man die Verantwortung für dieselben in erster Linie den be treffenden Witthen zuschieben müssen, denen es obliegt, Vor­forge zu treffen, daß ihre Lokale nicht zu derartigen Dingen gemißbraucht werden. Wenn demnächst auch an die Behörden Das Verlangen gestellt wird, gegen solche Erzeffe einzuschreiten, so darf man nicht übersehen, daß die Polizei, soweit es sich um präventive Maßregeln handelt, nach Lage der hierfür maß gebenden gefeßlichen Bestimmungen und nach der thatsächlichen Entwidelung der Verhältnisse an enge Grenzen gebunden ist. Indeffen ist, wie wir hören, von der Bentralinstanz an die be theiligten Behörden die Anregung ergangen, au erwägen, mit welchen Maßregeln in 3ufunft solchen Ausschreitungen mit Erfolg wird entgegen getreten werden können.

Ein Schwindel, zu dem ein gewiffes Anlagekapital ge­hört, der aber ohne besonderes Riftto in Szene au segen ist, bat in zwet dem ,, B." bekannt gewordenen und wahrschein lich in noch anderen Fällen hiesige Geschäftsleute geschädigt. Gestern Mittag trat ein elegant aussehender Herr von etwa 35 Jahren, ziemlich start, von sehr gesunder Gefichtsfarbe, tothem Schnurr und furzgeschorenem vollen Rinnbart und etwas dunflerem Haar in den Laden eines Kammmachers in der Spandauerstraße und laufte ein Ohrenschwämmchen zum Preise von 25 Pfennig. Als Bahlung legte er ein Goldftüd auf den Tisch, das der Geschäftsmann nach flüchtiger Prüfung für ein 20- Markstück bielt und auf das er dem Kunden 19 M. 75 Pf. zurüdgab. Während des Wechſelns unterhielt fich der gut gekleidete Einkäufer in jovialster Weise mit dem Laden­inhaber, flagte über das schreckliche Wetter, zählte dann das Geld sorgfältig nach und empfabl fich in eleganter Manier. Kurze 3 it darnach besab der Verkäufer seinen Schaden. Das Goldstück war fein 20 Mart, sondern ein 20 Franksstück ge wesen. Daß hier nicht Bufall, sondern Abficht im Spiele ift, erfuhr der um vier Mart geschädigte Geschäftsmann noch im Laufe des gestrigen Tages aus der Erzählung eines Geschäfts­genoffen aus der Alexanderstraße. Auch diesen hatte der ele gante und joviale Stunde beehrt, ihm ein Taschenlämmchen für 35 Pfennig abgekauft, ebenfalls ein 3wanzigfrankſtück an Stelle eines 3wanzigmarkstüdes in Bahlung gegeben und während des Wechseins ein Gespräch über die Stadtbahn an getnüpft. Beide Geschäftsleute waren gleichmäßig auf den Schwindel hineingefallen. Da der feine Kunde sein gefahr Loses und dabet doch recht einträgliches Experiment wahrschein lich wiederholen dürfte, so sei hiermit vor dem Betrüger ge­warnt.

a. Wegen Kautionsschwindeleien ist der Agent Löffler, ein wegen Betruges, Urkundenfälschung und Banker utts mehr­fach voi bestrafter Mensch, gestern zur haft gebracht worden. Löffler hat seine Schwindeleien theils unter seinem richtigen Er Namen, theils unter dem Namen Steinemann verübt. engagirte für sein angebliches Waaren- Geschäft, unter dem Vorgeben, Stettiner Geschäfte hier zu vertreten, Raffenboten, welche Kautionen von je 300 m. stellen mußten. Diese Kau tionen verwendete Löffler in feinem Nugen, und er entließ gleich nach dem Engagement wieder die Boten, da er thatsäch lich gar fein Geschäft betrieb und diese nicht beschäftigen fonnte.

