der Schief plaßgrenzen, welche nördlich nach der Berlin  - Tegeler Chauffee hin durch einen Sicherheitsgraben, füblich nach dem Berlin   Epandauer Schifffahrts- Kanal zu durch einen Sicher heitsgraben nebft Drahtzaun bezeichnet sind. Da auf dem ge nannten Blaze faft zu jeder Jahres bezw. Tageszeit Schieß übungen, nicht allein der Artillerie, sondern auch der Infan terte und Kavallerie stattfinden, so lann die Nichtbeachtung obigen Verbots neben der angedrohten Strafe für die Betref fenden die schwersten Gefahren für Leben und Gesundheit nach fich ziehen.

In dem bekannten Prozeß der Charitee- Direktion ift jezt den Verurtheilten das Eikenntnis zugestellt worden. Daffelbe ist nach mehrfachen Richtungen hin interessant und leweist, welche loloffalen Anforderungen von den Gerichten an Die Preffe gemacht werden, wenn es sich um die Würdigung eines von derselben zu führenden Wahrheitsbeweises handelt. Belanntlich hatte der Töpfer Düring behauptet und blieb bis aum legten Augenblick bei dieser Behauptung, daß er bei seiner Anwesenheit im Aufnahmebureau der Charitee von dem Be amten Schelzig grob behandelt und schließlich rite zur Tbür hinausgeworfen worden sei. Da der betreffende Beamte dies ebenso hartnädig bestritt, so führten die Angeklagten den Wahrheits beweis, indem fte eine ganze Reihe analoger Fälle bem Richterkollegium vorführten. Nach den protokollarischen Aufzeichnungen des Erkenntnisses find zwei Beugen von einem Beamten der Charitee mit den Worten: halten Sie das Maul!" und Machen Sie, daß Sie hinaustommen!" ange fahren worden; eine Frau ist unter dem Rufe: Machen Sie, daß Sie mit dem träßigen Frauenzimmer hinaustommen!" wirt lich aus dem Bureau geworfen worden; einem dritten Beugen wurde der Befehl Raus!" entgegengeschleudert; einem vierten Beugen eraing es ähnlich; einen fünften verböhnte Schelzig mit den Worten: Ach, Sie wollen blos teine Steuern zahlen! Raus!" Und nun tam Düring als sechster und be­hauptete, daß es bei ihm nicht blos bei den Worten geblieben. fondern er wirklich hinausgeworfen worden sei. Nach dem be schränkten Latenverstande hätte die Deduktion unschwer fol genden Weg nehmen tönnen: Ift in fünf Fällen eine unzu läffige Behandlung der betreffenden Beugen eingetreten, so liegt auch in dem sechsten Falle die Vermuthung nahe, daß berselbe nicht aus der Luft gegriffen ist. Das Erkenntnis würdigt aber die Ergebnisse des Wahrheitsbeweises nur in folgender etwas refervitten Form: Sämmtliche Doftehenden Beugenausfaaen ergeben zwar, daß der Sekretär Schelzig häufig in schroffer Weise den in der Charitee Aufnahme suchenden Personen gegenübergetreten ist, wenngleich nicht zu verkennen ist, daß seine Stellung bei den Ansprüchen derjenigen, die nicht zu belehren waren und bei seinen lediglich aus sachlichen(?) Gründen erfolgten Burüdweisungen, die nicht beachtet wurden, eine überaus schwierige war und ihn oft zwingen mußte, energische Maßregeln zu ergreifen; indeffen stehen die von den vorbenannten Beugen bekundeten Thatsachen in feinem Bu fammenhange mit dem Vorfalle vom 7. Auguft 1884."- Die Bertheidiger Rechtsanwälte Sachs und Raphael_baben gegen bies Erkenntniß bereits das Rechtsmittel der Revifion ein­gelegt.

