beitreten wird, kann ich noch nicht sagen; indeffen möchte das taum für den weiteren Fortgang der Frage entscheidend sein, denn in der Vorlage find noch andere Verbesserungen des Strafprozeßrechts proponit, welche in der Hauptsache auf die Zustimmung des Bundesraths rechnen tönnen, ja sogar aus dem Schoße des Bundesraths heraus noch durch brachtenswerthe weitere Vorschläge ergänzt worden sind. Der Entwurf wird also jedenfalls, sei es mit oder ohne die Berufung, an den Reichstag   gelangen.

Abg. Reichensperger( Dlpe) beantragt mit Rücksicht darauf, daß die Regierung dem im Kommissionsantrage geäußerten Wunsche nach der Erklärung des Staatssekretärs bereits nachgekommen sei, Uebergang zur einfachen Tages. ordnung.

Der Antrag Porsch auf Abänderung des§ 370 der Strafprozeßordnung wird im Hinblick auf die Erklärung des Staatssekretä: s zurückgezogen.

bierauf berichtet Abg. v. Goldfus über eine bereits vom Bundesrath abgelehnte und jetzt an den Reichstag ge­richtete Petition eines Kaufmanns Graepel in Emden  , der ein großes Quantum Kindertala mit 8 D. ftatt mit 2 M. für 100 Kilogr. bat verzollen müssen, weil der Talg bei 14-15 Gr. Réaumur schmalzartige Konftitenz zeigte. Mit Rücksicht auf die Subtilität dieser Prüfung, bei der es sich um die Identität der Probe mit der zu verzollenden Waare handelt, und auf die Thatsache, dat auch die Steuerbehörde bei der Tarifirung nicht gegen jeden Frrthum geschüßt ist, wird die Petition dem Reichs fanzler zur nochmaligen Erwägung überwiesen.

Es folgt die zweite Berathung des vom Abg. Lenzmann eingebrachten, von ihm zurückgezogenen und vom Abg. Kayser in veränderter Fassung wieder aufgenommenen Entwurfs, betr. die Entschädigung für verurtheilte und im Wiederaufnahmeverfabren freigesprochene Personen. Nach dem Vorschlag des Abg. Kayser sollen Diese Bersonen auch für die durch Untersuchungshaft, Geschäfts­Störung, Vertheidigungskosten 2c. erlittenen Uebel gebührend entschädigt werden.

Abg. Kayser: Jch brauche nicht von Neuem im Einzel nen darauf zu verweisen, welche ungeheuere Menge von Elend Durch die Verurtheilung Unschuldiger geschaffen wird. Daß aber solche Verurtheilungen häufig vorkommen, steht fest und ist erst eben durch Herrn v. Schelllng selbst zugegeben worden, Der beffere Garantien für die richtige Entscheidung der That frage für röthig erkannt hat. Wir müssen durchaus darauf bringen, daß die Frage der Entschädigung unschuldig Verur­theilter, eine Frage, die schon seit dem Ende des vorigen Jahr­hunderts zur Erörterung steht, endlich befriedigend gelöst werde. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß man die unschuldig Verurtheilten, wenn man sie nicht entschädigt, zu erbitterten Feinden der Staats- und Gesellschaftsordnung macht und fie geradezu auf den Weg des Verbrechens drängt. Viele Kantone Der Schweiz   haben bereits ein meinem Antrage entsprechendes Gefeß, und was die kleine Schweiz   fann, muß das große Deutsche Reich auch fönnen; namentlich darf die Finanzfrage hier, wo es fich um Erfüllung einer heiligen Pflicht der Ge rechtigkeit handelt, nicht ins Gewicht fallen. Ich bitte Sie das her, ftimmen Sie meinem Antrage zu!

Abg. Klemm bält es nicht für förderlich, im Plenum in die Details dieser Materie einzutreten, und bittet, den Antrag der Kommission, welche mit dem Gerichtsverfassungsgesez be­faßt ist, zu überweisen.

Abg. Kayser: Jch konstatire vor dem Lande, daß seiner Zeit bei der ersten Berathung des Antrages eine Kommissions. berathung abgelehnt worden ist. Bei der Lage der Geschäfte ist es taum möglich, daß derselbe, wenn es heute an die Kom­mission geht, überhaupt zur Erledigung fommt. Ich bitte Sie Deshalb, heute in der Sache zu entscheiden. Die Schwierigkeit der Materie ist fein ausreichender Grund dagegen. Denn wenn der Entwurf noch so vollkommen aus der Kommission hervors geht, so wird doch der Bundesrath auch in dieser Form ihn nicht afgeptiren, sondern die Reichsregierung wird auch dann einen eigenen Entwurf vorlegen. Verweisung des Antrages an die Kommission heißt Ablehnung.

