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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 89

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

78. Sigung vom 16. April, 1 Ubr. Am Tische des Bundesrathe Don Boetticher, v. Scholz, v. Schelling, Lucius.

Bunächst steht der Gesezentwurf, betreffend die Ergänzung des§ 72 des Reichsbeamtengesezes, der durch die Kommiffion faft nur redaktionelle, durch gesperrte Schrift fennt lich gemachte Veränderungen erfahren hat, zur dritten Bes rathung. Der§ 72 foll fortan lauten:

Ein Reichsbeamter, welcher die ihm obliegenden Pflichten ( 810) verlegt, begebt ein Dienstvergeben und hat die Diszi­plinarbestrafung verwirkt.

War der Beamte vorher im Dienste eines Bundesstaates angestellt, so unterliegt er wegen aller in diesem Dienstver hältniß begangenen Dienstvergehen den Vorschriften des gegen­wärtigen Gesezes.

Jm Uebrigen ist wegen Handlungen, welche ein Reichsbeamter vor seiner Anstellung im Reichsdienste began gen hat, ein Disziplinarverfahren nur dann zulässig, wenn fene Handlungen die Entfernung aus dem Amte(§ 73 Nr. 2) begründen."

Abg. Dr. Möller: Bei der Ueberfülle neuer Vorlagen, unter der wir seit lange leiden, und die unserer Aufmerksam felt für wichtige Dinge leicht Abbruch thut, ist es das Vers Dienst des Abg. Kayser, den Aufschub der Verhandlung über ben vorliegenden Gegenstand angeregt zu haben, so daß man fich mit ihm vertraut machen fonnte, und manchem, der sonst Die Vorlage ruhig hätte paffiren lassen, doch schwere Bedenken gegen ihre Buträglichkeit und Dringlich teit aufgeftieдen find, und er nach dem Bedürfniß, nach der Lücke in der Gesetzgebung gefragt hat, welche ausgefüllt werden muß. Ift denn wirklich die Gefahr drin gend, daß durch das Eindringen unlauterer Elemente in den Reichsbeamten stand das öffentliche Intereffe geschädigt, oder Die allgemeine Achtung, deren er fich erfreut, vermindert wer den könnte? In den Motiven beschränkt sich die Begründung Der Vorlage auf den einzigen Fall eines Postbaurathes, der bei feiner früheren Anstellung im preußischen Staatsdienst bei der Ausführung eines Baues fich ein Bergehen hat zu Schulden tommen laffen und deswegen von der Reichsdisziplinarbehörde nicht gefaßt werden konnte. Nun wird doch aller Wahrschein lichkeit nach dies Vergehen nicht ein so sehr schweres sein, denn die preußische und die Reichsregierung leben doch nicht in ver­schiedenen Kontinenten, daß eine von der anderen nichts hört; beide stehen doch in so enger Verbindung miteinander, daß die Reichsregierung von einem schweren Vergehen Kenntniß er halten mußte, zumal bei Anstellung von Reichsbeamten die allergrößte Vorsicht beobachtet wird und amtliche Ausweise über ihr Vorleben und ihre bisherige Thätigkeit gefordert werden. Wahrscheinlich war also das Bergeben nicht der Art, daß es schon damals diesen Beamten von Seiten der preußischen Re­gierung in Disziplinar Untersuchungen verwickelt hätte, und wenn erst nachträglich solche Verstöße gegen dienstliche Instrut tionen zum Vorschein gekommen find, so hätte ich glauben sollen, Daß man dem Beamten jest Gelegenheit gäbe, Durch eine tadellose Amtsführung fein früheres Ver geben

wieder gut ชน machen. Das hätte doch gewiß den Reichedienst nicht gleich in empfindliche Verlegen heit und Gefahr gebracht, umsomehr, da wir doch erst kürzlich erlebt haben, daß man bei schweren fittlichen Vergehen viel nach fichtiger verfahren ist. Allerdings wurde da vom Minister der Grundsaz geltend gemacht, ein späteres Verdienst könne ein früheres Bergehen fühnen. Auch handelte es sich da nicht um die Uebernahme eines Beamten in den Reichsdienst, sondern in den preußischen Staatsdienst. Aber man wird doch nicht den preußischen Beamienstand mit einem geringeren moralischen Maßstab messen, als den des Reiches. Dieses von dem Bedürfniß nicht verlangie Gefeß schafft noch Gefahren, trop der bessernden Bemühung der Kommission, die Beamten gegen die willkür liche Anwendung des Disziplinarverfahrens in beschränkter Weise zu schüßen. Ihre Abhängigkeit wird zusehends ver­schärft, das Unwesen der Konduitenliften greift mehr und mehr um fich; was anders find denn die neuerdings verlangten Bes richte über die politische Haltung der in der Provinz Hannover gewählten Kreistags- und Ausschußmitglieder? Die Lehrer find der schärfsten Kontrole und Aufsicht unterworfen, in

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139

Feuillefon.

