eines halbjährigen Dienstlohnes bilden. Herr v. Böckmann, Großbeerenstraße 6, 3 Tr., ist gern bereit, die bewiesene Ehr lichkeit hoch zu belohnen, wenn sich der Droschtenführer noch mals melden wollte.
Der Mittagsschlaf unserer Kleinen. Es ist eine leider weit verbreitete Gewohnheit, die Kinder, welche Vor- oder Nachmittags schlafen sollen, unausgekleidet ins Bettchen zu Iegen. Man ist in der Regel zu bequem, um das Kind ausund anzuziehen, und die Mutter weiß nicht, welches Unrecht fie an ihrem Lieblinge begeht, wenn sie das Ausziehen unterläßt.( Banz ermattet vom Schwißen wacht das Kleine auf, welches in seinen Kleidern zu Bett gebracht wurde. Anstatt erfrischt und gekräftigt zu sein, ist es schlecht aufgelegt, uns muthig, wie es gewöhnlich heißt, verdrießlich, denn es hat nicht ausgeschlafen. Sind die Bänder und Knöpfe nicht gelöst oder wenigstens gelockert worden, so sind die Brust und Unterleibsorgane während des Schlafes gepreßt, an ihrer freien Be wegung gebindert, und das Athemholen und die Verdauung find erschwert. Wie anders erwacht das Kind, wenn es nur mit seinem Hemdchen oder Nachtröckchen angethan in seinem Bettchen lag. Wie rubig und sanft war sein Schlaf, wie regelmäßig fein Athem, wie freundlich lacht es uns entgegen, und wie behaglich streckt es die fleinen Glieder. Frisch ge waschen und angezogen, ist es heiter und lebendig bis zum Abend. Ueberdies erkälten sich die Kinder, die des Tages in thren Kleidern schlafen, des Nachts leichter, als solche, die jedesmal ausgezogen werden.
Ein Selbstmord unter höchst geheimnißvollen und intereffanten Umständen hat sich, dem B. C." zu Folge, in der Nacht vom Sonntag zum Montag in einem Café der Friedrich stadt zugetragen. In diesem Café erschien am Sonntag Nach mittag ein junger Mann von etwa zweiundzwanzig Jahren und höchft feinem Aeußern; derselbe bestellte sich ein Glas Bier und fragte nach dem im gleichen Hause befindlichen, von einer Dame geführten Hotel, wo er ein Zimmer zu miethen wünschte. Doch habe er jegt teine Beit, er wolle erst au Mittag effen, feinen Roffer von der Bahn abholen und dann wieder tommen. Eine Stunde später erschien er auch wirklich mit einem fleinen Handkoffer in einer Droschte erfter Klaffe, an geblich von der Bahn, in Wirklichkeit aber von einem Hotel in der Krausenstraße, wo er vorher logirt hatte. Er verlangte nun das fünfte nach der Friedrichstraße hinausgelegene Bimmer. Da daffelbe befest war. erklärte er, fich mit einem geringeren begnügen zu wollen. Auch ein solches fand sich nicht mehr verfügbar, da das ganze Hotel besezt war. Der Wirth des Cafés bot nun dem jungen Manne ein ihm gehöriges, im vteiten Stock belegenes Bimmer an, wohin er seinen Handtoffer schaffen ließ. Der junge Mensch, von großer, hübscher Figur, foldatenhaftem Auftreten, krausem, blondem Haar, einem Vial am Hals und eine alte Schußwunde an der Hand, gab fich für einen Weinreisenden aus Stuttgart aus, woselbst er auch als Einjährig- Freiwilliger gedient baben wollte. Er wies einen Militärpas auf, in welchem er als Alfred Dtto Buro aus Heidenreich in Württemberg , 1863 geboren, fignalt, firt war. Doch war dieser Baß gestohlen, ebenso wie seine Wäsche, die A. B. gezeichnet war; denn sein wirklicher Name ift Otto Schüler und er ist aus Coftebran bei Lauchhammer in Sachsen gebürtig, wo seine Mutter, Traugott Schüler's Wittme, noch jest lebt. Sein Auftreten in dem genannten Cafe war ein so hochfeines, daß der Wirth desselben kein Be denken trug, ihm den bestellten Champagner serviren und ein Austernsouper auftragen zu lassen.
