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Abg. Windthors: Ich habe gar nicht gehört, daß der cäfident schon heute abftimmen lassen will; das fönnen wir auch morgen. Ich erkläre mich schon jetzt ganz entschieden gegen, die Abstimmung schon jetzt vorzunehmen.

Der Antrag auf Bertagung wird abgelehnt; g. Büchtemann referirt über den genannten Bericht der fenbahnverwaltung unter sehr geringer Aufmerksamkeit des uses und empfiehlt, denselben durch Kenntnißnahme für er­igt zu erklären.

Nach kurzer Distuffton, an welcher fich die Abgg. Lieber auferlegd Berger, sowie Ministerialdirektor Schneider be in beha iligen, wird der Kommissionsantrag angenommen. Ebenso wird nach unerheblicher Debatte in Bezug auf die rt fich aber Igemeine Rechnung über den Staatshaushalt des und find bres 1881/82 die Entlastung der Staatsregierung auf An­eg als eg der Rechnungstommiffion ausgesprochen. ein

Bezüglich der Dentschrift über die Erklärung des Be­Werth bogerungszustandes für den Stadtkreis Bielefeld Tommt, bad ohne jede Debatte ein vom Abg. Hahn kurz motivirter genommantrag angenommen, wonach das Haus die seitens der da für gierung gelegte Rechenschaft für genügend anerkennt. 3 erwäch Es erfolgt nunmehr die Gesammt abstimmung gar feine er das Lehrerpensionsgeses. Daffelbe wird mit itte ich, thr großer Mehrheit definitiv genehmigt; dagegen votiren nur tleiner Theil der Konservativen und einige Bentrums. zweiten tglieder. rechts) um Schluß 4 Uhr Nächste Sigung Montag 11 Uhr. ten wolltetetsordnung für Hessen - Naffau.) Der gera scher We

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Parlamentarisches.

Agitation Die Petitionstommission des Reichstages rst: Hölt gestern wieder eine Sigung ab. Bei Berathung der Be an sein konen, welche die in der Bolltarifnovelle vorgesehene Erhöhung uch rechts Bolles auf gebrannte Kakaobohnen resp. Kataomaffe 2c. bes ligen, affen und eine Exportprämie wünschen, beschloß mit Rücksicht ot für schiff diese prinzipiell wichtige Frage, Verweisung der Pofitionen ante be und 25 f an die Bolltarif Kommission zu beantragen. Die Gefährduehrzahl der sonst vorliegenden Petitionen berührte Fragen, ch? Wolle innerhalb der Kommission schon wiederholt und eingehend r an diskutirt worden sind, z. B. die Gebühren der Rechtsanwälte, ist, so the Stellung der Gerichtsvollzieher u. f. w. und giebt zur Be wir ja ehterstattung an das Plenum teinen Anlaß. Dasselbe gilt Antrag en verschiedenen Unterstüßungs-, Benfions- und andere Privat­Nun glatereffen betreffenden Gesuchen. Der Deutsche Kellner willen nd, welcher seinen Siz in Leipzig hat, petirt: Der Reichs­as der F wolle dahin wirken, daß die Kellner an allen Drten Deutsch­al zu uns als Beweilsgehilfen anzusehen und zu bezeichnen seien. mach Kräfte Kommiffton kam zu der Ansicht, daß die Gewerbeordnung chhaupt'sen Begriff Gewrrbsgehilfen zwar nicht definire, allein wenn ch eine solche Definition gegeben wäre, würde die zur Be 26.) nicht unwerde gezogene Schwierigkeit nicht geboben sein, weil nach tist; et der verschiedenen Verhältnisse die Kellner bald als Gesinde, Die Schld als Gewerbsgehilfen, bald, wenn sie mit Rechnungsfüh­eine wungen bei Einkäufen 2c. betraut find, als Handlungsgehilfen tate auch gesehen werden müffen. Die Untlarbeit liege nicht im Gesetz ndern in der Eigenart der thatsächlichen Verhältnisse. Man Belaftung nnte deshalb in der Petition tein Material zur Abänderung elfen fön er bestehenden Geiepgebung zu finden. man Die Kommiffion des Reichstages zur Berathung des bringen ntrages Adermann auf Abänderung der Gewerbe­ronung hat nach längerer Disfuifton der§ 100 e Al. 1 mit gegen 7 Stimmen in folgender Faffung angenommen: Für Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Gebiete Lehrlingswesens fich bewäbrt hat, tann durch die höhere erwaltungsbehörde nach Anhörung der Aufsichtsbehörde be mmt werden: 1. daß Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen haupt w im§ 120 a bezeichneten Art auf Anrufen eines der streiten. berbeifüb Theile von der zuständigen Innungsbehörde auch dann zu er Die bescheiden find, wenn der Arbeitgeber, obwohl er ein in der on bewähnung vertretenes Gewerbe betreibt und nach der Natur des werbebetriebes zur Aufnahme in die Innung fähig sein Benfion erde, gleichwohl der Innung nicht a gehört." 18f Ben e D Kindern zwischen m Dotation müßte D