Gesucht und gefunden.

Roman von Dr. Dur. ( Forserung.)

,, Ah! Sie erwarten Jemand?"

Nun ja, meinen Freund, Mr. D'Brian, mit welchem ich auch im vorigen Jahre um diese Beit bei Ihnen war." ,, Den erwarten Sie?"

" Mein Gott, Sie machen ja ein Gesicht, als hörten Sie eine Gespenstergeschichte. Was ist denn daran Wunder­bares? Rönnte ich nicht mit ihm hier ein Rendez- vous ver­abredet haben?"

Nein, Mr. Strahlenau, in dem Falle hätte Ihr Freund hier auf Sie gewartet!" Was fagen Sie fragte Strahlenau, und jetzt war das Verwundern auf seiner Seite. Mr. D'Brian war bereits hier." Strahlenau schnellte empor. War hier

Nun ja; ich meine, wenn Sie ein Rendez- vous ver abrebet haben, so kann es nicht hier ein. Er ist expreß über den Dzean gekommen, wie er fagte, um die Gebirge an burdhreifen, und hat sich kaum länger als eine Stunde hier aufgehalten."

Wann war er hier?"

Diesen Mittag, Mr. Strahlenau!

gemacht?"

Wort.

Und hat bei dem Wetter die Tour ins Gebirge Wir riethen ihm Beide ab," nahm hier Baber das Wir haben alle Gründe der Vernunft erschöpft, baß er bleibe, aber er bestand darauf, ein Pferd zu haben, und ist vor etwa brei bis vier Stunden fort­geritten."

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Nachdenkend, den Kopf in die Hand gestützt, saß Strahlenau eine Weile.

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Mein Himmel, wenn ihm ein Unglüd begegnete?.. Also habe ich ihn doch verfehlt! Vielleicht komme ich gar zu spät und fann ihm nicht sagen, daß er nicht nöthig

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Freitag, den 17 17 April

April 1885.

Weblau fogar beim Besuch einfacher Wahlversammlungen. Unter solchen Umständen türfen wir nicht als neues Prinzip in das Disziplinargesez einführen, daß alle vor dem Antritt des Amtes begangenen Handlungen nach dem Maßstab dieses Gefeßes follen bemeffen werden können. Die Erzeption geringer, nur mit Didnungsstrafen zu rügender Vergehen beruhigt uns nicht, da z. B. das politische Verhalten eines Der vorgesepten Behörde abhängigen Beamten ihm Die höchfte Strafe, Dienſtentlassung, zuztehen fann. Das tann einem Postbeamten widerfahren, von dem die Reichspostverwaltung nach seiner Anstellung durch einen Denunzianten erfährt, daß er früher oppofitionell gewählt oder gar in diesem Sinne agitirt hat. Deshalb wird ihm ein Matel angeheftet und er tann aus seinem Amt entfernt werden. Einstweilen bitte ich Alle, die es mit dem Beamten ftande gut meinen und ihm noch einen kleinen Rest von Selbft. ständigkeit wahren wollen, dieses Gesez abzulehnen.( Beifall links.)

Abg. Hartmann: Jch bitte, das Gefes anzunehmen. Die Bedürfnißfrage ist vom Vorredner zwar bestritten, aber obne nähere Motivirung. Es gehört garnicht viel bantafte dazu, um fich vorzustellen, daß solche Fälle, wie der, welcher zu dieser Vorlage Anlaß gegeben hat, sich unter Umständen leicht wiederholen tönnen. Die Vorlage entbäit auch feines­wegs eine Besonderheit; vielmehr haben Württemberg und Baiern in ihren Disziplinargefeßen ähnliche Bestimmungen; und eine Analogie findet sich auch in der Rechtsanwaltsordnung, nach welcher ein Rechtsanwalt wegen Makelhaftigkeit seines Vorlebens aus seinem Stande ausgestoßen werden tann. Die Klagen über Willkür der Vorgesezten, der die Beamten durch bas Disziplinargesez preisgegeben seien, halte ich für durchweg unbegründet.( Beifall rechts.)

