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N. Herabstürzendes Mauerwerk versette gestern Bor mittag die Bewohner des Hauses, Alte Jakobstraße 16. in nicht an geringe Aufregung. Aus nicht ermittelter Veranlassung, allem Anschein nach aber wohl in Folge des anbaltenden Regenwetters, hatte fich ein Theil des über dem Siebel heraus ge mauerten Schornsteines gelockert, und war das Mauerweit, so mit Donnergepolier aus der vierten Etage auf den Hof ge flürzt. Als ein besonders glücklicher Umstand ist es zu bezeich nen, daß von den auf dem Hofe anwesenden Personen niemand verlegt worden ist.
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Polizei Bericht. Am 8. d. Mts., Nachmittags, wurde ein Mann in seiner in der Teltowerstraße belegenen Wohnung erhängt vorgefunden. Am 9. d. Mts., Morgens, wurde im Thiergarten unweit des Kroll'schen Etablissements die Leiche eines unbefannten, etwa 20-25 Jahre alten, anscheinend dem Handwerkerstande angehörenden Mannes mit einem Schuß Durch die Schläfe aufgefunden und nach dem Obduktionshause geschafft. Am demselben Tage, Vormittags, fiel ein Mann in der Mustauerstraße zur Erde und erlitt dabei einen Bruch des rechten Becker fnochens. Er wurde nach Bethanien gebracht. -Um dieselbe Bett spielten auf dem Neuba Weißenburger Straße Nr. 54/55 diet Knaben an einem Bauzaun, hinter welchem übermäßige Santmaffen lagen. Blöglich wurden die Bretter des Baunes in Höhe von 12 Metern durch Die Schwere der Erdmasse losgedrückt und die Kinder vom Sande verschüttet. Glücklicherweise waren Augenzeugen. zu gegen, welche die Kinder sofort wieder hervorholten, so daß diese mit leichten Quetschungen und Hautabichüfungen davon tamen. -Am Mittage deffelben Tages führ ein Bierfahrer der Ahrens'schen Brauerei in Moabit in der Brunnenstraße so start gegen den ihm entgegegenkommenden Geschäftswagen des Wildhändlers Fiebig an, daß dieser und seine ihn begleitende Ehefrau durch den Stoß vom Wagen herabgeschleudert wurden. Ersterer erlitt, außer einer Verlegung am rechten Bein, an scheinend innere Verlegungen, während seine Ehefrau unver legt blieb. Fiebig wurde nach seiner Wohnung gebracht.- An demselben Tage Nachmittags fiel ein Mann in der Prinzenstraße in Folge Ausgleitens zur Erde und brach dabei das rechte Schienbein. Er wurde nach seiner Wohnung ge bracht.
Gerichts- Zeitung.
y. Geftern wurde der Kolporteur Ifidor Lehmann der zweiten Straffammer des Landgerichts I vorgeführt, um fich wegen Urkundenfälschung in 24 Fällen zu verantworten. Der felbe war von den Buchhändlern Budichun und Barthel zum Agniriren von Abonnenten auf Schorer's Familienblatt engagirt. Es war die alte Beschichte, die Aufträge gingen spärlich ein und da half fich denn der Angeklagte dadurch, dag er falsche Bestellzettel fabrizizte. Natürlich fonnte die Entdeckung nicht ausbleiben und der Fälscher wurde eingezogen. Der Gerichtshof nahm auf die große Noth, in welcher der Angeklagte fich nachweislich befunden, gebührende Rücksicht und verurtheilte ihn nur zu vier Monaten Gefängniß, wovon er zwei Monate durch die erlittene Untersuchungshaft für ver büßt erachtete.
-y. Zwei nette Brüder, Rowdies der ärgften Sorte, Der Former Mor Joseph Dno und der Steinfeger Wilhelm Franz Dito, standen gestern vor der 89. Abtheilung des Schöffengerichts. Sie hatten eines Tages einen ihnen völlig unbekannten Menschen, den Architefien B., muthwilliger Weise angerempelt und als derselbe fte hierüber zur Rede stellte, waren fie über ihn hergefallen und hatten ihn fürchterlich zue gerichtet. Der erste Angeklagte erhielt ein Jahr, der zweite Dier Monate Gefängniß, und wurde der erste, der sich während Der Verhandlung höchft renitent benahm, sofort in Haft ge nommen. Bei seiner Abführung entspann fich eine äußerst turbulente Szene, er widersetzte sich nämlich nach Kräften und waren sechs Gerichtsbiener nöthig, den Rasenden zu bändigen.