Die traurige Katastrophe des Lieutenants S., welcher durch einen unglücklichen Sprung von der Pferdebahn sein Leben eingebügt hat, ist auch bei Gelegenheit des Chi rurgen Kongreffes von einigen Theilnehmern deffelben privatim besprochen worden. Der Vosftschen Zeitung wird dazu ge schrieben, daß man die Frage aufwarf, ob denn die Verlegung an fich eine absolut tödtliche war, oder ob anderweitige hinzu getretene Momente an dem Berlaufe betheiligt gewesen seien. Das legtere murde bejaht und zwar, weil der Berunglückte mittels Droschte nach seiner Wohnung und dann erst nach dem Lazareth geschafft wurde. Der Transport eines Verwuns beten mit Knochenbruch an den unteren Extremitäten, nament lich am Oberschertel, in einer Drofcole ist der allerschlechtefte. Ein rationelles Verfahren wäre es gewesen, den Verletzten in nächster Nähe der Unglüdsßätte ruhig zu lagern und schleu nigft einen Arzt zu rufen, inzwischen aber eine Krankentrage zu beschaffen oder doch einen Krankentransportwagen, was auf telegraphischem Wege vom nächstgelegenen Polizeibureau aus geschehen fonnte. Lazarethgehilfen, Krankenträger werden auf das Sorgfältigfte inftruirt, um im Felde verwundeten Soldaten Die erste zw: dmäßigste pilfe angedeihen zu laffen: die Sama riterschulen haben viele tausend Männer mit dieser Hilfeleistung veriraut gemacht und trotzdem mußte bier in der großen Stadt, Die gerade eine Menge von einschlägigen Hilfsmitteln bietet, ber Berunglückte eine Behandlung erfahren, die zweifellos den Verlauf der Kranth: it böchst nachtheilig beeinflußt hat.

a. Verhaftet. Der hierselbst in der Schwerinstraße woh­nende Kaufmann S. ist gestern unter dem dringenden Verdacht der Wechselfälschung verhaftet worden. S. hatte vor mehreren Tagen bei dem Röntgstädtischen Kreditverein einen bei ihm Domizilirten Wechsel über 743 M., akseptint von einem Kauf mann G. in Viegnig, zu bisfontiren versucht. Der Kafftrer bes Vereins nahm den Wechsel an fich und versprach, nach einigen Tagen, nach erfolgter Erkundigung über die Bonität bes afgeplanten und der übrigen auf dem Wechsel befindlichen Verpflichteten, im günftigen Falle den Wechsel zu diskontiren. Der Verein sandte hierauf den Wechsel an den Liegnizer Kredit Verein, deffen Vorft her zufällig bald nach dem Empfang des Wechsels mit dem darauf angegebenen Akzeptanten G. auf der Straße zusammentraf und diesem erzählte, einen von ihm aljeptirten Wechiel erhalten zu haben. G., welchen es befrem. dete, daß sein Afzept in Berlin   furfirte, ließ fio den Wechsel Dorlegen, und er erfab sofort, daß seine Unterschrift gefälscht war; auch woren ihm die forftigen auf dem Wechsel vermert ten Personen nicht befannt. Auf seine an die Berliner   Bolizei brbörde gemachte Anzeige, ftellte diese fofort Nachforschungen nach dem Fälscher an. Der gefälschte Wechsel selst war ins zwischen wieder na Berlin   an ben hiesigen Krebitoerein zurückgekommen, und von diesem wurde der Wechsel als falsch dem Kaufmann E. zurüdg stellt. Wenige Stunden später wurde bei S. eine polizeiliche Haussuchung abgehalten und der gefälschte Wechsel bei diesem vorgefunden. S., welcher be fireitet, die Fälschung feluft vorgenommen zu haben, denjenigen aber zu nennen verweigert, von welchem er angeblich den Wechsel e halten hätte, ist zur Untersuchungshaft nach Moabit   gebracht

worden.