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recht und billig, daß sich die Barbiergebilfen gegen den groben Unfug in der Barbierzeitung" nach Leibes fräften wehren? Rennt man irgendwo noch in der Welt eine ähnliche Einrichtung, daß über die guten und schlechten Eigenschaften eines Arbeitnehmers, über seine Bes gehungen und Unterlaffungen öffentlich Buch geführt wird? Ist diese Barbierzeitung" nicht ein Pranger, der im neun­zehnten Jahrhundert überhaupt unmöglich sein sollte? In Dieser Weise sucht man also die gepriesenen Freiheiten zu vers theidigen, von denen die ,, liberalen" Beitungen förmlich triefen! Mit Spott und Hohn fieht man den Bestrebungen der arbei tenden Bevölkerung zu, die doch nur darauf hinausgehen, die Lage derselben einigermaßen erträglich zu machen. Dem Ar­tikelschreiber des Börsen Courier" gefallen die rothen Hände der Barbiere nicht. Nun, ganz gewiß rührt die rothe Farbe von einer Beschäftigung her, die nüßlicher und ersprießlicher ift als Firen und Job ern, und es muß gewiß Verwunderung erregen, daß sich der Berl. Börs. Courter" gerade hierüber aufhält, denn in seinen Kreisen tann man auf törperliche Vor züge doch wahrhaftig nicht stola sein. Jedenfalls steht die ganze Arbeiterschaft aus solchen Borkommnissen, was fie von Dem Liberalismus" oder Freifinn", oder welchen Namen fich der Mischmasch sonst noch beizulegen beliebt, zu halten hat: so lange man die Stimmen der Arbeiter braucht, schmeichelt man ihnen nach jeder Richtung, hat man dieselben nicht nöthig, so begegnef man dem Arbeiter und Handwerker mit alberren Wigeleien, die für jeden ernsthaften Menschen wider­lich find.

a. Von der Stenographischen Prüfungskommission" find seit Dezember v. J. zehn Püfungen von Lehrern der Stenographie erledigt worden. Drei Bewerber erhielten Nr. 1, zwei Nr. II, einer Nr. II- III. Ein Gymnaftast erhielt ein Fähigkeitszeugniß zur Unterrichtsertheilung an Mitschüler, wäh rend ein anderer Examinandus das eingereichte Gesuch zurüdzog.

b. Auch ein Zeichen der Zeit. Die flamefische Regie rung läßt jest in Berlin ftameftiche Schriften für ihre Staats­druckerei schneiden und gießen. Solche erotische Aufträge tamen früher nur London und Paris zu Gute. Seitdem aber der Name Berlins einen Weltklang erhalten und ein flamefischer Brinz sich hier umgesehen, hat man erkannt, daß Berlin solche Sachen billiger und beffer liefert. Denn ein in London ges druckter englisch - flameftscher Kalender auf 1885 läßt viel zu wünschen übrig.