-y. Ein Diebftahlsmanöver, welches, wie der in der Sache beschäftigte Kriminalbeamte bekundete, sehr häufig von den Führern der Getreidewagen ausgeführt wird, gelangte gestern zur Kognition der 91. Abiheilung des Schöffengerichts. Die drei Angeklagten, die Kutscher Julius Krien, Friedrich Beißlies und August Fleck waren in Diensten des Fuhrunter nehmers Buchholz und am 27. Januar d. J. damit beschäftigt, 287 Sad Serfte vom Dresdener Bahnhofe nach der König Städtischen Brauerei zu fahren. Als am Abende die legten Fuhren abgeladen waren, fonstatirte der kontrolirende Buch halter ein Manko von drei Sad und gelang es noch, die Rutscher, welche bereits im Begriffe waren, das Grundstück zu verlaffen, anzuhalten. Bei einer Revision des Wagens fand man benn auch in der That auf jedem einen Sack Gerste unter dem Plane verborgen und wollte jeder der Führer diesen auffälligen Umftand dem Zufalle oder ihrer Vergeßlichkeit in Die Schuhe schieben. Diesen unglaubwürdigen Einwand führten Die Angeklagten auch im Termine zu ihrer Entschuldigung an, hatten natürlich damit aber fein Glück, denn der Gerichtshof zweifelte nicht daran, daß sie die Säcke hatten hinter sich bringen Armen zuden, als müßte man ihn steinigen, wenn man be ftimmt wüßte, daß er mit der Here in Berbindung steht." ,, Es ist aber eine Fußspur immerhin nur ein unsicheres Merkmal; oder hatten die Spuren ebenfalls eine so charakte riflische Gestalt, wie bie, von welcher Sie auf den Baronet D'Brian schloffen?"
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Charakteristische Gestalt", erwiderte Segal ,,, bas will ich eben nicht sagen. Ich war sogar Anfangs im Zweifel und war der Meinung, es sei am Ende doch ein Schmuggler gewesen, der fich nach dieser Gegend hin verirrt hatte, denn bie Spur führte Anfangs auf die Höhe des Felsens uns mittelbar an die Schlucht. Hier hat er offenbar stillge ftanden, fich umzuschauen und die Absicht gehabt demnächst den Weg zu den Schmugglerhütten aufzusuchen; er war aber plöglich umgekehrt, an einer Stelle hinter dem Gebüsch den Abhang hinuntergeklettert und ist an den Bach ge gangen; von derselben Stelle aus, von welcher die Spur versa wand, führte sie wieder rückwärts dem Schloffe zu. Unmöglich ist es nicht, daß der Zwerg eine Strede burch den seichten Bach gegangen ist, daß er jenseits desselben irgend ein Biel gehabt hat, daß er dann durch den Bach zurückgekehrt ist und den Weg rückwärts angetreten hat, so daß er jedem Verfolger das Aufsuchen seiner Spur abSchnitt."
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Eine Vorsicht, die ich dem Zwerge gar nicht zutraue," meinte Frig. Sie können sich darauf verlassen," meinte Segal, verlassen," meinte Segal, baß es tein Anderer als der Zwerg war. Sein Stiefel war es nicht, Sie haben ja gesehen, welch' unförmlich große und berbe Fußbekleidung er trägt. Der Stiefel war der Form nach der des Grafen. Ich kenne den Schnitt genau und auch die herzförmig ausgeschnittene Sohle, aber wenn ich auch nicht wüßte, daß der Kranke an dem Tage das Schloß nicht verlassen hat, ich hätte doch gewußt, daß es der Zwerg war. Seinen Gang fann er nicht verleugnen Sehen Sie ihn nur an, wie er ben rechten Fuß etwas mehr auswärts fett, als den linken, wie er mit der Ferse früher auftritt, als wit dem Ballen... So war die Spur. Die Ferse sehr tief, der Ballen weniger tief eingedrückt, die Spur des rechten Fußes mehr aus.
wollen und diktirte jedem eine Gefängnißftrafe von 14 Tagen zu.