N. Ein 17jähriger Selbstmörder. Im Landwehrkanal, und zwar vor dem Grundstück Lügomer Ufer 24, wurde gestern Nachmittag die Leiche eines sirfa 17 jährigen halbüchstgen Burschen angeschwemmt und von Schiffern ans Land gezogen. Bei der Liche, die nach der vorgeschrittenen Verwesung zu urtheilen sa on längere Zeit im Waffer gelegen haben mußte, wurden mehrere Lgitimations- Bapiere vorgefunden, aus denen hervorzug hen scheint, daß die Le che bie eines Arbeiters Franz Wieland  , bisher Maaßenftraße 37 wohnhaft, ift. W., der schon seit längerer Beit von seinen Angehörigen vermigt wird, soll vor seiner Entfernung wiederholt davon gesprochen haben, sich das Leben nehmen wollen. bes Gegen den eines Sittlichkeitsverbrechens schuldigten Gerta tsattuar 2., welcher vor mehreren Wochen Deshalb vabafiet, einige Tage später aber aus der Haft wieder entlassen worden war, ist nunmehr das Verfahren vollständig eingestellt norden, nachdem der Angeschuldigte nach dem Gut­achten bes Geheimen Vedizinalraths Profeffor Dr. Liman für unzurechnungsfäbtg ertätt worden ist.

a

Die neue Welt in der Hafenhaide eröffnet ihre dies­jährige Sommerfation am Sonntag, den 12. d. mit großem Militär- Konzert unter Leitung des Herrn Selchow und Volks­beluftigunjen manigfachster Art. Von den vielen höchst vor theilhaften Umänderungen ist besonders die von Slemens und Halste hergente lte elektrische Eleuchtung, die dies Etablissement mit seinen Grotten, Fontainen u. f. w. bei eintretender Dunkels

beit wahrhaft feenhaft erleuchten wird. Beim Eintritt wärmerer Witterung wird der rühmlichst bekannte Lufischiffer Herr Richard Opig eine Reihe von Auffahrten von hier aus unter nehmen. Außerdem trifft die Direktion schon jest umfang, reiche Vorbereitungen für die in ihrer Art einzigen Donnerstag Feuerwerke, so daß die neue Welt bei der jeẞt so bequemen Verbindung vermittelst zweier Pferdebahnen, ein Anziehungs punkt ersten Ranges zu werden verspricht.

Gerichts- Zeitung.

legtere natürlich vom Fabrikherrn, sonst beachten sie ihn nicht. Für die den jugendlichen Arbeitern dieser Art gegenüber be gangenen Uebertretungen der Gefeße ist er aber froßdem allein verantwortlich. Dies befagt folgende gerichtliche Entscheidung: Daß in Fabriten von größerem Geschäftsbetriebe nur derjenige, in deffen Hand die Leitung der Fabrit in ihrer Gesammtheit liegt, als Arbeitgeber betrachtet werden kann, liegt klar im Sinne der Gewerbeordnung. Gerade die Bestimmungen über Die Beschäftigung von Kindern und minderjährigen Arbeiten, welche eine genaue Regulirung der Arbeitszeiten und der zwischen solchen einzuhaltenden Bausen und ähnliche Vors

bachtung und Einhaltung nur von Seiten desjenigen bewirkt werden kann, welchem die Gesammtleitung der ganzen Fabrik zufteht, teinenfalls aber von Seiten eines einzelnen Arbeiters. Denn mag diesem auch gestattet sein, sich einen Gehilfen für gewiffe Handleistungen selbstständig zu wählen und seinerseits auszulohnen, so ist er doch niemals in der Lage, deffen Arbeitszeit, von der oft der Fortgang seiner eigenen Thätigkeit abhängig wird, eigenmächtig und selbstständig zu regeln; vielmehr fann dies nur in der Weise geschehen, daß bei Regelung des gesammten Fabritbetriebes und der Anord nung der Arbeit wie ihrer Beit und Reihenfolge darauf Rüd ficht genommen wird, wann und wie lange auch die jugend lichen Arbeiter zur Verfügung stehen, was selbstverständlich nur vom Leiter des Ganzen, dem Fabrikherrn, oder einem Stellvertreter deffelben in der Geschäftsleitung angeordnet werden tann. Keinenfalls tann fich der Fabrikherr dadurch, daß er einzelnen Arbeitern bezüglich der Annahme von Hilfs, arbeitern gewiffe Befugnisse einräumt, welche an fich ihm jus fiehen würden, der im Geseze begründeten Verpflichtung ent ziehen, die Beobachtung der für Geschäftsbetriebe in Fabriken gegebenen polizeilichen Vorschriften zu fichern, die zu diesem Bwed erforderlichen Maßregeln zu treffen und fich über deren Einhaltung jederzeit Kenntniß zu verschaffen.