Der Gipfel der Frechheit. Vor etwa 3 Monaten ging der Handlungsdiener Mannheim   seinem Prinzipal, dem hieft ger   Zuchhändler G., mit einer Summe von 2000 M. durch. Die von dem Vorfalle sofort benachrichtigte Sriminalpolizet fahndete nach allen Richtungen hin auf den Ausreißer so lange vergeblich, bis nach Ablauf von 8 Wochen Mannheim   die Frechheit hatte, von Hamburg   aus brieflich seinem geschädigten Prinzipal die Mittheilung au machen, daß er nunmehr unbe belligt die Reise über den Daran angetreten babe. In einer verhöhnenden Weise fügte Mannheim   dem Briefe noch die Mittheilung hinzu, daß der betrogene Prinzipal die unter schlagene Summe auf Regimentsuntoften. Ronto" segen und den Verlust verschmerzen solle. Herr G begab fich mit diesem Brief sofort nach der Königlichen Staatsanwaltschaft, welche Die Hamburger Behörden telegraphisch   aufforderte, den Versuch zu machen, Mannheim   dort festzunehmen. Es gelang auch in der That, den frechen Betrüger in dem Augenblick festzunehmen, als er unter fremdem Namen ein Schiff besteigen und nach Liverpool absegeln wollte. Nach Berlin   zurücktransportirt und in Untersuchungshaft genommen, hat nun Mannheim   die weis tere Frechheit gehabt, fich wegen seiner Verbaftung in Hamburg  über die Königliche Staatsar waltschaft bei der Ober- Staats­anwaltschaft zu beschweren, und in dieser Beschwerde angeführt, baß er die Abficht gehabt habe, in Liverpool Stellung anzus nehmen, hierdurch fich aber nicht fluchtverdächtig gemacht habe. Selbstverständlich ist diese Beschwerde zurückgewiesen und bei Mittheilung der oberstaatsanwaltschaftlichen Entscheidung dem Angeschuldigten die Anklage der Staatsanwaltschaft zugestellt

worden.

Von dem nachfolgenden Drama aus dem Leben Berlins   hat fich dieser Tage der legte Aft abgespielt. Der in der Frobenstraße wohnhafte Hutmacher D. ift vor Briten ein sehr wohlhabender Mann gewesen; ein gut fituirter Bruder Deffelben lebt noch gegenwärtig her. Aber der erwähnte Hut macher war dem Teufel des Branntweins verfallen und in feinen Verhältnissen derartig zurückgekommen, daß er fich bald gänzlicher Verarmung gegenüber fab. Trant D. früher aus Baffton, so trant er nunmehr aus Verzweiflung und wurde überhaupt nicht mehr nüchtern gesehen. Die Fau des Eäufers nabm fich die Verlorenheit ihres Mannes schwer zu Herzen. Bueft versuchte sie durch Bitten und Ermahnungen den Un glücklichen von dem schrecklichen Pfade abzubringen. Da all' thr Bureden nicht verfangen wollte, so gab Frau D. endlich thren Mann als unrettbar auf. In vergangener Woche hat fie thre Wohnung verlassen und ist nicht wieder dahin zurüd gelehrt. Es verlautet, daß fie fich aus Gram über ihres Rannes Ruin das Leben genommen hat Vorgestern Nacht gegen ein Uhr tehrte D. in berauschtem Buftande in seine Wohnung zurüd. Wie er die Treppen hinauftaumelte, stolperte er und stürzte eine ganze Etage hinunter. Das schwere Ges polter des Fallenden wedte ben Portier, welcher den Ver unglüdten zwar noch lebend, aber mit anscheinend so schweren inneren Verlegungen aufhob, daß für sein Aufkommen keine Hoffnung blieb.

Im Deutschen   Theater findet das erste Wiederauftreten der Frau Niemann nach ihrer Rückkehr vom Urlaub am näch Ben Dier stag, den 21. D. M., in Der Hüttenbefizer" ftatt. Belle- Alliance Theater. Herr Direktor Th. Lebrun tritt heute zum legten Male in dieser Saison dort auf und zwar als Töpfermeister Dreieck in dem Repertou stüd, Amerikanisch". Morgen geht die dreiaktige Gesangspoffe Klein Geld" von Bohl mit dem beliebten Komifer- Trio Thomas, Guthery und Meißner in Szene. Auch Fil. Neumann und Herr Ottbert find hierin hervorragend beschäftigt.