Ein sehr interessanter Wiederaufnahmefall gelante gestern vor der zweiten Straffammer hiesigen Landgerichts II gegen den Ackerbürger und Handelsmann Ernst Karl August Hannemann aus Mittenwalde zur Verhandlung. Der Ange flagte ist am b. Juli 1882 von dem Schöffengericht zu Char lottenburg wegen Betruges zu drei Monaten Gefängniß und 100. ev. noch 20 Tagen Gefängniß verurtheilt und dieses Urtheil in der Berufungs -, sowie in der Revisionsinstanz be stätigt worden. Der Angeklagte war für schuldig befunden, auf dem am 4. April 1882 stattgehabten Charlottenburger Pferdemarkt an den Milchhändler Kübler unter Verschweigung der Thatsache, daß das Pferd dümpfig war und unter Bets legung eines falschen Namens, ein dümpfiges Pferd verkauft und dadurch das Vermögen des Käufers beschädigt zu baben. Der Verkäufer, in dem Kübler und dessen Sohn den Ange flagten wiedererkannten, hatte sich verpflichtet, das Pferd zurückzunehmen, wenn fich Fehler bei demselben herausstellen sollten, und fich auf einem Bettel als Heinrich Küster in Bahrdorf " bezeichnet. Er hatte auch hinzugefügt, daß er bald mit dem Buge nach Stendal abfahren müsse. Der Ort Bardorf war so undeutlich geschrieben, daß er als ,, Baßdorf" gelesen wurde. Da nun festgestellt wurde, daß es ein Bagdorf bei Stendal nicht giebt, auch ein Heinrich Küfter nicht bekannt war, so nahmen die Instanzgerichte an, daß der Angeklagte sich einen nicht existirenden Namen beigelegt habe, um fich seiner Pflicht, das Pferb roieder zurücknehmen zu müssen oder den Schaden zu tragen, zu entziehen. Seiner wiederholten Betheuerung, an dem fraglichen Pferdemarkttage überhaupt kein solches Pferd pertauft zu haben, auch den Rübler gar nicht zu können, wurde ein Werth nicht beigemeffen und das Beugniß einer Person, die stets mit dem Angeklagten zusammengewesen war und welche deffen Angaben bestätigt hatte, als unglaubwürdig betrachtet, weil der Zeuge an bem begangenen Betruge offenbar betheiligt wäre. Als dieses Urtheil die Rechtskraft beschritten, blieb dem Angeklagten nichts übrig, als die über ihn verhängte schwere Strafe abzubüßen. Im vorigen Jahre nun traf der Angeklagte mit einem Pferdematler zusammen, der stets die Charlottenburger Pferdemärkte besucht, und erfuhr von demselben, daß er nicht nur einen Bauer Heinrich Rüster in Bahrdorf bei Debisfelde, wohin man über Stendal fahren muß, lenne, sondern daß er und noch vier andere Personen zugegen waren, als Küfter an Kübler an jenem Pferdemarkt am 4. April 1882 ein Pferd für 150 bis 160 Mart verkauft habe. Herr Hüfter gab auch sofort die Thatsache des Verkaufs eines Wallachs an Kübler zu und rekogroszirte den bei den Alten befindlichen Bettel als von ihm herrührend. Auf Grund dieser ermittelten neuen Thats fache beantragte nun Rechtsanwalt Steinschneider für den Verurtheilten die Wiederaufnahme des geschlossenen Verfahrens, unb es gelang ihm auch, diesem Antrage Erfolg zu verschaffen und die Anberaumung einer neuen Hauptverhandlung herbeizuführen, welche gestern stattfand. Nach stattgehabter Beweis aufnahme hob dem Antrage des Vertheidigers gemäß der Ge richtshof sein früheres Urtheil auf und erkannte auf Free sprechung des Angeklagten unter Auferlegung sämmtlicher Kosten und der nothwendigen Auslagen inkl. der des früheren Verfahrens auf die Staatstaffe.