Abg. Klemm verwahrt sich gegen die Unterstellung, als ob er fein Interesse an dem Zustandekommen des Gesezes habe; es sei nur nicht möglich, im Plenum auf das Einzelne des Entwurfs einzugehen.

Abg. v. Buol: Meine politischen Freunde und ich stehen dem Antrag Kayser durchaus nicht unsympathisch gegenüber; aber aus dem von dem Abg. Klemm angeführten Grunde halten auch wir eine Verweisung an die Kommission für voll­tommen gerechtfertigt.

Abg. Pfafferott: Ich bin der Meinung, daß, wenn wir jegt in der Berathung des Entwurfs fortfahren, derselbe zu Falle kommen würde. Dann läge die Sache ungünstiger, als wenn eine Rommissionsberathung stattfindet. Dieselbe liegt also auch im Interesse der Freunde der Vor age.

Abg Kayfer: Ich glaube allerdings gleichfalls, daß, wie die Dinge liegen, der Antrag nicht Annahme finden würde. Ich würde mich mit einer Kommissionsberathung einverstanden erflären, wenn eine neue Kommission von 21 Mitgliedern da­mit betraut würde.

Abg. Hoffmann: Wir( die Deutschfreifinnigen) haben seiner Beit für die Kommission gestimmt und find der Meinung, Das wir auch heute die Rommi fion afzeptiren müssen. Es ist bebauerlich, daß damals feine Rommi ftonsberathung beliebt worden ist, aber eine Erledigung im Plenum ist nicht möglich. Daß wir materiell für den Antrag find, das kann keinem Zweifel unterliegen.

Die Diskussion wird geschloffen und der Antrag einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Der Bericht der Beiitions tommifton über eine Betition wegen Vermeh ung der Zahl der Reichstagsabgeordneten wird auf Wunsch des Abg. Viereck von der Tagesordnung abge fert, ebenso der Kommissionsbericht über den Antrag Liebknecht  , betr. die strafrechtliche Verfolgung von Bolizei beamten.

Die Gemeinde Klein Ganda u bittet darum, daß der Reidsfi fue angehalten werde, seinen kontraktlich übernommenen Verpflichtungen nachzukommen, zu den Gemeindeabgaben nach Mgabe seines Grundbefizes in der Gemeinde beizutragen. Die Rommi fion beantragt den Uebergang zur Tagesordnung.

Abg. von Heydebrand und der Lasa trägt noch einmal den Sachverhalt vor. Eine kleine Gemeinde erklärt sich bereit ein Gundstück an den Militärfiskus zu verkaufen, aber unter der Bedingung, daß derselbe die Kommunallaften mit übernimmt, welche antheilsweise auf dieses Grundstück fallen. Die Forderung ist berechtigt, weil die Gemeinde sonst nicht pränat onsfähig geblieben wäre. Auch der Militärfistus er tennt die Berechtigung der Forderung an und trägt rubig bis 1880 die Laften, die auf dem Grundstück ruhen. Ein Versuch,

stelle mich einfach auf den Standpunkt, daß die Gemeinde pro facturo die Abgaben zu tragen haben wird. Ich möchte nicht daß aus dem Dispositions. oder Gnadenfonds eine Summe bewilligt werde, um die Forderung, die der Militärfiskus für Die bereits gezahlten Steuern erhebt, zu bestreiten.