Gerichts- Zeitung.

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P. Ein Preß Prozeß gegen den Redakteur des Ber­liner Tageblattes", Dr. Siegmund Berl, beschäftigte gestern Die Straffammer des Landgerichts II. In seiner Eigenschaft als Verantwortlicher" war Herr Perl wegen Unterlaffung der Aufnahme einer Berichtigung auf Grund des Preß- Gefeßes (§ 11) angeklagt und f. 3. in der Berufungs   Instanz von der Straftammer des Landgerichts I.   freigesp ochen worden; gegen Reviston eingelegt und war in Folge deffen die Sache zur an derweitigen Entscheidung an die Straflammer des Langerichts II. zurüdverwiesen. Die in Rede stehende Berichtigung ging von dem ersten Staatsanwalt des Effener Landgerichts aus und forderte derselbe unter Uebersendung der beglaubigten Abschrift eines Superarbitrii der Medizinal Deputation, Widerlegung der in einem Artikel des Berl. Tagebl." vom 19. September

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1883 behaupteten Thatsache, daß der Bürgermeißer von Wten Effen einen feit einigen Tagen beschäftigungslofen, auf dem Wege Don Effen nach Alten Effen befindlichen frär flichen Arbeiter, welcher unterwegs vor Hunger obnmächtig geworden, habe durch zwei Polizeibeamte über die Grenze des Weichbildes der Stadt hinausbringen laffen, anstatt denselben in dem Alt. Effener Krankenhause unterzubringen. Die Ausweisung des unglücklichen sei dann durch zwei unters geordnete Polizei- Beamte in der Weise vollzogen, daß man Den förperlich hinfälligen Menschen mit rober Sewalt über die Weichbildsgrenze faft geschleppt und denselben dann in einem Chauffregraben habe liegen laffen, obne fich des Weiteren um ihn zu befümmern. Unmittelbar hernach sei der Unglückliche, der bei geeigneter Pflege vielleicht noch zu retten gewesen wäre, gestorben. In dem qu. Gutachten der Medizinal Deputation, welches von der Staatsanwaltschaft in der gegen die qu. beiden Beamten anhängig gewesenen Strafprozeßfache erfordert wor ben, war nach erfolgter Sezirung des Arbeiters als Totes ursache Blutausflug in das Gebirn( Schlagfluß) angeben und die Wahrscheinlichkeit hervorgehoben, daß der Verstorbene am Delirium tremens zu Grunde gegangen fet. Erst sechs Mo­nate nach der Veröffentlichung des qu. Art kels war nun eine Richtigstellung gefordert worden und der Angeklagte Berl batte Diffelbe, um nicht das Andenken eines Verstorbenen zu beschimpfen, nur theilweise zum Abdruck zu bringen für gut befunden. Dies wurde Die Veranlaffung