N. Jm Zoologischen Garten ist seit gestern die Ein­richtung getroffen worden, daß die Fütterung der Fleisch und Fische fressenden Thiere alltäglich zu genau bestimmten Beiten in ununterbrochener Reihenfolge stattfindet. Bis auf Weiteres werden demgemäß von morgen an die Belitane um 4 Uhr gefüttert, die Kraniche, Nether und Störche an der Südseite des Neptunsteiches um 44 und die Raubvögel um 5 Uhr. Genau um 5% Uhr folat die Fütterung der Seehunde und an diese schließt sich um 6 Uhr die Fütterung im großen Raub­thierhause.

b. Das alte fasernenmäßige Postzeugamt in der Dranienburgerstraße wird jezt abgeriffen, um einem Neubau als Pendant zur neuen Posthalteret Plaz zu machen. Man muß es der Reichspoft zugefteben, daß wohl keine Behörde geschmackvoller als fte baut. Merkwürdig ist die Entstehung der Backhofsanlage in der Dranienburgerstraße. Der General Erbpostmeister König Friedrich I., Graf von Wartenberg, faßte nämlich den Plan, bier eine Art Bostillonstaferne entstehen zu laffen und zwar durch freiwillige Beiträge sämmtlicher" Post­beamten. Diese zwadten fich von 1705-13 5662 Thaler ab, der König schenkte 1500 Thaler und 1713 war das Postillons­baus fertig. Posthalterei ist es ſeit 1766. Eine Bostillons­Wohnung von Stube und 2 Kammern tostete jährlich einen Thaler zwölf Groschen, eine Stube und eine Kammer einen Thaler, eine Stube zwölf Groschen. Die Zeiten, in welchen das Geld einen so hohen Werth hatte, find allerdings dahin. Heute ist es bedeutend im Preise gesunken, ob man aber des­wegen beffer lebt, ist sehr die Frage.

a. Ein abgethaner Kommissionär. Dem bisherigen Grundstücke- Kommissionär Theodor Schulz in der Fischerstr. 6 ist durch das nunmehr rechtskräftig gewordene Urtheil des hiefigen Bezirksaasschuffes vom 10. März cr. der Betrieb des Gewerbes als Bermitielungsagent für Immobiliar- Verträge

Die Kommission des Reichstages zur Vorberathung von dem Abg. Lenzmann eingebrachten, von demselben ickgezogenen und vom Aba. Kayfer wiederaufgenommenen feßentwurfs, betreffend die Entschädigung für vers theilte und im Wiederaufnahmeverfahren untersagt worden, und zwar wegen Unzuverlässigkeit des Schulz t bewilligeigesprochene Personen, besteht aus den Abgg­bat mani emm, Boifigender, Dr. Roß birt, Stellvertreter, D. man auf inbaben, Spahn, Schriftführer. Bock( Gotha ), rung 3 ünings, Fihr. v. Buol- Berenberg, Geiger, Gottburgsen, Dr. im Bentru Saever is, Halben, Dr. Hartmann, Kayser, Dr. v. Lenz, eiten, die Lov, Mleibauer, Dr. Papellier, Dr. Porsch, Dr. Reichens getragen, Ite; die er, Sato, Traeger. endlich Was bat

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Lokales.

cr. Ein Streit ist gewiß immer die ,, ultima ratio", das : eine te Auskunftsmittel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. enn der Arbeitnehmer sich in seinem guten Rechte getränkt It, wenn er unter dem Drucke der Verhältnisse nicht mehr mehr, atehen tann, so stellt er die Arbeit ein und sucht so den Ar­urch den geber zu zwingen, ihm die zum Leben nothwendigen Be gungen zu gewähren. Gleich unheilvoll ist in vielen Fällen Alinea Streit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, er ist aber ein mmen. ein foziales Uebel, und als solches muß derselbe stets auf­it 131 aßt und behandelt werden. Welche Unfumme von Noth und nmen nu bebrungen legt nicht faft immer eine A beitseinstellung den Die Miheiligten auf, nur mit den äußersten Anstrengungen tann Streit, der Kampf zwischen Arbeit und Kapital, fiegreich Bgleichen dhgeführt werden. Jedenfalls aber zwingen den Arbeit tive Gelamer immer nur die ernftesten Erwä ungen zum Streit, und eift erfor derjenige, der absolut keine Kenntniß von den Verhältniffen er Leiung Arbeiters hat, kann über eine Arbeitseinstellung in feichter Ritalieder eise spötteln und wigeln. So schreibt der ,, Berliner Börsen taliedes urier", das Drgan der Bismar dipende und der Börsenjobber werden seiner gestrigen Morgenausgabe: Wenn sich die uns zu bort ende Nachricht eines Lotalberichterstatters bestätigt, so droht