-y. Ein Roman aus dem Leben. Im Monate Fe- schriften anordnen, laffen unzweifelhaft erkennen, daß ihre Beos bruar des vorigen Jahres befand sich unter den Fremden, welche in großer Anzahl Venedig   besuchten, auch die Gattin eines reichen Berliner   Kaufmanns. Frau R. sag eines Abends in Begleitung ihrer Gesellschafterin in einem der dortigen Ronzertjäle und hier begann das erfte Kapitel eines Romans, welcher schließlich im Kriminalgebäude zu Moabit   seinen etwas tragischen Abschluß finden sollte. Der Zenorist, welcher die Buhörer durch eine schmelzende Stimme und einen seelenvollen Vortrag hinriß, gewann auch die Bewunderung der Frau N. und zwar in dem Grade, daß fie, sämmtliche Rücksichten außer Acht laffend, zu dem hübschen gluthäugigen jungen Künstler in nähere Beziehungen zu treten beschloß. Am folgenden Tage erhielt derselbe von der Dame eine Einladung zu einem Be suche in ihrer Privatwohnung und Enrico Gargiulo, so hieß der Sänger, zögerte nicht, dem Rufe zu folgen. Seine Gönnerin machte ihm den Vorschlag, das Auftreten in öffent­lichen Konzerten aufzugeben und nur mit ihr und für fte zu leben und da sie reich, er aber arm war, so bot fte ihm vor läufig eine monatliche Gage von 200 m., wofür er die Ver pflichtung übernahm, ihr Unterricht im Gefang und Mandolinen spiel zu ertheilen. Enrico besann sich nicht lange, mit unge­beucheltem Entzüden nahm er den Vorschlag an und von Stund   an begann für ihn eine töftliche Beit. Das Liebespaar nahm zunächst längeren Aufenthalt in Nizza  , besuchte dann Brescia  , Genua   und Mailand   und mit dem Frühjahre zogen fie über die Alpen  , gingen nach München   und von da nach Frankfurt   a. M. Inzwischen hatte Frau R ihrem Batten mitgetheilt, daß fie ohne den Sänger nicht leben fönne und deshalb ihre Ehe gelöst zu sehen wünsche. Dieser hatte hiergegen unter den obwaltenden Umständen auch nichts ein. zuwenden und es wurden die ersten Schritte zur Ehescheidung gethan. Aber dieselben find wieder rückgängig gemacht worden, Denn inzwischen mar die neue Leidenschaft der Frau R. ver raucht und sie suchte fich ihres jest unbequemen Liebhabers zu entledigen. Dies war aber, wie fte erfahren sollte, eine un gleich schwerere Aufgabe, als die, ihn zu feffeln, der liebe glühende Jtaliener machte ihr ob der bevorstehenden Trennung Die entseglichsten und aufregendsten Szenen und drohte nicht nur, den ihm im Wege stehenden Gatten, der seine reuige Ehe­hälfte zu Gnaden wieder angenommen, zu erschießen, sondern auch, sich selbst vor den Augen der Geliebten zu vergiften. Ein Geichent von 3000 M., welches ihm von der Frau R. angeboten wurde, verfehlte aber eine beruhigende Wirkung nicht, es gelang derselben endlich, sich von dem stürmischen Liebhaber zu befreien. Dieser bemühte fich zunächst, die 3000 Mart durchzubringen und durch ein loderes Leben seinen Liebesgram zu beherrschen und nachdem ihm Beides gelungen, saß er in einem Münchener   Hotel auf dem Trockenen. In feiner Nothlage verfiel er nun auf die Joee, seine Liebesaffaire mit der Frau R. für fich zu fruftifiziren und mit Hilfe des Portiers Michael Schneider, dem er fich anvertraute, feste er einen Erpressungsversuch in Szene, der für Beide verhängniß­volle Folgen haben soute. Da Gargi lo des Deutschen un fundig, diftirte er dem Schneider einen französischen   Brief, den der Lettere sodann ins Deutsche übersezte. Dies Schreiben wurde an den Gaiten der Frau R. gerichtet und enthielt das fategorische Verlangen, dem Verfasser sofort 10 000 Mart zu übersenden, widrigenfalls der Liebeshandel seiner Gattin mit allen Details sofort durch die öffentlichen Blätter bekannt ge geben werden würde. Her R. ging anscheinend auf die Forderung ein antwortete dem Gargiulo, daß er sich das Geld persönlich in Berlin   holen solle. Der Lettere ging in die Falle und brachte sogar seinen Helfersbelfer, den Portier mit. Als die Beiden an einem Auguft- Abende des vor. J. in der Friedrichstraße   ein trafen, wurde Gargiulo sofort von zwei Kriminalbeamten in Empfang genommen, seinem Begleiter gelang es indeffen, im Gedränge zu entkommen. Bargiulo trug einen Revoiver bet fich und wurde ihm deshalb außer wegen der versuchten Er­preffung noch wegen verbotenen Waffentragens der Prozeß ge macht. Die gestrige Verhandlung in dieser Sache vor der zweiten Straffammer des Landgerichts fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt, da dieselbe fich fast durchweg auf dem Boden der chronique scandaleuse bewegte. Der Angeklagte Gargiulo wurde zu 9 Monaten Gefängniß und der Mitange Gargiulo wurde zu 9 Monaten Gefängniß und der Mitange flagte Schneider Au sechs Wochen Gefängniß verurtheilt.