Er zechte nun den ganzen Nachmittag und Abend mit den Heben des Cafe's, so daß seine Rechnung fich bald auf fiebzig Mart belief. Er renommite mit feinem gefüllten Portemonnaie, in welchem er Tausende zu haben vorgab. In Wirklichkeit fanden fich später in dem Bortemonnaie nur zwei Mark und eine Anzahl Patronen, in seinem Stoffer wenige Leibwäsche vor. Er spielte auch mehrfach mit einem mächtigen Dolch, den er bei sich führte, machte auch einmal den Verfuch, eines der Mädchen zu stechen, woran er nur durch das Dazwischentreten des Klavierspielers des Lokals verhindert wurde. Im Uebrigen tennzeichnete sein Betragen einen unverkennbaren Galgenhumor". Gegen elf Uhr Abends begab er sich auf das ihm angewiesene Bimmer, aus dem, nachdem er fich zu Bette gelegt, ein scharfer Knall ertönte. Der Wirth des Caffe's begab fich daraufhin zu dem Fremden, der das Licht ausgelöscht hatte, und zündete daffelbe, da er auf seine Fragen feine Antwort erhielt, von Neuem an, und fand nun zu seinem Ent sezen, daß fich sein Gaft erschossen hatte. Ein fleines Loch in der Stirn desselben zeigte den Weg, den die Kugel genommen. In der Hand hielt er einen fleinen Revolver. Das ganze Haus gerieth in begreifliche Aufregung. Alles zeterte und fchrie. Die Revierpolizet wurde benachrichtigt und der Obduk tionswagen holte bald nachher die Leiche des jungen Selbst. mörders ab. Sofort angestellte Recherchen ergaben den wirklichen Namen und die sonstigen Personalien des Unglücklichen. Seine Mutter wurde umgebend benachrichtigt und gebeten, die Photographie ihres Sohnes behufs Vergleichs mit der Leiche einzu fenden. Es ergab sich übrigens bald, daß der Verstorbene in einem Korsets und Krinolinengeschäft in der Kaiserstraße Buch hal er gewesen, wo er Unterschlagungen verübt, die jedoch feine wohlfituirte Mutter gedeckt hatte. Auch in einem großen Posamentiergeschäft in der Leipzigerstraße war er angestellt gewesen, jedoch ohne Zeugniß aus demselben entlassen worden. Er soll einen sehr ausjhweifenden Lebenswandel geführt haben, deffen Beftreitung ihn zu fortwährenden Veruntreuungen führte. Die Furcht vor den Folgen fürzlich verübter Unterschlagungen hat ihn mahrscheinlich zu dem schrecklichen Schritte getrieben. Wie er zu dem falschen Paß des Alfred Otto Buro und zu dessen Leibwäsche gelangt, weiß man noch nicht. Man erwartet die Antwort und Aufklärungen seiner Mutter über den wahren Sachverhalt und über die wirklichen Motive seiner grauenvollen That.
Gerichts- Zeitung.
Verstoß gegen das Sozialisten Gesez. Unter dieser Spigmarte brachten wir vor einigen Tagen einen Bericht über eine Reichsgerichtsverhandlung, auf welche wir heute deshalb noch einmal zurückkommen, weil die Sache einen so recht deutlichen Beleg dafür bietet, einerseits, wie wenig Klarbeit im Publikum über die Kompetenz des Reichsgerichts herrscht und andererseits, wie nothwendig es ist, vor Gericht einen rechtsfundigen Anwalt als Vertheidiger zur Seite zu haben, und erblich beshalb, weil die Sache rechtlich von hohem Interesse ist.