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jum fofon ein merkwürdiger Streit. Die hiesigen Barbiergehilf.n verden för fondein ihren Meistern das Meffer an die Keble sepen

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len. Schon lange gährte es in der Brust dieser Jünglinge den 10then Händen und genial karrirten Holen, und jest

in Bezug auf seinen bisherigen Gewerbebetrieb aus§ 35, Abs. 3 der Reichsgewerbeordnung. Schulz hatte sich, wie in den Urtheilsgründen erwähnt wird, von verkaufsluftigen Grund­ftüd seigenthümern, welche ihm die Vermittelung des Verkaufs übertragen haben, folgenden Revers ausstellen loffen:

,, Auftrag giltig bis.... hiermit beauftrage ich Herrn Theod. Schulz mir einen Käufer für mein Gut R. N. zu be schaffen refp. nachzuweisen und zahle ich demselben sofort nach erfolgtem Verkauf eine einmalige Provision von 1 pCt. der Kaufsumme. Dieser Auftrag wird mit der oben beftinmten Beit ungiltig.

finde ich aber anderweitig einen Räufer, wird der Auf­trag abbestellt oder ungiltig, so hat Herr Theod. Schulz, falls ibm die Provisionsforderung nicht erwächst, Anspruch auf ein Abstandshonorar von... M. als Bauschquantum für Ein­tragung in das Kontorregifter und für Annonsen."

Schulz ließ fich gewöhnlich 100 Mt. refp. 50 Mr. Abstands. honorar zufichern, welches in jedem Falle an ihn zu zahlen war, während die Auftraggeber, welche diesen Revers unter schrieben haben, ohne die Bedeutung der schlau gewählten Wort und Sapfaffung vollständig zu verstehen, glaubten nur im Falle, caß sie selbst ihren Auftrag innerhalb der bestimmten Beit abbestellen oder das Grundstück anderweitig verkaufen, zur Bahlung des Abstandshonorars verpflichtet zu sein. Verlief dieser Termin, ohne daß Schulz einen Kaufsreflektanten nach wies oder auch nur eine bestimmte Persönlichkeit in Aussicht stellte, so verlangte er das Abstandshonorar und flagte, wenn Die Bahlung abgelehnt wurde, diesen Anspruch ein. In der Regel fuchten fich die in dieser Weise von ihm geschädigten Personen mit ihm zu einigen. Im Jahre 1884 hat Schulz nahe an 200 Vermittelungsaufträge gehabt, von denen er nur 4 Aufträge angeblich ausgeführt hat. Das Urtheil gegen Schulz hat, wie wir noch erwähnen wollen, den practischen Werth, daß er bei der nunmehr unbefugten Fortsegung seines ehemaligen Gewerbebetriebes nach§ 148 3. 4 der Gewerbe Ordnung mit Geldstrafe bis 150 Mart resp. mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft werden kann und daß er aus den von ihm in Butunft abgeschlossenen Vermittelungsverträgen zivilrechtliche

tober 1888 ich schäumt ihre Entrüstung über, wie der weiße Bischt aus tobet orgestern Abend in einem Lokal der Dresdnerstraße Ansprüche nicht gelteeb machen laan. der Bu mesfingnen Seifbecken. Ein Barbiergesellen Konvent,