au der erhobenen Anklage. Die Straftommer war jedoch der Anficht gewesen, daß die geforderte Berichtigung durch Abdruck des Superarbitrii der Medizinal Behörde abgesehen davon, baß diefelbe erft sechs Monate später gefordet worden- als eine Berichtigung objet io unrichtiger Thatsachen nicht anzusehen sei und hatte unter Aufhebung eines den Dr. Berl zu einer Geldstrafe verurtheilenden schöffengerichtlichen Ürtheils auf Freisprechung erkannt. Das Kammergericht, von der entgegen. gelegten Anficht ausgebend, erachtete jedoch den Angeklagten zur Aufnahme der Berichtigung in ihrem ganzen Umfange für verpflichtet, da der qu. Artikel besagt, an dem Tode des Ar neiters seien die Beamten schuld gewesen, während dagegen das Super arbitrium die Wahrscheinlichkeit betone, daß Delirium tremens die Todesursache set. Im Audienz- Termin war der Angeklagte durch den Rechtsanwalt Michaelis vertreten, welcher zur Entlastung feines Klienten u. A. den Einwand geltend machte, daß die Berichtigung des Staatsanwalts vor end gültiger En scheidung in der Straffache gegen die qu Polizei Beamten, die die Verurtheilung eines der Beamten zu 8 Monaten Gefängniß wegen Auslegung einer hilflosen Berson zur Folge gehabt habe, gefordert worden. Die Straflammer beschloß die Vertagung der Sache zu einem neuen Termin und Einsichtnahme der Gerid tsaften des Landgerichts zu Effen in der qu. Straffache; sowie Vernehmung verschiedener Beugen über den Hergang des Vorfalls.

Ein gefährliches Verbrecher Kleeblatt beschäftigte geftern das Schwurgericht des Landgeric s I. Der erste An geklagte ist der Buchbinder Carl Gustav Epannagel, ein 52 jähriger Mann, der im Buchtbauſe ergraut ist. Unter seinen vielen Vorftrafen figuriren zwei Buchthausstrafen von 5 und 6 Jabren, die er wegen Münzver brechen erlitt und desselben Verbrechens wird er jetzt wiederum beschuldigt. Der zweite Angeklagte, der Schneider Hermann Carl Saffe bat nur eine Vorftrafe wegen Bankerotts erlitten, dagegen ist der dritte An­getlagte, der Bildhauer Mox Arthur Bartel, bereits wegen Unterschlagung, schweren Diebstahls und Münzverbrechens mit Gefängniß

und Buchthausstrafen belegt worden. Die beiden Letteren werden beschuldigt, falsche Fünfmart. ftüde, welche der Angeklagte Spannagel ange fertigt haben soll, sich verschafft und in den Verkehr gebracht fu haben. In frühester Morgenstunde des 2. Januar cr. er­fcien in dem Laden des Bädermeisters Op B, Rosenstr. 1, der Angeklagte Bartel, faufte einige Semmeln und gab ein Fünf­maitstud in Zahlung, welches sofort als urecht erkannt wurde. Der B. fizer wurde angehalten und bequemte fich bei seiner polizeilichen Vernehmung zu dem Geständnisse, daß er von dem Angeklagte Saffe eine Anzahl falscher Fünfmaikstücke erhalten, um dieselben auszugeben. In fieben Fällen set ihm Dieses gelungen. Bevor er den Op g'ichen Laden betreten, in Papier  habe er die übrigen falfifilate- fünf Stüd gemidelt in einer Mauerspalte, Ede der Rosen und Heidereuterstraße versteckt. Diese Angabe erwies fich

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nicht bereits bei einer früheren Gelegenheit geschehen war. Die Herren begaben sich in ein Gasthaus, Herr Henned theilte einigen Bekannten im Orte mit, daß Herr Dr. Ruge gekommen sei und der Schuhmachermeister Herzberg in Urba irug für die weitere Verbreitung der Nachricht Sorge. mochten fib 18 bis 25 Bersonen eingefunden haben, um Hem Dr. Ruge's politische Anschauungen zu hören, darunter be fanden sich aber auch der Bauermeister( Drtsvorsteher) Erot und der in Urbach stationirte Gendarm Hufschläger. Eine polizeiliche Anmeldung zu einer öffentlichen politischen Versamm lung lag nicht vor, es wurde auch kein Bureau gebildet und fein Bo figender gewählt. Die Anwesender beschränkten fich darauf, gestell Tagesfragen, welche sich im Rahmen der Politik hielten, dud Herrn Dr. Ruge beantwortet zu hören und somit nur eine freien Meinungsaustausch, eine Unterhaltung zu pflegen. D Gendarm. Herr Hufschläger, glaubte aber doch seiner vo gesezten Behörde von seiner Wahrnehmung Mittheilung mache zu müssen, und die Folge war, daß die Herren Weber un Dr. Ruge ein Jeder in 20 M. Geldstrafe event. Awei Ta Haft genommen wurden, weil fie ohne polizeiliche Anmeldung eine öffentliche polittiche Versammlung(§ 12 des Berein Gefeßes vom 11. März 1850) abgehalten hätten. Natür beantragten die Heren Weber und Dr. Ruge die gerid liche Entscheidung. Das Schöffenger cht zu Ilfeid tannte aber am 15. Januar b. J. im Sinne der Boli verfügung, es blieb also bei der festgelegten Strafe. Beg diese Entscheidung wurde die Berufung eingelegt und so f die Angelegenheit am Sonnabend Verbandlu

