felben die Zustimmung versagt. Von Barmen find Beschwerden Don Seiten der dortigen Handelskammer eingelaufen über diesen Beschluß. In denselben entschuldigt man fich ich führe das als charakteristisch an- daß der Antrag zwar von de: Fortschrittspartiet ausgegangen sei, man protestirt aber das gegen, daß die Barmer Petenten mit dieser Partei identifizixt mürben. Man folgerte also dort, daß der Bundesrath den Antrag nur abgelehnt, weil er von einer ihm politisch nicht genehmen Partei ausgegangen fei. Das ist bedauerlich, und ich babe geglaubt, auf dieses Moment aufmerksam machen zu Trüffen. Vielleicht ist dasselbe für Sie ein Anlaß mehr, zu zeigen, daß nur sachliche Gründe es find, die Sie veranlassen, den Boll wieder aufzuheben. Was die zolltechnischen Schwierigkeiten betrifft, fo mache ich darauf aufmerksam, daß in Desterreich eine Unterscheidung zwischen hartem und weichem Rammgarn feit 1878 durchgeführt wird, und diese Unter scheidung ist auch in die neue Bollnovelle aufgenommen. Es ist also durch das Beispiel erwiesen, daß die Befürchtungen, welche gegen die Unterscheidung geltend gemacht sind, nicht zu treffen. Um jedoch die Schwierigkeiten soviel wie möglich zu beseitigen, haben wir beantragt, daß die Abfertigung nur bei bestimmten Bollstellen stattfinden soll. Ich bitte Sie daher, unferem Antrage zuzuftimmen.
Sächsischer Bevollmächtigter, Geh. Nath Böttcher: Auch im Jahre 1879 war ein Antrag eingebracht worden, eine Bollerhöhung für Glanggain nicht eintreten zu laffen. Der Antrag hat eine Kommission beschäftigt, aber die Definition, bie damals von derselben für Glanzgarn aufgestellt wurde, hat die deutschen Intereffenten in wahres Entseßen versett Es wurde damals bemeift, daß unter die Rubrik, wie sie hier für Glanzgarn festgesezt wurde, Alles rubrizirt werden könne, und daß die Wollzölle so ohne Wirkung bleiben würden. Der Antrag, den Boll auf Glanzaarn unverändert zu laffen, wurde Damals vertheidigt mit der Behauptung, daß jährlich 117 000 Bentner dieser Wollgarne bei uns eingehen. Das ist übertrieben. Gianzwolle wird bauptsächlich von der Barmer Ligenfabrikation verwendet. Es bestehen aber in Frankreich und Belgien , wo die Konkurrenten dieser Fabrikanten wohnen, die ebenfalls ihr Barn aus England beziehen müssen, gleichfalls hohe Zölle. Unsere Fabrikanten find also mit den Franzosen und Belgiern völlig gleichgestellt. Ich bitte daber, von dem Antrage abzusehen, zumal die Unterscheidung der Barne an der Bollgrenze chwierig ist. Herr Löwe bat auf Defterreich hins gewiesen und bemerkt, daß dort die Unterscheidung ganz gut gemacht werde. Aber wie geschieht das? Die Garnproben werden nach Wien gesandt und dort untersucht.
Abg. v. Helldorff beantragt bei der Schwierigkeit der Frage, und um den Interessenten alle Gerechtigkeit widerfahren zu laffen, Verweisung des Antrags an eine Rommission; Abg. Löwe erklärt sich damit einverstanden.
Das Haus beschließt demgemäß und vertaat sodann um 5 Uhr die weitere Berathung bis Mittwoch 12 Uhr.
Abgeordnetenhaus.
56. Sizung vom 21. April
Bräfident v. Köller eröffnet die Sigung um 11 Uhr. Am Ministertisch: von Putttamer und mehrere Rommiffare.
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Berathung der Kreis- und Provinzialord nung für die Provinz Hessen Nassau .
Die Berathung über§ 30 der Kreisordnung( Bes ftimmungen für den Landkreis Frankfurt a. M.) wird fortgefeßt.
Abg. Schreiber( Marburg , tons.) beantragt hierzu die Wiederherstellung der Qerrenhausbeschlüsse mit dem Busas:„ Die Vertretung des Landraths führt ein vom Minister des Innern ernannter, zum höheren VerwaltungsDienst qualifizirter Beamter."