Abg. Strudmann: Auch die Petitionstommission war der Anficht, daß hier ein Vorfall vorliege, der eine Wende rung der bestehenden Gesetzgebung nahe lege. Aber der be­stehenden Gesesgebung gegenüber fonnte nicht anders befchloffen werden, als das geschehen ist. Es liegt hier nicht ein Vertrag des Fiskus mit der Gemeinde, sondern mit einzelnen Gemeinde­mitgliedern vor, die bei dem Verkauf ihrer Grundstücke an den Fiskus demselben auferlegten, daß er die auf den Grundstücken stehenden Lasten tragen solle. Daraus tann die Gemeinde ith unmöglich Rechte für sich herleiten, und sie konnte ft ch auch nicht berufen auf die mit den einzelnen Gemeinde Mitgliedern abgeschlossenen Verträge. Sch gebe zu, daß es eine Härte ist, wenn der Fiskus Steuern, die er jahrelang ruhig gezahlt hat, nunmehr wieder herausfordert. Aber die Petitions  tommiffion hat immer den Grundsat befolgt, daß sie nicht be rufen fei, Gnadengesuche in Anregung zu bringen, wenn ein rechtlicher Anspruch nicht vorhanden war und auch eine Rechts­verweigerung nicht vorlag Bei dem Ungewöhnlichen des Vor­falls hat die Kommission indeffen erachtet, die Petition nicht einfach als ungeeignet zurückzuweisen, sondern fte hat dieselbe Ihnen mit allen Nebenumständen hier vorgetragen, damit Sie sehen, in welchem Geiste die Angelegenheit in der Kommission behandelt ist. Aus die Regierung fann so am besten absehen, was fie aus eigener Jnitiative im Sinne des Reichstags thun tann. Ich glaube, daß die ganze Frage einer neuen gefeßlichen Regelung bedürftig ist.

Abg. Lipke weift darauf hin, daß rechtskräftige Erkennt­niffe vorliegen, welche die Gemeinde abweisen.

Abg. v. ey debrand u. d. Lasa betont, daß der Fiskus gleichwohl seinen kontraktlichen Verpflichtungen nach tommen müffe, und beantragt Ueberweisung der Petition an Den Reichskanzler zur nochmaligen Erwägung.

Der Antrag v. Heyde brand wird angenommen. Schluk 32 Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 1 Uhr.( Novellen zum Reichsbeamtengefeß und zum Boll­tarif.)

Abgeordnetenhaus.

52. Sigung vom 15. April, 10 Uhr. Am Ministeitisch: von Butttamer, von Goßler, von Scholz und Kommissarien.

Bu Ehren des am 29. März verstorbenen Abgeordneten Dalwigt( Lichtenfels  ) erheben sich die Mitglieder von ihren Blägen.

Die zweite Berathung des von den Abgg. von Beblig und Schmidt( Sagan) beantragten Lehrerpensions­gesezes wird fortgesezt mit§ 2, in welchem bestimmt ist, daß nach voliendetem zehnten Dienstjahre die Benfion 1/4 des Gehalts beträgt und mit jedem weiteren zurückgelegten Dienst­jahre um 1/60 steigt.

Hierzu liegt ein Zufazantrag des Aba. Beisert u Gen. vor, welcher ein Ber ftons minimum von 450 M. für diejenigen Lehrer, die noch nicht eine zehnjährige Dienstzeit hinter sich haben, festiegen will.

Abg. v. ey debrand und der Lasa: Nachdem gestern vom Regierungstische die Erklärung abgegeben ist, daß Der Antrag Beisert nicht annehmbar sei, und es feststeht, daß die Majorität diesem Umstande Rechnung tragen und für den § 2 in der Fassung der Kommifton eintreten wird, um das Bustandekommen des Gefeßes nicht zu gefährden, ist es eigent lich nicht mehr nothwendig, sich auf eine große Erörterung des pro und contra des Antrags Beifert einzulassen. Wenn der § 2 nach den Beschlüssen der Kommission angenommen wird, so bleibt allerdings die Thatsache bestehen, daß unter Um ständen in einzelnen Fällen und beschränkt auf junge Lebrer die Minimalpenfion 225 Mt. betragen kann. Es bes darf feines weiteren Nachweises, daß das nicht allein zum Leben zu wenig, sondern sogar zum Beihungern zu wenig ist. ( Sehr wahr!) Nun tröstet uns der Kommissionsbericht mit dem Hinweise auf den Unterstügungsfonds, der dem Minister im Etat jährlich bewilligt wird; es feien bisher in solchen Fällen Aushilfen aus diesem Fonds geleistet worden, und das würde auch in der Folge geschehen. Es ist klar, daß, wenn auch irst, nachdem der Staat einen sehr erheblich höheren Theil der Ber fton übernimmt, in dringenden Fällen Beihilfen, die die Eristenz des Lehrers ficher ftellen, aus diesem Fondé geleistet werden, dadurch für viele die Bedenken über die unterlassene Firirung des Minimums beseitigt werden, und ich würde für eine Erklärung der Staatsregierung in diesem Sinne sehr dank bar sein. Durch die Heranziehung der Alterszulage und des Rüftereinkommens zur Berechnung der Benfone quote hat übrigens die Kommission bereits derartige geringe Benstonen auf ein Minimum von Fällen beschränkt. Es ift ferner zu er wägen, daß die Tendenz des Gesezes im Allgemeinen doch da­bin geht, I ang gedienten und im Amie grau gewordenen Lehrern eine ausreichende Versorgung zu schaffen und gef tlich zu fichern. Aber auch die Fälle, junge Lehrer ohne ihr Verschulden pensionirt werden müssen, verdienen Berücksichtigung. Bum Schluffe gebe ich noch meiner Befriedigung Ausdrud, daß die Diskussion sich bisher fachlich und frei von jeder Parteipolemit gehalten hat. Es zeigt dies, daß auf allen Seiten des Hauses der ernste Wille vorhanden ist, das Gesetz zu Stande zu bringen. Wenn dies gelingt, so werden wir nicht nur lange gehegten und gerechten Wünschen des Lehrerstandes entsprechen, sondern auch, worauf ich eine ebenso großen Werth lege, zahlreichen Gemeinden die unbedingt nothwendige Erleichterung von drückenden Schul­laften bringen.( Beifall rechts.)