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Das Oberverwaltungsgericht verhandelte, nach der Nat. Btg.", am Donnerstag die bekannte Verwaltungsstreitfache des Fabritbesizers Herrn Richter in Mühlrädlig wider Den Kreistag des Kreises Lüben. Herr R. war wegen Majestätsbeleidigung zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt und feines Mandats als Kreistagsabgeordneter für verlustig erklärt worden. Seine Strafe hatte er seit Juni vorigen Jahres in Plößensee verbüßt. In Folge dessen fand am 5. Juli er. In Groß Reichen eine Erfagwahl statt, bei welcher aber Herr R. gegen den Gemeindevorsteher Röhrich in Betschtendorf wieder gewählt wurde. Lepterer erhob gegen die Wahl wegen angeblich vorgefommener Formfehler Einspruch, worauf der Kreistag in Lüben außer wegen vorgekommener Formfehler die Wahl schon namentlich beswegen für ungiltig erklärte, weil Richter, da er sich in gerichtlicher haft befunden, überhaupt nicht wählbar gewesen sei. Der Bezirksausschuß hob indes auf die Klage des Herrn R. den Beschluß des Kreistages wieder auf, indem er weder Formfehler für vorliegend, noch den anderen Einwand für zutreffend erachtete, da nämlich das in der Kreisordnung unier gewiffen Umständen und namentlich während einer Haft vorgesehene und vom Kreistag in Bezug genommene Ruben des Wahlrechts während einer Haft nicht auf den Fall, in welchem eine gerichtliche Untersuchung bereits beendet, sondern nur auf den Fall der gerichtlichen Untersuchungshaft bezogen werden tönne. Hiergegen legte der Kreistag Berufung bei dem Ober verwaltungsgericht ein, indem er die von ihm für maßgebend erachteten Argumente wiederholte. Außerdem stellte der Land rath des Kreises Lüben den Antrag, die höchste Instanz möge die Wahl des Röbrich, des Gegners von Richter, ohne Wets teres für giltig erklären. Der Rechtsanwalt des Herrn Richter beantragte Burückweisung der Berufung, indem er bezüglich des Antrages des Landraths ausführte, daß sich darin
wärts, als die des linken: er kann eine Fußbekleidung tragen, welche er will, ich kenne seine Spur bon."
Friz tam wieder auf den Gedanken, welchen er schon einmal gefaßt, daß der Zwerg die einzige Persönlichkeit sei, von welcher er möglicher Weise einen Aufschluß über das Geheimniß erhalten könne. Der erste Versuch, ihn auszus forschen, war mißlungen.
Ich will dennoch einen zweiten Versuch wagen," dachte er, und gelingt es mir bei ihm nicht, dann ist Alles vergebens, dann kann ich eben nichts thun, als abwarten, was geschieht. Ich bin so überflüssig hier wie irgend ein Anderer."
Der Abend dieses Tages schien den Zustand des Grafen erheblich zu verschlimmern. Friz fand, als er ihm nach dem Mittagessen wieder Besuch abstattete, den Grafen in einem unruhigen Schlummer, aus welchem er von Zeit zu Beit emporgescheucht wurde. Sein Puls ging heftig und unregelmäßig, und wenn er das Auge öffnete, so sah man den Blick des Geistesabwesenden, wenn derselbe jedoch fich zufällig auf einen der Anwesenden richtete da durchzuckte es ihn, da schien er sich seiner Wahnvorstellung bewußt zu sein und sich gewaltsam aufzuraffen, um sich an die Perfönlichkeit zu erinnern.
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Er schloß dann die Augen und fant in die Riffen zurück, um nach kurzer Zeit wieder empor zu fahren, sich mit starr blickenben, weit geöffneten Augen, unheimlich verzerrten Zügen zur Seite zu neigen, als lausche er. Ja, zuweilen schien er fich anzuschicken, aus dem Bette zu springen. Frig blieb an seinem Lager.