Die Distusfion wendet sich namentlich gegen die von dem Herrenhause beschloffene Bestimmung, daß der Polizeipräfident von Frankfurt a. M. zugleich Landrath des Landkreises Frank furt a. M. sein soll, was auch vom Minifter des Innern von Puttkamer vertheidigt wird. Der Beschluß des Herrenbauses, sagt derselbe, schließe fich an den bestehenden Bustand an, und die Gründe, welche zur Herstellung dieses Zustandes feiner Beit geführt hätten, seien durch die Entwidelung der Verhältnisse in und um Frankfurt a. M. noch erheblich perstärkt.
Abg. Dr. Enneccerus( nl.) beantragt die Ernennung eines Landraths für sämmtliche Kreise des Landkreises Frank furt a. M. mit dem Busaße: Der Minister des Innern ist befugt, einzelne Zweige der Polizeiverwaltung in den einzelnen Gemeinden auf den Landrath zu übertragen." Er führt aus, daß dies ein Vermittlungsvorschlag fei, welcher dazu dienen solle, die kommunalen Intereffen zu wahren und die ficher heitspolizeilichen Interessen, welche zu der Personalunion ge führt haben, nicht zu schädigen.
Abg. Hahn( lons.) befürwortet ebenfalls die Herrenhaus beschlüffe, da ec eine getrennte Polizeiverwaltung, wie die Rom mission fie vorschlage, für völlig unmöglich halte.
Die Abgg. Flinsch und Westerburg( ofr.) halten ebenfalls die Herrenhausbeschlüsse für richtig, weil man in Frankfurt a. M. nicht mit regelrechten, sondern mit ganz aus nahmsweisen Verhältnissen zu rechnen habe. Der Antrag En neccerus wolle einen Landrath weiter Güte" schaffen.
Abg. Meyer, Arnswalde( tons.) spricht sich in dem. elben Sinne aus, während Abg. Dr. Gneist( nl.) noch ein mal den Antrag Enneccetus empfiehlt.
Vom Abg. 8elle( dfr.) wird noch ein Vermittlungsan trag gestellt, beffen Begründung indeffen durch den angenom menen Schluß der Diskussion verhindert wird.
Bei der Abstimmung werden die Anträge 8 elle und Dr. Enneccerus abgelehnt, der§ 30 mit dem vom Abg. Schreiber beantragten Busage angenommen; dasselbe geschieht mit den§§ 31-33
§ 34 handelt von der Bestätigung der Bürgermeifter, welchen nach der Vorlage die Handhabung der Drtspolizei bes laffen werden soll. Gemäß den Beschlüffen des Herrenhauses lann der Landrath die Bestätigung nach bloßer Anhörung des Kreisausichuffes versagen; die Rommiffion macht die Ver fagung der Bestätigung von der 8uftimmung des Kreis ausschusses abhängig: lebrt der Kreisausschuß die Zustimmung ab, so lann diefelbe auf den Antrag des Landraths durch den Regierungspräsidenten ergänzt werden. Dagegen beantragen Die Freifinnigen( Beisert und Genoffen):
Wird die Bestätigung versagt, so ist eine Neuwahl anzu ordnen. Erhält auch diese die Bestätigung nicht, so ernennt der Landrath unter Zustimmung des Kreisausschusses leinen Stellvertreter auf so lange, bis eine erneute Wahl die Bestätt gung erlangt hat."
Abg. Wirth empfiehlt den freifinnigen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß ein solches unbedingtes Bestätigungsrecht des Landraths für Heffen Naffau ein Novum sei, welches die Abhängigkeit der Bürgermeister von den Landbräthen ganz außerordentlich verschärfe.
Die Abgg. Lieber und Enneccerus empfehlen dagegen die Kommissionsbeschlüsse, wenn fie fich auch ihrerseits nicht verhehlen, daß damit eine Verschlechterung der Stellung der Bürgermeister und mittelbar der Kreisausschüsse und Kreistage eintreten wird. Man dürfe aber an dem Kompromiß nicht rütteln, welches f. 8. bei der Berathung des Rompetenzgefeges in Ansehung der Bestätigungsfrage zu Stande ge lommen sei, und welchem die Kommissionsvorschläge ent sprachen.