Geh. Rath Raffel: Die Staatsregierung wird, wie fte seither dafür gesorgt hat, den Lehrern, deren Benfton unzu reichend gewesen ist, Buschiffe zu gewähren, dies auch in Bu funft thun, soweit ein Bedürfniß vorliegt. Was die Frage Der Pensionslaffen, die durch freiwillige Beiträge der Lehrer gebildet find, betrifft, so ist mir nur eine folche Kaffe, die Benfionszuschußlaffe der Proving Schleften, bekannt, die einen Benftor sauschuß von 120 Mart ihren Mitgliedern gewährt. Diese Kasse wird als solche bestehen bleiben und die Wit glieder werden die Buschüsse beziehen, ohne daß eine Anrechnung dieser Bezüge auf die nach den Vorschriften des gegenwärtigen Gefeßes zu gewährenden Penstonen statt findet.

Abg. Fihr. v. Bebliz: Das von den Abgg. Beifert und Genoffen beantragte Bentorsminimum würde nur in zwei Fällen in Betracht kommen. Entweder ist der betreffende Lehrer durch ein Leiden zwar verhindert, den Schuldienst weiter forts zulegen, aber sonst noch verbältnismäßig gesund und zu anderer Arbeit fäbig; in diesem Falle ist ein Benfionsminimum fein dern ihn, dann würde auch das Penstorsminimum für ihn nicht ausreiden, er würde immer noch auf die Staatsunter ftüßung angewiesen sein. Es liegt also auch im Jateresse der

heit das Scheitern oder Gelingen des Gesezes abhäng machen will, habe ich bis jetzt noch nicht verftante Die Regierung argumentirt so: wenn wir dieses Minima gehalt figi en, dann schaffen wir für die Lehrer einen ausnahm weisen Rechtsstand und bevorzugen fie vor anderen Beamten fategorien. Diese Argumentation wäre aber nur zutreffend wenn alle anderen Voraussetzungen für die Lehrer und di Beamten in gleicher Weise zuträren, wenn namentlich in Bezu auf die Dotationsverhältnisse die Lehrer den anderen Beamies gleichfünden. Indeffen, wenn von diesem Antrage das 3 ftan delommen des Gesezes abhängig gemacht wird, so ziehe denselben im Namen der Unterzeichner zurück; ich thue did aber mit dem Bedauern daß, die Regierung diese Stellung eingenommen hat. Vor allem tommt es uns darauf an, ba das Gesetz überhaupt zu Stande fomme, wenn es auch nid alle unsere Wünsche befriedigt.

Abg. Windthorst:" Die Tendenz, ein Minimum fe aufeßen, ist obne 8eifel eine berechtigte gegenüber dem Beit noch bestehenden geringen Gehalte der Lehrer. Bet d bestimmten Eflärung der Regierung muß ich aber davon a stehen. Diese Lage der Dinge wird dahin führen, daß ma Die Regelung der Dotation überhaupt in Angriff nimmt; d bestehende Anomalie fann feine dauernde bleiben.

Abg. Rickert: Nachdem der Antrag Beisert von d Regierung für unannehmbar ett ärt ist, wäre es vergebli Mühe, denselben weiter vertheidigen zu wollen; und um Disfuffton nicht in die Länge zu dehnen, ziehen wir unser Antrag zurück.

Aba. Enneccerus   verzichtet im Namen seiner po tischen Freunde aus dem gleichen Grunde auf die Festsetus eines Penfioneminimums.