Abg. Kayser: Der Vorredner hat es recht leicht, zu fagen, daß ihm die Disziplinaroorschriften nicht zu hart er scheinen; er gehört eben zu denjenigen Beamten, welche das autoritative System vertreten, und die fommen ja mit den Disziplinargefeßen niemals in Konflikt. Wir find haupt. fächlich deshalb Gegner dieser Vorlage, weil wir eine völlig umfaffende Reform des gesammten Disziplinarwesens ver­langen, welcher durch diesen Entwurf präjudizert würde. Welch ein Mißbrauch kann nicht mit der jegt geltenden Bestimmung getrieben werden, der Beamte müsse fich würdig seines Amtes" zeigen! Ich erinrere nochmals an die Vorkommnisse mit verrn v. Bennigsen Förder; mit dem Affeffor Glogau ; und an den wunderlichen, erst fürzlich geschehenen Vorfall mit dem Schreiben eines Regierunge piäfidenten, welches die Frage der Bestätigung eines Bürgermeisters betraf.( Unruhe.) Den neulichen Ausführungen des Abg. v. Köller gegenüber ver wahre ich mich dagegen, als hätte ich den Beamter stand an gegriffen. Wir bezweden im Gegentheil, die Beamten beffer und unabhängiger zu stellen, ohne sie etwa von der Verpflich tung entbinden zu wollen, dem, was fie in ihrem Amiseid versprochen haben, nachzukommen. Ich verwahre mich also auch gegen die feinere Unterstellung des Herrn v. Röller, als hätte ich den Werth des Eides irgend herabseßen wollen; wir halten den Eid im Gegentheil für ein wichtiges Schugmittel gerade auch gegenüber streberischen Beamten.

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II. Jahrgang.

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verfolgt werden. Gerade auch der vorliegendr Falles handelte sich um den Bau eines Regierungsgebäudes in Schleswig hat bereits Veranlaffung zu parlamentarischen Verhandlungen gegeben. Die politischen Befürchtungen, die an diese Vorlage geknüpft morden find, hat man förmlich bet den Haaren herbeigezogen( Unruhe links), ich brauche nicht näher darauf einzugehen. Thatsächlich habe ich gegenüber Herrn Moeller noch folgendes richtig zu stellen: Wenn er bes hauptet hat, daß von der preußischen Regierung nach der politischen G- finnung der hannoverschen Kreisausschuß­mitglieder Erkundigungen ett gezogen worden seien, so hat er Dabei übersehen, daß diese Behauptung bereits offiziell dementirt worden ist.

Abg. v. Buol wünscht, daß in das Gesez eine Rautel Dahin aufgenommen werde, daß die Beamten, welche aus dem Landes in den Reichsdienst treten, nun nicht dis aiplinarisch schlechter gestellt werden, als fie im Landesdienst

waren.

Abg. Marquardsen erwidert, daß, wenn gewisse Ver geben im Reichsdienst strenger bestraft würden als im Landes dienst, die Beamten, welche in den Reichsdienst treten, fich diesen strengeren Bestimmungen doch freiwillig unterordnen. Es sei durchaus eine einheitliche Behandlung nöthig; der eine Reichs beamte dürfe nicht schlechter oder besser gest li werden, als der andere. Die Nationaliiberalen werden für die Vorlage

Bundes Tommiffar Geb. Rath Gutbrod wendet sich gegen den Abg. Buol, deffen Bedenken nur zutreffen würde, wenn Disziplinar und Strafgeieße auf einer Stufe ständen. Das set aber nicht der Fall, vielmehr handle es sich im Diszi plinarverfahren nicht so wohl um Verbängung von Strafen, als vielmehr um die Aufrechterhaltung der Ordnung des öffent lichen Dienstes.

Abg. Horwit, Referent der Kommission, weist die Vor würfe zurück, die vom Abg. Kayfer gegen die Beschlüsse der Kommission in der zwetten Leung erhoben worden wa en.

