgendwo einen Boften erhalten tönnte, um aus diesen Nahrungsforgen herauszukommen!" Wir legen die Fragen unseren Lesern vor und stehen event. mit näheren Details und dem Namen des Kaufmannes zur Verfügung.
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( Bote aus dem Riesengebirge ".)
Soziales und Arbeiterbewegung.
Basel , 30. März. Der Streit der Bandweber, der in letter Woche unsere Stadt in nicht geringe Aufregung ver feste, ist Sonnabends aütlich beigelegt worden. Die Seidenindustrie Basels ift in Folge ausländischer Konkurrenz und ungünstiger Bollverhältniffe in den lezten Jahren derart zurück. gegangen, daß von ca. 25 Bandfabriken nur noch etwa 12 im Betrieb find und daß diese selbstverständlich auf die Löhne brüden müffen. Die angesehenfte Firma Bafels( Hans Franz Sarafin) fab fich feit längerer Zeit zu derfelben Maßregel ge nöthigt, so daß die Wochenlöhne auf ca. 18 Fr. rebusirt wurden, was verheirathet n Arbeitern ein höchft mißliches Austommen gewährt. Die Folge war, daß einige Hundert der Betroffenen Die Beit eingelaufener größerer Bestellungen zum Streit be nügten, deffen Bwed war, 30 pCt. Lohnerhöbung zu erzwingen. nügten, beffen Bwed war, 30 pCt. Lohnerhöbung zu erzwingen. Nach längeren Unterhandlungen wurden von Seiten der Chefs die erhöhten Löhne zuge standen. Die namentlich zur Sprache gebrachten Uebel stände, daß das die Arbeit vertheilende Personal zu rücksichtsLos verfährt, wurde von den Prinzipalen anerkannt und dadurch aufgehoben, daß Vertreter der Arbeiterschaft, gleichsam als Vollstribunen, direkt mit den Chefs zu verkehren haben. Unordnungen oder Unziemlichkeiten tamen während der ganzen Arbeitseinstellung keine vor; die männlichen Arbeiter sowohl als die weiblichen begaben sich nach erlangtem Zwecke wie in einem Feftzug wieder an ihre Webstühle.
Der Unterstütungsverein der Schuhmacher zu Burg bet Magdeburg erlägt folgenden Aufruf: Kollegen! Am Montag, den 30. März, haben die Arbeiter der mechanischen Schuhfabrik von Wilhelm Haase die Arbeit eingestellt, weil fte für den von W. Haase gestellter Lohn nicht weiterarbeiten tönnen. Es find nämlich den 8widern und Buzern pro Baar 2 bis 4 Bf. abgezogen worden, so daß ein Buzer, der bisher 10-11 Mt. verdient hatte, jezt nur noch höchstens 9 Mt. ver
dienen lann. Und damit soll nun bei den jeßigen Verhält niffen eine Familie von 3-5 Kindern durchkommen! Deshalb, Kollegen, laßt den Muth nicht finden und bringt Euer Scherf lein, denn nicht nur die haben den Vortheil, welche den Streit ftegreich beenden, sondern wir Alle. Es braucht wohl erft gars nicht erwähnt zu werden, daß neben der Lohnreduktion uns auch noch Strafgelder auferlegt werden, welche dann ebenfalls noch vom Lohne in Abzug gebracht werden. Also, Kollegen, wir rufen Euch nochmals zu, unterstügt uns nach Kräften, denn unsere hiesigen Kollegen in den anderen Fabriken fteben eben falls schon in Lobndifferenzen mit dem Arbeitgeber. Die Zahl der Streifenden beträgt 36, und ist hauptsächlich der Zuzug nach hier fern zu halten. Gelder nimmt entgegen August Buhlmann, Brahmstraße 815, Briefe u. s. w. Der Unterzeich nete. Burg bei Magdeburg, 31. März 1885. J. A.: Gustav Schulz, Schartauerthor Nr. 1135b, Bevollmächtigter des Unter ftügungs- Vereins deutscher Schuhmacher.
Vereine und Versammlungen.
Die am Dienstag Abend vom Bezirksverein des wertthätigen Voltes im 29., 30. und 31. Wahlbezirk in Golle's Lotal, Linienftr. 30, abgehaltene Versammlung endete mit polizeilicher Auflösung. Nach einem Vortrage des Schuh machermeisters Herrn Engler über den Kampf ums Dasein", in welchem derselbe vielfach die Lehren des„ Nazareners" lobend erwähnte, erhielt Herr Gutsche das Wort und meinte selbiger, daß die Lehren des Nazareners dem Arbeiter ftande weniger nügen tönnten. Hierauf erfolgte die Auflösung seitens des Polizeihauptmanns Hoppe. Auf Befragen nach dem Grunde, theilte derselbe mit, daß die Auflösung aus allgemeinen fittlichen" Gründen erfolgt sei.