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vor der Straffammer des hiesigen Landgerichts. Herr Dr. Ru war nicht anwesend, er war vom persönlichen Erscheinen weg weiter Entfernung entbunden worden. Es vertrat ihn Reichstagsabgeordneter Albert Träger   von hier, der zugl die Vertheidigung des Herrn W ber führte. Aber nicht die drei deutschfreiftnnigen Bugen, Gutsbefizer Herma Bühling, Schuhmachermeister Herzberg aus Urbach und Leb a. D. Hennede von hier bezeugten eidlich, daß eine eigent Versammlung nicht stattgefunden habe, sondern auch die Beug Bauermeister Eprodt und Gendarm Hufschläger funden, Daß Die Zusammenkunft nicht den Eind einer Versammlung gemacht habe; erfterer fagte a nur so gesprächsweise erörtert worden daß Alles er fich aber auf die Einzelheiten nicht m daß befinnen könne. Eine längere Rede oder einen Vortrag Herr Dr. Ruge richt gehalten, sondern nur auf geite Fragen geantwortet. Der Herr Eifte Staatsanwalt v. gab zu, daß in bem Vereinsgefes eine Definition über was als Versammlung anzusehen, nicht gegeben sei. Man ftebe darunter sprachlich eine Zusammenkunft von Menid aber der Sprachgebrauch und das Gefühl des Bolles jel fepe jezt voraus, daß man darunter das Zusammenkommen einem gemeinschaftlichen bestimmten 8wed verftebe. Man p das Wort Versammlung" nicht anzuwenden bei gewöhnli Busammenfünften, sondern werde angewendet, es fich etwas Höheres, um politische Di handle, wie im vorliegenden Falle. Die Babl Personen, welche den Begriff einer Versamm gebe, sei nicht bestimmt; man dürfe aber annehmen, da bis 25 Personen schon eine Versammlung bildeten. Der getlagte Dr. Ruge habe lediglich fich den Wählern vor wollen, und zwar aus politischen Interessen, es seien zu b Zweck durch Boten mehrere Personen herangezogen worden der ganze Gang der Sache laffe darauf schließen, daß hier Versammlung" abgehalten worden sei. Herr Reichstagsab ordneter Träger wiedersprach dieser Aus; ührung unter Hinweis, daß der Begriff einer Versammlung die Ernennu eines Vorfigenden ac. in fich schließe, und daß eine bestim Anzahl von Berfonen nicht erforderlich sei. Der Gericht erkannte auf Freisprechung, da im vorliegenden Falle nicht zunehmen fet, daß eine öffentliche Versammlung im Sinne Vereinsgefezes stattgefunden habe.

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Soziales und Arbeiterbewegung.