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Köpfe zufammen state, bat die Parole ausgegeben:

tichieben ge! Kampf bis aut's Raftimeffer!" Berlins Barbier

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end verlangt Abschaffung der Attestbücher,

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ung ienes altaünftlerischen Gebrauchs, bilfen in der Barbierzeitung" bekannt macht und dem ohne preisgegeben wer berungen etwa unberechtigte oder übertriebene? Ein ver. ftiger Mensch wird das schwerlich behaupten wollen. Ueber Werth oder Unwerth der sogenannten Arbeits- oder Attest

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iche Better" Sind nun, um auf die Sache selbst einzugehen, diese

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b. Auf der Leipziger Engros Messe, welche in dieser Woche begonnen hat, steht es wahrhaft trübselig aus. Daß der afgbanische Konflikt gerade in diese Woche fiel, gab ihr vollends den Rest. Ausländische Käufer sah man gar nicht. Berlin ist mehr und mehr der Blaz, wohin fich Alles wendet und es ist ein wahres Unglüd, daß der Bau der großen Waarenbörse in der Burg- und Heiligengeiftstraße noch immer über bureaukratische Schwierigkeiten stolpert. Berlin würde mit dieser permanenten Meffe die ganze Welt zu fich ziehen.

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Den. Jedermann weiß, daß dieselben eine Geißel in der

Die Neue Welt eröffnete am Donnerstag Abend unter der neuen Dekonomie des Herrn Bohl den glänzend renovirten Bal champetre mit einem Abendtisch. Bahlreiche Gönner dieses Meisterstück der Dekorationskunst zu bewundern.

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Am Sonntag werden fich die mit größtem Geschmack renovirten Gesammträume des Etablissements dem Publikum öffnen. Derr Bert Mufitoirettor Selchow wird seine bewährte Kapelle ins Treffen führen und nunmehr bestimmt die Saison eröffnen, die in Diesem Jahre nach den uns gewordenen Mittheilungen eine äußerst interessante zu werden verspricht.

Das weite Terrain der schwedischen Eisbahn in der Pionierstraße ift tagtäglich von Bublifum besucht, das den hier ausgestellten Wunderwerten aus allen Ländern eine gerechte Bewunderung zollt. Der Lorch 'sche Birkus, der die Konturreng mit jeder Arena aufzunehmen im Stande ist, sowie die bei den Klängen eines Militärs- Konzerts arrangirten Vollebelustigungen bieten Jedermann ein ebenso originelles wie billiges Vergnügen. Die Direktion, welche bisher mit allerlei Widerwärtigkeiten au tämpfen gehabt hat, hat trozdem dem Unternehmen von Tag zu Tag neue Freunde zugeführt. In eingeweihten Kreisen ist man neugierig, ob die angerufene Entscheidung des Gerichts fich der Ansicht des Polizeipräsidiums anschließen wird, daß die der schwedischen Eisbahn ertheilte Schanttonzess fton, die für das Terrain der Eisbahn nachgesucht und bisher obne Anfechtung auch im Sommer polizeilich respektirt worden ist, nur für die Dauer des Eises Giltigkeit hat. Da die Ents fcheidung voraussichtlich nicht gleich erfolgen wird, so ist in zwifchen eine neue Konzeffton nachgesucht, die dieser Tage ges nehmigt werden dürfte.

Gerichts- Zeitung.