Den Metallarbeitern Berlins theilt der Vorstand des Facvereins der Nähmaschinenarbeiter& c. mit daß derselbe in der Lage war, eine weitere Rate von 130 M. an die streitenden Bielefelder abzusenden.
Kleine Mittheilungen.
Halle a. S., 31. März. Aus Eisleben wird der N. Pr. Stg." gemeldet, daß im Ernstschacht bei Helbra geftern dreißig Kilo Dynamit explodirt find. Bwei Bergleute find todt, mehrere verlegt.
Königsberg . Der von Zürich als Profeffor der Phyfios logie nach Königsberg berufene Prof. Hermann hat fich, wie man nach der Frankf. 8." erfährt, im vergangenen Jahre mit seiner ganzen Familie taufen laffen.
München , 30. März. In der Nacht von gestern auf heute find in verschiedenen Stadttheilen maffenhaft Flugblätter verbreitet worden, welche auf die Bismardfeier Bezug haben, und erfolgten hierwegen zahlreiche polizeiliche Haussuchungen. - Das klingt ja furchtbar geheimnisvoll.
Briefkasten der Redaktion.
F. H, Stralauerplay. Wenn Sie das Mitgetheilte nicht als Thatsache erweisen, dürften Sie wegen falscher An schuldigung zur Verantwortung gezogen werden. Ein solches Vergehen wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bes ftraft, auch fann auf Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte er tannt werden.
F. W., Alexandrinenstraße. Wenn der junge Mensch fich wirklich nicht von seinem Vorhaben abbringen läßt, fo laffen Sie ihn gewähren. Nur muß er bedenken, daß allein Konsequenz und Ausdauer zum Ziele führt.
Ein Abonnent. Einen Rath können wir Ihnen in solcher Angelegenheit nicht geben.
H. G., Weinstraße. Es stehen in den laufenden Etats zur Verfügung der Flotten von England 216 235 400 M., Frankreich 112 496 000 Mt., Rußland 108 531 190 Mt., Italien 46 118 840 Mt., Deutschland 37 990 300 Mt., Holland 21 717 720 Mt., Desterreich 7 546 340 Mt.
3., Pionierstraße. Wir bedauern, Shnen über die Bus sammensetzung der Elixire und Medikamente feine Auskunft geben zu tönnen.
Abonnent in E. Der 27. September 1866 war ein Donnerstag.
Wilhelm N. Neue Friedrichstr. Die Einlassungsfrist beträgt in Landgerichtsprozessen 1 Monat; bei Amtsgerichtss sachen 3 Tage; in Urfunden- und Wechselsachen 3 Tage; wenn an einem anderen Drte zugestellt wird 1 Woche. Alle diese Fristen fann der Richter auf Antrag des Klägers verkür en. Sit die gefeßliche resp. Die richterlich verkürzte Frift nicht inne gehalten, so hat der Richter, auch wenn der Beklagte nicht erscheint, den Antrag des Klägers auf Eclaß eines Versäumniß Urtheils zurückzuweisen.
St. B. Staligerstr. In der Nachahmung einer Annonze durch einen Konkurrenten liegt an und für sich weder Be leidigung noch sonst ein Verbrechen.
en gros. Cigarren- u. Tabak- Handlung Fritz Goercki
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Wallner- Theater.
beute: Ein weißer Rabe.
Vittoria Theater.
beute: Sulfurina.
Heute: Unter der Erbe, oder: Die Macht der Arbeit.
Am Sonntag, den 29. März, entriß mir der unerbittliche Tob meine brave Frau Henriette. Dieselbe starb am Rind bettfieber und ließ mich mit fünf unerzogenen Kindern zurück. Die Beerdigung findet heute( Donnerstag) vom städtischen Krankenhause Moabit nach dem St. Pauls Kirchhof, Nachmittags 5 Uhr, statt. Um stilles Beileid bittet
Die Nr. 15 der humoristischen Blätter
Karl Schroite.
Der wahre Jacob"
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August Herold
Berlin SO., 112 Skalitzerstrasse 112.
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F. Trapp, Tischlermeister, Berlin SO. Elifabeth- fer 49, nahe Oranienplak.
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terschienen und in der Exped. d. Berl. Boltsbl." zu haben
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Soeben erschien:
der
Die Erlösung darbenden Menschheit
Don
R. Theod. Stamm.
Preis 2,50 Mt.