Abg. v. Röller: Die Abgg. Moeller und Kay er haben leide betont, daß fte im Intereffe des Beamtenstandes für die Ablehnung des vorliegenden Gefeßes eintreten müßten. Die Beamten werden wissen, was sie von den Sympathien der Parteien zu halten haben, die, ais uns die Novelle zum Be amtenpensionsgefeß vorgelegt, durch das Hineinziehen der Frage der Kommunalbesteuerung der Difiziere verhindert haben, daß die Reichsbeamten der Wohlthaten jenes Gefeßes theilhaftig wurden. Man hat behauptet, daß es der politische Grundsay der Konservativen set, teine Oppofition zu machen. Das ist eine Behauptung von Jemand, der gar nicht in der Lage ist, un fere Grund äße zu begreifen. Jo verwahre mich dagegen, dem Abg. Kayser in Bezug auf den Diensteid Anschauungen unterlegt zu haben, zu denen er fich flbit niemals bekannt hat. Ich habe mich lediglich gegen die Aeußerung gewendet, die ein hervorragender Führer seiner Partei gethan, daß man ja wiffe, was man von dem sogenannten Diensteid zu halten habe. Wenn Herr Kayser anderer Anicht ist über die Heiligkeit dieses Eides und somit seinen Fübrer desavouirt, so kann ich mich Darüber nur freuen. Herr Moeller will die Vorlage ablehnen, meil fte ihm tiefes Mißtrauen einflößt. Ich glaube, wenn wir jeder Voilage der Regierung mit Mißtrauen begegnen, so tönnen wir nicht mit Nußen rathen und thaten; dazu muß man Vertrau n haben und selbst mit Hand anzulegen und zu helfen bereit sein. Wer nur ein tiefes M ßtrauen gegen die Regierung kennt, der sollte lieber zu Hause gehen. Man fagt weiter, daß man das Gefeß ablehnen müsse, um die Selbstständigkeit der Beamten zu verstärken. Ein solcher Ge dantengang ist mir in dem Kopfe des Herrn Abg. Moeller r cht wohl begreiflich, aber mer nicht seinen Anschauungen hul digt, der muß für das G set stimmen, so wie es aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, in der Ueberzeugung, daß es uns die Handhab bietet, deren wir zur Jntatthaltung unseres Beamtenstandes bedürfen.

Staatssekretär von Schelling: Der Abgeordnete Moeller bat bestritten, daß der eine Fall, welcher zu diesem Geseze Anlaß gab, die Thatsache des Eindringens unlauterer Elemente in den Reichsdienst dargethan habe. Gleichwohl ist aber gerade dieser Fall von erheblicher präjudizieller Bedeu tung, namentlich deshalb, weil die Entscheidung nicht von einer Unterbehörde, sondern vom Disziplinarhof in Leipzig gefällt worden. Wir wollen doch nicht, daß der Reichsdienst ein iyl für Beamte werde, die sich vorher im Landesdienst verfchit haben. Wenn der Abgeordnete Moeller meint, daß alle Dienst vergehen immer augenblicklich nach ihrer Begehung zur Kenntniß der vorgesezten Behörden gelangen, so irrt er sich doch sehr darin. In dem erwähnten Falle z. B. handelt es sich um eine erhebliche Drdnungswidrigkeit eines Baubeamten, die erst entdeckt wurde, mehrere Jahre, nachdem sie begangen war, bei Prüfung der Rechnungen. Wenn Herr Moeller dann sagt, Die Regierung hätte beffer gethan, diesen Fall mit dem Mantel der christlichen Liebe zuzudecken, so muß ich mich darüber um so mehr wundern, als erst furz bei anderer Gelegenheit gerade Die Partei des Herrn Möller das größte Gewicht darauf gelegt hat, daß alle solche Dienstvergehen mit unnachfichtlicher Strenge hat, daß alle solche Dienstvergehen mit unnachfichtlicher Strenge

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hat, sich vor den Augen der Menschen zu verbergen, daß Niemand ihn verfolgt, daß die Vaterarme sich sehnsüchtig ihm entgegenstreden. Wenn das Schicksal grausam genug wäre, ihn zu vernichten, ehe ich, der rettende Bote, ihn aufzufinden vermag?"

Das waren die Gedanken, die ihn beschäftigten und die ihm seine muntere Laune vollständig raubten. Nach einer langen Pause richtete sich Strahlenau wieder auf.

,, Was Sie mir da sagen, ändert allerdings meinen Plan," begann er. Diesen Abend kann ich freilich nicht mehr fort, das ist unmöglich, aber morgen in all r Frühe werbe ich abreisen... Welchen Weg nahm Mr. D'Brian! Wiffen Sie mir das zu sagen?"

