penfionsgeset nicht zu Stande gekommen ist, trifft die Schuld dafür allein die Regierung und den Theil der Konservativen, der sich auf Seiten derselben stellte.( Sehr richtig! links.) Was dieses Gefes betrifft, so hat der Regierungskommiffar zur Rechtfertigung desselben angeführt, daß die Beamten ja freis willig in den Reichsdienst eintreten, das beweist zu viel. Mit einem solchen Grundsat tann man das schärffte Disziplinars geses rechtfertigen. Auch in der Türkei , wo ja wohl für Disziplinarvergehen die Strafe des Bauchauffchligens festge fegt ist, treten die Beamten freiwillig in den Staatsdienst ein ( Heiterkeit). Der Herr Staatssekretär hat gesagt, daß ohne ein folches Gefet Gefahr vorliege, daß der Reichsdienst zu einem Asyl für Beamte werde, die fich in ihrem früheren Leben verfehlt. Aber liegt nicht eine viel größere Gefabr darin, wenn, wie bas jüngst geschehen ist, ein Beamter angestellt wird, von dem man weiß, daß er fich verfehlt hat, und gegen deffen An ftellung aus diesem Grunde von seinen Kollegen Protest eingelegt worden war? Der Herr Staatssekretär hat gemeint, daß die Beispiele von der Beeinflussung der Beeinflussung Der Beamten durch ihre Vorgesetzten an den Haaren herbeigezogen seien. Das ist durchaus nicht der Fall, fie drängten fich uns auf aus den Erfahrungen, die wir in dem klassischen Lande der Beeinflussungen, in Ostpreußen , gemacht haben. Eist jüngst find dort Lehrer in Disziplinarstrafen nur darum genommen, weil fie einem Vortrage beigewohnt, den ich in Insterburg gehalten habe. Was den bannoverschen kall bes trifft, so ist derselbe allerdings berichtigt worden. Allein der Vorfall war durch den Hannoverschen Kurier" verbreitet wor den; man sieht daraus, weffen selbst die nationalliberale Bartet von dem gegenwärtigen Parteiregiment sich versteht. Dazu tommt noch, daß in der lezten Beit eine besondere Methode bei der Disziplinirung Blaz gegriffen hat. Man verpflichtet Die Beamten, über die Disziplinirung Niemandem, vor allem teinem Abgeordneten Mittheilung au machen. Darin ist der Grund zu suchen, weshalb eine ganze Reihe von Disziplinis rungen nicht zur öffentlichen Kenntniß gelangt, darin zeigt sich aber auch, wie ein Parteiregiment die ihm verliehene Macht zu Beamtenbeeinflussungen ausnutt. Mit einer solchen Regierung Tönnen wir wohl Geseze machen, aber wir können ihr nicht einen Paragraphen bewilligen, der das diskretionäre Ermessen derselben noch weiter steigert. Aus diesem Grunde und weil wir die vorliegende Frage nicht anders regeln wollen als im Busammenhang mit em Disziplinargeses, werden wir den Ge fegen wuif ablehnen.( Beifall lints.)
"
Abg. Dr. Möller: Ich möchte zur näheren Begründung deffen, was ich vorhin gesagt habe, auf meine Enthebung vom Amte hinweisen. Dieselbe erfolgte, weil ich auf einem Banket zu Ehren eines liberalen Abgeordneten einen Toast auf den felben ausgebracht hatte und weil ich zweitens einer Versamm lung von Wählern beiwohnte, welche eine Resolution gegen Die verfaffungswidrigen Preßordonnanzen faßte. Diese Dinge wurden als Dienstvergehen der allerschlimmsten Art und als ein unwürdiges Verhalten bezeichnet, durch das ich die erfor derliche Achtung verloren und mich des öffentlichen Vertrauens unwürdig gemacht habe Angesichts solcher Thatsachen haben wir das Recht, einiges Mißtrauen gegen die Ausdehnung der Disziplinargewalt zu begen. Denn wenn auch die Persönlich teiten im Minifterium gewechselt haben, der Geist ist derselbe geblieben. Wenn auch an den Abg. v. Köller niemals das Anfinnen gestellt worden sein mag, Konduiter liften zu führen, von anderen Beamten ist mir bekannt, daß dieses Anfinnen nicht blos an sie gestellt, sondern auch ausgeführt worden ist. Ich muß deshalb meine Aeußerungen in ihrem ganzen Umfange aufrecht erhalten.