Der Angeklagte Reichelt hatte öffentlich zu einer Versammlung eingeladen und diese Versammlung war noch in letter Stunde auf Grund des Sozialisten Gefeßes verboten worden. Als nun die Gefirnungsgen offen Reichelt's zur festgesetzten Stunde in dem für die Versammlung bestimmten Saale des Schüzenhauses in Groitsch erschienen, wurde ihnen gefagt, daß die Versammlung verboten wo den sei. Darauf gingen fie in ein dem Saale benachbartes Restaurationszimmer und hier fanden die fuzzen Reden, bestehend in dem Aus. bringen eines Hochs, Stellung einer Frage und Beantwortung derselben statt, wegen derer die Bestrafung der drei Ange flagten von Seiten des hiesigen Landgerichts erfolgte. In dem Urtheile wurde zunächst thatsächlich festgestellt, daß die in Frage stehende Versammlung eine von der Polizeibehörde vers botene gewesen sei und sodann erörtert, inwiefern und in welchem Maße jeder der drei Angeklagten sich gegen das Sozialistengeses vergangen habe. Es wurde ausgeführt, daß Germer und Müller nicht nur mit einander gesprochen, sondern daß fie so laut geredet haben, daß alle Anwesenden das Gesagte hören mußten. Daß fie nur wenige Minuten ge sprochen, tönne bei der rechtlichen Beurtheilung der That nicht in Betracht kommen. Anders liege die Sache bei Reichelt; er habe nicht gegen das Verbot gehandelt, indem er die An
wesenden davon in Kenntniß fette, daß die Versammlung nicht stattfinden dürfe; auch darin, daß er ein hoch auf Müller ausgebracht habe, tönne tein Verstoß gegen das Redeverbot erblickt werden, denn seine Worte seien nur eine kurze Aufforderung gewesen und hätten leine Darlegning von Ge banken gebildet. Indeffen, er habe sich an einer verbotenen Versammlung betheiligt, und sei deshalb auch straf bar. Gegen ihn wurde aber nur auf eine Geldstrafe er fannt, während seine beiden Genoffen mit Gefängnisstrafe belegt wurden.
Es ist ja leicht erklärlich, daß sich die Angeklagten nicht ohne Weiteres dabei beruhigen wollten, für eine Handlung, ohne Weiteres dabei beruhigen wollten, für eine Handlung, die unter normalen Rechtsverhältnissen durchaus erlaubt und berechtigt ist, Strafe zu erleiden. Sie legten daher Reviston gegen das Urtheil ein und begründeten fte in der Weise, wie wir in der vorigen Nummer bereits berichteten. Nun ist es aber bekanntlich in der Revisionsinstanz nur zulässig, Rechtsirribümer und Formfehler zu rügen. Was den legten Punkt betrifft, so ist mit einer solchen Beschwerde dem Angeklagten sehr selten geholfen, denn das Urtheil wird nicht wegen irgend eines Formfehlers aufgehoben, sondern nur, wenn angenommen Eine werden kann, daß auf demselben das Urtheil beruht. solche Beschwerde hatten die Angeklagten vorgebracht und sich außerdem auf den§ 59 des Strafgesetzbuchs bezogen, bezw. bie Unfenntniß von Thatumständen für sich in Anspruch genommen, welche die Strafbarkeit auszuschließen geeignet sein fönnte. Sie wollten nämlich der Meinung gewesen sein, daß die Versammlung in dem Nebenzimmer nicht die ursprünglich angekündigte und dann verbotene gewesen sei, in welcher Meinung fie noch dadurch bestärkt seien, daß der anwesende Gensdarm nicht fofort bei den ersten für alle Anwesenden bestimmten Worten erklärt habe, die Versammlung sei verboten. Weil hierüber das Ur. theil fich nicht aussprach, so rügten fte eine Verlegung des § 266, 1 der Strafprozeßordnung. Wenn es nun auch nicht ausgeschloffen ist, daß die Berufung auf den§ 59 den Ange flagten hätte au Gute lommen tönnen, so sab sich das Reichsgericht dennoch nicht in der Lage das Urtheil aufzuheben, weil fie in der Verhandlung vor dem Landgerichte sich nicht auf ben§ 59 berufen batter, oder vielmehr weil das Protokoll, welches dem Reichsgericht stets als Beweismittel gelien muß, von einer solchen Berufung nichts enthielt. Das Reichsgericht ift eben feine Berufungsinstans, für welche man irgend ein Vertheidigungsmittel aufsparen tann. Man muß vor dem Landgerichte alles vor bringen, was man vorzubringen im Stande ist und fann sich beim Reichsgerichte nur dann mit Erfolg be schweren, wenn das Vorgebrachte nicht, im Urtheile berücksichtigt ift. Das Sicherste ist immer, wenn ein Broz betheiligter über ein Vorbringen, auf das er Werth legt, eine Notiz in das Protokoll aufnehmen läßt, damit dann eventuell beim Reichs. gerichte eine Handhabe geboten ist, nachzuprüfen, o' fich das Landgericht einen Rechtsirrthum oder einen Verstoß gegen die Prozeßoorschriften hat zu Schulden lommen laffen. Wo es die Mittel der Angeklagten aber nur irgend gestatten, da soll man doch ja einen Rechtsanwalt zum Beistand nehmen!