Die Diskussion wird geschlossen und der§ 2 angenomm Abg. Windthorst giebt hierauf die Erklärung ab, b der foeben zu§ 2 gefaßte Beschluß dem Wortlaut des Art. der Verfassung widerspreche, der Gefeßentwurf also eine Be faffungsänderung involvire, feiner Anficht nach eine wiederho Brathung und Abstimmung nach Verlauf von 21 Tagen fta zufinden babe.

Die§§ 2a bis 9a werden ohne erhebliche Debatte unerheblichen Alenderungen nach den Kommissionsvorschläg angenommen

Nach§ 9b der Kommissionsvorschläge soll die Benfi bis zu einem höchstbetrage von 900 M. aus d Staatstasse, darüber hinaus von den bisher Verpflichtet gezahlt werden.

Von den Abge. Clairon d'Haufsonville und Genoffen w beantragt, den Höchstbetrag auf 750 M. zu firiren, währe Abg. v. Schorlemer Alft ihn auf 600 M. herabseßen will.

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Dagegen foll nach einem Antrag Beifert die Benton zwei Dritttheilen vom Staate, zu einem Dritti von den Gemeinden gezahlt werden; endlich schlägt Abgeor v. Schendendorff vor, daß die Penfion zu dret theilen, jedoch nicht über den Betrag von 900 Mt. hina aus der Staatstaffe, bezüglech des Restes von den bisher Berpflichteten zu zahlen fein foll.

Abg. Windthorst beantragt sowohl für den Fall Annahme des Rommifftonsvorschlages als für denjenigen Antrags Beisert folgenden Vorbehalt einzufügen: fomeit gutsherrliche oder patronatsrechtliche Verpflichtung zur Babl Derselben nicht besteht."

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Abg. v. Beblis bekämpft die Anträge Beifert Schend ndorff; trop aller Vorzüge der Quotiftrung entipr es dem Intereffe der ausgleichenden Gerechtigkeit ungleich me ein vom Staate zu zahlendes Fixum festzustellen. Wenn Finanzminister die Höhe des festen Staatszuschusses nur a 600 Mt. bemeffen will, so gehe er dabei von unrichtigen auslegungen aus, indem er die. Alterszulagen nicht in Betrad siehe. Dit 740 Mt. würden die Gemeinden immer noch üb 800 000 Mt., der Staat 3 600 000 Mt. zu zahlen haben, rend bei 600 Mt. der Staat 3 Millionen, bie Gemeinden 1 Millionen aufbringen müßten, was allerdings dem Ant Betsert entspreche. Der Antrag Wind horft würde eine völ Ungleichheit zwisch n den Gutsbefizern der östlichen und w lichen Hälfte der Monarchie herbeiführen. Die westlichen G befizer würden an der Staatsleistung partizipiren, die Dsten nicht.

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Wbg. Windthorst: Die zahlreichen Anträge, übe mir jegt zu berathen haben, rechtfertigen meine schon ausgesprochene Ansicht, daß nach den Erklärungen des Fina ministers eine nochmalige Kommiffionsberatbung angezeigt wesen wäre. Mein Antrag hat zunächst den 3wed, fefehlend ftellen, wie dieses Gefeß sich zu den Verpflichtungen der Gu herren und Bat one verhält. Die Mittheilungen des He n. Bedlig in diefer Richtung befriedigen mich nicht; die h Dorgehobene Ungleichheit kann doch nicht in Betracht tomme wenn es sich um ein provisorisches Nothgeses handelt aber sollten wir nicht um eines provisorischen, eines Noth jeges millen bestehende Verpflichtungen einfach aufheben u fogar eine Berfaffungsänderung letchibin beschließen. Ich m also vor Allem auch darauf befteben, zu erfahren, wie die glerung über m inen Antrag denkt.

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Kultusminister von Gogler: Ich muß namen der Regierung erklären, daß die ihrerseits gestern gegebenen flärungen feste, auch auch heute nicht zurü zuziehende find. Der Antrag Windthorst ist deshal unausführbar, weil mit den Ausdrücken ,, gutsherrlich" und tronats echtlich" seit der Emanation der Kreisordnung in Braris wenig anzufangen, auf diesem Gebiete vielmehr eine immer steigernde Unfich theit eingetreten ist. Der anscheinen so einfache§ 33 Titel 12 Theil II. L. R., der die fubfidiät Interhaltungspflicht der Gutsherrschaft ftatuit, ist seitdem einer Quelle dauernder Streitigkeiten und Unzuträglich feit für die Schulverwaltung geworden. Die Annahme des Abriten f trages de zudem die Schulverwaltung dem Vorwurfe feßen, als griffe fte auf die Verpflichtung der Gutsherre vier Pers nur dann zurück, wenn es gelte, den fiskalischen Säckel zu laften.