Kommissar Geh. Rath Gutbrodt: Die Entscheidung in einem Disziplinarfalle ist teine willkürliche und vom Belieben der vorgefeßten Behörde abhängige, sondern wird von einem mit allen Garantien ausgestatteten höchsten Disziplinargerichtshof getroffen.
-
Abg. Raiser: Der Abg. v. Köller wird als Mitglied der Wahlprüfungskommission am wenigsten die ungebührliche Einwirkung auf die Beamten in Abrede stellen können. Ich erinnere besonders an das Disziplinarverfahren gegen die beiden Danziger Ingenieure, die für die Wahl des Abg. Rickert eingetreten waren. Wäre daffelbe auch eingeleitet worden, wenn fie für den konservativen Gegenkandidaten gewirkt hätten? Ich glaube übrigens, daß eine Agitation für den Landrath eber geeignet ist, die Achtung zu nehmen, als die für einen un abhängigen Kandidaten. Es kommt vor Allem auf die Form, in der agitirt wird, an; daß aber die Form der tonservativen Kandidaten eine passende ist, bezweifie ich. Es giebt manche Fragen, in denen ich den Konservativen nabe geftanden habe. Ich lenne auch die konservativen Grundsäße und wünsche nur, daß der Abgeordnete v. Köller die Grundsäge meiner Partei ebenso gut tenne. Der Geheime Rath Wagener urd Rudolf Meyer find für mich konservative Männer, die Beachtung verdienen. Ich bitte auch Herrn von Röller das zu lesen, was z. B. Wagener über die fonservative Partei und und ihre Parteiführer fagt; es wird für ihn lehr reich sein. Grundsaploftgkeit habe ich der konservativen Partei nicht vorgeworfen. Wenn ich aber daran denke, daß erst vor Kurzem hier ein konservativer Abgeordneter fich entschuldigen mußte, daß er gegen die Regierung stimme, weil er sich seinen Wählern gegenüber gebunden habe, dann fann ich allerdings, so großen Refpett ich vor einigen fonservativen Schriftstellern und Nationalökonomen habe, den Glauben an die Festigkeit in den Grundfäßen in Bezug auf die fonferoative Bartei in allen ihren Mitgliedern nicht baben. Möge der Abg. v. Köller mit mir einmal bei den Gastwirthen herumgehen, dann wird er hören, we chen großen Nachthellen sich biefelben ausgefeßt glauben, wenn fie ihre Räume oppofitionellen Parteien öffnen. Man sagt: mer fein Vertrauen zur Regierung hat, soll nicht hierher in den Reichstag kommen. Ich meine, es sollen hier nicht blos Vertrauenspersonen der Regierung fizen; wir fizen bier als Vertreter des Volkes und nicht als Vertrauen@ personen. Wir find im Gegentheil der Meinung, daß die Regierung gehe, wenn wir fein Vertrauen zu ihr haben. Es wird gesagt, wir find bemüht, Mißtrauen gegen die Regierung zu erregen. Auf der einen Seite lobt uns der Sohn des Reichstanzlers in Wählerversammlungen, und hier in Berlin werden wir ausge wiesen. Wir können faum wissen, woran wir sind. Das Bei spiel des Abg. v. Moeller sollte uns warnen, der Erweiterung der Disziplinargewalt zuzustimmen. Ich will den Entwurf nicht, damit wir zu einer Revision des Disziplinargefeßes fommen. Auch das Zentrum hat ebenso wie die Deutsch Freifinnigen und die Sozialdemokraten allen Grund, in Hin blid auf die Bukunft in diesen Punkten vorsichtig zu sein. ( Beifall links.)