P. Zwei Buchmacher erschienen gestern in der Person des Kaufmann Richard Julius Gehricke und des Handlungs fommis Friedrich Auguft Meze vor den Schranken der Straf Tammer des Landgerichts II. Auf der Rennbahn au Char lottenburg batten die Angeklagten im Sommer des verfloffenen Jahres Wetten abgeschloffen und waren von der wachsamen Kriminalpolizei notirt worden. Unter dem Wettpublikum bea fanden fich namentlich zahlreiche Offiziere; dabei soll es denn fehr boch bergegangen sein und die Goldstücke rollirten flott. Der längst verbrauchte Einwand der Angeklagten im Audienz Termin, daß nur mit Bekannten Wetten abgeschloffen worden, zog nicht, dagegen ergab die Beweisaufnahme, daß die Ange flagten mit Verlust gearbeitet hatten. In einem Falle zahlte G. einem hiesigen Habitué der Rennbahn bei dem Einsatz von 10 M. einen Gewinn von 25 M. heraus. Die Gewerbs mäßigkeit erachtete der Staatsanwalt für erwiesen und beans tragte gegen G. 3 Monate Gefängniß, sowie 600 M. Geld buße, gegen Mege 4 Wochen Gefängniß und 300 M. Geld buße. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete gegen Gebride auf 1 Monat Gefängniß, 600 M. Geldbuße evenil. für je 10 M. einen Tag Gefängniß, Mege wurde zu 2 Wochen Ge fängniß somie 300 M. Geldbuße verurtheilt.

Der fürzlich wegen einer Anzahl Betrügereien ver haftete ehemalige Rittergutsbesitzer Herrmann ,,, Gewerke- Herr mann" genannt, wurde gestern aus der Untersuchungshaft der 89. Abtheilung des Schöffengerichts vo geführt, um als Beuge gegen den Portier Carl Klingberg vernommen zu werden, welchen er wegen Unterschlagung von 25 Pf. denunzirt hatte. Herrmann hatte in Erfahrung gebracht, daß der Angeklagte, welcher Portierdienste in einem von H. verwalteten Hause vers fab, thn um 25 Pf. betrogen hatte und zwar gelegentlich der Besorgung einer Stiefelreparatur. Da H. der Anficht war, daß der Mensch bei kleinigteiten ehrlich sein müsse, so zeigte er den Klingberg der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte hatte fich bei einem ehemaligen 3wiste auch eine Sachbeschädis gung zu Schulden kommen lassen, indem er vorfäßlich einige Fensterscheiben zertrümmerte und wurde diese Sache gleich mitver handelt. Wegen beider Vergehen betam er 15 Tage Gefängniß. Auf den Beugen Herrmann hatten übrigens die ihn fürzlich betroffenen Ereignisse, sowie die Untersuchungshaft eine auf fallende Veränderung hervorgebracht, nur noch mit Mühe ver mochte man in dem in Gefängnißpantoffeln einherschleichenden und mit dem ominösen blauweißfarrirten Tuche angethanen Mann, der sichtlich deprimirt schien, den von Bonhommie und Lebenslust stroßenden Herrn wiederzuerkennen, als welcher er früher auftrat. So geht es in der Welt. Der Gemert- err mann", der jedenfalls andere Leute um ganz andere Summen geprellt hat, als um lumpige 25 Pf., denunzirt einfach einen folchen Uebelthäter. Wenn der verfloffene Rittergutsbefizer dem Grundsat buldigte, in Kleinigkeiten muß man ehrlich sein, so glaubte er höchstwahrscheinlich auch, daß man nur die fleinen Diebe hänge, die großen aber laufen ließe.

-y. Eine Vitrioleuse stand gestern in der Person der 30 jährigen Handarbeiterin Marie Henriette Druds vor der 87. Abtheilung des Schöffengerichts. Die Angeklagte war früher mit einem Arbeiter Schaffer verheirathet, die Ebe ist aber ge schieden und dem Ehemann die Verpflichtung auferlegt worden, Die Angeklagte durch bestimmte Alimente zu unterstüßen. Wie fie nun behauptet, ist er dieser Verpflichtung nicht nachgekom men und fie dadurch in die bitterste Noth gerathen. Als fie nun vollends erfuhr, daß ihr geschiedener Ehemann im Begriffe stände, fich wieder zu verheirathen, da regten sich Eifersucht und Rachedurft so mächtig in ihr, daß fie ein höchst verwerf liches Attentat in Szene sette. Am Abende des 15. Februar d. J. lauerte fie dem Schaffer vor seiner am Heinrichsplaze belegenen Wohnung auf, unter ihrem Tuche eine Taffe mit Dleum verborgen haltend. Anstatt des Erwarteten trat aber schließlich dessen Mutter, die Wittwe Schaffer auf die Straße, mit der die Angeklagte ebenfalls auf dem denkbar feindlichsten Fuße stand. Bald entwickelte sich zwischen Beiden auch ein heftiger Wortwechsel und nun änderte die Angeklagte plöglich ihre frühere Abficht, fie schleuderte der ehemaligen Schwieger mutter den äßenden Inhalt der Taffe ins Gesicht, welcher ure fprünglich für deren Sohn bestimmt war. Bum Glück für die Erstere wie für die Angeklagte bat die Getroffene teine Ein­buse an ihrem Sehvermögen erlitten, nur eine Anzahl Rarben erinnerte fie an das Attentat der Schwiegertochter. Der Staats anwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von zwei Monaten, der Gerichtshof erkannte aber mit Rücksicht auf die von der Angeklagten an den Tag gelegte Reue nur auf eine Ge fängnißftrafe von vierzehn Tagen.