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P. Wegen Majestätsbeleidigung angeklagt erschien der in der Hornemann'schen Bronze waaren Fabrit beschäftigte Schleifermeister Herrmann Jacobs gestern vor den Schranken der Sirafkammer des Landgerichts. Im Verlauf der Verhand lung ward ersichtlich, daß mit der Denunziation gegen Jacobs wie dies ja leiber häufig der Fall ein ganz frivoler Rache Akt beabsichtigt war. Der Denunziant, ein früher in Der obengenannten Fabrik beschäftigt gewesener Schlosser Na mens Hermann Richter- 3. 8 in Rigdorf wohnhaft­hatte nach seiner Entlassung gegen den Angeklagten einen bitteren Groll gefaßt und wie die Beweisaufnahme ergab, lediglich aus niederer Rachsuct die ganze Denun ziation aus dem Nichts erstehen lassen. Unmittelbar nam seiner Entlassung war Richter in dem hierselbst Gitschinerstraße belegenen Sazkorn'schen Schantlofale mit einigen ehemaligen Kollegen zusammengetroffen und hatte bort geäußert, daß er sich an dem 2c. Jacobs rächen wolle; er fragte einen der Kollegen, ob derselbe nichts wife, wie man ben Jakobs hineinfegen fönne und ertiärte, ale ihm ein allge meines bedeutsames Schütteln des Kopf: s als Antwort zutheil geworden ,,, er, Richter, molle schon etwas erfinden um den Jacobs bineinzulegen, derselbe solle ein halbes Jahr nach Blögensee, damit er seine Meisterschaft verliere und dann, nach dem er 6 Monate abgebrummt, solle er wieder als Giselle ars beiten wie jeder Andere." Richter ließ seinen Worten die That folgen und denunzirte den Jacobs, indem er sich auf mehrere Beugen darüber berief. daß Jacobs angeblich Frühjahr durch ehrenrührige Aeußerungen die Person des Landesherrn fich der Majestäts- Beleidt gung schuldig gemacht. Im gestrigen Audienz Termin vermochten jedoch die von dem Denunzianten laudirten Be lafiungszeugen nichts derartiges zu befunden, dagegen be