Abg. Dr. Moeller: Die Entscheidung, die ich vorhin angezogen habe, ist auch von einem solchen obersten Dis siplinargerichtshof gefällt, wie ihn der Herr Kommiffar ange führt hat.
Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion wird das Gefes, nach einer furgen Replit des Aba. v. Röller gegen den Abg. Kayser, gegen die Stimmen der Deutschkonservativen, der Reichspartei und Na tionalliberalen abgelehnt.( Beifall links.)
Darauf wird die zweite Berathung der Bolltarifnovelle fortgesetzt, und zwar werden zunächst die noch auss stehenden Abstimmungen erledigt. Die Bollfäße für Asbest und Asbest waaren werden nach der Vorlage angenom men. Danach sollen Asbefifiber, auch gereinigt, ebeftfitt und Asbestan firicmaffe zollfrei sein; dagegen Pappe und Papier aus Asbest ungeformt mit 10., geformt mit 24 M., Garne, Schnüre, Stricke mit 24 M., Gewebe mit 40 M., andere Asbestwaaren mit 60 M. pro Kilogr. verzollt werden, Die drei letzten Kategorien auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien.
Der Antrag Biehl, auf 3ement einen generellen Boll von 0,30 M. einzuführen, wird abgelehnt, dagegen der Vorschlag, Sement, land- und fluß väits eingehend, mit 0,30 M. per Doppelzentner zu verzollen, von einer aus Konservativen Reichspartei, Zentrum und dem nationalliberalen Abg. Sedlmayr bestehenden Mehrheit angenommen.
Für Schlemmtreide beantragt Abg. Delbrüd einen Boll von 1 M.; Abg. Graf Stolberg einen solchen von 0,30 M. pro Doppelzentner.
Abg Delbrüd begründet seinen Antrag mit Hinweis auf den Nothstand, welcher für die Schlemmt eideproduzenten auf Rügen durch die ausländische, namentlich skandinavische, Ronkurrenz entstanden set. Wenn in dem Meistbegünstigungs vertrag mit der Schweiz Schlemmkreide zollfrei gelaffen sei, gegenüber den meistbegünstigten Staaten also der Boll nicht in Geltung lommen tönne, so bestehe doch mit Dänemart fein Meifi begünstigungs. Vertrag; die Konkurrenz der dänischen Schlemmfreide wenigstens würde man also durch den Zoll abwehren können. Vielleicht würde es auch möglich sein, den Boll nur von der seewärts eingehenden Schlemmkreide zu erheben.
"
Abg. Langerhans erklärt den Antrag Delbrück für ein faft noch fühneres Unternehmen, als es der Antrag auf einen Bementzoll war. Von einer Fabrikation" von Schlemm treide könne bei der einfachen Art der Gewinnung dieses Produktes kaum die Rede sein; ebensowenig von einem Schuß nationaler Arbeit, da höchstens 200 Arbeiter auf Rügen mit der Gewinnung der Schlemmkceide beschäftigt find. Die Preise des Artikels im Inland würden durch den Boll kaum steigen, da Rügen viel mehr Kreide produzirt, als es im Inlande abseßen fann, die dänische Kreide aber dauernd höher im Breise steht, als die Rügensche. Die deutsche Ausfuhr an Schlemmfreide übertrifft auch den Import erheblich. Durch den Zoll tönne höchstens dem Süden und Westen Deutsch lands die Kreide vertheuert werden, was für die dortige Farben und Goldleiftenfabrikation ein erheblicher Nachtheil sein würde.