Angra Pequena Wie heben fich die deutschen  nur beim Aussprechen dieser herrlichen Worte! Angra B brüllte der deutsche Chauvinist, Angra Pequena feuf

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Deutsche Auswanderungsbedürftige, Angra Bequena le

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108

sehnsüchtig die deutsche Jungfraudas Wort flang als wahr, doch waren die Geldſtücke inzwischen von so lockend: Angra Pequena! Welche Maffe von Gefuchen einer Dienstmagd gefunden worden, der fie abgenommen wur Herr Lüderig empfangen, die Absender derselben in das gelo den. Bartel gestand. ferner, daß zwischen ihm und Saffe ein Land hinüberzuführen, welches denn bald auch den glorrei Rendezvous auf 6 Uhr deffelben Tages auf dem Bahnhofe Namen Kaiser Wilhelms- Land  " erhielt. Und nun in's Alexanderplatz   verabredet worden war, woselbst ihm noch weitere einmal mit der ganzen Herrlichkeit vorbei! Lüderig konnte Falfifilate eingebändigt werden sollten. Bwei Kriminalbeamte, seinem Vermögen die deutsche Kolonie" nicht halten, Die ibn begleiteten, Tonnten sich somit leicht auch des Safe be mußte jüngst eine Aktiengesellschaft besorgen, damit Deutid mächtigen. Auf dem Wege zum Moltenmarkt versuchte der nicht blamitt" wurde. Diese Gesellschaft ist mit d Lettere etwas von fich au werfen, und eine Vifitation ergab, Krach zu Stande gekommen; die ganze Finanz- und Gefch welt steht ihr falt gegenüber. Alle Rolonialbegeisterung d dag er eine Rolle mit 15 Stüd falschen Fünfmartftüden bei ficb tug. Unter diesen Umständen mußte derselbe sein anfäng­verschwunden zu sein. Das Eldorado" Angra Pequena  liches Leugnen bald aufgeben und er hezeichnete den ersten An­fich nämlich in eine elende Bras- und baumlose Sand geklagten als den Fabrikanten der Falfifitate, welcher nun eben­verwandelt, auf welcher absolut feinerlei Kolonialbestrebun Im Verhandlungstermine wieder falls eingezogen wurde. gebeiben können, und auch die Silber und Kupferab holten die Angeklagten Saffe und Bartel ihr früher welche in den Gebirgen liegen, haben fich als der rei abgelegtes Geständniß, während der Haupiangeklagte Schwindel erwiesen. Die Probemineralien nämlich, Spannagel Alles leugnete. Derselbe zeigte eine auffallende, von Angra Pequena   an die königl. fächftsche Bergaladem faft apathische Ruhe, er will fich auf nichts mehr erinnern Freiberg   gefandt worden find, baben fich theils als wert fönnen und von einer Geistesstörung, die ihn drei Jahre in erzfreie Befteinsftüden, theils als Brauneifeners, Rothel Dalldorf zurückhielt, noch nicht genesen sein. Es find zur Eru­und Eisenglanz entpuppt. Das Tollste aber ist, daß die feines Geifteszustandes der Geheimrath Professor einem Bergingenieur Bohle als Rothgültiger trung Liman und der Oberarzt der Dalldorfer Jirenanstalt geladen der werthvollsten Silbererze) eingesandten Proben fi worden und diese bekunden in der That, daß der Angeklagte Eisenalan 3 erwiesen. Armer Lüderit! Arme Spannagel an Halluzinationen und Verfolgungswahn litt und periodisch noch leidet. Die Sachverständigen erklären ihn für gesellschaft! Armes Angra Pequena  ! Nun wird es nicht unjurechnur gefähig. Trogdem hat der Leptere seine Flucht lange dauern, da nach dem tollen Kolonialrausch der Kolon tazenjammer heranschleichen wird.

aus der Anstalt zu Dalldorf im Herbste v. J. durch einen Er wußte fich nämlich ziemlich raffinirten Koup ermöglicht.

bas Formular zu einem Urlaubsatteste zu verschaffen, welches er entsprechend ausfüllte und mit dem Namen des Arztes ausfüllte. Während der Angeklagte Bartel einräumt, durch seine ver