Abg. Büchtemann tritt den Ausführungen des Abg.
den Antrag Beifert bekämpfen, der der Provinz Hiffen- Naffau ein Privilegium gewähren wolle, welches teine Kreisordnungsproving befize.
Der Antrag wird abgelehnt,§ 34 in der Kommissions faffung angenommen, eben o ohne Debatte§§ 35-41.
§§ 42-62 bandeln von der 8usammenseßung der Kreistage. Die Vorlage ordnet in Uebereinstimmung mit ben bezüglichen Vorschriften für die vorhandenen Kreisordnungsprovinzen für die Wahl der Kreistagsabgeordneten die Bildung dreier Wahlverbände der größeren Grundbefter der Landgemeinden und der Städte an; ein Antrag Beisert und Genoffen dagegen will die jedem Streise nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer zustehende Bahl von Kreistagsabgeordneten auf die dem Kreise angehörigen Gemeinden und selbstständigen Güter nach Maßgabe der Seelenzah I vertheilen und Die Wahl der Kreistagsabgeordneten in denjenigen Gemeinden, welche für sich einen oder mehrere Abgeordnete zu wählen haben, durch den Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung erfolgen laffen, welche zu diesem Bebufe unter dem Vorfige des Bürgermeisters zu einer Wahlversammlung vereinigt werden.
Abg. Büchtemann vertheidigt diesen Antrag. Die Konstruktion der Wahlverbände in den Kreisordnungsprovinzen sei allerdings das Resultat eines Rompromiffes, der jahrelange Kämpfe abschloß; aber es frage fich doch, ob die einfache Ueber tragung eines solchen für die Ostseeprovinzen mit ihrem starten Großgrundbeßft allenfalls noch passenden Wahlmodus auf beffen Nassau fich fachlich noch rechtfertigen laffe.
Minister v. Putttamer: Die Ausführungen des Vors rebners beweisen von Neuem, wie mißlich es ist, alte, nach langen Kämpfen ausgetragene Streitfragen immer wieder in die Erörterung zu ziehen. Die 1873 afgeptirte Dreitheilung der sozialen Gruppen als Grundlage für die Wahlen ist s. 8. für diejenige Organisation erklärt worden, welche die möglichste Summe von Intelligenz für die Selbstverwaltung der Kreisgeschäfte gewinnen läßt; nicht aber handelt es sich dabet um Interessenvertretung des Großgrundbefizes, um zugungen, Privilegien und was dergl. verhängnißvolle Dinge mehr find.
Bevor
Abg. Schreiber: In Heffen ist die Gliederung in die 3 Wahlverbände althergebrachtes Recht und liebgewordene Einrichtung, es handelt sich also nicht allgemein um eine Ueber tragung einer Einrichtung, die dem Dften spezifisch eigenthüm lich ist, auf Heffen, sondern höchstens um die Uebertragung einer beffischen Einrichtung auf das benachbarte Nassau . In Der Rommiffion hatten die freifinnigen Herren ihren Antrag auch nur für den Regierungsbezirk Wiesbaden gestellt. Ich bitte, es bei der Vorlage zu belaffen.
Abg. v. b. Red erklärt fich durch die entschiedene Absage des Ministers an die Forderungen der Linken für sehr befrie digt, glaubt aber, daß lein Augenblick zu spät sei, um das bet den Kompromiffen sachwidrig Beschlossene zu beseitigen.
Abg. Büchtemann: Die gegenwärtigen Bestimmungen Der Kreisordnung über das Wahlverfahren beruhen allerdings auf einem Kompromiß. Wenn es sich aber um die Uebertra gung derselben auf Provinzen handelt, wo für die drei Stände feine Bafts vorhanden ist, so haben wir doch das Recht, nach Maßgabe der gegebenen Verhältnisse Abänderungen zu be antragen.
Abg. Lieber: Der Abg. Büchtemann hat recht, daß trotz des Kompromisses die thatsächlichen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen geprüft werden müssen. Sonst wäre ja die Konsequenz die, daß die Kreisordnung, so wie fte be fteht, ohne jede Aenderung in allen Provinzen angenommen werden müßte.