zu
Staatssekretär v. Burchard weist darauf hin, daß es in Folge des Meistbegünstigungsvertrages mit der Schweiz nicht angänglich sein würde, den Boll von den anderen meist begünstigten Staaten zu erheben. Es würde höchstens möglich sein, die Schweiz einer Konzeffton in Dieser Beziehung zu bewegen. Indeffen sei ein großer Theil Deutschlands auf den Import ausländischer Schlemmfreide angewiesen, und wenn man etma nur die seewärts eingehende Kreide verzollen wollte, so würde das den Erfolg haben, daß dieselbe ausländische häfen aufsucht und von dort landeinwärts zu uns importint wird. Das führe lediglich zu einer Schädigung der deutschen Schifffahrt. Ueberhaupt sei der Boll von 1 M. doch ein bischen sehr hoch. Er ftelle dem Hause die Beschlußfaffung anheim.
Abg. Broemel hält es für sehr bedenklich, an den mit der Schweiz nun schon seit 20 Jahren bestehenden handels politischen Vereinbarungen jegt eine wenig motioitte Aenderung zu treffen. Bei einer früheren Gelegenheit habe Herr v. Burchard fich auch viel entschiedener in diesem Sinne ausgefprochen. Es tomme hinzu, daß, wenn man den Kreide import aus Dänemark verhindere, Dänemark seinerseits den sehr erheblichen Bementimport aus Deutschland , der bereits über 200 000 Doppelzentrer betrage, labm legen würde. In diesem Sinne haben sich bereits dänische Schlemmfreide- Produzenten geäußert.
Abg. Delbrüd erklärt sich mit dem Antrag Stolberg ein verstanden.
Bei der Abstimmung wird jedoch der Boll mit allen gegen die Stimmen von fünf oder sechs Konservativen a b gelehnt.
Die nunmehr vorgenommene Abstimmung über den An trag, 8ichorten mit 1 M. zu verzollen, ergiebt die An. na hme deffelben mit 110 gegen 109 Stimmen.
"
Die Pofitionen Erzeugnisse des Landbaues, anderweitig nicht genannt und häute und Felle, robe, zur Lederbereitung, auch enthaart, fret" werden ohne Debatte genehmigt.
Die Bofition Literarische und Kunstgegenstände frei" wird nach der Vorlage ohne Distuffton angenommen.
Für Branntwein aller Art, Arat, Rum u. s. w. in Fäffern und Flaschen schlägt die Vorlage eine Bollerhöhung von 48 auf 80 M. vor.
Abg. Lucius beantragt, die Erhöhung auf 60 M. zu ermäßigen.
Nachdem Abg. Lucius seinen Antrag begründet, wird ein Vertagungsantrag angenommen.
Schluß 4% Uhr. Nächste Sigung Freitag 12 Uhr. ( Bolltarif.)
Abgeordnetenhaus.
53. Sigung vom 16. April, 10 Uhr Am Ministertisch: von Butttamer, von Goßler und Kommiffarien.
Der Antrag des Abg. v. Eynern wegen gerechterer Ber theilung der Kosten der örtlichen Polizei ist von der Gemeindetommiffion berathen, welche dem Hause folgenden Antrag unterbreitet: Die Staatsregierung aufzufordern: a) in Er wägung zu sieben, ob in einzelnen Gemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung besonderen Staatsbeamten übertragen ist, diese den durch die Gemeindeordnungen dazu bestimmten Beamten übertragen werden fann; b) balothunlichst einen Gefeßentwurf vorzulegen, durch welchen für diejenigen Städte, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung durch besondere Staatsbeamte geführt wird, die Beitragspflicht zu den Koften dieser Verwaltung unter Aufhebung des§ 3 des Gesetzes vom 11. März 1850 für Staat und Gemeinden neu geregelt wird". Abg. Belle beantragt: dem Antrage a. der Kommission folgendes hinzuzufeßen: und ferner, ob in den Gemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung besonderen Staats beamten übertragen ist, diese Uebertragung nicht auf die Wahrnehmung der Sicherheitspolizei beschränkt werben fann".