Soziales und Arbeiterbewegung.
Ein merkwürdiges Lamento lesen wir in dem ,, Hamburger Korrefp." über das Jnnungswesen. Das Blatt wundert sich nämlich über die Laubheit der Handwerker Korporationen, welche, troßdem im Reichstage so viel über sie ge redet worden sei, gänzlich über sich selbst schwiegen. Aber auch die Preffe brachte über diese Korporationen und überhaupt Das Kleingewerbe wenig. Früher hätte sich der Hamburger Korrefp." über solche Ericheirungen, die ja ganz natürlich find, nicht gewundert; damals wußte er, jo gut wie wir, daß der Handae kerstand dem Untergange geweiht ist im Ronkurrenz lampfe gegen das Großkapital und daß ihn kein Adermann, tein Kleift Rezom und fein Schorlemer erretten können. Jest scheint aber das reaktionär gewordene Hamburger Blatt wirt lich an die Galvaniftrungsversuche einer Leiche zu glauben und fich deshalb zu wundern, weil andere verständige Leute nicht an den Schwindel glauben wollen und ihn einfach todtschweigen.
Bei Berathung der Getreidezölle machten die Groß grundbefizer die Zwischenhändler, Müller und Bäcker nerant wortlich für das iheure Brod. Bei der herrstenden Intereffen politik schiebt bekanntlich eine Intereffengruppe die Schuld irgend iner auftauchenden Kalamität der underen Gruppe zu. Um nch und seinen Stand nun von dem Vorwurf der Vertheuerung des Brodes zu reinigen, schreibt ein Bäder aus Hainichen in Sachfen:„ Der Zentner Roggenmebl toftet 11 M. 40-50 Pfg. 2 Benter also ca. 23 M. Diese geben 265 Bfd. Broo, das Pfo. zu 10 Bfg. gerechnet, also 26 Mt. 50 Pfg.
1. Klasse 172. Königl. Preuß. Lotterie.
Biehung vom 9. April 1885.
Nur die Gewinne über 60 Mart sind den betreffenden Nummern in Parenthese beigefügt. ( Ohne Gewähr.)
72 83 104[ 90] 52 210 34 324 422[ 90] 25 33 37 51 75 512[ 120] 18 [ 120] 61 621 704 42 50 1006[ 120] 8 26 27 102 220 35 333 68 487 588 720 67[ 120] 942 66 85 94 95 2012 46 59 65 84[ 90] 261[ 90] 313[ 15000] 450 90 559 624 64 87 99 737 67 83 977 3026 39 119 73 207 46 55[ 120] 436[ 90] 37 62 599 696 703 977 4008 17 30[ 90] 204 6 13 61 71 353 418 54 59 581[ 120] 653 716 847 84 966 81
5019 73[ 90] 88[ 90] 134 294 460 98 99[ 90] 538 629 765[ 90] 66[ 90] 79 802 926[ 90] 35 6059 77 89 220 47 70 93 489 559[ 90] 603 69 737 44 820 59 911 32 7142 85 224[ 90] 34 37 42 310 26 499[ 90] 660 76 791 [ 90] 829[ 180] 58 64 985 8026 88 145 211 38[ 90] 311 17[ 90] 22 441 88 608 736 88 818 34 906[ 120] 9028 84[ 120] 98 124 48 205 21 38 338 60 506 628[ 90] 57 81 715 910 71 86
10080[ 90] 132 208 78[ 90] 451 88 547 79 645 71[ 90] 879 91 942 11003 90 96 316 402 59 86[ 90] 597 600 43 46 773[ 150] 829 65 958 95 12039 147 76[ 90] 206 52 305 21 48 62 78 410[ 120] 603[ 90] 6 7 700 6 12 19 28 39 804 37( 120) 921 47 13021 224 75 82 346[ 90] 58 432 79 85 500 609 13 64 816 18 53( 90) 927 14000 17[ 150] 126 44 217 34 52 93[ 90] 343 90 412 533 57 87 98 606 22 29[ 90] 801 29[ 90] 61 908 70 99 15161 201 7 28 382 92[ 90] 433 90 95 555 73 87 93 603 16115 50 72 73 91 362 75 91 520 703 23 28 30[ 90] 72 889 945 17003 30 04 116 [ 150] 74 85 89 299 362 89 95 452 84[ 120] 522 645 70 769 96 834 67 71 906 63 18117 43 80 209[ 90] 69 86 97 310 40 496 