Mit vorrüdendem Tage hatte sich der Bustand unauf hörlich verschlimmert, und mit dem Einbruch der Nacht hatten sich die bebentlichsten Symptome gezeigt. Selbst bie nervenberuhigenden Mittel, welche, Fritz ihm verabreichen ließ, blieben wirkungslos. Immer seltener wurden die lich ten Augenblicke und immer fürzer. Nochmals versuchte Frig, mit ihm zu sprechen, ihn an reale Dinge zu erinnern. Er sprach von seiner Tochter, doch das war fein geeignetes Thema. Der Graf fuhr heftig empor und rief:
" Ich habe keine Tochter! Sie hat mich getödtet Ich will sie nicht sehen!"
die Absicht äußere, die Wahl des p. Richter nunmehr in dieser Instanz zu verhindern, da nämlich mit höchster Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, daß Richter im Kreise wiedergewählt wird. Die Bevölkerung babe nach wie vor zu Herrn Richter großes Vertrauen, nicht wegen, sondern trop feiner Berurtheilung, indem er nämlich in den weitesten Kreisen für unschuldig gehalten werde. Der Gerichtshof erkannte hierauf nach längerer Berathung dahin: Der Landrath des Kreises Lüben hat in Bezug auf die formelle Seite der Frage in einem Burtte zwei ganz verschiedene Angaben gemacht, indem er nämlich in der einen Instanz behauptet, daß es, in der anderen, daß der Kreistag das Wohllokal bestimmt habe. Nach der einen dieser beiden Alternativen bekennt er sich also selbst zu einer ungefegmäßigen Handlung. Es ist daher zunächst, ebe weiter ertannt wird, amtlich Auskunft vom Rreistag einzuholen, welche der beiden landräthlichen Angaben richtig ist.
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Soziales und Arbeiterbewegung.
Aufruf an die Posamentiere, Seidenknopfmacher und verwandten Berufsgenossen Berlins . Kollegen, welche Aufgaben hat fich der Fachverein der Posamentierer gestellt? 1. Die materielle Bester und Sicherstellung seiner Mitglieder, fowie Pflege aller Posamentenarbeiter. 2. Der immer mehr überhandnehmenden Stuhl und Handarbeit der Frauen und Mädchen mit allen gefeßlich erlaubten Mitteln entgegenzutreten.. 3. Die Gründung eines Arbeits- Nachweisebureaus.( Ift bereits geschehen, daffelbe befindet bei Herrn A. Hilgner, im Restaurant, Oberwafferstr. 12) 4. Durch fachwissenschaftliche und andere Vorträge zur Ausbildung und Belehrung seiner Mitglieder beizutragen. 5. Die Erhebung einer Berufsstatistik. Kollegen, diese Aufgaben auszuführen, müffen wir einig fein und fest zusammen halten. Noch arbeiten in verschiedenen Fabriken Frauen und Mädchen auf Giebt es nicht andere Beschäftigung dem Handstuhl. für eine weibliche Person als wie diese für das weibliche Ges schlecht durchaus unpassende? Seiner Beit haben die Fabritanten die Knopfmacher( bis auf einzelne) durch die Frauen und Mädchenarbeit verdrängt, und so wird es auch uns Posa mentieren ergehn, wenn wir nicht alle Mann gegen die Konfurren der Frauenarbeit ankämpfen. Unsere Aufgabe ist es, alle Arbeitgeber, die ihren Arbeitern einen guten Wochen John, sowie gute Affordpreise zahlen, möglich zu unterstüt en, damit eine ungerechtfertigte Konkurs soweit wie renz nicht die Oberhand bekommt. Wie ist es möglich, daß so billig produzirt wird? Die Antwort lautet: 1. Durch zu Longe Arbeitszeit. 2. Durch zu billige Arbeitskraft. Wir müffen danach streben, daß in allen Fabriken eine be stimmte nicht zu lange Arbeitszeit eingehalten wird, baß die Ueberstunden- und Sonntagsarbeit fortfällt und die Figirung eines Minimallohnes festgesezt wird. Kollegen, dies find Forderungen, denen fich tein reeller Arbeitgeber widersezen wird und denen fich jeder Arbeitnehmer anschließen muß. Darum fort mit allen Sonderinteressen, bei Seite allen Egoismus, seid nicht indifferent sondern schließt Euch allesammt ben hundert Kollegen an, die bereits Mitglieder des Fach vereins find, dann lönnen auch unsere gerechten Forderungen aur wahren Geltung tommen. Die Lohnkommission. J. A.: C. Nöhden.