Abg. Göttin g dagegen beantragt, dem Antrage a) ber Kommission folgenden Busaz zu g'gen; und ob in den Ge. meinden, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung besonderen Staatsbeamten übertragen ist oder wird, den Gemeindeorganen einzelne Zweige der Polizeiverwaltung zurüdjugeben resp. zu belaffen find."
Abg. Belle: Niemand wird sich der Hoffnung hingeben, daß durch die vorgeschlagene Resolution a. ein bedeutendes finanzielles Resultat erzielt werden könne. Denn für die Ver fehrszentren ift es ein Bedürfniß, daß dort die Polizeiverwal tung in den Händen des Staates liegt. Der finanzielle Effekt aber, der dadurch erreicht wird, daß den kleineren Städten die Polizeiverwaltung zurückgegeben wird, ist kaum der Rede werth. Meine Freunde halten die Regelung der Sache nach unferem
basel Besc bei und
10. S
word
Einri zeich
Die e
zum
Eindruck, wenn z. B. der überwachende Beamte in den Sad tritt, wo ein Vortrag über Pestalozzi gehalten werden soll, und fragt, was ist denn eigentlich Pestalozzi; der Mann muß nidi nur den Vortrag anhören, sondern die ganze Nacht noch über Pestalozzi schreiben und den Bericht dem Bolizeipräsidium ein reichen. Wenn diese und ähnliche Dinge mehr angesehen wi den, so würde sich die Polizei verringern laffen, oder man würde mit denselben Kräften für die Nachtzeit oder den font gen Bedarf mehr ausrichten fönnen. Bei Nacht ist Berlin ohne polizeilichen Schuß. da ist die Stadt unter dem Nacht wächter.( Heiterkeit.) Dafür ließen fich die ersparten Mitte schule beffer verwenden. Unser Antrag geht eigentlich ni aus unserer Initiative hervor; er ist früher einmal misfi Herrenhause, und zwar von der äußersten Rechten, all Kom im Sinne einer tonservativen und deutschen Boli fomm Itegend, gestellt worden. Ich hoffe, daß derselbe auf alle fichtli Seiten des Hauses Beifall finden wird, bei den Konservation über eben weil er fonservativ ist, bei meiner Partei, meil den Bürgern giebt, was ihnen zusteht, bei dem Bentrum w er namhafte Ersparnisse herbeizuführen geeignet ist, und den Nationalliberalen, weil er sowohl fonservativ wie like ift.( Lebhafte Heiterkeit.)
Geheimer Rath v. d. Brinken: Die Staatsregler wird gegenüber der Resolution a. noch einmal in Erwägu nehmen, ob vielleicht in der einen oder anderen Stadt, dies bereits früher in einzelnen Fällen geschehen ist, die sta liche Polizeiverwaltung aufgehoben werden kann. Was Modus einer besseren Bertheilung der Kosten betrifft, so batt die Bedenken, welche die Staatsregierung dahin geführt hab von einer Vorlage in dieser Richtung abzusehen, feinen gru fäßlichen Charakter, sondern es schien nicht an der Zeit, e bie Intereffen der Kommune schädigende erhebliche Aenden vorzunehmen. Dagegen muß die Staatsregierung durchaus da stehen bleiben, daß die Scheidung der Polizei in Wohlfah und Sicherheitspolizei, und die Uebertragung der erster en Die Städte nicht angängig sei Die Bedenken der Sta regierung find durch die Ausführungen des Abgeordn Belle nicht widerlegt. Eine flare Begriffsbestimmung für fahrts und Sicherheitspolizei, die dem Antrage vorange müßte, exiftirt nicht, und die vorhandenen Definitionen g weit auseinander. Mit der alten theoretischen Scheidung Schuß der Gemeindeinteressen und Förderung der Gemein interessen ist auch nicht viel anzufangen, namentlich noc Die Verhältniffe der Polizei fich so erheblich komplizirt ha Wenn nun der Abg. Belle darauf Bezug genommen hat, doch die Gesetzgebung fich die Unterscheidung angeeignet so ist das zwar zuzugeben, aber es muß hinzugefügt wo Daß die Staatsregierung diesen Weg niemals aus eigener fchließung betreten hat; es geschah dies immer in Folge Amendements der Landesvertretung. Wenn mit dem Goetting gemeint sein soll, daß der eine oder andere 3 der Polizei den Gemeinden übertragen werden soll, so ha Staatsregierung nichts Wesentliches dagegen einzuwen dieser Weg ist ja schon bisher beschritten worden. Wenn eine prinzipielle Scheidung dahin beabsichtigt wird, daß Zweige ein für allemal den Städten übertragen oder laffen werden sollen, so würden gegen den Antrag die Bedenken Platz greifen wie gegen den des Abg. Belle, auch in geringerem Grade. Der Staatsregierung erschei Uebertragung einzelner Zweige der Polizei an die Städte mit der größeren Sorgfalt und Berücksichtigung der tha lichen Verhältnisse in jedem einzelnen Falle angängig.