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Breslau  , 9. April. Der Bigarrenmacher Windthoift, welcher vor einigen Jahren auf Grund des Sozialistengejeges aus Berlin   ausgewiesen wurde, tam vor ungefähr zwei Jahren hierher, errichtete ein Cigarrengeschäft, wurde Anfangs April v. J. in Untersuchungshaft genommen und später zu fieben Mo naten Gefängniß wegen Uebertretung des Sozialistengefeges ver urtheilt. Im Ganzen. war W. elf Monate im Gefängniß. Nach feiner vor furzer Beit erfolgten Entlaffung arbeitete W. hier wieder als Cigarrenmacher und war eben dabei, fich wieder ein fleines Geschäft zu errichten, als er plöglich vom Polizei resp. Regierungspräftdium die schriftliche Ordre bekam, binnen 24 Stun ben, bei Vermeidung der zwangsweisen Abschiebung, das Ges biet des Stadt- und Landkreises Breslau   zu verlaffen. Die Aus weisung stüßt fich auf das Gesetz vom 1. November 1867 ( Freizügigkeitsgefeß), und auf das Gesetz über die Aufnahme neu anziehender Personen vom 31. Dezember 1842. Jm Freis zügigkeitsgefeß ist allerding die Bestimmung enthalten, daß die Befugniffe der Polizei resp. die Landesgefeße in Geltung bleiben, allein Niemand konnte ja daran denken, daß auf so alte Geseze zurückgegriffen werden könnte, um anliebfame Personen forizuschaffen.§ 1 des legtangezogenen Gesezes lautet zwar, daß keinem selbstständigen preußischen Unterthan an dem Drte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unter fommen fich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Auf enthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen er schwert werden darf", jedoch der§ 2 läßt aub wieder Ausnahmen zu, auf Grund deren W. ausgewiesen wurde und die Thatsache, daß W. zwar in Bremen   geboren, aber seit langen Jahren vor seiner Ausweisung aus Berlin   daselbst als selbstständiger Bürger fich und seine Fa milie ernährte, dürfte es für alle nicht in Preußen geborene Leute rathsam erscheinen laffen, sich recht bald naturaliftren zu laffen, obgleich dieser Umstand, bei W.'s Ausweisung nicht berührt wird. Denn es es ist zu bebenken, daß wir in Deutich land unter Ausnahmegefeßen leben. W. hat seine Strafe, die jest so nachtheilige Nachwirkungen für ihn hat, lediglich bem Umstance zu verdanten, daß er und etliche seiner Parteifreunde von einem Handschuhmacher Weffeln seiner Beit wegen Ueber De tretung des Sozialisten Gefeßes denunzirt wurden. Absatz 2 des§ 2 des angegebenen Gesetzes, durch we chen Ausnahmen von der Aufenthaltsbeschränkung a lautet: Die Wenn Landes. Boliger gelassen find, behörde nöthig findet, ift fie befugt, einen entlaffene Sträfling dem Aufenthalte gewiffen Orten auszuschließen.' erzu ist die Landes- Polizeibehörde jedo nur in Ansehung solcher Sträflinge befugt, welche Buchthaus oder wegen eines Verbrechens, wodurch der Thäler fich als einen für die öffentliche Sicherheit oder Moralität g fährlichen Menschen darstellt, zu irgend einer anderen Strafe verurtheilt worden oder in einer anderen Korrektionsanftalt eingesperrt gewesen find. Ueber die Gründe einer solchen Ma regel ist die Landes. Polizeibehörde nur dem vorgesezten nifterium, nicht aber der Partet Rechenschaft zu geben ful dig."" Bu irgend einer anderen Strafe verurtheilt". Also die Daßregel fann auch solche Berfonen treffen, welche den Unte ftügungswohnfig noch nicht erlangt, jedoch zu einer Strafe po fage und schreibe Drei Mart verurtheilt worden find Vielleicht finden die Volksvertreter Zeit, dieje alte Geseze vorschrift aufzubeben. Freilich gehört dazu die Zustimmung Der Regierung resp. des Bundesrathes und biele dürfte jet schwerlich zu erreichen sein, da sich mit dieser Gesegesbestim mung vorzüglich regteren läßt.