Zur Wahl des Berufes erläßt der Vorstand des Vereins zur Wahrung der Interessen der Tapezirer an die Eltern und Vormünder der aus der Schule entlassenen Jugend folgendes Schreiben: Es ist eine heilige Pflicht der Eltern und Vor münder, für ihre Kinder und Pflegebefohlenen, wenn dieselben die gewerbliche Laufbahn einzuschlagen gewillt sind, dahin Sorge zu tragen, daß fie für dieselben ein Gewerbe wählen, von dem man fich sagen kann, daß es den neu Eintretenden für die Zukunft eine leidliche und was die Hauptsache ist, eine möglichst sichere Exiftens verbürgt. Es ist freilich schwer, hierin eine Wahl zu treffen, da nach den heutigen Produktions verhältnissen alle Branchen mehr oder weniger überfüllt sind. Es kommt außerdem in Betracht, daß man dem angehenden Staatsbürger nicht ein Handweit auforängen soll, für das er absolut teine Neigung hat. Ein derartiger 3wang wird stets seine Wirkung verfehlen, indem der Betreffende in seinen Leistungen fich niemals über die Mittelmäßigkeit erheben wird, in der Regel aber, noch hinter dieser zurückbleibt. Wir erachten eB Deshalb für unsere Pflicht, auf die Mängel und Schäden des Tapezirergewerbes aufmerksam zu machen und überlassen es alsdann jedem Einzelnen, zu thun, was ihm beliebt. So ist es z. B. sprichwörtlich geworden, daß die Lehrzeit eines Tapezirers erft anfängt, wenn er Gehilfe ist. Db derfelbe nun bei einem Janungsmeister oder in einer Möbelfabrik seine Lebrzeit absolvirt, ist ganz gleichgiltig. Jeder dieser beiden Arbeitgeber verwendet ihn so, daß er ihm die größtmöglichsten Vortheile bringt.
In der Tapesirerbranche tommt außerdem noch hinzu, daß das Angebot von Arbeitern schon seit Jahren ein fo ge waltiges ist, daß es absolut unmöglich ist, alle gelernten Tape zirer, selbst in der Saison, in den Monaten April und Sep tember, trozdem sie ein naturgemäßes Recht auf Arbeit haben,
Da Frizz sah, daß ihm diese Andeutungen Schmerz verursachten, so brach er davon ab und sprach von den winterlichen Reizen des Schloffes M'Donuil, von den pittoresten Felsen an den Grenzen von Davistown, an welchen er bei seiner Ankunft vorüber gekommen war.
,, Sie tommen von Davistown?!" rief der Graf und sah Friz mit einem Blicke an, daß dieser vor demselben beinahe zurückwich. ,, Von Davistown?" wiederholte der Graf. Durch die Schluchten? Ha! Sie tommen von dort?"
Frit antwortete in ruhigem Tone:
Freilich von dort.... Sie wissen, Herr Graf, baß ich von Bethesda komme, und der nächste Weg führt burch einen Theil des Gebiets von Davistown."
Was haben Sie gefehen, mein Herr? Neben Sie! Wen haben Sie dort gesehen?" rief der Graf und wild rollten seine Augen.
Er hatte sich emporgerichtet and näherte sein Angesicht dem des Doktors immer mehr, als ob er ihm bis ins ins nerfte Herz blicken, oder als ob er die Antwort von seinen Lippen reißen wollte.
Wen fahen Sie dort in der Schlucht von Glen moristan?"
Frit antwortete so ruhig, wie er es in dieser eigenthümlichen Situation vermochte, und indem
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fich ben Anschein eines ganz unbefangenen Erzählers gab, ohne indeffen sein beobachtendes Auge von dem Krunken zu wenden:
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" In jenen Gegenden? Seit die Schmuggler nicht mehr dort hausen zur Winterszeit dort hausen zur Winterszeit wie sollte eines Menschen Fuß fie betreten? J habe auch in der That Niemanden dort gesehen, als einen Mann, welcher auf dem Abhang eines Felsens, nahe der Schlucht stand, als wir auf der Straße vorbeifuhren; jener Mann war der Zwerg Toby, ber Bibliothekar des Schlosses."
Toby! Ha! Sie sahen Toby!" wiederholte der Graf. Der wilde Blid feines Auges milderte sich. Eine sanftere Regung schien in seinem aufgeregten Geiste Plaz zu greifen. ( Fortsetzung folgt.)