Abg. Goetting: Nachdem der Regierungstommiffa der Kommission und nunmehr auch im Plenum die Scheib in Wohlfahrts- und Sicherheitspolizei, weil praktisch und führbar, für unannehmbar erklärt hat, habe ich eine an Faffung des Antrags Belle vorgeschlagen, welche diefe Dung vermeidet. Wenn die Staatsregierung gewiffe 3 der Polizei an die Kommunalverwaltungen abtritt, tann Summe der Zweige ja das ausmachen, was man unter fahrtspolizei versteht, und was man der Sicherheitspolizei überstellen könnte. Ich will damit nicht einen gewiffen von Befugnissen festlegen, der ein für allemal ben übertragen werden soll. Mein Antrag beabsichtigt ebenso wie der Kommissionsvorschlag die Regierung wägung auffordert, ob nicht in gewiffen Städten die Bolizeiverwaltung ganz aufgehoben werden könne, diefelb um Erwägung zu ersuchen, ob und inwieweit in Städt Die staatliche Polizei besteht, einzelne Zweige den Komm zurückgegeben werden können.
fraalid
Abg. v. Minnigerode: Meine Freunde und ich den für die Kommissionsanträge stimmen.
Abg. Bachem erklärt sich mit den Beschlüssen der misfion durchaus einverstanden.
batte
um 2
April
Mart
tomm
Erwä
Я
zur
eines tönne fte de meind
ย
genom
91
schrift Realfo höhere
empfe
g
1. Dom
( Gym
Brore
Daffelb
Ran
2
anstal
an fta auch
berecht
ร
Dr. A
möglic
Regul
Der L
und
Die
sieben
Fürso
beamte
audget Staat
ordnun
A
miffton licher
20
hältnif Betiiu
thtlich
stehe e mit de licher(
ten hi
20
Wärm
eignet
ren Bi
A
gelebrt
Lebrer,
Bleichf
Richter
fann,
S
zuüben
liches
chinef
Momer
M
Abg. v. Eynern: Daß in sämmtlichen Verkehr Die Polizei eine ftaatliche sein müsse, lann ich dem Abg nicht zugeben; für die Hauptstadt trifft das allerdings Uebrigen aber wird es fich fragen, was man unter Wel zentren versteht. Eine prinzipielle Scheidung in Wohl und Sicherheitspolizei ist nicht möglich. Die zu überwei Zweige der Polizei werden fich nach den einzelnen richten müssen. In Berlin ist z. B. die Straßen- und polizei ohne eine prinzipielle Regelung der Sache an die zurüdgegeben worden; in Festungsstädten würden die und Straßen unzweifelhaft in den Händen des Staates b müssen. müffen. Der Antrag Götting hat dagegen nach Meinung fein große Bedenten; derselbe stellt indeffen weiter fest, als was schon gegenwärtig in Geltung bringt dies nur nochmals zur Deklaration.
if
Unter Ablehnung beider Amendements gelangt ber misfionsantrag mit großer Majorität zur Annahme.