608 72 718 58 810 20 41 48 89 19066 95 110 78 203 93 301 74 404 58 93 537 613 60 98[ 150] 782[ 90] 851[ 90] 75 84 85 916 20145 266 99 347 53 57 491 614[ 90] 16 30 741 46 826 61 987 21023 52[ 90] 54 62 131 46[ 901 68 242 308 32[ 90] 46 74 97 434 51 1901 79 1201 546 51 75 92 648[ 120] 70 78 81[ 120] 747 43[ 90] 972 22053 190] 162 69 85 98 269 76 310 15[ 120] 26 411[ 90] 70 79 85 91 597[ 120] 601 21 59 70 74 92 95 737 92 846 57 912 23063[ 120] 119 234 78 83 345 455 65 657 719 96 875 976 24016 158 233 57 319 96[ 90] 403 6 64 91[ 90] 598 623 32 64[ 150] 66 91 740 876[ 90]
25263 302 51 61 96 466 67 74 542 58 763 84 94 814 17 34 26043 77 109 28[ 90] 210[ 90] 47 64 82 313 406 68 565 617 66 68 70 82 88 90 718 21 93[ 120] 812 14 910 27 60[ 120] 70 78 27008 60 69 135 81 211 46 80 319 418 71 535[ 90] 42 86 601 12 40 97 706 31 32 820 31 61 68 985 28003 16[ 300] 56 62 63 145 55 246 69 361 404 26 44 46 586 608 52[ 90] 731 63 842 69 96 908 57 88[ 120] 29030 58 68 146 215 301 37 73 83[ 90] 432 35 40 59 66 505[ 90] 7 52 60 621 40 90 754 55 86 829
55 982
1
So wäre der Gewinn des Bäders 3 M. 50 Pfg. beim Ver baden von 2 Bentner Roggenmehl. Hiervon geben jedoch nod andere Ausgaben ab: 60 Pfg. Gefellenlohn, 44 Bfg. Bugab 60 Pfg. Streumebl und Feuerung und 10 Bfg. Beleuchtung so daß nur ein Reingewinn von 1 M. 76 Pfg. übrig bleibt, und von dem soll der Bäcker noch seinen Lebensunterhalt, Ab gaben, Miethe 2c. 2c. bezahlen!" Wir theilen diesen Reini gungsversuch hauptsächlich deshalb mit, um zu zeigen, wie die Interessenten sich gegenseitig hinter das Licht zu führen suchen. Denn daß hier der biedere Bäckermeister ebensosehr unter trieben" hat, wie die Großgrundbefizer übertreiben, wenn f die Vertheuerung des Brodes den Bädern hauptsächlich u schieben, ist wohl einleuchtend. Wenn es nämlich wahr wäre daß der Bäder nicht mehr verdiente, als es der Hainicher hie mittheilt, dann würden die edlen Meister des Bäckerge ve ficherlich nicht einen so- nun wie sollen wir sagen respektablen Eindruck machen.
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Im Asyl für Obdachlose zu Dresden ist seit einige Beit eine Schneiderei errichtet worden, welche die enlaffene Vagabunden" mit einer anständigen Kleidung verfteht. Di Entlafenen tamen nämlich vielfach zurück und klagten, daß f teine Arbeit erhalten fönnten, weil man ihnen wegen ihre gerlumpten Kleidung tein Zutrauen schenke. Kleider mache Leute" auch beim Arbeitiuchen; dies möchten alle derartigen Anstalten bedenken. Bei dieser Gelegenheit soll tonftati werden, daß nach einem Berichte des Arbeitsvorstehers in ge nanntem Asyle der allergrößte Theil der Aufgenommend den ernstesten Trieb zur Arbeit hat. Dies beweise zur Genüg die große Anzahl derer, welche sich zur schweren Arbeit de Holzspaltens melden, troßdem ihre Kräfte dazu nicht ausreichten Danach scheint doch das ,, Vagabundenthum" in Deutschlan gar nicht so schlimm zu sein, troßdem die Reaktion noch imme nach der Prügelstrafe schreit. Uebrigens ist mit dem Dresdene Asyl auch eine Art Voltsbad" verbunden, welches sehr fleißi Das ist gleichfalls ein gutes Anzeichen benutzt wird Gunsten der Vagabunden."