Auf die Anklage der Beleidigung des Kaisers, der Kaiserin und der Prinzessinnen des kaiserlichen Hauses, sowie wegen wiederbolter intellektueller Urkundenfälschung hatte fich gestern der russisch polnische Unterthan, Tonfünstler Franz Alexander Stopczyt vor der dritten Straflammer hiesigen Landgerichts I zu verantworten. Der Angeklagte hält sich seit acht Jahren in Berlin auf und will ein Schüler Taussig's sein und außerdem auf dem Kullac'schen Ronservatorium feine weitere Ausbildung genoffen haben. Aus den Jahren 1880 und 1881 liegen polizeiliche Anmeldungen vor, in denen sich der Angeklagte Dr. phil. v. Stopczykowski genannt hat. Durch diese Beilegung eines falschen Namens wie des Doktortitels und des Abelspräditates soll er vorseßlich bewirkt haben, daß in den polizeilichen Melderegistern falsche Eintragungen vor genommen worden find. Seit dem Jahre 1881 lebte der Rontubinat Angeklagte mit einer Frau v. Radom im und hat Anfangs dieses Jahres die Absicht kunde gegeben, nach seiner rufftschen Heimath zurückzukehren. Bei dem Versuche, dies zu verhindern, erstattete Frau v. R. gleich zeitig Anzeige von Aeußerungen des Angeklagten, die er beim Abendtisch des 19. Februar cr. gegen den Kaiser, die Kaiserin und die Prinzessinnen unseres Königshauses ausgestoßen hat.

b entschied des Arbeitgebers und dabei doch nur von höchst zweifel der That interessant die überraschten Mienen der Erschienenen Dieselben find so unfläthiger Natur, daß ste nicht wieder

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lange

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er Bedeutung find. Daß der Barbiergeiellen Konvent", der Ausschuß der hufigen Barbiergehilfen in hämischer ist doch jedenfalls kein Grund dafür, eine durchaus ehren­

Drudle genannt wird, für eine Verkürzung der Arbeitszeit ein­ommt, if Gewerkschaft dem höhnenden Gelächter der Börse und ch nicht Anhänger Preis zu geben. Und ist es etwa nicht

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zu beobachten, die sämmtlich der Meinung waren, daß etwas ähnliches bisher in Berlin nicht eriftirt habe. Der Gesammt­Eindruck ist von imponirender Wirtung. Die Festversammlung verlief in äußerst animirter Stimmung und fand erst thien Schluß, als der anbrechende Tag mit dem elektrischen Licht einen nicht zweifelhaft bleibenden Kampf zu führen begann.

-

zugeben und daß der Gerichtshof die Oeffentlichkeit der Ver handlung ausschließen mußte. Da der Angeklagte fich aufs Abstreiten legte, wurden Beugen über das frühere Verhalten des Angeklagten vernommen, und dieselben bekundeten, daß lepterer stets auf die Deutschen geschimpft und sich über das Heerwesen sehr despektirlich ausgesprochen hat. Wegen der Un