Minister v. Puttlamer: Die bestehende Drganisation hat zu einem ganz anderen Zeitpunkt und unter ganz anderen Verhältnissen stattgefunden. Die Frage, wie die Ortspolizei verwaltung geregelt werden solle, hat nicht im Jahre 1873 ein für alle Male festgelegt werden sollen, sondern es wurde nur festgestellt, daß fie nicht mehr durch ständische Organe aufgenommen werden dürfe. Anders verhält es sich mit der Konstruktion der Wahlverbände, die präjudizirlich festgestellt worden ist.
Abg. Windthorst: Die in der Regierungsvorlage proponirte Busammenfeßung der Kreistage scheint mir im Allgemeinen den Verhältnissen entsprechend, nachdem man das ftändische Prinzip überhaupt verlassen hat.
Minister v. Putitamer: Ich bin stets ein großer Verehrer des stäadischen Brinzips gewesen und weiß, daß die allervorzüglichsten Leistungen auf tommunalem Gebiet ihm zu verdanten find.
Abg. Belle: Auch unser Antrag ist gegen die ständischen Belleitäten gerichtet, und sollte den Zweck, den der Minister in den Vordergrund fiellte, die Gewinnung der größtmöglichen
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nach hat der Probenehmer das Probekästchen sofort dem die mit den habenden Fleischschau- Amts- Vorsteher zu überbringen, wel daß Sie ben vorliegenden Untersuchungsfall in das hierzu bestim baben f Register des Fleischschau- Amts einträgt und dann einen Flei im Aufn beschauer mit der Untersuchung der Fleischproben beauftragt angeblic Fleischbeschauer, welchem keinerlei Mittheilung über die funft der in der Untersuchung befindlichen Fleischproben macht werden darf, soll sich von jedem einzelnen der vorte bezeichneten 4 Fleischstückchen mindestens 6 angemessene aussagen parate anfertigen und diese dann mit der größten Sich nic Beim entlasten und Gewissenhaftigkeit mikroskopisch untersuchen. Dem E handensein von Trichinen wird sofort der Ober- Thierar S bufs Burüdweisung und Beanstandung des Schweines be Der Sollten nach stattgehabter Berathung der Füber wi richtigt. ingleiche schauamts- Vorsteher und der Fleischbeschauer verschied bigung Meinung sein, so wird die vorläufige Beanstandung Thieres ausgesprochen, während welcher der Befiger in Weise über baffelbe verfügen kann, und dem Ober- Thieten g der Fall zur Entscheidung vorgetragen und zwar fofort jede Untersuchung auf dem Fleischschauamte an demselben beendet werden muß, an welchem die Proben von Schweine entnommen find. Der Fleischbeschauer übe dem Ober- Thierarzt das Probefästchen mit sämmtbre mitrostopischen Präparaten und den noch vorhandenen theilen, ferner einen furgen Bericht des Fleischschau- Amt ftehers, in dem Name und Wohnung des Befizer des Sch Die örtliche Lage der Schlachtftätte, die von dem Proben angebrachte Bezeichnung des Schweines, sowie der Na Fleischbeschauers angegeben sein muß, und endlich Trichinen gehaltenen Objekte. Je nach der Entscheidu Ober- Thierarztes erfolgt entweder das Probelästchen Fleischschau Amt zurüd, oder das mit dem Stempel, haltig" versehene Schwein, die Proben, sowie alles werden aus dem Schlachthause entfernt und der Polizei zur unschädlichen Beseitigung übergeben. Sollte der beschauer an dem zur Untersuchung bestimmten S Finnen" oder eine andere Krankheit finden, so hat et, " Post" berichtet, dem im betreffenden Schlachthaus ftati Thierarzte Anzeige zu machen, von dem dann eine no Untersuchung in Gegenwart des Probenehmers ftatifind Wenn auch in Bezug auf Umgestaltung der Potsdam - Magdeburger Eisenbahn Fahrpreisermaß bei dem Lokalverkehr eingetreten find, so tommen dieselbe nur den bemistelten Fahrgästen zu Gute; die Arbeiter, genöthigt find, die IV. Klaffe zu benußen, find leer gangen, so daß fich daraus ein schreiendes Mißverhäl giebt. Der Beamte und der gutfituirte Kaufmann in zum Beispiel fauft sich für 56 M. und 10 M. Raut lettere wird nach Ablauf der Fahrzeit zurüdvergütet für das ganze Jahr und für alle Büge giltige Fahrlar Klaffe und zahlt für jede weitere Fahrkarte, die für milienmitglied ausgestellt wird, außer der Kaution nu Er hat ferner die weitere Vergünstigung, diesen Raten bezahlen zu dürfen, und besteht die Familie fabrenden Berfonen, so stellt sich der Preis für ein auf 35 Mt. und für diese 35 M. hat diese Person b tigung, das ganze Jahr jeden Tag zirka 24 Büge heraus benußen zu dürfen. Eine gewiß anerten Breisermäßigung, da die einzelne Fahrt nach S Aurüd 50 Bf. toftet.