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Der Jahresbericht des Fabriken- Inspektors fr Großherzogthum Sachsen pro 1884 enthält einige Ang von allgemeinerem Intereffe, die Beachtung verdienen. nächst geht hervor, daß die Klagen über außerordentlich gebr

brecherische Thätigkeit einen petuniären Vortheil erzielt zu haben, Preise auch im vorigen Jahre fortbestanden. Die That

in den Fabriken war eine lebhafte, sodaß sonst übliche Ba in denselben, wie fie namentlich das Frühjahr bring eintraten. In der Textil Industrie  , ebenso wie in bet

zellans, Blas, Instrumentenbranche mußten Ueberstun

behauptet Saffe, daß er lediglich aus Mitleid für Spannagel, der früber viel bei ihm habe arbeiten laffen, die gefährliche Rolle eines Vermittlers übernommen habe. Der Staatsanwalt mußte auf Grund der ärztlichen Gutachten die Unllage gegen den Hauptangeklagten fallen laffen, plaidirte dagegen für Schul dig in Betreff der beiden andern Angeklagten und wollte nur dem Saffe mildernde Umstände zugebilligt wiffen. Die Ge schworenen mukten selbstverständlich die Schuldfrage, den Spannagel betreffend, verneinen und die übrigen bejahen. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten Saffe 1 Jahr ten Preise, welche durch die Ueberproduktion baupt

seine Vorstrafen fünf Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrver luft. Der Gerichtshof ertannte gegen Saffe auf 1 Jahr Ge­fängniß und gegen Bartel auf drei Jahre Buchthaus und drei Jahre Ehrverlust und Stellung unter Boltzetaufficht.

zur Bewältigung der Aufträge hinzugenommen werden. Der niedrigen Preise lonnte indeffen eine Erhöhung ber I nicht stattfinden, doch trat auch eine Herablegung ber nicht ein. Die Arbeitszeit bewegte fich zwischen 10, 11,

Stunden.

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Man fteht also, daß immer wieder trop der fl

lich entstehen, durch lange Arbeitszeit und Ueberstunden ne Ueberproduktion herbeigeführt wird. Da müffen Preise der Waa: en immer gebrüdtere werben, da müffen ja Arbeitslöhne immer mehr finden! Aus eigener Snitia fommen aber die Unternehmer nicht zur Bernunft, deshalb Nordhausen  , 13. April. Ein Nachspiel zur legten Wahl ein gefeßlicher Maximalarbeitstag der Ueberproduktion und faulen Konkurrenz ein Ende machen. Wohlfahrtseinrichtungen? Der anhaltische

bewegung beschäftigte vorgestern die Straffammer des hiesigen Landgerichts. Der Uebertretung des Vereinsgefeßes waren an

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getlagt die Herren Brauereibefizer Hermann Weber von hier beabsichtigt, auf dem Areal der früheren herzogl. Saline

und Gymnaftall brer Dr. Ruge aus Steglig bei Berlin  . Der

Dieses Urtheil hatte die Staatsanwaltschaft beim Rammergericht legtgenannte Herr war im benachbarten 13. hannoverschen nehm hervortretenden Wohnungsmangel in Leopoldshall

Wahlkreise( Grafschaft Hohnstein  ) Reichstagskandidat der deutsch   freifinnigen Partei. Am 25 Dftober begab er fich von Nordbaufen aus in Begleitung des Brauereibefizers Hermann Weber und des früheren Lehrers Hennede nach dem unwelt Nordhausen   gelegen en hannoverschen Dorfe Urbach, um_fich noch vor der Wahl, die bekanntlich am 28. Dftober statt­fand, den dortigen Wählern vorzustellen, soweit dies Berantwortlicher Bebatteur R. Gronem an berlin  . Drud und Berlag von War Bading in

hilfe zu schaffen. Der Fiskus offerirt freie Baustelle und gewiffe Bausumme, fordert dagegen das Verbleiben in ber werlichaft auf eine bestimmte Anzahl von Jahren, während wird. In derselben Weise ist die anhaltische Verwaltung gewährte Beihilfe durch Abzüge von der Löhnung zurüder reits in Neundorf bei der Anlage zweier neuen Straßen

gegangen.

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