Glenmore." Freilich; den bekannten Weg nach der Schlucht von

Die gefährlichste Partie," ergänzte ergänzte Strahlenau. Diese Schlucht tönnte sein Grab werden."

Das haben wir ihm auch gesagt," bemerkte der Bader. Er bestand aber darauf; es war, als ob das wichtigste Geschäft ihn dahin triebe, und doch wollte er nichts, als die schwarze Here aufsuchen."

Ich weiß, ich weiß," versette Strahlenau. Die bee.- Alle Teufel, bei solchem Wetter den Weg nach Alte hat ihn vollständig verhert! Es ist eine wahnsinnige der Schlucht von Glenmore einzuschlagen! Nun, und wenn's in die Hölle selber ginge, ich muß ihm nach. .... Mr. Rnog fann ich morgen früh ein Pferd haben?"

Ich habe keins mehr zur Verfügung, Mr. Strahlenau," antwortete der Wirth. Das einzige Reitpferd, was ich besize, habe ich ihrem Frennde, dem Baronet D'Brian ge geben; Sie aber fönnen morgen das feinige nehmen, das bis dahin hinlänglich ausgerubt ift."

,, Mir auch recht. Ich muß ihn auffuchen und ihn finden- lebendig oder todt."

Sie wollen ebenfalls nicht wenigstens warten, bis das Wetter günstiger ist?"

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Rann nicht, darf nicht! Es handelt sich darum, ein Menschenleben nicht eins, mehr als ein Menschenleben zu retten: Einen alten, wehklagenden Vater und einen

Abg. Richter: Der Parteigrundsat der Konservativen läßt sich in der That leichter zusammenfaffen als der anderer Parteter. Er lautet ganz einfach: wie der Kanzler will, wir hal­ten still. Macht er Freibandel, so macht die Rechte mit; macht er Schußsoll, so fir d Sie Schutzöllner, vielleicht wer den Sie Aue in nächster Zeit wieder Freihändler. Daß wir Durch unsere Haltung das Zustandekommen des Pensionsge fezes vereitelt hätten, ist unrichtig. Wenn das Beamten­

verzweifelnden Sohn glücklich zu machen, Mr. Knox, und da darf man nicht säumen.-Gute Nacht!"

Das waren neue Räthsel für den Wirth und seinen Freund.

Das Gebiet ihrer Kombinationen, ihrer Vermuthunger aller möglichen und unmöalichen Dinge war so erheblich erweitert durch diese dunklen Andeutungen Strahlenau's, daß es bereits später Abend war, als die Beiden noch immer am Ramin saßen, ohne das Thema hinlänglich ers schöpft und ohne auch nur einen Schritt weiter ins Klare gefommen zu sein.

Strahlenau nahm sein Abrndeffen in einem warm ge heizten Zimmer ein. So verlodend und appetitlich auch die Speisen waren, welche die Küche des Wirthes von Bladfield geliefert, das, was er erfahren, hatte ihm den Appetit verdorben.

Unaufhörlich beschäftigte ihn der Gedanke, daß er zu spät gekommen sein möchte. Zuweilen überkam ihn eine gewiffe Angst und Unruge.

Mehr als einmal erhob er sich und griff nach seinem Belz, als wollte er sogleich fort; das Gebeul des Sturmes aber, der den Schnee an die Fensterscheiben peitschte, erin nerte ihn daran, daß es unmöglich sei. Mitternacht war längst vorüber, als er sich endlich zur Ruhe begab, aber

der Schlaf floh ihn.

Die Sorge um den lieben Freund, den zu retten er gekommen war, und den er doch vielleicht nicht mehr retten fonnte, ängftigte ihn in wilden Träumen, die ihm allerlei Schredbilder vorspiegelten.

Bald sah er seinen Freund O'Brian er würgt von der schwarzen Here- bald sah er ihn tief unten in einem Felespalt zerschmettert liegen bald sah er ihn im Schnee fteden und jammernd feine Hände ausbreiten; und er fonnte ihm nicht zu Hilfe eilen, weil eine unübersteigliche Kluft ihn von Jenem trennte. Er war frob, als endlich der Morgen den wüsten Traumbildern ein Ende machte. Der Tag war faum angebrochen, da stand er bereits ange kleidet da und befahl dem Hausdiener, daß man fein Pferd vorführe.

( Fortsetzung folgt.)