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Abg. Richter: Die Belaffung der Verpflichtung Gutsherrn und Batione behindelt einen Gedanken für sich ,, ich jedenfalls auch gejonbeit zur Abstimmung gebracht win Romman will. Die Frage verdient eine fehr eingehende Erörterung fönlichen man hat doch mit diesem Gesez die Lehrer und kleinen Rom ging di munen, nicht die Gutsbefizer entlassen wollen. Der arm Statten Gutsbesitzer scheint mir doch fein genügendes Argument geg feine bisherigen Verpflichtungen.( Unruhe rechts.) Ja, das wei

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Schlesien   machte, eine anderweitige Regelung dieser Angelegen Bedürfniß. Cder unheilbare schwere törperliche Leiden behin schlechtefte Antrag ist der, 750 Mark Höchstbetrag fe

heit herbeizuführen, wird von der Verwaltungsbehörde abge wiesen. Im Jahre 1881 ber entdeckt der Oberrechnungshof, daß der von dem Militär fiskus mit der Gemeinde abgeschlossene Vertrag im Widerspruch steht mit der Kabinetsordre, die be­stimmt, daß der Fiskus für alle nicht bebauten Grundstücke von Ge mein delaften befreit ist. Der Militär fiskus wird hierauf befreit von der Bahlung der Kommunallafien. Er giebt ir dessen fich nicht damit allein zufrieden, sondern fordert auch noch, daß Die 15 Jahre lang von ihm getragenen Steuern wieder her ausgezahlt werden von der Gemeinde. Dieselbe betritt zwar den Rechtsweg, indessen ohne Erfolg; site wird von den Ge richten und den Verwaltunge b hörden in allen Instanzen ab­ge vicien. Ich enthalte mich elbverständlich jeder Kritik diefer Etscheidungen. Ich will auch nicht daran erinnern, daß der Bertragabschließer regreßpflichtig gemacht werden könnte. Ich

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ja, daß die konservative Partei in diefer Bestehung ganz ander Anschauungen hat.( Abg. v. Uech trip: Gott sei Dant des Großgrundbestges recht wenig unmittelbaren Buſamme Der liebe Gott hat doch gewiß mit diesen Sonderinteresschaften barg.( Sehr gut! lints.) Jedenfalls ist die Sache wichtig, daß eine überstürzte Abstimmung namentlich bet Fülle der Anträge sehr vom Uebel sein tönnte. Der alla zulegen; das heißt einfach, im Diten bezahlt der Staat Benfionen.( Ruf rechts: Jst nicht wahr!) Jh begreife That immer weniger, warum man sich nicht einfach für hatt, entscheidet. Auch die Unterrichtstommiffton hat ihren fafit. Wer nicht die Veistaatlichung der Schule anbahnen muß, wie ich schon gestern ausführte, für den Antrag bar eit ärt hat.

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Lehrer, die hier in Betracht kommen, daß ein Minimum nicht Quotiftcung, die auch die Regierung prinzipiell für das Richtig tönnen.

festgelegt, sondern der Regierung völlig freie hand gelaffen wird, die Zuschüsse zu bemessen.

Abg. Pfaff( Osterbruch): Es war ursprünglich meine Absicht, für den Antrag Beifert zu stimmen. Ich würde das

ent

gegenstehenden Vorschlag nur mit einer Stimme Mehrheit ge

will

Belfert

aber nicht mehr verantworten fönnen, nachdem ich getört, daß stimmen, den auch die Reglerung durchaus nicht für unannehm

durch die Annahme dieses Antrages das Gesetz gefährdet set.

Abg. Knörde: Ich habe bis jegt noch feinen Grund gehört, der durchschlagend wäre für die ablehnende Stellung nabme. Finanziell ist dieser Minimalfet nicht von erheblicher Bedeutung. Warum die Staatsregierung gerane Don dieser verhältnißmäßig weniger bedeutsamen Angelegen

Abg. v. Schorlemer Alft beantragt, den§96 fammt allen dazu geftellten Anträgen an die Kommiffton jurid

verweisen.

Minister v. Scholz: Der Ausschluß der Gutsbefiger

Don

Angelegen der Entlastung in derselben Weise, wie die Gemeinden, gleid

gleiche A coupirtem tönnen. erreichen,

mal bet( angestellt. fte auch

im