Don

an

Soziales und Arbeiterbewegung.

Die Bestrebungen der Fachvereine, die Arbeiten eine bestimmten Gewerbes resp. der verwandten Berufe zusammen auschließen, um die Rechte derselben zu sichern und zu erweitert nehmen ihren rüftigen Fortgang. Diese Bestrebungen haben schon viel Gutes geschaffen, mancher austytslose Streif vermieden und mancher Fabrikant ist zur Nachgiebigkeit scho dadurch veranlagt worden, daß er sich einer geschloffene größeren Zahl von Arbeitern gegenüberfab. Er fühlte, da

do

Die Arbeiterorganisation einen Kampf auf gewerb

lichem Gebiete leichter und ausfichtsvoller führen tönne,

tolo

früber die nicht organisirten Arbeiter. In der legten Zeit find nun auch vielfach Bestrebungen aufgetreten, die örtlichen Fad vereine zu zentralisiren. In einzelnen Arbeiterbranchen find

dieselben auf guten Boden gefallen, in anderen hat man

Fich

gegen di felben fühl verhalten Im Prinsip find wir für ein über derartige Sentralisation. Jedoch möchten wir rathen, daß ma in jedem einzelnen Gewerbe die Frage völlig ruhig und nüchter behandele, denn wenn das Brinzip auch ein völlig richtigd ist, so fragt es sich doch immer und zwar in jedem einzelnen Gewerbe, ob auch der richtige Beitpunkt der Zentralisation vo schworen Richter und seine Ehefrau die in der Denunziation handen ist. Wo man auf einen ernstlichen Widerstand in den behaupteten Thatsachen einzig und allein. Dem Vertheidiger. Fachvereinen stößt, da soll man die Frage ber Bentralisation

Rechtsanwalt Freudenthal gelang es jedoch, indem er eine Anzahl Entlastungszeugen ins Treffen führte, die isolirten Aus­fagen der Richter'schen Eheleute in 8weifel zu setzen. Der Staatsanwalt stellte die Entscheidung dem Gerichtshofe an beim; feinen Ausführungen, daß einer der Zeugen, meil der= felbe Sozialdemokrat set, zu Gunsten des Angeklagten mit der Wahrheit zurückhalte, tritt der Vertheidiger Rechtsanwalt Freu dentbal mit der Bemerkung entgegen, daß das politische Glau bensbekenntniß eines Beugen unmöglich seine Glaubwürdigkeit beeinflussen könne. Der Gerichtshof schenkt indeffen den Aus­fagen des Denunzianten sowie deffen Ehefrau teinen Glauben und erachtet den Angeklagten des ihm zur Zaft gelegten Ber­gebens nichtschuldig. Das Urtheil lautete auf Freisprechung.

In vielen größeren Fabriken werden Handwerksmeister beschäftigt, welche die ihnen untergebenen Gehilfen und Lehr

einfach auf einige Beit vertagen. Eine gute dee bricht fi

ja immer Bahn.

In Tischlerkreisen ist man durchaus nicht erbaut übe die Erhöhung der Holzzölle. Das Robbols ift m

bal

dem doppelten Saße des bisherigen Bolles belegt, um Hola im Breise zu erhöhen. Die Tischler nun würden fid gegen diesen Boll nicht besonders auflehnen, wenn auch bit besteuert würden. Diese vorgeschlagene Bollerhöhung wur im Reichstage aber abgelehnt. So muß die beutsche Eischlere die auswärtige Ronfurtens nunmehr in erhöhtem Maße tragen Vielleicht ändert die dritte Berathung über die Holzölle i Tischlergewerbes wäre dies sehr zu wünschen. Reichstage.die vorläufigen Beschlüsse. Im Intereffe

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linge selbst engagiren und entlassen. Das Lohn erhalten I eine" ist zu berichten, daß der größte derselben, der Verein

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