Die Fahrgäste 4. Klaffe, mei Arbeitern bestehend, die Jahr ein, Jahr aus in Berlin briken oder im Handwerk beschäftigt find, die der
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ein
Bar
Billig
Wohnung und niedrigeren Besteuerung halber in Stegli nen, find dagegen ganz anders gestellt. Ein Jahresb
Klaffe giebt es nicht und da dieselben bei 2,50 M. bis 3 Lohn pro Arbeitstag(?) das Geld zu einem Jabre III. Klaffe nicht erlegen tönnen, so müffen fie ein A wochenbillet lösen, welches für eine einmalige Fahrt, die gens vor 9 Uhr nach Berlin und Mittags nach 4 Uh ausgeführt werden muß, exkl. der Sonntage, 1,20 Muß der Arbeiter noch den Sonntag nach Berlin fab zahlt er für die Fahrt hin und zurüd 30 Bf.; macht zusammen 78 Mt. Er zahlt also mindestens 22 Mt.
der Besitzer eines Jahresbillets III. Klaffe und über 100 mehr wie derjenige, der im Befige einer Familientarte
ist. Wir glauben, es wäre nicht mehr als billig Fahrgästen IV. Klaffe wenigstens Monatsbillets
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den, die nicht höher als die Abonnementspreise III, laffe
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soll, ist nicht recht erklärlich, da die Züge zwischen 9 und alle IV. Klaffe Wagen haben, die meistens leer mitlaufen Folge des schlechten Geschäftsganges arbeiten viele nur ½ Tag und find in Folge deffen gezwungen, 12 Uhr ab bis 4 Uhr auf den Straßen oder dem
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Summe von Intelligenz, nicht auf dem von uns vorgeschlage herumzutreiben, bis sie wieder nach Hause fahren tönnt
nen Wege viel besser erreicht werden können?
Abg. Ennecceru 3: Die nationalliberale Partei fügt sich dem Kompromis, obwohl es ihr in Beffen Naffau manche Unbequemlichkeit zu schaffen scheint.( Hört, hört! lints.) Aber gegen noch weitere Bevorzugung des Grundbefiges, wie fie fich in dem Ausschluß der grundbefigenden Gemeinden von dem Wahlverbande charakteriftrt, müssen wie uns erklären. Was Hannover betrifft, so hat auch mich die enorme Bahl der Landräthe, welche in den Provinziallandtag gewählt find, überrascht und befremdet.
Der Antrag Beifert und Gen. wird abgelehnt( dafür Freifinnige und ein Theil des Bentrums mit dem Abg. Dr. Lieber), die Vorlage unverändert angenommen, dafür auch die Majorität des Zentrums mit dem Abg. Dr. Windthorst. Um 4 Uhr wird die Sigung vertagt.
bedarf vielleicht nur dieser Zeilen, die Eisenbahn- Dirett
bestimmen, den Fahrgästen IV. Klasse angemeffene
Aungen und Aufhebung der beschränkten Fahrzeit zu ge Eine Petition an den Herrn Eisenbahnminister, diefen stand betreffend, wird dieser Tage abgegeben, um eine tische Erklärung zu erhalten, ob eine Befferung diefer
niffe erwartet werden darf oder nicht.
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g. Bei dem einschneidenden Intereffe, Vorgänge in dem Charitee Prozesse für das haben, ist es von Werth, das Resultat der eidlichen mungen der von den Angeklagten geladenen Beuge fahren, wie es das Urtheil der II. Straftammer biefig gerichts I. nunmehr resumirt. Buvörderft", so heißt lich in dem Erkenntniß, ist durch das Zeugniß de gießers Netite und des Hermann Dieft zwar erwi Efterer im Oktober 1883 einen im Delirium befindliche
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Nächste Sigung Mittwoch 11 Uhr.( Anträge Windthorst, betr. Die Aufhebung der Temporaliensperre und betr. Die Strafs des Nachts nach der Charitee zur Aufnahme gebracht freiheit des Satramentefpendens und Messelesens; Antrag Boediker, betr. Das Spiel in ausländischen Lotterien.)