Es folgt eine Reihe von Kommissionsberichten Petitionen.
Die Beßiger des Dorfes Langenau , Kreises Bron bitten, dahin wirten zu wollen, daß die Regierung Schuße des an der genannten Drtschaft belegenen ufers dasselbe mit Buhnenbauten versehe.
Weld
schloffen, die Petition der Regierung zur Berücftigun Auf Antrag der Agrarfommission wird ohne Debat hin zu überweisen, als im Verwaltungswege Fürsorge ufers bei Langenau vorgebeugt werde. zu treffen sei, daß dem weiteren Abbruch des linken We
Ueber die aus Ostromekko, Kreis Kulm , eingegangen zahlreichen Unterschriften versehene Petition um Aband des§ 5 im Geses, betreffend die Befugnisse der Strom verwaltung gegenüber den Ufe befizern an öffentlichen Fl wird in Erwägung, daß Betenten dem§ 5 eine furth auslegung geben, und in Erwägung, daß in dem fargen sammelt find, welche eine Abänderung begründen refp.
fertigen fönnen," zur Tagesordnung übergegangen. Die Petition Der Elbschiffmühlenbefizer Gaudiis
11.
Morschlage für die beste. Wie die Märkte geordnet, das Feuer in 3wethau u. a. Orten um Abänderung und Ergänzung
löschwesen adminiftritt, wie die Straßenpolizei gehandhabt wer den soll, das wissen doch die Städte ebenso gut, wie der Staat. Man verlangt doch nur wegen der Sicherheitspolizei, daß die Verkehrszentren eine staatliche Polizeiverwaltung haben sollen. Die Einwendung der Staatsregierung in der Kommiffion, daß ein Unterschied zwischen Sicherheitspolizei und Wohlfahrtspolizei nicht zu statuiren sei, ist nicht zutreffend. Jedenfalls ist er praktisch Durchführbar.
den Schuß ihrer Mühlen gegen die Beschädigungen. burd Schifffahrt betreffenden Bestimmungen und um Durchfib der vom Staate eventuell beabsichtigten Erwerbung der b mühlen wird auf Antrag der Betitionsfommiffion der E
regierung zur Erwägung überwiesen.
i
Die Petition der Fischer Wiggert und Genoffen thenow um Abänderung einzelner näher bezeichnet ftimmungen der Fischereiordnung und der Ausfüb der Agrarkommiffton, der Staatsregierung als Materi
schleswig holsteinischen Städteordnung. Innerhalb der Sichers bestimmungen zu derselben, beschließt das Haus auf
-
heitspolizei in Berlin ich komme damit auf eine alte Klage zurüd fönnten große Summen gespart oder zu befferen Zwecken verwendet werden; ich denke namentlich an die Ueber wachung von Vereinsversammlungen. Nach dem Vereinsgesetz hat die Polizei das Recht, aber nicht die Pflicht, dieselben zu
überwachen. Es macht nun einen lächerlichen und traurigen
Der Berfil
Die Revision der Fischereigefeggebung zu überweisen. Dreiundzwanzig Hausväter der Gemeinde Lebno der löniglichen Regierung zu Danzig , daß die Haudoda
de
3.
viel me Borsch lehnun wenn
Die R
eine g
preußi
unser
deshall
gewort
führun
Die et wie di
Daher
hältniß
höchfte
Die M
fein w
tomme
tellun
betrifft
rung
ernft,
tereffen
Den 2 nicht
leichter eines f für die
reichen
in die
gegenü
Der 6
trete ic
zu ein
der U
wenn
Provir
Al
Kommi
201
Delbi
Kropat eigener
A
Kultus
neigun
Richter