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Bei der Submission auf die Schornsteinfegerarbei ten an mehreren militär fiskalischen Gebäuden in Spandau fü Das Jahr 1885/86 hat ein dortiger Schornsteinfegermeister at ein Gebot den Buschlag erhalten, welches 76 Prozen Na weniger betrug, als der Voranschlag. legterem waren die Kosten der betreffenden Arbeiten auf 23 Diart geschäßt. Das ist der Segen der freien Konkurren Natürlich wird für den Ausfall derartig auf die Löhne gedrüd daß der Unternehmer, der höchst wahrscheinlich nicht in eigent Person in den Schornsteinen herumfiiecht, noch auf seine Rofte tommt, ob aber derjenige, der wirklich die Arbeit leistet, no einen solchen Lohn verdienen kann, daß er damit seine not wendigsten Lebensbedürfnisse zu bestreiten in der Lage ist, d ift eine ganz andere Frage. Die Beantwortung derselben wi aber dem Arbeitgeber, der sich nicht scheut, einen behördlich Voranschlag um 76 Prozent zu unterbieten, jedenfal nur wenig Kopfschmerzen bereiten. Für einen vernünftig Menschen ist das heute bestehende Submissionswesen ein! radezu widerfinniges. Wenn die Militär- Behörde in Spand einen Anschlag aufstellt, so muß man wohl annehmen, daß felbe weni, ftens mit einiger Sachkenntniß zusammengestellt Wenn eine Arbeit zu einem bestimmten Preise öffentlich aus boten wird, so muß dieser Preis doch einigermaßen mit Leistung im Einklange stehen. In dem von uns angegeben Falle muß aber die Behörde entweder den wirklichen We der Arbeit um das Vierfache überschäßt haben, und das ist der bekannten Sparsamkeit der preußischen Militär- Behörd doch nicht anzunehmen, oder der Unternehmer muß, wenn Sache einigermaßen mit rechten Dingen zugebt, sein baat Geld zugeben. Wer der eigentlich eingefallene" bei eine folchen Vertrage ist, das dürfte unschwer einzusehen sein.
In Spandau ist von gestern ab die tägliche Arbeite für die Arbeiter der königlichen Gewehrfabrit um 1% Stun erhöht werden, da die Arbeiten dringend geworden find. Son währte die Arbeitszeit von 62 Übr torgens bis 6 11 Abends, jetzt von 6 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends. D Mittagspause dauert eine Stunde. Das ist auch eine regel von sehr zweifelhaftem Werth. Wenn die Arbeit du die verlängerte Arbeitszeit nun schneller fertiggestellt wird, haben die Arbeiter später wieder nichts zu thun.
Briefkasten der Redaktion.
Ein Unsicherer. Mit dem Worte ,, nichts" ist es eben wie mit vormittags" 2c. Der Gebrauch fanttionirt große fleine Anfangsbuchstaben. Wenn man die eine oder and Schreibweise brauchen will, muß man es nur mit Konsequ thun.
A. G. Sie müssen am 15. fündigen.
67 72[ 90] 405 55 519 40 90 642[ 120] 779 83 862[ 150] 78 4809 181 91 203 301 22 58 94 423 77 625 80 94 98 731 40 41 55 59 850 34 39 49176 272 316 31 46 63 420 83 92 506 33[ 200] 634 39[ 150 84 90[ 90] 848 64 936
50009 16 144 66 230 31 50 326 66[ 120] 484 565 68 606 766 32 39[ 90] 929 92 51008 10 55 71 92 117 72 262 312 414 25 61 520 71 652 1120) 56 740 816 913[ 90] 52226 37 309 35 86[ 90] 47 624 90 750 97 821 49 95 957 53036 117 273 88 95 99 331 49 469 630 56 724 91 842[ 120] 53[ 901 972 54049 60 78[ 90] 80 174 77 21 95 456 76[ 120] 530 49 602 701 49 868[ 90] 985 91
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Berantwortlicher Rebofteur. Eronueim in Berlin . Drud und Berlag von Mar Bading in Berlin SW., Beuthitrake 2.
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