Lokales.
Für die Hinterbliebenen der im Camphaufenschacht verunglückten Berglente find ferner eingangen: Gesammelt von den Kutschern von Dahlmann u. Uno 6. 30 Pf.
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von einem Beamten mit den Worten: Beuge follte f um etwas anderes bekümmern, angefahren ist, sowie b I mit seinem schwerkranten Kinde im Oftober 1884 in talten Bimmer des Chariteegebäudes auf Anordnu Beamten eine halbe Stunde bat warten und bann gleichfalls in einem falten Bimmer hat ausziehen daß der Zeuge nachdem nunmehr erfolgten Ableben als er die Ausantwortung der Leiche wünschte, von mit den Worten: Halten Sie das Maul" fich hinaus", sowie von einem Leichendiener mit den Machen Sie, daß Sie hinauskommen", zurüdgewiefen ist; allein in beiden Fällen steht es nach den Belu der Beugen feft, daß der Sekretär Schelzig( der Trichinen den Fleischbeschauern ob. Da die Untersuchung der beamte) nicht derjenige Beamte gewesen ist, der zu
Das in Berlin übliche Verfahren zur Sicherung gegen Trichinofis. Während die lebenden Zhiere und, mit Ausnahme der Schweine, auch die geschlachteten Thiere aus schließlich durch die Thierärzte untersucht werden, liegt die mikroskopische Untersuchung der geschlachteten Schweine auf
geschlachteten Schweine unmittelbar nach der Schlachtung stattfinden soll, ist sofort oder spätestens innerhalb einer Stunde unter
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mit ihnen überhaupt in Berührung gekommen ist. Nach Bezeichnung des Schlachthauses, Angabe der Nummer der Schlacht sagen der Beuginnen Wille und Rambur verlangte bie
tammer, sowie der Bahl der geschlachteten Thiere Anzeige im Meldebureau der Probenehmer zu machen, worauf der dienst, habende Fleischschau- Amts- Vorsteher einen Probenehmer nach der Bevor jedoch das Schlachtstätte entsendet. Schwein untersucht und freigegeben ist, darf es aus dem
im Jahre 1883 im Aufnahmebureau bei dem
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Aufnahme in der Char té wegen Kräge, worauf ein geschlachtete Ihrem fräßigen Frauenzimmer hinaustommen! biener zu der Rambur sagte: Machen Sie, da
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Schlachtraume oder den zum Abkühlen bestimmten Nebenräumen Schelzig gelacht haben soll. Der Beuge Wolf brachte
nicht entfernt, auch nicht zerstückelt, höchstens in zwei Theile zerlegt werden, welche durch das von der Badengegend bis zur Schnauze gehende Stück der Kopfhaut verbunden bleiben
November 1884 einen Lungenkranken in das Aufnahm zur Aufnahme in die Charitee und wurde mit dem daß der Kranke im Baradenlazareth aufgenommen müffen. Eingeweide und die sogenannten Liesen dürfen zwar müsse, von dem Aufnahmebeamten Schelzig burd raus!" zum Verlaffen des Bureaus aufgefordert so aufbewahrt werden, daß eine Verwechselung ausgeschloffen Beugen Mode, der, mit einem tranten Pflegelinde,
herausgenommen, müssen aber in nächster Nähe dos Schweines
ift. Der Probenehmer hat persönlich die für die Untersuchung erforderlichen Proben von dem Schweine und zwar je ein
in der Charitee unterzubringen, am 3. Januar 1885 Stück von dem rothen Fleisch des Zwerchfells, des Bauches, Ueberfüllung der Charitee nicht angenommen
Des Kehlkopfes und zwischen den Rippen, abzulösen, in ein Brobekästchen des Fleischschau- Amtes zu packen und daß
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Als der Zeuge fich darauf mit dem Kinde nicht entfe thm Saclzig zu: machen Sie, daß Sie heraustomm With bei, während Abg. Hahn und Geh. Rath v. Bitter Schwein mit der Nummer dieses Kästchens zu versehen. Hier Anrathen seines Arztes kehrte der Beuge nogmall
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